Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs sowie sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2019
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB; Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129 StGB ( kriminelle Vereinigung) und § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten.
Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Streichung dieser Strafparagraphen (https://www.rav.de/publikationen/infobriefe/infobrief-100-2008/der-129a-stgb-am-ende/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen72
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen wurden im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-links) im Jahr 2019 entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltshaften an diesen abgegeben?
a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur bzw. auch) nach § 129a StGB ermittelt?
b) In wie vielen Verfahren wurde gegen wie viele Beschuldigte (auch bzw. nur) nach § 129a StGB ermittelt?
c) In wie vielen Fällen hiervon lautet der Vorwurf jeweils „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung bzw. „Werbung von Mitgliedern“ für eine terroristische Vereinigung?
d) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später an die Länderstaatsanwaltschaften abgegeben?
e) In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Versuch der Anwerbung bzw. des Einsatzes von V-Leuten?
f) In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Versuch der Gewinnung von Kronzeugen gegen die Beschuldigten?
g) In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Überwachung der Telekommunikation oder Post der Beschuldigten und ihres Umfelds, und wie viele Personen waren davon jeweils betroffen (bitte aufschlüsseln)?
h) Wie viele Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren statt, wie viele Haushalte bzw. Personen waren davon betroffen, und was wurde beschlagnahmt?
In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen im Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität-links (PMK-links) insgesamt wegen des Tatvorwurfs der Gründung oder Mitgliedschaft in einer Vereinigung nach § 129a StGB (inklusive Unterstützung und Werbung von Mitgliedern) im Jahr 2019 Untersuchungshaft verhängt?
a) Wie lange dauerte jeweils die Untersuchungshaft?
b) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt (bitte Anzahl der Jahre bzw. Monate angeben)?
In wie vielen Fällen von Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-links) im Jahr 2019 kam es zur Einstellung der in Frage 1 genannten Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?
a) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129a StGB geführte Verfahren betroffen?
b) Wie viele dieser Verfahren fußten jeweils auf dem Vorwurf der Gründung, der Mitgliedschaft, der Unterstützung oder Werbung von Mitgliedern?
In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2019 insgesamt Anklage wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links?
a) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben?
b) In wie vielen Fällen gegen wie viele Angeklagte wurde jeweils nur nach § 129a StGB und auch nach § 129a StGB angeklagt?
c) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte hatten ausschließlich § 129a Absatz 5 StGB zum Gegenstand?
In wie vielen dieser Klageerhebungen wegen Tatvorwürfen nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links wurden im Jahr 2019 die Anklagen zugelassen und wurde das Hauptverfahren eröffnet?
Welchen Ausgang nahmen die gerichtlichen Verfahren nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links im Jahr 2019, bitte auflisten nach
a) Freisprüchen,
b) Einstellung des Verfahrens,
c) Verurteilung insgesamt (bitte aufschlüsseln, ob jeweils nur oder auch nach § 129a StGB sowie jeweils ausschließlich wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung eine Verurteilung erfolgte),
d) Verurteilung zu einer Geldstrafe,
e) Verurteilung zu einer Jugendstrafe,
f) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (bitte auflisten nach Verfahren mit der Höhe der Strafen; auch Bewährungsstrafen angeben)?
g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?
In wie vielen Fällen wurden nach der erstinstanzlichen Entscheidung nach Frage 6 im Jahr 2019 insgesamt welche Rechtsmittel von wem (Staatsanwalt bzw. Verteidigung) mit jeweils welchem Erfolg eingelegt?
In wie vielen und welchen Fällen bei Verfahren nach § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-links im Jahr 2019 wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vor Gericht ausgeschlossen, und mit welcher Begründung?
In wie vielen Fällen wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Straftaten (inklusive Unterstützung und Werbung) im Jahr 2019 wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?
a) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?
b) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?
In wie vielen und welchen Fällen wurde die Kontrolle der schriftlichen Kommunikation der wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Straftaten inhaftierten Beschuldigten mit ihren Verteidigerinnen und Verteidigern sowie eine Trennscheibe bei Verteidigerbesuchen nach § 148 Absatz 2 StPO angeordnet?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 10 bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern)?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-rechts im Jahr 2019?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie im Jahr 2019?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie im Jahr 2019?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf den Komplex Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 129a StGB im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen im Jahr 2019?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 10 bezogen auf Verfahren gemäß § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln, inwieweit durch die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde)?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-links jeweils?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-rechts jeweils?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie jeweils?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie jeweils?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 11 bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) mit dem Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen jeweils?
Gegen welche ausländischen Gruppierungen richteten sich die Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen nach § 129 b StGB im Jahr 2019?
a) Welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die im Jahr 2019 Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, werden seit wann von der Europäischen Union auf der Liste terroristischer Organisationen aufgeführt?
b) Gegen welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die 2019 Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, besteht seit wann in Deutschland ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz?
In wie vielen und welchen Fällen haben deutsche Ermittlungsbehörden bei Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB im Jahr 2019 über den Weg des polizeilichen Informationsaustausches Erkenntnisse ausländischer Sicherheitskräfte genutzt?
Wie viele der 2019 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB gegen wie viele mutmaßliche Angehörige welcher ausländischen Gruppierungen gehen auf Hinweise bzw. Informationsübermittlung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) zurück?
Wie viele und welche wann erteilten Verfolgungsermächtigungen in welchem Umfang gegen welche ausländischen Vereinigungen nach § 129b StGB bestanden im Jahr 2019?
a) In wie vielen und welchen Fällen wurden im Jahr 2019 neue Verfolgungsermächtigungen nach § 129 b StGB in welchem Umgang gegen welche ausländischen Vereinigungen erteilt?
b) In wie vielen und welchen Fällen wurden bestehende Verfolgungsermächtigungen nach § 129 b StGB gegen welche ausländischen Vereinigungen im Jahr 2019 aus welchen Gründen zurückgenommen, eingeschränkt oder erweitert (bitte Einschränkung oder Erweiterung jeweils konkretisieren)?
c) In wie vielen und welchen Fällen wurde im Jahr 2019 dem Antrag auf neue Verfolgungsermächtigungen oder Rücknahme oder Einschränkung oder Erweiterung bestehender Verfolgungsermächtigungen nach § 129b StGB von Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht stattgegeben?
Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2019 im Phänomenbereich PMK-links von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?
a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde 2019 welche Klage erhoben?
b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es 2019 welche Urteile?
c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?
d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2019 im Phänomenbereich PMK-rechts von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?
a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde 2019 welche Klage erhoben?
b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es 2019 welche Urteile?
c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?
d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2019 im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?
a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde 2019 welche Klage erhoben?
b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es 2019 welche Urteile?
c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?
d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2019 im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?
a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde 2019 welche Klage erhoben?
b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es 2019 welche Urteile?
c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?
d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 aus welchen Gründen eingestellt?
Wie viele Terrorismusverfahren, in denen der Straftatbestand nicht auf § 129a oder § 129b StGB lautete, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Jahr 2019 im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen von der Generalbundesanwaltschaft geführt oder neu eingeleitet?
a) In wie vielen und welchen dieser Verfahren wurde 2019 welche Klage erhoben?
b) In wie vielen und welchen dieser Verfahren gab es 2019 welche Urteile?
c) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben?
d) Wie viele und welche dieser Verfahren wurden 2019 aus welchen Gründen eingestellt?