[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/18523 –
Umsetzung der neuen Frontex-Verordnung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. November 2019 haben der Rat und das Parlament der Europäischen
Union die Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624
beschlossen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist sie als Verordnung
(EU) 2019/1896 in Kraft.
Zu den in der Verordnung bestimmten Maßnahmen gehört der Aufbau einer
„Ständigen Reserve“ („Standing Corps“) von 10 000 zusätzlichen
Einsatzkräften, die Übertritte an den Außengrenzen Europas verhindern sowie
Rückführungen und Abschiebungen durchführen soll. Der Aufbau erfolgt schrittweise
(Bundestagsdrucksache 19/12151, Antwort zu Frage 3). Ab dem ab 1. Januar
2021 werden 6 500 Beamtinnen und Beamte eingestellt, bis 2024 sind es nach
derzeitigen Plänen 8 000. Das meiste Personal ist als „Einsatzkräfte für
kurzfristige Entsendungen“ vorgesehen (insgesamt 5 500 Polizistinnen und
Polizisten), für die langfristige Abordnung sowie als „Reserve für Soforteinsätze“
jeweils weitere 1 500. Als eigenes Statuspersonal erhält Frontex 3 000
Beamtinnen und Beamte.
Deutschland ist mit 1 277 Polizistinnen und Polizisten der größte
Entsendestaat für die „Ständige Reserve“ (Bundestagsdrucksache 19/9692, Antwort auf
die Schriftliche Frage 57 des Abgeordneten Benjamin Strasser). Im Jahr 2027
sollen „225 Langzeit- und 827 Kurzzeitexperten“ sowie 225 Grenzbeamtinnen
und Grenzbeamte für die „Reserve für Soforteinsätze“ (ehemals
„Soforteinsatzpool“) von deutschen Polizeien des Bundes und der Länder entsandt
werden. Frontex-Operationen werden außerdem vom Bundeskriminalamt und von
der Zollverwaltung unterstützt (Bundestagsdrucksache 19/12151, Antwort zu
Frage 5).
Noch vor der endgültigen Verabschiedung der Verordnung (EU) 2019/1896
hat die damals neue Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen
angekündigt, den Aufbau der „Ständigen Reserve“ schon im Jahr 2024
abzuschließen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage E-003931/2019
der MEP Özlem Demirel vom 11. Februar 2020).
Griechenland erhält weitere 700 Mio. Euro aus EU-Mitteln, von denen die
Hälfte bereits verfügbar ist und zum größten Teil für den Bau neuer Lager auf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19456
19. Wahlperiode 22.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gewendet wird (100 Mio. Euro für 31 Lager auf dem Festland, 220 Mio. Euro
für fünf Lager auf den Ägäis-Inseln, vgl. Sitzung des Ausschusses für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Europaparlament am 2. April
2020).
1. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung der von der damals
neuen EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen
vorgegebenen Leitlinien bekannt, den Aufbau der „Ständigen Reserve“ schon im
Jahr 2024 abzuschließen (Antwort der Europäischen Kommission auf die
Anfrage E-003931/2019 der MEP Özlem Demirel vom 11. Februar
2020)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Präsidentin der Europäischen
Kommission Dr. Ursula von der Leyen den Aufbau der „Ständigen Reserve“ auf
10.000 Einsatzkräfte schon im Jahr 2024 befürwortet. Zu einer möglichen
Umsetzung liegen keine Erkenntnisse vor.
2. Welche Pläne von Frontex bzw. der EU-Kommission sind der
Bundesregierung bekannt, den Aufbau der „Ständigen Reserve“ zu modifizieren
und von den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/12151 genannten Zahlen für die einzelnen Kategorien
abzuweichen (bitte die einzelnen Schritte für jede Kategorie darstellen)?
a) Sofern Änderungen geplant sind, welche Gründe sind der
Bundesregierung hierfür bekannt?
b) Welchen (womöglich auch geänderten) Zeitplan kennt die
Bundesregierung zum Aufbau der „Ständigen Reserve“?
c) Welche dieser Änderungen ergeben sich durch die Epidemie des
neuen Corona-Virus?
