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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten
(insgesamt 51 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
12.02.2020
Antwortdauer
19 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenDigitales & Medien
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1677624.01.2020
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner,
Dieter Janecek, Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Renate Künast,
Luise Amtsberg, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann,
Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke,
Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann, Stefan Schmidt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen – IT-Sicherheit und Datenschutz bei
Bundesbehörden gewährleisten
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist nach Ansicht der
Fragesteller dringend notwendig. Sie ist Voraussetzung eines modernen,
bürgerorientierten Staates mit modernen, bürgerorientierten Leistungen, der in Europa und
weltweit verbunden handelt und in Zugänglichkeit, Effizienz und
Synergieeffekten digitaler Dienstleistungen auch im Wettbewerb steht. Doch
Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in internationalen und europaweiten
Vergleichen der Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten regelmäßig allenfalls
im Mittelfeld anzutreffen und kommt insgesamt kaum voran.
Im derzeit größten laufenden IT-Projekt des Bundes versucht die
Bundesregierung eine Neuaufstellung des seit 2015 laufenden Vorhabens „IT-
Konsolidierung des Bundes“. Das Bundeskabinett hatte sich dazu am 6. November 2019
mit einem Bericht der Bundesregierung zur Neuorganisation der IT-
Konsolidierung befasst, nachdem der Beauftragte der Bundesregierung für
Informationstechnik (CIO), Staatssekretär Klaus Vitt, bereits am 16. Oktober 2019 dem
Ausschuss Digitale Agenda Bericht erstattet hatte. Im federführenden
Innenausschuss berichtete die Bundesregierung eine Woche nach dem
Kabinettsbeschluss.
Das bereits seit vier Jahren laufende Projekt soll die nach Ansicht der
Fragesteller auch weiterhin völlig zersplitterte IT-Landschaft der Behörden des
Bundes neu sortieren, Prozesse und Verfahren, wo dies möglich ist, bündeln und
letztlich vor allem auch für größere IT-Sicherheit und Effizienz der
Datenverarbeitung sorgen. Dabei sollten sowohl die Beschaffung, die Betriebe
(Rechenzentren), die IT-Dienste sowie die Dienstleister soweit als möglich
zusammengeführt und zentralisiert werden.
Das bislang unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) laufende Projekt befindet sich nach Ansicht der
Fragesteller mittlerweile in größten Schwierigkeiten, nachdem insbesondere der
Bundesrechnungshof in mehreren Berichten den faktischen Sillstand des Projektes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16776
19. Wahlperiode 24.01.2020
moniert sowie massive Fehler und Verschwendung der verantwortlichen Stellen
beklagt hat. Der Ausgabenbedarf hat sich gegenüber der ersten Schätzung 2014
mittlerweile verfünffacht und wird auf ca. 3,5 Mrd. Euro veranschlagt (vgl.
„Modernisierung der Behörden-IT: Das teuerste Digitalprojekt der Regierung
droht zu scheitern“, SPON vom 13. September 2019, abrufbar unter www.spie
gel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-zerpflueckt-plaene-zur-it-kons
olidierung-des-bundes-a-1286674.html).
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat wegen zahlreicher
bislang nicht ausgeräumter Unklarheiten wiederholt Mittel gesperrt und
weitreichende Korrekturen gefordert. Die erst kürzlich bekannt gewordene, vom
sogenannten IT-Rat als Ausweg erdachte Neuorganisation des Großprojektes unter
gleichrangiger Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der gleichzeitigen
Reduktion auf künftig nur noch einen IT-Dienstleister (ITZ Bund) sowie der
Einführung eines zentralen Controllings durch das Bundeskanzleramt begegnet
allerdings bereits neuen Bedenken insbesondere durch den
Bundesrechnungshof.
Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer des Bundesrechnungshofes bestehen
beispielsweise Zweifel, ob die immer noch fünf verschiedenen, zukünftig für
die Leitung zuständigen Stellen, tatsächlich eine Verbesserung bewirken
können, ob der alleinig verbleibende Dienstleister ITZ Bund der gewachsenen
Verantwortung gerecht werden kann, ob der Zeitplan realistisch ist und ob
hinsichtlich der formulierten Ziele das Großthema IT-Sicherheit bislang
ausreichend abgebildet wird. Insgesamt fehle es an grundlegenden
sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesrech
nungshof-zweifelt-am-rettungsplan-fuer-bundes-it-a-1296701-druck.html).
Die unter anderem vom Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fragen haben
nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Relevanz für die erfolgreiche
Realisierung des Projekts. Gerade die Fragen hinsichtlich der nach Ansicht der
Fragesteller mit dem Projekt bislang verfehlten Mehrwerte bei der Erhöhung
der IT-Sicherheit der Behörden des Bundes geben Anlass zu erheblicher
Besorgnis. Denn die Behörden des Bundes sind in den zurückliegenden Jahren
wiederholt zur Zielscheibe erfolgreicher, teils gravierender IT-Angriffe
geworden, sodass auch in Zukunft mit erheblichen Risiken für die Kritischen
Infrastrukturen, den Geheimschutz sowie die persönlichen Informationen von
Bediensteten wie Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen ist. Trotz alledem kommt
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler
Behörde für Fragen der IT-Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine
beratende Rolle in der IT-Konsolidierung zu.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken des an der Schwelle zum
Scheitern laufenden Milliarden-Projektes in finanzieller, sicherheitstechnischer und
datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Beantwortung zahlreicher, bislang
ungeklärter Fragen von höchster Relevanz – auch, um die nunmehr zu treffenden
Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und insgesamt auf eine sach- und
problemgerechte Neuorganisation des Projekts hinwirken zu können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu ersten Schätzungen
aus dem Jahr 2014 mittlerweile verfünffachten finanziellen Mehrbedarf?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums des
Innern, für Bauen und Heimat, wonach die voraussichtlichen
Gesamtausgaben auf 3,5 Mrd. zu schätzen sind, und wenn nein, welche Gesamtkosten
hält die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für welchen Zeitraum
für realistisch?
3. Bis wann wird bei realistischer Betrachtung voraussichtlich, auch vor dem
Hintergrund der geplanten Neuorganisation und der zwischenzeitlich nicht
fortgelaufenen Projekte, die IT-Konsolidierung in den beiden bei BMF und
BMI verbleibenden Projekten fertiggestellt sein?
4. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, wonach weitere IT-
Projekte des Bundes mit ihren je eigenen Fertigstellungszielen, z. B. der
Portalverbund nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2022, von den zu
Tage getretenen Schwierigkeiten der IT-Konsolidierung unberührt bleiben
bzw. ihre Fristen der Fertigstellung werden halten können?
5. Ist angesichts der äußerst knappen Personalressourcen des übergreifend in
verschiedenen IT-Projekten tätigen IT-Dienstleisters des Bundes über eine
Aufstockung des Personals nachgedacht worden, um die entstandene
Mehrbelastung im Zuge der geplanten Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung auf Bundesebene gerecht zu werden?
Mit wie vielen Stellen plant die Bundesregierung, das Controlling der IT-
Konsolidierung zu stärken, und sind diese haushälterisch hinterlegt?
6. Welche IT-Sicherheitsziele werden nach Auffassung der Bundesregierung
mit der IT-Konsolidierung im Einzelnen verfolgt (bitte im Einzelnen
konkret darlegen)?
7. Bei welchen der genannten Sicherheitsziele wurden bislang bereits
nachweisbare Ergebnisse im Sinne von messbaren Verbesserungen der IT-
Sicherheit des Bundes erreicht (bitte im Einzelnen darlegen)?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die IT-
Konsolidierung des Bundes aus sicherheitstechnischer Perspektive
durchaus auch neue Risiken mit sich bringt, und wenn ja, welche konkret?
9. Welche Folgen werden die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes in
drei von vier der verfolgten Handlungsstränge zu erwartenden
Projektverzögerungen auf die geplanten Verbesserungen der IT-Sicherheit der davon
betroffenen Behörden haben, und welche konkreten Maßnahmen sind
geplant, um mögliche negative Konsequenzen zu kompensieren?
10. Aus welchen Gründen kommt dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) als zentraler Behörde für Fragen der IT-Sicherheit
des Bundes bislang lediglich eine beratende Rolle in der IT-
Konsolidierung zu?
11. Ist angesichts der deutlichen Kritik durch den Haushaltsausschuss und/
oder den Bundesrechnungshof, auch und vor allem bezüglich der IT-
Sicherheit, von Seiten der Bundesregierung im Zuge der Neuaufstellung
auch angedacht, die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zu stärken, und falls ja, wie konkret?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über seine
bislang bei der IT-Konsolidierung allein beratende Rolle hinaus
weitergehende Befugnisse wie beispielsweise ein Vortrags- und/ oder Vorschlagsrechts
hinsichtlich der genannten Fragen des Risikomanagements und der IT-
Sicherheitsrichtlinie haben sollte, und falls ja, welche konkret, und wenn
nein, warum nicht?
13. Welche Ressorts haben ihre eigenen ihnen im Rahmen der IT-
Konsolidierung zugewiesenen Projekte bereits abgeschlossen (bitte konkret nach
Ressorts und Projekten aufschlüsseln)?
14. Gab es bereits vor der Kritik durch den Haushaltsausschuss und/oder den
Bundesrechnungshof interne kritische Bewertungen insbesondere der
Projektorganisation, und wenn ja, wann, und wie wurde mit diesen
Bewertungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat
verfahren?
15. Welche Anregungen der seit 2014 vom Bundesrechnungshof geäußerten
Kritik sind von der Bundesregierung konkret aufgenommen bzw.
umgesetzt worden?
16. Wann konkret ist vor dem Hintergrund welcher Entwicklungen die
Entscheidung gefallen, ein Controlling des Projekts durch das
Bundeskanzleramt zu etablieren?
17. Macht sich die Bundesregierung die „Kernaussagen zur Neuaufstellung
des Projektes IT-Konsolidierung Bund“ des IT-Rates vom 31. Oktober
2019 vollumfänglich zu eigen, und wenn nein, welche konkret, und
inwiefern nicht?
18. Ist die Auffassung zutreffend, wonach die Ausführungen im Papier des IT-
Rates vom 31. Oktober 2019 zu bisherigen Mängeln der
Projektorganisation dahingehend zu verstehen sind, dass notwendige Entscheidungen
zwischen den nach dem Ressortprinzip zu beteiligenden Ministerien von BMI,
BMF und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aufgrund der
Uneinigkeit der Beteiligten nicht getroffen werden konnten?
19. Entfällt durch die zukünftig weiterhin mögliche Unterbeauftragung der
BWI GmbH eine Mitsprache des BMVg im Wege der strategischen
Steuerung ihres IT-Dienstleisters, und wenn nein, worin liegt dann die
Verbesserung der Neuorganisation im Sinne einer beabsichtigten effektiveren
Entscheidungsstruktur?
