Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Bedarf an Betreuung oder Pflege kranker und älterer Familienmitglieder
der Abgeordneten Petra Crone, Franz Müntefering, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In vielen Familien werden kranke und pflegebedürftige Familienangehörige betreut und gepflegt. Die Familienmitglieder stehen vor der großen Herausforderung, Betreuung und Pflege mit dem Familien- und Berufsleben zu vereinbaren. Aufgrund des demografischen Wandels werden die Familien kleiner, ihre Mitglieder werden mobiler und leben oft an unterschiedlichen Orten. Die Zahl der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen wird weiter ansteigen, insbesondere in Relation zu den jungen Familienmitgliedern.
Die angemessene Betreuung und Pflege zuhause gelingt um so besser, je belastbarer die Rahmenbedingungen sind. Ohne hauptamtliche qualifizierte Pflegedienste, die ihre Hilfe und Unterstützung direkt am Wohnort anbieten, können die Familien ihrer Aufgabe oft kaum gerecht werden. Neben den Familien und den professionellen Pflegediensten trägt auch bürgerschaftliches Engagement erheblich dazu bei, die Betreuung von kranken und älteren Menschen zu unterstützen.
Wenn ein Familienmitglied plötzlich zum Betreuungs- oder Pflegefall wird, stellen sich den Angehörigen schwerwiegende Fragen. Die unmittelbaren Verwandten benötigen unabhängig von ihrem Wohnort Zeit und Unterstützung, die neue Situation im Sinne des betroffenen Menschen zu klären.
Die Betreuungs- und Pflegeaufgaben gehen bisher oft und in hohem Maße einseitig zu Lasten der Frauen. Häufig sind es Frauen, die ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder gar zugunsten der Pflege aufgeben. Die veränderten familiären Strukturen und die damit verbundenen Herausforderungen für die häusliche Pflege werden überwiegend von Frauen bewältigt. Die Konsequenzen treffen sie in besonderer Weise hinsichtlich der Einkommenssituation und der Alterssicherung.
Mit der Pflegereform, die in 2008 in Kraft getreten ist, sind Verbesserungen für die Pflege und für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege umgesetzt worden. Es wurde ein Pflegezeitgesetz eingeführt, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf unbezahlte und sozialversicherte Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten gewährleistet. Im akuten Fall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu 10 Arbeitstage unbezahlt freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine gute Pflege zu organisieren. Der komplette Sozialversicherungsschutz bleibt während dieser Zeit bestehen.
Drucksache 17/1449 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Pflegeinfrastruktur wurde mit der Einführung von Pflegestützpunkten verbessert, die wichtige Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind. Nicht alle Länder haben aber die Einrichtung von solchen Pflegestützpunkten forciert.
Der alten- und behindertengerechte Umbau von Wohnungen wird mit öffentlichen Mitteln und Mitteln der Sozialversicherung gefördert. Die steuerlichen Entlastungen von Privathaushalten als Auftraggeber wurden verbessert und somit die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Betreuung und Pflege im häuslichen Bereich erleichtert.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Bedarf an Betreuung und Pflege kranker und älterer Familienmitglieder ist eine wichtige und dringliche politische Aufgabe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung, um das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Falle von Betreuung und Pflege kranker und älterer Familienmitglieder“ umfassend aufzugreifen?
Von welchen Grundüberlegungen bezüglich der Rolle von Familie, der professionellen Pflegedienste und der ehrenamtlichen Hilfsdienste im häuslichen und ambulanten Bereich lässt sie sich dabei leiten?
Von welchen Grundannahmen geht die Bundesregierung hinsichtlich der Bedürfnisse der zu pflegenden Personen aus?
Welche konkreten Vorschläge macht die Bundesregierung, um unmittelbaren Verwandten im Falle eines plötzlichen Betreuungs- und Pflegebedarfs in der Familie eine kurzfristige angemessene berufliche Freistellung und vor Ort eine bedarfsgerechte professionelle Beratung zu ermöglichen?
Inwieweit plant die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Pflege ihrer Familienmitglieder über mehrere Jahre zu ermöglichen, und wie will sie dabei die notwendige Flexibilität der Arbeitgeber sicherstellen?
Inwieweit plant die Bundesregierung die Beibehaltung, Weiterentwicklung oder Abschaffung des in der 16. Legislaturperiode eingeführten Pflegezeitgesetzes in der 17. Legislaturperiode?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, Anfang März 2010 vorgestellten Pflegezeit-Vorschlag sozial- und arbeitsrechtliche Fragen bereits geklärt (beispielsweise bezüglich Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin während der Pflegezeit, Insolvenz des Arbeitgebers u. v. m.)?
Falls sozial- und arbeitsrechtliche Fragen noch nicht geklärt sind, bis zu welchem Zeitpunkt ist spätestens mit einer Klärung zu rechnen?
Welche empirischen Untersuchungen liegen dem Anfang März 2010 gemachten Vorschlag von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder zugrunde?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Pflege von Familienangehörigen vor, und inwieweit sind sie Grundlage des Anfang März 2010 gemachten Vorschlags von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine dem Krankengeld bei Erkrankung des Kindes vergleichbare Regelung für Angehörige im Falle eines akuten Pflegefalles in der Familie?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. plant sie, um Männer stärker als bisher für die Übernahme von Pflege- und Betreuungsverantwortung im familiären Bereich zu gewinnen?
Welche gleichstellungspolitischen Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung, um Frauen vor den negativen Folgen der „Pflegefalle“ (z. B. Mehrfachbelastung durch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit zugunsten familiärer Pflege) wie Einkommenseinbußen, geringere Rentenanwartschaften etc. zu schützen?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Familien zunehmend die Erziehung von Kindern und die Betreuung und Pflege älterer Familienmitglieder in enger zusammenliegenden Zeitabständen erfolgt, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Was unternimmt die Bundesregierung, um im Interesse der Betroffenen mit Hilfe der ambulanten Palliativ- und Hospizdienste die Betreuungskompetenz der Familienmitglieder generell, aber insbesondere in der letzten Lebensphase der Kranken, zu stärken?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die zunehmende Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die betreuungs- und pflegebedürftig sind?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Erhalt, zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf ehrenamtliche Netzwerke bei der Unterstützung betreuender und pflegender Familien?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden flächendeckend ein System aufzubauen und fördern zu helfen, das die Betreuung und Pflege von kranken und alten Menschen zuhause erleichtert, das Qualität ermöglicht und so dazu beiträgt, dass die Aufgaben zum Nutzen kranker und alter Menschen von Familienmitgliedern im Kontext unserer sozialstaatlichen Bedingungen sinnvoll geleistet werden können?