Die Fragen 2 bis 2c werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht weiterhin von dem in der Verordnung (EU)
2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache festgelegten
Aufwuchs der „Ständigen Reserve“ ab Januar 2021 aus. Zu erwogenen
Änderungen liegen der Bundesregierung keine über die Antwort zu Frage 1
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
3. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um den deutschen
Beitrag an Personal und Ausrüstung für die „Ständige Reserve“
bereitzustellen?
a) Nach welchem Zeitplan setzt die Bundesregierung nach
Verabschiedung der Verordnung (EU) 2019/1896 ihre personelle Beteiligung an
der „Ständigen Reserve“ von Frontex um (bitte die Schritte für alle
Kategorien darstellen), und welche Änderungen ergeben sich durch
die Epidemie des neuen Corona-Virus?
Die Fragen 3 und 3a werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht weiterhin von einer personellen Beteiligung im
Rahmen der „Ständigen Reserve“ gemäß der Vorgaben der Verordnung (EU)
2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache ab Januar 2021
aufwachsend aus. Der dort vorgesehene Zeitplan wird umgesetzt. Hierzu befindet
sich die Bundespolizei im Planungsprozess, um die entsprechende personelle
Beteiligung im Sinne der Verordnung für das Jahr 2021 zu gewährleisten.
Änderungen aufgrund der Entwicklung des Corona-Virus ergeben sich aktuell
nicht.
b) Wie viele Grundrechtebeobachterinnen und Grundrechtebeobachter
entsendet die Bundesregierung zu Frontex?
Die Bundesregierung entsendet keine Grundrechtebeobachterinnen und -
beobachter zur Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex). Gemäß Artikel
110 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache gehören die Grundrechtebeobachter zum Statutspersonal der
Agentur.
Die Einzelheiten ihrer Ernennung ergeben sich aus Artikel 110 Absätze 4 bis 7
der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache.
c) Welche technischen Einsatzmittel will die Bundesregierung bis 2027
nach welchem Zeitplan für die „Ständige Reserve“ bereitstellen?
Für das Jahr 2021 hat die Bundesregierung ganzjährig zwei Kontroll- und
Streifenboote und temporär einen Hubschrauber der Bundespolizei angeboten. Für
die Folgejahre wird nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1896 über
die Europäische Grenz- und Küstenwache jeweils lageabhängig und gemäß des
formulierten Bedarfs im Rahmen der Planung von Frontex über weitere
Bereitstellungen entschieden.
d) Welche finanzielle Unterstützung erhält die Bundesregierung, um
zusätzliches Personal für die „Ständige Reserve“ einzustellen und
auszubilden?
Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Einrichtung der
„Ständigen Reserve“ und somit auch zur zusätzlichen Einstellung und
Ausbildung von Personal richtet sich nach Artikel 61 der Verordnung (EU) 2019/1896
über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Danach sind die
Mitgliedstaaten berechtigt, jährlich Finanzmittel in Form von nicht mit Kosten verknüpften
Finanzierungen zu erhalten. Diese Finanzmittel werden gemäß Artikel 61
Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/1896 nach Ablauf des betreffenden
Jahres und in Abhängigkeit von der Erfüllung der in den weiteren Absätzen
dieses Artikels genannten Bedingungen gezahlt.
4. Welche einzelnen Operationen, zu denen es nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Webseite der Grenzagentur keine
komplette Übersicht gibt, führt Frontex nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in welchen Ländern durch (bitte nach „Joint Operation
Flexible Operational Activities”, „Joint Operational Activities“, „Joint
Operations“, „Rapid Border Interventions“ sowie weiteren Missionsformen
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung führt Frontex folgende Operationen durch
(Stand: 13. April 2020):
– Joint Operation Flexible Operational Activities Land in Ungarn, Bulgarien,
Griechenland,
– Joint Operation Flexible Operational Activities Western Balkans in
Albanien,
– Joint Operations Themis in Italien, Indalo in Spanien und Poseidon in
Griechenland,
– Rapid Border Interventions: Rapid Border Intervention EVROS 2020 an der
griechisch–türkischen Landgrenze und Rapid Border Intervention AEGE-
AN 2020 auf den griechischen Ägäis-Inseln sowie
– Gemeinsame Frontex–Rückführungsaktionen.
5. Welche Regierungen von EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welcher Personalstärke und
mitgeführten Ausrüstung an welchen Frontex-Einsätzen beiderseits der
griechischen Grenzen (vgl. Schriftliche Fragen 3/287, 3/288 des
Abgeordneten Alexander Ulrich für März 2020; sofern die Bundesregierung hierzu
keine Kenntnis hat, bitte wenigstens für Einsätze unter deutscher
Beteiligung ausführen), und inwiefern ist in diesen Zahlen auch die Besatzung
von Schiffen und Flugzeugen bzw. Hubschraubern enthalten (sonst bitte
einzeln ausweisen)?
