[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Dr. Anna
Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/18868 –
Internationale Forschungskoordination zur Entwicklung von Impfstoffen,
Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der globalen Corona-Pandemie muss die Weltgemeinschaft
zusammenarbeiten – insbesondere auch in der Forschung, die jetzt Verantwortung
für uns alle übernimmt. Fortschritte bei der Erforschung von Medikamenten,
Impfstoffen und Testverfahren machen Mut, dass wir diese Krise in
absehbarer Zeit überstehen werden. Doch kein Land kann nach Auffassung der
Fragestellenden die dringend benötigten Medikamente und Impfstoffe jetzt allein
entwickeln und in ausreichendem Maß produzieren. Regierungen, wohltätige
Organisationen und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen
müssen darum ihre Kräfte bündeln. Internationale Forschungsallianzen und
Forschungskoalitionen wie die Coalition for Epidemic Preparedness
Innovation (CEPI) leisten dazu einen wesentlichen Beitrag, damit Ressourcen und
Kompetenzen in dieser schwierigen Zeit gebündelt werden. Dabei ist aber
bereits jetzt darauf zu achten, dass lebensrettende Forschungsergebnisse später
allgemein verfügbar sind. Wenn Forschung in wesentlichen Teilen von
öffentlichen Geldgebern finanziert wird, müssen auch ihre Ergebnisse allen
Menschen zugänglich gemacht werden. Eine exklusive Nutzung von
Medikamenten oder Impfstoffen in einzelnen Staaten oder der Ausschluss großer
Bevölkerungsgruppen durch extrem hohe Kosten sind damit aus Sicht der
Fragestellenden nicht vereinbar. Durch ihre Position im Steuerungsgremium (Board)
und Investors Council von CEPI sitzt die Bundesregierung bei dieser
Forschungskoalition an einer entscheidenden Schaltstelle, um solche
Rahmensetzungen mitzuprägen.
1. Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Förderung der
Impfstoffforschung durch CEPI in der Corona-Pandemie bislang
gegenüber nationalen Alleingängen bewährt, und wo sieht sie Ausbaupotential,
auch was die stärkere Beteiligung weiterer Partnerländer angeht?
Aus Sicht der Bundesregierung hat die internationale Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations (CEPI) mehrere Vorzüge gegenüber nationalen
Einzelanstrengungen:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19389
19. Wahlperiode 22.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
20. Mai 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– CEPI baut auf eine inzwischen dreijährige Erfahrung bei der Entwicklung
von Impfstoffen gegen Pandemierelevante Krankheiten. Vor allem die
bisherigen Arbeiten an MERS-CoV und der Plattform-Technologien stellten
eine gute Ausgangslage dar, um mit der Impfstoffentwicklung gegen SARS-
CoV-2 unmittelbar nach seinem Auftreten beginnen zu können und
inzwischen ein Impfstoffportfolio von zurzeit neun Impfstoffkandidaten
aufzubauen.
– Mit ihrem großen Portfolio parallel entwickelter Impfstoffe, die zudem auf
unterschiedlichen Methoden und Technologien basieren, hat CEPI eine
realistische Chance, auch tatsächlich zwei bis drei Impfstoffe bis zur Zulassung
zu bringen.
– CEPI gewährleistet mit ihren Rahmenbedingungen und der individuellen
Ausgestaltung der Verträge, dass die entwickelten Impfstoffe weltweit an
verschiedenen Standorten produziert und grundsätzlich für alle Menschen
verfügbar und erschwinglich sein werden.
Die Bundesregierung begrüßt, dass im Zuge der COVID-19-Pandemie weitere
Länder Mittel für CEPI zugesagt haben. Daher hat sie sich aktiv als Co-
Gastgeberin an der Geberkonferenz der EU-Kommission am 4. Mai 2020
beteiligt und einen signifikanten Finanzierungsbeitrag zugesagt. Dort ist es
gelungen, für die Entwicklung und globale Produktion von Impfstoffen,
Therapeutika und Diagnostika 7,4 Mrd. Euro zu sichern.
