[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22000 –
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung und E-Mobilität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie stellt die Bundesrepublik Deutschland vor enorme
Herausforderungen in allen Lebensbereichen. Auch der Verkehrssektor ist
davon und durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, in der Wirtschaft
und im Privaten sowie durch Grenzkontrollen und gestörte Lieferketten
schwer betroffen. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung eines leistungsfähigen
und flexiblen Verkehrs in der Krise der vergangenen Monate noch einmal
bestätigt. Die Erhaltung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die
Industrie sowie die Möglichkeit der Personenbeförderung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland als auch über ihre Grenzen hinweg sind von
besonderer Wichtigkeit für den Standort Deutschland und für seine Bürger.
Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die Corona-Pandemie am 3. Juni
2020 ein Konjunkturpaket vorgestellt. Neben vielen Impulsen für eine
kurzfristige Ankurbelung der Binnenwirtschaft setzt sich dieses auch das Ziel, als
„Krisenbewältigungspapier“ nach dem Abflachen der Infektionskurve in
Deutschland die Auswirkungen der Pandemie so weit als möglich
einzudämmen. Auch der Verkehrssektor ist diesbezüglich durch eine Vielzahl von
Maßnahmen direkt wie indirekt betroffen. Nach Ansicht der Fragesteller findet
sich in diesem Programm in Bezug auf den Verkehrssektor neben einer
Vielzahl grundsätzlich sinnvoller, aber wenig konkreter Vorschläge eine
Weiterführung der bisherigen einseitigen und ineffektiven Subventionspolitik der
Bundesregierung sowie verstecke Mehrbelastungen für die Bürger.
Die aktuelle Krise setzt gerade den Automobilstandort Deutschland und die
vielen direkt und indirekt beteiligten Unternehmen stark unter Druck.
Gemeinsam mit der verschärfenden wirtschaftlichen und regulatorischen
Entwicklung der letzten Jahre sind so Wertschöpfung und Arbeitsplätze in
Deutschland gefährdet. Die Bundesregierung intensiviert in dieser Situation
den bereits ausgeprägten staatlichen Ausbau der Elektromobilität. So nennt
das Konjunkturpaket neben der Erhöhung der bestehenden Kaufprämien für
E-Autos weitere gruppenspezifische Kaufprämien und Subventionen sowie
eine Umgestaltung der Kfz-Steuer.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22999
19. Wahlperiode 01.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur vom 30. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den bestehenden
Kaufprämien für den Erwerb von E-Fahrzeugen sowie aus anderen
Subventionen für E-Mobilität gezogen, insbesondere im Hinblick auf den Abruf
der Mittel, die bürokratischen Abläufe und Verfahren, auf die Annahme
und Akzeptanz beim Kunden sowie die Wirkung auf die
Automobilwirtschaft und deren Produktionskapazitäten (bitte aufschlüsseln)?
Die stetig steigenden Antragszahlen für den Umweltbonus verdeutlichen die
positive Dynamik, die in den Markt für Elektrofahrzeuge gekommen ist. Zum
Stand 3. September 2020 haben die Antragszahlen in 2020 (ca. 94.000) die
Antragszahlen des gesamten Vorjahrs 2019 (72.989) bereits weit überschritten.
Die Bundesregierung hat die Abläufe bei der Beantragung der Förderung
zugunsten eines bürgerfreundlicheren Verfahrens vereinfacht. Zwei entscheidende
Verbesserungen konnten hierbei umgesetzt werden: erstens die Umstellung von
einem zwei- auf ein einstufiges Antragsverfahren nach Zulassung des
Fahrzeuges und zweitens ein elektronischer Datenaustausch zwischen dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem
Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Durch diese Maßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen dem BAFA alle benötigten Unterlagen innerhalb von Minuten
zukommen lassen. Der Datenaustausch mit dem KBA per
Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) erspart den Bürgerinnen und Bürgern wie Unternehmen das
Übersenden der Zulassungsbescheinigung Teil II und die Eintragung von
Zulassungsdaten im Antrag.
Das BAFA kann durch den elektronischen Datenaustausch mit dem KBA nun
Sammelanträge mit bis zu 500 Fahrzeugen ermöglichen. Diese Beschleunigung
bei der Antragstellung trägt dazu bei, dass gerade Unternehmen mit großen
Fuhrparks eine klimafreundliche Umrüstung ihrer Fahrzeugflotte zügiger in
Angriff nehmen können.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
2. Plant die Bundesregierung bei einer weiteren Optimierung des
elektrischen Nutzungsgrades von Plug-In-Hybriden eine Anpassung der
bestehenden Förderkulisse an die von Elektrofahrzeugen?
