Neutralitätsgebot bei Twitter-Accounts von Ministern und Staatssekretären (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19117)
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beantwortet die Kleine Anfrage zur Handhabung des politischen Neutralitätsgebotes von Ministern und Staatssekretären dahin gehend, dass sie einzelne Tweets von Ministerinnen und Ministern und Staatssekretärinnen und Staatssekretären nicht bewerten wolle (Bundestagsdrucksache 19/19117).
Außerdem gebe es innerhalb der Bundesregierung keine gesonderten Richtlinien zum Verhalten von Ministerinnen und Ministern und Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den sozialen Medien. Es würden die allgemeinen dienst- und haushaltsrechtlichen Vorschriften gelten. Welche konkreten Vorschriften die Bundesregierung hierbei meint, d. h. welche dieser Vorschriften sie zur Bewertung von Tweets von Ministern und Staatssekretären genau heranzieht, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die vorherige Kleine Anfrage nicht aus. Diese gilt es bei der Beantwortung jedoch auszuführen, da die Fragen gerade darauf abzielen.
Nach Auffassung der Fragesteller geht die Bundesregierung in der Annahme, die sie durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Ausdruck bringt, fehl, insoweit sie staatliche Aktivitäten in den sozialen Medien für Vorgänge hält, für die es keiner klaren und erst recht keiner gesonderten Regeln bedürfen würde.
Ob ein Tweet als parteipolitisch bzw. privat oder amtlich einzuordnen ist, spielt rechtlich eine erhebliche Rolle. Parteipolitische bzw. private Äußerungen genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Äußerungen, die in der Funktion als Amtsträger getätigt werden, fallen hingegen nicht in den Schutzbereich der Grundrechte (BVerwG, NVwZ 2008, S. 1371, 1375). Vielmehr sind Regierungsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Amtsträger unmittelbar an Grundrechte gebunden (Artikel 1 Absatz 3 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zu Äußerungen der ehemaligen Ministerinnen Manuela Schwesig und Johanna Wanka sowie des Ministers Horst Seehofer die rechtlichen Grundsätze, welche für regierungsamtliche Äußerungen gelten, geklärt. Insbesondere ist es darauf eingegangen, wann Äußerungen amtlich und wann sie als privat bzw. parteipolitisch zu bewerten sind. Diese Grundsätze muss nicht nur die Bundesregierung als Kollektivorgan, sondern muss jedes einzelne Mitglied der Regierung beachten (BVerfGE 148, 11, 31).
Von einer amtlichen Äußerung ist immer dann auszugehen, wenn das Regierungsmitglied die Autorität des Amtes in Anspruch nimmt oder staatliche Ressourcen einsetzt (BVerfGE 138, 102, 115). Daraus folgt: Werden Twitter-Accounts durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Ministerien betrieben oder auch nur mitbetrieben, so kommt bereits die unzulässige Verwendung staatlicher Ressourcen in Betracht und mithin eine Verletzung des politischen Neutralitätsgebotes.
Diese Fragestellung, ob Minister und Staatssekretäre also tatsächlich ihre Twitter-Accounts selbst betreiben oder aber durch Mitarbeiter (und wenn ja, durch welche Mitarbeiter), ist verfassungsrechtserheblich. Die Bundesregierung hat jedoch eine substanzielle Antwort auf diese Fragestellung in ihrer Antwort auf die vorherige Kleine Anfrage nicht erteilt und nach Ansicht der Fragesteller damit das parlamentarische Fragerecht verletzt.
Darüber hinaus ist zwar anerkannt, dass die bloße Nennung des Amtes noch keine Inanspruchnahme staatlicher Autorität bedeuten muss. Dies gilt aber nach der Rechtsprechung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes (nur) dann, wenn Dritte das Amt bezeichnen (etwa, wenn die örtliche Partei Minister X einlädt und so bewirbt oder die Zeitung – Schwesig-Rechtsprechung – das Amt nennt, siehe VerfGH RLP, NVwZ-RR 2014, S. 665, 668). Im Fall der Twitter-Accounts benennen die Minister und Staatssekretäre ihr Amt selbst.
In einem ähnlichen Fall hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in der Causa Feldmann, der auf seinem Facebook-Account, auf welchem er als Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main genannt war, zum Protest gegen eine AfD-Veranstaltung aufrief, eine Verletzung des Neutralitätsgebots angenommen (VGH Hessen, Beschluss vom 11. Juli 2017 – 8 B 1144/17). Kurzum: Benennt ein Minister oder Staatssekretär im Profil seines Twitter-Accounts sein Amt, nimmt er staatliche Autorität in Anspruch, sodass alle Äußerungen als regierungsamtlich zu bewerten sind und nicht als Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit.
Es erschließt nach diesen Grundsätzen auch nicht, wie die Bundesregierung die aufgeworfenen Fragen etwa damit beantwortet (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19117), dass sie die Tweets der Ministerinnen und Ministern nicht zu bewerten vermag. Die Bundesregierung ist schließlich eine Zusammensetzung jedes einzelnes Regierungsmitglieds.