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes,
wonach der Wegfall der BWI GmbH als regelmäßiger Dienstleister und die
zukünftig alleinige Durchführung durch das ohnehin an der
Belastungsgrenze laufende ITZ Bund eine fristgemäße Weiterführung der
Projektplanung unmöglich erscheinen lassen, und wenn nein, warum nicht?
21. Warum bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung im Papier des IT-
Rates vom 31. Oktober 2019 der Festlegung auf ein gemeinsames
Verständnis, wonach keine IT-Leistung auf einem „qualitativ geringeren
Niveau erbracht wird als vor der IT-Konsolidierung“ und „die Erfüllung der
Fachaufgaben unter der IT-Konsolidierung nicht leiden“ dürfe, und teilt
die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich hierbei
um eine Selbstverständlichkeit handelt, die, sollte sie nicht Beachtung
finden, die Intention des Projekts, nämlich deutliche Verbesserungen des
Niveaus bei der Erbringung von IT-Leistungen sowie bei der Erfüllung von
Fachaufgaben, ad absurdum geführt werden würfe?
22. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung der IT-Rat als
Lenkungsausschuss eine stringentere und zielorientiertere Umsetzung des
Gesamtprojektes tatsächlich garantieren, wenn statt der bislang beteiligten
drei Ressorts nunmehr alle Ministerien beteiligt werden, auch vor dem
Hintergrund, dass der IT-Rat nur bei Zweidrittelmehrheit
entscheidungsfähig ist?
23. Inwiefern kann der von einem Ressort im Rahmen der
Dienstekonsolidierung vortragbare Einwand der „Einschränkung bei der Erfüllung eigener
Aufträge“ überhaupt von anderen Mitgliedern des Lenkungsausschusses
überwunden werden, und auf wessen Betreiben konkret wurde diese
Bestimmung aufgenommen?
24. Handelt es sich bei dem zukünftig im Bundeskanzleramt zu führenden
übergreifenden Projektcontrolling um das erste jemals verantwortete IT-
Projektcontrolling dieses Hauses, und wenn ja, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung für diese zusätzliche Controllingebene, bis wann wird
diese personell wie inhaltlich voll operativ sein, und woher wird das
hierfür eingesetzte Personal rekrutiert?
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die für die
Betriebskonsolidierung im Grundsatz geplante Projektleitung durch das ITZ Bund nur
dann eine standardisierte, stringente und ressourcenschonende
Durchführung sicherstellt, wenn die beteiligten Behörden nicht in größerem
Umfange auf einer gemeinsamen Projektverantwortung bestehen, und unter
welchen Umständen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung für diesen
Fall einer Umsteuerung?
26. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die zur
zielgerichteten und konstruktiven Mitwirkung verpflichteten Behörden BSI, die
Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) und das Konrad-Zuse-Zentrum
für Informationstechnik Berlin (ZIB) dieser Aufgabe tatsächlich gerecht
werden können, und inwiefern hat die Bundesregierung haushalterisch
sichergestellt, dass dafür ggf. die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur
Verfügung gestellt werden?
27. Um wie viele Konsolidierungsprojekte in welchen Ressorts bzw. Behörden
geht es bei den von der BWI GmbH begonnenen, aber nun abgebrochenen
Projekten, und innerhalb welcher Zeithorizonte sollen die zwischen BMF,
BMVg und BWI notwendigen Entscheidungen zur Fortführung getroffen
werden?
28. In welchem Umfang ist das BMVg in Bezug auf die vier bislang
unterschiedenen Handlungsstränge bereits als konsolidiert zu betrachten, bzw.
welcher Zeitplan besteht hinsichtlich der nicht erreichten Anteile, und auf
welche Weise wird die Einbeziehung und Harmonisierung der
Konsolidierung beim ITZ Bund mit derjenigen des BMVg sichergestellt?
29. Auf welche Weise wird übergreifend und für alle Einzelprojekte der
verschiedenen Ressorts und Behörden sichergestellt, dass einheitliche und
höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben umgesetzt werden?
30. Ist es zutreffend, dass es im Rechtsstreit zwischen der BWI GmbH und
dem Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat über durch das
Bundesministerium bislang unbezahlte Rechnungen in Höhe von 21 Mio.
Euro (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundes-it-bundeseigener-betrieb-
will-innenministerium-verklagen-a-1287831.html) inzwischen zu einer
außergerichtlichen Einigung kam, und wenn ja, wie genau sieht diese aus?
31. Warum hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu
Beginn der Inanspruchnahme der BWI GmbH keine schriftliche vertragliche
Vereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen?
32. Welche konkreten Maßnahmen stellen die Hoheit und Kontrollfähigkeit
über die eigene IT im Rahmen der IT-Konsolidierung sowie darüber
hinaus strategisch dauerhaft sicher?
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die IT des Bundes
dringend vor der zunehmenden Abhängigkeit durch einzelne Anbieter
geschützt werden muss und es nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
vielfach, auch durch das BSI, beworbenen Vorteile und notwendigen Stärkung
digitaler Souveränität dringend angeraten ist, verstärkt auf freie und offene
Software zu setzen, und welche konkreten Schritte und Vorkehrungen hat
die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um diese Ziele zu
erreichen?
34. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebenen Studie, dass
Bundesministerien und oberste Behörden „in hohem Maße von dem Software-
Anbieter Microsoft abhängig“ sind?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung die Nutzung von offene Standards und offener Software stärker
zu fördern, und wenn ja, mit welchen Schritten konkret?
35. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den möglichen Fall
einer Abschaltung, Unbrauchbarmachung oder eines anderweitigen Ausfalls
von in der Bundesverwaltung im Einsatz befindlichen IT-Produkten im
Zusammenhang mit möglichen Handelskonflikten mit Drittstaaten
getroffen?
36. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es – auch
angesichts einer global zunehmend unübersichtlichen politischen Lage – im
Sinne vielfältiger digitaler Ökosysteme und der damit
zusammenhängenden Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Herstellern/Staaten
sinnvoll erscheint, vermehrt auf Eigenentwicklungen und Open-Source-
Software zu setzen, und welche Vorteile sieht die Bundesregierung in
solchen sicheren IT-Lösungen, die in Deutschland und der EU entwickelt und
gehostet werden?
37. Verschiebt sich durch die Verzögerungen und Schwierigkeiten der IT-
Konsolidierung des Bundes die aktuelle Zeitplanungen für die Einführung der
nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung bereits für
2020 vorgesehenen E-Akte, und wenn ja, bis wann soll in wie vielen
Behörden der Basisdienst E-Akte verfügbar sein?
38. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das
latente Problem der Personalgewinnung bzw. der Gewinnung von
geeignetem Personal, auch und gerade im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, zu
lösen und die Rahmenbedingungen für die Einstellung qualifizierter IT-
Spezialistinnen und Spezialisten für die Verwaltung zu verbessern, und ist
die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen
angesichts der großen Herausforderungen bislang zu zufriedenstellenden
Ergebnissen geführt haben?
39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach zur
besseren Abstimmung zwischen Fachverwaltungen und IT auch
Verwaltungsexpertinnen und Experten zusätzlich in Bezug auf die Digitalisierung
der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden sollten, und wenn ja, in
welchem Rahmen werden entsprechende Ausbildungsinhalte inzwischen
angeboten und in welchem Umfang in der Bundesverwaltung genutzt?
40. Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Chief Information Security
Officer (CISO) für das Projekt „IT Konsolidierung“ benannt, und wird
dies Teil der jetzt geplanten Umstellung sein, wenn nein, warum nicht?
41. Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die
Funktion des CISO für die IT-Konsolidierung erhalten, und wenn nein,
warum nicht?
42. Wird die Bundesregierung eine operative Cyberabwehr CSOC für den
Bereich der IT-Konsolidierung unter der Leitung des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnik schaffen, und wenn nein, warum
nicht?
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach
gegenwärtig der Bund über kein übergreifendes IT-Risikomanagement-Projekt
verfügt, und wenn ja, warum gibt es ein solches bis heute nicht?
44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach dieses
übergreifende IT-Risikomanagement sinnvollerweise ebenfalls beim IT-
Rat angesiedelt sein sollte, und wenn ja, warum findet dies in den
bisherigen Planungen bislang keine Berücksichtigung?
45. Warum gibt es bislang keine übergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie zur
Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Sicherheit der
Bundesbehörden in der IT-Konsolidierung?
46. Welche Behörde hat gegenüber dem einzig verbleibenden IT-Dienstleister
des Bundes ITZ Bund Prüfungs- und Kontrollrechte für den Bereich der
IT-Sicherheit in Bezug auf dessen Projekte und auf die Umsetzung der für
diesen Dienstleister geltenden Vorgaben?
47. Welche konkreten Vorgaben und Strukturen stellen sicher, dass das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) als weisungsgebende Behörde
nicht über den Weg der Steuerung des in seinem Weisungsstrang
verbleibenden einzigen Dienstleisters ITZ Bund weitere Anstrengungen der IT-
Konsolidierung primär an eigenen Interessen orientiert, sondern dass eine
in den Aspekten IT-Sicherheit, Datenschutz, effizienter Einsatz von
Steuermitteln, Transparenz und im Ergebnis sowohl bürger- als auch
unternehmensfreundliche Dienstleistungen die Gemeinwohlinteressen und die
Interessen anderer beteiligter Behörden berücksichtigende IT-Konsolidierung
tatsächlich gelingt?
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
Errichtung des ITZ Bund als Anstalt des öffentlichen Rechts auch
Vorschlagsrechte des Bundesamtes für die Sicherheit in der
Informationstechnik berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen Verwaltungsrat mit Vertretern mehrerer
Ministerien für eine zielführende Struktur für zeitnahe Entscheidungen?
49. Soweit beschlossen wurde, die VS-NfD-Plattform der BWI nicht auch
anderweitig nutzbar zu machen oder auszubauen, wie lautet der Status Quo
einer Konsolidierung von VS-NfD-Inhalten?
50. Welche konkreten Mehrwerte hatte man sich von dem Projekt einer
vereinheitlichten VS-NfD-Plattform versprochen, und welche Kosten wurden
bislang und damit vergebens investiert?
51. Welchen Ersatz plant die Bundesregierung für die nunmehr nicht mehr
fertigzustellende VS-NfD-Plattform, und bis wann hofft die
Bundesregierung, damit startklar zu sein?
Berlin, den 10. Dezember 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1716612.02.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16776 - IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen - IT-Sicherheit und Datenschutz bei Bundesbehörden gewährleisten
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/16776 –
IT-Konsolidierung des Bundes sicherstellen – IT-Sicherheit und Datenschutz bei
Bundesbehörden gewährleisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist nach Ansicht der
Fragesteller dringend notwendig. Sie ist Voraussetzung eines modernen,
bürgerorientierten Staates mit modernen, bürgerorientierten Leistungen, der in Europa
und weltweit verbunden handelt und in Zugänglichkeit, Effizienz und
Synergieeffekten digitaler Dienstleistungen auch im Wettbewerb steht. Doch
Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in internationalen und
europaweiten Vergleichen der Verfügbarkeit von E-Government-Angeboten
regelmäßig allenfalls im Mittelfeld anzutreffen und kommt insgesamt kaum voran.
