[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Jörg Cezanne,
Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16691 –
Abruf der Fördermittel Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur stellt der Bund bis 2020 Fördermittel
von 300 Mio. Euro zur Verfügung: 200 Mio. Euro für die Schnelllade-
Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur. Insgesamt
sollen mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020 aufgebaut werden. Der
vierte Förderaufruf des „Bundesprogramms Ladeinfrastruktur“, startete am
19. August 2019 und endete am 30. Oktober 2019 (alle Informationen von
www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/La
deinfrastruktur.html).
1. Wie hoch war jeweils das geplante Fördervolumen für den ersten, zweiten,
dritten und vierten Förderaufruf der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur?
Die Steuerung der Förderaufrufe erfolgt über die Vorgabe von Kontingenten
(pro Bundesland bzw. pro Kachel) bezüglich der Anzahl der zu fördernden
Ladeinfrastruktur und nicht über die Vorgabe von Fördermitteln.
2. Wie hoch war jeweils die Bewilligungsquote (Verhältnis von gestellten zu
bewilligten Anträgen) für den ersten, zweiten, dritten und vierten
Förderaufruf?
1. Förderaufruf: 67 Prozent
2. Förderaufruf: 54 Prozent
3. Förderaufruf: 55 Prozent (11 Anträge noch in Bearbeitung)
4. Förderaufruf: noch keine Angaben möglich
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17109
19. Wahlperiode 11.02.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 7. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte nach Förderaufruf,
Anzahl der abgelehnten Anträge, Antragsvolumen, Unternehmensgröße,
Rechtsform des Unternehmens, Branche, Bundesland aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller hohe
Zahl der Ablehnungsbescheide, insbesondere da das Fördervolumen nicht
ausgeschöpft wurde?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hauptgrund ist, dass das durch die Bundesregierung vorgegebene Kontingent
an Normal- und Schnellladepunkten (vgl. Antwort zu Frage 1) ausgeschöpft ist
bzw. es zu viele Förderanträge gab.
Der größte Teil der abgelehnten Anträge wurde aufgrund von Überschreitung
des Kontingents abgelehnt.
5. Wie viele Normal- und wie viele Schnellladestationen wurden bereits mit
den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen errichtet?
Bei wie vielen steht der Aufbau noch aus?
Es wurden rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten
Ladepunkten steht der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019). Die häufigsten
Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur sind
• Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur
• Lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses
• Je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den
zuständigen Behörden vor Ort
6. Wie oft musste das BAV bisher Fördergelder zurückfordern, in welcher
Höhe jeweils, und welche Gründe waren ausschlaggebend (bitte nach
Antragsvolumen, Unternehmensgröße, Rechtsform des Unternehmens,
Branche, Bundesland aufschlüsseln)?
Das BAV musste bisher neun Mal Fördergelder zurückfordern:
1. 4.085,34 Euro – GmbH – Stadtwerke – Baden-Württemberg – Verzicht auf
Fördermittel
2. 836,16 Euro – GmbH – Energiesektor – Niedersachsen – Nichtbeachtung v.
Auflagen
3. 1.014,65 Euro – AG – Energiesektor – Hessen – Nichtbeachtung von
Auflagen
4. 2.455,27 Euro – GmbH – Stadtwerke – Nordrhein-Westfalen –
Nichtbeachtung v. Auflagen
5. 673,92 Euro – Privatperson – / – Bayern – Nichtbeachtung von Auflagen
7. Wie oft konnten geförderte Projekte nicht realisiert werden, und welche
Gründe waren ausschlaggebend (bitte nach Antragsvolumen,
Unternehmensgröße, Rechtsform des Unternehmens, Branche, Bundesland
aufschlüsseln)?
Fördermittel werden erst ausgezahlt, wenn das Projekt realisiert wurde.
8. Hat die Bundesregierung die Fördervoraussetzungen aufgrund der
Erfahrungen der vorherigen Förderperioden angepasst?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat die Fördervoraussetzungen auf Grund der
Erfahrungen der vorherigen Förderperioden regelmäßig angepasst. Ab dem zweiten
Förderaufruf bestand an die geförderte Ladeinfrastruktur die Anforderung der
geringsten Kosten pro Kilowatt. In den darauf folgenden Förderaufrufen fand
zusätzlich die Regionalisierungskomponente Anwendung: Die regionale
Verteilung der Ladepunkte und damit der Fördermittel wurde mittels des Standort
TOOLs ermittelt. Durch die unterschiedlichen Fördersätze in unterschiedlichen
Bedarfsgebieten wird zudem im 3. und 4. Förderaufruf ein stärkerer
Steuerungseffekt erzielt.
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ISSN 0722-8333]