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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
25.08.2020
Aktualisiert
22.02.2023
BT19/2100213.07.2020
Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W.
Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Entwicklung am Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen
Die Corona-Krise zeigt nach Auffassung der Fragesteller deutlich, dass die
Sozialversicherungssysteme – insbesondere die Arbeitslosenversicherung – ein
unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Sozialstaates sind. Sie fungieren
aufgrund ihrer „antizyklischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung“ als
„Stabilisatoren der Konjunktur“ (G. Bosch, Ausschussdrucksache 19(11)401). Unter
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind vor allem diejenigen mit
hohen Löhnen deutlich besser abgesichert und profitieren unter anderem vom
Kurzarbeitergeld, das in Krisenzeiten oder bei Beschäftigungsausfall aus
Rücklagen der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Bei Beschäftigten im
Niedriglohnsektor reicht das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60/67 Prozent
hingegen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, sodass ein ergänzender
Hartz-IV-Bezug notwendig wird. Zugleich zeigt sich, dass Millionen
Menschen, insbesondere geringfügig Beschäftigte ohne Versicherungsschutz, aus
dem Raster fallen (www.ndr.de/nachrichten/info/Minijobber-in-der-Corona-Kri
se-vergessen,minijobs140.html).
In wirtschaftlichen Krisensituationen zeigt sich, ob die sozialen
Sicherungssysteme funktionieren und in der Lage sind, ihre konjunkturstabilisierende
Funktion wahrzunehmen. Prognosen gehen inzwischen davon aus, dass die Rücklagen
der Versicherungssysteme nicht ausreichen und weitreichende Steuerzuschüsse
notwendig sind (www.tagesspiegel.de/politik/milliardenloecher-durch-corona-k
rise-ohne-steuerzuschuss-wird-es-2020-fuer-die-sozialversicherungen-wohl-nic
ht-gehen/25861476.html). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür, wie
sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und die Schutzfunktion sowie
die finanzielle Ausstattung der Arbeitslosenversicherung andererseits in den
vergangenen 25 Jahren entwickelt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung der Sicherungsfunktion in der Arbeitslosenversicherung
1. Wie haben sich die prozentualen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in
den vergangenen 25 Jahren entwickelt?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit (BA) in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte
jeweils nach Jahr, Beitragseinnahmen, registrierten Erwerbslosen, Ausgaben
für das Arbeitslosengeld I, Ausgaben für Arbeitslosengeld [ALG] und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21002
19. Wahlperiode 13.07.2020
konjunkturelles Kurzarbeitergeld sowie nach preisbereinigter BIP-
Veränderung [BIP = Bruttoinlandsprodukt] gegenüber dem Vorjahr
differenzieren)?
3. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Arbeitslosigkeit in den
vergangenen 25 Jahren entwickelt?
Wie entwickelte sich im selben Zeitraum der durchschnittliche Verbleib im
Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. des
Arbeitsförderungsgesetzes (AFG)?
4. Wie entwickelte sich die Höhe des durchschnittlichen Zahlungsanspruchs
von Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III bzw. AFG in den
vergangenen 25 Jahren real und nominal gemessen an der Kaufkraft?
5. Wie viele Arbeitslose im Rechtskreis des SGB III hatten aufgrund geringer
Zahlungsansprüche einen ergänzenden Anspruch auf SGB II bzw.
Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (bitte sowohl Anzahl als auch
Anteil an allen Arbeitslosen ausweisen und Daten für die letzten 25 Jahre
angeben)?
6. Wie hat sich die Armutsquote von Arbeitslosen in Deutschland in den
vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte jeweils Anzahl und Anteil angeben
sowie nach Geschlecht und Ost/West differenzieren und Daten im
europäischen Vergleich ausweisen)?
7. Wie viele Abgänge erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem SGB-II-
Bezug sind in den Jahren 2018 und 2019 sowie im ersten Halbjahr 2020
jeweils insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt nach Vermittlung auf
Auswahl und Vorschlag in
a) Leiharbeit,
b) Teilzeit (<20 h/Woche),
c) befristeter Beschäftigung,
d) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (>20 h/Woche)
erfolgt, und wie viele der Abgänge waren nach drei, neun Monaten oder
länger wieder im SGB-II-Bezug (bitte sowohl absolute Zahlen als auch
Anteile angeben)?
8. Wie viele Neuzugänge in das ALG II gab es seit 2008 jeweils
jahresdurchschnittlich aus geringfügiger Beschäftigung bzw. Befristung, Leiharbeit
(bitte jährlich und falls möglich nach Beschäftigungsform aufschlüsseln)?
