Staatlicher russischer Auslandsrundfunk und seine Rolle in der deutschen Medienlandschaft
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat den Kampf gegen Cyberbedrohungen und Desinformationskampagnen zu einem zentralen Anliegen ihres Arbeitsprogrammes gemacht. „In einer Demokratie braucht es Wahrheit und Transparenz“, erklärte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu in ihrer Rede im Europäischen Parlament am 8. Juli 2020. „Das zeichnet Europa aus; und dafür wird sich Deutschland in seiner Ratspräsidentschaft stark machen.“
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2019 (Stand: Juli 2020) stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz im Hinblick auf Aktivitäten der Russischen Föderation dabei fest: „Neben seinen Spionageinteressen ist Russland bestrebt, die politische und öffentliche Meinung in Deutschland im Sinne der russischen Politik zu beeinflussen. [...] Von besonderer Bedeutung sind in Deutschland angesiedelte, jedoch vom russischen Staat betriebene Medien. Die zentralen Rollen nehmen dabei der Internet-Sender „RT Deutsch“ sowie die Nachrichtenagentur Sputnik ein.“ (s. https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2019.pdf. S. 285 f.).
Kritik gegen den Auslandsfernsehsender „RT“ (bis 2009 Russia Today) sowie den deutschsprachigen Ableger „RT Deutsch“, der zum staatlichen russischen Medienunternehmen Rossija Sewodnja gehört, gezielt Desinformation und irreführenden Berichterstattung zu betreiben, wird dabei nicht allein von deutschen Sicherheits- und Medienbehörden erhoben. Die britische Medienaufsichtsbehörde Office of Communications (kurz Ofcom), ebenso wie die französische Medienaufsichtsbehörde Conseil supérieur de l'audiovisuel (kurz CSA) rügten in den vergangenen Jahren wiederholt die Berichterstattung der entsprechenden „RT“-Ableger im Hinblick auf irreführende und falsche Meldungen zum Ukraine- und Syrienkrieg (https://www.derstandard.de/story/2000082602429/russische-medienaufsicht-wirft-franzoesischem-sender-gesetzesbruch-vor). Die Ofcom leitete bislang sieben Untersuchungen gegen „RT UK“ wegen Verletzungen der Fernsehordnung ein (https://www.ofcom.org.uk/__data/assets/pdf_file/0020/131159/Issue-369-Broadcast-and-On-Demand-Bulletin.pdf). Im Jahr 2019 verhängte die Ofcom eine Strafe von 200 000 Pfund gegen den russischen Auslandssender aufgrund irreführender Berichterstattung im Fall des Mordanschlags auf Sergei Wiktorowitsch Skripal (https://www.ofcom.org.uk/about-ofcom/latest/media/media-releases/2019/ofcom-fines-rt). Der Mordanschlag auf den russischen Doppelagenten Skripal wurde auch von „RT Deutsch“ intensiv wie im englischsprachigen Angebot von „RT“ begleitet. In den EU-Staaten Litauen und Lettland wurde das gesamte TV-Angebot von „RT“ unlängst verboten (https://taz.de/RT-im-Baltikum-in-der-Kritik/!5693893/; https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-07/rt-russland-baltische-staaten-programm-sperrung). Die baltischen EU-Staaten begründen das Verbot dabei mit der zentralen Rolle des Generaldirektors von Rossija Sewodnja, Dmitrij Kisseljow, der auf Basis des Ratsbeschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, auf der EU-Sanktionsliste steht (https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/). Der Journalist und Medienunternehmer Dmitrij Kisseljow gilt als zentrale Figur der Russischen Propaganda (https://www.zeit.de/politik/ausland/2014-04/ukraine-russland-propaganda-medien/).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Rundfunkbetrieb in Deutschland, einschließlich seiner Finanzierung, liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder (RStV) ist zur Veranstaltung von privatem Rundfunk grundsätzlich eine Rundfunklizenz erforderlich. Die Antragsprüfung und Erteilung der Zulassung ist Aufgabe der Landesmedienanstalten bzw. der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsfreiheit des Rundfunks sehen die Landesmediengesetze ebenso wie die Regelungen des RStV für bundesweit verbreiteten Rundfunk detaillierte Maß gaben vor, welche den Rundfunkbetrieb sowohl inländischer als auch ausländischer staatlicher Stellen verbieten. Es ist Aufgabe der Landesmedienanstalten, diese Voraussetzungen insbesondere in den Zulassungsverfahren zu gewährleisten und etwaige Umgehungstatbestände in Einzelfällen zu prüfen. Zuständigkeiten des Bundes sind in diesem Bereich nicht gegeben. Dies gilt auch für Fälle, in denen das betreffende Medienangebot nicht als linearer („live“ gesendeter) Rundfunk, sondern als zulassungs- und anmeldefreies Telemedienangebot, insbesondere audiovisuelles On-Demand- oder Textangebot, zu qualifizieren ist. Auch diese Angebote haben bestimmten rechtlichen Kriterien zu entsprechen und unterliegen der Aufsicht der Landesmedienanstalten.
