[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1708
17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1513 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit, ziviler Wiederaufbau
und zivil-militärische Zusammenarbeit in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der Afghanistan-Konferenz in London im Januar 2010 sagte die
Bundesregierung zu, die Mittel für den zivilen Aufbau auf jährlich 430 Mio. Euro zu
erhöhen und sie damit zu verdoppeln. Wie der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, ankündigte, sollen
allein im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) die Mittel für Afghanistan auf jährlich 250 Mio. Euro angehoben
werden.
Seit 2002 leistet die Bundesregierung mit den Durchführungsorganisationen
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH,
Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED), KfW Bankengruppe und
Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
Entwicklungshilfe in Afghanistan, vor allem in den nördlichen Provinzen. Zudem
werden im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC) im Rahmen
des Begriffs der „vernetzten Sicherheit“ mit Bundeswehrkooperation
Aufbauprojekte durchgeführt. Auch eine große Zahl an nichtstaatlichen
Entwicklungsorganisationen (NRO) betreibt in Afghanistan Projekte, die teilweise
vom BMZ finanziert werden.
Laut einer Umfrage von Oxfam zu den Konfliktursachen in Afghanistan
betrachtet die Bevölkerung Afghanistans nach den Konflikten um Land den
Zugang zu Wasser als den zweitwichtigsten Kriegsgrund, noch vor den Warlords
und familiären Konflikten. Der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser
zieht vermeidbare Krankheiten wie Tuberkulose, Durchfall und Cholera nach
sich. Formal ist das staatliche Wasserversorgungsunternehmen CAWSS
(Central Authority for Water Supply and Sanitation) für den Betrieb der
gesamten Wasserversorgung Afghanistans zuständig. Der DED betreibt in den
Städten Kabul, Herat und Kundus Vorhaben zum Schwerpunkt Wasser.
Auf der Homepage des DED heißt es, dass mit der afghanischen Regierung als
Arbeitsschwerpunkt die Verbesserung der Energieversorgung vereinbart Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 7. Mai 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1708 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewurde, die dazu beitragen soll, ein geeignetes Unternehmensumfeld für die
Entwicklung des Privatsektors zu schaffen.
Sowohl im Afghanistan Compact (London 2006) als auch in der Afghanistan
National Development Strategy (ANDS, 2008) wurden konkrete Ziele
formuliert, die bis zu einem definierten Zeitpunkt erreicht werden sollen. Trotz der
hohen Aufwendungen, die bislang für den Aufbau in Afghanistan betrieben
wurden, kritisierten Entwicklungsexperten, dass die bisher erzielten
Entwicklungsfortschritte gering seien und das Land weiter unter chronischen
Entwicklungsdefiziten leide. Afghanistan liegt auf Platz 181 und damit auf dem
vorletzten Platz des Human Development Index (HDI). Zudem wird bemängelt,
dass der Umfang der Mittel, die für den zivilen Aufbau in Afghanistan
bereitgestellt werden, nur ein Bruchteil dessen ist, was von Deutschland für den
militärischen Einsatz ausgegeben wird (bislang im Verhältnis circa eins zu
vier, seit kurzem etwa im Verhältnis eins zu zwei).
Entwicklungsorganisationen kritisieren eine fehlende Einbindung der
Zivilgesellschaft in vorhandene Projekte sowie den großen Anteil von Mitteln,
welche in die Taschen von korrupten Politikern und Warlords fließen, nicht
aber bei der afghanischen Bevölkerung ankommen.
Eine offizielle Bilanz der Bundesregierung über den Erfolg oder Misserfolg
der durchgeführten und geförderten Projekte bleibt trotz der festgelegten Ziele
bislang aus. Diese Bilanz ist allerdings unerlässlich, um Planungen für die
Verwendung der zukünftig erhöhten Mittel für den zivilen Aufbau
durchzuführen. In einigen Ländern wie Kanada, wo 2009 der Truppenabzug aus
Afghanistan im Jahr 2011 und die Umwidmung der Gelder für zivile Projekte
beschlossen wurden, ist ein solcher Bericht über die Auswertung des
gesamten zivilen Wiederaufbaus bereits Standard; dort wird das Parlament
regelmäßig unterrichtet.
Charakteristisch für die zivile deutsche Hilfe in Afghanistan ist die enge
Verzahnung zwischen zivilen und militärischen Komponenten, die besonders am
Beispiel der zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC) deutlich wird.
