[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19684 –
Bilanz der Arbeit der Bundesministerin der Verteidigung nach einem Jahr
Amtszeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Annegret Kramp-Karrenbauer wurde am 17. Juli 2019 zur Bundesministerin
der Verteidigung ernannt. Seitdem hat sie in einer Vielzahl von Reden und
öffentlichen Auftritten Forderungen, Ziele und Ambitionen benannt, die sie in
ihrer Amtszeit bezüglich der Bundeswehr anstoßen oder gar erreichen will.
Stellvertretend dafür sind in dieser Kleinen Anfrage insbesondere vier
bisherige Reden aufgeführt.
Bereits in ihrer ersten Rede als Bundesverteidigungsministerin am 24. Juli
2019 forderte Annergret Kramp-Karrenbauer, sie wolle Europa stark machen,
auch in handfesten militärischen Fähigkeiten. Es sei vieles angestoßen, und
mit der Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr habe man die Gelegenheit, die
europäische Verteidigungsunion weiter auszugestalten, so wie man es im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgenommen habe. Am Zwei-
Prozent-Ziel der Bundesregierung halte sie fest. Auf dem Weg dorthin müsse
und wolle man bis 2024 ein Verteidigungsbudget in Höhe von 1,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts erreichen. Diesen Wert habe man abgestimmt
gegenüber der NATO angezeigt, und er entspreche im Minimum auch unserem
Bedarf. Bezüglich internationaler Einsätze der Bundeswehr sagte sie, dass
Deutschland Unterstützungsanfragen seiner Partner immer gewissenhaft
prüfen müsse. Weder dürfen man sie vorschnell bejahen, noch dürfen man ihnen
reflexartige Absagen erteilen. Die Soldaten der Bundeswehr sollten Tag für
Tag erleben, wie die Lücken bei Material und Ausrüstung endlich geschlossen
würden. Sie sollten das bestmögliche Gerät, die bestmögliche Ausrüstung, die
modernste persönliche Ausstattung nicht nur im Einsatz, nicht nur bei großen
Übungen, sondern schon für die tägliche Ausbildung haben. Darüber hinaus
sollten sie genügend Flugstunden, einsatzklare Schiffe und gefechtsbereite
Panzer erleben, dass die Munitionslager voll sind, die Ersatzteile, auch in der
Fläche, schnell ankommen. Expertenempfehlungen zur Anpassung und zur
Verbesserung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation der Bundeswehr
würden auf dem Tisch liegen. Annegret Kramp-Karrenbauer betonte
weiterhin, dass sie die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Gesellschaft durch freies
Bahnfahren in Uniform oder Gelöbnisse oder Zapfenstreiche in der Öffent-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20986
19. Wahlperiode 13.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Juli
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lichkeit erhöhen und die Entscheidungsfreiheit der Kommandeure und
Verantwortlichen vor Ort auf der Grundlage des Programms „Innere Führung Heute“
stärken wolle (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19109).
Des Weiteren nutzte sie beispielsweise ihre Rede an der Universität der
Bundeswehr am 7. November 2019 in München, um anzukündigen, dass sie die
europäische Zusammenarbeit in der Verteidigung verstärken wolle und werde.
Das werde einer der Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft in der zweiten
Hälfte 2020 sein. Zum Beispiel wolle man der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU einen Strategischen Kompass geben, der klar die
Richtung weist, wohin die Europäer wollen und wie sie dahin kämen.
Annegret Kramp-Karrenbauer schlug des Weiteren vor, das in der Iran-Frage
entstandene „E3-Format“ aus Frankreich, Großbritannien und Deutschland zu
verstetigen. Auf der Ebene der Verteidigungsminister solle dieses Format fest
etabliert werden, mit einem weiteren Treffen noch im gleichen Jahr. Annegret
Kramp-Karrenbauer forderte auch, dass der jetzige Bundessicherheitsrat, mit
eingeschränkten Aufgaben und Aufgabenstellungen, weiterentwickelt werde.
Zudem führte sie aus, dass sie an die Vereinfachung und Beschleunigung des
Verfahrens der parlamentarischen Meinungsbildung denke. Ihr sei wichtig,
dass die Bundeswehr an völkerrechtlich legitimierten internationalen
Operationen teilnehmen könne, ohne dass Verzögerungen und Unsicherheiten über
unsere Leistungsbereitschaft entstehen – und zugleich die Rechte des
Deutschen Bundestages gewahrt blieben. Wenn klar sei, dass es internationale
Missionen sind, ob von der NATO oder von den Vereinten Nationen geführt,
könne das Verfahren im Parlament beschleunigt werden. Das sollte auch möglich
sein, wenn wir mit europäischen Partnern zusammen tätig werden würden.
Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte, dass unsere Partner im Indo-
Pazifischen Raum – allen voran Australien, Japan und Südkorea, aber auch
Indien – sich von Chinas Machtanspruch zunehmend bedrängt fühlten. Sie
wünschten sich ein klares Zeichen der Solidarität für geltendes internationales
Recht, für unversehrtes Territorium und für freie Schifffahrt. Es sei an der
Zeit, dass Deutschland auch ein solches Zeichen setze, indem es mit seinen
Verbündeten Präsenz in der Region zeige (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/r
ede-der-ministerin-an-der-universitaet-der-bundeswehr-muenchen-146670).
Bei ihrem Auftritt am 6. Februar 2020 bei der Bundeswehrtagung in Berlin
erklärte Annegret Kramp-Karrenbauer, dass sie die – insbesondere materielle –
Einsatzbereitschaft erhöhen, die Einsatzmandate klug ausgestalten und die
Rolle der Bundeswehr in Gesellschaft und Politik stärken wolle. Diese drei
Themen seien Schwerpunkte ihres Handelns in diesem Jahr. Dazu kündigte sie
eine „Initiative Einsatzbereitschaft“ an, die die Ausstattung des Zentralen
Sanitätsdienstes verbessern, bestimmtes Verbrauchsmaterial in Zukunft einfacher
und dezentral beschaffen, die HIL-Werke zügig in die Lage versetzen, den an
sie gerichteten Herausforderungen auch gerecht werden zu können,
sogenannte Planungskonferenzen organisieren, mehr Schiffe seetauglich haben,
überprüfen, ob nicht die Sofortinstandsetzung wieder direkt bei der Marine liegen,
genügend Fachpersonal im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr, um die Abläufe effektiver zu gestalten, stärker
auf Personal der Teilstreitkräfte zurückgreifen, erfahrene Piloten in tauglichen
Kampfflugzeugen, die Flugstunden des EUROFIGHTER erhöhen, einen
Nationalen Sicherheitsrat als ein Projekt für die nächste Legislaturperiode
vorsehen, die VJTF (Einsatzgruppe mit sehr hoher Einsatzbereitschaft) 2023 nicht
als Ausnahme ansehen und daraus lerne, solle. Sie werde mangelhaftes Gerät
für die Bundeswehr nicht mehr akzeptieren und wolle in diesem Jahr
Planungskonferenzen organisieren, bei denen alle, die an einem Projekt beteiligt
sind, schon gleich zu Beginn an einen Tisch geholt werden sollten. Sie sprach
davon, dass Frankreich der wichtigste Partner in der Europäischen Union sei
und die Zusammenarbeit noch weiter gestärkt werden müsse. Bezüglich des
Engagements in Mali und der Sahel-Region führte Annegret Kramp-
Karrenbauer aus, dass man analysieren wolle, was Deutschland in den
vergangenen Jahren geleistet habe und was unsere Vorstellungen für die Zukunft
seien. Dies sei eine wichtige Positionsbestimmung. Sie sei überzeugt, dass
Deutschland sicherheitspolitisch aktiver werden müsse. Das gelte auch für den
Beitrag der Bundeswehr (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/akk-kramp-karren
bauer-bundeswehr-fit-machen-fuer-zukunft-178554).
Bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 15. Februar 2020 trug Annegret
Kramp-Karrenbauer vor, dass sie Europa und gerade Deutschland in der
Pflicht sehe, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Willen zum Handeln zu
entwickeln. Es müsse mehr strategischer Dialog in Europa geführt werden. Es
müsse vor allem nicht nur geredet, sondern gemeinsam ganz konkret etwas für
die Sicherheit getan werden. Annegret Kramp-Karrenbauer betonte, dass sie
wolle, dass die Wirkung der deutschen und europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik größer werde, unser Handeln international besser
abgestimmt und deutlicher sichtbar werde. Sie werde die Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr durch eine „Initiative Einsatzbereitschaft“ erhöhen, die noch in
diesem Jahr Ausrüstung und Kampfkraft spürbar verbessern werde. Annegret
Kramp-Karrenbauer erklärte weiterhin, dass Deutschland sein Versprechen
gegenüber den NATO-Verbündeten halte und den Verteidigungshaushalt Jahr um
Jahr erhöhe. Auch im Jahr 2031 würden 10 Prozent aller notwendigen
Fähigkeiten der NATO von Deutschland gestellt werden. Dafür brauche man ein
Verteidigungsbudget in Höhe von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Bei
den Missionen in der Sahelregion müsse Deutschland noch robuster werden
und genau prüfen, ob man nicht in unserem gemeinsamen Interesse noch mehr
tun könne. Annegret Kramp-Karrenbauer erläuterte, dass sie sich
gemeinsames Handeln auch mit Blick auf die Straße von Hormuz wünsche.
Deutschland beteilige sich nicht an der US-Mission, weil es im Umgang mit dem Iran
„Maximum Pressure“ nicht für den richtigen Weg halte. Aber natürlich seien
die Stabilität der Region und das weltweite Prinzip freier Seewege auch für
Deutschland von höchster Bedeutung. Sie sei deshalb dafür, erstmals die
Mittel des EU-Vertrages wirklich auszuschöpfen und auf einem EU-Gipfel
einzelne Mitgliedstaaten zu beauftragen, eine gemeinsame Mission durchzuführen.
Bezüglich des Libyen-Konflikts wolle sie Italien mit in das E3-Format
einbinden. Annegret Kramp-Karrenbauer forderte des Weiteren mehr europäische
Initiativen zur Zusammenarbeit auf den Feldern Künstliche Intelligenz und
Quantencomputer auf. Zudem solle es einen gemeinsamen europäischen
Ansatz gegenüber Drohnen und bei der Luftabwehr geben, insbesondere mit den
Partnern in Mittelosteuropa, die zurecht eine gemeinsame
Bedrohungswahrnehmung haben (
https://www.bmvg.de/resource/blob/182726/82e686b41c624
f562e34d59b156884c1/20200215-download-rede-akk-data.pdf).
Daneben forderte Annegret Kramp-Karrenbauer am 21. Oktober 2019 eine
international kontrollierte Sicherheitszone in Nordsyrien. Einen entsprechenden
Vorschlag habe sie mit den westlichen Verbündeten USA, Großbritannien und
Frankreich vorab besprochen. Ziel müsse auch ein ziviles
Wiederaufbauprogramm sein – und die Möglichkeit, dass geflüchtete Syrer zurück in ihr
Heimatland kehrten. Dies solle allerdings auf freiwilliger Basis geschehen, nicht
als ein verordnetes Umsiedlungsprogramm. Um die Region dauerhaft zu
stabilisieren, sollten aber auch die Türkei und Russland einbezogen werden
(
https://www.tagesschau.de/ausland/kramp-karrenbauer-syrien-101.html).
1. Welche Initiativen hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
vorbereitet, um sie in der EU-Ratspräsidentschaft anzustoßen, damit die
europäische Verteidigungsunion weiter ausgestaltet werden kann?
Das nationale Programm zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde am
24. Juni 2020 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Die COVID-19-
Pandemie zieht sowohl organisatorische als auch inhaltliche Anpassungen an
den Plänen für den Bereich Sicherheit und Verteidigung nach sich.
Leitgedanke der EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Sicherheit und
Verteidigungspolitik ist ein starkes Europa in der Welt. Die Bundesministerin der
Verteidigung hat hierzu als Ziel ein widerstandsfähiges und reaktionsfähiges
Europa formuliert, dass sich nach Krisen schnell wieder erholen kann. Während
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird sie darauf hinwirken, dass Europa
seine Rolle als Stabilitätsanker und globaler Akteur im internationalen
Krisenmanagement festigt und ausbaut. Hierzu bedarf es einer starken und wirklich
gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der EU. Die EU muss in
der Lage sein, die Sicherheit in Europa stets zu gewährleisten, unabhängig
davon, in welcher Krisenlage es sich befindet, und gleichzeitig die
Verpflichtungen in der Welt zu erfüllen.
