[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Matthias W.
Birkwald, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16555 –
Folgen für die Unterstützung von privaten Gesundheitsfonds und
Gesundheitsinvestitionen nach dem Zusammenbruch der Private-Equity-
Gesellschaft Abraaj
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der pakistanische Geschäftsmann A. N. gründete 2002 die Private Equity
Gesellschaft Abraaj. Ihr Geschäftsmodell sah vor, Unternehmen u. a. im
Gesundheitssektor zu kaufen und nach wenigen Jahren mit einer großen
Gewinnmarge wieder zu verkaufen (regionale Schwerpunkte Asien und Afrika). Die
Abraaj-Group hatte bis zu 13,8 Mrd. Dollar Vermögenswerte unter ihrer
Kontrolle. N. war ein Vorreiter des „impact investments“ und stand paradigmatisch
für den Geschäftsmann, der erfolgreiche Investitionen mit nachhaltigen
Entwicklungszielen verbindet. Ihre Gelder bekam die Abraaj-Group – neben
privaten Investoren – u. a. von der Gates-Stiftung, aber auch von zahlreichen
Entwicklungsbanken wie der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft DEG (vgl. Artikel „Das Ende einer Heuschrecke“ von Ibrahim Warde,
Le Monde Diplomatique, 11/2019).
Ab 2017 stellte sich heraus, dass die Abraaj-Group hohe Summen der
Investoren veruntreut hatte – allein bei dem 1 Mrd. Dollar schweren Abraaj Growth
Market Health Fund waren 250 Mio. Dollar plötzlich verschwunden.
Zwischen den Fonds wurde Geld hin- und hergeschoben, um Verluste zu
verschleiern. Doch schließlich fiel das Kartenhaus in sich zusammen – und N.
lebt nach der Zahlung einer Kaution von 19 Mio. Dollar unter Hausarrest in
London, er ist aber in mehreren Ländern, darunter den USA, angeklagt, ihm
drohen lebenslange Haftstrafen (vgl.
www.penews.com/articles/abraaj-founde
r-accused-of-misappropriating-more-than-250m-20190614 und
www.farmlan
dgrab.org/post/view/28339-behind-the-spectacular-fall-from-grace-of-
privateequity-firm-abraaj).
Der Zusammenbruch der Private-Equity-Gesellschaft Abraaj wirft aus Sicht
der Fragesteller Fragen zum Instrument der Fondsfinanzierung in der
Entwicklungszusammenarbeit, mit besonderem Augenmerk auf
Gesundheitsdienstleistungen auf. Der 1 Mrd. Dollar starke „Market Health Growth Fund“
hat die Absicht gehabt, den privaten Gesundheitssektor in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu transformieren und dabei Profit und Soziales, „cash flow
and care“, unter einen Hut zu bekommen (
www.nytimes.com/2016/10/09/busi
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17214
19. Wahlperiode 14.02.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ness/dealbook/an-investors-plan-to-transplant-private-health-care-in-afric
a.html). Dass die Kunden nicht zu den Ärmsten zählten, sondern die
wachsende, zahlungskräftige Mittelschicht anvisierte, die Tausende Dollar für eine
Behandlung auf den Tisch legen würden, hielt die Weltbank, die Internationale
Finanz-Corporation – IFC, die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft – DEG und andere große Investoren wie Philips Healthcare nicht
davon ab, in den Fonds zu investieren – im Gegenteil. Ende 2017 warb
„Germany Trade and Invest“ (GTAI) damit, dass die zahlungskräftige Mittelschicht
Nigerias eine Versorgung vor Ort wünsche und daher gute Markchancen
verspreche. Beispielhaft erwähnt GTAI ein von der Abraaj-Gruppe geplantes
Krankenhaus mit 350 Betten in Lagos, Nigeria (
www.gtai.de/gtai-de/trade/bra
nchen/branche-kompakt/nigeria/branche-kompakt-nigerias-
gesundheitsmarktweckt-interesse-15466). Noch am 22. August 2018 – also nachdem der Betrug
schon aufgeflogen war – lobte das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) zusammen mit der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft
„Mittelstand Global“ die Absatzchancen bei Kenias Privatkliniken und
verweist auch auf die Krankenhausgruppe Avenue, die mehrheitlich von der
Abraaj-Gruppe übernommen worden war: „Die Abnehmer von
Medizintechnik sind hauptsächlich private Kliniken. Die Lieferchancen sind in Relation
zur eher geringen Marktgröße gut. Der öffentliche Sektor hat hingegen mit
Kapital- und Versorgungsengpässen zu kämpfen“ (
www.exportinitiative-gesun
dheitswirtschaft.de/EIG/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/News/2018/2018-02-2
2-kenia-medizintechnik.html). In Indien und der Türkei übernahm Abraaj die
größten Krankenhausketten CARE und Acibadem Healthcare.
