[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/18027 –
Arbeitsplatzverluste in der Automobil- und Zuliefererindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Automobil- und Zuliefererindustrie beschäftigte im Jahr 2018
insgesamt 834.000 Mitarbeiter und ist damit einer der wichtigsten Arbeitgeber
des Landes. Doch die Nachrichten über Stellenabbau und abgesagte
Investitionen in der Branche häufen sich. Seit Mai 2019 kündigten Zulieferer (u. a.
Bosch, Continental, ZF und Schaeffler) sowie Hersteller (u. a. Audi, BMW
und Daimler) den Abbau von insgesamt knapp 58.650 Stellen an. Das „Center
for Automotive Research der Universität Duisburg-Essen“ (CAR) warnte
bereits, dass im Rahmen des Umstieges auf die Elektromobilität bis 2030 knapp
125.000 Arbeitsplätze wegfallen, wenn zwei Drittel der in Deutschland
produzierten Fahrzeuge rein batterieelektrisch angetrieben werden (
https://www.wel
t.de/wirtschaft/article201106910/Autoindustrie-Elektromobilitaet-kostet-bis-2
030-fast-125-000-Jobs.html).
Die Hersteller sind jedoch nach Einschätzung der Fragesteller unter den
aktuellen Rahmenbedingungen faktisch dazu gezwungen, batterieelektrische
Fahrzeuge herzustellen. Nur mit diesen Fahrzeugen können die EU-
Flottengrenzwerte eingehalten werden, denn bis 2021 dürfen alle neu zugelassenen Pkw im
Durchschnitt nur noch 95 g CO2/km ausstoßen. Allerdings lassen sich mit den,
insbesondere aufgrund der Batterie, häufig deutlich teureren Fahrzeugen nur
geringe Gewinne erzielen, während gleichzeitig konventionell angetriebene
Fahrzeuge aufgrund der den Flottengrenzwerten zugehörigen Strafzahlungen
häufig unwirtschaftlich werden. Dies betrifft insbesondere Kleinwagen und
Fahrzeuge aus dem Niedrigpreissegment. Weitere Verschärfungen des
Flottengrenzwertes folgen 2025, wenn der CO2-Ausstoß um weitere 15 Prozent
verringert werden soll und 2030, wenn die Reduktion 37,5 Prozent im Vergleich
zu 2021 beträgt. Das bedeutet, dass der durchschnittliche Flottenausstoß im
Jahr 2030 auf 59,4 g CO2/km gesenkt wird. Effektiv wird sich dieser
Grenzwert momentan nur mit Elektrofahrzeugen erreichen lassen, da alternative
Reduktionsmaßnahmen, z. B. über Wasserstoff, Biokraftstoff oder E-Fuels, in
der aktuellen Gesetzgebung keine Anrechenbarkeit auf den Flottengrenzwert
zulassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18518
19. Wahlperiode 03.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Automobil- und
Zuliefererindustrie in Deutschland, und wie bewertet sie den Stellenabbau sowie
die Verlagerung der Wertschöpfung in der Automobil- und
Zuliefererindustrie?
Nach zehn Jahren des Wachstums, der Internationalisierung und einem stetigen
Aufwuchs der Erträge und der Beschäftigung steht die deutsche
Automobilindustrie vor einem längerfristigen Strukturwandel. Die Elektrifizierung der
Antriebe sowie die zunehmende Etablierung automatisierter Fahrfunktionen
und neuer Mobilitätsdienstleistungen werden die Wertschöpfungsnetzwerke
und die Produktion von Zulieferern und Automobilherstellern zum Teil
tiefgreifend verändern. Die damit verbundenen Auswirkungen werden auch den
Industriestandort Deutschland maßgeblich beeinflussen. Um diesen
Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen, müssen insbesondere auch die Bedingungen
am deutschen Industrie- und Automobilstandort nachhaltig verbessert und die
in den Unternehmen und Regionen vorhandenen Kompetenzen gestärkt
werden. Für aktiv gestaltende Unternehmen bieten diese Entwicklungen Chancen.
