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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Im zehnten Kriegsjahr - Syriens Zivilgesellschaft lebt und begehrt weiter auf

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2029323.06.2020

Im zehnten Kriegsjahr – Syriens Zivilgesellschaft lebt und begehrt weiter auf

der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auch im zehnten Kriegsjahr und nach unterschiedlichen Einschätzungen bis zu rund 586 000 Todesopfern lebt der zivile Protest in vielen Teilen Syriens weiter. Er richtet sich gegen das skrupellose Vorgehen des Regimes von Präsident Baschar al-Assad, gegen nicht eingehaltene „Versöhnungsabkommen“, gegen wirtschaftliche Not und staatliche Willkür, und sie richtet sich gegen radikale islamistische Gruppen zugleich. Der Protest lebt regional weiter und wird von Menschen verschiedener Religion und Herkunft getragen. Im Nordosten und Südwesten sind es meist Sunniten und im Süden inzwischen auch die drusische Gemeinschaft, die gegen Assads Regime und seine Milizen aufbegehrt. Im nordöstlichen Idlib haben zivile Proteste sogar dazu geführt, dass die radikalislamische Miliz Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) aus Ortschaften vertrieben wurde. HTS gilt als Nachfolgerin der Al-Nusra-Front, einem Ableger des syrischen Al-Qaida-Netzwerkes.

In den Protesten gegen das Regime im Juni erklangen einende Slogans wie „Lang lebe Syrien, weg mit Assad!“, „Das syrische Volk ist eins!“ und im drusischen Sweida riefen die Demonstranten „Syrien wird frei sein; Iran soll aus Syrien verschwinden; Syrien ist für uns und nicht die Assad-Familie!“ Das unerschrockene Auftreten der Menschen angesichts der skrupellosen Gewaltbereitschaft des Regimes und die syrische Einheit beschwörende Sprechchöre erinnern stark an den Anfang der ursprünglich friedlichen, nicht-sektiererischen Protestbewegung, als Hunderttausende in Syrien auf die Straße gingen.

Am 18. März 2011 hatten in der Stadt Darʿā an Syriens Südgrenze zu Jordanien die Proteste der syrischen Zivilgesellschaft gegen die Regierung von Präsident Assad begonnen. Der Funken, der das Fass zum Überlaufen brachte war damals die Verhaftung von 15 Kindern auf der Straße, die regimekritische Parolen an Wände geschrieben hatten. Syrische Sicherheitskräfte schossen auf Demonstranten, die die Freilassung der Kinder forderten. Vier von ihnen starben. Dieser Protest war der Beginn einer Welle von Demonstrationen im ganzen Land, die in der Welle des „Arabischen Frühlings“ demokratische Reformen, darunter die Wahrung der Menschenrechte, Menschenwürde und Meinungsfreiheit sowie ein Ende der Korruption und staatlichen Willkür, forderten.

Das syrische Regime reagierte mit brutaler Härte, Repression, Vertreibung und systematischer Folter. Die dadurch entstandene Militarisierung des Konflikts mündete in einen Krieg mit regionalen Ausmaßen, der bis heute andauert. Zum neunten Jahrestag des Aufstands im März 2020 veröffentlichte das Syrian Network for Human Rights (SNHR), dass von den 226 247 getöteten Zivilisten, davon fast 30 000 Kinder, mehr als 88 Prozent vom syrischen Regime und iranischen Milizen getötet wurden und 3 Prozent von russischen Truppen (http://sn4hr.org/blog/2020/03/15/54765/). Viele davon waren Opfer von Luftangriffen. Für den gleichen Zeitraum zählte SNHR 14 221 Folterfälle, die zu 98,8 Prozent vom Regime ausgingen. Während des Syrienkriegs sind rund 13 Millionen Syrerinnen und Syrer in die Flucht getrieben worden im eigenen Land oder ins Ausland (https://www.spiegel.de/politik/ausland/mehr-als-380-000-todesopfer-seit-beginn-des-syrienkonflikts-beobachtungsstelle-a-1303680.html).