Fragen und Antworten10
Welche staatlichen Auslandssender, Nachrichtenagenturen und Nachrichtenportale der Russischen Föderation betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung, neben den explizit im Verfassungsschutzbericht erwähnten „RT Deutsch“ und „Sputnik“, noch gezielte Desinformationskampagnen in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Angebote von RT Deutsch und Sputniknews sowie des Medienoutlets „redfish“ und die Nachrichtenagentur Ruptly als Tochterunternehmen von RT werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter dem Gesichtspunkt russischer Einflussnahme anlassbezogen ausgewertet. Bei den genannten Unternehmen handelt es sich um maßgebliche Akteure eines komplexen Netzwerkes, das im Auftrag staatlicher russischer Stellen deren Narrative mit dem Ziel verbreitet, u. a. den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland zu.
Welche Relevanz für die Beeinflussung der politischen und öffentlichen Meinung in Deutschland misst die Bundesregierung der „RT“-eigenen Nachrichtenagentur „ruptly“ bei?
Welche Relevanz ausgewählte Akteure russischer Einflussnahme im Einzelfall entfalten, kann oftmals nur schwer beurteilt werden. Vielmehr sind ihr Zusammenwirken, ihre Vernetzung untereinander sowie ihre Aktivitäten in den sozialen Medien ausschlaggebend für die Auswirkungen der Beeinflussung. Da Ruptly ebenso wie RT Deutsch Teil des russischen staatlichen Medienunternehmens Rossija Segodnja ist, wird das Unternehmen ebenso in den Auswertungsprozess einbezogen.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass „RT“, welches derzeit über eine Sendelizenz der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom verfügt, nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums weiter mit dieser Lizenz in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union senden darf?
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Informationen dazu vor, ob RT mit britischer Sendelizenz auch nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums in der Bundesrepublik und anderen EU-Staaten wird senden dürfen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen nationalen und internationalen Regelungen zur Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Bemüht sich „RT Deutsch“ derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Rundfunklizenz in Deutschland?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob sich RT Deutsch derzeit um eine Rundfunklizenz in Deutschland bemüht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In welchen anderen Staaten der Europäischen Union bemüht sich „RT“ derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Rundfunklizenz?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Sind der Bundesregierung Versuche anderer ausländischer staatlicher Sender bekannt, in Deutschland eine Rundfunklizenz zu erhalten, und falls ja, um welche Sender aus welchen Staaten handelt es sich? a) Sind der Bundesregierung Umgehungsversuche zum Erhalt einer Rundfunklizenz durch solche Sender bekannt (falls ja, bitte auflisten)? b) Wie bewertet die Bundesregierung konkret Umgehungsversuche durch Gründungen von Kapitalgesellschaften sowie Inhaltezulieferungen innerhalb bestimmter Zeitfenster wie beispielsweise im Falle von „Mega Radio SNA“ (https://www.deutschlandfunk.de/aufsicht-der-landesmedienanstalten-wer-darf-senden-wer-nicht.2907.de.html?dram:article_id=419672)? c) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur möglichen Zulassung ausländischer staatlicher Sender in Deutschland durch die Länder? d) Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Ansinnen, Umgehungsmöglichkeiten künftig zu unterbinden?
Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung sind Versuche anderer ausländischer staatlicher Sender, in Deutschland eine Rundfunklizenz zu erhalten, nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der lettische Nationale Rat für elektronische Massenmedien (NEPLP), wie vom Vorsitzenden Ivars Āboliņš angekündigt, deutsche oder andere EU-Regulierungsbehörden über die Beweise die im Juli zur Blockierung von „RT“-Inhalten in Lettland führten, informiert (https://www.sueddeutsche.de/medien/rt-lettland-russland-verbot-1.4954065)? a) Wenn ja, welche Schlussfolgerung ziehen die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Beweisen für ihre Bewertung der Aussendung von Inhalten von“ RT“? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass anderen EU-Staaten dem Vorgehen von Litauen und Lettland folgen wollen, um „RT“-Inhalte künftig zu blockieren?
Der Nationale Rat für elektronische Medien (NEPLP) hat am 10. Juli 2020 ein Schreiben mit einer informativen Erklärung an alle Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich der Deutschen Medienregulierungsbehörde (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten – DLM) übermittelt.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Schlussfolgerungen die deutsche Medienaufsicht aus der in der Erklärung enthaltenen Informationen zieht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung vor.
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchen Bundesländern das Radioangebot von „Sputnik“, wie zum Beispiel über „Mega Radio SNA“, empfangen werden kann? a) Über welche technischen Verbreitungswege kann das Radioangebot von „Sputnik“ in den entsprechenden Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung empfangen werden? (bitte auflisten) b) In welchen Bundesländern bemüht sich nach Kenntnis der Bundesregierung „Mega Radio SNA“ derzeit um eine Rundfunklizenz?
Die Fragen 8 bis 8b und 9 bis 9b werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern das Radioangebot von Sputnik empfangen werden kann. Die Bundesregierung hat ebenfalls keine Erkenntnisse darüber, dass RT Deutsch oder Sputnik in Deutschland öffentliche finanzielle Mittel erhalten haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung „RT Deutsch“ oder „Sputnik“ bzw. Ableger von „Sputnik“ in Deutschland öffentliche finanzielle Mittel erhalten, und falls ja, in welchem Umfang, und wofür? a) Haben „RT Deutsch“ oder „Sputnik“ bzw. Ableger von „Sputnik“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder von Länderebene bekommen? b) Haben „RT Deutsch“ oder „Sputnik“ bzw. Ableger von „Sputnik“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder von kommunaler Ebene bekommen?
Die Fragen 8 bis 8b und 9 bis 9b werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern das Radioangebot von Sputnik empfangen werden kann. Die Bundesregierung hat ebenfalls keine Erkenntnisse darüber, dass RT Deutsch oder Sputnik in Deutschland öffentliche finanzielle Mittel erhalten haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welchen gesellschaftlichen, publizistischen, journalistischen und politischen Wert und welche Qualität misst die Bundesregierung im Rahmen der üblichen Auswertungen des Bundespresseamtes den staatlichen russischen Auslandssendern und ihren Inhalten in Deutschland bei (https://www.stern.de/politik/deutschland/bundespresseamt-beobachtet-rt-deutsch-6992446.html)? a) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb Deutschlands bezüglich des sogenannten Falls Lisa in Berlin (Januar 2016)? b) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb Deutschlands bezüglich des Falls Skripal im britischen Salisbury (März 2018)? c) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ innerhalb Deutschlands bezüglich des Mordes im Kleinen Tiergarten in Berlin (August 2019)? d) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang der Berichterstattung sowie von der Entwicklung der Reichweite von russischen Auslandssendern wie „RT Deutsch“ und „Sputnik“ im Zuge der Corona-Pandemie innerhalb Deutschlands (seit Dezember 2019)? e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die entsprechende Zielgruppe von „RT Deutsch“ und „Sputnik“? f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Verschiebungen entsprechender Zielgruppen von „RT Deutsch“ und „Sputnik“ in den vergangenen fünf Jahren, gibt es Veränderungen, und falls ja, auf welche Umstände sind diese zurückzuführen?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Qualität von Medienbeiträgen.
Die Fragen 10a bis 10d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu den in Frage stehenden Sachverhalten keine über die öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Die Fragen 10e und 10f werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.