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, ob die geltenden Förderkriterien für
Plug-in-Hybride dem aktuellen Stand der Technik und dem tatsächlichen
Nutzungsverhalten entsprechen und wird dort, wo dies angezeigt ist, Anpassungen
vornehmen. Derzeit ist keine Anpassung geplant.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Plug-In-Hybriden
auf die deutsche Wertschöpfungstiefe, und findet sich deren Bedeutung
in den Beratungen der Nationalen Plattform der Mobilität (NPM)
wieder?
4. Hat die Bedeutung der Wertschöpfungskette von Plug-In-Hybriden
Auswirkungen auf die Beratungen der NPM, oder werden dort vornehmlich
technische Lösungen zur Optimierung des elektrischen Nutzungsgrades
beraten?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Bedeutung der Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge für die inländische
Wertschöpfung und den Klimaschutz wurde die Nationale Plattform Zukunft
der Mobilität (NPM) mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom
3. Juni 2020 gebeten, die Frage des optimierten Nutzungsgrads von Plug-In-
Hybriden zu diskutieren und diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten. Auf
Bitte von Bundesminister Andreas Scheuer wurde eine Task Force zu diesem
Thema in den Strukturen der NPM unter der Leitung des Vorsitzenden des
Lenkungskreises der NPM, Herrn Prof. Kagermann, eingerichtet. Geplant ist,
bis zur Sitzung des NPM-Lenkungskreises am 8. Oktober 2020 erste
Empfehlungen zum optimierten Nutzungsgrad zu erarbeiten und dem Lenkungskreis
der NPM zur Verabschiedung vorzulegen.
5. Welche konkreten Projekte, Maßnahmen, Technologien, Verfahren und
Anlagen sollen vom angekündigten Bonus-Programm für
Fahrzeughersteller und Zulieferer profitieren, und wie sind die Zugangsbedingungen
für interessierte Unternehmen gestaltet?
7. Wie soll der Zugang zum Bonus-Programm gerade für kleine und
mittelständische Unternehmen (KMU) gewährleistet bzw. unterstützt werden?
8. Mit welchen Auswirkungen durch das angekündigte Bonus-Programm
rechnet die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die deutsche
Automobilindustrie und deren technologische Kompetenz?
9. Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf
von 2 Mrd. Euro für das Bonus-Programm zusammen?
10. Wie sollen die Mittel des Bonus-Programms verteilt werden?
Gibt es bereits eine Minimal- oder Maximalsumme, die als Förderung
pro Projekt oder pro Unternehmen erteilt werden soll?
Die Fragen 5 sowie 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Förderkonzept, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) derzeit zur Umsetzung von Nummer 35c aus dem Konjunkturpaket
(„Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“,
Ergebnis Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020) entwickelt, zielt auf die
umfassende Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie und wird
die Unternehmen in der Transformation dieser Industrie unterstützen.
Zukunftsinvestitionen in Digitalisierung, Industrie 4.0, neue Technologien und Produkte
sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter werden Schlüsselelemente sein, um
die Fahrzeugbranche in Deutschland zu stärken und resiliente
Wertschöpfungsnetzwerke aufzubauen.
Das „Bonus-Programm Fahrzeughersteller“ zielt darauf ab, dass die
Fahrzeugindustrie die erste Anwenderindustrie sein wird, die Industrie 4.0-Konzepte und
die intensive Nutzung von Daten auf breiter Basis umsetzt und sich damit
zukunftsorientiert ausrichtet. Hinzu kommt die Aufstockung des bestehenden
Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) mit seinen Säulen
autonomes Fahren auf der Straße, Leichtbau sowie neue Antriebe (inklusive
synthetischer Kraftstoffe), welches zudem durch neue Bereiche ergänzt werden
soll. Die Förderung der Vorbereitung und des Aufbaus von regionalen
Innovationsclustern sowie die Vernetzung von bislang unabhängig voneinander
operierenden Clusternetzwerken bildet das dritte Modul des Förderkonzeptes. Auf
die Einbindung insbesondere der KMU Zulieferindustrie und die Förderung des
Wissenstransfers wird besonderes Augenmerk gelegt.
Zur Fahrzeugbranche gehört auch die Bahnindustrie, die mit bis zu 500 Mio.
Euro von den Fördermitteln profitieren soll. Insgesamt sind eine Reihe sich
gegenseitig ergänzender Fördermaßnahmen geplant, die in ihrer Gesamtheit
einen starken Impuls auf die Modernisierung der Fahrzeugindustrie auslösen
sollen. Das Ziel des BMWi ist es, das Förderkonzept in den nächsten Monaten
inhaltlich und formell zu finalisieren. Die inhaltlichen und fördertechnischen
Details werden auch vor dem Hintergrund beihilferechtlicher Regelungen derzeit
abgestimmt und erarbeitet. Es wird angestrebt, noch dieses Jahr erste
Ausschreibungen zu veröffentlichen und erste Förderprojekte zu starten.