Trotz massiver staatlicher Willkür der syrischen Regierung, wie zum Beispiel die Zwangsrekrutierung zum Militärdienst, das massenhafte Verschwindenlassen und die Inhaftierung von Oppositionellen in zurückeroberten Gebieten, ist der politische Protest und das zivilgesellschaftliche Engagement über die Kriegsjahre nicht erloschen, wie unter anderem die Mitte November 2019 erneut in Darʿā aufgeflammten Demonstrationen zeigen oder die Drusenproteste im Juni 2020. Diese Proteste sind bemerkenswert angesichts der Brutalität, mit der das Assad-Regime mit den Menschen in den zurückeroberten oder durch jahrelange Belagerung zur Aufgabe gezwungenen Städten und Regionen umgeht. Die mit der Opposition in diesen Gebieten geschlossenen sogenannten Versöhnungsabkommen verdienen nach Ansicht der Fragesteller diesen Titel nicht. Sie wurden mit Hilfe russischer Unterstützung den Menschen nach der Kapitulation aufgezwungen und haben dadurch auch keinen versöhnenden Charakter entwickelt. Nach Kenntnis der Bundesregierung verstößt das syrische Regime durch willkürliche Verhaftungen und Zwangsrekrutierungen gegen die Vereinbarungen, die zwischen dem syrischen Regime und Mitgliedern der bewaffneten Opposition als Teil der „Versöhnungsabkommen“ geschlossen wurden (vgl. die Antwort auf die Mündliche Frage 74 des Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour vom 18. September 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/4421).

Darʿā, der Ursprung des Aufstands von 2011, steht stellvertretend für viele andere zurückeroberte Gebiete. Im ersten Jahr nach dem „Versöhnungsabkommen“ von 2018 in der Region Darʿā wurden knapp 700 Menschen verhaftet, darunter rund 500 Zivilisten. Die meisten davon trugen Papiere bei sich, die sie als Träger des „Versöhnungsabkommens“ auswiesen. Einige oppositionelle Rebellen, die sich dem „Versöhnungsprozess“ angeschlossen haben, fielen Attentaten zum Opfer. Das erzeugt nicht nur weit verbreitete Angst unter den Menschen, sondern auch Wut, die sie keine Veränderungen nach den Abkommen sehen trotz russischer Garantien.

Wie in vielen anderen Städten und Regionen sind die Lebensbedingungen in D arʿā zwei Jahre nach der Rückkehr des Regimes äußerst prekär. Die Anbindung der Region an die staatliche Strom- und Wasserversorgung sowie der Wiederaufbau kommen nur sehr schleppend voran. Zusätzlich hat sich die Versorgungslage drastisch verschlechtert, da Damaskus humanitäre Hilfslieferungen nur begrenzt zulässt, fehlt es auch in dieser Region vielen Menschen an Lebensmitteln und Medikamenten. Das Regime zerschlug sämtliche von der Opposition geschaffenen Verwaltungsstrukturen und setzte regimetreue Beamte wieder auf ihre alten Posten. NGOs und Hilfsorganisationen, die unter der Opposition arbeiten konnten, werden drangsaliert oder sind längst abgezogen. Der Staat ersetzt ihre Arbeit nicht mit eigenen Dienstleistungen. Stattdessen bestimmt staatliche Repression den Alltag: Oppositionelle werden an Checkpoints verhaftet, teils gefoltert und getötet (https://www.kas.de/documents/252038/7938566/Deeskalationszonen+in+Syrien.pdf/c63f4bdd-71b1-e01c-68da-1e94f925381b?version=1.1&t=1591362218587).

Die Proteste im drusischen Sweida erreichten Anfang Juni ihren Höhepunkt. Wie auch in Darʿā musste das Regime zusätzliche Truppen in die Regionen versenden. Zahlreiche Menschen wurden festgenommen, darunter auch wichtige Anführer der Proteste. Dies könnte die Proteste nach Ansicht der Fragesteller eher noch anfachen. Gleichzeitig solidarisierten sich die meist sunnitischen Menschen auf den Straßen mehrerer Orte in der Provinz Idlib mit den drusischen Protestierenden in Sweida. In Idlib demonstrierten die Menschen auch erneut gegen HTS und das Regime zugleich. Anfang Mai musste HTS die Öffnung ihrer Checkpoints zu Regimegebieten nach starken Protesten der Bevölkerung wieder rückgängig machen.

