Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. Juni 2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 am Düsseldorfer Flughafen in einem Eilentschluss teilweise zurückgenommen. Das Gericht hat entschieden, dass es vorläufig für die Zeit von 22 bis 23 Uhr bei der bisherigen Festsetzung von 15 Landungen im Winter und 25 im Sommer bleiben soll, wie dies die Betriebsgenehmigung vom 21. September 2001 vorsah. Die Änderungsgenehmigung hatte für diese Zeit 36 koordinierte Landungen zugelassen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Laut „Westdeutsche Zeitung“ vom 30. Juni 2006 vertreten das Landesverkehrsministerium und der Flughafen Düsseldorf die Rechtsansicht, dass die Gerichtsentscheidung keinen Einfluss auf die bereits koordinierten Flugplanungen habe. Auch gebe es entsprechende Planungen bereits für den nächsten Winter.
Stephan Heuschen, Sprecher des Landesverkehrsministeriums, äußerte hierzu laut „Westdeutsche Zeitung“: „Es passiert jetzt nichts. Die Planungen werden in der Urlaubszeit nicht geändert.“ Dem hat Ulrich Lau, Sprecher des OVG Münster, deutlich widersprochen: „Es gibt die alte Genehmigung mit 25 Slots, für elf weitere hat der Flughafen keine gültige Genehmigung.“ Für die Erteilung der Start- und Landerechte ist der beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesiedelte Flughafenkoordinator zuständig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Auffassung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, dass es keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des OVG-Urteils gibt?
Wenn nein, warum haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der in diesem Falle zuständige Flughafenkoordinator des Bundes den Beschluss nicht unverzüglich umgesetzt?
Ist der Beschluss inzwischen umgesetzt worden?