Entwicklungsorganisationen beklagen jedoch seit Beginn von CIMIC das erhöhte
Gefahrenpotenzial, z. B. in der Nähe von Stützpunkten der Provincial
Reconstruction Teams (PRT), welche ihre Entwicklungstätigkeiten teilweise
sogar verhindern. Die Unterordnung des Zivilen unter das Militärische führt
zum Verlust der Neutralität der zivilen Helfer und so zu schwindendem
Vertrauen bei der ansässigen Bevölkerung.
Das Afghanistan NGO Safety Office (ANSO) registrierte im Jahr 2009
insgesamt 172 Übergriffe auf Nichtregierungsorganisationen, 16 von ihnen endeten
tödlich. Nachdem im Oktober 2009 fünf Mitarbeiter bei einem Anschlag in
Kabul ihr Leben verloren, zog die UNO mehr als die Hälfte ihrer rund 1 100
Mitarbeiter aus dem Land ab.
Wie in der Zeitschrift „Bundeswehr aktuell“ vom 1. Februar 2010 berichtet
wird, stellt die Bundeswehr im Rahmen des CIMIC-Programms „Cash for
Work“ in Chahar Darreh einheimische Bauern für den Aufbau von
militärischen Außenposten ein. Ziel ist die Schaffung eines sicheren Umfelds für die
Bundeswehr, indem die Tagelöhner die Infrastruktur für die Bundeswehr und
die örtliche Polizei verbessern. Für 10 Dollar Lohn am Tag setzen sich die
ortsansässigen Arbeiter einer großen Gefahr aus, da sie durch ihre
Zusammenarbeit mit dem deutschen Militär eine erhöhte Anschlagsgefahr durch die
Taliban in Kauf nehmen.
Nach der Ankündigung des Bundesministers Dirk Niebel im Dezember 2009,
Entwicklungsorganisationen, welche nicht mit der Bundeswehr kooperieren
wollen, müssten sich „andere Geldgeber suchen“, verstärkt sich unter
Entwicklungsfachleuten die Furcht vor einer noch stärkeren Unterordnung des
Zivilen unter das Militärische.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/17081. Plant die Bundesregierung eine umfassende Bilanz über die bisher
durchgeführten Aufbau- und Entwicklungsprojekte, welche über die regelmäßig
erscheinenden Lageberichte der Bundeswehr hinausgehen?
Wenn ja, für welchen Zeitpunkt?
Wenn nein, wie begründet es die Bundesregierung, dass es einen solchen
Bericht nicht geben soll?
Die Bundesregierung gibt einmal jährlich eine Bilanz zur
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan heraus, zuletzt im September 2009. Zusätzlich hat
die Freie Universität Berlin in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine
Wirkungsanalyse zur Entwicklungszusammenarbeit in Nordostafghanistan erarbeitet,
deren Abschlussbericht im April 2010 veröffentlicht wurde (BMZ Evaluation
Reports 049, BMZ-Website).
2. Welche Projekte der zivilen Hilfe wurden seit Beginn des ISAF-Mandats
durchgeführt?
Welche waren die Schwerpunkte und wie hoch war die Effizienz der von
den staatlichen Durchführungsorganisationen durchgeführten Projekte
(bitte nach Projekten, Bereichen und Regionen und Höhe der finanziellen
Mittel auflisten)?
Die Schwerpunkte der vom BMZ finanzierten Maßnahmen liegen – mit einem
regionalen Fokus auf Nordafghanistan und Kabul – in den Bereichen
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (insbesondere Schaffung von Einkommen im
ländlichen Raum, Vergabe von Mikrokrediten, Stärkung kleiner und mittlerer
Unternehmen, Ausbau landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten,
Institutionenaufbau im Bereich Wirtschaftsentwicklung wie die Gründung der afghanischen
Investitions- und der Exportförderagentur, beschäftigungsintensive
Infrastrukturvorhaben mit dem Bau von Straßen, Brücken und Märkten; seit 2002 rd. 380
Mio. Euro), Trinkwasser- und Energieversorgung (siehe Antwort zu Frage 14,
bislang rd. 270 Mio. Euro) sowie Grund- und Berufsbildung (Bau von Schulen,
Technischen Schulen, Lehrerausbildungszentren, Aus- und Fortbildung von
Lehrerinnen und Lehrern, Lehrplanentwicklung, Förderung moderner
Lehrmethoden; bislang rd. 100 Mio. Euro). Weitere wichtige Gebiete der
deutschafghanischen Entwicklungszusammenarbeit sind die Förderung von guter
Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, unter anderem mit der Finanzierung
von Experteneinsätzen zur Korruptionsbekämpfung, der Stärkung des
Justizsektors und der Unterstützung afghanischer Nichtregierungsorganisationen
sowie die Förderung der rechtlichen und sozialen Lage von Frauen. Zudem trägt
das BMZ zur Stärkung afghanischer Eigenverantwortung über jährliche
Beiträge zum Afghanistan Treuhandfonds für Wiederaufbau (Afghanistan
Reconstruction Trust Fund – ARTF) bei. Diese Mittel kommen landesweiten
Investitionsprogrammen wie dem Nationalen Solidaritätsprogramm (NSP), aber
auch der Absicherung staatlicher Gehaltszahlungen im Justiz- und
Bildungsbereich zugute (bislang insgesamt rd. 250 Mio. Euro). Auch die
Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe (bislang rd. 90 Mio. Euro) gehört zu den
zentralen Instrumenten der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit.
