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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutschlands Rolle bei der militärischen Ausrüstung und Rüstungsproduktion der Türkei

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1983009.06.2020

Deutschlands Rolle bei der militärischen Ausrüstung und Rüstungsproduktion der Türkei

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Türkei bemüht sich um Beschaffung moderner Waffensysteme sowie um den Aufbau einer breit angelegten, autarken Rüstungsindustrie einschließlich der Kapazität zur Fertigung von Großgerät für die Land-, Luft- und Seestreitkräfte wie Kampfpanzer, Kampfflugzeuge, Mittelstreckenraketen, Drohnen, U- Boote etc. (https://www.welt.de/politik/ausland/article197078495/Streit-ueber-Waffenlieferung-Wie-sich-Erdogan-vom-Westen-verabschiedet.html). Seit die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) im Jahr 2002 unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan erstmals die Regierungsgeschäfte übernahm, hat sich der türkische Anteil an der Militärausrüstung von 18 auf 70 Prozent erhöht. Bis 2023, wenn die Türkei die Republikgründung vor 100 Jahren feiert, soll sich die Armee nicht nur gänzlich selber versorgen, sondern die Türkei auch zu den zehn wichtigsten Ausfuhrländern von Rüstungsgütern gehören (https://www.nzz.ch/wirtschaft/die-tuerkei-ist-ein-mekka-der-ruestungsindustrie-ld.1367181). Dabei sollen die im vergangenen Jahr erreichten Waffenexporte im Wert von rund 2,75 Mrd. US-Dollar bis 2023 auf mehr als 10 Mrd. US-Dollar im Jahr steigen (https://www.deutschlandfunk.de/tuerkei-ankaras-ruestungsambitionen.724.de.html?dram:article_id=474939).

Die Ausgaben der Türkei für die Streitkräfte (inklusive Kontingenten zur „Friedenssicherung“ im Ausland), für das Verteidigungsministerium, für paramilitärische Verbände und für Rüstungsprojekte betrugen im Jahr 2018 etwa 18,97 Mrd. US-Dollar (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/322739/umfrage/entwicklung-der-militaerausgaben-von-der-tuerkei/). Laut des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) gab die Türkei 2019 ca. 20,4 Mrd. US-Dollar für ihr Militär aus. Die Türkei belegt in der Rangliste der Militärausgaben damit den 16. Platz. Die türkischen Militärausgaben stiegen von 2010 bis 2019 um 86 Prozent. Besonders stark stiegen die türkischen Militärausgaben zwischen 2017 und 2018, und zwar um 27 Prozent (https://www.sipri.org/sites/default/files/2020-04/fs_2020_04_milex_0_0.pdf, S. 2).

Rund drei Viertel der Rüstungsgüter, die das türkische Militär in Syrien einsetzt, stammen nach Angaben von Präsident Recep Tayyip Erdoğan bereits aus eigener Produktion (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/einsatz-in-syrien-exportstopp-fuer-waffen-in-der-tuerkei-16432847.html). Die amtierende UN-Sonderbeauftragte (UN = Vereinte Nationen) für Libyen, Stephanie Williams, hat die Türkei neben den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht nur ausdrücklich als „regionale Brandstifter“ benannt, sondern ihnen auch vorgeworfen, das nordafrikanische Kriegsgebiet inzwischen als „Experimentierfeld“ für neue Waffen nutzen (dpa vom 26. April 2020).

Von 2002 bis 2019 haben die jeweiligen Bundesregierungen Rüstungsexporte im Wert von ca. 2,2 Mrd. Euro an die Türkei genehmigt (vgl. jährliche Rüstungsexportberichte). In diesem Zeitraum wurden zudem allein Kriegswaffen im Wert von etwa 1,8 Mrd. Euro tatsächlich in die Türkei ausgeführt (Rüstungsexportberichte sowie u. a. Bundestagsdrucksache 18/13277, Antwort zu Frage 1; Bundestagsdrucksache 19/191, Antwort zu Frage 6; Bundestagsdrucksache 19/534, Antwort auf die Schriftliche Frage 37; Bundestagsdrucksache 19/1986, Antwort zu den Fragen 3 ff. und 10 ff.; Bundestagsdrucksache 19/6961, Antwort auf die Schriftliche Frage 72). Und das, obwohl es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahrzehnten zur türkischen Wirtschaftsstrategie bei sämtlichen internationalen Kooperationen gehört, insbesondere bei wehrtechnischen High-Tech-Projekten, einen größtmöglichen Technologietransfer zu erreichen (Bundestagsdrucksache 19/2099, Antwort zu Frage 15).