2. Welche individuellen Regelungen hinsichtlich der späteren Vermarktung
bzw. Verfügbarkeit eines mithilfe von öffentlichen, durch die
internationale Forschungskoalition CEPI vergebenen Geldern entwickelten
Impfstoffes gegen COVID-19 sind der Bundesregierung über die
Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze (wie sie in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 101 des Abgeordneten Kai Gehring auf
Bundestagsdrucksache 19/18770 genannt werden) hinaus bekannt, insbesondere
hinsichtlich der Bepreisung oder potentiellen Step-In-Rights bei den Versuchen
nationaler Exklusivversorgung?
Die von CEPI formulierten Zugangsregelungen richten sich an dem Grundsatz
aus, dass „geeignete Impfstoffe unabhängig von der Zahlungsfähigkeit zuerst
den Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden, wo und wann sie
benötigt werden, um einen Ausbruch dadurch zu beenden oder einzudämmen.“
CEPI hat einen Ausschuss (Equitable Access Committee) für die Überprüfung
der Umsetzung dieser Prinzipien des gerechten Zugangs in den einzelnen
Verträgen eingerichtet und wirksame vertragsrechtliche Regelungen (Stepin
Rights) zu deren Einhaltung getroffen. Das Equitable Access Committee
begleitet auch die im Kontext von COVID-19 abgeschlossenen Verträge und stellt
die Einhaltung der verschiedenen Dimensionen eines gerechten Zugangs der
Vertragspartner sicher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist in diese
Überprüfung mit eingebunden.
CEPI achtet bei seiner Förderung grundsätzlich und insbesondere im
COVID-19-Portfolio auf eine Risikostreuung hinsichtlich der
wissenschaftlichtechnologischen Prinzipien, der geographischen Verteilung von Forschungs-
und Entwicklungsstandorten und der Herstellungsstandorte und -kapazitäten,
um die weltweite Verfügbarkeit und ausreichende Herstellungskapazitäten
sicherzustellen.
3. Inwiefern ist es nach Kenntnisstand der Bundesregierung zutreffend,
dass solche Bedingungen im Rahmen von CEPI in der Vergangenheit
abgeschwächt wurden (siehe ARD Plusminus vom 25. März 2020
„Wettlauf um den Corona-Impfstoff“)?
a) Wenn ja, welche Bereiche sind davon konkret betroffen?
b) Wenn ja, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für
eine solche Abschwächung dieser Bedingungen?
Der Bundesregierung ist keine Abschwächung der von CEPI formulierten
Zugangsregelungen bekannt. Es wurden lediglich Teile der generellen Richtlinien
geändert, um Regelungen zur Zugangsgerechtigkeit in den einzelnen Verträgen
mit Entwicklungspartnern individueller und besser angepasst auf die jeweilige
Situation gestalten zu können. Alle Vertragspartner von CEPI sind vertraglich
zur Einhaltung der CEPI-Richtlinien für einen gerechten Zugang verpflichtet.
Diese schreiben ausdrücklich vor, dass von CEPI geförderte Impfstoffe
bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung gestellt
werden.
4. Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung angesichts der aktuellen
Pandemie Handlungsbedarf, dass die Ergebnisse öffentlich geförderter
Forschung allgemein und bezahlbar zugänglich gemacht werden, und
welche Maßnahmen unternimmt sie dafür im Rahmen
a) der CEPI-Gremien,
Im Rahmen der CEPI-Gremien besteht aus Sicht der Bundesregierung kein
Handlungsbedarf. Durch die Zugangsregelungen von CEPI und die
zusätzlichen einzelnen vertraglichen Regelungen mit den jeweiligen
Forschungspartnern ist sichergestellt, dass die zu entwickelnden Impfstoffe verfügbar und
zugänglich sind. Die Gewährleistung der Zugänglichkeit schließt dabei die
Erschwinglichkeit für die im jeweiligen Ausbruchsfall zuständigen öffentlichen
staatlichen bzw. überstaatlichen Behörden/Organisationen ein. Die Daten und
Proben der durch CEPI geförderten Projekte werden grundsätzlich für
wissenschaftliche Zwecke nach dem Open Access-Prinzip zur Verfügung gestellt.
b) anderer internationaler Forschungs- und Gesundheitsorganisationen,
inklusive Welthandelsorganisation (WTO) und
Weltgesundheitsorganisation (WHO)?