Einen Schwerpunkt des Auswärtigen Amts (AA) bildet die Unterstützung der
Sicherheitssektorreform, insbesondere Polizeiaufbau und -ausbildung im
Norden Afghanistans (bislang rd. 154 Mio. Euro). Aus diesen Mitteln trägt das
AA durch Einzahlungen in den Rechtsstaatlichkeitsfonds (Law and Order Trust
Fund for Afghanistan – LOTFA) auch zur Finanzierung der afghanischen
Polizei insgesamt bei. Einen zweiten Schwerpunkt bilden flexible,
sektorübergreifende Stabilisierungsmaßnahmen im deutschen Verantwortungsbereich in Nord-
Drucksache 17/1708 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeafghanistan, insbesondere in den Provinzen Badakhshan, Balkh, Kunduz und
Takhar (bislang rd. 116 Mio. Euro). Dazu zählen auch größere
Leuchtturmvorhaben wie der Wiederaufbau der Provinzkrankenhäuser Mazar-e-Sharif und
Faizabad, die Rehabilitierung des Zivilflughafens Mazar-e-Sharif sowie der
Aufbau einer landesweiten zivilen Flugsicherung. Das AA fördert darüber
hinaus landesweit Projekte im Sekundarbildungs- und Hochschulbereich sowie
Kultur- und Medienprojekte (bislang rd. 41 Mio. Euro), finanziert
Menschenrechts- und Demokratisierungsvorhaben und die Durchführung der Parlaments-
und Präsidentschaftswahlen (bislang rd. 27 Mio. Euro) sowie
Rechtsstaatlichkeitsprojekte und Vorhaben zum Aufbau der afghanischen Justiz (bislang
rd. 11 Mio. Euro). Für Projekte der humanitären Hilfe, der
Katastrophenvorsorge und des humanitären Minenräumens hat das AA außerdem bislang
86 Mio. Euro bereitgestellt.
Die Effizienz der Mittelverwendung muss jeweils vorhabenspezifisch beurteilt
werden und lässt sich nicht pauschal bewerten. Der Bundesregierung liegen
keine Anzeichen für eine unzureichende Effizienz der Mittelverwendung in der
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan vor.
3. Inwiefern haben sich die Lebensbedingungen der Bevölkerung durch die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit verbessert?
Die Lebensbedingungen der Bevölkerung haben sich auch mit Unterstützung
der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit auf vielfältige Weise
verbessert, so durch verbesserte Trinkwasser- und Stromversorgung, bessere
Verkehrswege, bessere Schul- und Berufsbildung, eine verbesserte
Gesundheitsversorgung sowie bessere Einkommensmöglichkeiten. Es wird auf die
jährlichen Bilanzen zur deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit
sowie auf einschlägige Erhebungen wie das National Risk and Vulnerability
Assessment des afghanischen Statistikamts (Website des afghanischen
Statistikamts) verwiesen.
4. Welche Kriterien setzt die staatliche Entwicklungszusammenarbeit
diesbezüglich an?
Die Zielsetzungen der einzelnen Entwicklungsvorhaben und damit ihre
Erfolgskriterien werden jeweils vorhabenspezifisch von den
Durchführungsorganisationen und den afghanischen Partnern im Einklang mit den Vorgaben des
BMZ und der afghanischen Entwicklungsplanung definiert. Kriterien zur
Beurteilung der Entwicklungswirksamkeit sind Relevanz, Effektivität, Effizienz,
Wirkungen und Nachhaltigkeit der Maßnahmen.
5. Wie hoch ist die Effektivität der geförderten Projekte hinsichtlich der
sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Afghanistan (bitte nach den
objektiven Parametern Kinder- und Müttersterblichkeit, Analphabetenrate,
Arbeitslosenrate, Lebenserwartung – Vergleich 2002 und 2009 –
auflisten)?