Die Automobilwirtschaft ist heute der beschäftigungsstärkste Industriezweig
des Landes. Die Bundesregierung verfolgt die in der Presse vermeldeten
Ankündigungen von Unternehmen der Automobilindustrie zur Umstrukturierung
von Werken und zur Anpassung der Beschäftigung daher sehr aufmerksam.
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keine belastbaren Belege dafür,
dass Unternehmen der deutschen Automobilindustrie ihre Produktion
zunehmend vom Inland in das Ausland verlegen. Die Politik der Bundesregierung
zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Investitionen und Beschäftigung
im Inland ständig zu verbessern und dadurch auch den Automobilstandort
Deutschland zu sichern. Deutschland ist einer der wettbewerbsfähigsten
Industriestandorte weltweit. Damit das so bleibt, hat Bundesminister Peter Altmaier
mit der „Industriestrategie 2030“ einen breit angelegten Diskussionsprozess
darüber angestoßen, wie wir Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze erhalten
und ausbauen können.
Die Automobilindustrie in Deutschland ist aktuell in hohem Maße von den
Auswirkungen des Coronavirus und von den zu seiner Eindämmung ergriffenen
Maßnahmen betroffen. Alle deutschen Automobilhersteller und eine
zunehmende Zahl von Automobilzulieferern haben angekündigt, ihre
Produktionsstätten in Deutschland vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Die
damit verbundenen Auswirkungen können derzeit nur schwer abgeschätzt werden
und hängen insbesondere auch von der Dauer der aus Gründen der
Gesundheitsvorsorge ergriffenen Maßnahmen ab. Daten zur Industrieproduktion im
Februar werden erst Anfang April zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung
hat in kürzester Zeit ein breites Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, um
den betroffenen Unternehmen und Beschäftigten in dieser Ausnahmesituation
schnell und möglichst unbürokratisch zu helfen. Die wichtigsten
Sofortmaßnahmen betreffen die flexiblere Ausgestaltung der Kurzarbeitergeldregelungen
und die Verbesserung der Liquidität von Unternehmen durch steuerliche
Maßnahmen. Seit dem 23. März 2020 steht zudem das großvolumige KfW-
Sonderprogramm für Mittelständler und Großunternehmen zur Verfügung. Es
ermöglicht Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in Schwierigkeiten
geraten sind, Zugang zu Liquiditätskrediten. Die Programmbedingungen
wurden gegenüber den bisherigen Maßnahmen nochmals bedeutend gelockert und
ausgeweitet.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenabbau sowie die
Verlagerung der Wertschöpfung in der Automobil- und Zuliefererindustrie vor
dem Hintergrund der EU-Flottengrenzwerte für Pkw und dem damit
notwendigen Antriebswechsel zur Elektromobilität?
Die Bundesregierung verkennt nicht, dass der Strukturwandel der
Automobilindustrie erhebliche Anpassungen insbesondere bei den auf traditionelle
Antriebe fokussierten Produktionslinien erfordert. Sie geht insgesamt aber davon
aus, dass die CO2-Flottengrenzwerte dazu beitragen, Wertschöpfung und
Beschäftigung am Automobilstandort Deutschland langfristig zu sichern. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Auswirkung der EU-CO2-
Flottengrenzwerte auf die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie“ auf
Bundestagsdrucksache 19/10853 verwiesen.
Der Umstieg auf alternative Antriebstechnologien wird von der
Bundesregierung durch ein breites Maßnahmenbündel unterstützt, das sowohl auf der
Angebots- als auch der Nachfrageseite ansetzt und von Forschungsförderung
für neue Antriebssysteme über die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von
elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zur Förderung der Batteriezellinnovation
reicht.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenabbau sowie die
Verlagerung der Wertschöpfung in der Automobil- und Zuliefererindustrie vor
dem Hintergrund des weltweiten Rückgangs der Automobilkonjunktur?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenabbau sowie die
Verlagerung der Wertschöpfung in der Automobil- und Zuliefererindustrie vor
dem Hintergrund des Brexits und dem handelspolitischen Konflikt
zwischen den USA und Europa sowie den USA und China?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der weltweite Absatz und die Produktion von Pkw befinden sich seit 2018 in
einem Abschwung. Im Zeitraum 2017 bis 2019 ist die Zahl der neu
zugelassenen Pkw um 6,2 Prozent und die Zahl der produzierten Pkw um 7,4 Prozent
gesunken (Quelle: VDA). Der Rückgang der weltweiten Automobilkonjunktur
wirkt sich auch auf die Produktion von Kraftfahrzeugen in Deutschland und
deren Export in andere Länder aus.
