[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1948
17. Wahlperiode 08. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 4. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg,
Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1688 –
Altersgerechter, barrierefreier Wohnraum
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Im Jahr 2008 waren 20 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland 65 Jahre oder älter. Der Anteil älterer Menschen
wird in den nächsten zwanzig Jahren spürbar weiter steigen. In der 12.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird
für das Jahr 2060 prognostiziert, dass jede/jeder Dritte 65 Jahre und älter und
sogar jede/jeder Siebente über 80 Jahre sein wird.
Alte Menschen möchten so lange wie möglich selbständig in ihren
Wohnungen und ihrem Stadtquartier leben. Damit dies möglich ist, müssen ihre
Wohnungen und ihr Wohnumfeld auch altersgerecht und weitgehend barrierefrei
sein. Die Beseitigung von Barrieren kommt nicht nur der älteren Generation,
sondern auch Familien mit Kindern und jüngeren, bewegungseingeschränkten
Menschen zugute. Dadurch wird zudem eine generationenübergreifende
Durchmischung von Wohnquartieren gefördert.
Die wachsende Zahl von älteren Menschen wird in naher Zukunft zu einem
steigenden Bedarf an altersgerechten, weitgehend barrierefreien Wohnungen
führen. Das bestehende Wohn- und Versorgungsangebot wird diesen
veränderten Anforderungen in vielen Bereichen bereits heute nicht gerecht und muss
entsprechend angepasst werden. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-
Umwelt (IG BAU) moniert aktuell den dramatischen Mangel an altersgerechten
Wohnungen in Deutschland. Nach deren Schätzungen sind nur etwa 250 000
Wohnungen derzeit altersgerecht ausgebaut. Bis 2020 würden jedoch rund
800 000 benötigt (Quelle: Bibliomed Springer Medizin, 12. April 2010). Eine
repräsentative Befragung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) im
Auftrag des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung ergab, dass gerade
einmal 5 Prozent aller Altershaushalte in Wohnungen als barrierefrei bzw.
barrierearm gelten (KDA, Pro Alter, 03/2010). Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP heißt es zudem: „Wir wollen Wohnraum und
Infrastruktur alten-, generationengerecht und, wo sachgerecht, integrativ gestalten und
[…] in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausbauen und
weiterentwickeln.“
1. a) Teilt die Bundesregierung die o. g. Kritik der IG BAU?
Falls ja, was für Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und mit welchen
Maßnahmen gedenkt sie dem Mangel an altersgerechtem Wohnraum
entgegenzuwirken?
Falls nein, warum nicht, und wie schätzt sie die derzeitige Situation und
den Bedarf bis 2020 ein?
b) Über wie viel altersgerechten und barrierefreien Wohnraum in
Wohneinheiten verfügt Deutschland derzeit nach Erkenntnis der
Bundesregierung?
Die Fragen 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Amtliche statistische Angaben zur Zahl der altersgerechten und barrierefreien
Wohnungen in Deutschland liegen nicht vor. Fachkreise schätzen jedoch, dass
die Zahl der mobilitätseingeschränkten Haushalte bis 2020 auf rund 3 Millionen
ansteigt (Quelle: Bericht der Expertenkommission „Wohnen im Alter“,
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. 2009,
Seite 14).
Vor diesem Hintergrund sind die alters- und behindertengerechte Anpassung des
Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes sowie die bedarfsgerechte
Angebotsausweitung ein wichtiges wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches
Anliegen der Bundesregierung. Im Rahmen des Konjunkturpakets I wurden
daher mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ bereits maßgebliche
förderpolitische Anreize gesetzt. Die Bundesregierung wird diese gemäß
Koalitionsvertrag konsequent weiterentwickeln und verstetigen. Hierzu wird auf die
Antworten zu den Fragen 2a und 2b verwiesen.
c) Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohnungen sind davon im
Besitz des Bundes?