Es wird auf die jährlichen Bilanzen zur deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit sowie auf einschlägige Erhebungen wie das National Risk and
Vulnerability Assessment des afghanischen Statistikamts (Website des
afghanischen Statistikamts) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/17086. Wie hoch ist die Effizienz der eingesetzten Mittel?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltung, der Sachmittel und der
Personalkosten der Durchführungsorganisationen an den Gesamtausgaben der
eingesetzten Mittel?
In der finanziellen Zusammenarbeit werden der Partnerregierung Zuschüsse
oder Darlehen (im Falle Afghanistans nur Zuschüsse) zur Finanzierung
entwicklungswichtiger Vorhaben zur Verfügung gestellt. Die technische
Zusammenarbeit wird ganz überwiegend als Direktleistung (Beratung, Ausbildung
und Training) erbracht. Eine maßnahmenbezogene Aufteilung auf Sach- und
Personalmittel für Afghanistan liegt nicht vor.
8. Wie sind die Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung in
Afghanistan seit 2002?
Wie viel haben ein Lehrer, ein Arzt, ein Polizist, eine Krankenschwester,
ein einheimischer NGO-Mitarbeiter und ein ausländischer NGO-
Mitarbeiter 2002 verdient?
Wie viel haben ein Lehrer, ein Arzt, ein Polizist, ein einheimischer NGO-
Mitarbeiter und ein ausländischer NGO-Mitarbeiter 2009 verdient?
Zur durchschnittlichen Einkommensentwicklung spezifischer Berufsgruppen in
Afghanistan 2002 bis 2009 liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Umgerechnet in US-Dollar hat sich das durchschnittliche jährliche Pro-Kopf-
Einkommen Afghanistans zwischen 2002 und 2009 von rund 175 US-Dollar auf
rund 460 US-Dollar erhöht.
9. Wie viele Gelder sind bisher in das Nationale Solidaritätsprogramm und in
den regionalen Entwicklungsfonds geflossen vor dem Hintergrund der
Kritik nichtstaatlicher Entwicklungsorganisationen, der deutschen Hilfe in
Afghanistan mangele es oft daran, die Projekte mehr an den Bedürfnissen
der betroffenen Afghaninnen und Afghanen auszurichten (bitte auflisten
nach Jahr, Region und Projekt)?
Die Beiträge der Bundesregierung zum Afghanistan Treuhandfonds für
Wiederaufbau (Afghanistan Reconstruction Trust Fund – ARTF) sowie der davon
für das Nationale Solidaritätsprogramm (NSP) zweckgebundene Anteil sind in
der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Jahr Gesamtbeitrag ARTF davon Beitrag NSP
2002 10 Mio. € –
2003 10 Mio. € –
2004 15 Mio. € –
2005 15 Mio. € –
2006 20 Mio. € 8 Mio. €
2007 30 Mio. € 8 Mio. €
2008 20 Mio. € 8 Mio. €
2009 35 Mio. € 10 Mio. €
Drucksache 17/1708 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zahlen zu den ARTF-Gesamtbeiträgen beinhalten auch die für das
nationale Bildungsprogramm EQUIP zweckgebundenen Beiträge in Höhe von
jeweils 10 Mio. Euro im Jahr 2007 und im Jahr 2009.
10. Wie viel Geld hat die Bundesregierung in diesem Jahr für diese beiden
Programme eingeplant?
Wofür sollen die neuen Mittel verwendet werden?
Der deutsche Beitrag zum Afghanistan Treuhandfonds für Wiederaufbau
(Afghanistan Reconstruction Trust Fund – ARTF) für das Jahr 2010 beträgt
bislang 48 Mio. Euro, die bei den deutsch-afghanischen Regierungsverhandlungen
am 4. bis 5. Mai 2010 in Berlin unter Parlamentsvorbehalt zugesagt wurden.
Davon ist ein Anteil von bis zu 50 Prozent für nationale Programme der
afghanischen Regierung, zu denen auch das Nationale Solidaritätsprogramm (NSP)
gehört, vorgesehen. 18 Mio. Euro des ARTF-Beitrags wurden für das nationale
Bildungsprogramm EQUIP zweckgebunden. Der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages hat am 5. Mai 2010 ARTF-Mitteln in Höhe von
35 Mio. Euro sowie für EQUIP zweckgebundenen ARTF-Mitteln in Höhe von
20 Mio. Euro zugestimmt.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisher geleisteten
Projekte im Rahmen des Nationalen Solidaritätsprogramms und des
regionalen Entwicklungsfonds?