Die drei Schwerpunkte sind daher die Förderung der europäischen Resilienz,
die Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit („Ability to Act“) sowie die
Vertiefung der EU-NATO-Zusammenarbeit. Daher wird die Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) weiter ausgebaut, um unsere
europäische Handlungsfähigkeit in zukünftigen Krisen zu stärken. Konkret heißt
das:
1) Die global agierende EU braucht klar umsetzbare, strategische Ziele. Das
gibt ihr Klarheit nach innen und macht Europa zu einem glaubhaften
Partner nach außen. Mit dem „Strategischen Kompass“ der GSVP wird eine
gemeinsame strategische Richtung geschaffen. Hiermit wird die Basis für eine
gemeinsame strategische Kultur der EU etabliert. Erster Schritt ist eine
gemeinsame Bedrohungsanalyse, die 2020 finalisiert werden soll und die es in
der EU so bislang noch nie gab. Sie ist dringend notwendig, denn
gemeinsames Handeln setzt ein gemeinsames Verständnis über Bedrohungen voraus.
2) Ein umfassend resilientes Europa kann nur in enger EU-NATO Kooperation
gelingen. Beide Organisationen sind essentielle Bestandteile der
europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Handeln muss Hand in Hand gehen. Das
stärkt die EU und die NATO und damit in Folge Europa als Ganzes.
Deshalb soll während der Ratspräsidentschaft die EU-NATO-Zusammenarbeit
in konkreten Projekten vorangetrieben werden. Zum Beispiel beim Thema
militärische Mobilität, um die Verlegung von militärischem Personal und
Material reibungsloser zu gewährleisten, oder bei den Themen
Cyberverteidigung inkl. Bekämpfung von Desinformationskampagnen,
Resilienzbildung sowie mehr Synergie durch abgestimmte Fähigkeitsentwicklungen
und Planungen.
3) Die Kooperation der europäischen Sanitätsdienste soll ausgebaut werden,
um damit ganz praktisch Europas Reaktionsfähigkeit in Krisen zu erhöhen.
Hierzu wurde das Projekt „European Medical Cooperation 2.0“ [
Arbeitstitel] initiiert, um noch während der COVID19-Pandemie greifbare
Verbesserungen zu erreichen. Es geht um die Bevorratung und die schnelle
Verlegung von Sanitätsmaterialpaketen innerhalb der EU sowie im Einsatz, um
gegen Epidemien und Pandemien gewappnet zu sein. Grundlage dafür ist
das EUROPEAN MEDICAL COMMAND, das gleichzeitig auch das MUL-
TINATIONAL MEDICAL COORDINATION CENTRE der NATO ist.
Dies ist ein starkes Beispiel für den Mehrwehrt von PESCO und einer
vertieften EU-NATO-Kooperation. Zudem stützt dies auch die subsidiäre
Hilfeleistung (Amtshilfe) in Deutschland und innerhalb der EU. Zudem plant
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) noch in diesem Jahr eine
multinationale, zivil-militärische Übung (RESILIENT RESPONSE 2020),
um Lehren aus der COVID19-Pandemie in der Praxis anzuwenden und
Strukturen sowie Abläufe für die Krisenreaktion zu stärken.
4) Eine resiliente, handlungsfähige EU braucht effektive Instrumente und
Strukturen. Vieles besteht bereits, aber um den Ambitionen gerecht zu
werden, muss vieles noch besser, kohärenter und planbarer werden. Die
Bundesministerin der Verteidigung will hier bereits Bestehendes vorantreiben,
aber auch Neues anstoßen. Hierbei fokussiert sie insbesondere zwei Fragen:
a. Die Beteiligung von Drittstaaten an PESCO-Projekten ist trotz
zahlreicher Bemühungen immer noch nicht möglich. Die Bundesministerin der
Verteidigung setzt sich für die Beteiligung von Drittstaaten an PESCO-
Projekten ein. Dies hatte die Bundesministerin bereits in einem
gemeinsamen Brief mit ihrem französischen, italienischen und spanischen
Amtskollegen an den Hohen Vertreter der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik, Josep Borell, Ende Mai angekündigt. Dies wäre ein
wichtiger Schritt für eine verbesserte EU-NATO-Kooperation.
b. Im Bereich der EU-Ausbildungsmissionen ist es zudem wichtig, die
Partner nicht nur ausbilden, sondern auch ausrüsten zu können. Nur
auszubilden, aber Dritte ausrüsten zu lassen, vermindert Einfluss und
Glaubwürdigkeit der EU in ihrem weltweiten Engagement. Die
Bundesministerin der Verteidigung will daher die Europäische Friedensfaszilität
(EPF) auf den Weg bringen. Dies würde erstmals Ertüchtigung auf EU-
Ebene erlauben und damit Effektivität und Nachhaltigkeit der EU-
Einsätze massiv erhöhen.
Die Nachhaltigkeit und Reaktionsfähigkeit in Einsätzen hängt aber auch von
der Fähigkeit ab, diese effektiv militärisch planen und führen zu können.
Hierzu bedarf es einer starken Einheit in Brüssel, die aus einer Hand übernehmen
kann. Hierzu sollen die Military Planning and Conduct Capability (MPCC)
sowie die Strategische Fähigkeitsplanung weiterentwickelt werden.
Effektives Handeln bedarf zudem moderner militärischer Fähigkeiten und
Systeme. Dafür braucht es in der EU klare politisch-strategische Vorgaben, eine
gemeinsame Europäische Bedarfsanalyse und eine starke Stimme der EU-
Mitgliedsstaaten im Planungsprozess. Alle Mitgliedsstaaten sind darauf
angewiesen, so stringent und koordiniert wie möglich zu planen – innerhalb der EU
aber auch gemeinsam mit der NATO.
Um in Europa handlungsfähig zu bleiben und den vielfältigen
Herausforderungen begegnen zu können, muss weiterhin in Verteidigung investiert werden.
Das ist eine nationale Aufgabe, aber es braucht auch eine rasche Einigung zum
Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR, 2021-28). Wenn erstmals die
Rubrik Verteidigung im EU-Haushalt verankert wird, liegt es an der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft, den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) zu
realisieren.
Digitale Kompetenzen und Cyberverteidigungsfähigkeiten der Streitkräfte der
EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Blick auf die „Digitale Resilienz“ gestärkt
werden. Dies ist ebenfalls ein Beitrag zur Resilienz in der EU und ihrer
Mitgliedsstaaten und verbessert die Führungsfähigkeit innerhalb der EU.
2. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um die sicherheitspolitische und
militärische Zusammenarbeit mit Frankreich noch weiter zu stärken, und
welche Resultate brachten diese bisher?
Basierend auf Artikel 4 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik über die deutsch-französische
Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) finden regelmäßige Abstimmungen
sowohl zur sicherheitspolitischen und militärischen Zusammenarbeit im
bilateralen Austausch als auch im Rahmen der EU und der NATO auf allen Ebenen
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) statt. Ziel dabei ist vor
allem die Stärkung der Handlungsfähigkeit Europas, der Europäischen Union
sowie der Nordatlantischen Allianz. Dies umfasst insbesondere Abstimmungen
zu aktuellen Krisen und Konflikten, zu laufenden Einsätzen sowie zu bi- und
multilateralen Rüstungsprojekten.
So nahm die Bundesministerin der Verteidigung gemeinsam mit ihrer
französischen Amtskollegin, Florence Parly, am 16. Oktober 2019 am Deutsch-
Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat in Toulouse sowie am 5.
Februar 2020 an der Deutsch-Französischen Parlamentsversammlung in Straßburg
teil. Am 20. Februar 2020 reiste die Bundesministerin der Verteidigung zu
ihrem offiziellen Antrittsbesuch nach Paris, um sich mit ihrer französischen
Amtskollegin über die anstehenden sicherheitspolitischen Entscheidungen
abzustimmen. Beide Länder sind sich einig, im operativen Bereich unter anderem
in Afrika enger zusammenzuarbeiten und bei der Verteidigungsindustrie
gemeinsame Vorhaben voranzubringen. Auch während der COVID19-Pandemie
blieben beide Ministerinnen in zahlreichen Telefonaten und Videokonferenzen
in enger Abstimmung hinsichtlich der anstehenden Entscheidungen.
In Paris unterzeichneten beide Verteidigungsministerinnen ein Abkommen für
das wohl ambitionierteste europäische Rüstungsabkommen der nächsten
Jahrzehnte zur Technologie- und Demonstratorentwicklung für das gemeinsame
Kampfflugzeugsystem „Next Generation Weapon System“ über 155 Millionen
Euro. Damit soll in den kommenden 18 Monaten Gewissheit über Kosten,
Zeitlinie und Herausforderungen des Großprojekts vorliegen. Zuvor hatte der
Deutsche Bundestag 77,5 Mio. Euro für die Entwicklung der FCAS-Technologie
bewilligt.
Zudem berieten sich beide Ministerinnen über die Situation in Nordafrika und
Subsahara bei ihrem Treffen in Paris. Die Lage der Menschen im
Bürgerkriegsland Libyen soll durch ein striktes Waffenembargo verbessert werden, zudem
sollen die Konfliktparteien von den UN an den Verhandlungstisch gebracht
werden. Auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie das Verhältnis zur
NATO kam zur Sprache. Dabei machte die Bundesministerin der Verteidigung
klar, dass Deutschland weiterhin auf eine Zusammenarbeit im transatlantischen
Verteidigungsbündnis setzt.
Ende April erreichte man mit der Unterzeichnung zweier Abkommen zur
Entwicklung eines neuen, innovativen Landkampfsystems „Main Ground Combat
System“ (MGCS) durch die beiden Ministerinnen einen neuen Meilenstein.
Das unter deutscher Führung umzusetzende Vorhaben MGCS soll ab Mitte der
2030er Jahre die deutschen Kampfpanzer Leopard 2 sowie die französischen
Leclerc-Kampfpanzer ablösen. Hierzu wurde ein Rahmenabkommen
(„Framework Agreement“) unterzeichnet, in dem Projektorganisation und
Managementstrukturen festgelegt wurden. Beide Länder sollen gleichermaßen von der
Zusammenarbeit profitieren, weshalb die zu schließenden Verträge auf einer
50-prozentigen Finanzierung zwischen Deutschland und Frankreich beruhen.
Außerdem sollen beide Nationen für die zukünftige beabsichtigte Nutzung der
Arbeitsergebnisse ausreichende Rechte am geistigen Eigentum erhalten. Daher
haben die Ministerinnen auch ein Durchführungsabkommen („Implementing
Arrangement 1“) gezeichnet, das die Grundlage für die Beauftragung einer
Systemarchitekturdefinitionsstudie darstellt. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages den Weg zur Beauftragung dieser zweijährigen
Studie freigemacht. Aufgrund der COVID19-Lage haben sich die
Ministerinnen nicht zur gemeinsamen Unterzeichnung treffen können, das Projekt aber
dennoch vorangetrieben.
Mit den Vorhaben FCAS und MGCS setzen Deutschland und Frankeich ein
wichtiges Signal für die europäische Zusammenarbeit in der
Verteidigungspolitik.
Auch bei der Bekämpfung der COVID19-Pandemie stimmten sich die beiden
Ministerinnen eng ab. Im Zuge einer deutsch-französischen Kooperation
konnten am 21. Februar 2020 15 Menschen aus der chinesischen Provinz Hubei
nach Deutschland gebracht werden. Mit einer französischen Maschine kamen
sie zunächst nach Frankreich, bevor sie ein Airbus A310 nach Stuttgart flog.
Am 29. März 2020 flog das Transportflugzeug A400M der deutschen
Luftwaffe, das als Intensivstation umgerüstet wurde, nach Straßburg und holte zwei
schwerkranke französische COVID19-Patienten zur Versorgung nach
Deutschland. Damit hat die Bundeswehr ein starkes Zeichen der europäischen
Solidarität gesetzt.
Aktuell wird ein mögliches gemeinsames Projekt Patiententransportzug/
Patiententransportwagen als ein realisierbares und sichtbares Zeichen mit Strahlkraft
entwickelt. Ein solcher Zug bzw. solche Eisenbahnwagen helfen einerseits bei
der Bewältigung der aktuellen COVID19-Pandemie. Darüber hinaus wäre es
ein Mittel für ganz Europa, das im Konfliktfall verwundete Soldatinnen und
Soldaten transportiert oder in Krisenlagen, bei Katastrophenfällen und nach
Terroranschlägen über das sehr gut ausgebaute europäische Schienennetz
unmittelbar zu Hilfe eilen kann.
Beide Ministerinnen tauschen sich ebenfalls regelmäßig zur Situation in
Nordafrika, Subsahara und insbesondere der Sahel-Region aus. So konnte in
Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt der Einsatz der Bundeswehr im Kampf
gegen den islamistischen Terror in der Sahelzone mit dem französischen
Engagement in der Region abgestimmt und angepasst werden. Im Mai 2020
beschloss der Deutsche Bundestag eine robustere EU-Ausbildungsmission EUTM
inklusive Erhöhung des deutschen Beitrags sowie die Verlängerung der UN-
Stabilisierungsmission MINUSMA.
