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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kollision von Renten aus der Unfallversicherung und der Rentenversicherung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2163713.08.2020

Kollision von Renten aus der Unfallversicherung und der Rentenversicherung

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Hebner, Norbert Kleinwächter, Sebastian Münzenmaier, Jürgen Pohl, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) gewährt an ihre Versicherten Verletztenrenten, wenn durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eingetreten ist (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html). Diese Renten, im Folgenden als Verletztenrenten bezeichnet, haben einen Vorrang gegenüber den Altersrenten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und kommen dort zur Anrechnung.

Gemäß § 93 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html) ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert zu leisten, wenn neben dem Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung besteht und beide Ansprüche zusammen einen sogenannten Grenzbetrag übersteigen. Berechtigte, die einen Leistungsanspruch aus beiden Sozialversicherungssystemen haben, sollen nicht bessergestellt werden, als in der Zeit ihrer aktiven Tätigkeit. Im Rahmen der Anrechnung nach § 93 SGB VI wird auch ein gestaffelter Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) berücksichtigt. Im Ergebnis werden die Altersrenten um den anrechenbaren Anteil der Verletztenrenten gekürzt.

Auch bei den Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung der Verletztenrenten erfolgen, vgl. auch § 97 SGB VI (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__97.html).

Es gibt nach Auffassung der Fragesteller keine hinreichenden Daten zum Umfang der Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, welche bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anrechnung kommen. Aus Sicht der Fragesteller besteht ein Interesse an einer weiteren Aufklärung. Soweit nicht anders angeführt, beziehen sich die angefragten Daten auf das Jahr 2019. Sollten diese Daten noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Daten für 2018 anzugeben und kenntlich zu machen. Soweit sich die angefragten Daten bislang nicht unmittelbar aus der Rentenstatistik ableiten lassen, sind auch Schätzungen ausreichend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Renten der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 an Versicherte gezahlt, die eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beziehen (hilfsweise ist auf die Rentner abzustellen, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben, bitte tabellarisch nach Renten gesamt, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten, Frauen und Männern sowie Bund, alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten Rentenzahlungen der GUV an die Bezieher von Altersrenten der GRV in den Jahren 1991 bis 2019 (bitte tabellarisch nach Renten gesamt, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten sowie Bund, alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 der durchschnittliche anrechnungsfreie Betrag im Sinne der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), welcher bei der Anrechnung der Verletztenrenten auf die Altersrenten unberücksichtigt bleibt (bitte nach Bund, alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

4

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag der Minderungen zu den Altersrenten (brutto) aufgrund der zur Anrechnung kommenden Rentenzahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, und in wie vielen Fällen kam es in den Jahren 1991 bis 2019 insgesamt zu einer Anrechnung (bitte tabellarisch nach Renten gesamt, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten sowie Bund, alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

5

Wie viele Renten der gesetzlichen Unfallversicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 an Versicherte gezahlt, die eine Erwerbsminderungs- und Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, und wie hoch war der Zahlbetrag der Renten der GUV im Durchschnitt und im Median (bitte tabellarisch nach Renten gesamt, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten, Frauen und Männern sowie Bund, alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag der Minderungen zu den Renten wegen Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (brutto) aufgrund der zur Anrechnung kommenden Rentenzahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, und in wie vielen Fällen kam es in den Jahren 1991 bis 2019 insgesamt zu einer Anrechnung (bitte tabellarisch nach Bund und alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

7

Wie viele Renten der gesetzlichen Unfallversicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 an Versicherte gezahlt, die eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, und wie hoch war der Zahlbetrag der Renten der GUV im Durchschnitt und im Median (bitte tabellarisch nach Renten gesamt, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten, Frauen und Männern sowie Bund und alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

8

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Gesamtbetrag der Minderungen zu den Hinterbliebenenrenten (brutto) der GRV aufgrund der zur Anrechnung kommenden Rentenzahlungen der GUV, und in wie vielen Fällen kam es zu der Anrechnung insgesamt in den Jahren 1991 bis 2019 (bitte tabellarisch nach Bund und alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?

9

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Datenaustausch zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung zu den durch die GUV gewährten Renten, bzw. ist insoweit ein elektronischer Datenaustausch geplant?

Berlin, den 7. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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