[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Daniela Wagner,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/18007 –
Entwicklungen beim Bundeseisenbahnvermögen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist ein im Zuge der Bahnreform 1994
entstandenes Sondervermögen des Bundes. Das BEV ist eine
Bundeseinrichtung, die unter anderem Grundstücke verwaltet, die nicht mehr von der
Deutschen Bahn AG genutzt werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bewirtschaftet
das BEV im Jahr 2020 ca. 5,6 Mrd. Euro und damit über 18 Prozent des
Haushaltes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mitte
2019 wurde diskutiert, die Verwaltung der Flächen des BEV zu verändern,
sodass ein verbilligter Verkauf von Grundstücken an Kommunen als Bauland für
preisgünstige Wohnungen erfolgen kann (
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha
ft/eisenbahnvermoegen-155-000-quadratmeter-fuer-wohnungen-1623250
3.html). Seit dem 1. Januar 2020 gilt die „Verbilligungsrichtlinie“ der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch für das BEV.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vor dem Hintergrund der Wohnraumoffensive der Bundesregierung intensiviert
das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) bereits seit längerer Zeit die nach
seinem gesetzlichen Auftrag bestehende Verwertung seiner Liegenschaften, wobei
die Förderung sozialen Wohnraums im Vordergrund steht. Zur Erreichung
dieses Ziels wurde zunächst die Richtlinie der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken mit Wirkung zum
01.01.2020 in entsprechender Anwendung auf das BEV übertragen, wenn der
Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient.
Zusätzlich schreibt das BMVI derzeit eine Kurzstudie aus, die Vorschläge zu
möglichen Nutzungs- und Verwertungskonzepten für marktferne BEV-
Liegenschaften einschließlich der Abschätzung der damit verbundenen Kosten
unterbreiten soll. Die Ergebnisse sollen Mitte 2020 vorliegen und in die
weiteren konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des BEV-
Immobilienbereichs einfließen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18996
19. Wahlperiode 06.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 6. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die Mietfläche, die durch das BEV verwaltet wird, zwischen
2009 und 2019 entwickelt, und in welchem Umfang waren die
Mietflächen jeweils vermietet (bitte jahresscheibengenau sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln und die jeweiligen Leerstände in Quadratmetern
angeben)?
Zum 1. Januar 2020 betrug die Wohnfläche im Liegenschaftsbestand des BEV
167.005 m². Die Verteilung des belegten und leerstehenden Wohnraums auf die
einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:
Bundesland belegt in m² leerstehend in m² gesamt in m²
Baden-Württemberg 2.368 1.488 3.856
Bayern 28.519 17.126 45.645
Berlin 17.089 2.710 19.799
Brandenburg 36.140 7.513 43.653
Hessen 1.463 778 2.241
Mecklenburg-Vorpommern 6.015 7.768 13.783
Nordrhein-Westfalen 7.663 2.057 9.720
Rheinland-Pfalz 390 467 857
Sachsen 11.826 7.982 19.808
Sachsen-Anhalt 5.685 1.898 7.583
Thüringen 60 0 60
Zu den Größen und der Belegung der Mietflächen des BEV sind nur Daten für
das aktuelle Quartal vorhanden. Historische Daten werden durch das BEV nicht
erfasst.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/14511 verwiesen. Die Verringerung der
Gesamtwohnfläche zu den dort ausgewiesenen 172.000 m² ergibt sich aus
zwischenzeitlichen Veräußerungen.
2. Wie viele der 2019 leerstehenden Wohnungen lagen in
strukturschwachen Regionen außerhalb der Einzugsgebiete von Ballungsräumen?
5. Wie viele Wohnimmobilien des BEV liegen derzeit (Stand: Februar
2020) in Wohnraummangelgebieten, und wo genau befinden sie sich
(bitte nach Bundesland, Gemeinde, Anzahl der Wohneinheiten und Flächen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zurzeit befinden sich 42.489 m² Wohnfläche verteilt auf 658 leerstehende
Wohnungen außerhalb von „Ballungsräumen“, d. h. in Gebieten mit einer
Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000
Einwohnern pro km² (vgl. § 47b Absatz 2 BImSchG).
Das BEV erfasst statistisch nicht, ob leerstehende Wohnliegenschaften in
strukturschwachen Regionen im Sinne der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14794 dargelegten Kriterien
(insbesondere geringe Wirtschaftskraft, stagnierende Bevölkerungsentwicklung
und schlechte Erreichbarkeit) befinden.