Die Entwicklung und Zusammensetzung von Wertschöpfung und
Beschäftigung in der Automobilindustrie in Deutschland wird daneben von weiteren
Faktoren beeinflusst. Zu diesen zählen u. a. die relativen Arbeitskosten, die
Bedingungen für Forschung und Entwicklung, die allgemeinen
Rahmenbedingungen für Investitionen sowie handels- und außenwirtschaftliche Entwicklungen.
Die genauen Auswirkungen der einzelnen Faktoren auf Wertschöpfung und
Beschäftigung der Automobilindustrie in Deutschland können dabei aber nicht
sicher abgeschätzt werden. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Konjunkturelle
Risiken in Deutschland und geplante Maßnahmen zur Abfederung eines
Abschwungs“ auf Bundestagsdrucksache 19/12035 verwiesen, in der die
Ergebnisse von Studien zu den Effekten des USA-China-Handelskonflikts bzw. einer
Erhebung von US-Importzöllen auf europäische Kfz für die deutsche
Wirtschaft dargestellt werden.
Deutsche Automobilhersteller haben vor längerer Zeit damit begonnen, ihren
Markteintritt und ihre inzwischen erlangten bedeutenden Marktpositionen in
anderen Ländern und Regionen der Welt durch den Aufbau von
Produktionsstätten vor Ort dauerhaft abzusichern. Diese Investitions- und
Standortentscheidungen werden von Unternehmen langfristig und unter Einbeziehung diverser
Faktoren, unter denen handelspolitische Rahmenbedingungen nur ein Element
sind, getroffen. Damit ist jedoch nicht zwingend eine Verlagerung von bislang
im Inland erbrachter Wertschöpfung verbunden. Ein eindeutiger Trend, der
insgesamt auf eine zunehmende Verlagerung von bislang im Inland erbrachter
automobiler Wertschöpfung ins Ausland hinweisen könnte, ist nach Auffassung
der Bundesregierung nicht zu erkennen. Die Auswirkungen des Brexit können
noch nicht sicher abgeschätzt werden.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu drohenden
Arbeitsplatzverlusten sowie zur Verlagerung von Wertschöpfung in der Automobil-
und Zuliefererindustrie in den kommenden fünf Jahren?
Der Umfang der Veränderung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der
Automobilindustrie in Deutschland wird von verschiedenen Faktoren
beeinflusst und ist nur schwer vorherzusagen (vgl. die Antwort zu den Fragen 3 und
4). Die Aussagen in den der Bundesregierung bekannten wissenschaftlichen
Studien und Expertenschätzungen zur Entwicklung der Beschäftigung in der
Automobilindustrie in Deutschland basieren auf Szenarien über die
längerfristige künftige Entwicklung (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 und 12).
Entscheidend für die künftige Bedeutung der Automobilindustrie in Deutschland ist vor
allem die erfolgreiche Bewältigung der Umstellung auf klimaneutrale und
schadstoffarme Antriebstechnologien. Die Bundesregierung unterstützt diesen
Strukturwandel mit einem breiten Bündel an Maßnahmen zur Förderung von
Forschung und Entwicklung, zum Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie mit
Anreizen (Umweltprämie) für die Markteinführung von elektrifizierten
Fahrzeugen. Innovationen und Investitionen entlang der Wertschöpfungskette für
Batterien der neuesten Generation schaffen die Grundlage für die Sicherung von
inländischer Wertschöpfung und Beschäftigung insbesondere in der
Automobilindustrie. Die Bundesregierung stellt dafür über 1 Mrd. Euro bereit. Bereits
Mitte der 2020er-Jahre könnte es allein mehrere Tausend Beschäftigte in
Deutschland geben, die Batteriezellen und Vorprodukte herstellen.
6. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung in Bezug auf den
Stellenabbau sowie die Verlagerung von Wertschöpfung in der Automobil- und
Zuliefererindustrie, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um dem Stellenabbau in der Automobil- und Zuliefererindustrie
entgegenzuwirken (bitte nach Maßnahme und erwarteter Wirkung für den
Arbeitsmarkt aufschlüsseln)?
7. Was sind die Ergebnisse des letzten sogenannten Autogipfels der
Bundesregierung in Bezug auf die Krise der Automobilindustrie in Deutschland?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für
Investitionen und Beschäftigung im Inland ständig zu verbessern und dadurch
auch den Automobilstandort Deutschland zu sichern. Die Bundesregierung
will, dass Deutschland ein international führender Standort der
Automobilindustrie bleibt. Sie unterstützt deshalb den Strukturwandel und die
Transformation der Unternehmen der Automobilindustrie mit einem breiten Bündel an
Maßnahmen von der Förderung von Forschung und Entwicklung, über
Finanzierungs- und Bürgschaftsinstrumente bis hin zur Unterstützung der
Qualifizierung der Beschäftigten. Eine Auflistung der von der Bundesregierung
geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen der
Automobilindustrie im Zeitraum 2008 bis 2019 kann der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Subventionen,
Vergünstigungen und Förderungen für die deutsche Automobilindustrie“ auf
Bundestagsdrucksache 19/14691 entnommen werden.
Die Bundesregierung ist sich aber bewusst, dass der Strukturwandel in der
Automobilindustrie eine neue Herausforderung darstellt, weil diese Industrie
eine Schlüsselbranche für Deutschland ist. Bereits mit dem Anfang 2019 in
Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde daher eine eigens auch
auf den Strukturwandel abzielende neue Regelung zur Weiterbildungsförderung
von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit geschaffen (siehe dazu
im Einzelnen die Antwort zu Frage 8).
Die Bundesregierung berät darüber hinaus im Rahmen der „Konzertierten
Aktion Mobilität“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Gewerkschaften und Verbänden sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der
besonders betroffenen Länder fortgesetzt über mögliche weitere Maßnahmen und
Instrumente zur Flankierung des Strukturwandels in der Automobilindustrie.
Bei dem letzten Treffen am 15. Januar 2020 wurden insbesondere Fragen der
Beschäftigung, der Qualifizierung der Beschäftigten sowie der
Finanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen besprochen.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsausschuss am
29. Januar 2020 vereinbart, die Automobilindustrie und ihre Beschäftigten bei
der erfolgreichen Bewältigung des bevorstehenden Strukturwandels zu
unterstützen.
Konkret wird die Bundesregierung prüfen, wie das auf Bundesebene
bestehende breite Instrumentenbündel zur Förderung von Innovationen und
Technologieentwicklung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmensneugründungen und
Start-ups sowie zur regional- und strukturpolitischen Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung und des Aufbaus neuer Arbeitsplätze angepasst und
verbessert werden kann. Zudem sollen „Transformationsdialoge Automobilindustrie“
eingerichtet werden, um den Strukturwandel politisch zu flankieren und zu
unterstützen.
Unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird ein
„Transformationsdialog Automobilindustrie“ als Dialogplattform eingerichtet.
Konkret sollen die perspektivisch relevanten Konsequenzen des
Strukturwandels gemeinsam mit den Ländern und relevanten Akteuren in den betroffenen
Regionen erörtert werden. Leitendes Ziel dabei ist, Zukunftstechnologien auf
marktwirtschaftlicher Basis in den regionalen Räumen zu verankern, um dort
neue Perspektiven und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Ferner wurde beschlossen, die zum 1. Januar 2019 mit dem
Qualifizierungschancengesetz bereits ausgeweitete Weiterbildungsförderung von Beschäftigten
weiter zu verbessern (Verbesserung der Anwendung des Gesetzes und der
Zielgenauigkeit der Förderung).
8. Welche Fördermaßnahmen, neben der (beruflichen) Weiterbildung, plant
die Bundesregierung, um die Qualifizierung der Beschäftigten in der
Automobil- und Zuliefererindustrie zu gewährleisten?
