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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1972703.06.2020

IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, Jürgen Braun, Petr Bystron, Dr. Gottfried Curio, Thomas Ehrhorn, Dr. Michael Espendiller, Dr. Anton Friesen, Dietmar Friedhoff, Franziska Gminder, Jochen Haug, Martin Hess, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Jens Kestner, Stefan Keuter, Jörn König, Steffen Kotré, Rüdiger Lucassen, Jens Maier, Hansjörg Müller, Sebastian Münzenmaier, Tobias Matthias Peterka, Stephan Protschka, Martin Erwin Renner, Jörg Schneider, Martin Sichert, Beatrix von Storch, Thomas Seitz, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland Mit Beschluss vom 6. November 2019 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 10 S 43.19) die dahingehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 10. Juli 2019 (Az.: 34 L 245.19), dass die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) resultierende staatliche Schutzpflicht auch IS-Anhängern einen Anspruch auf Tätigwerden, insbesondere auf Herbeiführung der Rückkehr einräumt, wenn die Zustände in einem Gefangenenlager eine Bedrohung für Leib und Leben darstellen. In den vergangenen Monaten sind bereits die ersten IS-Anhängerinnen zusammen mit ihren Kindern wieder nach Deutschland zurückgekehrt (https://ww w.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-is-rueckkehrerin-kommt-in-untersuc hungshaft-a-14654a2d-f242-43b4-bce6-645d5ebbc143; https://www.zeit.de/zus timmung?url=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fgesellschaft%2Fzeitgescheh en%2F2019-11%2Fterrormiliz-is-rueckkehr-frau-kinder; https://www.tagesspie gel.de/berlin/erste-is-rueckkehrerin-angekommen-wie-sich-berlin-auf-die-kinde r-aus-dem-terrorstaat-vorbereitet/25172942.html). Medienberichten zufolge skizzieren einige dieser IS-Rückkehrerinnen in Vernehmungen das Bild unschuldiger Ehefrauen. Enthüllungen im Rahmen von Prozessen offenbarten jedoch, dass auch diese Frauen aktiv in das System der IS-Terrormiliz eingebunden waren, sodass in Sicherheitskreisen davor gewarnt wird, die von diesen Frauen ausgehende Gefahr zu unterschätzen (https://www.welt.de/politik/deuts chland/article203508664/Gerichtsbeschluss-Deutschland-muss-IS-Frauen-mit- Kindern-aus-Syrien-holen.html#Comments). Vor dem Hintergrund, dass die Schutzpflicht des Staates nicht nur für die sich im Ausland aufhaltenden IS- Anhänger und deren Kinder besteht, sondern auch und vor allem für die hierzulande lebenden Bürger, muss nach Ansicht der Fragesteller geklärt werden, welchen Umfang diese Personengruppe hat und welches Gefahrenpotential von ihr ausgeht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/19727 19. Wahlperiode 03.06.2020 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen 15 Jahre aus welchem deutschen Bundesland zu der Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise, Dauer, Ort und Zweck des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – der ausgereisten Person aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)?  2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch bei der Terrormiliz Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak), und wie bewertet die Bundesregierung jeweils das Gefahrenpotential dieser Personen, und gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?  3. Wie viele von den in Frage 2 erfragten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie viele Kinder und wo halten sich diese Personen sowie deren Kinder gegenwärtig auf (bitte nach Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – und dem aktuellen Aufenthaltsort sowohl für die abgefragten Personen sowie für die Kinder aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte auch Schätzungen angeben)?  4. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Bundesland mit wie vielen Kindern zu der Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist, und wie alt waren die Kinder jeweils zu dem Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland (bitte entsprechend Frage 3 aufschlüsseln; falls keine genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)?  5. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten 15 Jahre in welches Bundesland wieder eingereist, und wie viele von ihnen werden nach Schätzung der Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren wieder nach Deutschland einreisen? a) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotential der wiedereingereisten Personen? b) Wird oder wurde gegen die wiedereingereisten Personen strafrechtlich ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde wegen der Begehung welcher Delikte ermittelt, welchen Ausgang hatten die bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Hauptverfahren, und gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte nach Dauer, Ort und Zweck des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, aktuellem Aufenthaltsort der jeweiligen Person, dem Straftatbestand wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, dem Datum der Straftat sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)?  6. Wie viele von den in Frage 5 erfragten Personen, die innerhalb der letzten 15 Jahre wieder nach Deutschland eingereist sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Nachkommen? a) Wie viele dieser Personen sind zu welchem Zeitpunkt, aus welchem Bundesland und mit wie vielen ihrer Nachkommen zu der Terrormiliz Islamischer Staat (oder zu einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist? b) Wurden, mit Bezug auf Frage 6a, nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Wiedereinreise sorgerechtliche Maßnahmen gegen diese Personen verhängt, und wenn ja, gegen wie viele von diesen Personen wurden jeweils aus welchem Anlass welche sorgerechtlichen Maßnahmen aufgrund welcher Rechtsgrundlage verhängt? c) Wie alt waren die Nachkommen jeweils in dem Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland sowie der Wiedereinreise? d) Wird oder wurde gegen strafmündige Nachkommen strafrechtlich ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder wurde wegen der Begehung jeweils welcher Delikte ermittelt, und welchen Ausgang hatte das jeweilige Strafverfahren (bitte nach Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, nach der Dauer des Aufenthalts bei der Terrormiliz Islamischer Staat oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak und dem aktuellen Aufenthaltsort sowohl für die erfragte Person sowie für deren Nachkommen – für die Nachkommen bitte gesondert aufschlüsseln –, nach dem Straftatbestand wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, dem Datum der Straftat sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)?  7. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende, die sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) aufgehalten haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten 15 Jahre ohne ihre Eltern in welches Bundesland eingereist (bitte nach Zeitpunkt der Einreise, Dauer und Ort des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte auch doppelte Staatsangehörigkeiten benennen – und aktuellem Aufenthaltsort aufschlüsseln)? a) Gegen welche dieser Personen wird oder wurde nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtlich ermittelt (bitte nach dem Straftatbestand wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder wurde, dem Datum der Straftat sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)? b) Wie viele Jugendliche und Heranwachsende, die sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) aufgehalten haben, werden nach Schätzung der Bundesregierung voraussichtlich noch in den nächsten fünf Jahren wieder nach Deutschland einreisen? c) Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotential des in Frage 7 erfragten Personenkreises?  8. Wie viele Kinder in Deutschland, die sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (oder bei einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) aufgehalten haben, unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der allgemeinen Schulpflicht, und wie viele von ihnen besuchen nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern eine öffentliche Schule (bitte nach Zeitpunkt der Einreise, Dauer und Ort des Auslandsaufenthalts, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben –, aktuellem Aufenthaltsort des Kindes und der gegenwärtig besuchten Klasse aufschlüsseln)?  9. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Analysen oder Gutachten zum Radikalisierungsgrad und zur Gewaltbereitschaft der in den Fragen 6 und 7 abgefragten Personen vor? a) Wenn ja, um welche Analysen oder Gutachten handelt es sich hierbei, und welches Bild ergibt sich für diesen Personenkreis? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Analysen in Auftrag zu geben und/oder zu fördern? 10. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegenwärtig Kinder in der Obhut von Personen, die sich in der Vergangenheit der Terrormiliz Islamischer Staat (oder einer anderen islamistischen Miliz in Syrien bzw. im Irak) angeschlossen haben? Wenn ja, um wie viele Kinder handelt es sich dabei (bitte nach Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten angeben – und aktuellem Aufenthaltsort des Kindes aufschlüsseln)? Berlin, den 20. Mai 2020 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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