Die Gesamtzahl der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
verwalteten Wohnungen, die das Kriterium „barrierefrei“ im Sinne der
DIN 18025 erfüllen, liegt bundesweit bei unter 50 Wohneinheiten.
Soweit der BImA von Mietern mit eingeschränkter Mobilität Anträge für
Umbauten zu einer barrierearmen/barrierefreien Nutzung zugehen, wird diesen
Anträgen im Einzelfall nach Maßgabe der entsprechenden mietrechtlichen
Regelung (§ 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches) entsprochen.
Im Übrigen wird bei Umbaumaßnahmen der BImA u. a. auf Schwellenfreiheit
geachtet. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen des altersgerechten und
barrierefreien Bauens (z. B. Einbau von Liftanlagen) bei der Bautätigkeit der
BImA berücksichtigt, soweit sie technisch umsetzbar und wirtschaftlich
vertretbar sind.
d) Wie verhält sich die Anzahl der Wohneinheiten zur Zahl der derzeit
über 65-Jährigen in Deutschland?
Nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik lebten am 31. Dezember 2008 rund
16,7 Millionen Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr in Deutschland. Die
Zahl der Wohneinheiten belief sich zum gleichen Zeitpunkt auf rund 39,9
Millionen.
2. a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich
ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP,
das KfW-Bankengruppe-Förderprogramm zur Versorgung mit
altersgerechtem Wohnraum weiterzuentwickeln, bereits ergriffen, und
welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung für die geplanten
Maßnahmen vor?
b) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Anreize
über die KfW-Bankengruppe-Förderprogramme hinaus für die
Wohnungswirtschaft, selbstnutzende Eigentümer sowie Vermieter von Ein-
und Zweifamilienhäusern zur Herstellung und Bereitstellung
altersgerechter/innovativer Wohnungsangebote zu schaffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
c) Welche weiteren Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um den
Wohnungsbestand an die sich ergebenden Herausforderungen durch
den demografischen Wandel anzupassen?
Die Fragen 2a bis 2c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Konjunkturpaket I für „Wachstum und Beschäftigung“ der
Bundesregierung werden für die alters- und behindertengerechte Anpassung des
Wohnungsbestandes im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ in 2009 bis 2011
jährlich rund 80 Mio. Euro für die Zinsverbilligung von Darlehen bereitgestellt.
Durch § 6 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 2010 wurde die
Verpflichtungsermächtigung in 2010 um 10 Prozent auf 72 Mio. Euro abgesenkt.
Mit der am 1. Mai 2010 gestarteten Zuschusskomponente wurde das Programm
gemäß Koalitionsvertrag weiterentwickelt. Für diese Förderung stehen aufgrund
der Absenkung der Verpflichtungsermächtigung um ebenfalls 10 Prozent in
2010 18 Mio. Euro im Bundeshaushalt bereit. Vor allem für Eigentümer von
Ein- und Zweifamilienhäusern, selbstnutzende Wohnungseigentümer und
Wohnungseigentümergemeinschaften wird sich die Attraktivität des Programms
erhöhen. Denn etwa 50 Prozent der Haushalte mit über 65-jährigen
Haushaltsangehörigen sind selbstnutzende Wohnungseigentümer.
Die Bundesregierung strebt die Verstetigung des Kredit- und
Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ auch über das Jahr 2011 hinaus an.
Ergänzend werden bundesweit 20 Modellvorhaben gefördert, davon sechs im
Bereich der sozialen Infrastruktur. Mit diesen Vorhaben werden Lösungen beim
Barriereabbau im Bestand und im unmittelbaren Wohnumfeld sowie
Verknüpfungsmöglichkeiten mit sozialen Infrastrukturmaßnahmen und energetischen
Maßnahmen analysiert und Beratungs- und Moderationsangebote zum
altersgerechten Umbauen erweitert. Aus den Erfahrungen werden Empfehlungen zur
Weiterentwicklung der Förderinstrumente abgeleitet.