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der WHO nimmt die Bundesregierung
aktiv an den vielschichtigen Diskussionen um die Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen der pharmazeutischen Industrie und insbesondere von
öffentlich geförderter Forschung teil. Nach Auffassung der Bundesregierung sind
insoweit insbesondere das Interesse der Öffentlichkeit an einem Zugang zu
Forschungsergebnissen mit den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der
pharmazeutischen Hersteller abzuwägen.
In Deutschland wurde mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom
22. Dezember 2010 in § 42b des Arzneimittelgesetzes die Pflicht zur
Veröffentlichung von Ergebnissen konfirmatorischer klinischer Prüfungen eingeführt.
Danach erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden Berichte über die
Ergebnisse klinischer Prüfungen von den pharmazeutischen Unternehmern und
Sponsoren zum Zweck der Veröffentlichung in einer Datenbank.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit
Humanarzneimitteln, die ab sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung
der Europäischen Kommission über die Funktionsfähigkeit des EU-
Datenportals nach Artikel 82 gelten wird, werden europaweit einheitliche
Anforderungen an die Übermittlung und Veröffentlichung von Daten aus klinischen
Prüfungen festgelegt. Danach werden die Ergebnisse aller klinischen Prüfungen, die
in der EU durchgeführt wurden, in einer EU-Datenbank öffentlich zugänglich
sein.
5. Welche konkreten Vereinbarungen zur Umsetzung des allgemeinen
Eckpunkts stellen sicher, dass Erlöse aus Verkauf oder Patentierung eines
mRNA-Impfstoffs, der mit CEPI-Förderung oder anderer öffentlicher
Forschungsförderung entwickelt wurde, anteilig in die öffentliche
Gesundheitsforschung fließen?
a) Wie hoch ist der Anteil der Erlöse, die aus Verkauf oder
Lizenzierung zurück an CEPI oder andere Institutionen der öffentlichen
Forschungsförderung fließen?
b) An welche Zweckbindungen sind solche Rückflüsse gebunden?
Die Fragen 5 bis 5 b werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich knüpft CEPI die Förderung der Forschung und Entwicklung von
Impfstoffen an die Bedingung, dass Erlöse aus Verkauf oder Patentierung der
Entwicklungsarbeiten anteilig an CEPI zurückfließen und dort für weitere
Impfstoffentwicklungsprogramme eingesetzt werden. Auch die Entwicklung
und der Aufbau von Produktionskapazitäten sind an die Bedingung geknüpft,
dass mögliche Erlöse aus dem Verkauf der dort produzierten Impfstoffe anteilig
und über den Zeitraum der Nutzung der Kapazitäten an CEPI zurückfließen.
Sollte sich der geplante Impfstoff als nicht wirksam erweisen und die
aufgebauten Produktionsstätten nicht genutzt werden, würden entsprechende
Rückzahlungen entfallen oder die Produktionskapazitäten – soweit möglich – für andere
aussichtsreichere Impfstoffkandidaten genutzt werden.
6. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass ein
mit CEPI-Förderung entwickelter Impfstoff nach dessen Zulassung
schnell, bezahlbar und in ausreichender Menge für den globalen Bedarf
hergestellt werden kann?
a) Inwiefern ist dafür der Eckpunkt, Daten und Proben für
wissenschaftliche Zwecke in Open-Access-Form zur Verfügung zu stellen,
bindend für die Vertragspartner bei der COVID-19-
Impfstoffentwicklung vereinbart?