Im derzeit größten laufenden IT-Projekt des Bundes versucht die
Bundesregierung eine Neuaufstellung des seit 2015 laufenden Vorhabens „IT-
Konsolidierung des Bundes“. Das Bundeskabinett hatte sich dazu am 6.
November 2019 mit einem Bericht der Bundesregierung zur Neuorganisation der
IT-Konsolidierung befasst, nachdem der Beauftragte der Bundesregierung für
Informationstechnik (CIO), Staatssekretär Klaus Vitt, bereits am 16. Oktober
2019 dem Ausschuss Digitale Agenda Bericht erstattet hatte. Im
federführenden Innenausschuss berichtete die Bundesregierung eine Woche nach dem
Kabinettsbeschluss.
Das bereits seit vier Jahren laufende Projekt soll die nach Ansicht der
Fragesteller auch weiterhin völlig zersplitterte IT-Landschaft der Behörden des
Bundes neu sortieren, Prozesse und Verfahren, wo dies möglich ist, bündeln und
letztlich vor allem auch für größere IT-Sicherheit und Effizienz der
Datenverarbeitung sorgen. Dabei sollten sowohl die Beschaffung, die Betriebe
(Rechenzentren), die IT-Dienste sowie die Dienstleister soweit als möglich
zusammengeführt und zentralisiert werden.
Das bislang unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) laufende Projekt befindet sich nach Ansicht der
Fragesteller mittlerweile in größten Schwierigkeiten, nachdem insbesondere der
Bundesrechnungshof in mehreren Berichten den faktischen Sillstand des
Projektes moniert sowie massive Fehler und Verschwendung der verantwortlichen
Stellen beklagt hat. Der Ausgabenbedarf hat sich gegenüber der ersten Schät-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17166
19. Wahlperiode 12.02.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 10. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zung 2014 mittlerweile verfünffacht und wird auf ca. 3,5 Mrd. Euro
veranschlagt (vgl. „Modernisierung der Behörden-IT: Das teuerste Digitalprojekt
der Regierung droht zu scheitern“, SPON vom 13. September 2019, abrufbar
unter www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-zerpflueckt-pl
aene-zur-it-konsolidierung-des-bundes-a-1286674.html).
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat wegen zahlreicher
bislang nicht ausgeräumter Unklarheiten wiederholt Mittel gesperrt und
weitreichende Korrekturen gefordert. Die erst kürzlich bekannt gewordene, vom
sogenannten IT-Rat als Ausweg erdachte Neuorganisation des Großprojektes
unter gleichrangiger Federführung des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der
gleichzeitigen Reduktion auf künftig nur noch einen IT-Dienstleister (ITZ
Bund) sowie der Einführung eines zentralen Controllings durch das
Bundeskanzleramt begegnet allerdings bereits neuen Bedenken insbesondere durch
den Bundesrechnungshof.
Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer des Bundesrechnungshofes bestehen
beispielsweise Zweifel, ob die immer noch fünf verschiedenen, zukünftig für
die Leitung zuständigen Stellen, tatsächlich eine Verbesserung bewirken
können, ob der alleinig verbleibende Dienstleister ITZ Bund der gewachsenen
Verantwortung gerecht werden kann, ob der Zeitplan realistisch ist und ob
hinsichtlich der formulierten Ziele das Großthema IT-Sicherheit bislang
ausreichend abgebildet wird. Insgesamt fehle es an grundlegenden
sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesrechnu
ngshof-zweifelt-am-rettungsplan-fuer-bundes-it-a-1296701-druck.html).
Die unter anderem vom Bundesrechnungshof aufgeworfenen Fragen haben
nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Relevanz für die erfolgreiche
Realisierung des Projekts. Gerade die Fragen hinsichtlich der nach Ansicht der
Fragesteller mit dem Projekt bislang verfehlten Mehrwerte bei der Erhöhung
der IT-Sicherheit der Behörden des Bundes geben Anlass zu erheblicher
Besorgnis. Denn die Behörden des Bundes sind in den zurückliegenden Jahren
wiederholt zur Zielscheibe erfolgreicher, teils gravierender IT-Angriffe
geworden, sodass auch in Zukunft mit erheblichen Risiken für die Kritischen
Infrastrukturen, den Geheimschutz sowie die persönlichen Informationen von
Bediensteten wie Bürgerinnen und Bürgern zu rechnen ist. Trotz alledem kommt
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler
Behörde für Fragen der IT-Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine
beratende Rolle in der IT-Konsolidierung zu.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken des an der Schwelle zum
Scheitern laufenden Milliarden-Projektes in finanzieller, sicherheitstechnischer und
datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Beantwortung zahlreicher, bislang
ungeklärter Fragen von höchster Relevanz – auch, um die nunmehr zu treffenden
Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und insgesamt auf eine sach- und
problemgerechte Neuorganisation des Projekts hinwirken zu können.
1. Wie erklärt die Bundesregierung den im Vergleich zu ersten Schätzungen
aus dem Jahr 2014 mittlerweile verfünffachten finanziellen Mehrbedarf?
Seit den ersten Planungen wurde mit Vorlage des Fortschrittsberichts 2018 die
Planung im Gesamtprojekt umfangreich vervollständigt. Die verbesserte
zugrundliegende Datenbasis und die Einbeziehung praktischer Erfahrungswerte
führten im Vergleich zu den zuvor erfolgten Schätzungen zu erheblichen
Mehrbedarfen in der Ausgabenplanung der IT-K Bund. Gleichzeitig wurden alle
wesentlichen Kostentreiber im Gesamtprojekt identifiziert und berücksichtigt,
sowie wesentliche finanzielle Risiken des Projekts adressiert. Ferner wurden die
Ausgaben vollständig über die gesamte Projektlaufzeit ausgeplant. Damit war
die mit dem Fortschrittsbericht 2018 vorgelegte Ausgabenplanung als
Gesamtbudget über die Projektlaufzeit bis 2025 angelegt. Demzufolge sollte für die
weiteren Planungen im Gesamtprojekt ein „Design-to-Budget“-Ansatz verfolgt
werden. Gemäß dem Prinzip der jährlichen Fortschreibung bspw. der RZ-/
Netzentwicklungsplanung und des IT-Rahmenkonzepts, sollten Maßnahmen noch
stärker unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten priorisiert und ggf. an den
bestehenden Finanzrahmen angepasst werden.
Nach der Neuaufstellung des Projekts ab 1. Januar 2020 und den angepassten
Rahmenbedingungen für die Betriebskonsolidierung sind die Gesamtausgaben
des Projekts neu zu ermitteln.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums des
Innern, für Bauen und Heimat, wonach die voraussichtlichen
Gesamtausgaben auf 3,5 Mrd. zu schätzen sind, und wenn nein, welche
Gesamtkosten hält die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für welchen
Zeitraum für realistisch?
Nach der Neuaufstellung des Projekts ab 1. Januar 2020 und den angepassten
Rahmenbedingungen für die Betriebskonsolidierung sind die Gesamtausgaben
des Projekts neu zu ermitteln.
Für das Projekt der Dienstekonsolidierung gilt ergänzend: Die Planansätze der
Dienstekonsolidierung werden auf Basis des jährlich fortzuschreibenden IT
Rahmenkonzepts des Bundes aktualisiert. Der Aufwuchs der Planausgaben
beruht insbesondere auf der Erhöhung der Maßnahmenanzahl von ursprünglich
25 (ITRK 2018) auf 42 Maßnahmen (ITRK 2021), konkretisierten Planungen
der Maßnahmen im Zuge des Projektfortschritts und der erheblichen
Erweiterung der zentralen Finanzierung durch das Programm Dienstekonsolidierung.
Während zunächst „nur“ Entwicklung zentral finanziert werden sollte, wurde
zur Sicherstellung der Auftragserreichung und aus Praktikabilitätsgründen
auch, Rollout und Einführung aller Maßnahmen in 200 Bundesbehörden und
damit verbundener Aufbau der Backend-Infrastrukturkosten der Maßnahmen
(besonders des Bundesclients) bei den IT-Dienstleistern im zentralen Budget
der Dienstekonsolidierung veranschlagt.
Sofern keine weiteren wesentlichen Projektinhalte verändert werden, wird
davon ausgegangen, dass diese Kalkulationen weiterhin Bestand haben.
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund sind auf Grundlage der bisherigen
Planungen derzeit 1,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023 veranschlagt. Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat zuletzt in seiner 50. Sitzung am
14. November 2019 entschieden, dass er für die IT-Betriebskonsolidierung
Bund ein „Design to budget“ erwartet.
3. Bis wann wird bei realistischer Betrachtung voraussichtlich, auch vor
dem Hintergrund der geplanten Neuorganisation und der
zwischenzeitlich nicht fortgelaufenen Projekte, die IT-Konsolidierung in den beiden
bei BMF und BMI verbleibenden Projekten fertiggestellt sein?
Die Dienstekonsolidierung im BMI hat eine Projektlaufzeit bis Ende 2025.
Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 6. November 2019 wurde dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verantwortung für die
Durchführung eines eigenständigen Projekts zur IT-Betriebskonsolidierung Bund ab dem
1. Januar 2020 übertragen.
Dessen Ende und damit der Abschluss der IT-Betriebskonsolidierung Bund
wird vom Abschluss des letzten Behördenprojekts zur Umsetzung der IT-
Betriebskonsolidierung abhängen. Die entsprechende Planung war in der
bisherigen „Reihenfolgeplanung“ enthalten, die mittlerweile veraltet ist. Teil der IT-
Betriebskonsolidierung Bund, ist daher die Überarbeitung der bestehenden
Reihenfolgeplanung. Die Bundesregierung hat dem BMF aufgetragen, dabei
zukünftig auch fachliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Bundesrechnungshof
hat zuletzt in einem Bericht zur IT-Konsolidierung an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages ebenfalls Hinweise gegeben, welche Aspekte
berücksichtigt werden sollten. Zusätzlich hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages in seinem oben genannten Beschluss vom 14. November
2019 weitere Rahmenbedingungen für die Erstellung der neuen
Reihenfolgeplanung gesetzt. Bei der IT-Betriebskonsolidierung Bund wird unter
Berücksichtigung dieser Vorgaben zunächst das Vorgehen für die neue
Reihenfolgeplanung konzipiert und dem IT-Rat zur Abnahme vorgelegt. Auf dieser Basis wird
das BMF dann mit allen Behörden den Kontakt suchen und anhand der
festgelegten Kriterien eine neue Reihenfolgeplanung erstellen. Diese wird als zentrale
Projektgrundlage ebenfalls dem IT-Rat zur Abnahme vorzulegen sein. Erst
danach kann ein Endtermin für die IT-Betriebskonsolidierung Bund benannt
werden.
4. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, wonach weitere IT-
Projekte des Bundes mit ihren je eigenen Fertigstellungszielen, z. B. der
Portalverbund nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2022, von den
zu Tage getretenen Schwierigkeiten der IT-Konsolidierung unberührt
bleiben bzw. ihre Fristen der Fertigstellung werden halten können?