Der Afghanistan Treuhandfonds für Wiederaufbau (Afghanistan
Reconstruction Trust Fund – ARTF) und das Nationale Solidaritätsprogramm (NSP) gelten
als vorbildliche entwicklungspolitische Instrumente in Kontexten fragiler
Staatlichkeit. Die Wirksamkeit beider Instrumente wird als hoch eingeschätzt.
12. Wie stellt sich die Bundesregierung zur Kritik, die deutsche
Entwicklungshilfe flösse hauptsächlich in Regionen, die von intensiveren
militärischen Konflikten geprägt seien, und zu wenig Geld würde in
abgelegene Regionen investiert, die eine friedlichere Entwicklung und somit
günstigere Bedingungen für einen erfolgreichen Wiederaufbau
aufweisen?
Mit den vergleichsweise sicheren Schwerpunktprovinzen der deutsch-
afghanischen Entwicklungszusammenarbeit Badakhshan und Takhar im Nordosten des
Landes sowie mit der Finanzierung von Vorhaben von
Nichtregierungsorganisationen im zentralen Hochland Afghanistans engagiert sich die
Bundesregierung auch in abgelegenen und besonders armen Gebieten. Die deutsch-
afghanische Entwicklungszusammenarbeit wird ferner nur dort eingesetzt, wo das
dafür notwendige Sicherheitsumfeld gegeben ist.
13. Plant die Bundesregierung, bei der Verwendung der neuen und erhöhten
Fördersumme dem Rat von Experten zu folgen und stärker abgelegene
Regionen zu berücksichtigen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Ablehnung?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/170814. In welcher finanziellen Höhe unterstützt die Bundesregierung Projekte
zur Wasser- und Energieversorgung (bitte Projekte und Projektträger
nach Jahr und Investitionssumme angeben)?
Die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit setzt Schwerpunkte in
den Sektoren Wasser und Energie. Zum laufenden Engagement im
Wassersektor zählen die städtische Trinkwasserversorgung in Herat, Kabul, Kunduz,
Faizabad, Imam Saheb und Balkh sowie Politikberatung auf nationaler Ebene,
unter anderem zu Fragen des nachhaltigen Wasserressourcenmanagements.
Zum Engagement im Energiesektor zählen die Rehabilitierung der
Wasserkraftwerke Mahipar und Sarobi bei Kabul, Umspannstationen an der
Übertragungsleitung von Usbekistan nach Kabul sowie die dezentrale Energieversorgung in
Nordafghanistan, vor allem über kleine Wasserkraftwerke. Das
Gesamtvolumen der laufenden Programme in beiden Sektoren beträgt rd. 220 Mio. Euro.
15. Unterstützt die Bundesregierung auch staatliche Projekte zur
Wasserversorgung, z. B. im Rahmen einer Stärkung und Ausweitung des CAWSS
und somit der staatlichen Infrastruktur?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte auflisten nach Region,
Durchführungsorganisation und Höhe der finanziellen Unterstützung)?
Die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit in der städtischen
Trinkwasserversorgung arbeitet mit staatlichen afghanischen
Betreiberstrukturen zusammen, um diese zu stärken. Das Gesamtvolumen der laufenden
deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor beträgt
rd. 80 Mio. Euro; die KfW Entwicklungsbank, die Gesellschaft für technische
Zusammenarbeit (GTZ) und der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) arbeiten
im Rahmen des Wassersektorprogramms eng zusammen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Wie viele Projekte der Privatisierung in den Bereichen der
Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung, wurden seit 2002
nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durchgeführt?
An welchen Privatisierungsprojekten waren Experten im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit beteiligt?
Im Bereich städtische Trinkwasserversorgung verfolgt die afghanische
Regierung das Ziel, die staatlichen Betreiberstrukturen zu restrukturieren, um sie
effizienter und langfristig nachhaltig zu machen. Eine Privatisierung der
Wasserversorgung wird hingegen nicht angestrebt. Die
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die afghanische Regierung bei ihren Bemühungen zur Reform
und Verbesserung der Wasserversorgung.
Vorhaben zur Privatisierung in Bereichen der Daseinsvorsorge in Afghanistan
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Einbindung von nicht
profitorientierten Nichtregierungsorganisationen in der öffentlichen
Gesundheitsversorgung, beispielsweise im Rahmen des Basic Package of Health Service des
afghanischen Gesundheitsministeriums, ist nicht mit einer Privatisierung der
Daseinsvorsorge zu verwechseln und hat sich bei der Ausweitung der
Gesundheitsversorgung bislang bewährt.
