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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an Aufforstungsprojekten des Bundes

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1675823.01.2020

Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an Aufforstungsprojekten des Bundes

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat unter der Ressortverantwortung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, das Ziel ausgerufen, durch Wieder- und Neuaufforstungsprojekte deutschlandweit Wälder zu erhalten und zu entwickeln (Deutschlands Wald im Klimawandel – Eckpunkte und Maßnahmen – Diskussionspapier zum Nationalen Waldgipfel, 25. September 2019).

Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte in ihrer Pressekonferenz vor der Sommerpause, dem Waldschutz und der Aufforstung einen größeren Stellenwert einräumen zu wollen (www.topagrar.com/energie/news/merkel-will-wiederaufforstung-von-geschaedigten-waeldern-11609383.html).

Begründet wird diese Maßnahme mit der hohen CO2-Speicherkapazität von Wäldern und dem damit verbundenen wichtigen Beitrag, den Aufforstung zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland leisten kann (www.zeit.de/politik/2019-07/forstwirtschaft-julia-kloeckner-aufforstung-waldverlust-duerre-agrarpolitik).

Aufforstungsprojekte sollen dabei nicht nur in bereits bestehenden Wäldern durchgeführt werden (sog. Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsprojekte), sondern es sind auch Erstaufforstungen im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ vorgesehen (GAK-Rahmenplan nach Förderbereichen, Maßnahmengruppen und Maßnahmen ab 2019).

Aufforstung ist ein wichtiges klimapolitisches Ziel der Bundesregierung und benötigt neben finanziellen Mitteln vor allem auch nutzbare Flächen. Die dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes und besitzt in dieser Eigenschaft auch knapp 470 000 Hektar Grundstücksfläche.

Diese Fläche setzt sich zusammen aus Wohn-, Industrie- und Gewerbeimmobilien, militärischen und ehemals militärischen Flächen sowie forst- und landwirtschaftlichen Arealen (https://britenabzug.bundesimmobilien.de/298652/bundesanstalt-fur-immobilienaufgaben-(bima).

Zumindest ein Teil dieser bundeseigenen Flächen könnte sich somit zur Aufforstung oder Erstaufforstung eignen. In Betracht zu ziehen, Flächen, die sich bereits im Besitz des Bundes befinden, aufzuforsten, erscheint in Bezug auf das von der Bundesregierung beim Nationalen Waldgipfel ausgerufene Ziel, den Wald in seinen vielfältigen Funktionen zu erhalten (Deutschlands Wald im Klimawandel – Eckpunkte und Maßnahmen – Diskussionspapier zum Nationalen Waldgipfel, 25. September 2019), eine naheliegende Strategie der Bundesregierung zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie groß ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die forstwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland (bitte in absoluten Werten und im Verhältnis zur bundesdeutschen Gesamtfläche angeben)?

2

Wie hoch beziffert sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die CO2-Speicherkapazität der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands?

3

Wie groß ist die fortwirtschaftlich genutzte Fläche, die die Bundesregierung im Rahmen des Aufforstungsprogramms plant, aufzuforsten (bitte in absoluten Werten und im Verhältnis zur gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland angeben)?

4

Wie hoch beziffern sich die durch diese Aufforstungspläne erhofften CO2-Speicherkapazitäten?

5

Wie groß ist die momentan nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche, die die Bundesregierung plant, erstaufzuforsten (bitte in absoluten Werten und im Verhältnis zur gesamten nicht forstwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland angeben)?

6

Wie hoch beziffern sich die durch diese Erstaufforstungspläne erhofften CO2-Speicherkapazitäten?

7

Auf Grundlage welcher Berechnungen und Kenngrößen fällt die Bundesregierung die Entscheidung, ob bundeseigene Flächen aufgeforstet werden sollen oder nicht?

8

Auf Grundlage welcher Berechnungen und Kenngrößen fällt die Bundesregierung die Entscheidung, ob bundeseigene Flächen erstaufgeforstet werden sollen oder nicht?

9

Welche Kosten erwartet die Bundesregierung im Zusammenhang mit Aufforstungs- und Erstaufforstungsprojekten?

10

Inwiefern werden bei diesen Entscheidungen Aufforstungskosten und Nutzen der Aufforstungen gegeneinander abgewogen?

11

Inwiefern werden bei diesen Entscheidungen das Ziel, zusätzlichen Wohnraum durch Bebauung zu schaffen und das Ziel der Aufforstung gegeneinander abgewogen?

12

Wer fällt die Entscheidungen, ob bundeseigene Flächen aufgeforstet werden sollen oder nicht?

13

Plant die Bundesregierung eine (Erst-)Aufforstung auf den folgenden Flächen?

a) Plant die Bundesregierung eine Aufforstung auf dem Bundesforst-Gelände Standortübungsplatz (StOÜbPl) Lerchenfeld und Wilhelmsburg, Ulm, Baden-Württemberg?

b) Plant die Bundesregierung eine Aufforstung auf dem Bundesforst-Gelände Stadtwald Bad Sachsa, Niedersachsen, der massiv vom klimawandelbdingten Baumsterben betroffen ist?

c) Plant die Bundesregierung eine Aufforstung auf dem Bundesforst-Gelände Waldstück „Lieth“ in der Gemeinde Bovenden, Niedersachsen?

d) Plant die Bundesregierung eine Aufforstung auf dem Gelände „ohne Straßennamen, 78048 Villingen-Schwenningen“/Liegenschaftstyp: landwirtschaftlich/forst-gärtnerische Nutzung, Baden-Württemberg?

e) Plant die Bundesregierung eine Erstaufforstung auf der Fläche des Kasernengeländes im Forstwald, Krefeld, Nordrhein-Westfalen?

f) Plant die Bundesregierung eine Erstaufforstung auf der Fläche der ehemalige Schießanlage der US-Streitkräfte im Hardtwald, Oftersheim, Baden-Württemberg?

g) Plant die Bundesregierung eine Erstaufforstung auf der Fläche des Standortübungsplatzes in Bramsche, Niedersachsen?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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