[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/17323 –
Antisemitische Straftaten im vierten Quartal 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der antisemitischen Straftaten bewegt sich in der Bundesrepublik
Deutschland weiter auf einem hohen Niveau.
Es ist zu beobachten, dass der militante Rechtsextremismus unverhohlen zur
Schändung jüdischer Einrichtungen aufrufen und jüdische Personen offen
bedrohen kann. Der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt äußerte sich
beispielsweise über das Holocaust-Mahnmal in Berlin: „Für uns ist das kein
Holocaust-Gedenkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort
jetzt schon die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen
hat.“ (ARD-Sendung „REPORT MAINZ“ vom 4. Oktober 2004).
Es ist aber auch zu beobachten, dass immer mehr Personen und
Organisationen aus dem konservativen Lager und aus der Grauzone zwischen
Konservatismus und Rechtsextremismus offen dazu übergehen, den Holocaust zu
leugnen und antisemitische Hetze zu betreiben.
In seiner Abschiedsvorlesung am 21. Oktober 2010 im Lichthof der
Technischen Universität Berlin äußerte Prof. Dr. Wolfgang Benz zu anderen Formen
des Antisemitismus: „Akut ist der Antizionismus, der an sich nicht mit
Antisemitismus gleichgesetzt werden darf, sich aber durch fanatische Parteinahme
gegen Israel und durch die Übernahme von judenfeindlichen Stereotypen und
Argumentationsmustern (‚Weltherrschaftsstreben‘, Verschwörungsphantasien)
zu einer aktuellen Sonderform der Judenfeindschaft entwickelt hat, die derzeit
größte Verbreitung findet. Der Nahost-Konflikt hat mit der zweiten Intifada
eine Dimension weitab vom eigentlichen Schauplatz Israel/Palästina erhalten.
Die Solidarisierung junger Muslime mit den Palästinensern in Frankreich und
Belgien, den Niederlanden und Großbritannien, Staaten mit einem
verhältnismäßig großen Bevölkerungsanteil arabisch-islamischer Herkunft, äußert sich
nicht nur in israelfeindlicher Propaganda und in Demonstrationen bis hin zu
Ausschreitungen, es wird dabei auch traditioneller Antisemitismus
instrumentalisiert.“
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17609
19. Wahlperiode 05.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich alle Zahlen derzeit in der
Abstimmung mit den Ländern befinden und noch nicht endgültig feststehen.
Aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen sind noch (teilweise erhebliche)
Veränderungen möglich.
1. Wie viele antisemitische Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im vierten Quartal 2019 verübt (bitte nach Anzahl, Art und
Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
Im vierten Quartal 2019 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
292 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet. Darunter waren 12
Gewalttaten sowie 93 Propagandadelikte, die in der Tabelle in den „sonstigen
Straftaten“ enthalten sind.
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2. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen antisemitischer Straftaten im vierten Quartal 2019 festgenommen
(bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
Zu den im vierten Quartal 2019 erfassten 292 politisch motivierten Straftaten
mit antisemitischem Hintergrund wurden insgesamt 95 Tatverdächtige
ermittelt. Es wurden drei Personen vorläufig festgenommen, es wurde ein Haftbefehl
erlassen.
Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und festgenommenen Personen:
PMK
-rechts-
PMK
-links-
PMK
ausländische
Ideologie-
PMK
-religiöse
Ideologie-
PMK
-nicht
zuzuordnen-
Land T VF H T VF H T VF H T VF H T VF H
BB 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BE 10 0 0 0 0 0 3 0 0 1 1 0 1 0 0
BW 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BY 8 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
HH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
MV 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
NI 17 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
NW 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
RP 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SH 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
SN 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
ST 10 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
TH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 90 2 1 0 0 0 3 0 0 1 1 0 1 0 0
T = Tatverdächtige, VF = vorläufige Festnahme, H = Haftbefehle
Eine Auswertung der Verteilung von Tatverdächtigen auf Straf- und
Gewaltdelikte erfolgt bei vorläufigen Zahlen nicht.
3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen antisemitischer Straftaten im vierten Quartal 2019 eingeleitet
(bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten
aufschlüsseln)?
4. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der
Straftaten aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt
(bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Rechtsextreme Gewalttaten und Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische
Straftäter in den Jahren 2003, 2004 und 2005“ auf Bundestagsdrucksache 16/1353
wird verwiesen.
6. Wie viele Personen wurden im vierten Quartal 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender
antisemitischer Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
Im vierten Quartal 2019 wurden gemäß den Angaben des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ zwölf Personen (fünf
Personen in BE, eine in BW, eine in BY und fünf in ST) infolge einer politisch
motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund verletzt.
Elf Personen wurden aufgrund von Straftaten, die dem Phänomenbereich rechts
zugeordnet sind, verletzt und eine Person aufgrund einer Straftat im
Phänomenbereich Religiöse Ideologie. Eine weitergehende Differenzierung hinsichtlich
des Verletzungsgrades ist den Angaben des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ nicht zu entnehmen. Es wurden zwei
Todesopfer gemeldet.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei den antisemitischen Straftaten (bitte nach Schadenshöhe, Art der
Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
8. Wie viele Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten
Sachverhalten bis jetzt für das Jahr 2019 gegeben?
Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das Jahr 2019 aus der
BKA-Fallzahlendatei LAPOS ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund
werden die aktuellen Fallzahlen für die Monate Januar bis Dezember 2019
aufgeführt:
In 2019 wurden insgesamt 1839 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund
gemeldet. Darunter waren 72 Gewalttaten und 363 Propagandadelikte.
Es wurden insgesamt 1019 Tatverdächtige ermittelt. Es gab acht Festnahmen,
davon wurden zwei Haftbefehle erlassen.
In 2019 wurden gemäß den Angaben des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes
„Politisch motivierte Kriminalität“ 35 Personen infolge einer politisch
motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund verletzt. Es wurden zwei
Todesopfer gemeldet.
9. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen
überregionaler antisemitischer Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Die Bundesregierung erteilt keine Auskünfte zu operativen polizeilichen
Maßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]