Eine Oxfam-Studie über die Gesundheitsfonds, „Africa Health Fund“ und
„Investment Fund for Health in Africa“, kommt zu dem Schluss, dass es
systematische Versäumnisse beim Ermessen von Impact für arme
Bevölkerungsgruppen und die versprochenen Entwicklungsfortschritte gibt (siehe
www.realityof
aid.org/wp-content/uploads/2018/12/2-Development-Finance-Institutions-
The-incoherence-of-their-investments-in-private-healthcare-companies.pdf).
Angesichts dessen, dass die Bundesregierung im Bereich Globale Gesundheit
und Agenda 2030 stark auf die Einbeziehung des Privatsektors und die
Unterstützung deutscher Unternehmen abzielt, stellen sich aus Sicht der Fragesteller
am Beispiel des Abraaj-Skandals weiterreichende Fragen zum Erreichen des
SDG-Ziels 3 (SDG = Sustainable Development Goals), Menschenrecht auf
Gesundheit und Universelle Gesundheitsversorgung (UHC).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Behauptung der Fragesteller, die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) habe in den „Market Health Growth Fund“ investiert, ist
unzutreffend.
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Abraaj-
Skandal für ihre Kooperation mit Gesundheitsfonds über die KfW-
Tochter DEG?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 16 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/16929 verwiesen.
2. Inwiefern erkennt die Bundesregierung einen Interessenkonflikt
zwischen der Beteiligung von Privatinvestoren und Fonds bei der
Erschließung von Gesundheitsmärkten einerseits, die kurzfristige Profitinteressen
ohne langfristige Pläne haben, und dem Ziel der Agenda 2030, die
Ungleichheit zu reduzieren und das Menschenrecht auf Gesundheit
umzusetzen?
Das Menschenrecht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitszustand ist für
die Bundesregierung handlungsleitend ebenso wie das Menschenrecht auf
soziale Sicherung und die Absicherung gegen Krankheit, damit die Kosten für
Gesundheit nicht zur Verarmung führen und Ungleichheiten verstärken. Die
Bundesregierung setzt sich in ihren Programmen und Finanzierungen,
einschließlich der Fondsfinanzierungen, für diesen Ansatz ein und erkennt somit
keinen Interessenkonflikt.
3. Wieso hat das BMWi noch im August 2018 einen positiven Bezug zu
Investitionen der Abraaj-Gruppe hergestellt, obwohl bereits
schwerwiegende Vorwürfe des Betrugs bekannt waren?
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Meldung „Absatzchancen
bei Kenias Privatkliniken“ stammt aus Februar 2018. Es erfolgte ein
wertungsneutraler Hinweis, dass die Aktivitäten der Krankenhausgruppe Avenue
mehrheitlich von der Abraaj-Gruppe übernommen wurde.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den weiteren Verbleib
der Krankenhausketten der Abraaj-Gruppe in Indien, der Türkei, Kenia
und Nigeria?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Kenntnisse.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des
Zusammenbruchs der Abraaj-Gruppe auf die Gesundheitsversorgung vor
Ort (bitte nach Ländern auflisten)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Kenntnisse.
6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem
Zusammenbruch der Abraaj-Gruppe für die zukünftige Ausrichtung von Private-
Public-Partnerships (PPP) und die Einbeziehung des Privatsektors für die
Finanzierung der Agenda 2030 und UHC?
