[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka,
Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/18580 –
Korrekturmaßnahmen zum Bevölkerungsschutz in Pandemiefällen nach
Risikoanalyse zu einer „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ im Jahr 2012
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Zeiten der weiteren rasanten Verbreitung des sog. Corona-Virus (SARS-
CoV-2) stehen die Politik, die Wirtschaft und insbesondere die
Zivilbevölkerung nach Ansicht der Fragesteller vor einer immensen Herausforderung. Die
Eindämmung der Erkrankung COVID-19 oder gar eine Überwindung der
Pandemie zeichnen sich derzeit keineswegs ab (vgl. dazu etwa Münchener
Merkur vom 20. März 2020, online abrufbar unter
https://merkur.de/welt/coronavi
rus-karte-deutschland-echtzeit-infektionen-europa-nrw-weltweit-sterberate-risi
kogebiete-zr-13593735.html, zuletzt abgerufen am 20. März 2020).
Nimmt die Bundesregierung die Aufgabe ernst, ihre Bevölkerung zu schützen,
so ist es nach Ansicht der Fragesteller zwingend, eine Fehleranalyse
durchzuführen, die ein aufgeklärtes politisches Agieren in der Krise ermöglicht.
Auf Bundestagsdrucksache 17/12051 ist eine Risikobewertung des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu finden, welches eine
Lageeinschätzung zu einer „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ (Punkt 2.3) lieferte,
die mit der jetzigen Situation vergleichbar ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, zu der auch die
Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ von 2012
(Bundestagsdrucksache 17/12051) zählt, stellen keine Risikobewertungen dar. Im Rahmen
des Risikomanagementsystems dienen Risikoanalysen als Grundlage und
Ausgangspunkt für mögliche Risikobewertungen. In Risikoanalysen identifizierte
Handlungsfelder beziehen sich dabei auf die jeweiligen Szenarien und stellen
nicht zwingend Maßnahmen dar, die im Rahmen einer Risikobewertung als
erforderlich erachtet werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19113
19. Wahlperiode 12.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann hat die Bundesregierung, insbesondere deren Nachrichtendienste,
erstmalig Kenntnis über eine neu auftretende Lungenkrankheit in China
(COVID-19) erlangt?
Die Bundesregierung hat erstmalig Ende 2019 Kenntnis über das Auftreten
einer Lungenentzündung unbekannter Ursache in China erlangt.
2. Welche Gründe bewogen die Bundesregierung konkret, trotz der
beschriebenen, „von Asien ausgehenden weltweiten Verbreitung“ (a. a. O.,
Punkt 2.3., S. 5) und der möglichen hohen Zahlen der Folgeinfektionen
im Rahmen der Risikoanalyse und der bekannten tatsächlichen
Umstände der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 aufgrund der
Reiseaktivitäten von China nach Europa, die deutschen Außengrenzen nicht sofort,
spätestens nach der Akutisierung der Lage in Italien, vollständig zu
schließen (vgl. etwa Finanzen.net vom 11. März 2020, online abrufbar
unter
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/virus-merkel-gegen-gren
zschliessungen-in-deutschland-8614464, zuletzt abgerufen am 20. März
2020)?
In dem durch das Robert Koch-Institut (RKI) erstellten „Nationalen
Pandemieplan Teil II – Wissenschaftliche Grundlagen“ wird von vollständigen
Grenzschließungen klar abgeraten.
Daneben kann eine Grenzschließung zahlreiche Menschen in ihren
persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten einschränken und durch Auswirkungen
auf den Güter- und Warenverkehr die Einfuhr wichtiger medizinischer Güter
erschweren und zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. Sie kann nach
Auffassung der Bundesregierung daher immer nur in Ausnahmefällen, im dafür
vorgesehenen rechtlichen Rahmen und nach intensiver Abwägung in Betracht
gezogen werden.
Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen erfolgten im Einklang
mit Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Hierbei sind verschiedene
Effekte, wie die Evidenz zur Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen,
mögliche negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen sowie die
Reaktionskapazitäten auf eine Epidemie gegeneinander abzuwägen.
Die Bundesregierung hat auf Grundlage des Gesetzes zur Durchführung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) frühzeitig reagiert und
Maßnahmen etabliert, um eine Verbreitung des Coronavirus durch Reisende zu
verhindern.
