[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21657 –
Aktuelle Fragen zur Aufnahme aus Seenot geretteter Asylsuchender
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2019 verständigten sich die Innenminister von Deutschland,
Frankreich, Italien und Malta auf einen zeitlich begrenzten
Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Asylsuchende. Eine solche Vereinbarung war
notwendig geworden, weil die EU-Staaten Italien und Malta seit Juni 2018
Rettungsschiffen mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer
wieder das Einfahren in ihre Häfen untersagten. Daher mussten diese Schiffe
tage- oder sogar wochenlang auf dem Mittelmeer ausharren, was für die
häufig traumatisierten Geflüchteten eine erhebliche Belastung darstellte.
Mehrmals kam es auf den Schiffen zu Suizidversuchen verzweifelter
Schutzsuchender (Bundestagsdrucksache 19/18228).
Bedingung dafür, dass die Rettungsschiffe schließlich doch in europäische
Häfen einfahren konnten, war, dass jeweils eine Gruppe europäischer Staaten
ihre Bereitschaft erklärte, die Zuständigkeit für die Durchführung der
Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Dieses Verfahren sollte mit
dem auf Malta beschlossenen kontrollierten Notfallmechanismus beschleunigt
werden. Allerdings waren zunächst nur Deutschland, Frankreich, Italien und
Malta zu verbindlichen Aufnahmezusagen bereit; zu einem späteren Zeitpunkt
sollen sich nach Auskunft der Bundesregierung noch sechs weitere EU-
Staaten zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Asylsuchenden bereiterklärt
haben (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
19/18228).
Selbst wenn es Aufnahmezusagen gibt, dauert es mitunter Monate, bis die
Asylsuchenden tatsächlich überstellt werden (Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18228). In der Folge weigern
sich Italien und Malta weiterhin, Schiffe zügig anlanden zu lassen, da sie
befürchten, letztlich allein die Verantwortung für die Versorgung und
Asylverfahren der aufgenommenen Flüchtlinge zu tragen. So müssen Schiffe mit aus
Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer wieder tagelang auf die
Zuweisung eines sicheren Hafens warten. Zuletzt nahm das private Rettungsschiff
„Ocean Viking“ am 25. und 30. Juni 2020 180 Menschen aus dem Mittelmeer
auf, diese durften aber erst am 6. Juli 2020 in Sizilien an Land gehen bzw. auf
ein Quarantäneschiff umziehen. Zuvor hatte die Besatzung den Notstand aus-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22370
19. Wahlperiode 14.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 11. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gerufen, da mehrere Geflüchtete Suizidversuche unternommen hatten (AFP-
Meldung vom 7. Juli 2020).
Aktuell warnen Seenotrettungs-Nichtregierungsorganisationen (NGOs) davor,
dass die humanitäre Lage im Mittelmeer sich noch weiter verschlechtert. Denn
momentan (Stand: 4. August 2020) ist kein ziviles Seenotrettungsschiff mehr
auf dem Mittelmeer im Einsatz. Viele sind wegen angeblicher
Sicherheitsmängel in Italien festgesetzt oder werden mit aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht erfüllbaren Auflagen am Einsatz gehindert. Dessen
ungeachtet haben in den letzten Wochen viele Menschen versucht, in
seeuntauglichen Booten über das Mittelmeer von Libyen nach Europa zu gelangen.
Aufklärungsflugzeuge der Organisation Sea-Watch haben in den letzten acht
Wochen im zentralen Mittelmeer mehr als 2 100 Menschen in Seenot
dokumentiert. In vielen Fällen wurden die Betreffenden durch die sogenannte libysche
Küstenwache abgefangen und nach Libyen zurückgebracht. Die europäischen
Rettungsleitstellen haben es immer wieder versäumt, die Rettung der
schiffbrüchigen Geflüchteten zu koordinieren und den Überlebenden einen sicheren
Hafen zuzuweisen. In der Folge sind in den letzten Monaten Hunderte
Schutzsuchende auf der Flucht ertrunken („Menschen ertrinken im Mittelmeer –
zivile Rettungsschiffe gezielt festgesetzt“, Pressemitteilung von Sea-Watch vom
4. August 2020).
1. In wie vielen Fällen hat Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für
die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten
Asylsuchenden übernommen (bitte nach Jahren differenzieren, für die
Erstaufnahmeländer Italien und Malta getrennt auflisten und für das Jahr 2020
zusätzlich die einzelnen Übernahmezusagen mit Datum auflisten)?