Zum 1. Januar 2020 lagen 129 Wohneinheiten des BEV mit einer Wohnfläche
von 9.685 m² in Wohnraummangelgebieten (Gebiete, in denen Gemeinden eine
Mietpreisbremse und / oder eine abgesenkte Kappungsgrenze eingeführt
haben).
Leerstände entstehen, wenn Objekte nach dem Auszug des letzten Mieters
entweder einer grundlegenden Sanierung zugeführt oder veräußert werden sollen.
Wohnliegenschaften des BEV in Wohnraummangelgebieten
Bundesland Ort Mietfläche in m²
Anzahl
Leerstände Neuvermietung Verkauf
noch in
Prüfung
Baden-
Württemberg Heidelberg 270 4 4
Baden-
Württemberg
Stutensee-
Friedrichstal 71 1 1
Bayern Bamberg 102 1 1
Bayern Fürstenfeldbruck 132 2 2
Bayern Fürth 115 1 1
Bayern Garmisch-Partenkirchen 109 2 2
Bayern Grafing b. München 182 3 3
Bayern Haar 95 1 1
Bayern Holzkirchen 94 1 1
Bayern Ingolstadt 926 9 9
Bayern Kaufbeuren 925 14 14
Bayern Kempten/Allgäu 104 2 2
Bayern Kiefersfelden 47 1 1
Bayern Kirchseeon 66 1 1
Bayern Landsberg/Lech 210 3 3
Bayern Lindau 45 1 1
Bayern Markt Schwaben 76 1 1
Bayern Miesbach 79 1 1
Bayern München 417 6 3 3
Bayern Murnau a.Staffelsee 393 7 3 4
Bayern Neuburg/Donau 91 1 1
Bayern Nürnberg 640 8 7 1
Bayern Olching 104 1 1
Bayern Passau 453 9 9
Bayern Prien 128 2 2
Bayern Rosenheim 96 2 2
Bayern Wolfratshausen 70 1 1
Bayern Würzburg 712 7 7
Berlin Berlin 2.710 32 23 9
Brandenburg Birkenwerder 75 1 1
Brandenburg Hohen Neuendorf 48 1 1
Brandenburg Neuenhagen 41 1 1
Hessen Offenbach 59 1 1
9.685 129 58 67 4
3. Bei wie vielen der 2019 leerstehenden Wohnungen war rechtlich eine
Wohnnutzung nicht mehr rechtlich zulässig?
4. Bei wie vielen der 2019 leerstehenden Wohnungen wurde eine
Wohnnutzung nur noch im Zuge des Bestandsschutzes geduldet (bitte jeweils
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BEV erfragt im Rahmen von Verkaufsvorbereitungen bei leerstehenden
Wohnimmobilien, die im Außenbereich oder in Gewerbegebieten liegen, bei
den zuständigen Stellen die mögliche Nutzung. Diese Anfragen dienen dazu,
den potentiellen Käufern keine unzulässigen Nutzungsmöglichkeiten
aufzuzeigen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Fortführung der
Wohnnutzung aufgrund von fehlender Erschließung oder Lärmimmissionen untersagt
wird.
Bei der so genannten Mieterprivatisierung (Verkauf der Wohnimmobilie an den
Wohnungsmieter oder Angehörige) wird der Mieter zusätzlich bei Bedarf
darauf hingewiesen, dass eine Wohnnutzung im Außenbereich grundsätzlich
unzulässig ist, die Gemeinden diese aufgrund des Bestandschutzes jedoch
weiterhin zulassen können.
Eine objektbezogene Erfassung des BEV erfolgt nicht.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/14511 verwiesen.
6. Welches Durchschnittsalter haben die BEV-Liegenschaften und
Wohnimmobilien derzeit (Stand: Februar 2020)?
Wie viele Wohnimmobilien des BEV sind älter als 30, 40, 50, 60 und
70 Jahre?
Die einzelnen Baujahre der Gebäude des BEV sind nicht verfügbar. Das
Durchschnittsalter der Gebäude wird auf mehr als 70 Jahre geschätzt. Diese
Schätzung beruht darauf, dass die Gebäude entweder vor dem Zweiten Weltkrieg
oder kurz danach zur Linderung der damaligen Wohnungsnot errichtet wurden.
7. In wie vielen Wohnimmobilien des BEV gibt es barrierefreie oder für
Rollstuhlnutzer geeignete Wohnungen nach DIN 18040-2 bzw.
Vorgängernormen?
Wie viele barrierefreie und wie viele für Rollstuhlnutzer geeignete
Wohnungen befinden sich im Besitz des BEV (bitte getrennt ausweisen)?
