[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl,
Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/17491 –
Beschäftigung und Entgelt in der Leiharbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 31. Dezember 2018 waren insgesamt 715.137
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Leiharbeit tätig. Gegenüber dem Vorjahr
reduzierte sich die Zahl der vollzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmer um rund
88.000 Personen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Rückgang
dabei ausschließlich auf die deutschen Leiharbeitnehmer zurückzuführen ist, da
die Zahl der ausländischen Leiharbeitnehmer gegenüber dem Vorjahr nahezu
konstant geblieben ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12976, Tabelle 1). Auch
bei der Betrachtung der Medianeinkommen lassen sich zwischen deutschen
und ausländischen Leiharbeitnehmern deutliche Unterschiede feststellen.
Während deutsche Leiharbeitnehmer im Jahr 2018 ein Medianentgelt von
2.128 Euro erwirtschafteten, erzielten ausländische Leiharbeitnehmer nur ein
Entgelt von 1.696 Euro. Der Entgeltunterschied zwischen
vollzeitbeschäftigten deutschen und ausländischen Leiharbeitnehmern beträgt somit rund
20 Prozent bzw. 432 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12976, Tabelle 5).
Nicht nur im Vergleich der Leiharbeitnehmer untereinander lassen sich
deutliche Entgeltunterschiede feststellen. Insbesondere ein Vergleich der
Leiharbeitnehmer mit den regulär Beschäftigten offenbart erhebliche Unterschiede. So
erzielten die regulär vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2018 ein
Medianentgelt von 3.304 Euro. Vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer hingegen
nur ein Medianentgelt von 1.928 Euro. Der Entgeltunterschied zwischen
Leiharbeitnehmern und regulär Beschäftigten beträgt demnach rund 42 Prozent
bzw. 1.376 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12976, Tabellen 4 und 5).
Am deutlichsten ist der Entgeltunterschied allerdings zwischen den
vollzeitbeschäftigten ausländischen Leiharbeitnehmern (1.696 Euro) und den regulär
vollzeitbeschäftigten Inländern (3.403 Euro) ausgeprägt. Hier beträgt der
Entgeltunterschied Ende 2018 über 50 Prozent bzw. 1.707 Euro (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/12976, Tabelle 4 und 5).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18199
19. Wahlperiode 19.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
17. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Abbildung von Jahreswerten wird in der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) der Juni-Wert herangezogen.
Ab dem Berichtsjahr 2013 basiert die Berichterstattung zur
Arbeitnehmerüberlassung bzw. Leiharbeit auf Basis der Meldung zur Sozialversicherung. Aus
diesem Grund stehen Ergebnisse zu Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern sowie zu Verleihbetrieben erst ab diesem Berichtsjahr zur Verfügung.
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen nach dem Medianeinkommen
kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der BA
herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der
Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der
Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte
am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen
spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall
aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu
erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum
normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert In 50-Euro-
Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median
ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis
stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten
(Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf
diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Ausagekraft
nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse
beeinflusst sind.
Bei der Interpretation von Medianeinkommen zwischen Personengruppen
sowie im Zeitverlauf sind die verschiedenen Faktoren zu berücksichtigen, die sich
auf die Entgeltverteilung auswirken können. So unterscheiden sich
Personengruppen hinsichtlich ihrer ausgeübten Tätigkeiten, ihrer Bildung, ihrer
Berufserfahrung sowie weiterer beobachtbarer und nichtbeobachtbarerer Merkmale,
welche die Höhe des erzielten Entgelts beeinflussen. Im Zeitvergleich ist
zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich die Zusammensetzung der jeweiligen
Personengruppe ändert, was sich auf das Medianentgelt auswirkt. So hat ein
Anstieg der Beschäftigung, z. B. bei Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, zumeist einen dämpfenden Effekt auf das Medianentgelt. da die
zusätzlichen Personen z. B. aufgrund anfänglich geringerer Berufserfahrung
tendenziell ein geringeres Entgelt erzielen als der Durchschnitt. Je kleiner die
betrachtete Personengruppe und je größer die Veränderung in der Zusammensetzung,
desto größer ist der Effekt auf das Medianentgelt. In bestimmten Fällen kann
dies auch einen Rückgang des mittleren Entgelts bedeuten. Trotz eines
Rückgangs des mittleren Entgelts können die Personen, die sich bereits länger in der
betrachteten Gruppe befinden, dennoch individuelle Lohnanstiege erfahren.
Maßnahmen wie der Mindestlohn, die Beratung und Qualifizierung von
Arbeitsuchenden durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie insbesondere
die Förderung berufsabschlussbezogener Weiterbildung können tendenziell zur
Verringerung von Entgeltunterschieden beitragen.
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2019 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist
und Experte jeweils sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte
nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt,
Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie
relative Veränderung von 2018 auf 2019 angeben)?
2. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2019 ausschließlich geringfügig beschäftigt (bitte nach Bund,
alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt,
Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung von 2018 auf 2019 angeben)?
3. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2019 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist
und Experte jeweils über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte nach Bund,
alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt,
Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung von 2018 auf 2019 angeben)?
4. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahresdurchschnitt 2019 über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) ausschließlich geringfügig beschäftigt (bitte nach Bund, alte
Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt, Bundesländer,
Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer
getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung
von 2018 auf 2019 angeben)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund
23,86 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit; darunter
rund 694.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Ausschließlich
geringfügig beschäftigt waren im Juni 2019 rund 4,89 Millionen Personen, von
denen standen rund 66.000 in einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung.
Weitere Ergebnisse zu den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1
bis 6 der Anlage* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/18199 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2019 insgesamt über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) – wenn auch nur kurzzeitig – sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigt (bitte nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue
Bundesländer insgesamt, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung von 2018 auf 2019 angeben)?
6. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
im Jahr 2019 über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) – wenn auch nur kurzzeitig – ausschließlich geringfügig beschäftigt
(bitte nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer
insgesamt, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute
sowie relative Veränderung von 2018 auf 2019 angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
(bitte nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer
insgesamt, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute
sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte
nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt,
Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie
relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten,
die über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung)
beschäftigt waren (bitte nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue
Bundesländer insgesamt, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen
und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018
angeben)?
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das
Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte, die
über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt
waren (bitte nach Bund, alte Bundesländer insgesamt, neue
Bundesländer insgesamt, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen,
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12976 sowie
auf den methodischen Hinweis in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/8686.
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen deutschen und ausländischen
Leiharbeitnehmern (bitte das jeweilige Medianeinkommen sowie die
absolute und relative Differenz angeben)?
12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen deutschen Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmern aus einem EU-Mitgliedsstaat (EU-Ausländer) (bitte
das jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative
Differenz angeben)?
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen deutschen Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmern aus einem Drittstaat (Drittstaatsangehörige) (bitte das
jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative Differenz
angeben)?
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen deutschen Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmern aus den Top-8-Asylherkunftsländern (bitte das
jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative Differenz
angeben)?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag im Jahr 2018 das
mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit bei 2.128 Euro und das mittlere
Entgelt der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit einer
ausländischen Staatsangehörigkeit bei 1.696 Euro. Der Entgeltunterschied betrug im
Mittel 431 Euro bzw. 25,4 Prozent.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 7 der
Anlage* entnommen werden.
Bei der Bewertung der Entgeltunterschiede von Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern mit einer deutschen Staatsangehörigkeit und mit einer
ausländischen Staatsangehörigkeit ist zu beachten, dass sich Entgeltdifferenzen
auch durch unterschiedliche soziodemographische Merkmale und durch
unterschiedliche stabile Beschäftigungsverhältnisse ergeben können, die unabhängig
von einer Staatsangehörigkeit sind (vgl. die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/8686).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/18199 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen deutschen Leiharbeitnehmern und
deutschen Beschäftigten, die nicht in der Leiharbeit tätig sind (bitte das
jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative Differenz
angeben)?
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen ausländischen Leiharbeitnehmern
und deutschen Beschäftigten, die nicht in der Leiharbeit tätig sind (bitte
das jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative
Differenz angeben)?
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2018 der Entgeltunterschied zwischen ausländischen Leiharbeitnehmern
und ausländischen Beschäftigten, die nicht in der Leiharbeit tätig sind
(bitte das jeweilige Medianeinkommen sowie die absolute und relative
Differenz angeben)?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag im Jahr 2018 das
mittlere Bruttomonatsentgelt der Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit
(ohne Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer) insgesamt bei 3.431 Euro
und das Entgelt der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit
deutscher Staatsangehörigkeit bei 2.128 Euro. Der Entgeltunterschied betrug im
Mittel 1.303 Euro bzw. 61,3 Prozent.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 8 der
Anlage* entnommen werden.
Zur Bewertung der Entgeltunterschiede zwischen Beschäftigten und
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verschiedener Staatsangehörigkeiten
verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkungen sowie auf die
methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/8686.
18. In welchen zehn Berufsgruppen (nach der Klassifikation der Berufe,
KldB 2010) waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2018 und 2019 die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Berufsgruppe
die Anzahl der Leiharbeitskräfte sowie deren prozentualen Anteil
angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund
830.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer. Von diesen waren 219.000 bzw. 26,4 Prozent in Berufen der
Berufsgruppe 513 „Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag“ der
Klassifikation der Berufe (KldB 2010) tätig.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 9 der
Anlage* entnommen werden. Die Sortierung der Berufe erfolgte hier zum
Stichtag 31. Dezember 2018, da in Frage 19 eine Entgeltauswertung zu den
Berufen erfragt wird.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/18199 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018
und 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der
niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 18 genannten Berufsgruppen?
