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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung der Bahn-Infrastruktur für den Ausbau von Gigabitnetzen und Mobilfunk in Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

30.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2183225.08.2020

Nutzung der Bahn-Infrastruktur für den Ausbau von Gigabitnetzen und Mobilfunk in Deutschland

der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Sören Pellmann, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und aus welchen Gründen hat der Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen, die bestehenden Glasfaserverbindungen an Bahnstrecken bzw. die vorhandene Infrastruktur zum Glasfaserausbau (z. B. Kabelkanäle bzw. Leerrohre) kommerziell zu nutzen und über die DB broadband GmbH externen Kunden anzubieten?

2. Wann hat die Firma OneFiber entsprechend § 77d des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder anderen gesetzlichen Bestimmungen den Antrag zur Mitnutzung der passiven Netzinfrastrukturen gestellt (https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-04/glasfasernetz-deutschland-breitbandanschluesse-internet-schienennetz-deutsche-bahn/komplettansicht; bitte ggf. unter Angabe der für den Antrag maßgeblichen, von § 77d TKG abweichenden gesetzlichen Bestimmung ausführen)?

3. Hat die DB AG bzw. eine ihrer Tochterfirmen der Firma OneFiber entsprechend § 77d TKG oder einer anderen gesetzlichen Bestimmungen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Angebot über die Mitnutzung ihrer passiven Netzinfrastrukturen unterbreitet (bitte ggf. unter Angabe der entsprechenden Tochterfirma sowie der für das Angebot maßgeblichen, von § 77d TKG abweichenden gesetzlichen Bestimmung ausführen)? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen stehen der Unterbreitung eines solchen Angebots nach Auffassung der Bundesregierung entgegen?

4. Aufgrund welcher konkreten gesetzlichen Grundlage wird die DB broadband GmbH den Ausbau des Glasfasernetzes öffentlich ausschreiben (vgl. „Glasfaser-Sparte der Bahn hat erste Kunden“, 25. Mai 2020; www.golem.de)?

5. Von wann bis wann läuft die Ausschreibung, und wie viele Firmen haben bereits ein Angebot abgegeben (bitte unter Angabe der Bieter aufführen)?

6. Welche Auswirkungen hat das Ausschreibungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf das vorliegende Angebot der Firma OneFiber? Gibt es zwischen der DB AG, einer ihrer Tochterfirmen oder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Firma OneFiber diesbezüglich juristische Auseinandersetzungen, und wenn ja, was sind die strittigen Fragen, und wie ist der aktuelle Stand der Auseinandersetzungen?

7. Warum baut die DB AG die Glasfaserverbindungen nicht in Eigenregie, etwa um die vollen Einnahmen der Nutzung durch Dritte zusätzlich und dauerhaft in das Schienennetz investieren zu können? Warum werden dafür nicht die für den Breitbandausbau bereitgestellten Mittel aus dem Fonds „Digitale Infrastruktur“ genutzt?

8. Hat die Bundesnetzagentur die Pläne der DB AG bzw. der DB broadband GmbH und/oder die Ausschreibungsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits geprüft, und wenn ja, welche Korrekturen hat es infolgedessen gegeben? Wenn nein, wann wird die Bundesnetzagentur eine entsprechende Prüfung durchführen?

9. Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne der Bahn und/oder die Ausschreibungsbedingungen bereits geprüft, bzw. ist ein Prüfverfahren im Gange?

10. Welche Auswirkungen hat die presseseitig berichtete Einigung zwischen der Europäischen Kommission und dem BMVI über die Erhöhung der Aufgreifschwelle für die weitere Förderung des Gigabitnetzausbaus durch den Bund sowie auf die Zusammenarbeit mit privaten Netzbetreibern (vgl. „Der Bund darf künftig Gigabit-Netze fördern“, 22. Juli 2020; www.handelsblatt.com)?

11. Welche Auswirkungen hat die Einigung nach Auffassung der Bundesregierung auf die Novelle des TKG?

12. Welche Auswirkungen hat die Einigung nach Auffassung der Bundesregierung auf die Ausschreibung zum Netzausbau an Bahnstrecken?

13. In welcher Form soll die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mit der DB broadband GmbH kooperieren, um Mobilfunkmasten in unterversorgten Regionen schnellstmöglich zu errichten und an bestehende oder noch zu verlegende Glasfaserleitungen an Bahnstrecken anzuschließen?

14. Welche Firmen nutzen bereits die Glasfaserleitungen bzw. vorhandene Infrastruktur der DB AG, und zu jeweils welchem Zweck (bitte tabellarisch mit Angaben zu Firma, Verwendungszweck und zur Höhe der Zahlungen an die DB broadband GmbH bzw. die DB AG pro Jahr auflisten)?