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht zur Beteiligung anderer EU-
Mitgliedstaaten vor.
Eine deutsche Beteiligung findet an folgenden Einsätzen statt:
Griechisch-türkische Landgrenze:
– Joint Operation Flexible Operational Activities Land 2020 (Region Evros)
– Rapid Border Intervention EVROS 2020 (Soforteinsatz, Region Evros)
Griechisch-nordmazedonische Landgrenze:
– Joint Operation Operational Activities Land 2020 (Bereich Kilkis)
Griechisch-albanische Landgrenze:
– Operation Flexible Operational Activities Land 2020 (Bereich Ioanina)
Griechisch-türkische Seegrenze:
– Joint Operation Poseidon (auf Samos, Chios, Kos, Lesbos, Piräus, Leros),
– Joint Operation Poseidon Readmission (auf Lesbos),
– Rapid Border Intervention AEGEAN 2020 (Soforteinsatz, auf Samos).
a) Welche Veränderungen haben sich nach Beantwortung der
Schriftlichen Fragen 3/287, 3/288 des Abgeordneten Alexander Ulrich für
März 2020 hinsichtlich der deutschen Teilnahme ergeben, nachdem in
der Zwischenzeit weitere 116 deutsche Beamtinnen und Beamte für
Frontex nach Griechenland entsandt wurden („Member States
continue to support Frontex operations in Greece“, Frontex-
Pressemitteilung vom 3. April 2020)?
Mit Stand vom 14. April 2020 beteiligt sich Deutschland mit insgesamt 78
deutschen Beamtinnen und Beamten an Einsätzen von Frontex in
Griechenland.
Im Einzelnen:
– 18 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an den beiden Frontex-
Soforteinsätzen (Rapid Intervention), davon: 10 im Rahmen der Rapid
Border Intervention EVROS 2020 und 8 als Besatzung und
Instandhaltungspersonal des Polizeihubschraubers im Rahmen der Rapid Border Intervention
AEGEAN 2020.
– 23 Beamtinnen und Beamte (15 Bundespolizei / 8 Länderpolizeien) im
Rahmen der Frontex-Operation Joint Operational Flexible Operational
Activities Land 2020.
– 37 Beamtinnen und Beamte (27 Bundespolizei / 7 Länderpolizeien / 3
Bundeszollverwaltung) im Rahmen der Frontex-Operation Joint Operation
Poseidon, davon: 21 (18 Bundespolizei / 2 Bundeszollverwaltung / 1
Landespolizei) als Besatzung und Instandhaltungspersonal der beiden vor Samos
eingesetzten Kontroll- und Streifenboote.
b) Welche Ausrüstung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den
beiden RABIT-Operationen an der griechisch-türkischen Grenze von
Frontex gestellt („Frontex launches rapid border intervention on Greek
land border“, Frontex-Pressemitteilung vom 13. März 2020; vgl. auch
https://twitter.com/Frontex/status/1241316516861181952), und woher
stammt diese?
Im Rahmen der RABIT Operation AEGEAN 2020 sind insgesamt vier
Einsatzschiffe und ein seeflugtauglicher Hubschrauber sowie zwei durch die Agentur
Frontex geleaste Aufklärungsflugzeuge im Einsatz. An der
griechischtürkischen Landgrenze sind im Rahmen der Operation EVROS 2020 51
Streifenfahrzeuge im Einsatz.
Bis auf die geleasten Aufklärungsflugzeuge werden die Einsatzmittel durch die
Mitgliedstaaten gestellt.
c) In welchen Missionen arbeiten die von Frontex koordinierten
Grenzpolizisten der Mitgliedstaaten (auch die Bundespolizei) nach Kenntnis
der Bundesregierung mit griechischem Militär zusammen, wie es auf
Pressefotos beispielsweise für den Start des Soforteinsatzes vom
13. März 2020 am Grenzfluss Evros erkennbar ist („Frontex in Evros:
United European Shield Deployed at Greek-Turkish Border“,
https://gr
eece.greekreporter.com vom 13. März 2020)?