Die der Bundesregierung bekannten Informationen erlauben aus Sicht der
Bundesregierung keine generellen Rückschlüsse für die zukünftige Ausrichtung
von öffentlich-privaten Partnerschaften und die Einbeziehung des Privatsektors
für die Finanzierung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und von
universeller Gesundheitsversorgung.
7. Wie plant die Bundesregierung, Versprechen von
entwicklungspolitischem Nutzen und Armutsbekämpfung durch wirtschaftliche
Investitionen, welche vermeintliche Investoren wie Abraaj verkünden, zu
überprüfen und auf ihre Umsetzung zu evaluieren?
Die DEG, die als einzige Organisation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Abraaj-Fonds kooperiert, überprüft und überwacht die
Entwicklungswirksamkeit ihrer Finanzierungen über das extern validierte Development
Effectiveness Rating (DERa) (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/
DEG/Über-uns/Was-wir-bewirken/Wir-messen-Wirksamkeit/). Die DERa-
Ergebnisse werden jährlich erfasst und im entwicklungspolitischen Bericht der
DEG veröffentlicht. Außerdem verweist die Bundesregierung im Hinblick auf
die hohen Standards der DEG im Umgang mit Fondsinvestitionen auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/16929.
8. Wie will die Bundesregierung die Ärmsten gemäß dem Prinzip Leave No
One Behind (LNOB) der Agenda 2030 erreichen, wenn die Investitionen
in private Gesundheitsdienstleistungen durch Investoren auf die
zahlungskräftige Mittelschicht abzielen und so die Ungleichheit in den
Ländern des Südens nach Auffassung der Fragesteller noch verstärken (siehe
www.realityofaid.org/wp-content/uploads/2018/12/2-Development-Fina
nce-Institutions-The-incoherence-of-their-investments-in-private-healthc
are-companies.pdf)?
Die Bundesregierung setzt sich für soziale Sicherungssysteme ein, die alle
Menschen nachhaltig absichern und die finanzielle Absicherung im
Krankheitsfall mit einschließt. Sie fördert soziale Sicherung als Menschenrecht, um Armut
und Ungleichheit zu reduzieren und verfolgt damit einen universellen Ansatz.
Dabei berät die Bundesregierung beispielsweise die Partnerländer bei der
Einführung und Ausweitung von Systemen zur sozialen Absicherung im
Krankheitsfall.
Allein in Indien werden seit 2018 rund 500 Millionen Menschen durch eine
staatlich finanzierte, kostenfreie Krankenversicherung abgesichert, die mit
deutscher Beratung aufgebaut wurde. Die Zielgruppe umfasst insbesondere
sozial benachteiligte Haushalte und solche die in Armut leben.
In Pakistan fördert die Bundesregierung beispielsweise den Zugang vor allem
von in Armut lebenden und armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen zu
bedarfsorientierten Diensten sozialer Sicherung, unter anderem sozialer
Absicherung im Krankheitsfall. In mehreren Landesteilen haben nun eine Million in
Armut lebende Familien durch eine Krankenversicherungskarte Zugang zu
Krankenhausbehandlungen. Zudem wird die Umsetzung des nationalen
„Expanded Programme on Immunization“ (EPI) und damit die landesweite
Durchführung von Impfungen für Kinder unter zwei Jahren unterstützt, unter
anderem durch die Finanzierung von Impfstoffen.
In Tansania werden die nationalen Partner bei Qualitätssicherung,
Gesundheitsverwaltung und sozialer Absicherung im Krankheitsfall unterstützt. Dabei wird
die Politikberatung mit der Stärkung personeller und institutioneller
Kapazitäten auf dezentraler Ebene ergänzt. Beispielsweise wurde die Verwaltung der
Community Health Funds (CHF), eines dezentralen
Krankenversicherungsansatzes, verbessert. Zusätzlich wird der Aufbau einer verpflichtenden
Krankenversicherung für alle Bürger sowie die erstmalige Ausweitung der umfassenden
Krankenversicherung des nationalen Krankenversicherers auch auf Arme und
ländliche Gebiete unterstützt.
9. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung, die Mit-Teilhaberin der
Weltbank ist, aus der Überprüfung der mit 1 Mrd. US-Dollar von der
Weltbank-Tochter IFC finanzierten „Health in Africa Initiative“, die
hervorbrachte, dass die Investition, den Zugang der ärmsten
Bevölkerungsgruppen zu messen, komplett scheiterte (siehe
www.realityofaid.org/
wpcontent/uploads/2018/12/2-Development-Finance-Institutions-The-incoh
erence-of-their-investments-in-private-healthcare-companies.pdf)?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Fragesteller, dass die Arbeit
der „Health in Africa Initiative“ nicht den armen Bevölkerungsgruppen
zugutekam. Vielmehr weist sie darauf hin, dass für die „Health in Africa Initiative“
seit 2012 ein klares Zielprofil und ein überarbeiteter Kontrollmechanismus
(Monitoring Framework) entwickelt wurden. Mit dem Ende der Initiative im
Sommer 2020 werden die Ergebnisse durch die Internationale Finanz-
Corporation (IFC) veröffentlicht werden.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass „Health in Africa“ zur Expansion von Gesundheitsversicherungen
führte, die mehrheitlich nicht den Armen zugute kamen und die
Ungleichheit noch verstärkten (siehe
www.realityofaid.org/wp-content/uplo
ads/2018/12/2-Development-Finance-Institutions-The-incoherence-of-th
eir-investments-in-private-healthcare-companies.pdf)?
Die Bundesregierung unterstützt soziale Sicherungssysteme, die alle Menschen
nachhaltig absichern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und
9 verwiesen.
11. In welchen anderen Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, die
in den Gesundheitssektor in Entwicklungs- und Schwellenländer
investieren, sind Mitglieder der KfW-Bankengruppe beteiligt (bitte seit 2009
jährlich anführen, Beteiligungshöhe, Sitz des Fonds, der Holding
auflisten)?
Die Bundesregierung hat über die KfW seit 2009 in zwei Gesundheitsfonds
investiert:
Jahr Name des Fonds
Höhe der
deutschen
Beteiligung
Sitzland
2012 Global Health Investment
Fund (GHIF)
10 Mio. Euro Vereinigte Staaten von
Amerika
2019 Adjuvant Global Health
Technology Fund
(Adjuvant GHTF)
20 Mio. Euro Vereinigte Staaten von
Amerika
Bezüglich der Beteiligungen der DEG wird auf die Anlage verwiesen.
Hinsichtlich der Höhe der DEG-Beteiligungen verweist die Bundesregierung auf
die in den Jahresabschlüssen öffentlich verfügbaren Informationen (
www.degin
vest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Download-Center/Jahresberichte/).
12. In welche konkreten Gesundheitsprojekte fließen diese Investitionen
genau (Projekte, Unternehmen, Länder, für einzelne Fonds getrennt
auflisten)?
Die Investitionen des GHIF sind öffentlich einsehbar (
www.ghif.com/portfo
lio/). Die Investitionen des Adjuvant GHTF sind ebenfalls öffentlich einsehbar
(
www.adjuvantcapital.com/portfolio/). Die Investitionen des GHIF und des
Adjuvant GHTF sind nicht auf bestimmte Länder beschränkt. Sie richten sich auf
Krankheiten, die vor allem in Entwicklungsländern auftreten. Alle
Unternehmen, in die diese Fonds investieren, verpflichten sich im Rahmen von
Vereinbarungen zum globalen Zugang (sogenannte Global Access Agreements) dazu,
ihre Produkte für betroffene Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern
zugänglich zu machen.
Für Informationen zu den Beteiligungen der DEG wird auf die Anlage
verwiesen.
13. Unterliegen die geförderten Maßnahmen der Gesundheitsversorgung
irgendwelchen Einschränkungen für Patientinnen und Patienten, z. B. user
fees oder Beandlungsgebühren (bitte für einzelne Beteiligungen getrennt
anführen)?