Die Arbeit der unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Akteure in vom Assad-Regime zurückeroberten Gebieten, aber auch in der einzigen in Rebellenhand verbliebenen Region Idlib gestaltet sich äußert schwierig. In Idlib setzen das Assad-Regime und seine Verbündeten Russland und Iran trotz Waffenstillstandsabkommen mit der Türkei die Bombardierung ziviler Einrichtungen wie Krankenhäusern und Schuler als gezieltes Kriegsmittel fort, um neben dem militärischen auch den zivilen Widerstand gegen das Regime zu brechen und die Menschen zur Flucht zu zwingen. Knapp eine Million Menschen aus Idlib befinden sich noch immer auf der Flucht. An eine Rückkehr ist unter den genannten Umständen nicht zu denken. Die stärkste bewaffnete Gruppierung in der größten Teils von Rebellen gehaltenen Provinz Idlib ist derzeit HTS, die die Menschen drangsaliert. Die durch HTS etablierte „Regierung der Erlösung“, die auf der Scharia beruht, lehnt Demokratie kategorisch ab und unterdrückt jede Form der Opposition. Zahlreiche andere Milizen, darunter die Reste der Freien Syrischen Armee (FSA), haben sich in der von der Türkei unterstützten Syrian National Army (SNA) zusammengeschlossen. Verschiedene Rebellengruppen installierten in der Provinz jeweils eigene Zivilverwaltungen, etablierten Gemeinderäte, betrieben Schulen und Krankenhäuser und organisierten die Strom- und Wasserversorgung. Nach Jahrzehnten autoritärer Herrschaft fanden im Januar 2017 die ersten annähernd freien Kommunalwahlen in Idlib statt. Aufgrund der konkurrierenden Verwaltungen unterscheiden sich die Lebensverhältnisse und der Grad der Freiheit der Bewohner von Ort zu Ort jedoch stark (https://www.kas.de/documents/252038/7938566/Deeskalationszonen+in+Syrien.pdf/c63f4bdd-71b1-e01c-68da-1e94f925381b?version=1.1&t=1591362218587).

Seit Beginn des Syrien-Konflikts hat die Bundesregierung die betroffenen Menschen in und um Syrien mit Hilfsgeldern in Milliardenhöhe unterstützt. Mit 2,3 Milliarden Euro hat sie 2016 bei der Londoner Syrien-Konferenz die größte Einzelzusage für Hilfszahlungen gemacht. Nach eigenen Angaben hat sie im Jahr 2020 schon jetzt knapp 28 Millionen Euro für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Versorgung von vertriebenen Personen in Nordwestsyrien bereitgestellt, eine Aufstockung der Mittel um weitere 25 Millionen Euro sei in Vorbereitung. Diese Mittel für Maßnahmen der humanitären Hilfe setzt sie mit verschiedenen nationalen und internationalen Partnerorganisationen um. Sie unterstützt im Rahmen des Projekts „Unterstützung des Stabilisierungs- und Transitionsprozesses in Syrien“ lokale Nichtregierungsorganisationen und zivile lokale Verwaltungsstrukturen wie Lokalräte und Gesundheits- und Bildungsdirektorate in der Region Idlib.

Neben der direkten Förderung humanitärer Hilfsorganisationen bleibt der humanitäre Gemeinschaftsfonds der Vereinten Nationen (VN) in Gaziantep ein wichtiges Instrument für grenzüberschreitende Maßnahmen im Nordwesten Syriens. Hier war Deutschland 2019 mit rund 27 Millionen Euro zweitgrößter Einzahler nach Großbritannien. Insgesamt hat das Auswärtige Amt für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien im vergangenen Jahr 302 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon 156 Millionen Euro für das Welternährungsprogramm und 58 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen im Norden Syriens einschließlich des humanitären Gemeinschaftsfonds. Die Schwerpunkte der von der Bundesregierung geförderten humanitären Hilfsmaßnahmen in Nordwestsyrien liegen nach eigenen Angaben in den Sektoren Nahrungsmittelversorgung, Gesundheit, Wasser, Sanitäres sowie der Beschaffung von Hilfsgütern und Bereitstellung von Unterkünften.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie unterstützt die Bundesregierung die zivilen Selbstverwaltungsstrukturen in den vom Regime zurückeroberten Gebieten, im Nordosten Syrien und in der Provinz Idlib (bitte konkrete Projekte und finanziellen Umfang auflisten)?

2

In welchem Ausmaß fördert die Bundesregierung weiterhin zivilgesellschaftliche Projekte in der Provinz Idlib (bitte konkrete Projekte und finanziellen Umfang auflisten), und ist zivilgesellschaftliche Arbeit mit Unterstützung der Bundesregierung in vom Regime zurückeroberten Gebieten möglich?

