[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/20782 –
Arbeitsbedingungen und Entlohnung in der Callcenter-Branche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Callcenter-Branche boomt und wird als Wachstumsmarkt bezeichnet. Ein
weiteres Wachstum für die kommenden Jahre wird prognostiziert. Das heißt
aber noch lange nicht, dass die Wertschöpfung auch bei den Beschäftigten
ankommt. Immer wieder kommt es zu Berichten über schlechte
Arbeitsbedingungen wie die oft niedrige Bezahlung und enormen Belastungen in der
Branche. So sollen Beschäftigte meist nicht nur nahe des Mindestlohns vergütet
werden, sondern laut des Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse
werden in der Branche auch die allermeisten Krankheitstage hier wegen
psychischer Belastung eingereicht (
https://www.zeit.de/karriere/2017-01/callcenter-
mitarbeiter-arbeitsbedingungen-lohn). Außerdem nehmen die Fragesteller
Berichte über fehlende Tarifbindung und gesetzliche Verstöße gegen das
Arbeitszeitgesetz sowie fehlende betriebliche Mitbestimmung in vielen
Betrieben mit Sorge wahr.
Die Fragesteller wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie die
Situation tatsächlich aussieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 2 und 5 kann das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
herangezogen werden. Auswertungen liegen bis 2019 vor. Das im Rahmen der
Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden
jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die
Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen
sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte
Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um
vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen
einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten lie-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21438
19. Wahlperiode 04.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der
Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht
damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf solche
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem
Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen
gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der
Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in
ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der
Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
In Einzelfällen kann es zu größeren räumlichen oder wirtschaftsfachlichen
Verschiebungen von Beschäftigten kommen, die auf Meldungen eines einzelnen
Betriebes zurückzuführen sind (z. B. räumliche oder wirtschaftsfachliche
Ummeldung). Bei diesen Meldungen kann es sich je nach Sachverhalt um
wirkliche Änderungen des Beschäftigungsorts oder der wirtschaftlichen Betätigung
des Betriebs handeln, jedoch auch um Fehlmeldungen oder deren Korrektur.
Ein derartiger Sachverhalt lässt sich beispielsweise in Hessen im Jahr 2017
beobachten.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Unternehmen in der
Callcenter-Branche in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
Zahlen jährlich und nach Unternehmensgröße und Bundesland
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe des Medians
des Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtigen Voll- und
Teilzeitbeschäftigten in der Callcenter-Branche (bitte jährlich ausweisen
und sowohl die Gesamtzahl als auch nach Geschlecht, Alter, Bundesland,
Wirtschaftszweigen, Tarifgebundenheit differenziert für die vergangenen
zehn Jahre inklusive jährlicher Veränderungsraten ausweisen; zum
Vergleich bitte die Werte für die Gesamtwirtschaft darstellen)?
Im Jahr 2019 lag das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in der Callcenter-Branche bei 2.049 Euro, im Vergleich dazu
betrug das Entgelt über alle Branchen für sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte 3.401 Euro. Daten zum Median Bruttomonatsentgelt von
Teilzeitbeschäftigten liegen nicht vor. Weitere Ergebnisse nach den gewünschten
Merkmalen können den beigefügten Tabellen zu Frage 2* entnommen werden.
Eine Unterscheidung nach Tarifgebundenheit der Betriebe ist nicht möglich.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/21438 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen realen Bruttostundenverdienste und die realen
Bruttomonatsverdienste in der Callcenter-Branche entwickelt, und wie stellen sich diese
Zahlen im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte die jüngst
verfügbaren Daten angeben sowie jeweils jährlich für die vergangenen zehn Jahre
inklusive jährlicher Veränderungsraten darstellen; bitte nach Bundesland,
Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bruttostundenverdienste und die Bruttomonatsverdienste in der Callcenter-Branche
sowohl nominal als auch real in tarifgebundenen und in
nichttarifgebundenen Betrieben entwickelt (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben
sowie jeweils jährlich für die vergangenen zehn Jahre inklusive jährlicher
Veränderungsraten darstellen; bitte nach Bundesland, Geschlecht, Alter
und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)?
Amtliche Daten mit langen Reihen von nominalen Monats- und
Stundenverdiensten differenziert nach Wirtschaftszweigen, Tarifbindung,
Beschäftigungsart und Geschlecht stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der
Vierteljährlichen Verdiensterhebung zur Verfügung. Eine Differenzierung nach
Bundesländern oder Alter ist nicht möglich. Zur Ermittlung von Reallöhnen wird die
Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung gegenübergestellt. Solche
Berechnungen liegen nicht vor. Soweit vergleichbare Daten in den erfragten
Abgrenzungen vorhanden sind, können sie den Tabellen zu den Fragen 3
und 4* entnommen werden.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Niedriglohnbeziehenden in der Kernbelegschaft (ohne
Auszubildende) in der Callcenter-Branche, und wie hoch ist der Anteil im
Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils jährlich für die vergangenen zehn Jahre
darstellen; bitte jeweils nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland
differenzieren)?
In Anlehnung an die Definition der OECD liegt die Schwelle des unteren
Entgeltbereichs bei 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe. Im Jahr 2019 lag die bundeseinheitliche
Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2.267 Euro. Von den 70.000
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum
Entgelt in der Callcenter-Branche erzielten 43.000 oder 62 Prozent ein
Medianentgelt unterhalb der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs.