Wie viele dieser Zusagen entfielen auf den Zeitraum nach der
Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus
auf Malta am 23. September 2019?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Jahr ITA MLT
ab Juni 2018 50 Personen 66 Personen
2019 469 Personen 304 Personen
2020 229 Personen 173 Personen
Gesamt 1291 Personen
Jahr 2020 Erstaufnahmeland Erlassdatum Zusage DEU in Personen
ITA 09.01.2020 7
14.01.2020 23
14.01.2020 28
21.01.2020 9
28.01.2020 82
10.06.2020 80
MLT 28.01.2020 15
10.06.2020 80
13.07.2020 10
06.08.2020 18
06.08.2020 12
13.08.2020 15
25.08.2020 23
Zusagen für 699 Personen entfielen auf den Zeitraum nach der Vereinbarung
der Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus auf Malta
am 23. September 2019.
2. Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei denen Deutschland die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat,
wurden seit Juni 2018 nach Deutschland überstellt (bitte nach Jahren
differenzieren und für die Erstaufnahmeländer Italien und Malta getrennt
auflisten, bitte für das Jahr 2020 zusätzlich angeben, an welchen Daten
wie viele Asylsuchende überstellt wurden)?
a) Was waren die Staatsangehörigkeiten der nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden?
b) Wie viele der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren
Frauen?
c) Wie viele der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren
minderjährig?
d) Auf welche Bundesländer wurden die überstellten Asylsuchenden
verteilt (bitte nach Staatsangehörigkeiten differenziert angeben)?
Wie viele dieser Überstellungen entfielen auf den Zeitraum nach der
Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären
Notfallmechanismus auf Malta am 23. September 2019?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Jahr Erstaufnahmeland Überstellung nach DEU
2018 ITA 23 Personen
MLT 66 Personen
2019 ITA 151 Personen
MLT 261 Personen
2020 ITA 107 Personen
MLT 16 Personen
Gesamt 624 Personen
Jahr Erstaufnahmeland Datum Überstellung Anzahl überstellte
Personen
2020 ITA 07.01.2020 1
06.08.2020 58
10.08.2020 48
MLT 07.07.2020 7
08.07.2020 5
05.08.2020 4
Die nach Deutschland überstellten Asylsuchenden sind Staatsangehörige der
folgenden Länder: Ägypten, Äthiopien, Algerien, Bangladesch, Benin,
Burundi, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-
Bissau, Kamerun, Kongo, Libyen, Liberia, Mali, Marokko, Niger, Nigeria,
Senegal, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Togo, Tschad, Tunesien, Pakistan
und Zentralafrikanische Republik.
81 der nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren Frauen und 62 der
nach Deutschland überstellten Asylsuchenden waren minderjährig.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, in welche Bundesländer
Angehörige welcher Staatsangehörigkeit verteilt wurden:
Staatsangehörigkeit Bundesland
Äthiopien NW, BY
Ägypten NW
Staatsangehörigkeit Bundesland
Algerien NI
Bangladesch NW
Benin BY
Burkina Faso BE
Côte d’Ivoire RP, ST, NW, BY, NI
Eritrea BB, BE, BY, SN, BW, NW, RP,
ST, TH, HE, HB, HH, SH
Guinea BE, NW, BW
Guinea-Bissau NW
Gambia ST, BY, BW
Ghana BE, BY, HE, SN
Kamerun BB, BW, SN, ST
Kongo BY
Libyen SH, BB
Liberia NW
Marokko NI, BW, BY, RP
Mali NW, ST,
Nigeria BB, BE, ST, NW, SN, HE, MV,
BY, BW
Niger ST, NI
Somalia BW, NW, RP, SL, TH, ST, BY
Senegal BW, NW, HE, BY, ST
Sudan BY, HB, HH, NI, RP, SH, BB,
NW
Südsudan NI, RP
Syrien BW, BE, HE
Togo BW, NI, NW
Tschad BB
Tunesien BW
Pakistan BW
Burundi BB
Zentralafrikanische Republik RP
397 Überstellungen fielen auf den Zeitraum nach der Vereinbarung der
Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus auf Malta am
23. September 2019.
3. Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind
nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2020 in einem
italienischen bzw. maltesischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe
soweit bekannt einzeln mit Datum auflisten und nach Möglichkeit auch
angeben, wie viele aus Seenot Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?
4. Wie lange mussten Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an
Bord nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2020
jeweils auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten, nachdem sie eine
entsprechende Anfrage gestellt hatten (bitte Schiffe einzeln auflisten und
Angaben zum Datum der Anfrage nach einem sicheren Hafen, Datum
der Zuweisung eines sicheren Hafens, Hafen der Ausschiffung, Ort der
Rettung – SAR-Zone – machen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Gesamtübersicht im Sinne der Fragestellungen liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Die nachfolgende Tabelle umfasst die der Bundesregierung vorliegenden
Informationen über Schiffe, die in Malta und Italien angelandet sind und entweder
unter deutscher Flagge fahren oder von Organisationen betrieben werden oder
wurden, die in Deutschland einen Sitz haben, sowie andere Rettungseinsätze
von solchen Schiffen, in deren Folge die Bundesregierung die Bereitschaft zur
Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens erklärt
hat. Die Tabelle erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Bundesregierung liegen nicht für jeden Fall Informationen über den
jeweiligen Zeitpunkt der ersten Anfrage bei den zuständigen
Seenotrettungsleitstellen sowie das Datum der Zuweisung des sicheren Hafens vor.
Die Tabelle enthält Angaben über die Zeiträume zwischen dem jeweils ersten
Rettungseinsatz und der Ausschiffung einschließlich der Anzahl der aus Seenot
Geretteten, Ausschiffungsorte und den jeweiligen Ort der Rettung. In einer
Reihe von Fällen erfolgten nach dem ersten Rettungseinsatz weitere Einsätze. In
zahlreichen Fällen erfolgte vor dem Tag der Ausschiffung bereits die
Evakuierung oder Ausschiffung einzelner besonders gefährdeter Personen.
Organisation Schiff Tag der Rettung
bzw. der jeweils
ersten Rettung
Tag der
Ausschiffung
Zahl der
Geretteten
Hafen SAR-
Zone
Sea Watch Sea
Watch 3
09.01.2020 16.01.2020 119 Tarent (ITA) MLT/
LBY
Proactiva
Open Arms
Open
Arms
10.01.2020 15.01.2020 118 Messina
(ITA)
LBY
SOS
Mediterranee
Ocean
Viking
17.01.2020 21.01.2020 39 Pozallo
(ITA)
LBY
SOS
Mediterranee
Ocean
Viking
24.01.2020 29.01.2020 407 Tarent (ITA) MLT/
LBY
Sea-Eye Alan
Kurdi
25.01.2020 29.01.2020 77 Valetta
(MLT)
LBY
Proactiva Open
Arms
Open
Arms
28.01.2020 02.02.2020 365 Pozzallo
(ITA)
MLT/
LBY
MayDay
Terraneo
Aita Mari 09.02.2020 13.02.2020 158 Messina
(ITA)
LBY
SOS
Mediterranee
Ocean
Viking
18.02.2020 23.02.2020 276 Pozzallo
(ITA)
LBY
Sea Watch Sea
Watch 3
19.02.2020 27.02.2020 194 Messina
(ITA)
LBY/
MLT
Sea Eye Alan
Kurdi
