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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fahrerlaubnisregister, Fahreignungsregister und Förderung des Führerscheinerwerbs nach dem Sozialgesetzbuch

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1622323.12.2019

Fahrerlaubnisregister, Fahreignungsregister und Förderung des Führerscheinerwerbs nach dem Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jörg Schneider, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst (vgl. https://bit.ly/2pA0d3I). Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist (vgl. https://bit.ly/35hx2lc). Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Fahreignungsregister (FAER) können über das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS von den berechtigten Stellen online abgerufen werden (vgl. https://bit.ly/2KCv7jp).

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 28 ff. der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach § 29 FeV dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung grundsätzlich Kraftfahrzeuge im Inland führen, wenn sie hier keinen Wohnsitz haben. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Für Inhaber einer gültigen EU- (Europäische Union) oder EWR-Fahrerlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum), die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen, besteht diese Berechtigung weiterhin. Eine Umschreibung des ausländischen Führerscheines ist grundsätzlich nicht erforderlich. Begründet der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU bzw. dem EWR einen Wohnsitz im Inland, besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach ist zum weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im Inland die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Nach § 31 Absatz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) setzt die Umschreibung einer solchen Fahrerlaubnis grundsätzlich die Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung (Theorie und Praxis) voraus. Hierauf kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die ausländische Fahrerlaubnis von einem der in Anlage 11 FeV genannten Staaten erteilt worden ist (vgl. https://bit.ly/349v4mS).

Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen. Er dient typischerweise nicht der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und den Zielsetzungen des § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), weshalb er im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung in der Regel nicht zugelassen werden kann. Sollten in einer Maßnahme nicht berufsbezogene Inhalte – wie beispielsweise der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B – in der beruflichen Weiterbildung enthalten sein, müssen diese unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels sein. Überwiegt hierbei die Vermittlung berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins der Klasse B für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig – beispielsweise bei Maßnahmen im mobilen Pflege- oder Dienstleistungsbereich –, kann eine Zulassung gegebenenfalls erfolgen (https://bit.ly/34aHHxU).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Besitz einer Fahrerlaubnis (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) erstmalig eine Fahrerlaubnis erhalten (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

3

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) erstmalig eine Fahrerlaubnis der

a) Klasse A,

b) Klasse A1,

c) Klasse A2,

d) Klasse B,

e) Klasse BE,

f) Klasse C,

g) Klasse CE,

h) Klasse C1E,

i) Klasse D,

j) Klasse D1E,

k) Klasse DE,

l) Klasse T erhalten (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

4

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) eine Umschreibung ihres ausländischen Führerscheines in eine deutsche Fahrerlaubnis vorgenommen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

5

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in einer der folgenden (zugelassenen) Sprachen abgelegt:

a) Deutsch,

b) Englisch,

c) Französisch,

d) Griechisch,

e) Italienisch,

f) Polnisch,

g) Portugiesisch,

h) Rumänisch,

i) Russisch,

j) Kroatisch,

k) Spanisch,

l) Türkisch,

m)Hocharabisch (seit Oktober 2016) (bitte auch den relativen Anteil in Bezug auf alle abgelegten theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen des entsprechenden Jahres angeben)?

6

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Fahreignungsregisters (vormals Verkehrszentralregister) erfasst (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und dazu jeweils den Anteil an allen geführten Personen des entsprechenden Jahres angeben)?

7

Wie viele Zuwiderhandlungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) im Fahreignungsregisters (vormals Verkehrszentralregister) erfasst (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und dazu jeweils den Anteil an allen Zuwiderhandlungen des entsprechenden Jahres angeben)?

8

Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Verkehrsauffälligkeiten im Jahr 2017 um 17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es im Zeitverlauf der Jahre 2009 bis 2016 bislang keine Veränderung über 3,2 Prozent gab (vgl. https://bit.ly/2D5vvCO, Tabelle VA1.2)?

9

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Fahrerlaubniserwerb durch Mittel des SGB II gefördert, und welche Kosten sind in den einzelnen Jahren dafür angefallen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

10

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Fahrerlaubniserwerb durch Mittel des SGB III gefördert, und welche Kosten sind in den einzelnen Jahren dafür angefallen (bitte nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

11

In wie vielen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (letzter verfügbarer Stand) der Erwerb einer Fahrerlaubnis enthalten bzw. war unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels (bitte die Zahl der Teilnehmer angeben und diese jeweils differenzieren nach Geschlecht: Männer, Frauen, Divers sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

Berlin, den 6. Dezember 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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