Falls dazu keine Daten vorliegen, warum werden diese nicht erhoben (bitte
begründen)?
9. Wie entwickelte sich in den vergangenen 15 Jahren im jeweiligen
Jahresverlauf die Anzahl und der Anteil von
a) geringfügig Beschäftigten,
b) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Teilzeit- und Vollzeit
differenzieren),
die niedrige Löhne mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(ALG II) aufgestockt haben (bitte die zehn Branchen mit dem höchsten
Anteil an Personen im ergänzenden ALG-II-Bezug ausweisen)?
10. Wie viel Geld wurde in den vergangenen 15 Jahren jährlich an abhängig
Beschäftigte und Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängig
Beschäftigten ausbezahlt (bitte sowohl Vollzeit- und Teilzeit sowie
geringfügige Beschäftigung einzeln ausweisen und nach Geschlecht
differenzieren)?
Beschäftigungsentwicklung
11. Wie hat sich in den vergangenen 25 Jahren die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entwickelt (bitte nach Geschlecht, Voll-
und Teilzeit sowie Ost/West differenzieren)?
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis (Leiharbeit,
Teilzeitbeschäftigung <20 h/Woche und befristete
Beschäftigungsverhältnisse) in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln
die absoluten und relativen Werte darstellen und nach Geschlecht sowie
Ost/West differenzieren)?
13. Wie haben sich Anzahl und Anteil von Beschäftigten im selben Zeitraum
entwickelt, die unterhalb der jeweils geltenden Niedriglohnschwelle (zwei
Drittel des Medianlohns) beschäftigt waren (bitte nach Alter, Geschlecht
sowie Ost/West differenzieren)?
Entwicklung sozialversicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung
14. Wie haben sich die Zahl und der Anteil von geringfügig Beschäftigten in
den vergangenen 25 Jahren entwickelt, bitte differenzieren nach
a) ausschließlich entgeltgeringfügig Beschäftigten,
b) im Nebenjob geringfügig Beschäftigten,
c) zeitgeringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten
(bitte die jüngsten verfügbaren Daten ausweisen und nach Alter, jeweils
vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Geschlecht sowie Ost und
West aufschlüsseln)?
15. Wie stellt sich die Situation von Schwarzarbeit bei geringfügiger
Beschäftigung nach Einschätzung der Bundesregierung heute dar, mit Blick
darauf, dass laut der Studie „Frauen im Minijob“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2012 32 Prozent der befragten
Minijobbenden angaben, dies sei sehr verbreitet (S. 60 ff.)?
Welche Einnahmen gehen den Sozialversicherungssystemen nach
Einschätzung der Bundesregierung durch Schwarzarbeit verloren (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
16. In welchen zehn Branchen finden sich die meisten
sozialversicherungsfreien, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse (absolut und in Relation zur
Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter)?
17. Welche Gemeinsamkeiten haben diese Branchen nach Einschätzung der
Bundesregierung darüber hinaus?
18. Wie hoch war 2017, 2018 und 2019 der durchschnittliche
Bruttomonatslohn von zeitgeringfügig („kurzfristig“) Beschäftigten (insgesamt und pro
Branche)?
Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und die
Beschäftigungsdauer von kurzfristig Beschäftigten (bitte die aktuellsten
verfügbaren Daten angeben)?
Falls diese Daten nicht erfasst werden, plant die Bundesregierung, dies zu
ändern (bitte begründen)?
19. Wie hoch war 2017, 2018 und 2019 der durchschnittliche
Bruttomonatslohn von einkommensgeringfügig Beschäftigten (insgesamt und pro
Branche)?
Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und die
Beschäftigungsdauer von kurzfristig Beschäftigten (bitte die aktuellsten
verfügbaren Daten angeben)?
Falls diese Daten nicht erfasst werden, plant die Bundesregierung, dies zu
ändern (bitte begründen)?
20. Was rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung die
Sozialversicherungsfreiheit kurzfristiger bzw. geringfügiger Beschäftigung?
Inwiefern ist das Fehlen eines (eigenen) Schutzbedürfnisses für Personen,
die aus ihrer Beschäftigung nicht den Lebensunterhalt bestreiten, ein
triftiger Grund mit Blick auf das Solidarprinzip der
Sozialversicherungssysteme?