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten und dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und II) enthält bereits ein breites, flexibles
Instrumentarium, mit dem beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und Betriebe bei Weiterbildungsbedarfen durch die Agenturen
für Arbeit und Jobcenter unterstützt werden können. Die Bundesregierung hat
vor dem Hintergrund verstärkter notwendiger qualifikatorischer
Anpassungsprozesse durch den demografischen und technologischen Wandel die
Weiterbildungsförderung weiter verstärkt. Mit dem seit dem 1. Januar 2019 geltenden
Qualifizierungschancengesetz wurden die bisherigen Fördermöglichkeiten
erweitert und Beschäftigten grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter
und Betriebsgröße Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung nach dem
SGB III und SGB II eröffnet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann eine
Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht
werden, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien
ersetzt werden können, in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind
oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Für berufliche
Qualifizierungen können jetzt neben Zuschüssen zu den Lehrgangskosten auch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Zuschüsse sind nach
Unternehmensgröße gestaffelt. Große Unternehmen mit einer tariflichen oder
Betriebsvereinbarung zu Qualifizierung können mit einem höheren Zuschuss zu
den Lehrgangskosten gefördert werden als große Unternehmen ohne solche
Vereinbarungen.
Mit dem Entwurf zum Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der
Ausbildungsförderung) ist beabsichtigt, Beschäftigte und Betriebe mit
erhöhtem Qualifizierungsbedarf stärker zu unterstützen. Hierzu gehört auch ein
vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren auf der Basis von
Sammelanträgen. Vorgesehen sind zudem ein Ausbau der Qualifizierungsmöglichkeiten
in der Transfergesellschaft, die Einführung eines grundsätzlichen
Rechtsanspruchs auf Förderung einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung
für Geringqualifizierte und die Verlängerung der Regelungen zur Förderung
einer Weiterbildungsprämie beim Bestehen einer Zwischen- und
Abschlussprüfung.
Auch mit dem Ausbau des Aufstiegs-BAföG
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) um rund 350 Mio. Euro in dieser Legislaturperiode stärkt die
Bundesregierung die Fortbildung beruflicher Aufsteigerinnen und Aufsteiger und
damit auch der Beschäftigten in den Unternehmen durch
Leistungsverbesserungen und die Erweiterung von Fördermöglichkeiten.
Daneben verfolgt die Bundesregierung mit der Nationalen
Weiterbildungsstrategie das Ziel, Weiterbildung als zentrale Aufgabe der Sozialpartnerschaft
zu gestalten.
In der Nationalen Weiterbildungsstrategie wurde aufgrund der nachweislich
geringeren Teilnahmewahrscheinlichkeit von Beschäftigten in KMU gegenüber
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern großer Unternehmen vereinbart,
Modellprojekte zu Weiterbildungsverbünden finanziell zu unterstützen. Ziel ist es,
durch eine entsprechende Förderung die Teilnahme von KMU und deren
Beschäftigten an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und
Innovationsnetzwerke zu stärken. Mit einem entsprechenden Förderprogramm
soll in erster Linie die Vernetzung und Kooperation zwischen den KMU,
wichtigen Akteuren der Weiterbildungslandschaft sowie ggf. großen Unternehmen
gefördert werden. Informations- und Erfahrungsaustausch, die Identifizierung
von Weiterbildungsbedarfen, Beratung zu geeigneten Weiterbildungs- und
Fördermöglichkeiten sowie die Konzipierung neuer Weiterbildungsmaßnahmen
sollen u. a. Schwerpunktaufgaben der Weiterbildungsverbünde bilden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet aktuell an einer
entsprechenden Förderrichtlinie, die noch im Jahr 2020 veröffentlicht werden soll.
Es ist aktuell eine Unterstützung von bis zu zehn Modellprojekten im
Bundesgebiet geplant. Die Modellprojekte sollen mit einer Dauer von drei Jahren
gefördert werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird, um das Potential
digitaler Technologien zu nutzen und mehr Menschen die Teilhabe an
Weiterbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, in Kürze der
Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung) starten.
Um künftige Fachkräfte bedarfsorientiert auszubilden, werden die Berufsbilder
kontinuierlich modernisiert. Im Rahmen der Dachinitiative Berufsbildung 4.0
werden KMU im Transformationsprozess unterstützt, in die digitale
Ausstattung von Schulen und Berufsbildungsstätten investiert und das
Berufsbildungspersonal qualifiziert. Jüngstes Beispiel ist die Qualifizierungsinitiative für das
Berufsbildungspersonal im Digitalen Wandel „Q4.0“.
