Die Maßnahmen der Sektoren Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) befinden sich auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin im Umsetzungsprozess. Vereinzelt kann es zu Verzögerungen kommen.
3.4.5.1 Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen
Durch die Änderung der DüV, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist, werden deutliche Verbesserungen bei der Erreichung der angesprochenen Ziele erwartet. Dies betrifft die weitere Senkung der Stickstoffüberschüsse, sowie die Minderung von Ammoniak- und Lachgasemissionen. Die Düngeverordnung soll zudem mit verschiedenen investiven und flächenbezogenen Fördermaßnahmen (AUKM) wie z. B. der Förderung von Techniken zur Reduzierung der Ammoniakemissionen oder emissionsarmer Güllelager unterstützt werden. Die letztgenannten investiven Förderungen sind grundsätzlich bereits über die GAK, mit hierfür aufgestocktem Mittelvolumen möglich. Weitere Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung dazu dauern an.
3.4.5.2 Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen
Diese Maßnahme betrifft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen und die damit verbundene Vermeidung von Methanemissionen sowie die Erzeugung von erneuerbarer Energie. Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bestehenden und neuen Instrumenten gefördert werden. Beim Einsatz von Co-Substraten ist zu berücksichtigen, das eine Ausweitung der Anbauflächen für Bioenergie aufgrund von Flächenrestriktionen nicht in Betracht kommt. Dabei wird die Förderung an einem Verhältnis von bis zu zwei Großvieheinheiten pro Hektar ausgerichtet. Konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung der Maßnahmen werden derzeit angestellt.
3.4.5.3 Ausbau des Ökolandbaus
Die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen ist auch eine Klimamaßnahme. Dies liegt in erster Linie an der Einsparung von Mineraldüngern, bei deren Herstellung Treibhausgase entstehen. Die Bundesregierung will Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung weiterentwickeln und die rechtliche und finanzielle Förderung optimieren. Mit der Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der gesamten Landwirtschaftsfläche bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent zu erhöhen. Alle Maßnahmen befinden sich weiter im Umsetzungsprozess. Kontaktverbote durch die Corona-Krise betreffen auch Informationsangebote zum ökologischen Landbau und Umstellungsberatungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Auswirkungen sind derzeit nicht abzusehen.
3.4.5.4 Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung
In der Tierhaltung und Tierernährung wird die Bundesregierung weiteres Einsparpotenzial realisieren. Neben Forschung und Züchtung wird es auf die künftige Entwicklung der Tierbestände ankommen, diese ist in den letzten Jahren rückläufig. So sinken die Bestandszahlen im Rinderbereich seit einigen Jahren um 3 bis 4 Prozent jährlich. Fördermaßnahmen sollen mehr im Hinblick auf das Tierwohl ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung der Umweltwirkungen und der Einsparungen von Emissionen. Auch hier richtet die Bundesregierung ihre Förderung schrittweise darauf aus, dass die Tierhaltung in einem Verhältnis von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar erfolgen soll. Es ist geplant, bis Sommer 2020 einen neuen Fördergrundsatz „Spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz“ (SIUK) für landwirtschaftliche Unternehmen in der GAK zu etablieren. BMEL unterstützt zudem die Weiterentwicklung der Futtermittelbewertungssysteme, um auf dieser Grundlage bei der praktischen Fütterung der Nutztiere u. a. eine Verbesserung bei den Rationsplanungen zu erreichen.
3.4.5.5 Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzte Technik kann hinsichtlich ihres Energiebedarfs weiter verbessert werden. Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau wird dafür fortgeführt und weiterentwickelt und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Das seit 2016 bestehende Bundesprogramm wurde Ende Februar 2020 vorübergehend geschlossen. Eine neue Förderrichtlinie auf Basis der Vorgaben des Klimaschutzprogramms 2030 wird im Moment entwickelt und soll in der zweiten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht werden.
3.4.7.1 Humuserhalt und -aufbau im Ackerland
Das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Böden muss verstärkt aktiviert werden. Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 und einer zweiten Erhebung nach etwa zehn Jahren wird der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich genutzten Böden und seine Veränderungen bundesweit erfasst. Maßnahmen zur standortspezifischen Kohlenstoffanreicherung sollen u. a. in der Ackerbaustrategie berücksichtigt werden, die aktuell erarbeitet wird. Der Ausbau des ökologischen Landbaus trägt ebenfalls zur Kohlenstoffanreicherung bei. An weiteren Aktivitäten zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme Humuserhalt und -aufbau im Ackerland wird gearbeitet. Verschiedene im Rahmen der auch in Corona-Zeiten laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020 vorgeschlagene GLÖZ-Standards (Erhaltung von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern, Fruchtwechsel, Gebot der Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten, erosionsmindernde Bodenbearbeitung…) tragen zur Erreichung dieses Ziels bei.