Es wird nicht statisiert erhoben, wie viele der Wohnungen des BEV nach DIN
18040-2 oder Vorgängernormen barrierefrei oder für Rollstuhlfahrer geeignet
sind. Modernisierungen oder Umbauten von Wohnliegenschaften des BEV
erfolgen nach Möglichkeit unter Gewährleistung der Barrierefreiheit.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/14511 verwiesen.
8. Welche Investitionen hat der Bund in die BEV-Liegenschaften und die
Wohnungen, die vom BEV verwaltet werden, zwischen 2009 und 2019
geleistet (bitte jahresscheibengenau sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Inwieweit wurden dadurch barrierefreie bzw. für Rollstuhlnutzer
geeigneter Wohnraum geschaffen (bitte diese Investitionen getrennt
ausweisen)?
Für bauliche Maßnahmen und die Unterhaltung der BEV-Liegenschaften
wurden folgende Mittel aufgewendet:
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ausgaben in T
Euro 880 1.106 774 1.628 1.492 8.231 6.942 7.554 5.070 4.633 6.678
Für eine Aufschlüsselung nach Bundesland bzw. eine getrennte Ausweisung
der Investitionen in Wohnliegenschaften und sonstige Liegenschaften werden
keine Daten erhoben. Eine Erfassung, ob bei baulichen Maßnahmen
barrierefreier bzw. für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum geschaffen wird, erfolgt
nicht.
9. Wie hat sich die Anzahl und Größe der Flächen und Liegenschaften, die
im BEV für Neubauten zur Verfügung stehen, zwischen 2009 und 2019
verändert, und in welchen Städten und Gemeinden befinden sich diese
Flächen jeweils (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Die Bodennutzung „unbebaut“ enthält keine Auskunft darüber, ob eine Fläche
bereits einer bauplanungsrechtlichen Ausweisung der Gemeinde unterliegt oder
bebaubar ist. Spezifische Daten über die Entwicklung einzelner
bauplanungsrechtlicher Gebietstypen bzw. der auf den unbebauten BEV-Liegenschaften
baurechtlich zulässigen Nutzung werden nicht erhoben.
10. Wie viele der Grundstücke des BEV sind bauplanungsrechtlich als
Wohnbebauungsflächen ausgewiesen (Stand Februar 2020)?
Die bauplanungsrechtliche Ausweisung der einzelnen BEV-Grundstücke wird
nicht statistisch erhoben.
11. Wie viele der Grundstücke des BEV sind für jeweils welche Zwecke
zweckgebunden (Stand: Februar 2020)?
12. Welchen Umfang haben die Grundstücksflächen des BEV und der DB
AG insgesamt, die sich laut Koalitionsausschuss vom 18. August 2019
als Bauland mobilisieren lassen (bitte Umfang der Flächen in
Quadratmetern angeben)?
13. In welchem Umfang wurden zwischen August 2019 und Februar 2020
Grundstücksflächen des BEV und der DB AG als Bauland mobilisiert
(bitte Umfang der Flächen in Quadratmetern angeben)?
14. Bei wie vielen Flächen der DB AG und des BEV wurden 2019
festgestellt, dass die Betriebsnotwendigkeit nicht mehr gegeben ist?
Wie viele dieser Flächen wurden 2019 in einer öffentlichen Ausbietung
oder auf anderem Wege veräußert?
Auf wie vielen der 2019 veräußerten Flächen sollen Wohnungen gebaut
werden (bitte sozialen Wohnungsbau gesondert ausweisen)?
15. Welche Kommunen hat das BEV wann über die in Kraft getretene
Verbilligungsrichtlinie informiert?
16. Für wie viele und welche Liegenschaften hat das BEV bereits konkrete
Anfragen von Kommunen zur Anwendung der Verbilligungsrichtlinie
erhalten (bitte nach Gemeinde, bei bebauten Grundstücken Art der
Bebauung hinsichtlich Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und die jeweils dazugehörigen Quadratmeter
Nutzfläche und Grundstück, bei Wohnbebauung Quadratmeter Wohnfläche, bei
unbebauten aber bebaubaren Grundstücken Quadratmeter des
Grundstücks und vorgesehene oder mögliche Bebauung aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sämtliche Liegenschaften, die im Zuge der Bahnreform beim BEV verblieben
sind, waren nicht bahnnotwendig und kommen daher grundsätzlich für eine
Verwertung in Betracht. Dabei wird anerkannten Sozialeinrichtungen des BEV
ggf. der Erstzugriff für die von ihnen genutzten Grundstücke eingeräumt.