Für weitere Details zur Umsetzung des Aachener Vertrages im Bereich der
sicherheitspolitischen und militärischen Zusammenarbeit wird zudem auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/16193 verwiesen. Zu weiteren Details zu Fortschritten bei der bi- und
multilateralen Rüstungskooperation wird zudem auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Fragen 11, 12, 26, 32, 34, 35, 41 und 42 auf
Bundestagsdrucksache19/18828 verwiesen.
3. Welche Ergebnisse brachte die Analyse bezüglich des Engagements
Deutschlands in Mali und der Sahelregion, und was sind Deutschlands
Vorstellungen für die Zukunft dieser Region?
Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, damit Deutschland, auch mit einem
Beitrag der Bundeswehr, diesbezüglich sicherheitspolitisch aktiver wird?
Welche Reaktionen auf diese Maßnahmen erhielt die Bundesregierung
bisher aus Frankreich?
Die Bundesministerin der Verteidigung hatte sich mit Blick auf die
Verlängerung des deutschen Engagements in Mali/Sahel von Beginn an für eine
gemeinsame Sahel-Strategie innerhalb der Bundesregierung und in Absprache mit
Frankreich auf europäischer Ebene eingesetzt. So sollen die teilweise sehr
unterschiedlichen Einzelmissionen in der Sahelzone besser als bisher zu einer
gemeinsamen Strategie zusammengefügt werden. Unter Federführung des
Auswärtigen Amts wurde hierzu am 18. März 2020 der „Bericht der
Bundesregierung zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel zur Unterrichtung
des Deutschen Bundestages“ verabschiedet. Im Mai 2020 beschloss der
Deutsche Bundestag eine robustere EU-Ausbildungsmission EUTM inklusive
Erhöhung des deutschen Beitrags sowie die Verlängerung der UN-
Stabilisierungsmission MINUSMA. Gleichzeitig machte die Bundesministerin der
Verteidigung mit Verweis auf das deutsche Grundgesetz insbesondere in Bezug auf
Frankreich klar, dass eine Teilnahme an weiteren Missionen für Deutschland
nicht möglich sei, solange Frankreich nicht dazu bereit ist, nationale Missionen
in EU- oder UN-Rahmen einzubringen.
Am 20. September 2019 nahm der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter
Tauber in Vertretung der Ministerin am Ministertreffen der durch Frankreich
initiierten EUROPEAN INTERVENTION INITIATIVE (EI2) in Hilversum in
den Niederlanden teil. Hierbei sagte das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) seine Mitarbeit im Forum zum besseren Informationsaustausch und
Koordination zu, lehnte jedoch operative Ansätze in EI2 ab. Ein geplantes
Folgetreffen unter Teilnahme der Bundesministerin der Verteidigung am 17. April
2020 in Portugal musste coronabedingt auf unbestimmte Zeit verschoben
werden.
Bezüglich weiterer Details zu den Ergebnissen der Analyse des Engagements
Deutschlands in Mali und der Sahelregion und die daraus folgenden
Vorstellungen Deutschlands für die Zukunft dieser Region wird auf die
Bundestagsdrucksache 19/18080 (Bericht der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen
Engagement in Mali/Sahel), bezüglich der getroffenen Maßnahmen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) auf die Bundestagsdrucksachen
19/19002 (EUTM Mali) und 19/19004 (MINUSMA) verwiesen.
Frankreich begrüßt das deutsche sicherheitspolitische Engagement in der
Sahelregion.
4. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen,
a) um mehr strategischen Dialog in Europa zu erreichen,
b) damit die Wirkung der deutschen und europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik größer wird,
c) damit sein Handeln international besser abgestimmt und deutlicher
sichtbar wird,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Die Bundesministerin der Verteidigung hat wiederholt, so auch in ihren Reden
an der Universität der Bundeswehr in München und auf der diesjährigen
Münchner Sicherheitskonferenz, ihre feste Überzeugung zum Ausdruck
gebracht, dass Deutschland international mehr Verantwortung übernehmen und
eine aktivere Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik spielen sollte.
Darauf basiert ihr Appell, den Münchner Konsens von 2014 zu einem „Münchner
Konsens des Handelns“ weiterzuentwickeln. Deutschland wird in seiner EU-
Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU legen. Dies umfasst einen
umfassenden strategischen Dialog mit den europäischen Amtskolleginnen und
Amtskollegen der Bundesministerin der Verteidigung. Auf die Antwort zu
Frage 12 wird verwiesen. Dieser Dialog dient u. a. auch dem Ziel, die
Reaktionsfähigkeit der EU zu erhöhen, die Wirkung der deutschen und europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu vergrößern, unser Handeln
international besser abzustimmen und deutlicher sichtbar zu machen.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Bundesministerin der Verteidigung seit
Amtsantritt dafür aus, dass Europa seine eigenen Fähigkeiten zum
sicherheitspolitischen Handeln („Ability to Act“) erhöht und ausbaut. Ihr geht es dabei
nicht um Autonomie und Abgrenzung oder einen Ersatz der NATO, sondern
um die Stärkung der europäischen Säule in der NATO. Das Thema „Ability to
Act“ bildet folglich auch eines der drei Hauptschwerpunkte der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Auf
die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Neben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird die Bundesministerin der
Verteidigung insbesondere das informelle Treffen der EU-
Verteidigungsminister Ende August in Berlin nutzen, um ihre Themen „Ability to Act“,
Strategischer Kompass & Bedrohungsanalyse sowie die Europäische Sicherheits- und
Verteidigungskultur zu adressieren.
Zudem hat sich die Bundesministerin der Verteidigung für die Verstetigung des
„E3“-Formats zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland
ausgesprochen. Gerade mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union soll das E3-Format als
wichtiges Scharnier zwischen EU und NATO fungieren und die bewährte
Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in der europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik langfristig – auch über den NATO-Rahmen hinaus –
sichern. Ein E3-Verteidigungsministertreffen befindet sich in konkreten
Planungen und wird stattfinden, sobald die Corona-Bedingungen es erlauben.
Die angesprochenen Kernanliegen der Bundesministerin der Verteidigung
bespricht die Bundesministerin sowohl in Formaten wie dem informellen Treffen
der EU-Verteidigungsminister sowie den Treffen der NATO-
Verteidigungsminister als auch in zahlreichen bilateralen Begegnungen und Videokonferenzen/
Telefonaten mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen.
Durch die von der Bundesministerin der Verteidigung angestoßene „Initiative
Einsatzbereitschaft“ in Kombination mit den zusätzlich aus dem
Konjunkturpaket Corona bereitgestellten Haushaltsausgaben für den Verteidigungshaushalt
wird noch in diesem Jahr eine spürbare Verbesserung von Ausrüstung und
Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angestrebt.
5. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um bei den Missionen Deutschlands in
der Sahel-Region noch robuster zu werden und genau zu prüfen, ob
Deutschland nicht noch mehr tun kann, und welche Resultate brachten
diese bisher?
Deutschland hat sich im Rahmen der Erstellung des EU-Mandates in den
entsprechenden EU-Gremien eingebracht, ist ebenfalls im Rahmen der
Überarbeitung der VNSR-Resolution zu MINUSMA engagiert und unterstützt dabei
aktiv den Kräfteanpassungsplan des Generalsekretärs der VN. Weiterhin führen
die Bundesministerin der Verteidigung sowie der Generalinspekteur der
Bundeswehr im Rahmen der Teilnahme an verschiedenen internationalen
Konferenzen sowie bi- und multilateralen Gesprächen mit ihren internationalen
Amtskolleginnen und -kollegen Gespräche zum Engagement Deutschlands in der
Sahelregion. Die Bundesministerin der Verteidigung setzte sich dabei für eine
Anpassung sowie Verlängerung der Mandate der Bundeswehr in der Sahelregion
auf Grundlage des „Berichts der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen
Engagement in Mali/Sahel zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages“ ein.
Im Mai 2020 beschloss der Deutsche Bundestag eine robustere EU-
Ausbildungsmission EUTM inklusive Erhöhung des deutschen Beitrags sowie
die Verlängerung der UN-Stabilisierungsmission MINUSMA. Gleichzeitig
machte die Bundesministerin der Verteidigung mit Verweis auf das deutsche
Grundgesetz insbesondere in Bezug auf Frankreich klar, dass eine Teilnahme
an weiteren Missionen für Deutschland nicht möglich sei, solange Frankreich
nicht dazu bereit ist, nationale Missionen in EU- oder UN-Rahmen
einzubringen.
Das neue EUTM-Mandat umfasst die Erweiterung des Auftrages und die
Ausdehnung des Einsatzgebietes auf das gesamte Staatsgebiet Malis sowie die
weiteren G5-Sahel-Staaten. Dabei wurde die Robustheit des Mandats erhöht,
indem die militärische Beratung und Ausbildung der Streitkräfte Malis und die
der G5-Sahel-Staaten durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur
taktischen Ebene (Mentoring) an gesicherten Orten neu aufgenommen wurde.
EUTM wird die Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten somit künftig zu
Ausbildungs- und Beratungszwecken auch an ihren Stationierungsorten
begleiten. Eine Begleitung in Kampfeinsätzen ist dabei weiterhin ausgeschlossen. Die
personelle Obergrenze der EUTM wurde von 350 auf 450 Soldatinnen und
Soldaten angehoben. Zudem wurde die „Military Assistance Mission Gazelle“ in
Niger in das EUTM-Mandat integriert.
Des Weiteren wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/19002 (EUTM Mali)
und 19/19004 (MINUSMA) verwiesen.
6. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um mit Blick auf die Straße von
Hormuz
a) ein gemeinsames Handeln zu erreichen,
b) die Mittel des EU-Vertrages auszuschöpfen und
c) auf einem EU-Gipfel einzelne Mitgliedstaaten zu beauftragen, eine
gemeinsame Mission durchzuführen,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Die Fragen 6 bis 6c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich gegenüber allen relevanten
Akteuren für Deeskalation in der Straße von Hormuz ein. Im Rahmen dieser
Bemühungen ist auch die politische Unterstützung der Bundesregierung für die
französische Initiative „European-led Maritime Awareness in the Strait of
Hormuz (EMASoH)“ zu sehen. Die Bundesministerin der Verteidigung hat in
diesem Zusammenhang auf Artikel 44 des EU-Vertrages hingewiesen, der eine
deutsche Beteiligung ermöglichen würde. Laut dem EU-Vertrag „kann der Rat
die Durchführung einer Mission einer Gruppe von Mitgliedsstaaten übertragen,
die dies wünschen und über die für eine derartige Mission erforderlichen
Fähigkeiten verfügen.“ Hierzu steht die Bundesministerin mit ihren europäischen
Amtskolleginnen und Amtskollegen sowie dem Hohen Vertreter der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik im Austausch. EMASoH kann nach Ansicht der
Bundesregierung einen europäischen Beitrag zur Deeskalation in der Region
leisten. Eine EU-Operation im Rahmen der GSVP ist derzeit nicht geplant.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Einer möglichen
Beteiligung an der US-Mission in der Straße von Hormuz erteilte die
Bundesministerin der Verteidigung mit Verweis auf das Grundgesetz eine Absage.
7. Welche Unterstützungsanfragen bezüglich internationaler Einsätze der
Bundeswehr hat Deutschland seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung erhalten?
Welche davon wurden nach Prüfung abgelehnt, und welchen wurde
zugestimmt?
Welche Gründe führten zum jeweiligen Entschluss?
Im Rahmen bestehender Einsätze erfolgen, basierend auf den Vorgaben der
jeweiligen Bundestagsmandate, Unterstützungsleistungen in Absprache mit der
jeweiligen taktischen und/oder operativen Führungsebene.
Darüber hinaus stimmt sich die Bundesregierung regelmäßig in internationalen
Organisationen, multilateralen Kooperationsformaten und bilateral mit ihren
Partnern ab, um ihren Beitrag zu Frieden und Sicherheit lageangepasst
weiterzuentwickeln.
8. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um mehr europäische Initiativen zur
Zusammenarbeit auf den Feldern Künstliche Intelligenz und
Quantencomputer zu erreichen, und welche Resultate brachten diese bisher?
