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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft

Erwartete Marktrisiken, Produktrisiken und finanzielle Belastungen für unterschiedliche Produktionszweige, Absicherung der Risiken durch landwirtschaftliche Unternehmen und die Gesellschaft, Unterstützung kollektiver und einzelbetrieblicher Risikomanagementsysteme im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, Bewertung einer steuerbegünstigten Risikoausgleichsrücklage

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

07.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/148121. 04. 2010

Risikomanagement in der Land- und Forstwirtschaft

der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Iris Gleicke, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Ulrich Kelber, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Mechthild Rawert, Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Kerstin Tack, Dr. Marlies Volkmer, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Witterungsbedingte Ernteschwankungen nehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu, die Volatilität der Preise für landwirtschaftliche Produkte steigt. Die Ursachen liegen in einer stärkeren Marktorientierung der Agrarpolitik, im Klimawandel, aber auch in einer Verengung von Pflanzensorten, Rassen und Fruchtfolgen. Die Folge sind schwer kalkulierbare Preise, schwankende landwirtschaftliche Einkommen bis hin zu kompletten Ernte- bzw. Erlösausfällen. Durch innerbetriebliche Anpassungsstrategien lassen sich die ökonomischen Auswirkungen abfedern. Dazu zählen beispielsweise der Anbau verschiedener Kulturen oder eine Diversifizierung der Betriebe, private Risikoabsicherung durch Bildung von Rücklagen, privatwirtschaftliche Versicherungen oder vertragliche Regelungen wie Terminkontrakte sowie andere Formen der Erlösabsicherung im Rahmen der Wertschöpfungsketten.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des „Health Checks“ die Anwendungsmöglichkeiten des Artikels 68 erweitert und dadurch den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel für Maßnahmen des Risikomanagements ermöglicht. Dazu gehören etwa Ernteversicherungen, die bei Naturkatastrophen greifen, oder Fonds auf Gegenseitigkeit, die beim Ausbruch von Tierseuchen helfen. Diskutiert wird daneben auch eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Markt- und Produktionsrisiken werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf die unterschiedlichen Produktionszweige der Landwirtschaft zukommen, und wie hoch werden die jeweiligen finanziellen Belastungen eingeschätzt?

2

Welche dieser Risiken sind nach Ansicht der Bundesregierung von den landwirtschaftlichen Unternehmen abzusichern, und für welche finanziellen Risiken soll die Gesellschaft einstehen?

3

Welche Möglichkeiten der Unterstützung kollektiver und einzelbetrieblicher Risikomanagementsysteme sind im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik vorgesehen?

a) Denkt die Bundesregierung daran, die Möglichkeiten des Artikels 68 für die Risikoabsicherung einzusetzen? Wenn ja, für welche Risiken sieht sie dies als sinnvoll an?

b) Wie steht die Bundesregierung zum Einsatz von Optionen, Terminkontrakten und SWAPS zur Risikoabsicherung?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit von bestehenden Börsen für standardisierte Agrarprodukte?

d) Gibt es Verbesserungsbedarf? Wenn ja, an welchen Stellen?

e) Sieht die Bundesregierung Unterstützungsbedarf für die Landwirte? Wenn ja, an welchen Stellen?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, einen europäischen Fonds zur Risikoabsicherung einzurichten?

4

Welche Formen des kollektiven und einzelbetrieblichen Risikomanagements hat die Bundesregierung geprüft, und mit welchem Ergebnis?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der in Kreisen der Landwirtschaft bevorzugten steuerbegünstigten Risikoausgleichsrücklage?

a) Welche Risiken können nach Ansicht der Bundesregierung eine steuerbegünstigte Risikoausgleichsrücklage rechtfertigen?

b) Wie können diese Risiken definiert und von Einkommensschwankungen, die ein normales Unternehmerrisiko darstellen, abgegrenzt werden?

c) Nach welchen Kriterien könnte die Höhe der steuerbegünstigten Risikoausgleichsrücklage festgelegt werden?

d) Wie viele Betriebe könnten zukünftig aufgrund ihrer bisherigen Einkommenssituation diese steuerbegünstigte Risikorücklage bilden?

e) Wie können diese Rückstellungen technisch bei den unterschiedlichen Gesellschaftsformen der landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt werden?

f) Kann eine solche Risikorücklage bei nicht buchführenden Betrieben umgesetzt werden?

g) Bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist eine Trennung des Privat- und Unternehmenskapitals buchhalterisch äußerst schwierig bzw. nicht umzusetzen. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es in diesem Fall nicht zu unberechtigten Steuerverkürzungen kommt?

h) Welche Betriebseinnahmen sollen zur Berechnung der Höhe der steuerbegünstigten Risikoausgleichsrücklage herangezogen werden?

i) Wie hoch wird der bürokratische Aufwand für die Umsetzung der steuerbegünstigten Risikoausgleichsrücklage eingeschätzt?

j) Wie wird die Bundesregierung eine steuerliche Gleichbehandlung aller Betriebe sicherstellen?

k) Wie hoch werden die Steuerausfälle für den Bund, die Länder und die Kommunen eingeschätzt, wenn die steuerbegünstigte Risikoausgleichsrücklage umgesetzt wird?

Berlin, den 21. April 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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