CEPI stellt grundsätzlich den freien Zugang zu Daten, Ergebnissen und
Veröffentlichungen der geförderten Projekte sicher mit dem Ziel, die
Impfstoffentwicklung voranzutreiben. Dies ist in den übergeordneten Zugangsregelungen
vereinbart und gilt auch für das COVID-19-Portfolio.
b) Wie wird sichergestellt, dass ein so entwickelter Impfstoff so verteilt
wird, dass er dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird
und nicht zuerst in reichen Ländern gehortet oder Exporte blockiert
werden?
Die COVID-19-Pandemie kann nur erfolgreich überwunden werden, wenn ein
zukünftiger Impfstoff weltweit verfügbar ist. Ziel der internationalen
Geberkonferenz am 4. Mai 2020, an der die Bundesregierung aktiv als Co-
Gastgeberin teilgenommen hat, war es, dass Tests, Arzneimittel und Impfstoffe
in großer Menge und zu erschwinglichen Preisen entwickelt, hergestellt und
global verteilt werden können. Ein fairer und transparenter
Verteilungsmechanismus muss dazu beitragen, dass Impfstoffe dorthin gelangen, wo sie am
dringendsten benötigt werden und den Nutzen für die öffentliche Gesundheit
maximieren. Aufgrund der Bedrohung für die globale öffentliche Gesundheit und
des hohen weltweiten Bedarfs müssen handelspolitische Beschränkungen
vermieden werden und es sollten die Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden,
die heute schon internationale Verträge zum Recht des geistigen Eigentums
eröffnen, um eine schnellstmögliche Versorgung sicherzustellen. Dadurch kann
gefördert werden, dass mehrere Hersteller gleichzeitig mit der Produktion
beginnen können, sobald ein erster sicherer und wirksamer Impfstoff entwickelt
wurde. Die bestehenden Möglichkeiten für einen Technologietransfer sollten
auch genutzt werden, um die lokale Produktion eines zukünftigen COVID-19-
Impfstoffes in Entwicklungsländern zu fördern.
Die Bundesregierung unterstützt sowohl die weltweite Impfstoffentwicklung
über CEPI als auch die Bereitstellung von Impfstoffen, wo sie am dringendsten
benötigt werden, direkt über das Engagement in der Globalen Allianz für
Impfstoffe und Immunisierung (GAVI). Das Kernmandat von GAVI ist es, die
Immunisierungsdichte von geimpften Kindern in den ärmsten Ländern zu fördern.
Diese Rolle soll GAVI auch bei der Bereitstellung eines COVID-19 Impfstoffs
spielen.
c) Inwiefern sollten bestimmte Personengruppen, beispielsweise
Gesundheitspersonal, aus Sicht der Bundesregierung vorrangig Zugang zu
einem Impfstoff erhalten, und wie wird dies ggf. sichergestellt?
Während einer Pandemie wie im Fall von COVID-19 kann es notwendig sein,
Bevölkerungsgruppen zu definieren, die von einer Impfung besonders
profitieren, die häufigen Kontakt zu besonders vulnerablen Personen haben
(Gesundheitspersonal) bzw. deren bevorzugte Impfung einen besonders großen Einfluss
auf die Viruszirkulation in der Bevölkerung hat.
Die am Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte Ständige Impfkommission
(STIKO) hat gemäß § 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die
Aufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur
Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer
Krankheiten abzugeben. Dieser Auftrag gilt auch in einer Pandemie.
Dementsprechend wird es auch nach Zulassung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2
eine medizinisch begründete Empfehlung der STIKO zur Impfung von
Risikogruppen auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse geben. Teil I des
Nationalen Pandemieplans sieht vor, dass für medizinisches Personal zum
frühestmöglichen Zeitpunkt eine Impfung, z. B. über den Betriebsarzt, angeboten werden
sollte.
7. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der
Versorgung mit Impfstoffen gegen COVID-19 die Impfallianz GAVI in
Ländern mit mittlerem Einkommen (MICs) über die bisherige
Versorgung von Ländern mit niedrigen Einkommen (LICs) zum Einsatz
kommen?
a) Wenn ja, welche konkreten Aufgaben sollte GAVI dabei erfüllen?
b) Wenn nein, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Distribution
in Ländern mit mittleren und höheren Einkommen gesichert werden?
Kernmandat von GAVI ist es, die Immunisierungsdichte von geimpften
Kindern in den ärmsten Ländern der Welt zu erhöhen. Die Bundesregierung sieht
deshalb die zentrale Aufgabe von GAVI darin, den Zugang zu einem
COVID-19-Impfstoff in den 73 Ländern zu fördern, die von der Impfallianz
zurzeit unterstützt werden. Dazu gehören auch Länder, die von der Weltbank
als Länder mit mittlerem Einkommen (MIC) eingestuft werden. Allerdings
werden voraussichtlich auch MICs, die momentan nicht von GAVI gefördert
werden, vor Herausforderungen beim Zugang zu einem zukünftigen
COVID-19-Impfstoff stehen. Tatsächlich tritt GAVI bereits international als
wichtiger Befürworter für einen gerechten weltweiten Zugang zu einem
zukünftigen COVID-19-Impfstoff auf, was auch MICs einschließt.
8. Inwiefern erwägt die Bundesregierung im Falle aussichtsreicher
Impfstoff-Kandidaten Abnahmegarantien zu geben?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Deutschland verfügt über beachtliche pharmazeutische Produktionskapazitäten.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, eine schnelle Steigerung der
Produktion erfolgreicher Kandidaten in Deutschland vorzubereiten. Dies
schließt auch den Transfer erfolgversprechender Technologien und die
Möglichkeit der Auftragsproduktion ein. Die Bundesregierung bezieht zudem die
Möglichkeit der Gewährung von Abnahmegarantien für aussichtsreiche
Impfstoff-Kandidaten in ihre Überlegungen für weitere Maßnahmen ein.
9. Welches Potential misst die Bundesregierung einem internationalen
Technologie- und Patentpool für Impfstoffe, Diagnostika und
Therapeutika gegen COVID-19 bei, um deren schnelle, ausreichende Entwicklung
und Produktion für den globalen Bedarf zu sichern, wie jüngst von der
Weltgesundheitsorganisation und von verschiedenen Regierungen
gefordert (
https://www.statnews.com/pharmalot/2020/03/24/covid19-coronavi
rus-costa-rica-intellectual-property/), und welchen Anforderungen
müsste ein solcher Patentpool aus Sicht der Bundesregierung entsprechen?
Patentpools, zu denen sich forschende Unternehmen freiwillig
zusammenschließen, können einen Beitrag zur Entwicklung und Produktion von
Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19 leisten. Solche Pools
sollten möglichst effizient organisiert werden. Um organisatorische Doppelungen
zu vermeiden, dürfte es sich empfehlen, auf bestehenden Strukturen
aufzubauen.
10. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Transparenz von
Forschungs- und Entwicklungskosten, inklusive der Kosten von
klinischen Studien, von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen
COVID-19,
a) um einen allgemeinen, bezahlbaren Zugang zu solchen Produkten zu
gewährleisten,
b) um die Investition öffentlicher Gelder zur weltweiten Bereitstellung
von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika maximal effizient zu
gestalten,
c) Ist diese Transparenz aus Sicht der Bundesregierung derzeit
ausreichend gewährleistet?
Die Fragen 10a bis 10c werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine transparente Kostendarstellung bei
Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen generell wichtig.