In Anlehnung an die Definition der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gelten als Beschäftigte des unteren
Entgeltbereichs Personen, die in sozialversicherungspflichtiger
Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Schwelle des unteren Entgeltbereichs).
Die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs lag im Jahr 2018
bei 2.203 Euro.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Dezember 2016
rund 706.000 sozialversicherungspflichtige vollzeitbeschäftigte
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Kerngruppe. Bezogen auf die
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum
Entgelt erzielten rund 426.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ein
Medianentgelt im unteren Entgeltbereich, dies entspricht einem Anteil von
61,6 Prozent.
Weitere Ergebnisse können Tabelle 10 der Anlage* entnommen werden.
20. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 sowie 2019 über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges
Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente
oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte
Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt, Bundesländer, Geschlecht:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer,
Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen
und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2018 auf 2019
angeben)?
21. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2018 sowie 2019 über ein Leiharbeitsunternehmen
(Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges
Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente
oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte
Bundesländer insgesamt, neue Bundesländer insgesamt, Bundesländer, Geschlecht:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer insgesamt,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer,
Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen
und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2018 auf 2019
angeben)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
In der Beschäftigungsstatistik der BA werden Bruttomonatsentgelte abgebildet,
während die Fragen sich hier auf das sozialversicherungspflichtige
Jahresentgelt beziehen, für die eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs
nach 45 bzw. nach 35 Jahren erreicht wird. Daher werden hier die jeweiligen
jährlichen Schwellenwerte durch zwölf geteilt. Die daraus resultierenden Werte
entsprechen jedoch nicht den Klassengrenzen in der Entgeltstatistik.
Ausgewertet wurden daher die klassierten Daten bezogen auf die nächst höhere
Klassengrenze und somit auf die Klassengrenze oberhalb des Schwellenwertes. Als
Schwellenwerte wurden für alle Abgrenzungen die versicherungspflichtigen
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/18199 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Jahresentgelte zugrunde gelegt, mit welchen im jeweiligen Jahr 1/45 bzw. 1/35
der Entgeltpunkte erreicht werden, die nötig wären, um eine Nettorente in Höhe
des durchschnittlichen bundeseinheitlichen Bruttobedarfs in der
Grundsicherung im Alter des gleichen Jahres zu erhalten. Für die Berechnung nach
Regionen wurde der bundesdurchschnittliche Bruttobedarf zu Grunde gelegt. Da der
Bruttobedarf aber regionale Variation aufweist, sind die Ergebnisse mit
Unschärfen behaftet. Das rentenversicherungspflichtige Jahresentgelt für 1/45
(1/35) an nötigen Entgeltpunkten für eine Nettorente in Höhe des
durchschnittlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter des gleichen Jahres betrug
23.478 Euro (30.186 Euro) im Jahr 2018 und 24.289 Euro (31.228 Euro) im
Jahr 2017.
Im Kontext der Fragestellungen zum sozialversicherungspflichtigen
Jahresentgelt werden hier abweichend vom üblichen Vorgehen in der
Beschäftigungsstatistik Ergebnisse zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
Angaben zum Entgelt abgebildet. Die Auswertungen umfassen
sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die
Sonderregelungen gelten. Aussagen zum Einkommen der Beschäftigten über die gesamte
Erweri3skarriere hinweg lassen sich auf Basis der vorliegenden Auswertung
nicht treffen. Darüber hinaus können aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in
der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die
Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter gezogen werden, da u. a. weitere
Alterseinkommen und der Haushaltskontext berücksichtigt werden müssten.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Jahr 2018 rund
483.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer mit einem Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für eine
Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen
Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 18,5 Prozent weniger.
Rund 627.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmer erzielten ein Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für
eine Nettorente nach 35 Arbeitsjahren In Höhe des bundeseinheitlichen
Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum Jahr 2017 ging die Zahl um 17,2 Prozent
zurück.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
11 und 12 der Anlage* entnommen werden.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2019 die Zahl der Leiharbeitsunternehmen mit Erlaubnis nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) jeweils entwickelt (bitte getrennt
nach: Insgesamt, Verleiher mit Geschäftssitz im Ausland, Verleiher mit
Geschäftssitz im Inland ausweisen)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2019 rund
51.000 Verleihbetriebe nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im
Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Verleihbetriebe um 2,4 Prozent.
Weitere Ergebnisse können Tabelle 13 der Anlage* entnommen werden. Eine
Differenzierung der Betriebe nach dem Geschäftssitz des Mutterkonzerns (z. B.
ob dieser im Ausland liegt) ist nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/18199 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/18199
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/18199
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]