Klimaanlagen in Bundesbauten
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf?download=1) dazu bekannt, dass die Gebäude des Bundes in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein müssen.
Während beim Energieverbrauch und Klimaschutz im Gebäudebestand oft nur über die Beheizung gesprochen wird, sind insbesondere bei Nichtwohngebäuden wie Büros oder Dienstliegenschaften auch Klimaanlagen besonders energieintensiv.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 für Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt eine regelmäßige Inspektion vor. Laut § 26c EnEV muss für jeden Inspektionsbericht nach § 12 eine Registriernummer beantragt werden. Die Nichterfüllung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In wie vielen Bundesliegenschaften sind Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt installiert?
Für wie viele der zu Frage 1 genannten Bundesliegenschaften liegt eine Registriernummer nach § 12 EnEV vor?
Hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgrund der Nichteinhaltung von § 12 EnEV Bußgelder entrichten müssen, und wenn ja, für welche Liegenschaften, und wie hoch war das jeweilige Bußgeld?
Werden die Klimaanlagen in Bundesliegenschaften gemäß § 12 EnEV regelmäßig energetisch inspiziert?
Wie häufig wurden Bundesliegenschaften in den letzten fünf Jahren gemäß § 12 EnEV energetisch inspiziert?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der tatsächlich nach § 12 EnEV energetisch inspizierten Klimaanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ein?
Wie viele Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Gebäuden installiert?
Wie viele Registriernummern nach § 26c EnEV sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vergeben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Klimapakets auch den Austausch von Klimaanlagen zu fördern?
Liegt der im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigte Erlass für Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes, die ab 2022 mindestens dem Effizienzstandard EH40 entsprechen sollen, bereits vor?
Müssen bereits in Bau oder Planung befindliche Bundesbauten infolge des Erlasses neu oder umgeplant werden oder muss die Bauausführung angepasst werden, und wenn ja, auf welche Bauten trifft dies zu?