Drucksache 17/1708 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Ist vorgesehen, im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
die Privatisierung der CAWWS zu unterstützen (bitte erläutern und
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Liegen der Bundesregierung Informationen über geplante
Privatisierungen in anderen Bereichen, z. B. der Gesundheitsversorgung, vor?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Wie schätzt die Bundesregierung das Abwassersystem in Kabul ein?
Ist die Bundesregierung an Projekten für die Verbesserung des
Abwassersystems in Kabul beteiligt?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?
Das Abwassermanagement in Kabul ist unzureichend. Die Bundesregierung
trägt zu seiner Verbesserung über Beratung der zuständigen afghanischen
Stellen im Rahmen ihres Engagements im afghanischen Wassersektor bei.
20. Sind Projekte der Privatisierung des Abwassersystems in Kabul
vorgesehen?
Pläne zur Privatisierung des (bislang rudimentären) Abwassersystems in Kabul
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
21. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Gefährdungssituation ziviler Akteure in Afghanistan, insbesondere derjenigen, die im
Rahmen der Provincial Reconstruction Teams agieren, in den letzten Jahren
erhöht?
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich im Laufe der letzten Jahre in
einigen Landesteilen verschlechtert. In diesen Gebieten mussten auch zivile
Akteure ihre Sicherheitsvorkehrungen anpassen. Eine generell geringere
Gefährdung ziviler Akteure, die außerhalb der PRT-Strukturen agieren, im Vergleich
zu Akteuren, die im Rahmen der PRT-Strukturen agieren, besteht nach
Auffassung der Bundesregierung nicht. Dies wird auch durch die Ergebnisse der
Wirkungsanalyse zur Entwicklungszusammenarbeit in Nordostafghanistan
gestützt.
22. Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass zivile Akteure,
die eng mit militärischen Akteuren zusammenarbeiten, einer größeren
Gefahr ausgesetzt sind, zu Angriffszielen zu werden als vom Militär
unabhängige Akteure?
Wie begründet sie ihre Einschätzung?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/170823. In welcher Weise beteiligt sich die Bundeswehr direkt oder indirekt an
Maßnahmen der humanitären Hilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit, und welche eigenen Beiträge leistet die Bundeswehr zum
Aufbauprozess?
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständigkeit für die humanitäre
Not- und Soforthilfe beim Auswärtigen Amt, für die entwicklungsorientierte
Not- und Übergangshilfe beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung. Die humanitäre Hilfe wird durch darauf
spezialisierte Hilfsorganisationen erbracht. Militärische Mittel und Fähigkeiten werden
im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe nur
eingesetzt, wenn dies das „letzte Mittel“ ist, d. h., wenn die zivilen Mittel keine
vergleichbare Alternative bieten. Solche Maßnahmen erfolgen in enger
Abstimmung mit der afghanischen Regierung, zivilen Akteuren sowie der
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und dem
Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA).
Die Entwicklungszusammenarbeit liegt in der Zuständigkeit des BMZ, die
Umsetzung erfolgt über staatliche und nichtstaatliche
Durchführungsorganisationen sowie über VN-Organisationen. Die Bundeswehr unterstützt jedoch im
Rahmen des ressortgemeinsamen Wirkens, insbesondere bei der
Gewährleistung eines sicheren Umfelds.
Die Projektarbeit der Bundeswehr ist hingegen eine Nebenfähigkeit, die über
die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (CIMIC) bereitgestellt wird.
Entsprechende Vorhaben werden neben privaten Spenden vor allem aus Mitteln des
Auswärtigen Amts außerhalb der humanitären Hilfe finanziert. Außerdem
bringt sich das Bundesministerium der Verteidigung unterstützend in die
Wiederaufbau- und Entwicklungsarbeit der Bundesregierung in Nordafghanistan
durch die Mitfinanzierung der Provinzentwicklungsfonds ein, die in den drei
Provinzen Kunduz, Takhar und Badakhshan zur Wirkung kommen.
24. In welcher Höhe werden Gelder für den Wiederaufbau für CIMIC zur
Verfügung gestellt?
Plant die Bundesregierung die Erhöhung der Gelder für CIMIC?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2009 etwa 500 000 Euro aus Mitteln des
Stabilitätspakts Afghanistan für Projekte bereitgestellt, die durch CIMIC
durchgeführt bzw. überwacht wurden. Dies entspricht weniger als 1 Prozent der
Gesamtsumme des Stabilitätspakts 2009. Eine Projektumsetzung durch CIMIC
zieht das Auswärtige Amt immer dann in Betracht, wenn zivile Organisationen
aus Sicherheits- oder aus anderen Gründen als Durchführer ausscheiden und
dringender Handlungsbedarf geboten ist. An dieser Praxis, aus der sich auch
der Umfang der finanziellen Unterstützung für CIMIC ergibt, wird die
Bundesregierung weiter festhalten.