Grundsätzlich werden die IT-Projekte des Bundes (hier: Umsetzung des
Onlinezugangsgesetz [OZG]) von den Projektfortschritten der IT-Konsolidierung nicht
beeinflusst. Jedoch sind mittelbare Auswirkungen kaum zu verhindern, da die
IT-Konsolidierung Ressourcen des ITZBund in Anspruch nimmt, die dadurch
anderen Projekten nur bedingt zur Verfügung stehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung.
5. Ist angesichts der äußerst knappen Personalressourcen des übergreifend
in verschiedenen IT-Projekten tätigen IT-Dienstleisters des Bundes über
eine Aufstockung des Personals nachgedacht worden, um die
entstandene Mehrbelastung im Zuge der geplanten Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung auf Bundesebene gerecht zu werden?
Mit wie vielen Stellen plant die Bundesregierung, das Controlling der IT-
Konsolidierung zu stärken, und sind diese haushälterisch hinterlegt?
Im Haushalt 2020 stehen dem Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt, Kapitel 0412)
acht Planstellen für ein von den Projektleitungen unabhängiges, übergreifendes
Controlling der IT-Konsolidierung Bund zur Verfügung.
Mit dem Haushalt 2020 wurden aus dem Einzelplan 06 für die IT-
Konsolidierung des Bundes insgesamt 68 Planstellen in den Einzelplan 08
verlagert. Davon stehen dem ITZBund insgesamt 30 Stellen zur Verfügung. Die
übrigen 38 Stellen sind für das BMF vorgesehen.
Die Bundesregierung hat damit nicht nur über eine Aufstockung des Personals
nachgedacht, sondern diese bereits realisiert.
6. Welche IT-Sicherheitsziele werden nach Auffassung der
Bundesregierung mit der IT-Konsolidierung im Einzelnen verfolgt (bitte im
Einzelnen konkret darlegen)?
Die Sicherheitsziele für die Bundesverwaltung sind in der „Leitlinie für
Informationssicherheit in der Bundesverwaltung“ („Umsetzungsplan Bund 2017“
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalp
olitik/up-bund-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3) verbindlich festgelegt.
Der Umsetzungsplan 2017 (UP Bund 2017) gibt als übergeordnetes und
verbindliches Dokument die drei Schutzziele der Informationssicherheit –
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität – vor.
a) Vertraulichkeit: Die Daten der Bundesverwaltung dürfen lediglich von
autorisierten Benutzern gelesen und angepasst werden.
b) Integrität: Die Daten der Bundesverwaltung dürfen nicht unbemerkt
verändert werden. Alle Änderungen müssen nachvollziehbar sein.
c) Verfügbarkeit: Der Zugriff auf Daten muss innerhalb eines vereinbarten
Zeitrahmens ungehindert und ohne technische Störung/ Ausfälle zur
Verfügung stehen.
Die IT-Konsolidierung soll diese Schutzziele fördern und nachhaltig verbessern
z. B. durch die Schaffung von Redundanzen oder Standardisierung bestimmter
IT-Infrastrukturkomponenten und Prozesse. Dies ist dezentral nicht immer in
dem notwendigen Umfang möglich.
Mit der IT-Konsolidierung werden im Einzelnen die Ziele der Erhöhung der
Informations- und IT-Sicherheit gemäß IT-Strategie Bund und Strategie
Dienstekonsolidierung (vgl. www.cio.bund.de und www.cio.bund.de/SharedDocs/Pub
likationen/DE/Strategische-The-men/it_strategie_der_bundesverwaltung_down
load.pdf?__blob=publicationFile) verfolgt.
Ergänzend wurden im „Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund“, das vom
Bundeskabinett am 20.05.2015 beschlossen wurde, die „IT-Sicherheit vor dem
Hintergrund steigender Komplexität zu gewährleisten“ als erstes genannt. Im
Abschnitt 8 „IT-Sicherheit und Datenschutz“ werden fünf Ziele genannt:
1. Die zentrale Umsetzung geltender und künftiger Sicherheitsstandards,
2. Bündelung der notwendigen Fachexpertise – auch gegenüber den
Marktteilnehmern – an wenigen Stellen,
3. Verkürzung der Reaktionszeiten bei Vorfällen und Krisensituationen und
4. Erleichterung der Bereitstellung von an verschiedenen Schutzbedarfen
ausgerichteten IT-Leistungen,
5. Eingrenzung von Risiken durch zentrale und dezentrale Gegenmaßnahmen
(z. B. das Risiko „single point of failure“).
7. Bei welchen der genannten Sicherheitsziele wurden bislang bereits
nachweisbare Ergebnisse im Sinne von messbaren Verbesserungen der IT-
Sicherheit des Bundes erreicht (bitte im Einzelnen darlegen)?
Im Rahmen der Prüfungen nach HV-Benchmark kompakt im Auftrag des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages werden Rechenzentren von
Institutionen des Bundes untersucht. Insgesamt wurden fünf Teilprüfungen in fünf
Jahren durchgeführt. Dienstleister der IT-Konsolidierung und deren
Rechenzentren wurden mittlerweile auch Wiederholungsprüfungen unterzogen. Der
Untersuchungsgegenstand ist aber nicht deckungsgleich mit den Projekten der
Dienste- und Betriebskonsolidierung.
Im Rahmen des bisherigen Projektverlaufs lässt sich feststellen, dass
insbesondere kleinere Verwaltungseinrichtungen bei der Einhaltung von
Sicherheitszielen deutlich entlastet werden.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die
IT-Konsolidierung des Bundes aus sicherheitstechnischer Perspektive
durchaus auch neue Risiken mit sich bringt, und wenn ja, welche
konkret?
Die Zentralisierung des IT-Betriebs in wenigen Rechenzentren erhöht deren
Attraktivität für Angriffe von außen. Gleichzeitig können dort zentrale
Infrastrukturen geschaffen werden, die ein Höchstmaß an professionellem Umgang mit
diesen Angriffen garantieren.
Die Bundesregierung verfügt bereits über Erfahrungen mit dem zentralen
Betrieb großer IT-Systeme und -Anwendungen. Die daraus resultierenden
Angriffsmöglichkeiten sind den zuständigen Bundesbehörden bekannt. Ihnen wird
durch geeignete Maßnahmen begegnet.
Die IT-Konsolidierung des Bundes bietet zunächst auch unter IT-
Sicherheitsgesichtspunkten Vorteile; z. B. können Sicherheitsmaßnahmen für
die gesamte IT des Bundes an einer zentralen Stelle umgesetzt werden.
Informationssicherheitsrisiken im IT-Verbund können jedoch potenziell mehrere
Behörden/Ressorts betreffen, sodass ggf. höhere Schäden bei Ausfällen zentraler
Komponenten (Single Point of Failure) oder bei Cyberangriffen (Single Point
of Attack) entstehen könnten. Um diesen Risiken in einer konsolidierten IT
durch adäquate Sicherheitsmaßnahmen zu begegnen, berät das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Umsetzung angemessener
und wirksamer Sicherheitsmaßnahmen. Der BSI IT-Grundschutz (www.bsi.bun
d.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html) bildet dafür die
fachliche und methodische Grundlage.
9. Welche Folgen werden die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes
in drei von vier der verfolgten Handlungsstränge zu erwartenden
Projektverzögerungen auf die geplanten Verbesserungen der IT-Sicherheit der
davon betroffenen Behörden haben, und welche konkreten Maßnahmen
sind geplant, um mögliche negative Konsequenzen zu kompensieren?
Die IT-Maßnahmen der Dienstekonsolidierung befinden sich im Rahmen der
Entwicklung von (neuen) IT-Lösungen in engem Austausch mit dem BSI um
höchste IT-Sicherheit zu gewährleisten.
Die in der Antwort zu Frage 8 dargestellten Vorteile zentraler Strukturen
werden bei einer verzögerten IT-Betriebskonsolidierung später eintreten.
Allerdings hat die Bundesregierung mit dem UP Bund und den dort enthaltenen
Verpflichtungen für alle Behörden hinreichende Maßnahmen beschrieben, um
trotzdem das erforderliche Mindestmaß an IT-Sicherheit sicherstellen zu
können.
10. Aus welchen Gründen kommt dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) als zentraler Behörde für Fragen der IT-
Sicherheit des Bundes bislang lediglich eine beratende Rolle in der IT-
Konsolidierung zu?
Das BSI wird im Rahmen der im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSIG) geregelten gesetzlichen Aufgaben tätig. Für
die Wahrnehmung darüberhinausgehender Aufgaben besteht keine gesetzliche
Grundlage.
11. Ist angesichts der deutlichen Kritik durch den Haushaltsausschuss und/
oder den Bundesrechnungshof, auch und vor allem bezüglich der IT-
Sicherheit, von Seiten der Bundesregierung im Zuge der Neuaufstellung
auch angedacht, die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zu stärken, und falls ja, wie konkret?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über seine
bislang bei der IT-Konsolidierung allein beratende Rolle hinaus
weitergehende Befugnisse wie beispielsweise ein Vortrags- und/ oder
Vorschlagsrechts hinsichtlich der genannten Fragen des Risikomanagements
und der IT-Sicherheitsrichtlinie haben sollte, und falls ja, welche konkret,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stellt fest, dass eine zielgerichtete Mitwirkung des BSI an
der IT-Konsolidierung erforderlich ist. Aus diesem Grund wird das BSI bereits
aktuell sowohl bei der Betriebs- als auch bei der Dienstekonsolidierung durch
die IT-Dienstleister des Bundes entsprechend eingebunden. Dabei begleitet das
BSI die Sicherheitskonzeption der wesentlichen IT-Plattformen ausgerichtet am
IT-Grundschutz. Zudem ist insbesondere für alle Masterrechenzentren des ITZ-
Bund eine Grundschutz-Zertifizierung durch das BSI geplant. Ohne
entsprechende Freigabe des BSI werden diese Systeme nicht produktiv gesetzt.
Das BSI hat, wie im Umsetzungsplan Bund 2017 gefordert, einen Entwurf
einer Richtlinie zur Informationssicherheit in der IT-Konsolidierung erstellt.
In dieser ist die Rolle eines „IT-Sicherheitsbeauftragten Konsolidierung“
vorgesehen, die auch vom BSI übernommen werden könnte. Die Richtlinie befindet
sich derzeit in der Abstimmung. Gemäß Maßgabebeschluss des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Neuorganisation der IT-
Konsolidierung vom 14. November 2019 ist diese Richtlinie bis zum 30. Juni
2020 zu erarbeiten.
Über seine beratende Rolle hinaus hat das BSI ein eingeschränktes Mandat, die
IT-Sicherheit der zu konsolidierenden Behörden und der IT-Dienstleister zu
untersuchen (s. o. Untersuchung nach HV-Benchmark kompakt). Dieses Mandat
hat der Haushaltsausschuss Ausschuss des Deutschen Bundestages dem BSI
erteilt.