Mit dem ESF-Programm „Zukunftszentren“ unterstützt die Bundesregierung
die ostdeutschen Bundesländer dabei, die großen Veränderungsprozesse zu
bewältigen und vor allem sozial zu gestalten. Das Programm ist daher darauf
ausgerichtet, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz von vor allem von KMU,
ihren Beschäftigten sowie Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen,
in den Veränderungsprozessen zu fördern und ihre Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In jedem ostdeutschen Land wurde ein „Regionales
Zukunftszentrum“ etabliert, das die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe
der Regionen und Branchen im digitalen und demografischen Wandel
differenziert in den Blick nimmt und diese insbesondere mit innovativen
Qualifizierungsangeboten für die betriebliche Ebene beantwortet. Die Zukunftszentren
werten z. B. regionale Unterstützungsbedarfe aus und entwerfen daraus
innovative Lehr-Lernkonzepte, um die Beschäftigten von KMU passgenau zu
qualifizieren. Die Unterstützung von großen Unternehmen wurde dabei nicht
ausgeschlossen. Die Zukunftszentren haben Ende 2019 ihre Arbeit aufgenommen.
9. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, besonders
betroffene Standorte oder Regionen individuell zu unterstützen, und wenn ja,
wie sehen diese Überlegungen konkret aus?
Der Bund unterstützt die Länder bereits in vielfältiger Form durch die
flächendeckend zur Verfügung stehenden Förderprogramme u. a. in den Bereichen
Forschung und Innovationen, Mittelstand und Digitalisierung. In
strukturschwachen Regionen können die Länder bereits heute die Möglichkeiten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) in vollem Umfang einsetzen. Der Bund stellt den Ländern hierzu
jährlich 600 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden bislang noch nicht
vollständig ausgenutzt. Grundsätzlich ist auch eine Förderung der
Strukturanpassung von Unternehmen im Automobilsektor in strukturschwachen
Regionen im Rahmen einzelner Programme des gesamtdeutschen Fördersystems
möglich. Eine Förderung nicht strukturschwacher Regionen im Rahmen des
neuen Bundeswettbewerbs „Zukunft Region“ wurde von der Arbeitsgruppe
„Wirtschaft und Innovation“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ empfohlen und ist weiterhin vorgesehen. Diese Möglichkeit erlaubt,
Mittel in begrenztem Umfang auch in nicht strukturschwachen Regionen
einzusetzen, um Transformationsprozesse zu begleiten und Konzepte zur proaktiven
Begegnung von Strukturschwäche im Zuge des Strukturwandels wie z. B. in
der Automobilindustrie auf ihre Wirksamkeit zu testen. Im Rahmen des
Transformationsdialogs sollen die bestehenden Maßnahmen von EU, Bund und
Ländern überprüft werden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung in dieser Hinsicht die EU-Regelungen
zum Beihilferecht, sieht sie Konfliktpotenzial, und gibt es von Seiten der
Bundesregierung gegebenenfalls Überlegungen für eine Reform des
aktuellen EU-Beihilferechts?
In strukturschwachen Regionen können die Fördermöglichkeiten der
Regionalleitlinien genutzt werden. Hierzu müssen die Kriterien erfüllt sein, um als
Fördergebiet im Sinn von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a oder c des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingestuft zu werden.
Beihilfen zur Förderung von Innovationen und technologischem Umbau sind
unabhängig vom Regionalstatus möglich, beispielsweise Beihilfen für Prozess-
und Organisationsinnovationen und Beihilfen für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben. Darüber hinaus sind Beihilfen auf Grundlage der Leitlinien für
staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen möglich.
Überlegungen für eine Reform des aktuellen EU-Beihilferechts konkret für die
Automobil- und Zulieferindustrie gibt es derzeit nicht. Aufgrund der nicht
abzuschätzenden Auswirkungen des Coronavirus, wird die Lage kontinuierlich
neu bewertet.