Im Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) existieren mit der Europäischen
Strategie KI von April 2018 und der Strategie Künstliche Intelligenz der
Bundesregierung von November 2018 zwei strategische Grundsatzpapiere, die die
europäische Zusammenarbeit stärken, indem sie die nationale und die europäische
Ebene miteinander verweben. Gemeinsames Ziel ist es, Deutschland und
Europa zu einem führenden KI-Standort zu machen. Insbesondere in ethischer,
rechtlicher, kultureller und institutioneller Hinsicht werden viele
Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene diskutiert, die von der nationalen Strategie
aufgegriffen werden; gleichzeitig fließen wichtige nationale Gesichtspunkte in
die europäische Strategie mit ein. Seit Januar 2020 wird im Rahmen der
Fortschreibung der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung und seit
Februar 2020 durch das Konsultationsverfahren zum KI Weißbuch der
Europäischen Kommission die Position des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) in die Weiterentwicklung der strategischen Rahmendokumente
eingebracht.
Inhaltlich konnten so v.a. die Belange der Nutzung von KI für hoheitliche
Aufgaben in die strategischen Dokumente eingebracht und die haftungsrechtlichen
Aspekte für KI-Anwendungen mit hohem Risiko und die Kernanforderungen
für eine vertrauenswürdige KI berücksichtigt werden. Aktueller fachlicher
Austausch und Zusammenarbeitsbeziehungen auf europäischer internationaler
Ebene bestehen bei der militärischen Nutzung von KI insbesondere mit Frankreich
und Italien.
An der Universität der Bundeswehr München (UniBwM) wird im
ressorteigenen universitären Forschungsinstitut CODE bereits seit Juli 2018 der Aufbau
von Forschungsexpertise im Handlungsfeld des „Quantencomputing“ und
europäischer Cybersicherheit betrieben. Die Anbahnung erster
Forschungskooperationen und -projekte wird aktuell ebendort mit Hochdruck vorbereitet. Die
Forschung wird zudem durch ein „Zentrum für Digitalisierungs- und
Technologieforschung der Bundeswehr“ für 500 Millionen Euro ausgeweitet.
Um die europäischen Impulse zu verstärken, wird die Bundesministerin der
Verteidigung im Zuge der Jahrestagung des Forschungsinstituts CODE Anfang
November 2020 gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin, Florence
Parly, ihrer niederländischen Amtskollegin, Ank Bijleveld-Schouten, sowie der
Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Digitales,
Margrethe Vestager, gemeinsam öffentlich zum Thema auftreten. Dabei wird es unter
anderem um die Themen Europäische Digitale Souveränität, Cybersicherheit
sowie Europäische Forschung- und Entwicklungsförderung gehen.
9. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um einen gemeinsamen europäischen
Ansatz gegenüber Drohnen und bei der Luftabwehr zu erreichen,
insbesondere mit den Partnern in Mittelosteuropa?
Im Rahmen des Projektes Luftverteidigungssystem für den Nah- und
Nächstbereichsschutz (LVS NNbS), welches „Drohnen- und Flugabwehr“-Produkte
systemisch verbindet, ist die Auswahlentscheidung für die Erstbefähigung erfolgt.
In einem weiteren Schritt wurden mögliche Kooperationspartner in Mittel- und
Südosteuropa sowie Skandinavien für eine gemeinsame Beschaffung und
Nutzung in diesem Projekt identifiziert. Perspektivisch wird, mit dem in Europa
etablierten „Framework Nations Concept“ als Ausgangspunkt, die bestehende
multinationale Zusammenarbeit in Europa im Bereich der bodengebundenen
Luftverteidigung weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Zukunftsprojekte hat das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Möglichkeiten, Chancen und
Risiken für einen gemeinsamen europäischen Ansatz im Bereich der Drohnen-
und der Flugabwehr ausführlich untersucht. Die Ergebnisse daraus werden in
bi- und multinationale Gespräche zur Fähigkeitsentwicklung und
Fähigkeitskooperation insbesondere mit Partnern in Mittel- und Osteuropa einfließen.
Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag initiierte das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) seit Mai 2020 einen crossmedialen und interaktiven
gesellschaftlichen Dialog zu politischen, ethischen, völkerrechtlichen und
militärischen Aspekten zum Thema bewaffneter Drohnen. Nach zahlreichen
Podiumsdiskussionen, Livechats und militärisch-operativen Dialogen mit
Abgeordneten des Bundestages übermittelte das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) seinen Bericht zur Debatte über eine mögliche Beschaffung
bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr am 3. Juli 2020 an den Deutschen Bundestag.
Der Bericht ist ein Zwischenschritt hin zur Entscheidung und soll als
Grundlage für eine parlamentarische Befassung dienen.
10. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um eine international kontrollierte
Sicherheitszone in Nordsyrien einzurichten, und welche Resultate
brachten diese bisher?
Die Bundesregierung setzt sich für die Einstellung der Kampfhandlungen sowie
einen effektiven, sicheren und umfassenden Zugang für Hilfsorganisationen im
Norden Syriens ein, darunter auch im VN-Sicherheitsrat, um den Schutz der
Zivilbevölkerung und die humanitäre Versorgung von Binnenflüchtlingen
sicherzustellen und zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund brachte die Bundesministerin der Verteidigung den
konkreten Vorschlag zur Einrichtung eines dafür vorgesehenen Gebietes im
Norden Syriens ein. Der Vorschlag wurde seitdem wiederholt mit Partnern
innerhalb und außerhalb der EU thematisiert. Auch die Bundeskanzlerin wirbt in
Gesprächen mit internationalen Partnern für den Vorschlag, seit Dezember
2019 auch in Gesprächen im Format der E3 mit der Türkei.
11. Welche Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz Deutschlands im Indo-
Pazifischen Raum wurden zusammen mit unseren Verbündeten seit
Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der Verteidigung begonnen,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Welches Zeichen hat Deutschland gesetzt, indem es mit unseren
Verbündeten Präsenz in der Region zeigt?
Die Bundesministerin der Verteidigung hat in ihrer Rede am 7. November 2019
an der Universität der Bundeswehr in München darauf hingewiesen, dass es an
der Zeit sei, dass Deutschland gemeinsam mit seinen Partnern mehr Präsenz im
Indo-Pazifischen Raum zeige. Zu den hierfür eingesetzten Instrumenten
gehören Stabsgespräche und Strategische Dialoge auf verschiedenen Ebenen, sowie
das Einschiffen von deutschem Personal auf Schiffen befreundeter Nationen,
Ausbildungskooperationen, Manöver- und Übungsteilnahmen im Indo-
Pazifischen Raum sowie Präsenzfahrten und Hafenbesuche.
Viele dieser Maßnahmen mussten aufgrund der COVID-19-Pandemie bis auf
weiteres verschoben werden. So musste die bereits am 7. Mai 2020
ausgelaufene Fregatte Hamburg ihre geplante Teilnahme am Indian Ocean Naval
Symposium (IONS unter französischer Führung) in Réunion Ende Juni absagen, da
diese coronabedingt durch Frankreich verschoben wurde. Nach der Teilnahme
an IONS sollte sich die Fregatte in das Deutsch-Französische Manöver DEF-
RAM einfügen. Anschließend wäre die „Hamburg“ nach Australien gefahren
und hätte von dort aus verschiedene Hafenbesuche und Übungsabschnitte im
Indischen Ozean ausgeführt. Da aber viele Häfen in den Anrainerstaaten
coronabedingt nicht angelaufen werden können, entschloss die Marineführung die
Fahrt nicht anzutreten.
Das EU-Projekt „Enhancing Security Cooperation in and with Asia“ soll dazu
beitragen, Deutschland und die EU als sicherheitspolitische Akteure in der
Region stärker zu verankern. Es wird von der Bundesregierung kofinanziert und
in einem deutsch-französischem Tandem von der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Expertise France (EF) umgesetzt. Ziel ist es,
maßgeschneiderte Kooperationsansätze zwischen der EU und den fünf
Pilotländern Indien, Indonesien, Japan, Korea und Vietnam in vier Themenfeldern
(maritime Sicherheit, Counterterrorismus, Peacekeeping und Cybersicherheit) zu
entwickeln. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstützt das
Projekt durch konkrete Maßnahmen (etwa Ausbildung für VN-Einsätze,
Wasseraufbereitung).
Für den Sommer 2020 hatte die Bundesministerin der Verteidigung eine Reise
nach Japan, Australien, Südkorea und Singapur als deutliches Zeichen der
Bedeutung der Region im Indo-Pazifik-Raum geplant. Aufgrund der COVID19-
Pandemie musste diese verschoben werden. Aktuell ist geplant, die Reise noch
im Herbst 2020 nachzuholen.
12. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung begonnen, um der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU einen Strategischen Kompass zu geben, und
welche Resultate brachten diese bisher?
Die Bundesregierung setzt sich für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ein, um die EU als aktiven,
handlungsfähigen Akteur und globalen Partner für Frieden und Sicherheit zu
stärken. Um die strategischen Ziele und das Ambitionsniveau der Globalen
Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU (2016) im Bereich
Sicherheit und Verteidigung weiter zu konkretisieren und das Handeln der EU
dadurch schneller, effektiver und planbarer zu machen, hat die Bundesregierung
im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Erarbeitung eines
„Strategischen Kompasses“ angestoßen. Mit diesem sicherheitspolitischen
Grundlagendokument soll die EU sowohl zu einem transparenteren Partner werden als
auch die notwendigen Vorgaben für die Fähigkeitsplanungsprozesse der EU
bereitstellen. Erster Schritt wird eine gemeinsame Bedrohungsanalyse als
Referenzpunkt und Diskussionsgrundlage für die Erstellung des „Strategischen
Kompass“ sein, die es in der EU so bislang noch nie gab und vom
Europäischen Auswärtigen Dienst erarbeitet und bis Ende 2020 fertig gestellt werden
soll. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
13. Konnte das in der Iranfrage entstandene „E3-Format“ aus Frankreich,
Großbritannien und Deutschland verstetigt und auf der Ebene der
Verteidigungsminister fest etabliert sowie noch im gleichen Jahr ein Treffen
organisiert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Auf der Ebene der Politischen Direktoren finden Gespräche regelmäßig statt,
um in kleinem Kreis Positionen zu wesentlichen Themen auch im Hinblick auf
erweiterte Foren abzustimmen. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation
konnte bislang nur ein Treffen der Verteidigungsminister im E3-Format im
Februar 2020 erfolgen. E3 wird auch weiterhin ein profiliertes Format auf
Ebene der Verteidigungsminister bleiben, das nächste Treffen wird stattfinden,
sobald die Corona-Bedingungen dies erlauben. Frankreich und Großbritannien
haben Interesse und Teilnahme bereits grundsätzlich zugesagt.
14. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um bezüglich des Libyen-Konflikts
Italien mit in das E3-Format einzubinden, und welche Resultate brachten
diese bisher?
Italien ist ein zentraler Partner bei der Lösung des Libyen-Konflikts. Bilaterale
und multilaterale Konsultationen mit Italien werden hierzu regelmäßig
durchgeführt. In Bezug auf den Libyen-Konflikt hat die Bundesministerin der
Verteidigung daher vorgeschlagen sich im E3+1 Format zu treffen.
15. Hält das BMVg am Zwei-Prozent-Ziel fest sowie an der Absicht, auf
dem Weg dorthin bis 2024 ein Verteidigungsbudget in Höhe von 1,5
Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen?
Entspricht das Zwei-Prozent-Ziel immer noch im Minimum unserem
Bedarf?
Beim NATO-Gipfeltreffen in Wales im Jahr 2014 wurde der sog. Defence
Investment Pledge beschlossen. Dieser sieht im Wesentlichen vor:
den Trend sinkender nationaler Verteidigungsausgaben umzukehren;
die Verteidigungsausgaben zu steigern und sie innerhalb eines
Zehnjahreszeitraums (bis 2024) an die Richtlinie von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes
anzunähern („aim to move towards the 2 % guideline“) mit dem Ziel, NATO-
Fähigkeitslücken zu schließen;
sich der 20-Prozent-Richtlinie beim Investivanteil der Verteidigungsausgaben
(für Großausrüstung inkl. deren Erforschung und Entwicklung) anzunähern.
Deutschland bekennt sich unverändert zum Defence Investment Pledge und
trägt in allen Bereichen – cash, capabilities, contributions – zu fairer
Lastenteilung bei. Dies bedeutet für Deutschland u. a., dass es aufgrund seiner relativen
Wirtschaftskraft circa 10 Prozent der zukünftigen Fähigkeiten des Bündnisses
zu stellen hat. Die Zuteilung im Rahmen des NATO-
Verteidigungsplanungsprozesses orientiert sich dabei maßgeblich an der jeweiligen Wirtschaftskraft
eines Mitgliedstaates relativ zum Gesamt-BIP aller NATO-Staaten.