25. Wie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Kritik an der
zivilmilitärischen Zusammenarbeit, wie sie jüngst von deutschen
Entwicklungsorganisationen geäußert wurde, die eine Gefährdung der Sicherheit
der zivilen Organisationen durch die Zusammenarbeit mit dem Militär
beklagen?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
Drucksache 17/1708 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. In welcher Höhe wurden Entwicklungshilfegelder für den Bau von
Bundeswehrbaracken verwendet?
Wie begründet die Bundesregierung die Verwendung der Mittel, die
eigentlich für zivile Aufgaben genutzt werden sollen, die, wie in diesem
Fall, aber direkt in militärische Infrastruktur fließen?
Es wurden und werden keine Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für den
Bau von Bundeswehrliegenschaften in Afghanistan eingesetzt.
27. In welchem Umfang betreibt die Bundeswehr „Cash-for-Work“-Projekte
wie das in Chahar Darreh (bitte nach Region, Ort und Umfang der
eingesetzten Mittel auflisten)?
Bei Beteiligung von deutschen Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von
Operationen wird mit Hilfe von zivil-militärischen Maßnahmen versucht,
unmittelbare Bedürfnisse der Bevölkerung zu erkennen und die Lage der örtlichen
Bevölkerung durch Einsatz von sogenannten Cash-for-work-Maßnahmen
zeitnah zu verbessern. Grundsätzlich werden alle „Cash-for-work“-Maßnahmen
mit Hilfe lokaler Auftragnehmer umgesetzt, die vertraglich verpflichtet werden,
ausschließlich örtliche Arbeitskräfte einzusetzen.
Die derzeit von deutschen Kräften der zivil-militärischen Zusammenarbeit
(CIMIC-Kräften) in engem Zusammenwirken mit afghanischen Kräften
projektierten „Cash-for-work“-Maßnahmen dienen zur Stabilisierung des zivilen
Umfeldes im Rahmen der laufenden Operation im Distrikt Baghlan-e-Jadid in
der Provinz Baghlan. Die hierfür einzusetzenden Mittel werden durch das
ISAF-Budget bereitgestellt.
Diese „Cash-for-work“-Projekte sind in ihrem Umfang und ihrer Laufzeit
beschränkt, da es sich nicht um Entwicklungsmaßnahmen im eigentlichen Sinn
handelt. „Cash-for-work“-Projekte bieten, auch wenn sie nicht auf
Nachhaltigkeit ausgelegt sind, kurzzeitig Arbeitsmöglichkeiten für ansonsten Arbeitslose.
Das Angebot einer legalen bezahlten Beschäftigung reduziert zum einen die
Notwendigkeit, sich für Geld den Aufständischen anzuschließen, und
signalisiert zum anderen der Bevölkerung die positiven Auswirkungen afghanischen
Regierungshandelns.
28. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der
einheimischen Tagelöhner in Chahar Darreh?
Da alle „Cash-for-work“-Projekte nicht im unmittelbaren Gefährdungsbereich
von Kampfhandlungen und ausschließlich über lokale Auftragnehmer
durchgeführt werden, wird das unmittelbare Gefährdungspotential für die
einheimischen Arbeiter als gering bewertet.
Ein höheres Gefährdungspotential für diese Arbeiter kann sich dann ergeben,
wenn ein gewonnenes Gebiet nach Abschluss einer militärischen Operation
nicht mit permanenter Präsenz der Sicherheitskräfte gehalten wird. Dies würde
den Aufständischen ermöglichen, zurückzukehren und „Kollaboteure“
gegebenenfalls zu bestrafen.
29. Welche Sicherheitsmaßnahmen nimmt die Bundeswehr vor, um die
Tagelöhner bei dieser für sie riskanten Arbeit zu schützen?
Die unmittelbare Gefährdung der im Rahmen von „Cash for work“
beschäftigten Arbeiter ist gering.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1708Da „Cash-for-work“-Projekte auch die Reparatur bzw. Wiederherstellung von
militärisch zu nutzender Infrastruktur beinhalten können, wird in einem solchen
Fall eine Sicherung der Baustellen mit afghanischen Militär- oder
Polizeikräften koordiniert und abgesprochen.