06.04.2020 17.04.2020 150 Palermo
(ITA)
LBY
MayDay
Terraneo
Aita Mari 13.04.2020 19.04.2020 44 Palermo
(ITA)
MLT
- privates
Frachtschiff -
Marina 02.05.2020 09.05.2020 78 Empedocle
(ITA)
MLT
Sea Watch Sea
Watch 3
17.06.2020 21.06.2020 211 Empedocle
(ITA)
ITA/
MLT
Mediterranea Mare
Jonio
19.06.2020 20.06.2020 67 Pozzallo
(ITA)
MLT
SOS
Mediterranee
Ocean
Viking
25.06.2020 06.07.2020 181 Empedocle
(ITA)
MLT/
ITA
Mediterranea Mare
Jonio
29.06.2020 01.07.2020 43 Augusta
(ITA)
LBY
– privates
Frachtschiff -
Talia 03.07.2020 08.07.2020 52 Valetta
(MLT)
MLT
Organisation Schiff Tag der Rettung
bzw. der jeweils
ersten Rettung
Tag der
Ausschiffung
Zahl der
Geretteten
Hafen SAR-
Zone
Sea Watch Sea
Watch 4
22.08.2020 02.09.2020 353 Palermo
(ITA)
LBY/MLT
- privates
Rettungsschiff -
Louise
Michel
27.08.2020 29.08.2020 201 Übernahme
durch Sea
Watch 4 und
ITA
Küstenwache
LBY/
MLT
Gesamt 2.579
5. Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung von Oktober
2019 fest, dass die schnelle Ausschiffung von schiffbrüchigen
Geflüchteten, über die zuvor in jedem Einzelfall langwierig diskutiert wurde,
durch die Absichtserklärung von Malta von September 2019 nun
gewährleistet sei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 19/14584)?
6. Wie ist dies gegebenenfalls damit zu vereinbaren, dass
Seenotrettungsschiffe mit schiffbrüchigen Geflüchteten an Bord weiterhin tagelang auf
die Zuweisung eines sicheren Hafens warten müssen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18228 verwiesen.
7. Ist die gemeinsame Absichtserklärung von Malta zur Etablierung eines
temporären kontrollierten Notfallmechanismus weiterhin gültig, und falls
ja, wie viele Mitgliedstaaten beteiligen sich aktuell daran?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/18228 verwiesen.
8. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zur
durchschnittlichen Dauer von der Anlandung aus Seenot geretteter Asylsuchender in
Italien und auf Malta bis zur Überstellung nach Deutschland machen
(bitte jeweils für Malta und Italien benennen), und inwieweit wird die
mit der Malta-Erklärung getroffene Vereinbarung, schiffbrüchige
Geflüchtete innerhalb von vier Wochen in die Länder zu überstellen, die die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen
haben, erfüllt?
9. Falls diese Vereinbarung nicht erfüllt wird, welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus?
Wer ist nach ihrer Kenntnis und Einschätzung für die Verzögerung der
Abläufe verantwortlich, und wie können diese künftig beschleunigt
werden?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die durchschnittliche Dauer von Anlandung bis Überstellung nach Deutschland
lag im Zeitraum August 2019 bis August 2020 für Malta zwischen zwei und
fünf Monaten sowie für Italien zwischen drei und neun Monaten. Die
Übernahmezusagen durch Deutschland wurden dabei zum jeweils frühestmöglichen
Zeitpunkt ausgesprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 9, 9a und 9b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LIN-
KE. auf Bundestagsdrucksache 19/18228 verwiesen. In der Praxis hat
insbesondere die Corona-Pandemie zu einer deutlichen Verzögerung der Einreisen
geführt.
10. Wie viele Sicherheitsbefragungen wurden im bisherigen Jahr 2020 in
Italien und auf Malta durchgeführt, und in wie vielen Fällen haben
Sicherheitsbedenken dazu geführt, dass aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei
denen das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) eine
Aufnahme in Deutschland vorgeschlagen hatte, letztlich doch nicht nach
Deutschland überstellt wurden (bitte auch Angaben zur
Staatsangehörigkeit der überprüften Personen machen und so darstellen wie in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
19/18228)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18228 verwiesen.