3.4.7.2 Erhalt von Dauergrünland
Der Erhalt von Dauergrünland wird bereits im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) adressiert. Die Bundesregierung setzt sich bei den GAP-Verhandlungen dafür ein, dass Regelungen zum Grünlanderhalt beibehalten werden, die Beratungen auf EU-Ebene dauern noch an. Die Fördermaßnahmen zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen der 2. Säule werden fortgeführt. Die Arbeiten zur Erstellung einer Grünlandstrategie zur Sicherung und Stärkung einer dauerhaften Grünlandnutzung verzögern sich durch die Corona-Pandemie.
3.4.7.3 Schutz von Moorböden einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten
Wichtig ist auch die Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, die aus entwässerten Moorböden resultieren, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und mit den Ländern wird an einer Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz gearbeitet. Die Maßnahme schließt auch die Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten im Gartenbau auf Grundlage einer derzeit in Erarbeitung befindlichen Torfminderungsstrategie mit ein. Am 18. und 19. Februar 2020 veranstaltete das BMEL ein Symposium zur Torfminderung, auf dem der Status-Quo, auch im europäischen Kontext, und Entwicklungspfade diskutiert wurden. Darüber hinaus ist der Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen unter dem Thema „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ explizit als ein zukünftig einzuhaltender Standard für den guten landwirtschaftlichen Zustand von Flächen (GLÖZ 2) Bestandteil der weiter laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020.
3.4.7.4 Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
Wichtige CO2-Senken, insb. Wälder und Moore, drohen ihre gespeicherten Emissionen wieder abzugeben. Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzverwendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Dieses unterliegt allerdings periodischen Schwankungen. Enorm wichtig ist, dass wir die Wälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung langfristig erhalten und sichern. Gerade die Extremwetter des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass der Wald Hilfe braucht, um seine Klimaschutzfunktion auch weiter erfüllen zu können. Dazu sind geeignete Maßnahmen zur Wiederbewaldung der Schadflächen sowie Maßnahmen zur verstärkten Anpassung der Wälder insgesamt an den Klimawandel im Rahmen eines klimarobusten Waldumbaus notwendig. Deshalb fördert die Bundesregierung die Sicherung dieser CO2-Senken. Im Dezember 2019 hat der PLANAK Erweiterungen des GAK-Förderangebots beschlossen, u. a. zur besseren Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten und zur stärkeren Förderung von Kleinwaldbesitzern bei der Wiederherstellung der durch Extremwetterereignisse geschädigten Wälder. Gleichzeitig werden wir die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung fördern. Dazu gehört zum Beispiel eine vermehrte Verwendung von Holz als klimafreundlichem Werkstoff anstelle fossiler Baustoffe im Rahmen des nachhaltig zur Verfügungen stehenden Potenzials.
3.5.4.1 Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung
Stärkung der Nachhaltigkeitskriterien (Mindeststandards) für das Speisenangebot von Kantinen der Bundesverwaltung auf Basis der bereits verpflichtend eingeführten DGE-Qualitätsstandards. Die Qualitätsstandards werden derzeit überarbeitet und werden ein besonderes Augenmerk auf Aspekte der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung legen. Mit einer Veröffentlichung ist Ende 2020 zu rechnen.
3.5.4.4 Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Wenn wir Lebensmittelabfälle vermeiden, hat dies mittelbar auch Auswirkungen auf die mit der Produktion von Lebensmitteln verbundenen Treibhausgase. Dazu muss die beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung konsequent umgesetzt werden. Ein Indikator über die Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland wird in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Damit werden die Ergebnisse der Anstrengungen transparent und dokumentierbar. Für eine kontinuierliche Berichterstattung werden die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt. Im September 2019 hat das Thünen-Institut einen Bericht über die Daten für die in Deutschland entstandenen Lebensmittelabfälle für das Jahr 2015 veröffentlicht. Dieser Baselinebericht wird zur Beurteilung der Fortschritte und eines kontinuierlichen Monitorings der Lebensmittelabfälle in Deutschland herangezogen. In der ersten Jahreshälfte 2020 erarbeitet das Thünen-Institut mit DESTATIS und UBA ein entsprechendes Konzept zum kontinuierlichen Monitoring der Lebensmittelabfälle. Diese Arbeiten sind Grundlage für die Erarbeitung eines Sekundärindikator, der dazu dienen soll die CO2-Äquivalente der entstandenen Lebensmittelabfälle auszuweisen.