13. Welche Ressorts haben ihre eigenen ihnen im Rahmen der IT-
Konsolidierung zugewiesenen Projekte bereits abgeschlossen (bitte
konkret nach Ressorts und Projekten aufschlüsseln)?
Grundsätzlich sind alle Vorhaben der Dienstekonsolidierung gemeinsame
Maßnahmen der Ressorts. Folgende IT-Maßnahmen wurden in der
Dienstekonsolidierung abgeschlossen bzw. befinden sich im Wirkbetrieb:
Audiokonferenzanlage, Bund-TV, DE-Mail, eNorm, PKP, bund.de, GSB, FMS.
Zudem befinden sich folgende IT-Maßnahmen der Dienstekonsolidierung im
Rollout: E-Akte Bund, Social Intranet Bund, E-Payment Bund, E-Rechnung,
PVS Bund, Digitales Zwischenarchiv, Bundesportal, Bundescloud.
Ein Abschluss eines Behördenprojektes der Betriebskonsolidierung wird nach
bisherigen Überlegungen nach ca. 3 Jahren (nach Projektstart) erreicht. Bisher
sind Abschlüsse auf Grund von Verzögerungen ausständig.
14. Gab es bereits vor der Kritik durch den Haushaltsausschuss und/oder den
Bundesrechnungshof interne kritische Bewertungen insbesondere der
Projektorganisation, und wenn ja, wann, und wie wurde mit diesen
Bewertungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bauen und
Heimat verfahren?
Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfolgte regelmäßig
eine Bewertung des Projekts. Die Ergebnisse dieser kritischen Bewertung und
der Projektfortschritt wurden in den jährlichen Fortschrittsberichten an den
Haushaltsausschuss dokumentiert.
In der Dienstekonsolidierung erfolgte der Aufbau der Projektorganisation
sukzessive nach Aufwuchs neuen Personals. Die aufgelegten Prozesse wurden
(und werden weiterhin) nach und nach weiter ausgestaltet und verbessert.
15. Welche Anregungen der seit 2014 vom Bundesrechnungshof geäußerten
Kritik sind von der Bundesregierung konkret aufgenommen bzw.
umgesetzt worden?
Alle Anregungen, die bisher vom Bundesrechnungshof im Rahmen
unterschiedlicher Prüfungen der IT-Konsolidierung Bund erfolgt sind, wurden
analysiert und in den kontinuierlichen Verbesserungsprozessen der
Dienstekonsolidierung und der Betriebskonsolidierung berücksichtigt.
Eine Prüfung, die die Dienstekonsolidierung betrifft, findet derzeit statt und
wird zur weiteren Optimierung der Prozesse beitragen.
16. Wann konkret ist vor dem Hintergrund welcher Entwicklungen die
Entscheidung gefallen, ein Controlling des Projekts durch das
Bundeskanzleramt zu etablieren?
Der IT-Rat hat am 31. Oktober 2019 die Kernaussagen zur Neuaufstellung des
Projektes IT-Konsolidierung Bund beschlossen (Beschluss Nr. 2019/05 des IT-
Rats vom 31. Oktober 2019). Diese Kernaussagen sehen u. a. vor, dass das
Bundeskanzleramt ein von den Projektleitungen unabhängiges, übergreifendes
Controlling durchführt.
Die Entscheidung für die Durchführung des Controllings erfolgte in
Abstimmung mit den Ressorts unter Einbeziehung der Stellungnahmen des
Bundesrechnungshofs sowie den Berichterstattergesprächen zum Einzelplan 06 und
den Gesprächen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
17. Macht sich die Bundesregierung die „Kernaussagen zur Neuaufstellung
des Projektes IT-Konsolidierung Bund“ des IT-Rates vom 31. Oktober
2019 vollumfänglich zu eigen, und wenn nein, welche konkret, und
inwiefern nicht?
Ja. Alle Bundesministerien haben als stimmberechtigte Mitglieder des IT-Rates
dem Beschluss zugestimmt. Das Bundeskabinett hat in seiner 74. Sitzung vom
6. November 2019 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
18. Ist die Auffassung zutreffend, wonach die Ausführungen im Papier des
IT-Rates vom 31. Oktober 2019 zu bisherigen Mängeln der
Projektorganisation dahingehend zu verstehen sind, dass notwendige
Entscheidungen zwischen den nach dem Ressortprinzip zu beteiligenden Ministerien
von BMI, BMF und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
aufgrund der Uneinigkeit der Beteiligten nicht getroffen werden
konnten?
Die dargestellte Auffassung ist nicht zutreffend. In dem genannten Papier
werden keine „Mängel der Projektorganisation“ genannt. Es wird lediglich die
bisherige Projektorganisation dargestellt und dass diese von außen kritisiert
wurde.
19. Entfällt durch die zukünftig weiterhin mögliche Unterbeauftragung der
BWI GmbH eine Mitsprache des BMVg im Wege der strategischen
Steuerung ihres IT-Dienstleisters, und wenn nein, worin liegt dann die
Verbesserung der Neuorganisation im Sinne einer beabsichtigten
effektiveren Entscheidungsstruktur?
Die strategische Steuerung der BWI GmbH durch das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) bleibt für alle Geschäftsvorfälle jederzeit erhalten und
wird in diesem Verständnis in allen heutigen und künftigen
Entscheidungsstrukturen entsprechend berücksichtigt.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes,
wonach der Wegfall der BWI GmbH als regelmäßiger Dienstleister und
die zukünftig alleinige Durchführung durch das ohnehin an der
Belastungsgrenze laufende ITZ Bund eine fristgemäße Weiterführung der
Projektplanung unmöglich erscheinen lassen, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Die „fristgemäße Weiterführung der Projektplanung“ ist aus anderen
Gründen zu überprüfen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
21. Warum bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung im Papier des
IT-Rates vom 31. Oktober 2019 der Festlegung auf ein gemeinsames
Verständnis, wonach keine IT-Leistung auf einem „qualitativ geringeren
Niveau erbracht wird als vor der IT-Konsolidierung“ und „die Erfüllung
der Fachaufgaben unter der IT-Konsolidierung nicht leiden“ dürfe, und
teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich
hierbei um eine Selbstverständlichkeit handelt, die, sollte sie nicht
Beachtung finden, die Intention des Projekts, nämlich deutliche
Verbesserungen des Niveaus bei der Erbringung von IT-Leistungen sowie bei der
Erfüllung von Fachaufgaben, ad absurdum geführt werden würde?
Die Festlegung auf das gemeinsame Verständnis, wonach keine IT-Leistung auf
einem „qualitativ geringeren Niveau erbracht wird als vor der IT-
Konsolidierung“ wird u. a. als Maßnahme des Veränderungsmanagements
gesehen. Sie erhöht die Akzeptanz der IT-Konsolidierung bei den involvierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Ressorts und Behörden
und weist zudem die IT-Dienstleister nochmals explizit auf den
Mindeststandard der Konsolidierung hin. Somit wurde zunächst das gemeinsame
Verständnis entwickelt und festgehalten.
Darüber hinaus teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei
um eine Selbstverständlichkeit handelt, da die Sicherstellung der Erfüllbarkeit
der Fachaufgaben der Behörden stets Priorität hat.
22. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung der IT-Rat als
Lenkungsausschuss eine stringentere und zielorientiertere Umsetzung des
Gesamtprojektes tatsächlich garantieren, wenn statt der bislang
beteiligten drei Ressorts nunmehr alle Ministerien beteiligt werden, auch vor
dem Hintergrund, dass der IT-Rat nur bei Zweidrittelmehrheit
entscheidungsfähig ist?
Ein bislang nur aus drei Ressorts bestehendes Entscheidungsgremium ist hier
nicht bekannt. Auch nach der bisherigen Projektorganisation waren alle
Ressorts in die Entscheidungsfindung eingebunden. Dies erfolgte über die
Abstimmung aller relevanten Dokumente in Ressortabstimmungen, der Konferenz der
IT-Beauftragten und dem IT-Rat. Das ist auch weiterhin notwendig, um eine
größtmögliche Akzeptanz des Vorgehens in allen Ressorts zu erhalten.
Allerdings greifen durch die Festlegung der Rolle als Lenkungsausschuss allgemeine
Projektmanagementmethoden, die zu klaren Entscheidungsstrukturen und –
abläufen führen. Zudem kann die festgelegte Zweidrittel-Mehrheit zu einer
zügigeren Beschlussfassung als bei der bislang geltenden Einstimmigkeitsregelung
führen.
23. Inwiefern kann der von einem Ressort im Rahmen der
Dienstekonsolidierung vortragbare Einwand der „Einschränkung bei der Erfüllung
eigener Aufträge“ überhaupt von anderen Mitgliedern des
Lenkungsausschusses überwunden werden, und auf wessen Betreiben konkret wurde
diese Bestimmung aufgenommen?
Im Rahmen der Diskussion im IT-Rat hat sich dieser auf das gemeinsame
Vorgehen geeinigt. Ein aktuell bestehender Einwand kann daher nicht
nachvollzogen werden.
24. Handelt es sich bei dem zukünftig im Bundeskanzleramt zu führenden
übergreifenden Projektcontrolling um das erste jemals verantwortete IT-
Projektcontrolling dieses Hauses, und wenn ja, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung für diese zusätzliche Controllingebene, bis wann wird
diese personell wie inhaltlich voll operativ sein, und woher wird das
hierfür eingesetzte Personal rekrutiert?
Innerhalb der Dienste- und Betriebskonsolidierung besteht bereits ein
Controlling für die dortigen Projekte und Maßnahmen.
Bei dem im Bundeskanzleramt aufzubauenden Controlling handelt es sich um
ein von den Projekten unabhängiges, übergreifendes Controlling der beteiligten
Projekte. Das IT-Projektcontrolling wird durch die jeweilige Projektleitung der
einzelnen Projekte durchgeführt. Das übergreifende Controlling soll die
Transparenz zu den Fortschritten aller Projekte herstellen und eine Lageeinschätzung
ermöglichen.
Der Aufbau erfolgt sukzessive, innerhalb der zweiten Hälfte 2020 soll das
übergreifende Controlling inhaltlich und personell voll operativ werden. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich vors. aus vorhandenem Personal des
Bundeskanzleramtes und neu gewonnenen Kräften zusammensetzen.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die für die
Betriebskonsolidierung im Grundsatz geplante Projektleitung durch das ITZ Bund
nur dann eine standardisierte, stringente und ressourcenschonende
Durchführung sicherstellt, wenn die beteiligten Behörden nicht in
größerem Umfange auf einer gemeinsamen Projektverantwortung bestehen,
und unter welchen Umständen bedarf es nach Ansicht der
Bundesregierung für diesen Fall einer Umsteuerung?