30. Wie evaluiert die Bundesregierung die Effizienz dieses Projekts
hinsichtlich der langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser
Region?
„Cash-for-work“-Projekte dienen in erster Linie der unmittelbaren Befriedigung
von erkannten Grundbedürfnissen und sind in ihrem Umfang und ihrer Laufzeit
auf einen Zeitraum von höchstens wenigen Wochen beschränkt. Obwohl es sich
nicht um Entwicklungsmaßnahmen im eigentlichen Sinn handelt, können
Einzelmaßnahmen wie Brunnenreparaturen oder die Wiederherstellung von
Straßen und Bewässerungssystemen durchaus auch zu einer längerfristigen
sozialen und wirtschaftlichen Verbesserung beitragen. Solche Auswirkungen
zeigen sich jedoch in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt und können
dann zumeist nicht ursächlich und ausschließlich auf ein durchgeführtes
„Cashfor-work“-Projekt zurückgeführt werden.
31. Wurden GTZ-Projekte evaluiert, die mit Begleitung durch das Militär
stattgefunden haben, und solche, die ohne Militär durchgeführt wurden?
Zu welchen Schlüssen kommen die Evaluierungen?
Wenn keine Evaluierung vorliegt, wie begründet die Bundesregierung
dies?
Ist eine solche Evaluierung geplant?
Im Rahmen der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit werden
mit einer Ausnahme (geplante praktische Ausbildung von Fluglotsen auf dem
Tower des Flughafens Mazar-e-Sharif durch die Luftwaffe) keine Projekte in
direkter Zusammenarbeit mit der Bundeswehr durchgeführt. Von daher stellt
sich die Frage nach unterschiedlichen Erfolgsgraden von Projekten, die in
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr umgesetzt werden, im Vergleich zu
Projekten, die nicht in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr umgesetzt werden, nicht.
Allerdings erfolgt bedarfsorientiert und im Rahmen der PRT-Strukturen eine
enge Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Akteuren auch zu
Entwicklungsvorhaben in Nordafghanistan.
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Projekte des zivilen
Wiederaufbaus, bei denen die Bundesministerien direkt mit den
staatlichen Durchführungsorganisationen GTZ und der KfW Bankengruppe
zusammenarbeiten und die unter dem Schutz der Bundeswehr stehen, und
solcher Projekte der staatlichen Durchführungsorganisationen, die nicht
mit der Bundeswehr kooperieren, im Vergleich?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für GTZ-
Projekte mit Bundeswehrkooperation und für GTZ-Projekte ohne
Bundeswehrkooperation?
Da im Rahmen der deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit mit
einer Ausnahme (vgl. Antwort zu Frage 31) keine Projekte in direkter Zusam-
Drucksache 17/1708 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemenarbeit mit der Bundeswehr durchgeführt werden, stellt sich die Frage nach
unterschiedlichen Gefährdungsgraden für Projekte, die in Zusammenarbeit mit
der Bundeswehr umgesetzt werden, im Vergleich zu Projekten, die nicht in
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr umgesetzt werden, nicht.
34. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik von
Nichtregierungsorganisationen, denen der Bundesentwicklungshilfeminister angedroht
hatte, die Gelder zu entziehen, wenn sie eine Bundeswehrferne pflegen?
Die Entwicklungen in den Bereichen Sicherheit, Regierungsführung und ziviler
Aufbau stehen in einem Wechselverhältnis. Die deshalb angestrebte bessere
Verzahnung des zivilen und militärischen deutschen Engagements in
Afghanistan erfolgt über eine intensivere Abstimmung zwischen den zivilen und
militärischen Akteuren. Die Koordination der zivilen Beiträge der Bundesregierung,
die teils über staatliche und teils über nichtstaatliche
Durchführungsorganisationen umgesetzt werden, erfolgt über die Vertreter der zivilen Ressorts vor Ort.
Die Bundesregierung stärkt das zivilgesellschaftliche Engagement in
Afghanistan mit zusätzlich bereitgestellten 10 Mio. Euro im Jahr 2010 aus dem Haushalt
des BMZ. Diese Mittel sollen entwicklungspolitische Maßnahmen deutscher
Nichtregierungsorganisationen insbesondere in der Schwerpunktregion des
deutschen Gesamtengagements in Nordafghanistan zugute kommen.
35. Wie soll diesbezüglich zukünftig mit der Vergabepraxis verfahren
werden?
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.
36. Gibt es eine direkte Verbindung zwischen Mittelvergabe und
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr?
Wie sieht diese Zusammenarbeit im gegebenen Fall aus?
Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]