Fragen14

1

Wann und aus welchen Gründen hat der Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen, die bestehenden Glasfaserverbindungen an Bahnstrecken bzw. die vorhandene Infrastruktur zum Glasfaserausbau (z. B. Kabelkanäle bzw. Leerrohre) kommerziell zu nutzen und über die DB broadband GmbH externen Kunden anzubieten?

2

Wann hat die Firma OneFiber entsprechend § 77d des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder anderen gesetzlichen Bestimmungen den Antrag zur Mitnutzung der passiven Netzinfrastrukturen gestellt (https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-04/glasfasernetz-deutschland-breitbandanschluesse-internet-schienennetz-deutsche-bahn/komplettansicht; bitte ggf. unter Angabe der für den Antrag maßgeblichen, von § 77d TKG abweichenden gesetzlichen Bestimmung ausführen)?

3

Hat die DB AG bzw. eine ihrer Tochterfirmen der Firma OneFiber entsprechend § 77d TKG oder einer anderen gesetzlichen Bestimmungen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Angebot über die Mitnutzung ihrer passiven Netzinfrastrukturen unterbreitet (bitte ggf. unter Angabe der entsprechenden Tochterfirma sowie der für das Angebot maßgeblichen, von § 77d TKG abweichenden gesetzlichen Bestimmung ausführen)? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, welche gesetzlichen Bestimmungen stehen der Unterbreitung eines solchen Angebots nach Auffassung der Bundesregierung entgegen?

4

Aufgrund welcher konkreten gesetzlichen Grundlage wird die DB broadband GmbH den Ausbau des Glasfasernetzes öffentlich ausschreiben (vgl. „Glasfaser-Sparte der Bahn hat erste Kunden“, 25. Mai 2020; www.golem.de)?

5

Von wann bis wann läuft die Ausschreibung, und wie viele Firmen haben bereits ein Angebot abgegeben (bitte unter Angabe der Bieter aufführen)?

6

Welche Auswirkungen hat das Ausschreibungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf das vorliegende Angebot der Firma OneFiber? Gibt es zwischen der DB AG, einer ihrer Tochterfirmen oder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Firma OneFiber diesbezüglich juristische Auseinandersetzungen, und wenn ja, was sind die strittigen Fragen, und wie ist der aktuelle Stand der Auseinandersetzungen?

7

Warum baut die DB AG die Glasfaserverbindungen nicht in Eigenregie, etwa um die vollen Einnahmen der Nutzung durch Dritte zusätzlich und dauerhaft in das Schienennetz investieren zu können? Warum werden dafür nicht die für den Breitbandausbau bereitgestellten Mittel aus dem Fonds „Digitale Infrastruktur“ genutzt?

8

Hat die Bundesnetzagentur die Pläne der DB AG bzw. der DB broadband GmbH und/oder die Ausschreibungsbedingungen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits geprüft, und wenn ja, welche Korrekturen hat es infolgedessen gegeben? Wenn nein, wann wird die Bundesnetzagentur eine entsprechende Prüfung durchführen?

9

Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne der Bahn und/oder die Ausschreibungsbedingungen bereits geprüft, bzw. ist ein Prüfverfahren im Gange?

10

Welche Auswirkungen hat die presseseitig berichtete Einigung zwischen der Europäischen Kommission und dem BMVI über die Erhöhung der Aufgreifschwelle für die weitere Förderung des Gigabitnetzausbaus durch den Bund sowie auf die Zusammenarbeit mit privaten Netzbetreibern (vgl. „Der Bund darf künftig Gigabit-Netze fördern“, 22. Juli 2020; www.handelsblatt.com)?

11

Welche Auswirkungen hat die Einigung nach Auffassung der Bundesregierung auf die Novelle des TKG?

12

Welche Auswirkungen hat die Einigung nach Auffassung der Bundesregierung auf die Ausschreibung zum Netzausbau an Bahnstrecken?

13

In welcher Form soll die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mit der DB broadband GmbH kooperieren, um Mobilfunkmasten in unterversorgten Regionen schnellstmöglich zu errichten und an bestehende oder noch zu verlegende Glasfaserleitungen an Bahnstrecken anzuschließen?

14

Welche Firmen nutzen bereits die Glasfaserleitungen bzw. vorhandene Infrastruktur der DB AG, und zu jeweils welchem Zweck (bitte tabellarisch mit Angaben zu Firma, Verwendungszweck und zur Höhe der Zahlungen an die DB broadband GmbH bzw. die DB AG pro Jahr auflisten)?

Berlin, den 19. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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