Die altersgerechte Anpassung des Wohnungsbestandes wird von der
Bundesregierung darüber hinaus insbesondere durch folgende weitere Maßnahmen
gefördert:
● Die im Zuge der Föderalismusreform I auf die Länder übertragene soziale
Wohnraumförderung. Der Bund leistet bis 2019 Ausgleichszahlungen für
investive Maßnahmen an die Länder, bis 2013 zweckgebunden für die
Wohnraumförderung jährlich 518,2 Mio. Euro. Die Bundesregierung wird
bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob nach dem Jahr 2013 der
Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von
Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Die Verteilung der Mittel in
den Ländern differiert nach politischer Schwerpunktsetzung. Gefördert
werden u. a. Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Bestand, der
Mietwohnungs- und Eigenheimneubau für ältere und behinderte Menschen oder die
Modernisierung von Altenwohn- und Pflegeheimen.
● Steuerliche Abzugsfähigkeit von Renovierungsmaßnahmen in privaten
Selbstnutzer- und Mieterhaushalten, auch bei der Beseitigung von Barrieren
im Wohnbereich. Der Steuerbonus beträgt 1 200 Euro (20 Prozent von max.
6 000 Euro der Arbeitskosten).
d) Wird bei der Ausgestaltung der Maßnahmen auf die unterschiedlichen
Erfordernisse in ländlichen und städtischen Gebieten Rücksicht
genommen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ steht Investoren in allen
Regionen zur Verfügung. In den begleitenden Modellvorhaben werden sowohl
Erfahrungen im ländlichen Raum als auch in städtischen Gebieten ausgewertet.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder werden regional
differenzierte Förderangebote bereitgestellt.
Auch die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) unterstützten Maßnahmen tragen den unterschiedlichen
Bedingungen im städtischen und ländlichen Raum Rechnung. Die im Februar 2010 im
Rahmen des Programms „Aktiv im Alter“ durchgeführte Tagung „Engagement
gestaltet ländliche Räume“ zeigte zum einen die Auswirkungen des
demografischen Wandels in ländlichen Regionen auf und zum anderen, welche Rolle
bürgerschaftliches Engagement für die Entwicklung ländlicher Räume
übernehmen kann. Das Programm „Wohnen für (Mehr)Generationen – Gemeinschaft
stärken, Quartier beleben“ hat einen Schwerpunkt „Ländlicher Raum“. Auch die
Modellquartiere Großstadt, Kleinstadt, ländliche Region im Rahmen des
Programms „Neues Wohnen“ liefern Beispiele, wie die älter werdende Gesellschaft
unterschiedliche Räume positiv gestalten kann.
3. a) Wie viele Personen haben seit Einführung der Regelung über finanzielle
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen
Wohnumfelds bei Pflegebedürftigkeit nach § 40 Absatz 4 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen diesbezüglichen Antrag gestellt?
b) Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt?
c) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Sozialen
Pflegeversicherung für Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI, und wie haben sich die
Kosten seit Einführung der Regelung bis heute entwickelt?
Die Fragen 3a bis 3c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die Zahl der gestellten Anträge auf Zuschüsse zu
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen sowie deren Bewilligung liegen der Bundesregierung keine
statistischen Angaben vor.
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Wohnumfeldverbesserungen
betrugen im Jahr 2009 rund 93 Mio. Euro. Seit Einführung der
Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind diese Ausgaben kontinuierlich gestiegen, wie folgende
Zahlen beispielhaft zeigen: Sie beliefen sich im Jahr 1995 auf rund 10 Mio.
Euro, in 1996 auf rund 32 Mio. Euro, in 2000 auf rund 48 Mio. Euro sowie in
2005 auf rund 61 Mio. Euro.
4. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Informationen und Beratung für Verbraucherinnen/Verbraucher und
Wohneigentumsbesitzerinnen/Wohneigentumsbesitzer zur Umsetzung,
Finanzierung und Förderung altersgerechter, barrierefreier
Wohnraumanpassungsmaßnahmen verbessern, wie sie vom Deutschen Verband für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. im Bericht Wohnen
im Alter für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung 2009 empfohlen wurde?