Die Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung
ist nach wie vor planungsleitend und setzt die konsequente Umsetzung der mit
den Trendwenden Finanzen, Material und Personal eingeleiteten Maßnahmen
voraus. Finanziell bedeutet dies, dass die Bundeswehr in den kommenden
Jahren auf eine den Anforderungen gerecht werdende, verlässliche und stetig
steigende Finanzlinie des Einzelplans 14 angewiesen ist. Mit den Eckwerten des
Bundeshaushalts 2021 bis 2024 setzt sich das Wachstum der
Verteidigungsausgaben fort, sodass die materielle Ausrüstung der Bundeswehr weiter verbessert
werden kann. Dies wird zusätzlich durch das Einvernehmen innerhalb der
Bundesregierung unterstützt, wesentliche Großvorhaben zum Schließen von
Fähigkeitslücken gemäß dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und damit zur
Wahrnehmung bereits eingegangener Verpflichtungen zu finanzieren.
Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, bis zum Jahr 2024 1,5 Prozent des
BIP für Verteidigung aufzuwenden und sich auch darüber hinaus auf den 2-
Prozent-Richtwert zuzubewegen.
Gleichzeitig hat die Bundesministerin der Verteidigung im Zuge COVID19-
Pandemie bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der prozentuale Anteil der
Verteidigungsausgaben am BIP angesichts des coronabedingt sinkenden BIP
keinen ausreichenden Indikator darstellt. Vor diesem Hintergrund betont die
Bundesministerin der Verteidigung die Bereitstellung von 10 Prozent der
Fähigkeiten des NATO-Bündnisses durch Deutschland. Unabhängig von
konjunkturellen Schwankungen lassen sich mit diesem Indikator militärische
Fähigkeiten messbarer und effektiver darstellen.
Für das Jahr 2020 sind aktuell Verteidigungsausgaben (Soll-Ausgaben) nach
NATO Kriterien in Höhe von 50.550,5 Mio. Euro geplant. Die konkrete Höhe
der Verteidigungsausgaben für das kommende sowie die folgenden Jahre wird
im Rahmen des Haushaltsverfahrens durch den Deutschen Bundestag
bestimmt.
16. Welche Lücken bei Material und Ausrüstung der Soldaten der
Bundeswehr konnten seit Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der
Verteidigung bisher geschlossen werden?
Um eine sollgerechte Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr sicherzustellen, werden unverändert große Anstrengungen unternommen.
Beschaffungsvorhaben erstrecken sich in der Regel über einen längeren
Zeitraum von Feststellung einer Fähigkeitslücke bis zu deren Schließung. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesministerin der Verteidigung Anfang 2020 die
Initiative Einsatzbereitschaft beschlossen und auf der Bundeswehrtagung
vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein Gesamtpaket aus insgesamt 24
Maßnahmen, die auf messbare Verbesserungen der Einsatzbereitschaft noch in diesem
Jahr abzielen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung
und Ausschöpfung der Haushaltsmittel zu verbessern und Entscheidungen, die
eine unmittelbare Wirkung auf die Einsatzbereitschaft haben, früher und
verlässlicher zu treffen. Die Maßnahmen der Initiative Einsatzbereitschaft
kommen aus der Bundeswehr und aus dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) selbst – nicht von außen.
Neben Maßnahmen mit reiner Binnenwirkung im Geschäftsbereich ist auch ein
wesentlicher Beitrag der Industrie erforderlich, um die Einsatzbereitschaft
spürbar zu verbessern. Dazu führte die Bundesministerin der Verteidigung im März
2020 ein Gespräch mit Spitzenvertretern der deutschen Industrie. Im Sommer
dieses Jahres wird eine Zwischenbilanz gezogen und das weitere Vorgehen
beschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Vorhaben sind nachfolgend eine Auswahl
an Beispielen genannt:
Bei der Munitionsbevorratung konnte die Deckung der erhöhten
Ausbildungsbedarfe sowie der weitere Aufbau der Einsatzvorräte und Lagerkapazitäten
deutlich vorangebracht werden.
Für die Lufttransportflotte wurden seit Juli 2019 zwei weitere
Transportflugzeuge A400M ausgeliefert. Die Fallschirmjägertruppe erhielt 26
Komplettsysteme des taktischen Gleitfallschirms. Für den Such- und Rettungsdienst (SAR)
wurden die ersten drei Leichten Unterstützungshubschrauber (LUH SAR) an
die Bundeswehr übergeben.
Im Zuge der Realisierung der 6. Eigenkapitalerhöhung für die Bundeswehr-
FuhrparkService GmbH in Höhe bis zu 110 Mio. Euro wird die Bundeswehr ab
Mitte 2020 zusätzliches Material u. a. 700 Geländefahrzeuge, 39 Container-
Teleskoplader, 39 Umschlaggeräte, 410 Energieversorgungsanhänger, 5
Mobilkrane erhalten.
Darüber hinaus erhält die Bundeswehr mit der 7. Eigenkapitalerhöhung für die
BundeswehrFuhrparkService GmbH in Höhe von bis zu 88 Mio. Euro bis Ende
2021 u. a. 177 Feuerlöschfahrzeuge unterschiedlichen Typs sowie im Rahmen
des Projektes „Ungeschützte militärische Transportfahrzeuge“ 2.271 neue
Fahrzeuge.
Bei den wichtigsten Landsystemen läuft der Zulauf ebenfalls stabil. In 2020
konnten bisher 25 GTK BOXER, 16 SPz PUMA und eine Gefechtsfeldbrücke
LEGUAN übernommen werden.
Neben den konkreten laufenden Beschaffungsvorhaben muss die
Fähigkeitsentwicklung immer auch in die Zukunft gedacht werden, damit Fähigkeitslücken
erst gar nicht entstehen. Deshalb hat das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) im April 2020 den fachlichen Vorschlag zur TORNADO-Nachfolge
vorgelegt, beim Aufklärungssystem PEGASUS die Richtungsentscheidung hin
zu einer bemannten Plattform getroffen sowie die gesellschaftliche Debatte zur
möglichen Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr geführt und
das Ergebnispapier dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Im Zuge des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung der
Folgen der COVID19-Pandemie wird der Bund zudem prüfen, inwieweit geplante
Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Unter anderem
sollen Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertanteil in einem Volumen
von bis zu 10 Mrd. Euro, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen
können, sofort umgesetzt werden. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag
sowohl zur Unterstützung der deutschen Rüstungsindustrie in der COVID19-
Pandemie als auch zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
17. Verfügt die Bundeswehr mittlerweile über
a) das bestmögliche Gerät,
b) die bestmögliche Ausrüstung,
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung begonnen, und welche Resultate
brachten diese bisher?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Mit dem Verteidigungshaushalt 2020 und den Planungsvorgaben für die
Folgejahre wurden klare Weichenstellungen für eine bestmögliche Ausrüstung und
Ausstattung der Bundeswehr getroffen. Dies wird vor allem durch ein
transparentes, effektives und modernes Rüstungswesen unterstützt. Hinsichtlich der
Vorgehensweise, getroffener Maßnahmen sowie erster Resultate wird auf die
der Antwort zu den Fragen 16, 19, 20, 21, 23 und 24 verwiesen.
c) die modernste persönliche Ausstattung nicht nur im Einsatz, nicht nur
bei großen Übungen, sondern schon für die tägliche Ausbildung?
Im Bereich persönliche Ausrüstung und Bekleidung wurden spürbare
Verbesserungen erzielt. Im August 2019 wurden bereits 4.000 Systeme moderner
Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion für die nationale Krisen- und
Risikovorsorge ausgeliefert. Insbesondere zur Ausstattung der VJTF 2023 werden in den
nächsten Monaten weitere 8.000 Systeme ausgeliefert. Zur Ausstattung mit
persönlicher Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten wurde mit der Auslieferung
von insgesamt ca. 30.000 Sätzen des modernen Kampfbekleidungssatzes
Streitkräfte begonnen. Diese stehen vor allem dem Personal der VJTF 2023 ab
Januar 2021 bereits für die Ausbildung bereit.
18. Verfügt die Bundeswehr mittlerweile über
a) genügend Flugstunden,
b) einsatzklare Schiffe und
c) gefechtsbereite Panzer?
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung begonnen, und welche Resultate
brachten diese bisher?
Die Fragen 18 und 18 a bis 18 c werden zusammen beantwortet.
Die Berichte zur „Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der
Bundeswehr“ ziehen jeweils eine detaillierte Bilanz für die Nutzung dieser
Systeme im jeweiligen Berichtszeitraum. Mit dem 6. Bericht zur „Materiellen
Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“ im Juni 2020 wird
diese bewährte jährliche nun um eine halbjährliche Berichterstattung erweitert.
Die sich damit bietende Gesamtschau über die materielle Einsatzbereitschaft
und die hohe Detailtiefe der Informationen lassen konkrete Rückschlüsse auf
aktuelle Fähigkeiten der Bundeswehr zu, so dass zum Schutz der
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und des deutschen Beitrages zur
Sicherheitsvorsorge im Rahmen der Bündnisverteidigung die im Teil II des
Berichtes enthaltenen Informationen in ihrer Gesamtheit GEHEIM einzustufen
sind. Dieser Teil des Berichtes kann jederzeit in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages eingesehen werden.
19. Verfügt die Bundeswehr mittlerweile über
a) volle Munitionslager sowie
b) Ersatzteile, die auch in der Fläche schnell ankommen?
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung begonnen, und welche Resultate
brachten diese bisher?
a) volle Munitionslager sowie
Der aktuelle durchschnittliche Belegungsgrad aller
Munitionslagereinrichtungen der Bundeswehr beträgt 73 %. Unter Berücksichtigung bereits bestehender
Liefervoranzeigen werden in Kürze 80 % erreicht. Zur Lagerung der
prognostizierten Munitionsvorräte sowie zum Erreichen des Fähigkeitsprofils der
Bundeswehr wird der Lagerkapazitätsbedarf absehbar weiter anwachsen.
b) Ersatzteile, die auch in der Fläche schnell ankommen?
Aus den Erkenntnissen und Erfahrungen der VJTF 2019 sowie den laufenden
Einsätzen und der Vorbereitung der VJTF 2023 lässt sich eine deutlich
verbesserte Einsatzbereitschaft feststellen. Für das Jahr 2020 steht die Planung für die
VJTF 2023 im Mittelpunkt, welche ab 2021 in die konkrete Vorbereitung der
Zertifizierung geht. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Herstellung der
materiellen Einsatzbereitschaft dieser Kräfte auf einer ausgewogenen Mischung der
Bereitstellungs-und Bevorratungslogistik. Insgesamt wurde dafür ein
zusätzlicher Haushaltsmittelbedarf von rund 537 Mio. Euro für einen dreijährigen
Zeitraum abgeschätzt. Die Bevorratung und Lagerung, insbesondere von
Hochwertersatzteilen mit langen Herstellungs- und Lieferzeiten, verkürzen die
Standzeiten der Waffensysteme in der Instandsetzung und wird die Verfügbarkeit der
Waffensysteme signifikant erhöhen.
20. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung bezüglich der „Initiative Einsatzbereitschaft“
unternommen, und welche Resultate brachten diese bisher?
In welchen Bereichen der Bundeswehr wurde bisher in diesem Jahr
konkret Ausrüstung und Kampfkraft spürbar verbessert?
Zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Bundeswehr wurde im Januar die
„Initiative Einsatzbereitschaft“ beschlossen. Dabei handelt es sich um ein
Gesamtpaket aus insgesamt 25 Maßnahmen. Diese sind von den Inspekteuren und
Präsidentinnen des Geschäftsbereiches und den Abteilungsleitungen im
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorgeschlagen worden. Das
„Sofortprogramm Einsatzbereitschaft“ wurde innerhalb der Bundeswehr initiiert.
Die Maßnahmen dieses Programmes sind vielfältig und zielen möglichst noch
in diesem Jahr auf messbare Verbesserungen der Einsatzbereitschaft ab. Es
beinhaltet eine Zusammenstellung aus Verfahrens-, Verwaltungs- und
operativen Maßnahmen, welche in ihrer Wirksamkeit teilweise unmittelbar auf ein
einzelnes Hauptwaffensystem (z. B. SPz PUMA oder EUROFIGHTER) oder
auf das Gesamtsystem Bundeswehr ausgerichtet sind. Die konkrete Umsetzung
hat bereits begonnen.