Nein. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Fall nicht eintreten wird,
da er nach ihrem Beschluss voraussetzt, dass sich die Projektleitung durch das
ITZBund nicht bewährt hat. Auch wenn von der (Ausnahme-)Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden sollte, geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Behörden ausschließlich qualifiziertes Personal für die Projektleitung benennen
würden. In diesem Fall wird es zwar eines einmaligen Mehraufwandes einer
sorgfältigen Aufgabenabgrenzung bedürfen, aber auf die genannten Kriterien
dürfte das dauerhaft keine Auswirkungen haben.
26. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die zur
zielgerichteten und konstruktiven Mitwirkung verpflichteten Behörden BSI, die
Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) und das Konrad-Zuse-
Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB) dieser Aufgabe tatsächlich
gerecht werden können, und inwiefern hat die Bundesregierung
haushalterisch sichergestellt, dass dafür ggf. die erforderlichen zusätzlichen
Mittel zur Verfügung gestellt werden?
Im laufenden Haushalt 2020 sind das BSI, die Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und
das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
auskömmlich veranschlagt. Für den Haushalt 2021 läuft das regierungsinterne
Aufstellungsverfahren.
Die gemäß Grobkonzept zur IT-Konsolidierung vom 20. Mai 2015
einzurichtende Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) wurde zum 1. Januar 2017
eingerichtet. Sie ist entsprechend mit den erforderlichen personellen und sächlichen
Mitteln ausgestattet, um die gemäß „Soll-Konzeption IT-Beschaffung“ vom
26. November 2018 vorgesehenen Leistungsumfänge auch im Kontext eines
schwierigen Personalmarktes erfüllen zu können. Eine Übersicht über den
aktuellen Leistungskatalog der ZIB kann der Rahmenvertrags-Roadmap (RV-
Roadmap) www.e-beschaffung.bund.de/DE/Wissenswertes/ZIB/RVRoadmap/
RVRoadmap_node.html entnommen werden.
Das BSI ist durch seinen gesetzlichen Auftrag zu einer konstruktiven Mitarbeit
verpflichtet. Insbesondere durch eine entsprechende Aufgabenpriorisierung
wird sichergestellt, dass die zur Mitwirkung verpflichteten Behörden ihren
Aufgaben gerecht werden können.
27. Um wie viele Konsolidierungsprojekte in welchen Ressorts bzw.
Behörden geht es bei den von der BWI GmbH begonnenen, aber nun
abgebrochenen Projekten, und innerhalb welcher Zeithorizonte sollen die
zwischen BMF, BMVg und BWI notwendigen Entscheidungen zur
Fortführung getroffen werden?
Für die nachfolgenden Behörden war die BWI GmBH laut bisheriger
Reihenfolgeplanung als IT-Dienstleister vorgesehen:
Behörde Ressort Konsolidierungsfenster
BPjM BMFSFJ 3 (2019-2021)
MRI BMEL 5 (2021-2023)
BSA BMEL 5 (2021-2023)
BASt BMVI 2 (2018-2020)
BMVI BMVI 2 (2018-2020)
BDBOS BMI 1 (2017-2019)
BVAmt BMAS 1 (2017-2019)
BMAS BMAS 1 (2017-2019)
BAuA BMAS 2 (2018-2020)
BMEL BMEL 2 (2018-2020)
BRH BRH 2 (2018-2020)
BAFzA BMFSFJ 3 (2019-2021)
BMFSFJ BMFSFJ 3 (2019-2021)
BMI BMI 3 (2019-2021)
BArch BKM 4 (2020-2022)
BStU BKM 4 (2020-2022)
BfArM BMG 4 (2020-2022)
BMG BMG 4 (2020-2022)
BZgA BMG 4 (2020-2022)
DIMDI BMG 4 (2020-2022)
PEI BMG 4 (2020-2022)
RKI BMG 4 (2020-2022)
THW BMI 4 (2020-2022)
BMUB BMUB 4 (2020-2022)
BfG BMVI 4 (2020-2022)
BSH BMVI 4 (2020-2022)
BSU BMVI 4 (2020-2022)
DWD BMVI 4 (2020-2022)
BAM BMWi 4 (2020-2022)
BKartA BMWi 4 (2020-2022)
BKAmt BKAmt 5 (2021-2023)
BVL BMEL 5 (2021-2023)
FLI BMEL 5 (2021-2023)
JKI BMEL 5 (2021-2023)
BGR BMWi 3 (2019-2021)
TI BMEL 5 (2021-2023)
BKA BMI 5 (2021-2023)
BPOL BMI 5 (2021-2023)
BfE BMUB 5 (2021-2023)
BfN BMUB 5 (2021-2023)
BfS BMUB 5 (2021-2023)
UBA BMUB 5 (2021-2023)
BNetzA BMWi 5 (2021-2023)
BMZ BMZ 5 (2021-2023)
BSI BMI 1 (2017-2019)
Das BMF stimmt sich derzeit mit den Behörden, die in den Jahren bis 2019 ihre
Projekte mit der BWI GmbH hätten starten sollen, zum eventuellen
Projektstand sowie zum weiteren gemeinsamen Vorgehen ab.
28. In welchem Umfang ist das BMVg in Bezug auf die vier bislang
unterschiedenen Handlungsstränge bereits als konsolidiert zu betrachten, bzw.
welcher Zeitplan besteht hinsichtlich der nicht erreichten Anteile, und
auf welche Weise wird die Einbeziehung und Harmonisierung der
Konsolidierung beim ITZ Bund mit derjenigen des BMVg sichergestellt?
Die IT-Konsolidierung innerhalb der Bundeswehr über das Projekt bzw.
Folgeprojekt HERKULES läuft seit dem 28. Dezember 2006 erfolgreich. Dabei
wurde die BWI GmbH als IT-Dienstleister der Bundeswehr ertüchtigt, die
administrative IT der Bundeswehr zu konsolidieren, IT-Dienste zu vereinheitlichen
und zu modernisieren sowie zu betreiben. Dies betrifft u. a. Netzwerke,
Rechenzentren, Dienste, Anwendungen, Endgeräte und übergreifende
Angelegenheiten wie IT-Sicherheit und User-Help-Desk.
Deren ständige Weiterentwicklung ist für den Geschäftsbereich (GB) BMVg im
Rahmen des technologischen Fortschritts ein dauerhafter Prozess.
Eine vollständige Harmonisierung der IT des GB BMVg mit derjenigen des
ITZBund ist aufgrund teilweiser unterschiedlicher Anforderungen nicht
möglich, da auch Vorgaben der „militärischen IT“ sowie der Nordatlantischen
Vertragsorganisation (NATONorth Atlantic Treaty Organization) zu
berücksichtigen sind. Dort wo es möglich ist, beteiligt sich der GB BMVg an den
Harmonisierungsaktivitäten im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund.
29. Auf welche Weise wird übergreifend und für alle Einzelprojekte der
verschiedenen Ressorts und Behörden sichergestellt, dass einheitliche und
höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben umgesetzt werden?
Die in der Bundesverwaltung geltenden Sicherheitsvorgaben sind im
Umsetzungsplan Bund 2017 definiert, welcher die Umsetzung von IT-Grundschutz
und Mindeststandards nach § 8 BSIG fordert. Damit gelten sie auch für die IT-
Konsolidierung. Im Rahmen der IT-Konsolidierung berät das BSI bei der
Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen in Einzelprojekten bei Behörden
und beim zentralen IT-Dienstleister.
Zudem unterliegen alle Einzelprojekte den Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung –
VSA).
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben wären Revisionen besonders
geeignet. Aktuell besteht jedoch nur ein Mandat für das BSI, die IT des Bundes
basierend auf HV-Benchmark kompakt zu untersuchen, was Revisionen nicht
ersetzt.
In der Dienstekonsolidierung erfolgt eine enge Abstimmung mit dem BSI und
dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) von Beginn an (Security by Design). Zudem wird der BfDI in
Datenschutzangelegenheiten bei der Erarbeitung einheitlicher Vorgaben beteiligt.
Der Betrieb der IT-Lösungen erfolgt auf entsprechend des Schutzbedarfes
abgesicherter und standardisierter IT-Infrastruktur beim IT-Dienstleister. Darüber
hinaus wird aktuell die Erstellung einer Informationssicherheitsrichtlinie für die
IT-Konsolidierung Bund diskutiert.
30. Ist es zutreffend, dass es im Rechtsstreit zwischen der BWI GmbH und
dem Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat über durch
das Bundesministerium bislang unbezahlte Rechnungen in Höhe von
21 Mio. Euro (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/bundes-it-bundeseigen
er-betrieb-will-innenministerium-verklagen-a-1287831.html) inzwischen
zu einer außergerichtlichen Einigung kam, und wenn ja, wie genau sieht
diese aus?
Zwischen der BWI GmbH und dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) bestand kein Rechtsstreit. Ergänzend siehe Frage 31.
31. Warum hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu
Beginn der Inanspruchnahme der BWI GmbH keine schriftliche
vertragliche Vereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen?
Der BWI GmbH wurden Haushaltsmittel zur Eigenertüchtigung über das
BMVg als Vertreter des Gesellschafters zur Verfügung gestellt. Für Leistungen,
welche das BMI als Kunde in Anspruch genommenen hat, lag zu Beginn der
jeweiligen Leistungserbringung eine schriftliche Vereinbarung zu Grunde. Die
BWI GmbH hat mit dem BMI eine Abschlussvereinbarung getroffen, welche
der nunmehr veränderten Rolle der BWI GmbH Rechnung trägt.
Im Rahmen des Projektes IT-Konsolidierung Bund sind der Bundesregierung
keine offenen Forderungen oder Rechtsstreitigkeiten mit der BWI GmbH
bekannt.
32. Welche konkreten Maßnahmen stellen die Hoheit und Kontrollfähigkeit
über die eigene IT im Rahmen der IT-Konsolidierung sowie darüber
hinaus strategisch dauerhaft sicher?
Hoheit und Kontrollfähigkeit des Bundes über die IT des Bundes ist schon seit
dem ursprünglichen Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 ein Ziel
der IT-Konsolidierung.
Zentrale Maßnahmen zur Zielerreichung sind
• die perspektivisch zentrale Datenhaltung ausschließlich bei einem IT-
Dienstleister der Bundesverwaltung,
• der Betrieb aller zentralen IT-Infrastrukturen inklusive der Netze durch
bundeseigenes Personal sowie
• die Verpflichtung auf zentrale Regelwerke wie etwa die IT-
Architekturrichtlinie des Bundes, den UP Bund und weitere.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 12 verwiesen.
33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die IT des Bundes
dringend vor der zunehmenden Abhängigkeit durch einzelne Anbieter
geschützt werden muss und es nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
vielfach, auch durch das BSI, beworbenen Vorteile und notwendigen
Stärkung digitaler Souveränität dringend angeraten ist, verstärkt auf freie und
offene Software zu setzen, und welche konkreten Schritte und
Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um diese
Ziele zu erreichen?