Die Bundesregierung verbessert durch folgende Maßnahmen Information und
Beratung zur altersgerechten und barrierefreien/-armen Wohnungsanpassung:
● Ressortübergreifende Kampagne „Erfahrung ist Zukunft“ der
Bundesregierung zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit zu allen mit dem Altern der
Gesellschaft zusammenhängenden Fragen unter Federführung des Presse-
und Informationsamtes der Bundesregierung. An dieser Kampagne sind
sieben Bundesressorts beteiligt.
● Neuauflage des Informationsfaltblatts „Altersgerecht Umbauen; Viel
Komfort – Wenig Barrieren“. Das Blatt informiert in prägnanter Form über
Fördermöglichkeiten der KfW, beschreibt die Förderbausteine und gibt
weitergehende Beratungshinweise.
● Bereitstellung einer Broschüre „Wohnen im Alter - Barrieren abbauen“, die
das Bewusstsein zur rechtzeitigen baulichen Vorsorge schärfen bzw. wecken
soll, insbesondere bei selbstnutzenden Wohnungseigentümern. Die
Broschüre, die im Herbst 2010 vorliegen wird, bietet ausführliche
Informationen über Förder-, Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten.
● Zahlreiche überregionale und regionale Informationsveranstaltungen zum
Thema Altersgerecht Umbauen.
● Erweiterung des Beratungs- und Moderationsangebotes im Rahmen der
Modellvorhaben; auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 2c wird verwiesen.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung
gemeinschaftsorientierte sowie generationsübergreifende Wohnformen, die ein
selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen sollen?
Im Rahmen des Programms „Baumodelle der Altenhilfe“ unterstützt das
BMFSFJ eine Vielzahl von Projekten, die sich durch gemeinschaftsorientierte
und generationsübergreifende Akzente auszeichnen. Dies gilt beispielsweise
für die Modellreihe „Gemeindeintegration – Wohnen – Teilhabe“. Unterstützt
wurden ambulant betreute Wohngemeinschaften und genossenschaftliche
Projekte, die sich durch besondere Gemeinschafts- und Begegnungsangebote
auszeichnen. Ziel der insgesamt 30 Projekte des aktuellen Programms „Wohnen
für (Mehr)Generationen – Gemeinschaft stärken, Quartier beleben“ ist es,
Gemeinsinn und Zusammengehörigkeit zu fördern, eine Kultur der Unterstützung
auch zwischen Alt und Jung zu schaffen und Wohnviertel zu beleben. Das
Informationsportal
www.baumodelle-bmfsfj.de stellt unter der Rubrik „Neue
Wohnformen“ die Programme und Projekte näher vor.
Die Fördermittel aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ stehen
altersunabhängig auch für gemeinschaftsorientierte und
generationsübergreifende Projekte und Umbaumaßnahmen zur Verfügung. Auf die Antwort zu
Frage 2 wird verwiesen.
6. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um Menschen auch im
Alter und/oder bei Pflegebedürftigkeit den Verbleib im angestammten
Quartier zu ermöglichen?
Ziel der Bundesregierung ist es, insbesondere durch die in der Antwort zu
Frage 2 beschriebenen Maßnahmen die Voraussetzungen für den möglichst
langen Verbleib in der vertrauten Wohnung und Wohnumgebung zu verbessern.
Wichtige strategische Ansätze sind das Prinzip „ambulant vor stationär“ und die
Stärkung des sozialen Nahraums. Hierzu setzt die Bundesregierung neben
finanziellen Anreizen zur altersgerechten Anpassung des Wohnungsbestandes und
gezielten Maßnahmen im Rahmen der verschiedenen Sozialgesetze auf einen
Mix aus Praxisprojekten, Erhebungen und Informationsmaßnahmen.
