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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

31.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1618219.12.2019

Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit

der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorbemerkung

Korruption wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller immer wieder als wesentliches Entwicklungshemmnis anerkannt. Seit dem Strategiepapier 4/2012 „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Juli 2012 sollte Antikorruption ein Querschnittsthema und wesentliches Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sein.

Dabei umfasst das Konzept drei Ebenen: Erstens Unterstützung von Kooperationsländern bei ihren Antikorruptionsreformen, zweitens Risikomanagement von Entwicklungsgeldern einschließlich des internen Integritäts- bzw. ComplianceManagements und drittens die Unterstützung von internationalen Vereinbarungen. Im Sinne des Multiakteursansatzes will die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hier systematisch sowohl den öffentlichen Sektor, den privaten Sektor als auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen. Zur Umsetzung des BMZ-Strategiepapiers wurden mit der Zivilgesellschaft eine „Roadmap“ vereinbart sowie Instrumente der Antikorruption („Anti-corruption Works“) in den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit pilotiert.

Laut Strategiepapier sind die Vorgaben zu Antikorruption für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, darunter die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie für das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) verbindlich. Das BMZ versprach, die Einhaltung der Strategie regelmäßig zu überprüfen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des 2012 verabschiedeten Strategiepapiers „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ ein?

a) In welchen Bereichen wurden Erfolge erzielt?

b) In welchen Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf?

2

Mit welchen Ergebnissen wurde die Strategie des BMZ pilotiert, und was sind die nächsten Schritte (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

3

Erfolgt eine Einstufung der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach deren Korruptionsanfälligkeit, und nach welchen Kriterien und anhand welcher Quellen erfolgt diese Einstufung?

4

In wie vielen und in welchen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde Korruption in den letzten Jahren als besonders hoch eingestuft?

Welche risikomindernden Maßnahmen leiten sich aus dieser Einstufung ab?

a) Inwiefern findet ein Monitoring der risikomindernden Maßnahmen statt?

b) Durch welche Mechanismen wird sichergestellt, dass die benannten Risiken beobachtet, reduziert bzw. vermieden werden?

5

In wie vielen und in welchen Ländern werden nationale Institutionen unterstützt, die explizit mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind?

a) Welchen Anteil stellen diese Antikorruptionsvorhaben im Gesamtportfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dar?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die durch die Vorhaben erreichten Wirkungen ein?

6

Inwiefern wird Korruption – wie in der Strategie vorgesehen – in den Regierungsverhandlungen mit Partnerländern angesprochen, und welche Vereinbarungen zur Minderung von Korruption wurden hier formuliert?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung das Beschwerdemanagement und den Hinweisgeberschutz der Durchführungsorganisationen?

a) Welche Schritte, wie der Aufbau eines zentralen Beschwerdemanagements und die Förderung und Anerkennung von Hinweisgebern, sind anvisiert, um Korruption in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verhindern?

b) Welche Maßnahmen zum Schutz, zur Anerkennung und Weiterbeschäftigung von Hinweisgebern sind geplant?

8

Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ und der Durchführungsorganisationen auf das Thema Antikorruption und Integrität vorbereitet bzw. hierzu geschult?

a) Wie hoch ist die Quote der geschulten Mitarbeitenden im Vergleich zum gesamten Personal (inklusive der sogenannten Ortskräfte) der deutschen EZ, und wie häufig finden die Schulungen statt?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der bestehenden Schulungsangebote ein, und wie wird deren Wirkung überprüft?

9

Inwiefern ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der BMZ-Antikorruptionsstrategie geplant, und inwiefern sollen in diesen Prozess sowohl die Durchführungsorganisationen, die Fachöffentlichkeit und die Zivilgesellschaft einbezogen werden?

10

Wie stellt das BMZ bzw. das Sektorvorhaben Antikorruption und Integrität sicher, dass sämtliche Vorhaben deutscher Durchführungsorganisationen die Risiken von Korruption als Querschnittsthema von EZ behandeln?