Eine für den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT)
durchgeführte strategische Marktanalyse (siehe auch Antwort zu Frage 34) zur
Untersuchung von Abhängigkeiten von Softwareanbietern in der
Bundesverwaltung ergab konkrete Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Digitalen
Souveränität. Aufgrund der fortschreitenden IT-Anbieterkonzentration am
Markt werden derartige Abhängigkeiten potentiell weiter zunehmen. Zusätzlich
erhöhen technologische und geopolitische Trends, wie etwa angespannte
Handelsbeziehungen oder der Umstieg auf Public Cloud-Lösungen, die Relevanz
dieses Themas.
Softwarealternativen sollten vorzugsweise, aber nicht zwingend, auf Open
Source-Produkten basieren, mindestens jedoch auf offenen Standards und
Schnittstellen.
Hierzu steht der Bund neben den Ländern und Kommunen auch mit der Open
Source Business Alliance im Dialog, um die Festlegung gemeinsamer
Standards voranzutreiben. Ergebnisse fließen in die Architektur-Richtlinie des
Bundes ein.
34. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegebenen Studie, dass
Bundesministerien und oberste Behörden „in hohem Maße von dem Software-
Anbieter Microsoft abhängig“ sind?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Neuaufstellung der IT-
Konsolidierung die Nutzung von offene Standards und offener Software
stärker zu fördern, und wenn ja, mit welchen Schritten konkret?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Strategischen Marktanalyse
(Studie) in Bezug auf bestehende Abhängigkeiten zu IT-Anbietern. Diese
beschränken sich aber nicht auf einen einzigen IT-Anbieter.
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
35. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den möglichen Fall
einer Abschaltung, Unbrauchbarmachung oder eines anderweitigen
Ausfalls von in der Bundesverwaltung im Einsatz befindlichen IT-Produkten
im Zusammenhang mit möglichen Handelskonflikten mit Drittstaaten
getroffen?
Ein Großteil der IT-Produkte in der Bundesregierung wird derzeit noch
dezentral betrieben. Die Bundesregierung kann daher nicht auf alle einzelnen Fälle
eingehen. Bei den bereitgestellten Infrastrukturen werden vielfältige
Maßnahmen der Notfallvorsorge umgesetzt.
Die Bunderegierung verfolgt dort, wo es möglich ist, punktuell eine „Two-
Vendor“-Strategie.
Für den GB BMVg lässt sich feststellen, dass dieser immer Vorkehrungen trifft
für den Fall einer Abschaltung, Unbrauchbarmachung oder eines anderweitigen
Ausfalls der im Einsatz befindlichen IT-Produkte, zum Beispiel im Rahmen der
betrieblichen Notfallvorsorge.
36. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es – auch
angesichts einer global zunehmend unübersichtlichen politischen Lage – im
Sinne vielfältiger digitaler Ökosysteme und der damit
zusammenhängenden Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Herstellern/Staaten
sinnvoll erscheint, vermehrt auf Eigenentwicklungen und Open-Source-
Software zu setzen, und welche Vorteile sieht die Bundesregierung in
solchen sicheren IT-Lösungen, die in Deutschland und der EU entwickelt
und gehostet werden?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung insofern, dass Abhängigkeiten von
Technologieanbietern, die zu kritischen Schmerzpunkten führen, reduziert
werden sollen.
Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, dass zukünftige Softwarealternativen
vorzugsweise, aber nicht zwingend, auf Open Source-Produkten basieren,
mindestens jedoch auf offenen Standards und Schnittstellen. Nationale und
europäische IT Lösungen unterliegen den entsprechenden Gesetzgebungen und bieten
daher rechtliche Sicherheit.
37. Verschiebt sich durch die Verzögerungen und Schwierigkeiten der IT-
Konsolidierung des Bundes die aktuelle Zeitplanungen für die
Einführung der nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
bereits für 2020 vorgesehenen E-Akte, und wenn ja, bis wann soll in wie
vielen Behörden der Basisdienst E-Akte verfügbar sein?
Bislang sind keine Auswirkungen auf die Zeitplanung der Einführung der E-
Akte in der Bundesverwaltung feststellbar. Nach der seit 2017 bestehenden
Zeitplanung der E-Akte Bund sollen alle Behörden der unmittelbaren
Bundesverwaltung bis Ende 2021 die E-Akte eingeführt haben.
38. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
das latente Problem der Personalgewinnung bzw. der Gewinnung von
geeignetem Personal, auch und gerade im Wettbewerb mit der
Privatwirtschaft, zu lösen und die Rahmenbedingungen für die Einstellung
qualifizierter IT-Spezialistinnen und Spezialisten für die Verwaltung zu
verbessern, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen
Maßnahmen angesichts der großen Herausforderungen bislang zu
zufriedenstellenden Ergebnissen geführt haben?
Die ZIB hat im schwierigen Umfeld der Gewinnung geeigneten Personals
umfangreiche und innovative Maßnahmen angestoßen und durchgeführt, um die
angespannte Personalsituation zu entlasten. Hierzu zählen die Formulierung
eines Arbeitgeber-Branding und die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie,
die Teilnahme an Fachkonferenzen (Vorträge, Panels etc.), Gestaltung einer
Micro-Page für Stellenanzeigen und Vorstellung interessanter Projekte, die
Kooperation mit Outplacement-Organisationen und die Gestaltung für die
Präsentation von Flyern und Plakaten in Universitäten. Nicht zuletzt die Entscheidung
den zweiten Dienstsitz des Beschaffungsamtes in Erfurt anzusiedeln wurde
auch vor dem Hintergrund der besseren Personalgewinnung getroffen. Die
Gewinnung geeigneten Personals gestaltet sich nach ersten Erkenntnissen an
diesem Standort verglichen mit der Region Bonn, erfolgreicher.
39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach zur
besseren Abstimmung zwischen Fachverwaltungen und IT auch
Verwaltungsexpertinnen und Experten zusätzlich in Bezug auf die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden sollten, und wenn
ja, in welchem Rahmen werden entsprechende Ausbildungsinhalte
inzwischen angeboten und in welchem Umfang in der Bundesverwaltung
genutzt?
Der Kabinettausschuss Digitalisierung hat bereits am 13. März 2019 eine
interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der Digitalen Verwaltung“ (AG Pers-
DiV) unter Federführung des BMI eingesetzt. Die AG hat dem
Kabinettausschuss im September 2019 erste Handlungsempfehlungen (administrativer und
legislativer Art) zu Personalentwicklung und -gewinnung vorlegt. Ziel der
Arbeitsgruppe war es, ressortübergreifend Maßnahmen für eine zukunftsgerichtete
Personalpolitik auszuarbeiten, damit die Bundesverwaltung im Hinblick auf die
Herausforderungen der Digitalisierung leistungsfähig bleibt. Der Ansatz der
AG war dabei umfassend angelegt und beinhaltete u. a. sowohl die Befassung
mit Instrumenten zur Gewinnung und Bindung von IT-Personal für die
Bundesverwaltung einerseits als auch die Erhöhung der eigenen Ausbildungsleistung
des Bundes und inhaltliche Anpassung und Ergänzung der sonstigen
Ausbildungsangebote des Bundes im Hinblick auf die Digitalisierung andererseits
sowie die Fort- und Weiterbildung aller Bundesbediensteten in der Breite.
Zu diesem Zweck sollen auch die sonstigen Ausbildungsangebote des Bundes
überprüft und – soweit erforderlich – ergänzt und angepasst werden. Ein
unmittelbarer Einfluss auf die Ausbildungsinhalte besteht bezüglich der
Ausbildungen zur Beamtin /zum Beamten des Bundes. Die Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung (HS Bund) ist als „verwaltungsinterne“ Hochschule in
zehn verschiedenen Fachbereichen für die Ausbildung des gehobenen
nichttechnischen Dienstes in der Bundesverwaltung verantwortlich. In den
genannten Ausbildungsgängen erfolgen kurz- bis mittelfristig Anpassungen der
Curricula an die Erfordernisse der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Ein besonderer Stellenwert zur Heranbildung von Verwaltungsexpertinnen und
-experten in Bezug auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt
den von der Hochschule des Bundes angebotenen Studiengängen
„Verwaltungsinformatik“ (VIT) und „Digital Administration and Cyber Security“
(DACS) zu.
In Kooperation zwischen dem Fachbereich Finanzen und dem Zentralbereich
der Hochschule werden bereits seit dem Jahr 2012 IT-Spezialistinnen und
Spezialisten konkret für Aufgaben in der Bundesverwaltung ausgebildet. Aufgrund
des hohen Bedarfs der Bundesbehörden, hier insbesondere im Ressort des
Bundesministeriums der Finanzen, wurde die Anzahl der Studienplätze von ca. 50
im Jahr 2012 auf ca. 120 im Jahr 2020 erhöht. Curricular besteht der
Studiengang jeweils zur Hälfte aus Inhalten auf dem Gebiet der IT / Digitalisierung
und des Verwaltungsmanagements und trägt damit dem insgesamt auf diesem
Sektor steigenden Bedarf bereits zum Teil Rechnung. Eine weitergehende
Aufstockung der Anzahl der Studienplätze stößt jedoch an Kapazitätsgrenzen.
Der auch deshalb in Kürze startende Studiengang „Digital Administration and
Cyber Security“ besteht ebenfalls je zur Hälfte aus Inhalten des
Verwaltungsmanagements und der IT / Digitalisierung jedoch mit deutlich abweichender
Schwerpunktsetzung im Hinblick auf IT-Sicherheit. Adressiert werden mit dem
Studiengang im Schwerpunkt „Cyber Security“ insbesondere auch die
Sicherheitsbehörden des Bundes (z. B. der Bundesnachrichtendienst [BND], das
Bundeskriminalamt [BKA], das Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], die
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich [ZITIS], BSI.
u. s. w.), im Schwerpunkt „Digital Administration“ die gesamte
Bundesverwaltung. Der Studienbetrieb soll zum 1. Öktober 2020 aufgenommen werden und
zunächst 50 Studienplätze je Semester (= 100 / Jahr) umfassen.
Bedarfsmeldungen der Bundesbehörden weisen bereits jetzt einen höheren Bedarf aus als
Studienplätze angeboten werden können. Nach Schaffung der erforderlichen
haushalterischen, organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen
wird daher eine Ausweitung des Studienplatzangebotes angestrebt.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das Thema Digitalisierung in allen
relevanten Bereichen der Aus- und Fortbildungen Bestandteil sein muss, um
die Bundesbeschäftigten systematisch für die Anforderungen der
Digitalisierung zu qualifizieren. Neben der Ausbildung muss auch die Fortbildung einen
Beitrag zu Qualifizierung der Bundesbeschäftigten leisten. Die
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung passt ihr Fortbildungsangebot kontinuierlich an
die Entwicklungen der Digitalisierung und den diesbezüglichen Bedarf in der
Bundesverwaltung an. So sind bereits einige Digitalisierungsthemen (u. a. IT-
Konsolidierung) insbesondere in den Angeboten zum Organisations-, Projekt-
und Prozessmanagement, sowie in den Angeboten zur Informationssicherheit,
zum Datenschutz und zur Systemadministration enthalten.
Diese Angebote der Bundesakademie werden von zahlreichen Behörden der
Bundesverwaltung genutzt.
