[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1861
17. Wahlperiode 27. 05. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll,
Harald Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1659 –
Folgen der absehbaren Eisenerzpreiserhöhung für die deutsche Industrie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie bei Nahrungsmitteln so ist auch bei metallischen und anderen Rohstoffen
in den letzten Jahren ein massiver Preisanstieg zu beobachten. Trotz des
Preisverfalls während der Weltwirtschaftskrise ist auf den Rohstoffmärkten mit
keiner Entspannung zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der HWWI-
Preisindex (HWWI – Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut) für
Industrierohstoffe bereits wieder um 50 Prozent gestiegen.
Langfristige Ursache für das hohe Preisniveau sind zwar vor allem neue
Marktteilnehmer auf der Abnehmerseite aus Schwellen- und
Entwicklungsländern; beim Vertragspreis für Eisenerz zeichnet sich für dieses Jahr aber eine
besonders massive Erhöhung ab. Grund dafür ist die Marktmacht der drei
beherrschenden Eisenerzproduzenten Rio Tinto, Vale und BHP Billiton. Diese
Eisenerzproduzenten konnten gegenüber Kunden bereits Preissteigerungen
von 100 Prozent und nach 40 Jahren einen Systemwechsel in der
Preisfestsetzung durchsetzen. Bisher wurde der Preis einmal im Jahr zwischen den großen
Produzenten und der Stahlindustrie ausgehandelt; ab 2010 sollen die
Vertragspreise nur für jeweils ein Quartal gelten.
Vor allem die Umstellung auf kurzfristige Verträge und die Orientierung der
Preise an Spot-Märkten wird den Derivatenhandel (Eisenerz-Swaps)
anheizen. Eisenerze werden dadurch verstärkt zum Spekulationsobjekt von
Finanzinvestoren. Diese Entwicklung führt zu höheren Kosten für
stahlbasierte Wertschöpfungsketten und zu einer geringeren Planungssicherheit für
die Abnehmer.
1. Welche Ursachen macht die Bundesregierung für den Preisanstieg bei den
industriellen Rohstoffen verantwortlich, die bei der Stahlerzeugung zum
Einsatz kommen?
Aus Sicht der Bundesregierung liegen die Ursachen dafür insbesondere in den
Strukturveränderungen auf den Rohstoffmärkten. So hat die Konzentration auf
der Anbieterseite (insbesondere bei Eisenerz) zugenommen, was zugleich mit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
21. Mai 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1861 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVeränderungen bei Preissystemen einherging. Zudem wächst der
Rohstoffbedarf in Schwellenländern.
2. Welche Folgen des Preisanstieges befürchtet die Bundesregierung für die
Stahlproduktion in Deutschland, und wie hoch schätzt sie die Mehrkosten
für die Stahlproduktion und die von Stahlprodukten abhängigen Branchen
ein?
Der Bundesregierung liegen keine eigenständigen Erkenntnisse über die
Mehrkosten in den stahlerzeugenden bzw. -verarbeitenden Branchen vor.
3. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung bisher
auf den sich abzeichnenden Preissprung bei Eisenerzen reagiert, und
welche plant sie zukünftig auch auf europäischer und internationaler Ebene zu
ergreifen?
Die Bundesregierung bietet der Wirtschaft verstärkte Unterstützung im
nationalen und internationalen Umfeld an. So wird das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
mit einer neuen, serviceorientierten Rohstoffagentur zum Dienstleister für die
Wirtschaft ausbauen. Dadurch wird die Markttransparenz für Unternehmen
erhöht und ein ständiger Ansprechpartner in Rohstofffragen geschaffen.
Darüber hinaus wird der Abbau handelsbeschränkender Maßnahmen bei
Rohstoffen von der Bundesregierung und der EU-Kommission auch weiterhin
intensiv verfolgt. Insbesondere verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der EU-
Handelspolitik das Ziel, Exportbeschränkungen für Rohstoffe abzubauen. Dies
gilt sowohl für die Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) zur
Doha-Runde als auch für WTO-Beitrittsverhandlungen und bilaterale
Handelsabkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten.
4. Welche konkreten Ergebnisse wurden bei den vom Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, angekündigten Gesprächen
mit Vertretern der Stahlindustrie erzielt, und waren Gewerkschaften dabei
vertreten?
Es wurde vereinbart, kurzfristig Arbeitsgruppen einzusetzen. Ferner wird bei
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe eine Rohstoffagentur
für die deutsche Wirtschaft aufgebaut (siehe Antwort zu Frage 3). Vertreter der
Gewerkschaften IG Metall und der IG BCE haben an dem Gespräch
teilgenommen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der französischen
Finanzministerin Christine Lagarde nach einer verstärkten Regulation von
Rohstoff-Börsen und Rohstoff-Derivaten?
Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP heißt es, dass es „in
Zukunft […] kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen
Finanzmarkt“ geben darf, der „nicht reguliert und beaufsichtigt“ ist, und dass
„für eine effektivere und stringentere Regulierung und Aufsicht national und
international“ gesorgt werden wird. Darunter fallen auch Finanzmärkte und
Finanzprodukte auf Rohstoffbasis. Die Bundesregierung unterstützt die
französische Regierung auf diesem Gebiet. So drängt sie z. B. im Rahmen des G20-
Finanzminister-Prozesses darauf – in enger Abstimmung auch mit der
französischen Regierung – Aufsicht und Regulierung von Warenterminmärkten,
insbesondere der für Öl zu verbessern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/18616. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag eine unabhängige EU-
Behörde einzurichten, die analog zur CTFC (Commodity Futures Trading
Commission) in den Vereinigten Staaten Future- und Optionsmärkte
beaufsichtigt, reguliert und Marktteilnehmer vor Manipulationen und Betrug
schützt?
Die Reform der europäischen Finanzaufsicht steht kurz vor dem Abschluss. Sie
sieht die Schaffung einer neuen EU-weiten Aufsichtsstruktur vor, in der
nationale und EU-Behörden koordiniert die Finanzinstitute und Finanzmärkte
beaufsichtigen und regulieren. Für den Handel mit Derivaten wie Futures und
Optionen hat die Kommission noch für dieses Jahr Legislativvorschläge angekündigt.
Wie die Aufsicht über die Derivatemärkte institutionell zu organisieren ist, wird
im Zusammenhang mit den Kommissionsvorschlägen zu diskutieren sein.
7. War die Begrenzung bzw. das Verbot von Spekulationen auf Rohstoffe
bereits Thema bei EU-Finanzministerräten, G7-Finanzministertreffen oder
G20-Treffen, und wenn ja, welche Haltung hat die Bundesregierung dort
eingenommen?
Die G8 hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.
So verständigten sich im Jahr 2009 sowohl die G8-Finanzminister als auch die
G8-Staats- und Regierungschefs sowie im Anschluss daran auch die Staats- und
Regierungschefs der G20 bei ihrem Gipfel im September 2009 in Pittsburgh
darauf, gegen übermäßige Energiepreisvolatilität vorzugehen. Mehr Transparenz
auf den Ölfinanzmärkten soll z. B. durch eine erhöhte Berichtspflicht für den
Handel auf Ölterminmärkten erreicht werden. Darüber hinaus wollen die G20
die Aufsicht von Regulierungsbehörden über die Ölterminmärkte erhöhen und
Preismanipulationen durch bisher anonyme „Over-the-Counter“-Geschäfte
verhindern. Das Thema soll im G20-Kreis weiter vorangetrieben werden. Dies
haben die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure bei ihrem Treffen
im April 2010 noch einmal bekräftigt.
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Befassung
der G7/8 und der G20 mit diesem Thema eingesetzt und unterstützt aktuell – in
enger Abstimmung mit den europäischen Partnern – eine Fortführung und
Intensivierung der Befassung innerhalb der G20. Das G20-Format ist hierfür
besonders geeignet, da eine verbesserte Aufsicht der globalisierten Rohstoffmärkte
nur auf internationaler Ebene wirksam sein kann. Mit ähnlicher Zielrichtung
haben sich auch die EU-Finanzminister und der Europäische Rat in der
Vergangenheit mit dieser Thematik befasst.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der aktuellen
kartellrechtlichen Prüfung der Eisenerzkonzerne Rio Tinto und BHP Billiton durch das
Bundeskartellamt und die Europäische Kommission, und wie
unterscheiden sich die beiden Verfahren?
Das Bundeskartellamt prüft das angemeldete Vorhaben der Gründung eines
Gemeinschaftsunternehmens von Rio Tinto und BHP Billiton nach den
fusionskontrollrechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
und untersucht, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende
Stellung begründet oder verstärkt wird. In diesem Fall muss das Bundeskartellamt
das Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen untersagen, es sei denn die
Unternehmen weisen nach, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen
der Wettbewerbsbedingungen eintreten, die die Nachteile der
Marktbeherrschung überwiegen.
Drucksache 17/1861 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Europäische Kommission führt ein Kartellverfahren gestützt auf Artikel 101
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch und
prüft, ob Vereinbarungen zwischen Rio Tinto und BHP Billiton im
Zusammenhang mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens geeignet sind, den
Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen und eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des
Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken. Den Unternehmen obliegt es
nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Nichtanwendbarkeit des
Verbots vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen zur
Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder Förderung des technischen oder
wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, die Verbraucher am entstehenden
Gewinn angemessenen beteiligt werden und Wettbewerbsbeschränkungen dafür
unerlässlich sind und der Wettbewerb nicht für einen wesentlichen Teil der
betreffenden Waren ausgeschaltet werden kann. Die Europäische Kommission
kann die Unternehmen verpflichten, festgestellte Zuwiderhandlungen gegen das
Verbot des Artikels 101 Absatz 1 AEUV abzustellen und dazu alle
verhältnismäßigen und erforderlichen Abhilfemaßnahmen vorschreiben.
Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission arbeiten in den
Verfahren eng zusammen.
9. Welche weitergehenden kartellrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler
und europäischer Ebene sieht die Bundesregierung, um Preisabsprachen
im Eisenerzbereich wirksam zu unterbinden?
Neben den zu Frage 8 erläuterten kartellbehördlichen Verfahren wegen
Verstoßes gegen das Kartellverbot (§ 1 GWB – Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, Artikel 101 AEUV) kommt bei schuldhaftem Verstoß die Verhängung
von Bußgeldern durch die Kartellbehörde in Betracht (bis zu 10 Prozent des
Gesamtumsatzes). Ferner ist auf die zivilrechtlichen Wirkungen einer verbotenen
Preisabsprache hinzuweisen. Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, mit
der An- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen unmittelbar
oder mittelbar festgesetzt werden, ist grundsätzlich nach nationalem und
europäischem Kartellrecht verboten, ohne dass es einer vorherigen behördlichen
Entscheidung darüber bedarf (§ 1 GWB, Artikel 101 Absatz 1 und 2 AEUV).
Die zugrunde liegenden Vereinbarungen sind nichtig. Ein Verstoß gegen eine als
Kartellabsprache verbotene Preisabsprache begründet Unterlassungsansprüche
der beeinträchtigten Marktbeteiligten. Bei schuldhaftem Verstoß besteht eine
Schadensersatzpflicht.
10. Wie oft und zu welchen Themen hat in dieser Legislaturperiode der
Interministerielle Ausschuss Rohstoffe getagt?
In dieser Legislaturperiode hat der Interministerielle Ausschuss (IMA)
Rohstoffe einmal getagt. Themen waren:
● Rohstoffvorhaben der deutschen Industrie im Ausland und ihre
● Flankierung durch die Bundesregierung,
● Umsetzung der EU-Rohstoffinitiative,
● Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 14./15. Dezember 2009
zur Rohstoffsicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
Ferner haben die Ressorts – wie immer – über rohstoffrelevante Aktivitäten und
Termine informiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/186111. Wurden im Interministeriellen Ausschuss Rohstoffe politische
Handlungsstrategien für den Stahlsektor entwickelt, und wenn ja, welche?
Nein
12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung durch Recycling und
andere Maßnahmen, in Zukunft die Abhängigkeit von neu geförderten
Rohstoffen (insbesondere Eisenerz) zu reduzieren, und in welcher
Größenordnung können neu geförderte Rohstoffe durch solcherlei
Maßnahmen ersetzt werden?
Wegen der hohen positiven Marktwerte, die im Wesentlichen direkt von den
Primärrohstoffpreisen abhängen, werden bereits alle in Deutschland erfassten
Metallschrotte (insbesondere Eisen- und Stahlschrotte) dem Recycling
zugeführt. Im Jahr 2008 machte der Eisen- und Stahlschrotteinsatz bei der
Stahlproduktion in Deutschland einen Anteil von ca. 45 Prozent aus. Insoweit besteht für
Förderprogramme kein Bedarf.
13. Mit welchen Förderprogrammen und Fördersummen unterstützt die
Bundesregierung innovative und ressourcenschonende Verfahren wie das
Recycling von Stahlschrott oder die Substitution von Stahl?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 12.
14. Mit welchen Initiativen unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung
und Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards beim Abbau und
der Verarbeitung von metallischen Rohstoffen sowie zur Sicherung von
Exporterlösen in Entwicklungsländern?
Die Bundesregierung unterstützt die Rohstofftransparenzinitiative „Extractive
Industries Transparency Initiative“ (EITI) politisch und finanziell sowie im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in West- und Zentralafrika.
Ziel der Initiative, der sich mittlerweile 31 rohstoffreiche Länder angeschlossen
haben, ist es, die Zahlungsströme, die bei der Förderung von Öl, Gas und
anderen Rohstoffen entstehen, offenzulegen. Die Bundesregierung fördert auch die
OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen, die Empfehlungen für
gesellschaftlich verantwortliches Handeln geben. Zur Unterstützung bei deren
Anwendung in besonders risikoreichem Umfeld wurde das OECD „Risk
Awareness Tool for Multinational Enterprises in Weak Governance Zones“ entwickelt,
zu dem unter der Ägide des OECD-Investitionsausschusses ein auf die
Bergbauindustrie bezogenes Pilotprojekt initiiert wurde.
Ferner wurde im Rahmen der G8 in Heiligendamm ein Pilotprojekt zur
Zertifizierung von Rohstoff-Handelsketten initiiert, das Ende 2010 ausläuft. Ein
Bericht über den aktuellen Projektstand vom Mai 2010 ist veröffentlicht worden
unter
www.bgr.bund.de.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]