Einer BEV-internen Zweckbindung unterliegen nur die Verwaltungsgebäude
des BEV und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Hierbei
handelt es sich um folgende Liegenschaften (mit der angegebenen
Grundstücksfläche):
• Außenstelle Berlin Personalaktenarchiv (5.834 m²)
• Außenstelle Nürnberg (2.380 m²)
• Außenstelle München (3.068 m²)
• Außenstelle Stuttgart (1.005 m²)
• KVB Frankfurt (810 m²)
• KVB Münster (2.500 m²)
• KVB Wuppertal (2.848 m²)
• KVB Kassel (2.944 m²)
• KVB Rosenheim (7.012 m²)
Seit 1994 hat das BEV etwa 56 % der ursprünglichen nicht bahnnotwendigen
Liegenschaften veräußert, dies entspricht etwa 30 Mio. m², und hierbei rund
2 Mrd. Euro erlöst. Im Jahre 2019 wurden 39 ehemalige Bahnbetriebsflächen
mit einer Gesamtfläche von 268.000 m² seitens des BEV veräußert. Der
derzeitige Liegenschaftsbestand umfasst rund 4.400 Flurstücke mit einer
Gesamtfläche von etwa 12,5 Mio. m². Mit dem kontinuierlichen Abverkauf der
Liegenschaften hat sich die Zusammensetzung des Liegenschaftsportfolios verändert.
Insbesondere wurden in den vergangenen 25 Jahren die marktnahen
Liegenschaften weitgehend veräußert.
Wegen dem gestiegenen Bedürfnis des Marktes nach Bauland für günstigen
Wohnraum, insbesondere sozialem Wohnungsbau, intensiviert das BEV zurzeit
seine Bemühungen, geeignete Liegenschaften des verbliebenen Bestandes
entsprechend zu mobilisieren und zu verwerten. Insoweit wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
Die Gesamtfläche der noch vorhandenen BEV-Grundstücke, die sich
möglicherweise als Bauland mobilisieren lassen, beträgt 153.775 m². Darin sind
Flächen enthalten, die ggf. aufgrund ihrer Beziehung zu Grundstücken Dritter in
eine Wohnbebauung einbezogen werden können. Das BEV errichtet auf seinen
Liegenschaften selbst keine Neubauten. An Bestandsimmobilien führt das BEV
Instandhaltungen, Instandsetzungen und Sanierungen durch. Die Realisierung
von angekündigten Neubaumaßnahmen durch die Käufer der BEV-
Grundstücke wird vom BEV nicht erfasst.
Anderes gilt seit dem 1. Januar 2020 für Grundstücksveräußerungen zur
Förderung des sozialen Wohnraums, die nach der „Richtlinie des BEV zur
verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR BEV 2020) erfolgen. Das BEV hat im
Januar 2020 zunächst alle Kommunen informiert, in denen BEV-
Liegenschaften vorhanden sind.
In diesem Zusammenhang hat das BEV bereits konkrete Anfragen erhalten. Die
entsprechenden Veräußerungsvorgänge sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Anfragen von Kommunen nach VerbR BEV 2020
Kommune Größe in m² Bebauung
Gemeinde Maisach Ladehof Maisach 9.688 Bauvoranfrage in Vorbereitung
Stadt Moosburg a.d.Isar Baugrundstück 1.211 laufendes Bebauungsplanverfahren
Markt Oberstdorf Im Steinach 22 1.013 Mehrfamilienhaus
Stadt Duisburg Bahnhof Homberg 12.451 sozialer Geschosswohnungsbau
Stadt Solingen Freifläche
Cronenberger Str.
7.720 tlw. Parkplatz, tlw. sozialer
Geschosswohnungsbau
Leipzig unbebautes
Grundstück
1.063 ca. 500 m² Wohnungsbau
Leipzig unbebautes
Grundstück
3.493 ca. 1000 m² Wohnungsbau
Wustermark, OT Elstal unbebautes
Grundstück
16.288 Wohnungsbau möglich
Eichwalde Mehrfamilienhaus 261 m² Wohnfläche vorhanden
Eichwalde unbebautes
Grundstück
2.389 Wohnungsbau möglich
Stadt Bamberg Erbbaugrundstücke 9.613 Wohnbebauung vorhanden
Hinsichtlich der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist festzuhalten, dass sämtliche
Immobilien der DB AG gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) für
Eisenbahnbetriebszwecke planfestgestellt sind und somit ausschließlich für
Bahnbetriebszwecke genutzt werden können. Zum Zeitpunkt des Verkaufs sind die
Flächen für den Bahnbetrieb nicht mehr betriebsnotwendig, jedoch weiterhin
gemäß § 23 AEG eisenbahnrechtlich gewidmet. Eine Freistellung von
Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt erfolgt im Falle einer
Veräußerung erst nach dem Verkauf auf Verlangen des Käufers. Mit Freistellung von
Bahnbetriebszwecken wird das Grundstück in die kommunale Planungshoheit
überführt. Eine Umnutzung bedarf immer einer neuen Genehmigung durch die
Kommune. Die Planungshoheit und die Schaffung von Bau- bzw.