Trotz des aggressiven Auftretens der Türkei u. a. im östlichen Mittelmeer (https://www.handelsblatt.com/politik/international/militaerausgaben-erdogan-sorgt-fuer-ein-wettruesten-im-mittelmeer/25546080.html?ticket=ST-4457511-ysSf7nN042V0BwpRTLDz-ap2) blieb die Türkei Hauptabnehmerin deutscher Kriegswaffenexporte auch im Jahr 2019.

Seit vergangenem September 2019 gibt die Bundesregierung den Wert der tatsächlichen Ausfuhren in die Türkei allerdings nicht mehr bekannt. Dorthin waren allein bis August 2019 deutsche Kriegswaffen für 250,4 Mio. Euro geliefert worden. Schon mit diesem Wert ist der NATO-Partner, der in die Kriege in Syrien und Libyen involviert ist, mit Abstand die Nummer eins unter den Empfängerländern. Der gesamte Lieferwert für 2019 bleibt aber unter Verschluss (dpa vom 5. Mai 2020). Bei den im vergangenen Jahr tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen handelte es sich zumindest überwiegend um Ware „für den maritimen Bereich“. Es ist nach Ansicht der Fragesteller wahrscheinlich, dass es zum großen Teil um Material für sechs U-Boote der Klasse 214 geht, die in der Türkei unter maßgeblicher Beteiligung des deutschen Konzerns Thyssenkrupp Marine Systems gebaut werden (dpa vom 5. Mai 2020) als auch Kampfschiffe sowie Unterwasserortungsgeräte beziehen. Das könnte darauf hindeuten, dass die Türkei weiter auf Konfrontationskurs mindestens zu Zypern und Griechenland geht (KNA vom 29. November 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der an das staatseigene Unternehmen MKEK (Makina ve Kimya Endüstrisi Kurumu) des NATO-Partners Türkei a) 1967 vergebenen Lizenz für das Schnellfeuergewehr G3, b) 1983 vergebenen Lizenz für die Maschinenpistole MP5 und c) 1998 vergebenen Lizenz für das Sturmgewehr HK33 nach wie vor Waffen produziert (http://www.juergengraesslin.com/index.php?seite=Redebeitrag_60_Jahre_HK_2009-03-07.htm) und wenn ja, in welcher Stückzahl?

2

Inwieweit ist seit 2002 im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung für das G3, die MP5 und das HK33 des Herstellers Heckler & Koch der Export von Technologie in Form von Know-how, Fertigungsunterlagen und Fertigungsmaschinen oder Komponenten genehmigt worden, die selbst dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und/oder Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterfallen (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

3

Inwieweit wurden Lizenzen für Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und/oder Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) seit 2002 genehmigt, bei denen im Zusammenhang mit der Lizenzerteilung Technologie in Form von Know-how, Fertigungsunterlagen und Fertigungsmaschinen oder Komponenten ausgeführt werden sollen, die selbst dem AWG und/oder KWKG unterfallen (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

4

Die Ausfuhr welcher „Software“ a) zur „Entwicklung“, „Herstellung“, zum Betrieb oder zur Instandhaltung von Ausrüstung, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird, b) zur „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Werkstoffen und Materialien, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden, oder zur „Entwicklung“, „Herstellung“, zum Betrieb oder zur Wartung von „Software“, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird, hat die Bundesregierung gemäß Ausfuhrlistenposition A0021 seit 2002 für die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

5

Die Ausfuhr welcher a) „Software“, besonders entwickelt für militärische Zwecke und besonders entwickelt für die Modellierung, Simulation oder Auswertung militärischer Waffensysteme, b) „Software“, besonders entwickelt für militärische Zwecke und besonders entwickelt für die Modellierung oder Simulation militärischer Operationsszenarien, c) „Software“ für die Ermittlung der Wirkung konventioneller, atomarer, chemischer oder biologischer Kampfmittel, d) „Software“, besonders entwickelt für militärische Zwecke und besonders entwickelt für Anwendungen im Rahmen von Führungs-, Informations-, Rechner- und Aufklärungssystemen (C3I oder C4I) hat die Bundesregierung gemäß Ausfuhrlistenposition A0021 seit 2002 für die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