Die Masse der Maßnahmen zielt direkt auf die materielle Einsatzbereitschaft
und deren messbare Verbesserungen noch in diesem Jahr. Darüber hinaus
werden Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung und Ausschöpfung der
Haushaltsmittel zu verbessern und Entscheidungen, die eine unmittelbare Wirkung auf
die Einsatzbereitschaft haben, früher und verlässlicher zu treffen und
nachzuhalten. Denn zur Stärkung der materiellen Einsatzbereitschaft reicht die
Konzentration auf materialbezogenen Maßnahmen nicht aus. Vielmehr bedarf es
einer umfassenden Betrachtung verschiedener Aspekte, wie z. B. Infrastruktur,
gewerbliche Leistungen, Personal und vieles mehr. Erst in ihrer Summe führen
sie zu einer Verbesserung der Situation. Dem ist durch die Vielzahl
unterschiedlicher Maßnahmen im Gesamtpaket Rechnung getragen.
Das Gesamtpaket an Maßnahmen aus Leitungsklausur und Bundeswehrtagung
umfasst insgesamt 25 Maßnahmen. Davon entfallen zwölf Maßnahmen auf die
Initiative an sich, einige davon Sammler mehrerer Einzelmaßnahmen. Elf
Maßnahmen haben flankierenden Charakter und zwei weitere Maßnahmen beziehen
sich auf sicherheitspolitische Aspekte.
Der Großteil der Maßnahmen befindet sich in der Umsetzung. Ein Teil konnte
sogar bereits abgeschlossen werden.
Projektierung Umsetzung Abgeschlossen Gesamt
Initiative
Einsatzbereitschaft
1 (8 %) 11 (92 %) 12
Flankierende Maßnahmen 3 (27 %) 6 (55 %) 2 (18 %) 11
Weitere Maßnahmen 2 (100 %) 2
Gesamtpaket 4 (16 %) 17 (68 %) 4 (16 %) 25
Erklärtes Ziel der Initiative ist es, spürbare positive Effekte bei der materiellen
Einsatzbereitschaft zu erreichen. Dies erscheint trotz der Corona-Pandemie und
ihrem Einfluss auf Industrie und Wirtschaft noch möglich. Insbesondere durch
die flankierenden Maßnahmen erhält das Gesamtpaket zusätzlich eine zeitlich
gestreckte Dimension. Neben kurzfristigen Wirkungen sind auch auf mittlere
und längere Sicht positive Effekte zu erwarten.
Maßnahmen mit
kurzfristiger Wirkung mittelfristige Wirkung längerfristige Wirkung
• Flugstundenvorgabe für ausgewählte
Lfz in 2020
• Aktivierung von Austauschvorhaben
u. a. für den Bereich CIR
• Stärkung der Instandsetzung in den
OrgBer
• Neuordnung der
Ersatzteilbeschaffung
• Unterstützung der Projektarbeit
beim BAAINBw durch OrgBer
• Übernahme von VJTF-
Verfahren in die Standardprozesse
• Verbesserung des
Forderungscontrollings
• Etablierung einer
Planungskonferenz
• Nachjustierung der
Fähigkeitsdomänen im FPBw
Ergänzend zu nach innen gerichteten Maßnahmen ist das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) mit Vertretern von Wirtschaft und Industrie in den
Dialog getreten, um das Anliegen einer zügigen Verbesserung der materiellen
Einsatzbereitschaft zu erörtern und substantielle Beiträge einzufordern. Die
Gespräche wurden durch die Bundesministerin Ende März geführt und verliefen
sehr zielgerichtet und konstruktiv. Sie endeten in dem Einvernehmen, dass die
Industrie als wichtiger Partner durch Qualität, Vertragserfüllung und
zeitgerechte Lieferung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Materiellen
Einsatzbereitschaft leisten kann.
21. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um
a) die Ausstattung des Zentralen Sanitätsdienstes zu verbessern,
Im Rahmen des Planungszyklus 2022 ff. wurden in der Mittelfristplanung
finanzielle Korridore für die Ergänzungsbeschaffung von schweren geschützten
Sanitätskraftfahrzeugen, beginnend ab 2023, sowie von mittleren geschützten
Sanitätskraftfahrzeugen, beginnend ab 2024, erwirkt. Zusätzlich werden Mittel
für die Beschaffung eines Basisversorgungspunktes Sanitätsmaterial, der bis
2027 bereitstehen soll, eingeplant. Gleiches gilt für eine
Ergänzungsbeschaffung von fünf landgestützten Verwundetendekontaminationseinrichtungen.
Parallel dazu sind erste Schritte eingeleitet worden, um den strategischen
Verwundetenlufttransport zu verbessern. Gleiches gilt für den Aufbau einer
Infektionsrettungskette, um in Zukunft den Transport hochinfektiöser,
intensivbehandlungspflichtiger Patienten zu gewährleisten.
Ferner werden im Rahmen der „Initiative Einsatzbereitschaft“ zwei
Maßnahmen untersucht, die auf die Entlastung des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und die
Beschleunigung der Bereitstellung von Sanitätsmaterial (SanMat) abzielen. Dabei sollen
u. a. die Leistungen, die der Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen zur Unterstützung für das BAAINBw bei der
Beschaffung von SanMat bereits heute erbringt, weiter intensiviert werden. Infolge
dieser Unterstützung konnten im Jahr 2019 Einzel- und Nichtverbrauchsgüter für
den Sanitätsdienst mit einem Volumen von rund 13,6 Mio. Euro beschafft
werden.
b) bestimmtes Verbrauchsmaterial in Zukunft einfacher und dezentral zu
beschaffen,
Die dezentrale Beschaffung über den Einkauf der Bundeswehr (EinkaufBw)
bietet bereits jetzt ein hohes Maß an Flexibilität, um über verschiedene Wege
Produkte beschaffen zu können. Im Rahmen der AG Umsetzung
Beschaffungsorganisation (BeschO) wird der EinkaufBw auf Weisung der Bundesministerin
der Verteidigung derzeit einer Evaluierung unterzogen. Dabei soll aufgezeigt
werden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die
Bedarfsdeckung effektiver, schneller und digitaler zu erfüllen. So sollen z. B.
Strukturen im EinkaufBw zur Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen gestärkt
werden, aus denen dann der Bedarf dezentral abgerufen werden kann.
Ebenso hat sich das Maßnahmenpaket „Flexibilisierte und unmittelbar
verfügbare Haushaltsmittel für Kommandeure“ (Handgeld für Kommandeure)
bewährt. Das Anfang 2019 eingeführte Maßnahmenpaket stärkt die
Eigenverantwortung der Kommandeure und Dienststellenleiter. Im Zeitraum 1. Januar 2019
bis 4. Juni 2020 sind bereits 2.662 Beschaffungsvorgänge von den
Kommandeuren ausgegangen. Derzeit wird die Evaluation des Maßnahmenpakets durch
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorbereitet.
c) die HIL-Werke zügig in die Lage zu versetzen, den an sie gerichteten
Herausforderungen auch gerecht werden zu können,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Die Bundesministerin der Verteidigung hat am 17. Oktober 2019 entschieden,
die bis dahin angestrebte Privatisierung der HIL Heeresinstandsetzungslogistik
(HIL)-Werke durch Veräußerung an einen industriellen Betreiber nicht weiter
zu verfolgen und sie stattdessen als Teil der HIL GmbH weiterzuführen. Die
Entscheidung folgte dem Rational staatlicher Sicherheitsvorsorge (Resilienz),
berücksichtigt die sicherheitspolitisch wieder gewachsene Rolle von Landes-
und Bündnisverteidigung und verfolgt das Ziel, der Bundeswehr eine
leistungsstarke Instandhaltung von Landsystemen zur Verfügung zu stellen. Mit der
Entscheidung ist der Auftrag verbunden, die HIL-Werke zukunftsfähig
aufzustellen. Die Umsetzung des Auftrags wird im Bundesministerium der Verteidigung
durch ein Projektteam wahrgenommen.
Damit konnten frühzeitig die Baumaßnahmen in allen Werken wieder
angestoßen und priorisiert werden, die wegen der seinerzeit geplanten Abgabe der
Werke angehalten waren. Im Werk Darmstadt wurden weitere Personalstellen
bereits im Juli 2019 genehmigt. Darüber hinaus wurde die Geschäftsführung
der HIL GmbH im März 2020 ermächtigt, weitere Einstellungen und
Entfristungen in den drei HIL-Werken zur Kapazitätssteigerung vorzunehmen.
In Abstimmung mit der HIL GmbH wurden weitere Maßnahmen maßgeblich
im Bereich Personal, Aus- und Fortbildung, Infrastruktur, Ersatzteile und
Datentransparenz identifiziert, die parallel zu den strategischen Überlegungen
angestoßen und vorangetrieben werden.
Insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen Bedeutung von Landes-
und Bündnisverteidigung sowie der Stärkung der Resilienz wird zudem eine
Eigentümer-, und darauf aufbauend, eine Unternehmensstrategie für die
Gesellschaft erstellt, die bis Ende 2020 bzw. Mitte 2021 vorliegen soll. Auf dieser
Basis können sich weitere Maßnahmen ergeben, die dazu dienen, die HIL GmbH
insgesamt weiter zu entwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. Diese
Maßnahmen werden in der Folge umgesetzt werden.
22. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung bezüglich der Organisation sogenannter
Planungskonferenzen unternommen, und welche Resultate brachten diese bisher?
Die Einrichtung einer Planungskonferenz erfolgt eingebettet in derzeit laufende
Überlegungen zu einem umfassenden Forderungs- und Umsetzungscontrolling
und ist eng verzahnt mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der
„Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation sowie Optimierung
Beschaffungswesen“ (BeschO). Hierzu wurde bereits ein Konzeptpapier
„Forderungscontrolling“ erstellt. Über die Planungskonferenz und das
durchgehende Forderungscontrolling der Abteilung Planung und in der Folge im
Beschaffungs- und Nutzungsprozess sollen unter anderem solche zu
weitreichenden Bedarfsträgerforderungen, die eine Realisierung von Projekten im
vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen erschweren, verhindert werden. Die erste
Planungskonferenz wird am 22. September 2020 stattfinden.
Auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzt sich das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zudem für die Weiterentwicklung der
Militärischen Planungs- und Führungsfähigkeiten (MPCC) und der Strategische
Fähigkeitsplanung ein. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
23. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um
a) mehr Schiffe seetauglich zu haben,
Die laufenden Maßnahmen zur Erhöhung der materiellen Einsatzbereitschaft
der seegehenden Einheiten wurden bereits mit der Agenda Nutzung initiiert.
Mit Nachdruck wird die Umsetzung der nur langfristig erfolgversprechenden
Maßnahmen wie die Erprobung der neuen Bereichsvorschrift zur
„Instandhaltung von Schiffen, Booten und Marinelandanlagen“, die Verbesserung der
nutzungsspezifischen Koordinierung im BAAINBw sowie die Stärkung
personeller Ressourcen der Instandhaltungsorganisation vorangetrieben. Darüber hinaus
wurde mit dem Sofortprogramm Einsatzbereitschaft eine Prüfung eingeleitet, in
welcher Form Veränderungen der Sofortinstandsetzung in der Marine zu einer
Erhöhung der materiellen Einsatzbereitschaft beitragen können.
Zudem wurde mit der Unterzeichnung des Vertrages am 19. Juni 2020 nach der
Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über vier
Mehrzweckkampfschiffe 180 (MKS 180) ein großer Meilenstein erreicht. Die
Auslieferung des ersten Schiffes ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die drei
Folgeschiffe sollen Anfang der nächsten Dekade der Marine übergeben werden.
Das MKS 180 soll künftig die erforderlichen Fähigkeiten im gesamten Einsatz-
und Aufgabenspektrum der Deutschen Marine abdecken und durch neue
Fähigkeiten ergänzen.
b) zu überprüfen, ob nicht die Sofortinstandsetzung wieder direkt bei der
Marine liegen kann,
Im Januar 2020 wurde das Maßnahmenpaket „Initiative Einsatzbereitschaft“,
Anteil Sofortinstandsetzung Marine initiiert. In diesem Rahmen arbeiten
verschiedene Kommandobehörden der Marine, das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) einschließlich
des nachgeordneten Bereiches zusammen, um die bestmögliche Ablauf- und
Aufbauorganisation zu entwickeln. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit
werden zeitnah in einem Pilotprojekt erprobt.
c) genügend Fachpersonal im Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zu haben und um die Abläufe
effektiver zu gestalten und stärker auf Personal der Teilstreitkräfte
zurückgreifen,
Die Ergebnisse der „Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation
sowie Optimierung Beschaffungswesen“ (BeschO) werden derzeit umgesetzt.
Hierunter fallen auch Maßnahmen, die der Wirkkategorie „Verstärkung der für
die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen“ zuzuordnen sind. Eine der
Maßnahmen betrifft die Optimierung der bereits laufenden
Personalunterstützung aus den (militärischen) Organisationsbereichen, um Personalengpässe in
Projekten des BAAINBw, soweit möglich, kurzfristig zu kompensieren.
