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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Masterplan und Entwicklung des Bundespolizeistandorts Sankt Augustin-Hangelar

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1744702.03.2020

Masterplan und Entwicklung des Bundespolizeistandorts Sankt Augustin-Hangelar

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2016 laufen Planungen und Vorbereitungen zum Umbau und zur Sanierung des Bundespolizeistandortes Sankt Augustin-Hangelar. Grundlage hierfür ist ein Masterplan, der umfangreiche Änderungen vorsieht (vgl. https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/sankt-augustin/bundespolizei-in-hangelar-baut-um_aid-43968083, aufgerufen am 6. Februar 2020). Der Standort Sankt Augustin-Hangelar hat eine besondere Bedeutung für die Bundespolizei. Dort ist u. a. die GSG 9 sowie der Flugdienst der Bundespolizei stationiert (vgl. https://www.general-anzeiger-bonn.de/thema/bundespolizei-und-gsg9-in-sankt-augustin/, aufgerufen am 6. Februar 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Schwerpunkte sind im Masterplan zu Entwicklung der Liegenschaft der Bundespolizei Sankt Augustin-Hangelar vorgesehen?

2

Wie hoch ist das Investitionsvolumen für die Entwicklung und Sanierung der Liegenschaft der Bundespolizei Sankt Augustin-Hangelar?

3

Wie wird der Fortschritt der Baumaßnahmen durch die Bundesregierung bewertet, und bis wann sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein?

4

Wie viele Personen sind aktuell und sollen nach Abschluss der Baumaßnahmen am Standort Sankt Augustin-Hangelar eingesetzt werden?

5

Welche Einheiten der Bundespolizei werden zukünftig am Standort Sankt Augustin-Hangelar angesiedelt sein?

6

Inwiefern wird dem steigenden Bedarf an Ausbildungs- und Fortbildungskapazitäten bei der Entwicklung des Standortes Sankt Augustin-Hangelar Rechnung getragen?

7

Inwiefern werden bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei der Entwicklung des Standortes Sankt Augustin-Hangelar ergriffen (z. B. Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, Nutzung von Solarstrom, Flächenentsiegelung)?

8

Inwiefern werden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität (auch zur privaten Nutzung der Beschäftigten bzw. Einrichtung von Ladepunkten) bei der Entwicklung des Standortes Sankt Augustin-Hangelar ergriffen?

9

Inwiefern werden Maßnahmen nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) zur Verkürzung bzw. Beschleunigung von Prüfprozessen durch die behördlichen Instanzen in Betracht gezogen oder bereits umgesetzt?

Berlin, den 11. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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