Sie grenzt sich durch eine derartige Beantwortung von sich selbst ab und suggeriert, Regierungsmitglieder und Bundesregierung seien unterschiedliche Organe. Dies ist offenkundig nicht der Fall.
Ein ähnlich irritierendes Verständnis zeigt sich auch exemplarisch in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19117. Hier wird eine nicht hinreichende Antwort mit einem Verweis darauf begründet, dass der Account nicht durch das Bundeskanzleramt betrieben werde. Parlamentarische Kleine Anfragen richten sich jedoch nicht an einzelne Ressorts, sondern an die Regierung als Ganzes. Auch hier ist die Beantwortung daher unzulässig verkürzt.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller die Bundesregierung, sämtliche Fragen – sowie die zusätzliche Frage 29 – nunmehr ausreichend zu beantworten. Es handelt sich dabei bei den Fragen vollumfänglich um rechtserhebliche Fragen und den Umgang der Bundesregierung mit dem politischen Neutralitätsgebot und dessen Einhaltung.
Es sei daran erinnert, dass dem parlamentarischen Informationsinteresse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders hohes Gewicht zukommt, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, wann einzelne Tweets von Ministern und Staatssekretären als parteipolitisch/privat oder als amtlich einzuordnen sind?
Existieren interne Vorgaben, Richtlinien oder Vermerke für die Nutzung sozialer Medien durch Minister und Staatssekretäre, und falls ja, was beinhalten diese?
Können nach ihrer Auffassung Accounts wie die der Bundesminister Olaf Scholz und Jens Spahn, auf denen keine anderen Funktionen in der Profilbeschreibung angegeben sind als ihre Ministerfunktionen, grundsätzlich eine Trennung der beiden Sphären (privat/parteipolitisch versus amtlich) gewährleisten?
Ist der Twitter-Account von Annette Widmann-Mauz als parteipolitisch/ privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist es ausgeschlossen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Dorothee Bär als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Olaf Scholz als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
d) Wie gibt der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, der mit gleichlautender Bezeichnung auch sein Twitter-Profil kennzeichnet, zu erkennen, wenn er, so wie er es in der Praxis handhabt, im ständigen Wechsel zu amtspolitischen und parteipolitischen Sachverhalten tweetet, wie etwa zur Bürgerschaftswahl in Hamburg, wann sein Tweet parteipolitisch und wann in seiner Funktion als Bundesminister einzuordnen ist (Tweet: „Ein schöner Wahlabend für #Hamburg und ein gerechter Lohn für gute Regierungsarbeit in der Hansestadt. Herzlichen Glückwunsch, lieber @TschenPe und lieber @Senat_Hamburg zu diesem tollen Erfolg. Pragmatische Politik, die konkrete Lösungen in den Blick nimmt, zahlt sich aus.“)?
Ist der Twitter-Account von Heiko Maas als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Niels Annen als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Michelle Müntefering als parteipolitisch/ privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Michael Roth als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Thomas Bareiß als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Rita Hagl-Kehl als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Christian Lange als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Hubertus Heil als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Kerstin Griese als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Anette Kramme als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Annegret Kramp-Karrenbauer als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Thomas Silberhorn als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Julia Klöckner als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Hans Joachim-Fuchtel als parteipolitisch/ privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Jens Spahn als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
d) Wie wird die Unterscheidung zwischen der Funktion von Jens Spahn als Bundesminister für Gesundheit, zu seiner Rolle in der Partei erkennbar, wenn die Profilbeschreibung des Bundesministers „Bundesminister für Gesundheit“ lautet und er auf diesem Profil gleichsam seine Kandidatur für den Parteivorsitz der CDU ankündigt, wie am 27. Februar 2020 geschehen?
Ist der Twitter-Account von Andreas Scheuer als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Steffen Bilger als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Svenja Schulze als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Florian Pronold als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Anja Karliczek als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Thomas Rachel als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Ist der Twitter-Account von Helge Braun als parteipolitisch/privat einzuordnen, oder wird auf diesem Öffentlichkeitsarbeit für das bekleidete staatliche Amt betrieben?
Falls es sich um einen privaten Twitter-Account handelt, wodurch sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass dies auch nach außen erkennbar ist?
a) Ist auszuschließen, dass der Twitter-Account mithilfe von ministeriellen Ressourcen betrieben wird, wie etwa durch ministerielle Mitarbeiter?
b) Insoweit der Twitter-Account vermischt benutzt wird, also sowohl parteipolitische/private Inhalte geteilt werden als auch Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Funktionen mit ihnen betrieben wird, wie wird kenntlich gemacht, welche Inhalte parteipolitisch und welche staatliche Öffentlichkeitsarbeit darstellen sollen?
c) Insoweit es sich um einen Account handelt, der zumindest auch Öffentlichkeitsarbeit des Staatsamtes aufweist, wie viele Blockierungen wurden durch den Account vorgenommen?
Plant die Bundesregierung für die Zukunft, Grundsätze und Richtlinien zu Fragen der Äußerung von Regierungsmitgliedern – im Spannungsfeld von privaten Äußerungen und solchen in der Funktion als Amtsträger zu erarbeiten?