Zudem ist im Maßnahmenpaket „Initiative Einsatzbereitschaft“ vorgesehen,
durch stärkeren Rückgriff auf Personal der Streitkräfte mehr Fachpersonal im
BAAINBw anzusiedeln, um Projekte zu beschleunigen.
Die Maßnahme, „Ausweitung Direkteinstellung“, dient dazu, das im
BAAINBw bestehende Fehl an Personal, insbesondere im technischen Dienst,
kurzfristig zu reduzieren. Weitere Maßnahmen wie z. B. das „Hinausschieben
des Eintritts des Ruhestandes“ und der „Einsatz von zusätzlichen
Reservistendienstleistenden“ zeigen positive Wirkung.
Mit der Maßnahme „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bedarfsträger
und Bedarfsdecker im Kontext Personal“ wird die Zusammenarbeit zwischen
dem BAAINBw und dem bedarfsdeckenden Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr weiter verbessert. Die Untersuchung wird derzeit
durchgeführt; erste Ansätze sind jedoch bereits vielversprechend.
Mit dem Pilotprojekt „Direkteinstellungen BAAINBw Abteilung See“ konnten
bisher 40 Neueinstellungen, insbesondere im technischen Dienst, im
BAAINBw und nachgeordneten Bereich zur Personaldeckung erreicht werden.
Auch die erstmalig durchgeführten „Zivilen Karrieretage BAAINBw“ mit
schwerpunktmäßiger Ansprache von Bachelor- und Masterabsolventinnen und
-absolventen für zivile technische Laufbahnen wie auch Juristinnen und
Juristen verzeichneten einen sehr großen Erfolg. Damit können in den nächsten
Monaten Vakanzen in erheblichem Umfang gedeckt werden.
Unter Federführung der Abteilung Personal wurde eine ministerielle
Arbeitsgruppe „Lean Recruiting“ eingerichtet, in welcher Arbeitspakete zur
Verbesserung des Bewerbungsprozesses der Bundeswehr definiert, strukturiert,
koordiniert und umgesetzt werden. Damit soll die Personalgewinnung im
angespannten Arbeitsmarkt in qualitativer und quantitativer Hinsicht zum Erhalt der
personellen Einsatzbereitschaft beitragen.
Mit der Ausweitung der „Akademikerauswahl“ auf die Fachrichtung
Wirtschaftswissenschaften und den höheren technischen Dienst konnte der
Personalgewinnungsprozesses des BAAINBw zusätzlich optimiert werden. Zudem
wurde der Assessmentprozess für den technischen Dienst zeitlich gestrafft.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Mittelfristigen Personalplanung 2020
weitere 409 Dienstposten (60 militärische Dienstposten, 349 zivile
Dienstposten) dem BAAINBw gesondert zugewiesen.
d) erfahrene Piloten in tauglichen Kampfflugzeugen zur Verfügung zu
haben,
Im Werdegang der Luftfahrzeugführer (LFF) wurde ein neues
Personalstrukturmodell implementiert. Hierdurch wird einerseits der Kreis potentieller
Bewerber vergrößert. Andererseits stehen zukünftig den Verbänden LFF schneller und
länger zur Verfügung.
Der Einsatz von Reservedienstleistenden (RDL) ist seit Ende 2019 auch im
aktiven fliegerischen Dienst möglich. Dadurch kann insbesondere Spitzen- und
Lehrpersonal nach dem Ausscheiden aus dem regulären Dienst der Bundeswehr
weiterhin eingesetzt werden.
Durch die Möglichkeit der Festsetzung eines individuellen Dienstzeitendes für
Fluglehrberechtigte (FLB) wurde die Tätigkeit des FLB deutlich in der
Attraktivität gesteigert und stehen zukünftig größerem Umfang zur Ausbildung zur
Verfügung. Diese garantieren dann in der Folge eine höhere
Ausbildungskapazität. Ferner wurde ein Verstärkungskonzept implementiert, welches LFF in
Stabsverwendung eine ressourcenabhängige Teilnahme am Flugdienst in den
Verbänden ermöglicht. In der Summe wurde mit den Maßnahmen zum einen
die Attraktivität von Stabsverwendungen für LFF gesteigert und zum anderen
der den Verbänden zur Verfügung stehende Personalkörper an LFF vergrößert.
Zudem wurde zur weiteren Attraktivitätssteigerung des fliegerischen Dienstes
Anfang 2020 die Stellenzulage erhöht.
Um die Wartezeit in der Ausbildung von LFF zu verringern, wurden weiterhin
externe Waffensystemschulungen gebilligt. Im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit stehen hierzu für 2020 vier Lehrgangsplätze in Spanien für die
EUROFIGHTER Musterschulung zur Verfügung und werden besetzt.
e) die Flugstunden des EUROFIGHTER zu erhöhen,
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erhöhung der Flugstunden EURO-
FIGHTER wurden in den vergangenen Quartalen umfangreiche Maßnahmen
ergriffen. So beabsichtigt die Luftwaffe, wann immer möglich, die Anzahl der
täglichen Umläufe in den Geschwadern auf drei zu erhöhen.
Deutliche Verbesserungen konnten bereits in der Ersatzteilversorgung erzielt
werden. Maßgeblich dazu beigetragen hat die Umstellung auf eine
leistungsbasierte industrielle Versorgung. Der sogenannte C#3-Vertrag für die
Ersatzteilversorgung EUROFIGHTER liefert die vertraglich festgeschriebene Leistung.
Mit der zeitgerechten Durchführung der planbaren Inspektionen bei der
Industrie wird die Verfügbarkeit von Luftfahrzeugen für den Flugbetrieb, und damit
einhergehend eine Erhöhung der Anzahl der Flugstunden, erreicht.
Zusätzlich wurde im Dezember 2019 entschieden, das Inspektionsintervall für
die EUROFIGHTER-Flotte deutlich zu verlängern und damit die Verfügbarkeit
von Luftfahrzeugen für den Flugbetrieb zu erhöhen. Mit der von bisher nach
jeweils 400 Flugstunden vorgeschriebenen industriellen Inspektion wird ab Ende
2020 dieses Inspektionsintervall sukzessive auf 600 Flugstunden angehoben.
Dieser Erhöhung ging eine Untersuchung mit anschließendem
Zulassungsprozess zum Ausschluss von Flugsicherheitsrisiken voraus.
Umsetzung und Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen werden mit der
Sofortinitiative Einsatzbereitschaft begleitet.
f) die VJTF 2023 nicht als Ausnahme anzusehen und daraus zu lernen,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) der NATO ist ein schnell
verlegbarer Verband der NATO Response Force. Mit der VJTF unterstreicht die
NATO ihre Bündnissolidarität und spricht damit umfassende
Sicherungsgarantien für ihre osteuropäischen Mitglieder aus. Innerhalb des Bündnisses ist die
Fähigkeit zu umfassender Resilienz prägend und die VJTF leistet einen
wichtigen Beitrag dazu. Die Alliierten haben sich darauf geeinigt, dass die Führung
der VJTF jährlich unter den Rahmennationen rotiert. Deutschland hat diese
Führung erfolgreich 2019 übernommen und plant derzeit die erneute
Übernahme 2023. Aus den Erfahrungen der VJTF 2019 wurden Erfordernisse abgeleitet
und fließen in die Vorbereitung der VJTF 2023 ein. Hinsichtlich der benötigten
Fähigkeiten zur Auftragserfüllung ist insbesondere die materielle Ausstattung
und Einsatzbereitschaft durch einen umfangreichen Zulauf an neuem Material
aufgewachsen.
Auch in der von der Bundesministerin der Verteidigung beschlossenen
„Initiative Einsatzbereitschaft“ findet sich die VJTF 2023 als Blaupause. Darin wurde
festgelegt, die in Zusammenhang mit der VJTF entwickelte, erfolgreiche
Vorgehensweisen dauerhaft in die Standardprozesse zu übernehmen, damit diese
ihre positive Wirkung damit zukünftig querschnittlich entfalten können.
24. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung unternommen, um mangelhaftes Gerät für die
Bundeswehr nicht mehr zu akzeptieren, und welche Resultate brachten
diese bisher?
Welches mangelhafte Gerät für die Bundeswehr wurde seitdem nicht
akzeptiert, und welche Gründe gab es dafür?
Mangelhafte Leistungen wurden und werden durch die Bundeswehr
grundsätzlich nicht akzeptiert. Eine Zahlung erfolgt grundsätzlich erst, wenn und soweit
die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht worden ist. Hierzu wird
regelmäßig im Vertrag eine integrierte Nachweisführung und bei
bundeswehrspezifischem Gerät das Recht auf eine Güteprüfung (amtlich technische
Qualitätssicherung bei den Auftragnehmern vor Ort) vereinbart. Ohne erfolgreiche
integrierte Nachweisführung erfolgt keine Serienfreigabe und ohne eine erfolgreiche
Güteprüfung erfolgt keine Zahlung.
Mit den „Maßnahmen der vertraglichen Qualitätssicherung“ wurden unter
anderem verbindliche Templates für die Leistungsbeschreibung hinsichtlich einer
klaren Formulierung des Leistungs- und Liefergegenstandes festgelegt. Darüber
hinaus wurde eine verbindliche Vorgabe zum Ablauf der vertraglichen
Qualitätssicherung bei Großprojekten gemacht. Diese Maßnahmen werden zudem
von einer erhöhten Anzahl von Prozess- und Produktaudits bei Auftragnehmern
flankiert.
Darüber hinaus führte die Bundesministerin im März 2020 ein Gespräch mit
Spitzenvertretern der deutschen Industrie, in dem die zu erfüllenden
Forderungen an Qualität und Einhaltung der vereinbarten Zeitlinien seitens der
Bundeswehr nachdrücklich formuliert wurden. So wird das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) auch künftig mangelhaftes Gerät schon vor der
Auslieferung zurückweisen.
Konkret hat die Bundeswehr Mängel beispielsweise in folgenden Fällen nicht
akzeptiert, sodass es zu Verzögerungen kam bei der Übernahme des ersten
NH90 Sea Lion durch die Marine aufgrund von festgestellter Mängel an der
Technischen Dokumentation sowie beim Transportflugzeug A400M und der
zweiten Fregatte F 125 aufgrund von Qualitätsmängeln.
25. Welche Expertenempfehlungen zur Anpassung und zur Verbesserung der
Beschaffungs- und Nutzungsorganisation der Bundeswehr wurden seit
Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der Verteidigung begonnen,
und welche Resultate brachten diese bisher?
Mit der Billigung des Abschlussberichts Lösungsraum für das Projekt
„Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation sowie Optimierung
Beschaffungswesen“ (BeschO) am 20. September 2019 durch die Bundesministerin der
Verteidigung hat die Feinausplanung und Umsetzung der 58 Maßnahmen
unmittelbar begonnen. Die Empfehlungen des Expertenrates sind darin ganz
überwiegend berücksichtigt und integraler Bestandteil des von der
Bundesministerin gebilligten „Lösungsraumes“. Dieser Lösungsraum wird durch vier
Eckpfeiler aufgespannt, denen die konkreten Einzelmaßnahmen zugeordnet sind. Zur
Entlastung der für die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen, wurden
Aufgabenpakete der Projektabteilungen in den nachgeordneten Bereich
abgeschichtet, die Zuschlagskommission als Prozessschritt abgeschafft und
sämtliche Formulare in den AI-Vergabemanager integriert. Eine verbesserte
Steuerung/Priorisierung der Projekte konnte erreicht werden durch Einrichtung einer
CPM-Entscheidungsstelle in einer zusammenwirkenden Einheit des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und BAAINBw, durch Vorarbeiten zu
Einführung eines Forderungscontrollings ab dem dritten Quartal 2020 und
durch Priorisierung von Stückzahlerhöhungen laufender Projekte. Auch die
Verstärkung der für die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen ist
durch erste Maßnahmen gelungen, z. B. mittels mehrerer Karrieretage und
mehr Direkteinstellungen. Außerdem wurden die Bedingungen zur Bearbeitung
der Projekte durch Stärkung des Wissensmanagements, Aufbau eines
Bewerberbindungsprotals, erste Verbesserungen der Infrastruktur im BAAINBw und
Vereinheitlichung der Vertragsmuster verbessert. Darüber hinaus wird über die
erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der
regelmäßigen Berichte des Bundesministeriums der Verteidigung zu
Rüstungsangelegenheiten informiert.
Auch das Maßnahmenpaket „Initiative Einsatzbereitschaft“ speist sich aus
Vorschlägen und Konzepten von Experten und Expertinnen der Bundeswehr und
dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) selbst – nicht von außen.
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
26. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Bundeswehr in
der Gesellschaft oder bei Gelöbnissen oder Zapfenstreichen in der
Öffentlichkeit wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der
Verteidigung begonnen, und welche Resultate brachten diese bisher?