Soweit die in der Antwort zu Frage 12 genannten Investitionen in Infrastruktur
zu Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen fließen, handelt es sich um
kostenpflichtige Dienstleistungen. Die Subventionierung, Erstattung oder
Übernahme der Kosten von dritter Seite richten sich nach den Regularien des
lokalen Gesundheitssystems.
14. An welche Zielgruppe richten sich diese durch die DEG mitfinanzierten
Unternehmen und Projekte, bzw. wer kann sich diese Dienstleistungen
leisten?
Die durch die DEG mitfinanzierten Gesundheitsdienstleistungen stehen allen
Bevölkerungsschichten offen.
Der hohe finanzielle Aufwand für medizinische Geräte und Fachpersonal
macht es notwendig für Waren und Dienstleistungen Geld zu verlangen. Damit
diese dennoch auch für ärmere Bevölkerungsschichten zugänglich sind, legt die
DEG großen Wert darauf, dass es diesen Menschen ermöglicht wird, von der
Gesundheitsversorgung zu profitieren. Daher unterstützt die DEG ihre Kunden
dabei, auch ärmeren Schichten günstigere oder kostenlose Behandlungen
zukommen zu lassen. Dies geschieht etwa im Rahmen von Sozialplänen zur
Behandlung von Kindern, der Bereitstellung von kostenlosen Krankenwägen bei
Unfällen in den Nachbarschaften der Krankenhäuser oder durch
Behandlungspläne mit ansässigen Unternehmen.
15. Wie misst die DEG den entwicklungspolitischen Erfolg dieser
Beteiligungen bzw. Investitionen?
Die DEG nutzt zur Messung des entwicklungspolitischen Erfolgs von
Beteiligungen oder Investitionen das Development Effectiveness Rating (DERa),
siehe auch Antwort zu Frage 7.
16. Inwiefern fördert die DEG nach Einschätzung der Bundesregierung mit
diesen Investitionen die Segmentierung der Gesundheitsversorgung in
Entwicklungs- und Schwellenländern (wenn nein, bitte anführen warum
nicht)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gefahren einer solchen
Segmentierung?
Die Förderung moderner Krankenhäuser bzw. die Modernisierung existenter
Einrichtungen mit medizinischen Geräten nach aktuellem Stand der Technik
durch die DEG ermöglicht die Behandlung komplexer Krankheitsbilder vor Ort
in Entwicklungs- und Schwellenländern und ist nach Einschätzung der
Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Entwicklung des
Gesundheitssektors. Die Förderung trägt einerseits zur Ausbildung von lokalen
Ärzten, Pflegepersonal und technischen Assistenten bei. Andererseits schafft
sie Anreize für emigrierte Ärzte, in ihre Heimatländer zurückzukehren und im
Ausland erworbenes Wissen und Erfahrungen dort einzubringen.
17. In welcher finanziellen Höhe hat die Bundesregierung seit 2009 die
Förderung einer öffentlichen, frei zugänglichen Gesundheitsversorgung
unterstützt in den Ländern, in denen die betreffenden Fonds, Holdings und
anderen Gesellschaftsformen (siehe Frage 11) investiert haben?
Sämtliche Partnerländer, die die Bundesregierung durch bilaterale Programme
bei der Stärkung ihrer Gesundheitssysteme mit dem Ziel, eine allgemeine, für
alle Menschen zugängliche Gesundheitsversorgung zu erreichen, unterstützt,
sind samt Höhe der finanziellen Förderung unter
www.stats.oecd.org/qwids/
auf Länder- und Sektorebene abrufbar. Relevant sind die
Hauptförderbereichsschlüssel 120, 121, 122, 123 und 130.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der allgemeinen
Gesundheitsversorgung für alle Menschen über ihren Beitrag zu multilateralen
Organisationen und Fonds. So sind seit 2009 bis einschließlich 2019 an den
Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) 2,394 Mrd. Euro und an die globale Impfallianz Gavi 671 Mio. Euro
geflossen. Informationen zu den Auszahlungen des GFATM und von Gavi an
Länder sind unter
www.data.theglobalfund.org/investments/location bzw.
www.gavi.org/programmes-impact/our-impact/disbursements-and-commitm
ents veröffentlicht.
Drucksache 19/17214 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/17214 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]