6

Die Ausfuhr welcher „Software“, nicht erfasst von Unternummer 0021a oder 0021b der Ausfuhrlistenposition A0021, besonders entwickelt oder geändert, um nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasste Ausrüstung zu befähigen, die militärischen Funktionen der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Ausrüstung zu erfüllen, hat die Bundesregierung seit 2002 für die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

7

Die Ausfuhr welcher „Technologie“, soweit nicht von Unternummer 0022b erfasst, die für die „Entwicklung“, „Herstellung“, den Betrieb, Aufbau, die Wartung (Test), Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Güter „unverzichtbar“ ist, hat die Bundesregierung gemäß Ausfuhrlistenposition A0022 seit 2002 für die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

8

Die Ausfuhr welcher „Technologie“, a) „unverzichtbar“ für Konstruktion, Bestandteilmontage, Betrieb, Wartung und Reparatur vollständiger „Herstellungs“anlagen für von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren, auch wenn die Bestandteile dieser „Herstellungs“anlagen nicht erfasst werden, b) „unverzichtbar“ für die „Entwicklung“ und „Herstellung“ von Handfeuerwaffen, auch wenn sie zur „Herstellung“ von Reproduktionen antiker Handfeuerwaffen eingesetzt wird, c) „unverzichtbar“ ausschließlich für die Beimischung von „Biokatalysatoren“, die von der Unternummer 0007i1 erfasst werden, zu militärischen Trägersubstanzen oder militärischem Material, hat die Bundesregierung gemäß Ausfuhrlistenposition A0022 seit 2002 für die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

9

In welcher Höhe wurden seit 2002 Genehmigungen für die Ausfuhr von Komponenten und Technologie in die Türkei (z. B. im Zusammenhang mit Lizenzvergaben) erteilt, die in der Türkei eine neue Herstellungslinie für Kleine und Leichte Waffen oder entsprechende Munition eröffnen (bitte entsprechend den Jahren mit Güterbeschreibung auflisten)?

10

Die Ausfuhr welcher Herstellungsunterlagen, Technologie und Software etc. zur Herstellung von Rüstungsgütern in die Türkei, die eine ausschließliche Verwendung der zu produzierenden Waffen für den Eigenbedarf der türkischen Sicherheitskräfte und keine autonome Fertigung ohne Zulieferung von Schlüsselkomponenten aus Deutschland vorsieht, wurde seit 2002 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Ausfuhrlistenposition, Güterbeschreibung und unter Angabe des Wertes aufschlüsseln)?

11

Die Ausfuhr welcher Herstellungsunterlagen, Technologie und Software etc. zur Herstellung von Kriegswaffen in die Türkei, die keine ausschließliche Verwendung der zu produzierenden Waffen für den Eigenbedarf der türkischen Sicherheitskräfte und eine autonome Fertigung ohne Zulieferung von Schlüsselkomponenten aus Deutschland vorsieht, wurde seit 2002 durch die Bundesregierung genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Ausfuhrlistenposition, Güterbeschreibung und unter Angabe des Wertes aufschlüsseln)?

12

Inwieweit ist es für die Bundesregierung hinsichtlich ihrer außen- und rüstungsexportpolitischen Entscheidungen relevant, ob bei den regelmäßigen Begleitmaßnahmen für die in den Gewässern um Zypern eingesetzten Bohrschiffe durch Schiffe der türkischen Marine auf Seiten der Türkei Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zum Einsatz kommen, die von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurden oder an die Türkei ausgeführte Komponenten bzw. Bauteile enthalten (Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 11)?

13

Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) zu erlangen, ob bei militärischen Begleitmaßnahmen auf Seiten der Türkei Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zum Einsatz kommen, die von Deutschland an die Türkei ausgeführt wurden (Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 12)? Wenn ja, was konkret hat die Bundesregierung unternommen, um Kenntnisse zu erlangen?

14

Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) zu erlangen, ob bei militärischen Begleitmaßnahmen auf Seiten der Türkei Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter zum Einsatz kommen, die von Deutschland an die Türkei ausgeführte Komponenten bzw. Bauteile enthalten (Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 13)? Wenn ja, was konkret hat die Bundesregierung unternommen, um Kenntnisse zu erlangen?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die türkische Kriegsmarine mittels beispielsweise ihrer in Dienst gestellten U-Boote und Kriegsschiffe in der Lage ist, Militärschläge gegen Syrien durchzuführen?