Bereits bei ihrer ersten Regierungserklärung am 24. Juli 2019 hat die
Bundesministerin der Verteidigung deutlich gemacht, dass die Erhöhung der
Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Gesellschaft ein Kernanliegen ihrer Amtszeit
darstellen wird. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht will die Bundesministerin
die Bundeswehr somit wieder stärker in der Gesellschaft verankern. Die
landesweit öffentlichen Gelöbnisse am Geburtstag der Bundeswehr 2019 sowie das
kostenlose Bahnfahren in Uniform sind dabei nur zwei Beispiele.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Gesellschaft wurden
zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt. Über die bisherigen öffentlichen
Gelöbnisse hinaus werden jetzt jährlich am 12. November, dem Gründungstag der
Bundeswehr im Jahr 1955, öffentliche Gelöbnisse und Festveranstaltungen
(Konzerte mit Bundeswehr-Musikkorps, Empfänge etc.) in möglichst allen
Bundesländern durchgeführt. In Berlin fand am 12. November 2019 zum ersten
Mal seit sieben Jahren wieder ein feierliches Gelöbnis vor dem
Reichstagsgebäude statt. Daneben fanden neun weitere Veranstaltungen (Öffentliche
Gelöbnisse, Benefizkonzerte und Fahnenbandverleihung) rund um den 12. November
2019 statt. Über die Veranstaltungen wurde breit in verschiedenen
bundesweiten und regionalen Medien (Print, Radio, Internet) berichtet. Höhepunkt war
die TV- und Internet-Liveübertragung des Öffentlichen Gelöbnisses in Berlin.
Auch in 2020, zum 65. Gründungstag der Bundeswehr, sind öffentliche
Veranstaltungen geplant, jedoch in Abhängigkeit der weiteren COVID-19-
Entwicklung. Nachdem die Festrede zum Öffentlichen Gelöbnis 2019 in Berlin
von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gehalten wurde, hat die
Bundesministerin der Verteidigung für die geplante Veranstaltung am 12. November
2020 den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier um die Festrede gebeten.
Seit dem 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für
Privatfahrten das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform nutzen.
Ziel dieser Maßnahme ist eine höhere Sichtbarkeit der Soldatinnen und
Soldaten in der Öffentlichkeit. Bis 30. April 2020 wurden insgesamt rund 225.000
Bahnfahrkarten auf der Sondereinstiegsseite der Deutschen Bahn AG gebucht.
Die Anzahl der gebuchten Bahnfahrten übersteigt dabei die Erwartungen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und belegt die positive
Resonanz der Soldatinnen und Soldaten auf die Maßnahme. Grund hierfür dürfte
sicherlich auch die einfache Handhabung sein, die das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) in der anstehenden Evaluierung mit der Deutschen Bahn
weiter verbessern will, sowie der Umstand, dass den Soldatinnen und Soldaten
durch die Nutzung der kostenfreien Bahnfahrten keinerlei steuerliche Nachteile
entstehen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Sichtbarkeit von Soldatinnen
und Soldaten in Uniform in der Gesellschaft durch dieses Angebot merklich
gestiegen ist. Zudem steht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) kurz
vor dem Abschluss der Vereinbarung mit den Regionalverbünden, so dass die
Soldatinnen und Soldaten künftig auf der ganzen Wegstrecke von ihrem
Wohnort bis zum Dienstort das kostenfreie Bahnfahren in Uniform nutzen können.
Auch die Amtshilfen im Zuge der COVID19-Pandemie erhöhen die
Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Gesellschaft. Mit Stand vom 5. Juli 2020 wurden
über 725 Anträge gestellt, von denen über 430 gebilligt wurden. Neben der
Anzahl der Amtshilfen sorgt auch das bislang einzigartig breite
Unterstützungsspektrum für eine größere Wahrnehmung der Bundeswehr. Es reicht von der
Produktion, Lagerung und Verteilung von Schutzausrüstung über die
Behandlung von COVID19-Infizierten in den Krankenhäusern der Bundeswehr oder
der Unterstützung in den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung der
Infektionsketten bis zu Krankentransporten von COVID19-Infizierten durch die
Luftwaffe. Schon jetzt lässt sich sagen, dass die COVID19-Unterstützungsleistung
der Bundeswehr den größten Hilfseinsatz der Bundeswehr im Innern in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Regelmäßigen Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Forsa zufolge, stieg
dementsprechend das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Bundeswehr
seit Anfang 2019 um insgesamt 7 Prozentpunkte auf 47 Prozent (Stand: Juni
2020). Auch die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber steigt bei
Schülerinnen und Schülern. Im aktuellen Trendence Schülerbarometer (Stand Juni
2020) verbessert sich die Bundeswehr mit 13,2 Prozent auf Platz 2.
Als für die Gesellschaft sichtbares Zeichen der gelebten Vielfalt in der
Bundeswehr wurde am 3. Juli 2020 zudem öffentlichkeitswirksam an den 20. Jahrestag
der Aufhebung des Erlasses aus dem Jahre 1984 zur Personalführung
homosexueller Soldaten erinnert. Bundesministerin Kramp-Karrenbauer machte aus
diesem Anlass öffentlich, dass sie ein Gesetzesvorhaben zur Rehabilitierung
von Soldaten angestoßen hat, die in der Vergangenheit aufgrund
einvernehmlicher sexueller Handlungen truppendienstlich belangt und verurteilt worden
sind.
27. Welche Maßnahmen zur Entscheidungsfreiheit der Kommandeure und
Verantwortlichen vor Ort auf der Grundlage des Programms „Innere
Führung Heute“ wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der
Verteidigung begonnen, und welche Resultate brachten diese bisher?
Das Programm „Innere Führung Heute“ ist ein zentrales Element zur Stärkung
der Führungskultur in der Bundeswehr. Der aktuelle Maßnahmenkatalog ist das
Ergebnis der Erhebungsphase des Programms. Die dort gewonnenen
Erkenntnisse wurden so operationalisiert, dass sie in den Handlungsfeldern wirken und
bestehende Hemmnisse für gute Führung abbauen und reduzieren.
Die Umsetzung der aus dem Programm gewonnenen Erkenntnisse und die
daraus resultierenden Maßnahmen liegen im Zeitplan. Neben kurzfristig
realisierbaren Maßnahmen enthält das Programm aber auch Anteile, die langfristig und
in einem Bündel von Maßnahmen realisiert werden müssen. Dazu wurden
einige wichtige und übergreifende Themen bewusst als eigenständige Projekte
außerhalb des Programms angelegt.
Als Beispiele für das bisher Erreichte sind unter anderem die Zusammenlegung
der Meldeformate „Innere und soziale Lage (ISoLa)“ und „Besonderes
Vorkommnis (BV)“ in der zentralen Dienstvorschrift A-2600/10 „Meldewesen
Innere und soziale Lage der Bundeswehr“, gültig seit 1. August 2019, das
Maßnahmenpaket zur Stärkung der flexiblen finanziellen Möglichkeiten für
Kommandeure und vergleichbare Dienststellenleiter „Handgeld Kommandeure“ und
diverse Anteile des „Besoldungsstärkungsmodernisierungsgesetz (BeStMG)“,
wie die Einführung einer „Führungszulage“, der Anpassung der
„Kompaniefeldwebelzulage“ oder die Schaffung eines „Ausnahmetatbestandszuschlag“ für
die finanzielle Vergütung von Belastungen von Ausnahmen nach § 30c
Soldatengesetz von der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) zu benennen.
28. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung begonnen, um den jetzigen Bundessicherheitsrat
weiterzuentwickeln, und welche Resultate brachten diese bisher?
Ausgangspunkt für die Überlegungen der Bundesministerin war das Weißbuch
2016, das eine Verbesserung der ressortübergreifenden Strategieentwicklung
der Bundesregierung und eine konsequente Weiterentwicklung des vernetzten
Ansatzes fordert. In diesem Sinne hat die Bundesministerin der Verteidigung
im Rahmen ihrer sicherheitspolitischen Grundsatzrede am 7. November 2019
an der Universität der Bundeswehr in München eine langfristig orientierte
Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates perspektivisch skizziert, mit der die
verlässliche Koordination unserer strategischen Instrumente in den Bereichen
Diplomatie, Militär, Wirtschaft und Handel, innere Sicherheit und
Entwicklungszusammenarbeit gewährleistet werden soll. Der Vorschlag der
Bundesministerin ist als strategisch, langfristiges Projekt anzusehen und zielte aufgrund
der notwendigen Abstimmungen und Vorbereitungen nicht auf eine kurzfristige
Umsetzung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode ab. Vor diesem
Hintergrund soll sich der Bundessicherheitsrat unter Wahrung des Ressortprinzips
kontinuierlich mit strategischen Fragen befassen, um seine Rolle als
Impulsgeber weiter zu stärken.
Gleichzeitig steht die Bundesministerin seitdem im regelmäßigen Austausch
mit entsprechenden Mitgliedern des Bundessicherheitsrates, weiteren
Entscheidungsträgern und Fachleuten. Ebenso nahm die Bundesministerin der
Verteidigung am 9. Januar 2020 auf Einladung des Vorsitzenden Innenministers Lorenz
Caffier an der Sitzung des Verteidigungsausschusses des Bundesrats teil. Im
Rahmen der Innenminister der Länder wurde auch der Vorschlag zur
Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrats wohlwollend und breit diskutiert. Zudem
hat sich die Bundesministerin von Anfang an für den Kabinettsausschuss Sahel
eingesetzt, um entsprechend der Überlegung einer Weiterentwicklung des
Bundessicherheitsrates ein ressortübergreifendes Lagebild zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang soll sich der Bundessicherheitsrat unter Wahrung
des Ressortprinzips kontinuierlich mit strategischen Fragen befassen, um seine
Rolle als Impulsgeber weiter zu stärken.
29. Welche Maßnahmen wurden seit Amtsantritt der aktuellen
Bundesministerin der Verteidigung zur Vereinfachung und Beschleunigung des
Verfahrens der parlamentarischen Meinungsbildung bei
Mandatsbefassungen begonnen, und welche Resultate brachten diese bisher?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) informiert im Rahmen der
Unterrichtung des Parlaments (UdP) wöchentlich über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr und trägt hierdurch regelmäßig zur parlamentarischen
Meinungsbildung bei.
Um die Aussagekraft der UdP weiter zu erhöhen, wird seit Herbst 2019 in
regelmäßigen Abständen einmal pro Mandatszeitraum vertieft über die zentralen
Entwicklungen in den einzelnen Einsatzgebieten unterrichtet. Dabei wird in der
UdP für jeweils einen Einsatz noch tiefgreifender als bisher über die politischen
und militärischen Zusammenhänge sowie deren Einfluss auf das Engagement
der Bundeswehr vor Ort berichtet. Diese Berichterstattung wird flankiert durch
eine intensivierte und fortlaufende Information in den jeweiligen
Fachausschüssen des Deutschen Bundestages. Auf Wunsch der Fraktionen nehmen zudem
Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an den
Unterrichtungen der Abgeordneten durch den Bundesnachrichtendienst teil, um dort
zielgerichtet die Ausführungen des Bundesnachrichtendienstes mit der
entsprechenden militärischen Lagebewertung zu ergänzen.
Seit dem Amtsantritt der aktuellen Bundesministerin der Verteidigung wurden
elf Missionen durch den Deutschen Bundestag erfolgreich angepasst, verlängert
oder neu mandatiert (RESOLUTE SUPPORT, EUTM Mali, MINUSMA,
COUNTER DAESH/CAPACITY BUILDING IRAQ, UNIFIL, KFOR, EU
NAVFOR ATALANTA, SEA GUARDIAN, EUNAVFOR MED IRINI, UN-
MISS, UNAMID).
30. Wie bewertet die Bundesministerin der Verteidigung die bisher erfolgten
Maßnahmen zur Umsetzung der von ihr öffentlich in Aussicht gestellten
Forderungen, Ziele und Ambitionen?
Das Bundesministerium der Verteidigung bewertet in der Gesamtschau die
bisher erfolgten Maßnahmen positiv. Die Ankündigungen der Bundesministerin
der Verteidigung aus ihrer ersten Regierungserklärung – kostenloses
Bahnfahren in Uniform, Verlängerung des Irak-Mandats und sichtbare, öffentliche
Gelöbnisse sind bereits bis Anfang 2020 umgesetzt worden. Weitere öffentlich
kommunizierte Vorhaben befinden sich aktuell in der Umsetzung – sofern die
Einschränkungen durch die COVID19-Pandemie dies zulassen. Die im
Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen mit Bezug zum Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) sind bereits fast vollständig abgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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