11. Welche Studien zur Entwicklung der Beschäftigung in der
Automobilindustrie sind der Bundesregierung aus den letzten zwei Jahren bekannt,
und zu welchem Ergebnis kommen diese besagten Studien (bitte nach
Studie und Verlust bzw. Zugewinn an Arbeitsplätzen aufschlüsseln)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die ihr bekannten Studien zur
Entwicklung der Beschäftigung in der Automobilindustrie?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die bekanntesten Studien, die sich mit der Entwicklung der Beschäftigung in
der Automobilindustrie in Deutschland auseinandersetzen, sind in der
nachstehenden Tabelle aufgelistet:
Studie Beschäftigungseffekte bis 2030
in den untersuchten Szenarien
IPE, ika/fka und Roland Berger:
„Automobile Wertschöpfung 2030/2050“
Fundstelle:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/automobil
e-wertschoepfung-2030-2050.html
–13 % bis –17 %
(–270.000 bis –370.000 AN)
davon
–11 % bis –16 % in der
Automobilindustrie
(–100.000 bis –150.000)
Fraunhofer IAO:
„ELAB 2.0“
Fundstelle:
https://www.iao.fraunhofer.de/lang-de/images/iao-news/elab20.pdf
–37 % bis –53 %
(im Antriebsstrang)
IAB:
„Fortschrittsbericht Elektromobilität 2035“
Fundstelle:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2018/fb0818.pdf
–9 % im Fahrzeugbau bis 2035
(–83.000 AN)
insgesamt –114.000 AN
Nationale Plattform Zukunft der Mobilität:
„Zwischenbericht der AG 4 zur Personalplanung und -entwicklung“
Fundstelle:
https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/2download/1-zwischenber
icht-zur-strategischen-personalplanung-und-entwicklung-im-mobilitaet
ssektor/
bis zu –410.000 bis –440.000 AN
(–0,91 % der Gesamtbeschäftigung
im Vergleich zur
Referenzentwicklung bei Szenario basierend auf IAB-
Berechnung, wobei ein Schwerpunkt
bei der Produktion von
Antriebssträngen liegt; ein Szenario baut
daher auf ELAB 2.0 auf, dort –14 %
bis –39 % der in der Herstellung des
Antriebsstrangs Beschäftigten im
Vergleich zu 2017)
Daneben gibt es eine Reihe von Studien, die Beschäftigungseffekte auf Ebene
von einzelnen Ländern analysieren, u. a. für Bayern (
https://www.ifo.de/publik
ationen/2019/monographie-autorenschaft/fahrzeugbau-wie-veraendert-
sichdie), Baden-Württemberg (
https://www.e-mobilbw.de/service/meldungen-detai
l/strukturstudie-bwe-mobil-2019) und Thüringen (
https://www.thueringen.de/m
am/th6/aktuelles/anlage_2_-_endbericht_tiefenanalyse.pdf), oder die sich mit
spezifischen Trends in der Automobilindustrie befassen, u. a. „The 2019
Strategy & Digital Auto Report Time“ von PricewaterhouseCoopers (
https://www.str
ategyand.pwc.com/gx/en/insights/2019/digital-auto-report/digital-auto-report-2
019.pdf), „Die Zukunft der deutschen Automobilindustrie“ der Friedrich Ebert
Stiftung (
http://library.fes.de/pdf-files/wiso/14086-20180205.pdf) und „Future
Automotive Industry Structure – FAST 2030“ (
https://www.vda.de/de/presse/Pr
essemeldungen/20180417-automobilindustrie-vor-stuermischen-zeiten.html)
von Oliver Wyman und dem VDA.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Studienergebnisse entsprechend der
jeweiligen Szenarioausgestaltung und den getroffenen Annahmen zu
unterschiedlichen Ergebnissen, was die künftige Beschäftigungsentwicklung in der
Automobilindustrie in Deutschland angeht, kommen. Ferner ist zu berücksichtigen,
dass zahlenmäßige Vergleiche allein mit dem Status quo nur bedingt
aussagekräftig sind, da sich vielfältige, unter anderem auch demografische,
Entwicklungen parallel vollziehen. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse der
Studien nicht zu eigen.