Gesamtwirtschaftlich lag der Anteil 2019 bei 19 Prozent (vgl. Tabelle zu
Frage 5*). Auswertungen nach Wirtschaftszweigen bzw. Branchen umfassen
alle Beschäftigten (unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit) eines Betriebes
entsprechend seines betriebswirtschaftsfachlichen Schwerpunktes.
6. Wie viele Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Callcenter-Branche insgesamt
durchgeführt (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils jährlich
für die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Branche „Callcenter“ wird in der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung seit 2017 gesondert erfasst. In der
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/21438 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
nachstehenden Tabelle sind daher die bundesweit und nach Bundesländern
aktuell verfügbaren Daten für die von der FKS durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen aufgelistet.
Bundesland 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 54 19 2
Bayern 29 14 7
Berlin 7 29 40
Brandenburg 12 0 0
Bremen 0 1 0
Hamburg 1 9 2
Hessen 1 1 0
Mecklenburg-Vorpommern 1 17 6
Niedersachsen 1 3 1
Nordrhein-Westfalen 28 18 3
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 1 2
Sachsen-Anhalt 1 10 2
Schleswig-Holstein 2 3 3
Thüringen 0 2 2
Summe 137 127 70
7. Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Callcenter-Branche insgesamt
eingeleitet (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
jährlich für die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesland
aufschlüsseln sowie die Gesamtzahl der Betriebe in absoluten Zahlen
und Anteil der Betriebe mit Ermittlungsverfahren ausweisen)?
Wegen der statistischen Erfassung der Callcenter-Branche in der
Arbeitsstatistik der FKS wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Die Anzahl der von der FKS in den Jahren 2017 bis 2019 eingeleiteten
Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren in der Callcenter-Branche ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bundesland 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 6 10 1
Bayern 3 1 7
Berlin 31 16 1
Brandenburg 1 0 1
Bremen 3 0 4
Hamburg 1 4 4
Hessen 0 2 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 2 2 10
Nordrhein-Westfalen 70 92 56
Rheinland-Pfalz 1 4 2
Saarland 7 9 5
Sachsen 11 20 19
Sachsen-Anhalt 0 5 0
Schleswig-Holstein 3 5 7
Thüringen 1 3 8
Summe 140 173 125
Aktuelle Daten zur Anzahl der Betriebe liegen für den Dezember 2019 in der
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit vor. In diesem Monat gab
es in Deutschland 1.599 Betriebe mit dem Betriebsschwerpunkt 822 Call
Center (nach der WZ 2008). Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens zur
Sozialversicherung ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in
der mindestens ein sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigter
tätig ist. Hierbei werden in Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit nur Betriebe ausgewiesen, in denen mindestens ein
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Auswertungen erfolgen ausschließlich nach
dem Arbeitsortprinzip (Sitz des Betriebes und Arbeitsort der Beschäftigten).
Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt, ein
Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden
besteht aus verschiedenen Betrieben; diese Betriebe haben jeweils eine eigene
Betriebsnummer. Ebenso kann der Betrieb auch aus mehreren Niederlassungen in
einer Gemeinde bestehen, die lediglich eine Betriebsnummer benötigen, wenn
sie denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Eine Zeitreihe nach
Bundesländern kann der Tabelle zu Frage 7* entnommen werden.
Eine Erfassung der Gesamtzahl der Betriebe in der Callcenter-Branche sowie
der Anteil an Betrieben bei denen gegen die Verantwortlichen ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht
vorgesehen. Eine Zuordnung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten- und
Strafverfahren der FKS zu der Betriebsanzahl aus der Statistik der Bundesagentur
der Arbeit erfolgt nicht.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Callcentern, die sich hauptsächlich auf Inbound- oder Outbound-Aktivitäten
konzentrieren (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
jährlich für die vergangenen zehn Jahre darstellen und hinsichtlich
Bundesland, Tarifgebundenheit und der jeweiligen Aktivität aufschlüsseln)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an externen
Dienstleistern von Callcenter-Dienstleistungen im Vergleich zu allen
Callcentern insgesamt (interne und externe Dienstleister), und wie
unterscheidet sich der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in den
jeweiligen Bereichen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
jährlich für die vergangenen zehn Jahre sowie hinsichtlich Bundesland
und Tarifgebundenheit aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Krankenstand in der Callcenter-Branche, und was sind die
Hauptkrankheitsgründe (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
jährlich für die vergangenen zehn Jahre sowie hinsichtlich Bundesland
und Tarifgebundenheit aufschlüsseln, den Anteil von Krankheitstagen
aufgrund von psychischer Belastungen bitte gesondert ausweisen)?
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Datenschutzverletzungen
gegenüber Beschäftigten in Callcentern (falls Fallzahlen für z. B.
laufende Verfahren bekannt sind, bitte für die vergangenen zehn Jahre jährlich
aufschlüsseln und nach externen/internen Dienstleistern und nach
Tarifgebundenheit differenzieren)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/21438 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie viele Betriebe der Callcenter-Branche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die jüngst verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils jährlich für die vergangenen zehn Jahre
aufschlüsseln und hinsichtlich tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen
Unternehmen sowie externen/internen Dienstleistern differenzieren)?
13. Wie viele Callcenter-Betriebe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung ins Ausland verlagert, und wie viele Arbeitsplätze waren davon
betroffen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils
jährlich für die vergangenen zehn Jahre angeben sowie nach
Tarifgebundenheit der Unternehmen differenziert aufschlüsseln sowie die Zielländer
der Verlagerung angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/21438
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/21438
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/21438
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