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) anhand von 27
Modellprojekten bundesweit erprobt, wie ein generationsübergreifendes
Zusammenleben in städtischen Quartieren gelingen kann. In den Projekten haben die
Beteiligten mit großem persönlichem Einsatz den Umbau der sozialen
Infrastruktur, das Wohnen in Nachbarschaften und die Gestaltung urbaner Freiräume
geplant und umgesetzt. Die Ergebnisse sind in der Informationsbroschüre
„Stadtquartiere für Jung und Alt“ des BMVBS dokumentiert.
Das BMFSFJ hat 2007 eine bundesweite Befragung „Wohnen im Alter“ bei
Landkreisen und Städten durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in dem
Handlungsleitfaden „Bewährte Wege – Neue Herausforderungen“ zusammengefasst.
Das in dem Programm „Neues Wohnen – Beratung und Kooperation für mehr
Lebensqualität im Alter“ des BMFSFJ geförderte Kompetenznetzwerk Wohnen
und die mobile Wohnberatung zeigen auf, wie Menschen so lange wie möglich
im angestammten Quartier bleiben können. Die Publikationen „Auf der Suche
nach der passenden Wohn- und Betreuungsform“ und „Leben und Wohnen für
alle Lebensalter“ unterrichten über entsprechende Möglichkeiten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt, die pflegerische
Versorgungsstruktur über die traditionellen Versorgungsformen im ambulanten
und stationären Bereich hinaus weiter zu entwickeln, um pflegebedürftigen
Menschen den Aufenthalt in ihrer eigenen Wohnung oder in ihrer bisherigen
Wohnumgebung zu ermöglichen und zu erleichtern. Im Koalitionsvertrag heißt
es hierzu, dass Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen müssen, die
an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind. Hierzu zählen auch
– aber nicht nur – Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Ziel ist eine
ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte,
selbstbestimmte Pflege.
7. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um auf die
wachsende Anzahl von alleinlebenden Seniorinnen und Senioren ohne
jegliches soziales familiäres Umfeld und Kontakte zu reagieren?
Ältere Menschen sind in hohem Maße in familiäre und außerfamiliäre
Netzwerke integriert. Nach Ergebnissen des Alterssurveys leben derzeit mehr alte
Menschen in einer Paarbeziehung und haben häufiger erwachsene Kinder als
noch Mitte der 90er-Jahre. Die Familienbeziehungen Älterer sind nach dieser
Untersuchung durch regen Kontakt, wechselseitige Unterstützung und hohe
Zufriedenheit gekennzeichnet. Auch die meisten älteren Menschen, die einen
Einpersonenhaushalt führen, unterhalten soziale Beziehungen im familiären
Umfeld.
Gleichwohl erscheint es angesichts der demografischen Entwicklung geboten,
außerfamiliäre Kontakte und Beziehungen zu stärken und auszubauen.
Geeignete Maßnahmen hierfür sind unter anderem die Förderung der
nachbarschaftlichen Solidarität und des bürgerschaftlichen Engagements. Die von der
Bundesregierung geförderten 500 Mehrgenerationenhäuser, die
Freiwilligendienste aller Generationen mit 46 Leuchttürmen in 16 Bundesländern und die
150 teilnehmenden Kommunen des Programms „Aktiv im Alter“ sowie die
gemeinschaftlichen Wohnprojekte (siehe Antwort zu Frage 5) bieten vielfältige
und niedrigschwellige Angebote, sich selbst einzubringen, mit anderen
Menschen in Kontakt zu treten oder Alltagshilfe zu erfahren. Zur Verbesserung
der besonderen Situation demenzkranker Menschen ist mit Förderung der
Bundesregierung ein Handbuch „Allein leben mit Demenz“ entstanden. Es zeigt
Möglichkeiten auf, wie Hilfsstrukturen durch ein Netzwerk aus Nachbarn und
Freunden aufgebaut werden können.
8. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um auf die
speziellen Bedürfnisse von Frauen, die, laut Studie, im Jahr 2060 eine
durchschnittlich 4,2 Jahre höhere Lebenserwartung als Männer haben, zu
reagieren?
Im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ werden 21 flexible
und kombinierbare Förderbausteine angeboten. Auf diese Weise werden die
individuellen Bedarfe geschlechtsneutral und altersunabhängig berücksichtigt.
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus Projekte, die sich überwiegend oder
ausschließlich der Situation älterer Frauen widmen. Hierzu gehören etwa die
modellhaften Wohnprojekte „Olga – Oldies leben gemeinsam aktiv“ in
Nürnberg und Beginenhaus Tübingen sowie das Frauenzentrum Beginenhof
Westerburg im Rahmen des Programms „Freiwilligendienste aller
Generationen“.
Untersuchungen zufolge haben sich die Unterschiede in der Lebenserwartung
der Geschlechter in den vergangenen Jahren verringert. Für die Zukunft ist mit
einem eher abnehmenden Anteil allein lebender Frauen und einem leicht
steigenden Anteil allein lebender Männer im Alter zu rechnen. Inwieweit sich
daraus besondere politische Anforderungen ergeben werden, lässt sich noch
nicht hinreichend abschätzen.
Die weitere Beobachtung der Entwicklung von Unterschieden und
Gemeinsamkeiten der Lebenssituationen allein lebender Männer und Frauen im höheren
Alter unter dem Dach des Alterssurveys wird geprüft.
9. Welchen bundes- und landesgesetzlichen Änderungsbedarf der
Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Gebäuden sieht die
Bundesregierung auf Grund der Regelung des Artikels 9 der UN-
Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Beeinträchtigungen ein
selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu
ermöglichen sei?
Im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das
Bauordnungsrecht ist es alleinige Aufgabe der Länder, in eigener Verantwortung zu
prüfen, ob und inwieweit dort ein entsprechender Änderungsbedarf besteht.
An der Erarbeitung der Nachfolgeregung der DIN 18024 und 18025, der neuen
DIN 18040, barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude und
Wohnungen, war der Bund beteiligt. Ob diese Normen ganz oder in Teilen
bauaufsichtlich eingeführt werden, obliegt ebenfalls ausschließlich den Ländern.
Soweit der Bund als Bauherr auftritt, baut er barrierefrei im Rahmen des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes.
Die Bundesregierung sieht daher derzeit keinen bundesgesetzlichen
Änderungsbedarf.
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung in dem Entwurf der europäischen
Gleichbehandlungsrichtlinie, der von der schwedischen
Ratspräsidentschaft Ende 2009 grundlegend überarbeitet wurde, eine Chance den
altersgerechten, barrierefreien Umbau von Wohnungen voranzubringen?
Der Koalitionsvertrag beinhaltet eine Ablehnung des Entwurfs der
Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie. Es bestehen
zahlreiche fachliche Gründe für diese Haltung: Durch den Richtlinienentwurf
werden u. a. der Subsidiaritätsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip
verletzt. Die Rechtsgrundlage und eine klare Folgenabschätzung fehlen. Neben den
finanziellen und praktischen Auswirkungen sind aber auch Fragen der
rechtlichen Reichweite sowie das Verhältnis zu bestehenden Regelungen ungeklärt.
Die sich hieraus ergebende Rechtsunsicherheit dürfte die Situation für die
Betroffenen nicht verbessern, sondern unter Umständen sogar verschlechtern.
11. Plant die Bundesregierung die verbindliche Einführung eines baulichen
Mindeststandards in Bezug auf Barrierefreiheit für Wohnungen des so
genannten Betreuten Wohnens für Ältere?
Wenn ja, an welchen Grundsätzen werden sich die Mindeststandards
orientieren?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Begriff des Betreuten Wohnens für Ältere ist gesetzlich nicht definiert
und wird auch in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Verbindliche bauliche
Mindeststandards zur Barrierefreiheit für das Betreute Wohnen sind
bauordnungsrechtlicher Natur und damit dem regelnden Zugriff des
Bundesgesetzgebers entzogen. Die Gesetzgebungskompetenz für wohnungsbezogene
Aspekte des Bauordnungsrechts liegt seit der Föderalismusreform I
ausschließlich bei den Ländern.