Gemäß dem Einsatzplan für den Soforteinsatz an der griechisch-türkischen
Landgrenze EVROS 2020 ist keine operative Zusammenarbeit der Kräfte der
Mitgliedstaaten mit Kräften des griechischen Militärs vorgesehen.
d) Inwiefern plant Frontex die Entsendung von Grundrechtebeobachtern
zu den RABIT-Missionen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Wie, und von wem werden die Push-backs der griechischen
Küstenwache, bei denen Geflüchtete in Rettungsinseln in türkische Gewässer
gezogen werden, nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt (
http://glef
t.de/3Gt), und inwiefern hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu
den Vorfällen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Hat Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung Details oder Berichte zu
Fällen vorgelegt, in denen türkische Grenzbehörden (auch Militär)
Einheiten der EU-Grenzagentur Frontex bzw. der an den beiden RABIT
Frontex-Missionen in Griechenland teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
behindert oder gerammt haben (Schriftliche Frage 363 des Abgeordneten
Andrej Hunko vom 25. März 2020), und was wird darin als Grund oder
Ursache beschrieben (bitte auch für die Verfolgung von griechischen
Küstenwachschiffen darstellen, vgl. „Küstenwachen geraten in Ägäis
aneinander“,
www.sueddeutsche.de vom 7. März 2020)?
Über die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 22 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/18344 liegen der
Bundesregierung hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor.
8. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Forderungen bekannt,
Frontex zukünftig auf beiden Seiten der griechisch-türkischen Grenze
einzusetzen, und wo werden diese beraten (Sitzung des Ausschusses für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Europaparlament
am 2. April 2020)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Berichterstattung zur Sitzung des
Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hinausgehenden
Erkenntnisse vor.
9. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Frontex-
Einsätze in Griechenland die Rotation des eingesetzten Personals
geplant, und in welchem Umfang sind deutsche Bundes- und
Landespolizeien davon betroffen?
Grundsätzlich werden die Rotationen in einem vierwöchigen Rhythmus auf
dem Luftweg in Absprache mit Frontex und weiteren Mitgliedstaaten geplant
und durchgeführt. Hiervon sind alle deutschen Einsatzkräfte gleichermaßen
betroffen.
10. Für welche einzelnen Maßnahmen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung die 50 Mio. Euro aus dem EU-Fonds ISF-Grenz- und Visa-
Fonds zur Entsendung von Polizei- und Grenzschutzkräften an die
griechisch-türkischen und bulgarisch-türkischen EU-Außengrenzen
aufgewendet werden (Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres (LIBE) im Europaparlament am 2. April 2020), wo
finden diese statt, und wer nimmt daran teil bzw. wird davon begünstigt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Rückkehr-Operationen hat Frontex nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2020 durchgeführt, und welche sind geplant (bitte auch
die Zahl der Betroffenen nennen)?
Der Bundesregierung liegen nur Informationen zu Rückführungsmaßnahmen
mit deutscher Beteiligung vor. Der nachstehenden Tabelle können die
Rückführungsmaßnahmen, die die Bundespolizei im Zeitraum von Januar bis März
2020 unter Koordinierung und Finanzierung von Frontex durchgeführt hat,
entnommen werden. Im Zeitraum vom 1. bis 9. April 2020 fanden keine
entsprechenden Maßnahmen statt. Der Planungsprozess zu künftigen Maßnahmen
ist noch nicht abgeschlossen.
Abflughafen Zielstaaten Anzahl
Rückzuführender
Teilnehmende Staaten
Frankfurt/Main PAK 31 Deutschland
München AFG 37 Deutschland
Düsseldorf GEO 29 Deutschland, Frankreich,
Schweden
Köln/Bonn GIN 9 Deutschland, Belgien
Leipzig NBE 18 Deutschland
München NGA 20 Österreich, Deutschland,
Griechenland, Belgien
Düsseldorf ALB, XXK 73 Deutschland, Finnland
Berlin-SXF RUS 41 Deutschland
Düsseldorf MKD, SRB 78 Deutschland
Düsseldorf GHA 21 Deutschland
Frankfurt/Main PAK 47 Deutschland, Polen
Leipzig TUN 19 Deutschland
Düsseldorf NGA 10 Deutschland, Norwegen
Leipzig GEO 81 Deutschland, Italien
Düsseldorf AFG 31 Deutschland
Berlin-SXF SRB, MDA 76 Deutschland
Düsseldorf AZE 21 Deutschland
Frankfurt/Main ALB, XXK 85 Deutschland
München NGA 27 Deutschland, Polen
Berlin-SXF AZE 29 Deutschland
Düsseldorf PAK 34 Österreich, Deutschland,
Schweden
Hannover MNE 44 Deutschland
Hamburg GHA 15 Deutschland
Düsseldorf GEO 42 Deutschland, Italien,
Frankreich
Berlin-SXF ALB, MDA 57 Deutschland
Düsseldorf ALB, XXK 74 Deutschland, Finnland
Leipzig AFG 39 Deutschland
Frankfurt/Main SRB 19 Deutschland
Düsseldorf SRB 31 Deutschland
12. Seit wann nimmt die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
der Covid19-Krise keine Flüchtlinge im Rahmen des EU-Türkei-Deals
zurück (Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (LIBE) im Europaparlament am 2. April 2020), und wann soll
dies wieder aufgenommen werden?