Nachstehend werden die Sicherheitsinterviews aufgeführt, die seit dieser
Beantwortung in Italien und auf Malta stattgefunden haben sowie die in diesen
Verfahren erhobenen Sicherheitsbedenken angegeben:
Vom 29. Juni bis 8. Juli 2020 wurden in Italien 57 Sicherheitsinterviews
durchgeführt. Bei acht bangladeschischen Staatsangehörigen, einem malischen
Staatsangehörigen, einem senegalesischen Staatsangehörigen und zwei
gambischen Staatsangehörigen wurden Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 20. bis 31. Juli 2020 wurden auf Malta 89 Sicherheitsinterviews
durchgeführt. Bei sechs bangladeschischen Staatsangehörigen, zwei marokkanischen
Staatsangehörigen, einem guineischen Staatsangehörigen, einem sudanesischen
Staatsangehörigen und einem nigerianischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
In allen genannten Fällen, in denen Sicherheitsbedenken erhoben worden sind,
haben diese dazu geführt, dass aus Seenot gerettete Asylsuchende nicht nach
Deutschland überstellt wurden.
11. Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bislang
über die Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung,
subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen
und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
HKL
Gesamtzahl
Asylantrag
gestellt
Entscheidung
ergangen
davon
Flüchtlingsschutz
davon
subsidiärer
Schutz
davon
Abschiebungsverbot
davon
Ablehnung
davon
Einstellung
Ägypten 8 4 4 3 1
Algerien 1 1 1 1
Äthiopien 11 5 2 2
Bangladesch
5 1 0
HKL
Gesamtzahl
Asylantrag
gestellt
Entscheidung
ergangen
davon
Flüchtlingsschutz
davon
subsidiärer
Schutz
davon
Abschiebungsverbot
davon
Ablehnung
davon
Einstellung
Benin 1 1 1 1
Burkina-
Faso
1 1 1 1
Burundi 1 1 0
Côte
d'Ivoire
23 12 9 1 8
Eritrea 92 92 90 4 48 16 19 3
Gambia 16 12 10 10
Ghana 27 15 15 13 2
Guinea 19 14 14 14
Guinea-
Bissau
1 1 1 1
Kamerun 35 25 12 12
Kongo,
Dem.
Republik
2 2 2 2
Liberia 1 1 0
Libyen 4 4 4 2 2
Mali 24 11 8 8
Marokko 18 18 16 14 2
Niger 3 2 2 2
Nigeria 87 50 39 38 1
Pakistan 3 2 2 2
Senegal 40 24 24 24
Somalia 27 20 16 3 6 7
Sudan 149 147 96 1 1 89 5
Südsudan 10 10 10 2 8
Syrien 5 5 4 4
Togo 4 2 1 1
Tschad 4 4 0
Tunesien 1 1 1 1
Zentralafrikanische
Republik
1 1 1 1
624 489 386 8 55 25 283 15
12. Wie haben die Verwaltungsgerichte bislang über Klagen gegen
ablehnende BAMF-Bescheide von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung,
subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen
und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
HKL
Asylanerkennung
Flüchtlingsanerkennung
subsidiärer
Schutz
nationale
Abschiebeverbote
Ablehnungen Sonstige
Erledigungen/
Einstellungen/
Prozesserledigungen/kein
Abschiebehindernis
Côte d'Ivoire 3
Eritrea 3 4 1 3
Gambia 2 2
Guinea 2
Kamerun 1
Mali 1
Nigeria 5 3
Senegal 1
Somalia 1
Sudan 6 5
Südsudan 2
Syrien 1
13. Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte
differenzieren)?
Es sind derzeit 103 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und 185 Verfahren über Asylbescheide bei den Verwaltungsgerichten
von aus Seenot geretteten überstellten Asylsuchenden anhängig.
14. Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte
Asylsuchende, deren Asylanträge das BAMF abgelehnt hat, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung freiwillig aus Deutschland ausgereist bzw. in
andere EU-Staaten weitergewandert?
15. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Abschiebungen von
aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden,
deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden (bitte einzeln mit
Datum, Abflughafen und Zielstaaten auflisten)?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor,
da Angaben zur Rettung aus Seenot nicht im Ausländerzentralregister erfasst
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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