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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihre Kinder in den ehemaligen IS-Gebieten

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1995415.06.2020

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihre Kinder in den ehemaligen IS-Gebieten

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Omid Nouripour, Kai Gehring, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Ottmar von Holtz, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Plant die Bundesregierung, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den syrischen und irakischen Lagern nach Deutschland zurückzuholen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bis wann, und wie will sie dieses Ziel erreichen?

2

Inwiefern gibt es eine spezielle Strategie zur Rückholung von Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft und ihren Eltern, und wie viele Kinder und Eltern konnten seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/12640 bislang nach Deutschland zurückgeholt werden?

3

Sieht die Bundesregierung über die grundsätzliche Verantwortung im Hinblick auf eigene Staatsangehörige eine Notwendigkeit, die Rückholung gerade in Zeiten der Corona-Pandemie entschlossener zu betreiben, damit sich Menschen nicht infizieren und um die Gefahr zu verringern, dass die Lager zu Hotspots der Ausbreitung des Virus in dieser ohnehin destabilisierten Region werden?

4

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass westeuropäische Islamisten aus den Lagern heraus ihren Kampf fortsetzen und die Region damit weiter destabilisieren?

5

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Deradikalisierungsmaßnahmen in den Gefangenenlagern durchgeführt, und wenn ja, durch wen, und unterstützt die Bundesregierung diese Maßnahmen?

6

Inwiefern steht die Bundesregierung derzeit im Austausch mit der irakischen Regierung hinsichtlich der Rückholung von im Irak inhaftierten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft?

7

Inwiefern hatten die Grenzstreitigkeiten zwischen der Türkei und Syrien Auswirkungen auf die Situation deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Lagern Nordostsyriens, und inwiefern steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit der türkischen Regierung?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu aktuellen COVID-19-Fällen in Nordostsyrien und im Irak, vor allem auch mit Blick auf die Lager, in denen sich auch westeuropäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufhalten?

9

In welcher Weise stellt die Bundesregierung medizinische und logistische Unterstützung für die Lager zur Verfügung?

10

Steht die Bundesregierung angesichts der COVID-19-Pandemie im Austausch mit Stellen oder Institutionen in Syrien und speziell mit den zivilen Verwaltungen der Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien?

11

Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13991 noch in Syrien oder im Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, dort, wo ggf. keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte Schätzungen)?

a) Wie viele dieser Personen sind Kinder?

b) Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staaten, Kindern und Erwachsenen aufschlüsseln)?

c) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch auf freiem Fuß, und wie viele hiervon sind Kinder (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Personen befinden sich in syrischen bzw. irakischen Gefängnissen, und in welchen Städten befinden sich diese (bitte nach Kindern und Erwachsenen aufschlüsseln)?

e) Wie viele dieser Personen befinden sich in den Händen der Syrian Democratic Forces (SDF) (bitte nach Kindern und Erwachsenen aufschlüsseln)?

f) Wie viele dieser Personen sind männlich bzw. weiblich (bitte soweit möglich entsprechend den Fragen 11a und 11b aufschlüsseln)?

12

Inwiefern hat die Bundesregierung aktuelle Kenntnisse darüber, ob die beiden Söhne (deutsche Staatsbürger) von J. G. aus Kassel (https://www.hna.de/kassel/kassel-vater-is-anhaengern-ueberzeugt-dass-beide-soehne-noch-leben-zr-13600305.html) entgegen früherer Annahmen noch am Leben sind?

13

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13991 aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereist, und wie viele sind im gleichen Zeitraum wieder nach Deutschland zurückgekehrt?

14

Inwiefern hat sich an der konsularischen Präsenz der Bundesrepublik Deutschland in Syrien seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13991 etwas geändert, und inwiefern sind derzeit sonstige Bundesbehörden oder nachgeordnete Behörden in Syrien tätig (falls ja, welche, und in welcher Form)?

15

Welche Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien geöffnet oder anderweitig konsularisch präsent, und in welcher Form steht die Bundesregierung mit diesen im Austausch oder arbeitet mit diesen zusammen, vor allem auch mit Blick auf die mögliche Rückholung der Personen deutscher Staatsbürgerschaft?

16

Gegen wie viele in den ehemaligen IS-Gebieten befindliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13991 bereits ein Ermittlungsverfahren in Deutschland oder im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthaltsorts oder anderswo wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten eingeleitet, und gegen wie viele liegt ein Haftbefehl vor (bitte die Straftatbestände auflisten, die den jeweiligen Schwerpunkt des Ermittlungsverfahrens bilden)?

17

Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthaltsorts oder anderswo angeklagt (bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)?

18

Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des Aufenthalts oder anderswo verurteilt (bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)?

19

Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13991 noch in anderen Ländern außer Syrien und Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, und bitte auch Schätzungen angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)?

a) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung in welchen Ländern auf freiem Fuß?

b) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung in welchen Ländern in Haft?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände in den Haftanstalten sowie die Art und Weise der jeweiligen Gerichtsverfahren und Strafen?

d) Verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf letztgenannte Personen, die in anderen Ländern aktuell in Haft sind, Pläne in Bezug auf eine etwaige Rückführung nach Deutschland, z. B. aufgrund eines Ersuchens des aktuellen Aufenthaltslandes?

20

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 5 2. Alternative des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) aufgrund einer „konkrete(n) Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28)“ festgestellt (bitte nach Staatsangehörigkeiten, Geschlecht und derzeitigem Aufenthaltsland aufschlüsseln)?

21

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Verfahren zur Feststellung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 5 3. Alternative StAG eingeleitet (bitte nach Staatsangehörigkeiten, Verfahrensstand und derzeitigem Aufenthaltsland aufschlüsseln)?

22

Bei wie vielen Personen kommt nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung eine Feststellung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 5 3. Alternative StAG in Betracht (bitte nach Staatsangehörigkeiten, Verfahrensstand und derzeitigem Aufenthaltsland aufschlüsseln)?

23

Welche Herausforderungen stellen sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Feststellung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 5 3. Alternative StAG, und wie werden diese adressiert?

24

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit im Bereich Islamismus als sogenannte Gefährder und wie viele als sogenannte relevante Personen eingestuft?

a) Wie viele dieser eingestuften Personen sind jeweils Rückkehrerinnen oder Rückkehrer aus ehemaligen IS-Gebieten (bitte nach „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ aufschlüsseln)?

b) Wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren als sogenannte Gefährder oder relevante Personen im Bereich Islamismus wieder ausgestuft, und mit welchen Begründungen?

25

Inwiefern liegen bereits Ergebnisse oder Teilergebnisse einer Fortschreibung der Studie „Radikalisierungshintergründe und -verläufe von aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten“ vor, und was sind die wesentlichen aktuellen Erkenntnisse (in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13991 führte die Bundesregierung aus, dass „in einem nächsten Schritt [BKA, BfV und HKE eine Studie zu Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien/Irak erstellen, die ähnliche Merkmale analysiert wie die vorherige Studie aus 2016]“. Auch diese Studie werde „aus Mitteln des Nationalen Präventionsprogrammes (NPP) gefördert.“ Ergebnisse hierzu lagen zum Zeitpunkt der Beantwortung damals noch nicht vor.)?

26

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter den Kämpfern der extremistischislamitischen Miliz Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS) in der Provinz Idlib, und gibt es Gespräche mit ihnen über eine Rückkehr bzw. Rückführung nach Deutschland?

27

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Erstarken der islamistischen Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien und im Irak, und welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung deutsche Kämpferinnen und Kämpfer weiterhin für diese Organisation?

Berlin, den 11. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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