3. Weshalb verzichtete die Bundesregierung bereits zuvor auf die
Verhängung einer vollständigen Einreisesperre aus den Ländern, die am
stärksten von der Verbreitung des „Corona-Virus“ betroffen waren (hier
erneut China und Italien, vgl. etwa Bild.de vom 19. März 2020, online
abrufbar unter
https://bild.de/politik/ausland/politik-ausland/trotz-corona-fli
eger-aus-china-und-iran-landen-weiter-in-deutschland69487486.bil
d.html, zuletzt abgerufen am 20. März 2020)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Hatte die Bundesregierung weitergehende Erkenntnisse, welche die
Annahme rechtfertigten, dass sich das im Rahmen der oben genannten
Risikoanalyse durchgeführte Planspiel betreffend die Verbreitung des Virus
„Modi-SARS“ von der tatsächlichen Sachlage im Hinblick auf die
Verbreitung des „Corona-Virus“ unterscheiden würde?
Nein, derartige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz stellen keine Planspiele dar. Sie orientieren
sich hinsichtlich der Szenario-Modellierung jeweils an einem möglichen
fiktiven Ereignisverlauf eines denkbaren Extremereignisses. Sie stellen keine
Prognose oder Vorhersage eines Ereignisses dar und sind hypothetischer Natur.
5. Welche Gründe führten konkret dazu, dass die Bundesregierung auf
Maßnahmen im Bereich der weiteren Vorsorge solcher existenziellen
Pandemien, wie etwa der vorrätigen Beschaffung von Beatmungsgeräten
und Schutzmasken, verzichtete (vgl. etwa WeltOnline vom 17. März
2020, online abrufbar unter
https://welt.de/wirtschaft/article206603525/B
eatmungsgeraete-Draeger-soll-10-000-Stueck-in-kuerzester-Zeit-baue
n.html, zuletzt abgerufen am 20. März 2020)?
Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der
durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenzverteilung.
Der Gegenstand der Bundeskompetenz ist nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1
des Grundgesetzes (GG) nur und thematisch eng begrenzt der Schutz der
Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz). Der
Katastrophenschutz sowie entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitsbereich
im Falle einer Pandemie liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Im Rahmen des COVID-19-Krisenmanagements der Bundesregierung wurden
Ende März 2020 die Zuständigkeiten des Bundes bei einer epidemischen Lage
von nationaler Bedeutung durch Änderungen insbesondere des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erweitert.
6. Verfügte die Bundesregierung über einen auf der Grundlage der
genannten Risikobewertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erarbeiteten
Plan für ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer und des Bundes im
Pandemiefall oder über sonstige Pläne, die ein geordnetes Agieren in
derlei Fällen determinieren?
a) Wenn nein, weshalb wurde auf die Erarbeitung eines einheitlichen
Konzeptes zur Bewältigung derartiger Krisen verzichtet?
Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das gemeinsame Vorgehen des Bundes und der Länder ergibt sich aus dem
Nationalen Pandemieplan (NPP). Der NPP wurde unter der Federführung des RKI
gemeinsam mit den Ländern erstellt, regelmäßig fortgeschrieben und auch im
Licht der genannten Risikoanalyse von 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051)
angepasst.
Der NPP dient der gezielten Vorbereitung von Behörden und Institutionen auf
Bundes- und Länderebene auf eine Influenzapandemie und gibt einen Rahmen
vor, der die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die
Ausführungspläne der Kommunen bildet. Die Umsetzung des NPP fällt im Wesentlichen in
die Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
b) Warum hat die Bundesregierung nach Wahrnehmung der Fragesteller
erst dann ihr Handeln intensiviert, als u. a. durch den bayerischen
Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder das zögerliche Handeln
angemahnt wurde (
https://www.stern.de/gesundheit/soeder--deutschland-is
t-im-kampf-gegen-coronavirus-zu-langsam-9184696.html)?
Die Bundesregierung hat entgegen der Annahme der Fragesteller von Beginn
an intensiv und schnell die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der
Lage eingeleitet.
7. Lagen der Bundesregierung insbesondere Pläne zur Grenzsicherung und
zur Abwendung weiterer Einreisen aus Krisengebieten im Pandemiefall
vor, die bei Verzicht auf eine vollständige Grenzschließung und
Einreisesperre hätten zur weiteren Verbreitung des Virus beitragen können (z. B.