Dazu zählt auch eine plausible Darstellung der Forschungs- und
Entwicklungskosten. Nach Ansicht der Bundesregierung lässt sich der Anteil öffentlicher
Fördermittel an Forschung und Entwicklung aber oft nicht hinlänglich präzise
ermitteln. Zudem lässt sich eine maximale Effizienz der Investition öffentlicher
Gelder nicht notwendigerweise nur an den Kosten berechnen, sondern muss
Zusatznutzen, Bedarf und Notwendigkeit des Produktes sowie ggf.
gesamtwirtschaftliche Vorteile mit einbeziehen. Im Falle von COVID-19 ist gleichwohl in
sehr vielen Entwicklungsansätzen eine ausschließliche oder sehr weitgehende
öffentliche Förderung enthalten. Dies muss nach Ansicht der Bundesregierung
berücksichtigt werden. Impfstoffe betreffend geschieht dies bereits im Rahmen
von CEPI.
Auch für Diagnostika und Therapeutika soll dies mit dem am 24. April 2020
von der WHO angekündigten Access to Covid-19 (ACT)-Accelerator
sichergestellt werden. Der ACT-Accelerator, der auf den Ergebnissen der
internationalen Geberkonferenz vom 4. Mai 2020 aufsetzt, dient der Abstimmung von
relevanten Akteuren weltweit, um durch gemeinsame Lösungsansätze, verstärkten
Informationsaustausch sowie die Nutzung von bestpractise-Beispielen die
Bekämpfung der Pandemie erheblich zu beschleunigen. Zu seinen
Handlungsmaximen zählt insbesondere, Zugangsgerechtigkeit und weltweite Verfügbarkeit
der entwickelten Lösungen zu garantieren.
11. Inwiefern sollte CEPI nach Einschätzung der Bundesregierung
angesichts der aktuellen Corona-Pandemie ihr Handlungsfeld erweitern und
neben der international koordinierten Impfstoffforschung auch Gelder für
die Erforschung von Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19
vergeben?
a) Wenn ja, welche finanzielle und institutionelle Weiterentwicklung
von CEPI wäre aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendig?
b) Wenn nein, welche Institutionen können aus Sicht der
Bundesregierung die internationale Finanzierung und Koordination der
Erforschung oben genannter Diagnostika und Therapeutika übernehmen,
bzw. welche tun das bereits?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist CEPI vornehmlich eine Initiative zur
Entwicklung von Impfstoffen. Der gegenwärtige rasche Fortschritt bei der
Weiterentwicklung des COVID-19-Impfstoffportfolios von CEPI ist auch der
Fokussierung auf die Erfordernisse der Impfstoffentwicklung sowie einer
exzellenten Kenntnis von relevanten Akteuren öffentlich wie privat finanzierter
Forschung und Entwicklung geschuldet. Eine Ausweitung des Handlungsfeldes auf
weitere Produkte würde nach Ansicht der Bundesregierung nicht schnell
erfolgen können und eine erhebliche Erweiterung der Organisation und ihrer
Strukturen erfordern.
Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass CEPI Erfahrungen und
Kompetenzen in den vorgeschlagenen ACT-Accelerator einbringen wird. Zudem betont
die Bundesregierung die handlungsleitende Rolle der WHO, die mit ihren
Leitlinien sowie Empfehlungen für einzuhaltende Charakteristika von
medizinischen Produkten (Target Product Profiles) einen übergeordneten
koordinierenden Rahmen setzt.
12. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass ein
Medikament, das sich als wirksam gegen COVID-19 erweist, schnell, für
alle bezahlbar und in ausreichender Menge für den globalen Bedarf
hergestellt wird, und welche Maßnahmen unternimmt sie dafür?
a) Ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch mit Firmen, und wenn
ja, mit welchen und bezüglich welcher Medikamente?
