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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Änderung der Düngeverordnung und weiterer Vorschriften

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1690329.01.2020

Änderung der Düngeverordnung und weiterer Vorschriften

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Oktober 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) ein. Infolgedessen traten eine Anpassung des deutschen Düngegesetzes und der Düngeverordnung im Jahr 2017 in Kraft. Eine abschließende Bewertung der Wirkungen der Novellierung auf die Grundwasserqualität ist, bedingt durch physikalische Effekte, nach Ansicht der Fragesteller noch nicht vollumfänglich möglich.

Nach Auffassung der EU-Kommission werden die Neuregelungen den Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie jedoch nicht gerecht, weshalb im Juli 2019 ein Zweitverfahren gegen Deutschland eröffnet wurde. Zur Abwendung des Zweitverfahrens hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Dezember 2019 einen Referentenentwurf zur neuerlichen Anpassung der Düngeverordnung vorgelegt.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass die neuerliche Novellierung zu Mai 2020 in Kraft tritt. Eine Befassung des Bundesrates ist mithin am 3. April 2020 erforderlich.

Die geplanten Maßnahmen sehen unter anderem die Abschaffung des Nährstoffvergleichs gegen Einführung einer schlagbezogenen Aufzeichnungspflicht für alle Betriebe sowie die pauschale Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent in nitratbelasteten Gebieten vor.

Die Ausgestaltung des Messnetzes zur EU-Nitratberichterstattung lässt nach Ansicht der Fragesteller befürchten, dass auch eine neuerliche Anpassung der Düngeverordnung zu keiner Verbesserung der gemessenen Grundwasserqualität führen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Liegt der Bundesregierung zu den geplanten Maßnahmen im Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung bereits eine Stellungnahme der EU-Kommission vor, und falls ja, wie bewertet die EU-Kommission die einzelnen Maßnahmen?

2

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine verbindliche Aussage der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland infolge der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie bei Umsetzung der Maßnahmen gemäß des aktuellen Referentenentwurfes zur Änderung der Düngeverordnung einzustellen?

3

Liegt der Bundesregierung bereits die Notifizierung des aktuellen Referentenentwurfes zur Änderung der Düngeverordnung gemäß der EU-Richtlinie 2015/1535 vor, und falls ja, wann endet demnach die dreimonatige Stillhaltefrist?

4

Konnte das BMEL mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits ein verbindliches Einvernehmen zum aktuellen Entwurf der Änderung des Aktionsprogrammes im Sinne der EG-Nitratrichtlinie herstellen?

5

Wurde seitens des BMU basierend auf dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Aktionsprogrammes im Sinne der EG-Nitratrichtlinie mit der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bereits begonnen, und falls ja, bis wann ist mit dem finalen Bericht zu rechnen?

Falls nein, warum wurden keine Vorbereitungen zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung getroffen?

6

Welche Vorschläge zur Anpassung und Umsetzung der zu novellierenden Düngeverordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt von welchem Bundesland eingebracht, und inwieweit wurden die Vorschläge im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung berücksichtigt (bitte tabellarisch auflisten)?

7

Plant die Bundesregierung, eine regelmäßigere Funktionsüberprüfung der Messstellen, die der EU-Nitratberichterstattung dienen, zu verordnen?

8

Plant die Bundesregierung, eine höhere Messstellennetzdichte für die EU-Nitratberichterstattung zu verordnen, um somit zu einer nach Ansicht der Fragesteller verbesserten, repräsentativeren EU-Nitratberichterstattung beizutragen?

9

Welche messtechnischen Methoden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Ermittlung des Nitratgehaltes im Grundwasser in den Bundesländern zur Anwendung?

10

Welche Nachteile der einzelnen messtechnischen Methoden sind der Bundesregierung bekannt?

11

Wie groß ist die Standardabweichung der einzelnen messtechnischen Methoden in Milligramm (mg) Nitrat pro Liter nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche wissenschaftlichen Grundlagen liegen den Angaben zugrunde?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, Länderöffnungsklauseln zur Binnendifferenzierung der roten Gebiete in die zu novellierende Düngeverordnung aufzunehmen?

13

In welchen Tiefen wird der Nitratgehalt des Grundwassers an den einzelnen Messstellen, die der EU-Nitratberichterstattung dienen, nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise gemessen, und welche Rolle spielt die Tiefe der Brunnen nach Auffassung der Bundesregierung?

14

Plant die Bundesregierung vorgegebene Messtiefen für die Nitratmessungen gemäß EU-Nitratberichterstattung zu verordnen?

15

Wie viel Prozent der Messstellen des Wasserrahmenrichtlinienmessnetzes weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Nitratgehalte über dem Schwellenwert von 50 mg je Liter auf?

16

Wie viele Messtellen zur Ermittlung der Nitratgehalte weist ein Grundwasserkörper in Deutschland durchschnittlich nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

17

Welche Größe weist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Grundwasserkörper in Deutschland durchschnittlich auf?

18

Wie viele Nitrat-Messstellen bezogen auf einen Grundwasserkörper müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Nitratgehalte über dem Schwellenwert von 50 mg je Liter aufweisen, dass dieser als in „schlechtem chemischen Zustand“ gilt?

19

Erscheint es der Bundesregierung europarechtlich möglich, die Zahl der EUA-Messstellen (EUA = Europäische Umweltagentur) zu erhöhen, vor dem Hintergrund, dass die Änderung der Messnetzgestaltung dafür verantwortlich war, dass sich 2016 im Vergleich zu 2012 der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg je Liter von 50 Prozent auf 28 Prozent geändert hat?

Falls ja, schlägt die Bundesregierung den Ländern eine solche Messstellenerhöhung vor?

20

Wie hoch ist der Erfüllungsaufwand der aktuell gültigen Fassung der Düngeverordnung, und sofern der IST-Aufwand noch nicht erfasst wurde, bis wann wird die Bundesregierung die Berechnungen nachreichen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand gemäß der aktuell gültigen Fassung der Düngeverordnung ein?

21

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Erfüllungsaufwand durch die geplante Novellierung der Düngeverordnung gemäß des aktuellen Referentenentwurfes zur Änderung der Düngeverordnung ein?

22

Könnte es nach Auffassung der Bundesregierung durch die Verordnung einer 20-prozentigen Unterdüngung in Kombination mit einer entzugsorientierten Düngeplanung zu einer Abwärtsspirale der Ernteerträge in Deutschland kommen, und wie bewertet die Bundesregierung eine derartige Entwicklung vor dem Hintergrund der Ernährungssicherheit?

23

Plant die Bundesregierung, Ausnahmen von der 20-prozentigen Unterdüngung für solche Betriebe zu ermöglichen, die moderne Techniken zur Echtzeitanalyse der Inhaltsstoffe flüssiger Düngemittel anwenden und Ausbringungsmengen in Echtzeit dokumentieren, und falls nein, warum nicht?

24

An welchem genauen Zeitpunkt und durch welches Mitglied der Bundesregierung wurde der Vorschlag zu einer 20-prozentigen-Unterdüngung gegenüber den beteiligten EU-Behörden vorgebracht (bitte genaues Datum angeben)?

Inwiefern wurde dieser Vorschlag im Vorhinein mit den Landesregierungen abgestimmt?

Berlin, den 15. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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