Wie lautet die Begründung mit Blick auf die Renten- und
Arbeitslosenversicherung, wo geringfügig Beschäftigte „mit ihren Beiträgen – wenn auch
geringe – Leistungsansprüche erwerben [könnten], die in keinem besseren
oder schlechteren Äquivalenzverhältnis zu den Beiträgen stünden als
Leistungen an andere Versicherte auch“ (vgl. WD 6-3000-040/20, S. 8 f.)?
Mindereinnahmen in den Sozialversicherungssystemen
21. Einnahmen in welcher Höhe entgingen nach Schätzung der
Bundesregierung den Sozialversicherungen (SV) 2017, 2018 und 2019 durch die
Sozialversicherungsfreiheit
a) kurzfristiger Beschäftigung und
b) geringfügiger Beschäftigung,
verglichen mit einer vollen Sozialversicherungspflicht?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Verluste für die SV-
Systeme, die mit unbezahlter Mehrarbeit zu einem durchschnittlichen
Brutto-Stundenlohn einhergehen, mit Blick darauf, dass nach Angaben der
Bundesregierung Beschäftigte allein im Jahr 2018 knapp 1 1 Milliarde
unbezahlte Überstunden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15098) leisteten (für
die vergangenen zehn Jahre angeben)?
23. Wie haben sich in den vergangenen 15 Jahren die jährlichen
Krankschreibungen aufgrund arbeitsbedingter psychischer Störungen entwickelt (bitte
nach Branchen differenzieren und die zehn Branchen mit dem höchsten
Anteil an Krankschreibungen einzeln ausweisen)?
24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen
der Sozialversicherung, die mit der gesetzeswidrigen Vorenthaltung des
Mindestlohns einhergehen, mit Blick darauf, dass das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung davon ausgeht, dass 2,4 Millionen Beschäftigte im
Jahr 2017 unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns entlohnt wurden (DIW
Wochenbericht 28/2019)?
25. Welche Mehreinnahmen in der Sozialversicherung würden mit einer
Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro auf
a) 12 Euro,
b) 13 Euro,
c) 14 Euro pro Stunde
einhergehen?
26. In welcher Höhe wurden Arbeitnehmer bei der dreimaligen Senkung des
Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung innerhalb dieser
Legislaturperiode durchschnittlich monatlich entlastet (bitte anhand der jeweils
geltenden Brutto-Medianlöhne sowie der Niedriglohnschwelle angeben)?
Wie hoch fallen insgesamt die Mindereinnahmen in der
Arbeitslosenversicherung durch diese Beitragssenkungen aus?
Zukunft der sozialen Sicherungssysteme
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst erfolgten Senkungen der
Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung im Licht der aktuellen Krise und
der realistischen Einschätzung, dass die Rücklagen der BA nicht
ausreichen und Steuerzuschüsse notwendig werden?
28. Hält die Bundesregierung die Entscheidung, den Unternehmen bei
Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerstatten, angesichts
der nun leeren Kassen und zukünftig notwendigen Steuerzuschüsse
weiterhin für richtig – auch angesichts des noch anstehenden
Transformationsprozesses (bitte begründen)?
Mit Zuschüssen aus Steuermitteln in welcher Höhe rechnet die
Bundesregierung für die einzelnen Sozialversicherungszweige?
29. Wie viele Betrugsfälle beim Kurzarbeitergeld wurden 2009/2010
festgestellt, und wie viele Fälle wurden geahndet (bitte Anzahl und Anteil
ausweisen)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die missbräuchliche
Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld seitens der Unternehmen angesichts der Anfang
März beschlossenen deutlichen Erleichterung beim Bezug des
Kurzarbeitergeldes und einiger bereits bestehender Betrugsfälle–?
30. Plant die Bundesregierung, Arbeitgeber nach der Krise stärker zur
Finanzierung der Sozialversicherungssysteme heranziehen?
Falls ja, in welcher Form, falls nein, warum nicht?
31. Wie begründet die Bundesregierung die nun im Konjunkturpaket
beschlossene Deckelung der Sozialbeiträge im Rahmen der Sozialgarantie 2021
auch im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der sozialen
Sicherungssysteme?
32. Was plant die Bundesregierung zur Stärkung der Tarifbindung mit Blick
darauf, dass laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) den
Sozialversicherungen jedes Jahr rund 24,8 Milliarden Euro Beiträge durch Tarifflucht
und Lohndumping entgehen (www.dgb.de/zukunftsdialog/tarif/
tariffluchtatlas; bitte begründen)?
Berlin, den 2. Juli 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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