Die türkischen Stellen informierten die griechischen Behörden am 16. März
2020 über die Aussetzung weiterer Rückführungen. Die letzte Rückführung
von Griechenland in die Türkei im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung erfolgte
am 5. März 2020. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, wann die
Rückführungsoperationen wiederaufgenommen werden.
13. Wo, und bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die 31
Lager auf dem griechischen Festland sowie die fünf Lager auf den Ägäis-
Inseln errichtet werden, für die Griechenland 320 Mio. Euro aus EU-
Mitteln erhält (vgl. Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres (LIBE) im Europaparlament am 2. April 2020)?
Zu Einzelheiten der Verwendung von EU-Mitteln liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
14. Welche technischen Einsatzmittel hat die Bundespolizei in den Jahren
2019 und 2020 Frontex zur Verfügung gestellt (bitte für die einzelnen
Einsätze darstellen), und welcher Aufwuchs ist geplant?
Für das Jahr 2019 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Polizei- und Zolleinsätzen im
Ausland“ (Bundestagsdrucksachen 19/10445, 19/12554, 19/16671 und 19/19467)
verwiesen. Im Jahr 2020 stellte die Bundespolizei bislang Streifenfahrzeuge,
portable Wärmebildgeräte, zwei Kontroll- und Streifenboote sowie einen
Polizeihubschrauber für Frontex-Einsätze zur Verfügung. Die technischen
Einsatzmittel waren in folgenden Operationen eingesetzt: Joint Operational Flexible
Operational Activities 2020 Land, Joint Operational Flexible Operational
Activities 2020 Land Western Balkans, Joint Operation Poseidon und Rapid Border
Interventions EVROS 2020 und AEGEAN 2020.
Planungen zu einem Aufwuchs gibt es derzeit nicht.
15. Mit welchen technischen Einsatzmitteln beteiligen sich deutsche
Polizeien von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
am „Rapid Reaction Equipment Pool“ und dem „Technical Equipment
Pool“ von Frontex?
Die technischen Einsatzmittel für Frontex werden zurzeit ausschließlich von
der Bundespolizei gestellt. Die Bundespolizei beteiligt sich an dem „Rapid
Reaction Equipment Pool“ mit Streifenfahrzeugen und Wärmebildgeräten. Im
„Technical Equipment Pool“ sind Einsatzschiffe, Hubschrauber und
Personendetektionsgeräte enthalten.
16. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben die Bundesländer nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 zu Frontex
entsandt (bitte für die einzelnen Einsätze darstellen), und welcher
Aufwuchs ist geplant?
In 2019 wurden insgesamt 215 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der
Bundesländer in durch Frontex koordinierte Einsätze entsandt. Hiervon 62 zur Joint
Operation Poseidon, 41 zu den Joint Operations Themis und Indalo und 112 zur
Joint Operation Flexible Operational Activities Land. Für Frontex-
Einsatzmaßnahmen 2020 wurden bisher 43 Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamte der Länder zu Frontex entsandt. Hiervon 17 zur Joint Operation Poseidon,
4 zu den Joint Operations Themis und Indalo und 22 zur Joint Operation
Flexible Operational Activities Land. Die deutsche personelle Beteiligung an
Frontex-Einsätzen orientiert sich auch weiterhin an dem durch die Agentur
benannten jeweiligen personellen Bedarf.
17. Welche Diskussionspapiere für die Umsetzung des Mandats von Frontex
bzw. dessen Veränderung hat die Bundesregierung in den letzten zwei
Jahren im Rat der Europäischen Union verteilt, und welchen Inhalt haben
diese (bitte die wesentlichen Vorschläge skizzieren)?