16

Wie schließt die Bundesregierung aus, dass Exporte von Rüstungsgütern im maritimen Bereich, wie zum Beispiel für U-Boote und Kriegsschiffe, an die Türkei in Syrien zum Einsatz kommen (Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 14)?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die türkischen Seestreitkräfte im Jahr 2019 in den Seezonen der Republik Zypern nach Angaben der Botschaft der Republik Zypern in Deutschland 100 Militärübungen und im Jahr 2020 von Januar bis April 56 Militärübungen abgehalten haben?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass im Jahr 2019 nach Angaben der Botschaft der Republik Zypern in Deutschland 227 Überflüge unbemannter türkischer Luftfahrzeuge und im Jahr 2020 von Januar bis März 18 derartige Überflüge über den Seezonen der Republik Zypern gegeben hat?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) zur Anzahl und Dauer der Luftraumverletzungen von Flugzeugen und Hubschraubern der türkischen Luftwaffe gegenüber Griechenland in den Jahren 2019 und 2020 (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber (auch nachrichtendienstliche), dass allein im Februar 2020 türkische F-16-Kampfflugzeuge dutzende Male unangemeldet durch die griechische Flugverkehrskontrollzone (FIR) in der Ägäis und über die griechischen Inseln Inousses und Panagia flogen (https://www.handelsblatt.com/politik/international/militaerausgaben-erdogan-sorgt-fuer-ein-wettruesten-im-mittelmeer/25546080.html?ticket=ST-999428-cVB9pEqCE6zRMsFafwKA-ap1)?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) zur Anzahl und Dauer der Verletzung der Hoheitsgewässer Griechenlands in der Ägäis in den Jahren 2019 und 2020 (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?

22

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die griechische Regierung – auch mit Blick auf die Ankurbelung des wirtschaftlich existenziellen Tourismus – den türkischen Übergriff am Grenzfluss Evros, bei dem türkische Soldaten einen Landstreifen in griechischem Staatsgebiet besetzt haben sollen, herunterspielt (dpa vom 24. Mai 2020)?

23

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass türkische Kampfbomber immer wieder große bewohnte griechische Inseln wie Lesbos und Chios sowie Limnos überfliegen (dpa vom 23. Mai 2020)?

24

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung bezüglich der Schussabgabe durch einen türkischen Soldaten am 28. April 2020, während auf griechischer Seite sowohl eine griechischdeutsche Frontex-Streife als auch eine Streife der griechischen Grenzpolizei anwesend waren (dpa vom 30. April 2020)?

25

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Grenzverletzungen seitens des NATO-Partners Türkei gegenüber den EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern bezüglich der militärischen Zusammenarbeit insbesondere für die Rüstungsexportpolitik?

26

Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei hat die Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilt (bitte die bereits vorliegenden vorläufigen Zahlen getrennt nach Kriegswaffen und Rüstungsgütern einschließlich des jeweiligen Genehmigungswertes und der jeweiligen Genehmigungswerte des Vorjahreszeitraumes angeben)?

27

Für welche Kriegswaffen wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilt (bitte mit KWL-Nummer [KWL = Kriegswaffenliste], Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten)?

28

Für welche sonstigen Rüstungsgüter wurden Genehmigungen für den Export in die Türkei bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilt (bitte mit AL-Position [AL = Ausfuhrliste], Güterbeschreibung und Wert der Genehmigungen auflisten)?

29

Wie viele Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern in die Türkei hat es seitens der Bundesregierung bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 gegeben (bitte die bereits vorliegenden vorläufigen Zahlen getrennt nach Kriegswaffen und Rüstungsgütern einschließlich Genehmigungswert angeben)?

30

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato im Jahr 2020 Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen in die Türkei tatsächlich ausgeführt, und um welche Kriegswaffen handelt es sich dabei (bitte mit KWL-Nummer und Güterbeschreibung auflisten)?

31

Inwieweit handelt es sich bei den bis dato im Jahr 2020 von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen in die Türkei tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen ausschließlich oder zu wie viel Prozent um Ware im maritimen Bereich?

32

Wie viele Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften) hat die Bundesregierung bezogen auf Rüstungsgüter seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 übernommen (bitte entsprechend den Jahren die Deckungssumme angeben sowie das Exportvorhaben detailliert beschreiben)?

Berlin, den 2. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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