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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Videoüberwachungsysteme in Schlachthöfen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1609418.12.2019

Videoüberwachungsysteme in Schlachthöfen

der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Obwohl es seitens der zuständigen Behörden und auch aus der Schlachtwirtschaft selbst in der Vergangenheit vielfältige Initiativen gab, um den Tierschutz im Schlachtprozess zu verbessern, wurden einzelne Verstöße bekannt. Die Berichte über vereinzelte tierschutzrechtliche Verstöße in Schlachthöfen und Misshandlungen von Schlachttieren riefen eine Debatte über die Effizienz und Wirksamkeit der bisherigen Kontrollen hervor. Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu auf, kameragestützte Überwachungssysteme in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere einzuführen (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/69-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Derzeit stehen jedoch datenschutzrechtliche Fragen im Raum, die eine verpflichtende Kameraüberwachung und auch die weitergehende Übermittlung der Daten für die amtliche Überwachung betreffen.

Landwirtschaftliche Betriebe und ihre betrieblichen Prozesse sind besonders mit Regelungen konfrontiert, wovon viele dieser Regelungen Dokumentationspflichten und Meldungen von betrieblichen Informationen sind (Rothfuß, Kathrin Maria, Bürokratie in landwirtschaftlichen Betrieben – Dargestellt am Beispiel von Milchviehbetrieben in Baden-Württemberg, Dissertation, 2012, https://d-nb.info/1037391500/34, Abruf 12. November 2019). Diese im Allgemeinen als Bürokratie bezeichneten Auflagen belasten vor allem kleinere Betriebe, auch solche der Fleischwirtschaft, wie etwa Direktvermarkter, in besonderem Maße.

Nach Auffassung der Fragesteller muss daher im Bestreben das Kontrollwesen, auch mit Hilfe technischer Maßnahmen, besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, landwirtschaftliche Betriebe der Fleischwirtschaft nicht durch Dokumentations- und Informationspflichten unverhältnismäßig zu belasten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in den Bundesrat eingebrachte Initiative zur Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere?

2

Plant die Bundesregierung derzeit eine Initiative, kameragestützte Überwachungssysteme verpflichtend in Schlachthöfen einzuführen, auf den Weg zu bringen?

3

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, die angenommene Entschließung des Bundesrates umzusetzen?

4

Finden derzeit schon Gespräche des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit anderen beteiligten Ressorts statt? Wenn ja, welche Gespräche auf welcher Ebene laufen derzeit

5

Sieht die Bundesregierung derzeit eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems in besonders tierschutzrelevanten Bereichen im Schlachthof, das auch für amtliche Überwachungszwecke zur Verfügung steht, gegeben?

a) Wenn nein, welche Initiativen auf nationaler Ebene wären dafür nach Kenntnis der Bundesregierung notwendig?

b) Wäre die Einführung von kameragestützten Überwachungssysteme in Schlachthöfen nach jetzigem EU-Recht nach Kenntnis der Bundesregierung möglich?

6

Wie definiert die Bundesregierung den Umfang der ausreichenden Dauer der Aufzeichnung, sofern die kameragestützte Überwachung auch dem uneingeschränkten Zugriff der amtlichen Überwachung unterliegen würde?

7

Welche behördlichen Ebenen und Organe sollten nach Kenntnis der Bundesregierung befugt sein, Aufzeichnungen zu einsehen bzw. zu erhalten?

8

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bundesweit einheitliche Vorgaben, solche Aufnahmen aus Schlachthöfen auszuwerten?

9

In wie vielen Schlachthöfen in Deutschland kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits kameragestützte Systeme zum Einsatz (bitte Anzahl der Schlachthöfe nach Bundesland angeben)?

10

Wie definiert die Bundesregierung die Größe eines Schlachtbetriebes, nach welcher eine besondere Kontrolle mittels kameragestützter Überwachung erforderlich sein würde?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kleine und mittlere Betriebe der Fleischwirtschaft, insbesondere jene, die als Absatzwege die Direktvermarktung nutzen, durch zusätzliche Überwachungssysteme, wie die kameragestützte Überwachung, nicht durch zusätzliche Regelungen wie Dokumentationspflichten und Meldungen von betrieblichen Informationen zusätzlich belastet werden?

12

Welcher Anteil der Schlachthöfe in Deutschland setzt derzeit schon eine kameragestützte Überwachung ein (bitte prozentualen Anteil nach Bundesland angeben)?

13

Welche Bundesländer setzten bereits im Rahmen von Vereinbarungen der amtlichen Kontrollbehörden mit der Fleischwirtschaft auf eine freiwillige Kameraüberwachung sensibler Bereiche in Schlachthöfen?

14

Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlachthöfen, die auf eine kameraunterstützte Überwachung setzen, nach Kenntnis der Bundesregierung zustimmen?

15

Sind der Bundesregierung bereits Fälle bekannt, wonach eine kameraunterstützte Überwachung zu der Aufklärung von Tierschutzverstößen beigetragen hat (bitte nach Bundesland aufführen)?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung moderner Technik, wie z. B. 3D-Visualisierung oder die Nutzung automatisierter Auswertungen mit künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen?

17

In wie vielen Schlachthöfen kommt nach Kenntnis der Bundesregierung moderne Technik, wie z. B. 3D-Visualisierung oder die Nutzung automatisierter Auswertungen mit künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung des Tierschutzes zum Einsatz?

18

Welche Projekte fördert die Bundesregierung derzeit zur Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen mittels moderner Technik, wie z. B. 3D-Visualisierung oder die Nutzung automatisierter Auswertungen mit Künstlicher Intelligenz (KI; bitte Projekt, Projektträger und Fördersumme angeben)?

Berlin, den 27. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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