Planungsrecht für den Wohnungsbau obliegen den zuständigen Kommunen. Aufgrund
ihres Zustands und ihrer Lage haben die Grundstücke nach Auskunft der DB
AG wenig Potential für sensible Nutzungen wie z. B. Wohnen oder
Kindergärten. Themen wie Lärm, Emissionen, Bodenverunreinigungen und der Zuschnitt
der Flächen stehen häufig entgegen. 2019 wurden nach Auskunft der DB AG
ca. 500 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6.000.000 m² an Kommunen
und Dritte veräußert. Die Verwertung von nicht betriebsnotwendigen Flächen
der DB AG erfolgt immer im Rahmen einer öffentlichen Ausbietung und über
die Homepage der DB AG. Eine zukünftige Nutzung hängt allein vom neuen
Eigentümer der Flächen ab.
17. Welcher berechtigte Erwerberkreis hat für welche Liegenschaften aus der
Antwort zu Frage 15 Interesse bekundet (bitte nach
Gebietskörperschaften, Privatrechtliche Gesellschaften bzw. Unternehmen, Stiftungen und
Anstalten, an denen die Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt sind,
wenn sich eine Gebietskörperschaft dieser zur Erfüllung ihrer
öffentlichen Aufgaben bedient, Größe und Art der Bebauung des Grundstücks
gemäß Frage 15 aufschlüsseln)?
Gebietskörperschaft Größe in m² Bebauung
Markt Dießen am
Ammersee
Dießener Str. 1 704 ehem. Bahnwärterhaus (1 WE)
Gemeinde
Großkarolinenfeld
Bahnhofstr. 17 1.089 Mehrfamilienhaus (4 WE)
Stadt Immenstadt im Allgäu In der Hub 1, 3 (Bühl a.
Alpsee)
808 ehem. Sportheim
Stadt Kaufbeuren Füssener Str. 33-39 6.405 4 MFH (insges. 16 WE)
Stadt Kempten (Allgäu) Edisonstr. 3 961 ehem. Bahnwärterhaus (1 WE)
Gemeinde Maisach Ladehof Maisach 9.688 unbebaut
Stadt Moosburg a.d.Isar Baugrundstück 1.211 unbebaut
Stadt München allgem. Anfrage
Markt Murnau a.Staffelsee Bahnhofplatz 11 493 Mehrfamilienhaus (5 WE)
Markt Murnau a.Staffelsee Bahnhofplatz 8 1.997 Mehrfamilienhaus (4 WE)
Markt Oberstdorf Im Steinach 22 1.013 Mehrfamilienhaus (6 WE)
Stadt Waldkraiburg Gewerbegrund/Biotop 5.878 unbebaut
Stadt Waldkraiburg Kraiburger Str. 3 680 ehem. Bahnwärterhaus (1 WE)
Stadt Duisburg Bahnhof Homberg 12.451 ehem. Empfangsgebäude
Stadt Solingen Freifläche Cronenberger
Str.
7.720 unbebaut
Stadt Leipzig unbebautes Grundstück 1.063 unbebaut
Stadt Leipzig unbebautes Grundstück 3.493 unbebaut
Gemeinde Wustermark unbebautes Grundstück 16.288 unbebaut
Gemeinde Eichwalde Wohngrundstück Mehrfamilienhaus (4 WE)
Gemeinde Eichwalde unbebautes Grundstück 2.389 unbebaut
Stadt Frankfurt/M. allgemeine Anfrage,
keine konkreten Flächen
BEV hat keine Flächen
Stadt Offenbach allgemeine Anfrage,
keine konkreten Flächen
BEV hat keine Flächen
Stadt Kaiserslautern allgemeine Anfrage,
keine konkreten Flächen
kein Interesse
Stadt Neunkirchen unbebautes Grundstück 10.000 kein Interesse
Stadtbau GmbH Bamberg *) Erbbaugrundstücke 9.613 Wohnbebauung vorhanden
Stadt- und Wohnungsbau
GmbH Schweinfurt *)
allgemeine Anfrage,
keine konkreten Flächen
*) Tochterunternehmen der jeweiligen Kommune
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]