Um den künftigen Entwicklungen in der Digitalisierung der Bundesverwaltung
noch besser Rechnung zu tragen, wird die Bundesakademie die
Bundesverwaltung künftig mit Fortbildungen bei der Entwicklung digitaler Strategien
unterstützen und ein Fortbildungsangebot für „Digitalisierungsbeauftragte in der
öffentlichen Verwaltung“ anbieten. In diesem Zusammenhang wird es auch
darum gehen, der Bundesverwaltung Hilfestellungen zu geben, wie im Rahmen
der Personalentwicklung künftige Fortbildungsbedarfe mit Bezug zur
Digitalisierung identifiziert werden können, um Bundesbeschäftigte systematisch zu
qualifizieren.
40. Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Chief Information
Security Officer (CISO) für das Projekt „IT Konsolidierung“ benannt, und
wird dies Teil der jetzt geplanten Umstellung sein, wenn nein, warum
nicht?
Mit dem UP Bund 2017 sowie dem Grundschutz-Kompendium des BSI gibt es
für alle Behörden / Einrichtungen des Bundes verbindliche
Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Ob es
darüberhinausgehende Maßnahmen geben soll, wird die anstehende Abstimmung zur Erstellung
einer Informationssicherheitsrichtlinie für die IT-Konsolidierung Bund zeigen.
Im aktuellen Entwurf der Sicherheitsrichtlinie für die IT-Konsolidierung ist die
Rolle eines IT-Sicherheitsbeauftragten vorgesehen. Diese Rolle könnte vom
BSI übernommen werden. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung. Gemäß Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages zur Neuorganisation der IT-Konsolidierung vom 14. November
2019 ist diese Richtlinie bis zum 30. Juni 2020 zu erarbeiten.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
41. Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die
Funktion des CISO für die IT-Konsolidierung erhalten, und wenn nein,
warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
42. Wird die Bundesregierung eine operative Cyberabwehr CSOC für den
Bereich der IT-Konsolidierung unter der Leitung des Bundesamtes für
die Sicherheit in der Informationstechnik schaffen, und wenn nein,
warum nicht?
Als Cybersicherheitsbehörde des Bundes nimmt das BSI bereits seit Jahren alle
Aufgaben einer operativen Cyberabwehr auf Basis der bestehenden
gesetzlichen Grundlagen für wesentliche Teile der IT des Bundes wahr. Hierzu gehören
z. B. die zentrale Meldestelle gem. § 4 BSIG, die zentrale
Vorfallskoordinierung (CERT-Bund) gem. § 3 BSIG, die Unterstützung vor Ort (Mobile Incident
Response Team) gem. § 5a BSIG ebenso wie die Erkennung und Abwehr von
Cyberangriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes (Bundes Security
Operation Center) gem. § 5 BSIG. Das BSI kooperiert hierbei mit den
entsprechenden Organisationseinheiten in den Einrichtungen des Bundes und
leistet u. a. durch Detektionsunterstützung und die Herausgabe von
Mindeststandards Hilfe bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Eine formelle
Leitungsrolle für das BSI im Rahmen der IT-Konsolidierung besteht bislang
allerdings nicht.
43. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach
gegenwärtig der Bund über kein übergreifendes IT-Risikomanagement-
Projekt verfügt, und wenn ja, warum gibt es ein solches bis heute nicht?
Ein IT-Risikomanagement ist integraler Bestandteil jedes IT-Projektes und als
Teil des Controllings und Projektmanagement grundsätzlich in jedem Projekt
zu instanziieren. Bei ressortübergreifenden Projekten wie dem der IT-
Konsolidierung Bund sei auf die Antwort zu Frage 24 (übergreifendes
Controlling im BKAmt) verwiesen.
44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach
dieses übergreifende IT-Risikomanagement sinnvollerweise ebenfalls beim
IT-Rat angesiedelt sein sollte, und wenn ja, warum findet dies in den
bisherigen Planungen bislang keine Berücksichtigung?
Nein. Der IT-Rat beschließt die politisch-strategischen Vorgaben zur
ressortübergreifenden Steuerung der IT des Bundes und ist das zentrale
politischstrategische Gremium für übergreifende strategische Themen der
Digitalisierung der Bundesverwaltung. Er ist somit für die strategische Steuerung der
Informationstechnik in der Bundesverwaltung verantwortlich.
Die operativen Aktivitäten zum Informationssicherheitsmanagement in der IT-
Konsolidierung werden im BMI bzw. in dessen Geschäftsbereich (BSI)
koordiniert und durchgeführt. Das BMI/BSI berichtet dem IT-Rat regelmäßig über die
Informationssicherheitslage.
45. Warum gibt es bislang keine übergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie zur
Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Sicherheit der
Bundesbehörden in der IT-Konsolidierung?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
46. Welche Behörde hat gegenüber dem einzig verbleibenden IT-
Dienstleister des Bundes ITZ Bund Prüfungs- und Kontrollrechte für den
Bereich der IT-Sicherheit in Bezug auf dessen Projekte und auf die
Umsetzung der für diesen Dienstleister geltenden Vorgaben?
Neben den auch für das ITZBund geltenden Prüfrechten des BSI sowie des
BRH sehen die zwischen den Gründungsressorts vereinbarten „Gemeinsamen
Geschäftsbedingungen zur Zusammenarbeit mit dem ITZBund“, die die Basis
der Zusammenarbeit des ITZBund mit seinen Auftraggebern im regelbetrieb
abbilden, Regelungen zum Informationssicherheitsmanagement zwischen den
Behörden als Auftraggeber und dem ITZBund als Auftragnehmer vor.
Die Behörden haben in ihrer Rolle als Kunden des IT-Dienstleisters gemäß
BSI-Baustein „OPS. 2.1 Outsourcing für Kunden“ (vgl. www.bsi.bund.de/DE/
Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/bausteine/OPS/OPS_2_
1_Outsourcing_f%C3%BCr_Kunden.html) Prüfrechte hinsichtlich ihrer beim
IT-Dienstleister verarbeiteten Daten.
Entsprechende Prüfrechte haben der Bundesrechnungshof aufgrund seiner
übergeordneten Aufgaben als Kontrollorgan des BMF als Fachaufsicht des
ITZBund. Bei entsprechendem Bedarf unterstützt das BSI.
47. Welche konkreten Vorgaben und Strukturen stellen sicher, dass das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) als weisungsgebende Behörde
nicht über den Weg der Steuerung des in seinem Weisungsstrang
verbleibenden einzigen Dienstleisters ITZ Bund weitere Anstrengungen der
IT-Konsolidierung primär an eigenen Interessen orientiert, sondern dass
eine in den Aspekten IT-Sicherheit, Datenschutz, effizienter Einsatz von
Steuermitteln, Transparenz und im Ergebnis sowohl bürger- als auch
unternehmensfreundliche Dienstleistungen die Gemeinwohlinteressen und
die Interessen anderer beteiligter Behörden berücksichtigende IT-
Konsolidierung tatsächlich gelingt?
Alle strategischen Vorgaben für die Umsetzung der IT-Konsolidierung werden
vom Lenkungsausschuss und damit von den Ressorts beschlossen. Im
Regelbetrieb bestimmt sich die Leistung des ITZBund ausschließlich nach den mit den
jeweiligen Auftraggebern abgeschlossenen Vereinbarungen.
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
Errichtung des ITZ Bund als Anstalt des öffentlichen Rechts auch
Vorschlagsrechte des Bundesamtes für die Sicherheit in der
Informationstechnik berücksichtigt werden sollten, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen Verwaltungsrat mit Vertretern mehrerer
Ministerien für eine zielführende Struktur für zeitnahe Entscheidungen?
Die genaue Ausgestaltung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ITZBund
inklusive ihres Verwaltungsrats wird derzeit zwischen den Ressorts
abgestimmt.
49. Soweit beschlossen wurde, die VS-NfD-Plattform der BWI nicht auch
anderweitig nutzbar zu machen oder auszubauen, wie lautet der Status
Quo einer Konsolidierung von VS-NfD-Inhalten?
Für den GB BMVg stellt die BWI GmbH eine VS-NfD-fähige Plattform zur
Verfügung. Die Erfahrungen daraus bringt die BWI GmbH in die IT-K Bund
bereits ein und wird diese Erfahrungen mit dem ITZBund auch in Zukunft
teilen.
Die Konsolidierung von IT-Lösungen mit der VSA-Einstufung „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ ist Bestandteil der IT-Konsolidierung Bund.
Die Konzeptionierung und Umsetzung der technischen Plattform erfolgt
jeweils nach den Anforderungen der Informationssicherheit und der
Verschlusssachenanweisung bis „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und in Abstimmung
mit dem BSI.
50. Welche konkreten Mehrwerte hatte man sich von dem Projekt einer
vereinheitlichten VS-NfD-Plattform versprochen, und welche Kosten
wurden bislang und damit vergebens investiert?
Mit der Realisierung von VS-NfD-Plattformen bei den IT-Dienstleistern des
Bundes soll die Bereitstellung von Diensten ermöglicht werden, die für die
Verarbeitung von Daten bis einschließlich dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ ausgelegt ist. Sie sollen alle für die Bundesverwaltung
relevanten Informationssicherheits-, Datenschutz- und Geheimschutzstandards
erfüllen. Das in dieser Umgebung bereitgestellte Diensteportfolio soll
cloudfähig gestaltet werden und für die Zukunft performante, skalierbare, kompatible,
technologisch auf dem neuesten Stand und kostengünstige Dienste
sicherstellen.
Die Höhe der an die BWI GmbH zum Zwecke der Grundertüchtigung (u. a.
Konzeption und Aufbau einer technischen Plattform) zugeleiteten Projektmittel
sind im letzten Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2019 ersichtlich. Aus dem
Einzelplan 06 wurden der BWI GmbH in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt
61,1 Millionen Euro und aus dem Einzelplan 14 insgesamt 28 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 wurden keine darüberhinausgehenden
Projektmittel gezahlt.
Weiterhin hat die BWI GmbH ihre Absicht bekundet die im Rahmen der IT-
Konsolidierung Bund aufgebaute Plattform nach Möglichkeit einer anderen
sachgerechten Nutzung (z. B. durch BMVg oder BWI selbst) nach ihrem
billigem Ermessen zuzuführen.
Vereinheitlichte Plattformen bei den IT-Dienstleistern bieten diverse Vorteile,
etwa die Möglichkeit eines standardisierten Betriebs und der zentralen
Implementierung von Maßnahmen der IT-Sicherheit. Die Mehrwerte werden
weiterhin gesehen.
51. Welchen Ersatz plant die Bundesregierung für die nunmehr nicht mehr
fertigzustellende VS-NfD-Plattform, und bis wann hofft die
Bundesregierung, damit startklar zu sein?
Das ITZBund wird für die IT-Konsolidierung Bund weiterhin technische
Plattformen zur Aufnahme von IT-Lösungen mit der VSA-Einstufung „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ aufbauen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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