13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus bestehenden
Förderprogrammen und Subventionen für Autos bzw. für die Autoindustrie, etwa
der sogenannten Kaufprämie für Elektroautos, im Hinblick auf deren
Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie deren Wirkung auf den deutschen
Markt?
Noch wird der Markthochlauf von Elektrofahrzeugen wegen der geringen
Stückzahlen (geringere Skaleneffekte) und der noch lückenhaften
Ladeinfrastruktur gehemmt. Diese Defizite werden im Maßnahmenpaket
Elektromobilität adressiert. Mit Hilfe des Umweltbonus soll der Erwerb elektrisch
betriebener Pkw und leichter Nutzfahrzeuge gefördert werden. Elektrifizierte
Fahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Ausstoßes
klimaschädlicher Treibhausgase und der Schadstoffbelastung der Luft und sind daher ein
wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Die
Maßnahmen werden die Nachfrage nach elektrisch betriebene Fahrzeugen und
damit deren Verbreitung im Markt unterstützen.
Die Anzahl der Elektrofahrzeug-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wächst.
Die Industrie hat angekündigt, im Laufe dieses Jahres weitere Modelle auf den
Markt zu bringen und noch bessere Angebote zu machen. Gleichzeitig wird die
Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut, auch mit Unterstützung von
Förderprogrammen, um der Elektromobilität in Deutschland auf breiter Front
zum Durchbruch zu verhelfen. International erfolgreiche Elektrofahrzeuge sind
auch wichtig für den zukünftigen Erfolg der deutschen Autoindustrie und für
die Sicherung von automobiler Produktion und Beschäftigung in Deutschland.
Im Vorfeld der Einführung des Umweltbonus im Jahr 2016 wurden
verschiedene Alternativen zur Finanzierung der Maßnahmen aufgezeigt. Im Zuge der
Verlängerung der Förderung bis Ende 2025 und der Erhöhung der Einzelprämien
wurden die dadurch ausgelösten Kosten berechnet. Die Verlängerung und
differenzierte Anhebung der Kaufprämien ist eine der wirkungsvollsten
Fördermaßnahmen und ein wichtiger Beitrag, um den Markthochlauf der Elektromobilität
in der Breite schnell voranzutreiben und die für die Erfüllung der Klimaziele
erforderliche Anzahl von Elektrofahrzeugen (in Deutschland sollen laut
Klimaschutzprogramm 2030 zwischen 7 und 10 Millionen Elektrofahrzeuge im Jahr
2030 zugelassen sein) zu erreichen.
14. Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die EU-Flottengrenzwerte in
ihrer aktuellen Form einen einseitigen Vorteil für batterieelektrische
Fahrzeuge gegenüber solchen mit Wasserstoff oder synthetischen und
biologischen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen bedeuten?
Wenn ja, wie bewertet sie diesen einseitigen Vorteil im Hinblick auf den
Markthochlauf alternativer Antriebsarten?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP „Auswirkung der EU-CO2-Flottengrenzwerte
auf die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie“ auf Bundestagsdrucksache
19/10853 wird verwiesen.
15. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich der
Strafzahlungen, die deutschen Automobilherstellern in den kommenden Jahren im
Rahmen der EU-Flottengrenzwerte bzw. deren Überschreitung drohen?
Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Kenntnisse und wie sind die
zugehörigen Zahlen bezüglich der Strafzahlungen für die deutschen
Hersteller?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Strafzahlungen
aufgrund der EU-Flottengrenzwerte für den deutschen Fahrzeugbau,
insbesondere im Hinblick auf den daraus resultierenden Kostendruck?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP „Auswirkung der EU-CO2-Flottengrenzwerte auf die
deutsche Automobil- und Zulieferindustrie“ auf Bundestagsdrucksache
19/10853 verwiesen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Reviews der EU-
Flottengrenzwerte, und welche Zielsetzung hat sie für diesen Prozess?
Die Bundesregierung wird sich hierzu zu gegebener Zeit äußern.
18. Wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um diese Problematik
auf EU-Ebene anzusprechen und sich für eine Änderung der EU-
Flottengrenzwerte hin zu einem technologieoffeneren Ansatz im Rahmen
des EU-Reviews einsetzen?
Auf die Antworten zu den Fragen 14 und 17 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]