[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann,
Thomas Lutze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/17672 –
Die Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch
den Bund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sportveranstaltungen und Sportwettkämpfe, ob an der Schule, im Sportverein,
in der Gemeinde oder als Sportgroßereignis sind für alle
Bevölkerungsgruppen, für Sportlerinnen und Sportler ebenso wie für sportinteressierte
Zuschauerinnen und Zuschauer Teil des gesellschaftlichen Lebens und der
Alltagskultur. Der Deutsche Olympische Sportbund, die in ihm organisierten
Sportfachverbände wie auch Bund, Länder und Kommunen unternehmen vermehrt
Anstrengungen, attraktive Sportveranstaltungen ausrichten zu dürfen. Viele
dieser Veranstaltungen sind nur denkbar mit öffentlicher Förderung und
großem ehrenamtlichen Engagement.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode heißt es dazu: „Sport leistet einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen
Beitrag, er verbindet Menschen mit und ohne Behinderung und trägt dazu bei,
Barrieren und Vorurteile abzubauen. Bei jeder von Deutschland unterstützten
Bewerbung um Austragung olympischer und paralympischer Spiele sowie
anderer internationaler Sportveranstaltungen soll der paralympische Sport
gleichberechtigt berücksichtigt und gefördert werden.“
1. Welche internationalen, europäischen, nationalen sowie regionalen
Sportveranstaltungen in Deutschland hat der Bund in den Jahren 2018, 2019
und 2020 direkt oder indirekt unterstützt bzw. wird nach derzeitiger
Planung in den Jahren 2020 bis 2024 unterstützen (bitte die jeweilige
Veranstaltungen, die Sportart bzw. Sportarten, Ort und Bundesland, Zeitraum,
Art und Umfang der Förderung, Ausrichter bzw. Veranstalter, sortiert nach
zuständigen Bundesbehörden, nennen)?
Die nachgefragten Angaben zu den von der Bundesregierung unterstützen
Sportgroßveranstaltungen für den Zeitraum von 2018 bis 2024 sind der
beigefügten Übersicht zu entnehmen. Innerhalb der Bundesregierung unterstützt
nur das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Sportgroßveranstaltungen im Sinne der Fragestellung. Die Förderung basiert auf dem
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19332
19. Wahlperiode 24.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 24. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Programm des BMI zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger
zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und
internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm –
LSP)“ vom 28. September 2005 und den dazu ergangenen Förderrichtlinien.
Für den Zeitraum 2021 bis 2024 sind die Sportgroßveranstaltungen
aufgenommen worden, für die das BMI bereits eine grundsätzliche Förderzusage erteilt
hat. Anzumerken ist, dass aufgrund abweichender Planungszeiträume für den
Behindertensport dem BMI für den Zeitraum ab 2021 bisher keine Anzeigen
für die Durchführung von Sportveranstaltungen der Behindertensportverbände
(ausgenommen der Special Olympic World Games 2023) vorliegen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit
Jahrzehnten die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund
aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Eine direkte oder
indirekte Förderung von Sportveranstaltungen erfolgt dabei nicht.
2. Bei welchen dieser Veranstaltungen ist „eSport“ das ausschließliche
Angebot bzw. der Bestandteil der Sportveranstaltung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bei keiner der in der Antwort zu
Frage 1 aufgeführten Veranstaltungen eSport das ausschließliche Angebot oder ein
Bestandteil dieser Sportveranstaltungen.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung bei den vom Bund geförderten
Sportveranstaltungen den im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, den
paralympischen Sport gleichberechtigt zu berücksichtigen und zu fördern,
umgesetzt?
Im Koalitionsvertrag ist formuliert: „Bei jeder von Deutschland unterstützten
Bewerbung um Austragung olympischer und paralympischer Spiele sowie
anderer internationaler Sportveranstaltungen soll der paralympische Sport
gleichberechtigt berücksichtigt und gefördert werden.“ Diesem Anspruch kommt die
Bundesregierung im Rahmen der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden
Mittel nach. Der Umfang der erfolgten bzw. geplanten Förderung von
internationalen Sportveranstaltungen der Behindertensportverbände in den Jahren
ab 2018 ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Über die Unterstützung bei internationalen Sportveranstaltungen hinaus richtet
sich die Unterstützung des paralympischen Sports durch das BMI insgesamt
nach dem „Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des
Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und
Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien
(Leistungssportprogramm – LSP)“ vom 28. September 2005, wonach die
Förderung des Leistungssports von Menschen mit Behinderungen unter
Berücksichtigung der spezifischen Belange und Situationen der Unterstützung des
Leistungssports von Menschen ohne Behinderungen entspricht.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/19332
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/19332
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]