11

Wie sieht die Bilanz des Prinzips 10 „Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung“ des UN Global Compacts aus?

a) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem deutschen Beitrag zum Prinzip 10?

b) Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Unternehmen tatsächlich nicht an Bestechungen beteiligt sind?

12

Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um systematisch den Multiakteursansatz der Antikorruptionsstrategie zu etablieren?

13

Aus welchem Grund war Antikorruption nicht Bestandteil der Gemeinsamen Verfahrensreform (GVR) des BMZ, und inwiefern plant das BMZ, dies nachzuholen?

14

Wer entscheidet anhand welcher Kriterien über die Zuwendungen öffentlicher Gelder in der internationalen Zusammenarbeit?

a) An welcher Stelle erfolgt eine Offenlegung der zugewendeten Gelder und Partnerorganisationen?

b) Wie wird eine ziel- und sachgerechte Mittelverwendung sichergestellt?

c) Wie werden die Zuwendungen intern sowie unabhängig überprüft und evaluiert?

15

Wie hoch ist der Anteil der Projekte, die einer außerplanmäßigen internen und externen Revision unterzogen werden, und wie hoch ist die Umsetzungsquote der Empfehlungen?

16

In wie vielen Ländern werden Budgethilfen oder andere Instrumente der programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung eingesetzt, und was sind hier die jeweiligen Konditionen?

a) Aus welchen Gründen sind die Konditionen für Budgethilfe nicht öffentlich zugänglich, und plant die Bundesregierung, diese in Zukunft zu veröffentlichen?

b) In wie vielen Fällen und in welchen Ländern wird Budgethilfe aufgrund mangelnder Erfüllung der Konditionen nicht mehr vergeben?

c) Wie beeinflusst das die Länderstrategie in diesen Ländern?

17

Inwiefern spielt Korruptionsbekämpfung eine Rolle in den Reformpartnerschaften mit Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien, und welche Erfolge bei der Förderung guter und transparenter Regierungsführung wurden bisher erzielt?

18

Welche menschenrechtlichen Anforderungen bestehen an Reformpartner, und inwieweit sieht die Bundesregierung diese in den Reformpartnerländern erfüllt?

19

Inwiefern basiert die Mittelvergabe des BMZ auf evidenzorientierten Entscheidungen?

20

Wie haben sich die ODA-Mittel (ODA = Official Development Assistance) für gute Regierungsführung inklusive Korruptionsbekämpfung in den letzten zehn Jahren absolut sowie anteilig an den gesamten deutschen ODA-Mitteln entwickelt?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung lokal, national und auf Ebene der Vereinten Nationen ergriffen, um Korruptionsbekämpfung im Bereich öffentliche Finanzen zu unterstützen, und welche Wirkungen haben diese erzielt?

22

Welche konkreten Erfolge hat die Addis Tax Initiative bislang erreicht?

23

In welchen Ländern arbeitet das BMZ aufgrund von schlechter Regierungsführung nicht mehr mit Regierungen zusammen?

24

Wie entwickeln sich Vorkommnis und Schadensumme von Korruptionsfällen in der deutschen EZ in den letzten zehn Jahren?

a) In welcher Weise erfolgt eine Auswertung der Korruptionsfälle im BMZ bzw. in den Durchführungsorganisationen?

b) Wo sind statistisch die Schwachpunkte, und was wird dagegen getan?

25

Wann werden die Evaluierungen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit vollständig online für die Öffentlichkeit verfügbar sein?

26

Inwiefern legt die Bundesregierung für die Durchführung von Projekten in fragilen Kontexten einen flexibleren Standard an als in stabilen Kontexten?

27

Inwiefern plant die Bundesregierung, das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) damit zu beauftragen, eine unabhängige Evaluierung zu Korruption in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit als Themenschwerpunkt aufzunehmen?

Berlin, den 10. Dezember 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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