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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes (G-SIG: 16010964)

Unverzügliche Umsetzung des Gerichtsurteils des OVG Münster, nach dem am Flughafen Düsseldorf zwischen 22 und 23 Uhr nur 15 Landungen im Winter und 25 Landungen im Sommer zulässig sind und daher Planungen für 36 Flüge unrechtmäßig sind, Rolle des NRW-Landesverkehrsministeriums und des Flughafenkoordinators des Bundes bei der Umsetzung des Gerichtsurteils <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/242722. 08. 2006

Umsetzung des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26. Juni 2006 durch den Flughafenkoordinator des Bundes

der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 26. Juni 2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 am Düsseldorfer Flughafen in einem Eilentschluss teilweise zurückgenommen. Das Gericht hat entschieden, dass es vorläufig für die Zeit von 22 bis 23 Uhr bei der bisherigen Festsetzung von 15 Landungen im Winter und 25 im Sommer bleiben soll, wie dies die Betriebsgenehmigung vom 21. September 2001 vorsah. Die Änderungsgenehmigung hatte für diese Zeit 36 koordinierte Landungen zugelassen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Laut „Westdeutsche Zeitung“ vom 30. Juni 2006 vertreten das Landesverkehrsministerium und der Flughafen Düsseldorf die Rechtsansicht, dass die Gerichtsentscheidung keinen Einfluss auf die bereits koordinierten Flugplanungen habe. Auch gebe es entsprechende Planungen bereits für den nächsten Winter.

Stephan Heuschen, Sprecher des Landesverkehrsministeriums, äußerte hierzu laut „Westdeutsche Zeitung“: „Es passiert jetzt nichts. Die Planungen werden in der Urlaubszeit nicht geändert.“ Dem hat Ulrich Lau, Sprecher des OVG Münster, deutlich widersprochen: „Es gibt die alte Genehmigung mit 25 Slots, für elf weitere hat der Flughafen keine gültige Genehmigung.“ Für die Erteilung der Start- und Landerechte ist der beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesiedelte Flughafenkoordinator zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Auffassung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, dass es keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des OVG-Urteils gibt?

2

Wenn nein, warum haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der in diesem Falle zuständige Flughafenkoordinator des Bundes den Beschluss nicht unverzüglich umgesetzt?

3

Ist der Beschluss inzwischen umgesetzt worden?

Berlin, den 22. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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