Am 7. November 2019 wurde das Dokument „Positionspapier zur Nutzung des
neuen Mandats der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im
Bereich Rückkehr“ (Ratsdokument 13680/19) in der Ratsarbeitsgruppe
„Integration, Migration und Rückführung“ (Format Rückführung) an die
Mitgliedstaaten verteilt. Das Dokument beinhaltet Vorschläge zur Zusammenarbeit mit
Frontex unter dem neuen erweiterten Mandat im Bereich Rückkehr. Zu den
Vorschlägen zählen die Verstärkung der operativen Unterstützung vor und bei
der Rückführung sowie im Bereich der Freiwilligen Rückkehr und
Reintegration.
18. Ermöglicht das Frontex-Mandat nach Auslegung der Bundesregierung
eine Organisation oder Begleitung der Rückführung unbegleiteter
Minderjähriger, und inwiefern plant die Agentur entsprechende Maßnahmen?
Das Frontex-Mandat ermöglicht, wie auch schon in der Vergangenheit, im
Rahmen von Unterstützungsleistungen grundsätzlich auch die Organisation sowie
die Begleitung der Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen im Rahmen
von entsprechenden Rückführungsmaßnahmen nach den Vorgaben der
Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Die
Minderjährigen sind dann in der Praxis ein Teil der Personengruppe, welche
rückgeführt wird. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu gezielten
Rückführungsmaßnahmen von ausschließlich unbegleiteten Minderjährigen
vor.
Generell sieht die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz-
und Küstenwache in Artikel 80 Absatz 3 vor, dass die Europäische Grenz- und
Küstenwache bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den besonderen
Bedürfnissen von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen Rechnung trägt und im
Rahmen ihres Mandats auf diese Bedürfnisse eingeht; die Europäische Grenz-
und Küstenwache hat bei allen ihren Aktivitäten insbesondere den Rechten des
Kindes Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass das Kindeswohl gewahrt
bleibt.
19. Ist es aus Sicht der Bundesregierung vom Frontex-Mandat erfasst, den
EU-Mitgliedstaaten technische Hilfe zu leisten, damit abzuschiebende
Personen nicht das Land verlassen (Ratsdokument 13680/19)?
a) Welche technischen Überwachungsmaßnahmen dürfte Frontex
demnach anbieten oder durchführen?
b) Welche Personen würde dies betreffen?
Die Fragen 19 bis 19b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Artikel 48 Absatz 2 (d) der Verordnung (EU) 2019/1896 umfasst die
technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten, die in Bezug auf
ihre Rückkehrsysteme Herausforderungen ausgesetzt sind, auch Tätigkeiten,
die den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Durchführung von
Rückkehrverfahren erleichtern sollen, unter anderem durch Bereitstellung von
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, die von den
Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/115/EG und dem Völkerrecht
getroffen wurden und die notwendig sind, um zu gewährleisten, dass sich zur
Rückkehr verpflichtete Personen für die Rückkehr bereithalten, und sie davon
abzuhalten, sich ihrer Rückkehr zu entziehen, sowie Empfehlungen zu und
Unterstützung in Bezug auf Alternativen zur Inhaftnahme.
20. Plant Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung ein Arbeitsabkommen
mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen oder der
Internationalen Organisation für Migration (IOM), und falls ja, welcher
Inhalt ist ihr dazu bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant Frontex aktuell kein
Arbeitsabkommen zwischen der Agentur und dem Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
21. Inwiefern nehmen Bundesbehörden an der „Future Group on Travel
lntelligence and Border Management“ mit Frontex und Europol teil
(Bundestagsdrucksache 19/16505, Antwort zu Frage 6)?
An der „Future Group on Travel Intelligence and Border Management“ nimmt
ein Vertreter der Bundespolizei teil.
a) Welche Diskussionen werden dort zur „Verbesserung des
Grenzmanagements“ durch eine effektivere Nutzung vorhandener und künftiger
Systeme, wie z. B. des Entry-Exit-Systems oder Passenger Name
Records, geführt?
Die „Future Group on Travel Intelligence and Border Management“ dient dem
gemeinsamen Austausch, wie bestehende und im Aufbau befindliche Systeme
effektiv für die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung genutzt werden können.