Im Übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die neue Norm
DIN 18040 für den Neubau und diese in Verbindung mit dem technischen
Beiblatt zur Barrierefreiheit/-reduzierung bei Bestandswohnungen materiell
auch für das Betreute Wohnen ausreicht. Die Anforderungen des technischen
Beiblatts sind insbesondere bei der Förderung im Rahmen des KfW-Programms
„Altersgerecht Umbauen“ bei Maßnahmen im Bestand – auch im Betreuten
Wohnen – grundsätzlich einzuhalten. Ob die DIN-Norm im Rahmen des
Bauordnungsrechts verbindlich gemacht wird, obliegt den Ländern.
Die Bundesregierung ist darüber hinaus bestrebt, qualitätsgeleitete einheitliche
Standards zu den verschiedenen Formen des Betreuten Wohnens zu verbreiten
und weist hierzu etwa in Publikationen auf die DIN 77 800 „Betreutes Wohnen
für ältere Menschen“ hin. Verschiedene Bundesländer haben zur Zertifizierung
des Betreuten Wohnens Qualitätssiegel entwickelt und darin
Mindestqualitätsstandards definiert.
12. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die
interdisziplinäre Vernetzung zwischen Städte-, Wohnraum-, Infrastruktur- als
auch Sozialraumplanerninnen/Sozialraumplanern und Gerontologinnen/
Gerontologen zum Wohle der alters- und behindertengerechten
Gestaltung von Neu- und Umbauten fördern?
Die ressortübergreifende Kampagne „Erfahrung ist Zukunft“ beteiligt alle mit
dem Altern der Gesellschaft befassten Ressorts. Diese organisieren im Rahmen
von Forschungs- und Modellvorhaben Fachtagungen, Projektwerkstätten und
Regionalkonferenzen, auf denen allen interessierten und betroffenen
Fachrichtungen die Möglichkeit zum fachlichen Austausch gegeben wird.
13. a) Inwieweit findet die Notwendigkeit zur alten-, generationen- und
sachgerechten Ausgestaltung von Wohnraum und Infrastruktur in der
curricularen Ausbildung von Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/
Ingenieuren sowie Städte- und Sozialraumplanerinnen/
Sozialraumplanern Berücksichtigung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei der alten-, generationen- und
sachgerechten Ausgestaltung von Wohnraum und Infrastruktur noch
Nachholbedarf in der Lehre an Fach- und Hochschulen besteht. Dabei ist zu beachten,
dass die Kulturhoheit bei den Ländern liegt.
Die Bundesregierung wird jedoch mit Architekten- und Ingenieurverbände in
Dialog treten, um für eine Aufnahme des Themas in deren Fortbildungsplänen
zu werben.
b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um, wie
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, auf
die Ausbildung dieser Berufsgruppen hinsichtlich der stärkeren
Orientierung zum alten-, und generationengerechten Wohnen Einfluss zu
nehmen?
Erste Schritte wurden durch Kooperationen etwa mit der Hochschule für
Technik in Stuttgart oder mit der Vorbereitung eines Curriculums für
Wohnberaterinnen und Wohnberater im Rahmen des Bundesmodellprogramms „Neues
Wohnen“ bereits in die Wege geleitet. Hierzu gehört auch das von Studentinnen und
Studenten gestaltete Ausstellungsprojekt „Raumwandel: Zu Hause wohnen –
komfortabel und variabel“.
Bei der Auswahl der Modellvorhaben zum Programm „Altersgerecht Umbauen“
wurde dieser Aspekt ebenfalls berücksichtigt. So bauen verschiedene Projekte
Beratungsstrukturen für professionelle Anwender und private Nutzer aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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