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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewährleistung der Gewaltenteilung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1735625.02.2020

Gewährleistung der Gewaltenteilung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge, die auf Initiativen der Fraktion der FDP zurückgehen, mehr Transparenz über die Beratungen im Bundeskanzleramt zu schaffen, nahmen regelmäßig Parteifunktionäre der CDU an vertraulichen Sitzungen wie der Morgenlage im Bundeskanzleramt teil. Lange hatte die Bundesregierung hierüber Auskünfte verweigert (www.tagesspiegel.de/politik/vertrauliche-sitzungen-im-kanzleramt-kramp-karrenbauer-durfte-kanzlerin-ueben/25312748.html). Das ist, nach Auffassung der Fragesteller, eine höchst bedenkliche Praxis, die zu einer Verschmelzung von Staats- und Parteiapparat führt.

Weiterhin ist in Sitzungen des Gesundheitsausschusses aus Sicht der Fragesteller regelmäßig zu beobachten, dass Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen zwar von den Regierungsfraktionen eingebracht werden, diese aber auf Formulierungshilfen (vgl. § 52 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO) aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beruhen. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller vor allem bei fachfremden Änderungsanträgen bedenklich, wo an bestehende Gesetzentwürfe neue Themen angedockt werden, um etwa ein einzelnes Gesetzgebungsverfahren für diese Themen zu vermeiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

An welchen internen Sitzungen des BMG nahmen Personen teil, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung nicht beim BMG oder bei einem anderen Bundesministerium beschäftigt waren (gemeint sind nicht Sitzungen mit Interessensvertretern, etwa bei Gesetzesvorhaben, sondern interne Sitzungen etwa zur Koordination der Arbeit des BMG)?

2

a) An welchen Terminen fanden diese Sitzungen mit externen Personen statt?

3

b) Wer waren diese externen Personen jeweils, und in welcher Funktion von welcher Organisation waren sie anwesend?

4

c) Welche Vertraulichkeitseinstufungen hatten die betroffenen Sitzungen, und wie wurde gewährleistet, dass vertrauliche Informationen durch die externen Personen nicht weitergetragen wurden?

5

Welche Anzahl an fachlichen Änderungsanträgen hat die Bundesregierung im Jahr 2019 als Formulierungshilfe im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu welcher Gesetzesvorlage erstellt und an die Regierungsfraktionen weitergeleitet?

6

a) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde jeweils bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Änderungen von den Regierungsfraktionen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht?

7

b) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Änderungen von den Regierungsfraktionen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht?

8

c) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eingebracht?

9

d) Zu welchem Zeitpunkt (Datum) wurden die einzelnen Änderungsanträge jeweils an die Regierungsfraktionen weitergeleitet?

10

Welche Anzahl an fachfremden Änderungsanträgen hat die Bundesregierung im Jahr 2019 als Formulierungshilfe im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit zu welcher Gesetzesvorlage erstellt und an die Regierungsfraktionen weitergeleitet?

11

a) Welche Themen betrafen diese fachfremden Änderungsanträge jeweils?

12

b) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde jeweils bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Änderungen von den Regierungsfraktionen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht?

13

c) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Änderungen von den Regierungsfraktionen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht?

14

d) Welche Anzahl der Formulierungshilfen zu einzelnen Änderungsanträgen wurde bei den einzelnen Gesetzesvorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eingebracht?

15

e) Zu welchem Zeitpunkt (Datum) wurden die einzelnen Änderungsanträge jeweils an die Regierungsfraktionen weitergeleitet?

16

Wie trennen der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, die Parlamentarischen Staatssekretäre im BMG sowie die Drogen- und Patientenbeauftragte jeweils ihre Mandatstätigkeit als Bundestagsabgeordnete von ihrer Tätigkeit für die Bundesregierung?

17

a) Hat Personal in den Bundestagsbüros der genannten Personen oder der Regierungsfraktionen Zugriff auf Ressourcen der Bundesregierung, und wenn ja, welche, und warum?

18

b) Hat Personal aus den Bundestagsbüros der genannten Personen oder Personal der Regierungsfraktionen an Sitzungen und Terminen teilgenommen, die im Bereich der Tätigkeit für die Bundesregierung lagen, und wenn ja, bitte jeweils Termine und Anlässe auflisten?

19

c) Bieten die genannten Personen Praktikanten die Möglichkeit, Praktika im Deutschen Bundestag mit Tätigkeiten im Bereich der Bundesregierung zu verbinden, und wenn ja, welche Anzahl an Praktikanten war jeweils im Jahr 2019 betroffen?

20

d) Welche Regelungen bestehen für die Nutzung von Dienstfahrzeugen und Dienstgeräten für die Nutzung zwischen Parlamentsmandat und Regierungstätigkeit, und werden diese Regelungen von den genannten Personen auch wie vorgegeben umgesetzt?

21

Welche Anzahl an Personen, die im Bereich des BMG beschäftig ist, arbeitet in einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis in welchem Umfang für andere Bundestagsfraktionen oder Parteien?

22

a) Wenn solche Beschäftigungsverhältnisse bestehen, welche Anzahl an Personen arbeitet jeweils für welche Fraktion bzw. welche Partei?

23

b) Wie stellt die Bundesregierung in solch einem Fall sicher, dass keine internen Daten weitergegeben werden?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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