Die Bundesregierung wie auch die nachgeordneten Behörden verfolgen die
Entwicklung von möglichen Arzneimitteln gegen SARS-CoV-2 sehr genau und
stehen hierzu in kontinuierlichem Austausch mit pharmazeutischen
Unternehmen, die mögliche Therapieoptionen und Impfstoffe anbieten und entwickeln.
b) Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung diesbezüglich in
internationalen Gremien, um sicherzustellen, dass in den am stärksten von
COVID-19 betroffenen Gebieten und strukturschwachen Regionen der
Welt mögliche Medikamente so schnell wie möglich zur Verfügung
stehen?
Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Gremien dafür ein, dass
zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und
Patienten in allen Teilen der Welt schnellstmöglich zugänglich sind. Eine wichtige
Rolle bei der Bereitstellung möglicher COVID-19-Arzneimittel sieht die
Bundesregierung unter anderem beim ACT- Accelerator bzw. dem Medicines
Patent Pool (MPP). Unternehmen, die ein COVID-19-Medikament entwickeln,
können auf freiwilliger Basis dem MPP eine globale Lizenz erteilen, um allen
Ländern Zugang zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Darüber hinaus
ist auch der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und
Malaria (GFATM) von Bedeutung. So könnte der GFATM seine Expertise und
Systeme für den gebündelten Einkauf von HIV-, Tuberkulose- und Malaria-
Arzneimitteln wirksam einsetzen, um den Zugang von Ländern mit niedrigem
und mittlerem Einkommen zu COVID-19-Medikamenten sicherzustellen. Es
muss allerdings nicht nur sichergestellt werden, dass Arzneimittel verfügbar
sind, sondern auch dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden. Es ist oft
festzustellen, dass in den Partnerländern lebensrettende Arzneimittel bedürftige
Personen aufgrund unzureichender Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht
erreichen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung in den Verwaltungsräten des
GFATM, der Impfallianz GAVI und anderen Gesundheitsorganisationen
maßgeblich dafür ein, dass Lieferketten und andere wichtige Elemente eines
Gesundheitssystems nachhaltig gestärkt werden.
13. Unter welchen Umständen kann eine Anordnung gemäß § 5 Absatz 5 des
Infektionsschutzgesetzes aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen,
die in den Fragen 10 und 11 genannten Ziele zu erreichen, und welche
Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Anordnung
ergeht?
Der Zweck der Regelung des § 5 Absatz 2 Nummer 5 IfSG und auch die
Umstände für eine patentrechtliche Anordnung nach dieser Vorschrift ergeben sich
aus dem Entwurf des im Wesentlichen am 29. März 2020 in Kraft getretenen
Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite, Bundestagsdrucksache 19/18111, S. 22 (zu Nummer 5). Die
weiteren Voraussetzungen für eine patentrechtliche Benutzungsanordnung sind
in § 13 des Patentgesetzes geregelt.
14. Inwiefern erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, beispielsweise der
technischen Zusammenarbeit über die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, um andere Länder darin zu unterstützen, die
Möglichkeiten des TRIPS-Abkommens (Übereinkommen über
handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) vollständig zu
nutzen und ggf. andere regulatorische Vorkehrungen zu treffen
(beispielsweise Zwangslizenzen oder sog. Importation Waiver für im Land
nicht registrierte Medikamente zur Behandlung von COVID-19 oder im
Hinblick auf einen zukünftigen Impfstoff), um die medizinische
Versorgung in der Pandemie zu sichern (vgl. beispielsweise Chile,
https://www.
keionline.org/chilean-covid-resolution oder Ecuador,
https://www.keionli
ne.org/ecuador-CL-coronavirus-resolution)?
Die Bundesregierung finanziert Programme der United Nations Conference on
Trade and Development (UNCTAD), die Fach- und Führungskräfte in
ausgewählten Entwicklungsländern über Möglichkeiten zur Anwendung der
Regelungen nach dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte
am geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual
Property Rights, TRIPS) sowie zur Nutzung geltender Ausnahmeregelungen
für Entwicklungsländer informieren und beraten. Ein Teil davon bezieht sich
auf die Einfuhr und die eigene Produktion von Arzneimitteln. Derzeit
unterstützt die Bundesregierung über die UNCTAD ein Vorhaben zur Unterstützung
der Afrikanischen Freihandelszone, welches u. a. dies zum Thema hat. Auch in
früher finanzierten Projekten der Bundesregierung mit der UNCTAD wurden
Fach- und Führungskräfte von Entwicklungsländern Asiens, Afrikas und
Lateinamerikas zu diesen Bereichen beraten.