Schnelltests, Verordnung einer zwangsweisen Quarantäne, Einrichtung
von Quarantänebereichen o. Ä.)?
Der Bundesregierung liegt der durch das RKI erstellte Nationale Pandemieplan
(NPP) mit den dort dargestellten Maßnahmen vor. Mit den aus der H1N1-
Influenzapandemie 2009 gewonnenen Erfahrungen und Ergebnissen haben sich
Bund und Länder und verschiedenste Gremien und Institutionen intensiv
auseinandergesetzt, die notwendigen fortlaufenden Planungen fortgesetzt und
Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf im NPP hinsichtlich der einzelnen Teile
des Planes umgesetzt.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
8. Erwog die Bundesregierung nach der entsprechenden Risikobewertung
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), sich an inländischen Programmen
zur Entwicklung von Impfstoffen zur Bekämpfung von etwaigen SARS-
Modi zu beteiligen?
Was waren die Gründe, dies letztlich nicht zu tun (vgl. etwa WeltOnline
vom 17. März 2020, online abrufbar unter
https://welt.de/wirtschaft/articl
e206555143/Corona-USA-will-Zugriff-auf-deutsche-Impfstoff-Firma.h
tml>, zuletzt abgerufen am 20. März 2020)?
Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Impfstoffentwicklungen gegen
Coronaviren (SARS-Modi) bereits früh erkannt und unterstützt seit Längerem
die Entwicklung von SARS-Impfstoffen sowohl im Inland (durch
Projektförderung sowie durch institutionelle Förderung am Deutschen Zentrum für
Infektionsforschung [DZIF]) als auch in internationalen Kooperationen, insbesondere
in der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI). Die
Bundesregierung unterstützt diese Initiative, weil damit sichergestellt wird, dass
ausreichend viele Ansätze zur Entwicklung von Impfstoffen verfolgt werden, um
einen zugelassenen Impfstoff zu erhalten, und die entwickelten Impfstoffe
weltweit, also auch in Deutschland, verfügbar sein werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der
Eindämmung des Virus nicht an Taiwan orientiert, das wegen seiner Nähe zur
Volksrepublik China als Hochrisikogebiet galt und trotz dessen die
Epidemie im Land mit effektiven Maßnahmen, wie beispielsweise ein
frühzeitiges Einreiseverbot und Verbot des Exports von Schutzmasken,
eindämmen konnte (vgl. Focus Online vom 16. März 2020, abrufbar unter
https://focus.de/perspektiven/das-virus-wunder-in-taiwan-was-hinter-de
n-extrem-wenigen-infizierten-steckt_id_11775285.html, zuletzt
aufgerufen am 23. März 2020)?
Das Krisenmanagement in Taiwan erschöpft sich nicht in Einreise- und
Exportverboten. Wie auch die Bundesregierung verfolgte Taiwan ein konzertiertes
Vorgehen, erließ Reisewarnungen für Risikogebiete sowie
Quarantänemaßnahmen bei Einreise aus diesen, unternahm eine stringente Risikokommunikation
zur Sensibilisierung der Bevölkerung, sicherte und beschaffte Schutzmaterial
und erhöhte die Versorgungskapazitäten in Krankenhäusern.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaigen wissenschaftlichen
Austausch zum Thema COVID-19 zwischen dem Robert Koch-Institut,
der Charité und den taiwanesischen Gesundheitsbehörden, welcher
stattfand oder sogar noch fortbesteht?
Wenn ja, um welche Inhalte handelt es sich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat kein wissenschaftlicher Austausch
zum Thema COVID-19 zwischen dem RKI und den Gesundheitsbehörden in
Taiwan stattgefunden. Über einen etwaigen Austausch der Charité mit den
Gesundheitsbehörden in Taiwan liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
11. Welche Vertreter der Bundesregierung haben am Fachforum der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Corona-Virus am 11. und 12. Februar
in Genf teilgenommen (vgl. Tagesschau.de vom 11. Februar 2020,
abrufbar unter
https://www.tagesschau.de/ausland/corona-who-101.html,
zuletzt auf-gerufen am 23. März 2020)?
Am Fachforum der World Health Organisation (WHO) vom 11. bis 12. Februar
2020 haben keine Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
teilgenommen. Auf Einladung der WHO waren jedoch Expertinnen und Experten aus
Deutschland bei dem Fachforum vertreten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]