3

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit der zivilen Selbstverwaltung und der Zivilgesellschaft in der Provinz Idlib durch die in der Region operierende radikal-islamische Miliz HTS eingeschränkt und behindert, und wie verhindert sie, dass humanitäre und finanzielle Hilfe in die Hände der Miliz gelangt?

4

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit der zivilen Selbstverwaltung und der Zivilgesellschaft in der Provinz Idlib durch das in der Region operierende türkische Militär und den Geheimdienst eingeschränkt und behindert?

5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand der Gesundheitsversorgung in Idlib, und engagiert sie sich dort mit konkreten Projekten im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie?

6

Kommt nach Kenntnis der Bundesregierung die über die Vereinten Nationen (VN) geleistete deutsche Hilfe allen Menschen gleichermaßen in den vom Regime zurückeroberten Gebieten zugute?

7

Welche zivilgesellschaftliche Unterstützung leistet die Bundesregierung in anderen vom Regime kontrollierten Gebieten, u. a. in Darʿā und Sweida (bitte Projekte und finanziellen Umfang auflisten)?

8

Plant die Bundesregierung, Hilfe zukünftig stärker über Partnerorganisationen statt über die VN in den vom Regime zurückeroberten Gebieten zu leisten?

9

Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Regierung bei der Verteilung von humanitärer Hilfe durch die VN in Syrien, und sind der Bundesregierung Berichte bekannt, dass sich Lieferungen in die nicht vom Regime kontrollierten Gebiete stark verzögern oder ausbleiben?

10

Unterstützt die Bundesregierung zivile Verwaltungsstrukturen in den von Assad kontrollierten Gebieten, und wenn ja, muss sie sich dafür die Genehmigung der syrischen Regierung holen oder mit ihr darüber verhandeln?

11

Unterstützt die Bundesregierung den Berliner Track-2 Prozess „Rat der Syrischen Charta“ finanziell und logistisch, und welche Unterstützung ist hierfür im kommenden Jahr geplant?

12

Bereitet sich die Bundesregierung konkret auf eine mögliche finanzielle und materielle Unterstützung des Wiederaufbaus Syriens vor, und welche Rolle spielt ihrer Auffassung nach die Zivilgesellschaft beim Wiederaufbauprozess?

13

Setzt sich die Bundesregierung aktuell für die Freilassung politischer Gefangener ein, und wenn ja, führt sie darüber Gespräche mit der syrischen Regierung?

14

Welche konkreten Bedingungen stellt die Bundesregierung gegenüber der syrischen Regierung für eine Beteiligung am Wiederaufbau in Syrien, und stellt sie dafür bereits Kriterien im Rahmen der EU auf?

15

Inwieweit plant die Bundesregierung, lokale Akteure und die Zivilgesellschaft bei einem möglichen Wiederaufbau des Landes einzubinden?

16

Plant die Bundesregierung, die Friedensbemühungen in Syrien während ihrer anstehenden EU-Ratspräsidentschaft von Seiten der EU stärker wieder zu beleben?

17

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Versöhnungsprozess auf zivilgesellschaftlicher Ebene in Syrien voranzutreiben, und ist dafür ihrer Auffassung nach eine Aufarbeitung von Kriegsverbrechen eine wichtige Grundvoraussetzung?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in vom Regime kontrollierten Gebieten, im Nordwesten und Nordosten des Landes für die Arbeit zivilgesellschaftliche Organisationen?

19

In welchem Ausmaß gewährt die Bundesregierung zivilgesellschaftlichen Aktivisten v. a. aus Idlib, die zwischen alle Fronten geraten sind, die Möglichkeit einer politischen Aufnahme in Deutschland (bitte Zahlen der politischen Aufnahme seit 2018 angeben)?

20

Treibt die Bundesregierung die Pläne der Bundesministerin der Verteidigung für die Etablierung einer internationalen Schutzzone in Syrien weiterhin voran, und führt sie dazu Gespräch mit ihren internationalen Partnern?

21

Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des syrischen Verfassungskomitees mit konkreten Maßnahmen, und welche Schritte unternimmt sie aktuell, um den internationalen Friedenprozess für Syrien wieder stärker auf VN-Ebene stattfinden zu lassen?

Berlin, den 16. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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