[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21862 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
(Bundesratsdrucksache 426/20)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22997
19. Wahlperiode 01.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
30. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
(Arbeitsschutzkontrollgesetz) (Bundesratsdrucksache 426/20), die ggf. durch
externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt
wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der
Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die
Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen
externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines
konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen
spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen
werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter
Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und
angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der
ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der
Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert
worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung
ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die
Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner
Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt
und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49
Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen
Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund
ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten.
Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die
Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte
Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen
Bundestages auf substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die
Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am
Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln
benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich
verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog.
Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das
Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der
Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits
in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige
Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist
unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/97
5226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-
gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und
Staatssekretärinnen/Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum
Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie
haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise
einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im
Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder
zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185,
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc.
auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des
Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise
Vorarbeiten, Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und
wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden
sind)?
Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite des
BMAS veröffentlicht unter
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz
e.html.
2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung
von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf
Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder
sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3
GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und
welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung beteiligt?
Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47
Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom
Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.
3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welcher externen Dritten, der im Rahmen der sog.
Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils
im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im
Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und
warum)?
4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welcher externen Dritten, der außerhalb der sog.
Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils
darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des
Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?
5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach
Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im
Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu
erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g.
Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurf (bitte einzeln ausführen)?
6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen
der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des
federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen,
und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und
begründen)?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des BMAS sukzessive veröffentlicht. Die
vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die
Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil
der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen
durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu
lassen.
7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
o. Ä. von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen
Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der
Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf.
konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den
Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche,
und falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen.
9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben
(beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung,
Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung
oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum,
Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden
Fragen aufführen)?
a) Wann fand der Kontakt statt?
b) Welche externen Dritten nahmen teil?
c) Wer nahm aufseiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts
und/oder der Bundesministerien teil?
d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche
Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt haben welche
externen Dritten ggf. wann zu welchem konkreten
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben?
e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative)
Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja,
inwieweit, und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede
alternative Formulierung einzeln ausführen)?
f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen
Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur
Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)?
g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der
externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium)?
h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere
Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie
beispielsweise die Namen der für diese bzw. diesen tätigen Person bzw.
Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die
jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte
einzeln ausführen)?
i) Handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen
Dritten in fremdem Auftrag, und falls ja, haben sie diesen Umstand
selbständig offengelegt, oder wann, und wie hat die Bundesregierung
das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)?
j) In wessen Auftrag handelten nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)?
Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten bei allen 57 Kleinen Anfragen
die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister,
Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären
geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen
teilweise sehr fernliegend war.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts waren daher bereits 4.674
Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit
erheblichem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine,
sondern mehrere Regelungen getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben
zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend
müssen die Akten entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen
Regelungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung
eines Termins zu einem Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden
müssen. Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten
innerhalb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu
Themen geführt, die in der Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das
eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese
Überprüfungen bei Personen aus den nicht federführenden oder fachlich nicht
betroffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, werden nunmehr
in der Antwort zu Frage 9 nur noch die Akten des jeweils federführenden und
der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMAS, BMEL, BMF, BMG, BMI,
BMWi, BMJV, BMVI) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom
14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 29. Juli 2020
(Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu dieser Antwort sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
18.05.2020 Videokonferenz Holger Bingmann, Präsident Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen
Michael Frenzel, Präsident Bundesverband der Deutschen
Tourismuswirtschaft
Alfred Hartmann, Präsident Verband Deutscher Reeder
Reiner Hoffmann, Vorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Dieter Kempf, Präsident Bund Deutscher Industrieller
Marija Kolak, Präsidentin Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände
Josef Sanktjohanser, Präsident Handelsverband Deutschland
Klaus-Dieter Scheurle, Präsident Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft
Helmut Schleweis, Präsident Deutscher Sparkassen- und
Giroverband
Eric Schweitzer, Präsident Deutsche Industrie- und
Handelskammer
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Wolfgang Weiler, Präsident Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Hans Peter Wollseifer, Präsident Zentralverband Deutsches
Handwerk
Martin Zielke, Präsident Bundesverband deutscher Banken
Guido Zöllick, Präsident Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Prof. Dr. Helge Braun
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
18.05.2020 Videokonferenz Holger Bingmann, Präsident Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen
Michael Frenzel, Präsident Bundesverband der Deutschen
Tourismuswirtschaft
Alfred Hartmann, Präsident Verband Deutscher Reeder
Reiner Hoffmann, Vorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund
Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender IG Metall
Dieter Kempf, Präsident Bund Deutscher Industrieller
Marija Kolak, Präsidentin Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände
Josef Sanktjohanser, Präsident Handelsverband Deutschland
Klaus-Dieter Scheurle, Präsident Bundesverband der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft
Helmut Schleweis, Präsident Deutscher Sparkassen- und
Giroverband
Eric Schweitzer, Präsident Deutsche Industrie- und
Handelskammer
Michael Vassiliadis, Vorsitzender IG BCE
Wolfgang Weiler, Präsident Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft
Frank Werneke, Vorsitzender ver.di
Hans Peter Wollseifer, Präsident Zentralverband Deutsches
Handwerk
Martin Zielke, Präsident Bundesverband deutscher Banken
Guido Zöllick, Präsident Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Prof. Dr. Helge Braun
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
19.05.2020 Videokonferenz Hasan Allak, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Continental
AG
Josef Bednarski, Vorsitzender Konzernbetriebsrat
Deutsche Telekom AG
Markus Bieber, Gesamtbetriebsrat Volkswagen
Michael Bolte, Deutscher Gewerkschaftsbund
Michael Brecht, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
Daimler AG
Johann Dechant, stellvertretender Vorsitzender des
Gesamtbetriebsrats Infineon AG
Björn Eggert, Deutsche Telekom AG
Sina Frank, Deutscher Gewerkschaftsbund
Bettina Haller, Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Siemens
AG
Sascha Held, Vorsitzender des Betriebsrats Merck KGaA
Birgit Helten, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Henkel AG
Reiner Hoffmann, Vorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund
Sinischa Horvat, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats BASF
SE
Harald Louis, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats RWE
Power AG
Josef Mailer, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats MTU Aero
Engines AG
Susan Paeschke, stellvertretende Geschäftsführerin Arbeit und
Leben
Ulrich Plottke, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
Münchener Rück/ergo
Peter Sack, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, Deutsche
Börse Group
Frank Schulze, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, Deutsche
Bank
Jens Schwarz, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Deutsche
Bahn AG
Dirk Sievers, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
thyssenkrupp AG;
Prof. Dr. Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrats
Kurt Wittmann, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
adidas AG
Albert Zettl, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats EON
Oliver Zühlke, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer AG
20.05.2020 Telefonat Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
a. D.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesminister Hubertus Heil
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
18.05.2020 Videokonferenz Mitglieder des Präsidiums der NRW-SPD und des
Gewerkschaftsrats
19.05.2020 Telefonat Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
13.07.2020 Videokonferenz
BM Hubertus Heil
Öffentlicher Termin mit Katja Mast, MdB und Interessierten
über die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie aus
Baden-Württemberg (u. a. Landräte/innen, Gewerkschafter/
innen etc.)
14.07.2020 Telefonat Heiner Manten, Vorstandsvorsitzender des Verbands der
Fleischindustrie e.V.
Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
22.07.2020 Gespräch Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.
(BAP), Präsident Sebastian Lazay und Hauptgeschäftsführer
Florian Swyter
27.07.2020 Telefonat Erster Bürgermeister Stefan Göcking, Arzberg
Staatssekretär Björn Böhning
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
11.05.2020 und
14.05.2020
Telefonat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-
Genuss-Gaststätten (NGG)
15.05.2020 Telefonkonferenz Staatssekretäre der Länder
18.05.2020 Telefonat Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbands
des Deutschen Handwerks(ZDH)
25.05.2020 Telefonat Annelie Buntenbach, ehemaliges Mitglied des
Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen
Gewerkschaftsbundes(DGB)
03.06.2020 Telefonat Karolina Gernbauer, Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
und Bevollmächtigte des Freistaates Bayern beim Bund
10.06.2020 Videokonferenz Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbands
des Deutschen Handwerks (ZDH)
24.06.2020 Fachaustausch Annelie Buntenbach, ehemaliges Mitglied des
Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB und Anja Piel, Mitglied des
Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB
22.07.2020 Telefonat Karolina Gernbauer, Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei
und Bevollmächtigte des Freistaates Bayern beim Bund
22.07.2020 Telefonat Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands
des DGB
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
18.05.2020 Videokonferenz Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften
19.08.2020 Telefonat Herr Ralf Tummel – Heinz Tummel GmbH & Co.KG
Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
19.05.2020 Telefonat Clemens Tönnies (Tönnies Holding Aps & Co. KG)
23.07.2020 Telefonat Steffen Kampeter (HGF BDA)
27.07.2020 Telefonkonferenz Hrn. Kampeter (BDA), Hrn. Ripke (Geflügelwirtschaft),
Prof. Gregor Thüsing und Hr. Dr. Althusmann
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner
Datum Dienstlicher Kontakt Externe Teilnehmer
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12.05.2020 Telefonkonferenz Frau Dr. Heike Harstik, Geschäftsführerin Verband deutscher
Fleischwirtschaft (VDF)
Herr Thomas Vogelsang, Geschäftsführer Bundesverband der
deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF)
Herr Friedrich Ripke, Präsident Zentralverband der deutschen
Geflügelwirtschaft (ZDG)
Herr Roger Fechler, Geschäftsführer Bundesmarktverband
Vieh und Fleisch
26.06.2020 Branchengespräch in
Düsseldorf
Frau Ministerin Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen;
Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast, Niedersächsische
Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verbände, Firmen (Anmerkung: Federführung für die
Veranstaltung lag beim Land NRW)
10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 22. Juli 2020
mit Frist zum 23. Juli 2020 eingeleitet.
11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
o. ä. Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten
Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am
22. Juli 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]