15. Inwiefern und in welchen Gremien setzt sich die Bundesregierung auf
internationaler Ebene gegenüber Patentinhabern vielversprechender
Medikamente gegen COVID-19 dafür ein, gegenüber Ländern mit niedrigen
oder mittleren Einkommen die Durchsetzung des Patentrechts und der
Datenexklusivität auszusetzen, damit schnell Generika produziert werden
können?
In internationalen Gremien, in denen die Bundesregierung vertreten ist, erfolgt
ein Austausch mit anderen Mitgliedstaaten. Dies gilt etwa für die Beratungen in
der WHO oder auch in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
In diesem Rahmen finden jedoch keine Verhandlungen mit einzelnen
Patentinhabern über die Beschränkung von deren Rechten des geistigen Eigentums
statt. Der geltende internationale Rahmen für das Recht des geistigen
Eigentums erlaubt es den Vertragsstaaten, in ihren nationalen Rechtsordnungen den
Ausgleich zwischen den Interessen der forschenden Arzneimittelindustrie am
Schutz ihrer technischen Innovationen und den Belangen des Gemeinwohls
ausgewogen zu gestalten.
16. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Einsetzung eines
internationalen Koordinationsmechanismus für die gerechte Verteilung von
Medikamenten, Impfstoffen, Diagnostika und Schutzkleidung gegen CO-
VID-19, und wenn ja, in welchem Ressort sieht die Bundesregierung
hierfür die Zuständigkeit?
a) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
es bei Medikamenten, die sich als wirksam gegen COVID-19
erweisen, aber bereits gegen andere Erkrankungen eingesetzt werden, nicht
zu Lieferengpässen insbesondere im Globalen Süden kommt, und
welche Maßnahmen unternimmt sie dafür?
Die Fragen 16 und 16a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich über ihre Mitgliedschaft in den relevanten
gesundheitsbezogenen Gremien für eine nachhaltige Stärkung des globalen
Gesundheitskrisenmanagements ein und wird sich im Nachgang der COVID-19-
Pandemie in diesen Gremien für einen „Lessons learned“-Prozess verwenden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 10 und 12 verwiesen.
b) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die derzeitige Produktion von Tests nicht zu Lasten der Produktion
anderer notwendiger Medizinprodukte, beispielsweise Tuberkulosetests,
führt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Gesundheitskrise für die zukünftige Forschungs- und
Innovationsförderung im Bereich der Impfstoffentwicklung, und welche konkreten
Änderungen hält sie für nötig?
Die Bundesregierung hat der Forschungs- und Innovationsförderung im
Bereich der Impfstoffentwicklung seit jeher hohe Bedeutung beigemessen. Die
Beteiligung an CEPI und an Produktentwicklungspartnerschaften (PDP) für
Impfstoffe gegen armutsassoziierte Krankheiten ist hierfür ein Beleg. Gleiches
gilt für eine gut aufgestellte nationale Forschungsszene in Wissenschaft und
Unternehmen.
Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass internationale Vernetzung und
Kooperation eine wichtige Voraussetzung für die schnelle und erfolgreiche Entwicklung
von Impfstoffen ist. Aus der COVID-19-Pandemie werden zahlreiche
Schlussfolgerungen zu ziehen sein, z. B. hinsichtlich der Vorhaltung nationaler
Produktionskapazitäten. Die gegenwärtige hochdynamische Situation lässt es nach
Ansicht der Bundesregierung jedoch nicht zu, hier bereits abschließende Aussagen
zu treffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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