Dabei wird vor allem diskutiert, wie die unterschiedlichen Systeme aus Sicht
der teilnehmenden Experten besser vernetzt und die erhobenen Informationen
insbesondere für Risikoanalysen genutzt werden können.
b) Mit welchen Maßnahmen könnten aus Sicht der Bundesregierung der
Austausch und die Nutzung von Informationen „bei Ermittlungen und
beim Grenz- sowie Migrationsmanagement“ erreicht werden?
Hierzu hat noch keine Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung
stattgefunden.
22. Inwiefern hat in der Bundesregierung mittlerweile eine Meinungsbildung
zur Ausweitung des Mandatsbereichs der „Meldestelle für
Internetinhalte“ bei Europol auf den Bereich der Schleusungskriminalität
stattgefunden (Bundestagsdrucksache 19/16505, Antwort zu Frage 17)?
Eine Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Ausweitung des
Mandatsbereichs der „Meldestelle für Internetinhalte“ hat noch nicht
stattgefunden.
23. Inwiefern trägt die Bundespolizei in Frontex-Einsätzen zum Lagebild für
„Frontex Aerial Surveillance Services“ (FASS) bzw. den „Multipurpose
Aerial Surveillance“ (MAS) bei?
Die Bundespolizei leistet zu diesem Lagebild keine Beiträge.
24. Wie oft erfolgten oder erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2019 und 2020 Flüge der FASS oder MAS vor oder über der
libyschen Seenotrettungszone, und welche Flugzeuge mit welcher
Kennung werden hierfür gechartert?
a) In welchen bzw. in wie vielen Fällen haben von Frontex oder EU-
NAVFOR MED eingesetzte Flugzeuge oder Drohnen in den Jahren
2019 und 2020 Informationen zu Vorkommnissen in der libyschen
Seenotrettungszone an die dort zuständige Seenotrettungsleitstelle
oder die Küstenwache übermittelt, und in welchen dieser Fälle betraf
dies Boote in Seenot?
b) Haben Frontex oder EUNAVFOR MED im Rahmen ihrer
Luftaufklärung von Gewässern, für die Libyen im Rahmen der SOLAS-
Konvention zuständig ist beobachtet, wie Boote in die maltesische
Seenotrettungszone einfuhren, und dennoch Behörden in Libyen und
nicht in Malta mit deren Aufbringen beauftragt, wie es das Alarm
Phone Mittelmeer beispielsweise für den 18. Oktober 2019 und
14. März 2020 dokumentiert?
Die Fragen 24 bis 24b werden aufgrund des Themenzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Werden im „Maritime Intelligence Community Risk Analysis Network“
(MIC-RAN) von Frontex, an dem auch die Bundespolizei teilnimmt
(Bundestagsdrucksache 19/16505, Antwort zu Frage 12), Daten oder
Erkenntnisse aus der „African Intelligence Community“ (AFIC) von
Frontex eingespeist, und falls ja, welche Mitglieder hat diese zurzeit, und
welche potentiellen Beitrittskandidaten kennt die Bundesregierung?
Im Rahmen der bisherigen Netzwerk-Arbeit des „Maritime Intelligence
Community Risk Analysis Network“ (MIC-RAN) erfolgte nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Einbindung bzw. Nutzung von Daten oder
Erkenntnissen aus der „African Intelligence Community“ (AFIC).
26. Welche Einsätze hat Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Epidemie des neuen Corona-Virus zu welchem Zeitpunkt ausgesetzt oder
zurückgefahren, und wann sollen diese nach gegenwärtigen Plänen
wieder aufgenommen werden (sofern die Bundesregierung hierzu keine
Kenntnis hat, bitte für Einsätze unter deutscher Beteiligung ausführen)?
Frontex hat im März 2020 eine Einsatzpriorisierung vorgenommen. Focal und
Coordination Point Land und Air Maßnahmen wurden bis auf weiteres
ausgesetzt. Die übrigen Operationen werden lageangepasst fortgeführt.
27. Wann hat die Bundesregierung wegen der Epidemie des neuen Corona-
Virus welches Personal aus welchen Frontex-Missionen abgezogen?
Deutschland hat in enger Abstimmung mit Frontex und den jeweiligen
Einsatzmitgliedstaaten ab Mitte März 2020 begonnen, Einsatzkräfte sukzessive aus
Italien, Spanien, Bulgarien und Albanien zurückzuholen. Darüber hinaus wurden
die eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei von den
Einsätzen an den Focal und Coordination Points Land und Air nach deren Aussetzung
durch Frontex im März 2020 wieder nach Deutschland gebracht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]