6. Welche Modelle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei
Fahrzeugverkäufen unter Inanspruchnahme der bestehenden
Kaufprämien für den Erwerb von E-Fahrzeugen erworben (bitte nach Anzahl,
Modell, Hersteller, Art der Elektrifizierung – Battery Electric Vehicle
[BEV], Plug-in Hybrid Electric Vehicle [PHEV] oder Fuel Cell Electric
Vehicle [FCEV] – und Jahren aufschlüsseln)?
Die Modelle sind in der Anlage aufgelistet, auf die hiermit verwiesen wird.*
11. Beschränkt sich das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf
reine Elektrofahrzeuge, oder werden auch Plug-In-Hybride und andere
emissionsarme Antriebstechnologien mit einbezogen?
12. Wie begründet die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung im
Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf den Stadtverkehr,
insbesondere im Hinblick auf den Anspruch der Gleichbehandlung von Stadt und
Land?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Förderbedingungen für das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
werden derzeit finalisiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt. Eine besondere Schwerpunktsetzung auf den Stadtverkehr ist derzeit
nicht geplant. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
13. Plant die Bundesregierung spezifische Maßnahmen für alternative
Antriebe und deren Infrastrukturen im ländlichen Raum?
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind bereits jetzt auch im ländlichen
Raum für eine Vielzahl von Einsatzzwecken geeignet. Die bestehenden
Förderungen decken dies ab. Die Bundesregierung fördert zudem im Rahmen anderer
Förderprogramme die Infrastruktur für alternative Antriebe auch im ländlichen
Raum. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/22999 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf
von 200 Mio. Euro für das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“
zusammen?
Im Energie- und Klimafonds sind zur Finanzierung des Programms Mittel in
Höhe von 20 Mio. Euro für das Jahr 2020, 100 Mio. Euro für das Jahr 2021 und
80 Mio. Euro für das Jahr 2022 vorgesehen.
15. Gibt es bereits einen Zeitplan sowie einen vorläufigen Finanzbedarf für
das im Konjunkturprogramm angekündigte Flottenaustauschprogramm
für Handwerker und KMU mit E-Fahrzeugen bis 7,5 t?
Da derzeit von Handwerkern und KMU insbesondere batterieelektrische
Fahrzeuge nachgefragt werden und die vorhandenen Mittel zeitnah eingesetzt
werden sollen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) bereits am 4. August 2020 im Rahmen der Förderrichtlinie
Elektromobilität einen Aufruf für die Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen für
Handwerksunternehmen und KMU veröffentlicht. Für die Übernahme der
Investitionsmehrkosten für die Elektrofahrzeuge gegenüber vergleichbaren
Dieselfahrzeugen werden Mittel aus dem Energie- und Klimafonds der
Bundesregierung mit Mitteln des Titels 893 08 „Zuschüsse für die Anschaffung von
Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben“ zur Verfügung
gestellt. In diesem Titel stehen für den aktuellen Aufruf 50 Mio. Euro im Jahr
2020 zur Verfügung.
16. Wieso ist das Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU
allein auf E-Mobilität ausgelegt?
Wieso sind keine anderen Antriebstechnologien förderwürdig?
Ziel der Bundesregierung ist es, Deutschland schnell wieder auf einen
nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Im Zukunftspaket geht es daher u. a. darum,
Investitionen in Klimatechnologien zu stärken und die vorhandenen Mittel
zeitnah einzusetzen.
Elektromobilität ist dabei ein wichtiger Schlüssel. Einschlägige Auswertungen
zeigen zudem, dass Elektrofahrzeuge in Flottenanwendungen in vielen Fällen
eine rentable Option darstellen. Eine neue Förderrichtlinie des BMVI für
Nutzfahrzeuge (auch für Handwerker und KMU) mit alternativen,
klimaschonenden Antrieben wird derzeit im Ressortkreis abgestimmt. Mittel für die
Umsetzung der Förderrichtlinie werden aus dem Energie- und Klimafonds im
neuen Titel 893 08 zur Verfügung gestellt.
17. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den bestehenden
Subventionen für den Erwerb von E-Bussen und E-Lkw gezogen, insbesondere
im Hinblick auf den Abruf der Mittel, die bürokratischen Abläufe und
Verfahren sowie die Wirkung auf die Automobilwirtschaft?
Im Rahmen der Finanzplanung werden die u. a. im Sofortprogramm Saubere
Luft, dem Klimaschutzprogramms 2030 und dem Konjunkturpaket der
Bundesregierung vorgesehenen Mittel auf die einzelnen Haushaltsjahre veranschlagt.
Im Hinblick auf den Mittelabruf bleibt die Marktentwicklungen zu beobachten.
Die Zuwendungsverfahren wurden so unbürokratisch gestaltet, wie es das
europäische Beihilferecht und das nationale Haushaltsrecht zulassen.
18. Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf
von 1,2 Mrd. Euro für das Bus- und Lkw-Flotten-
Modernisierungsprogramm zusammen?
Das Konjunkturprogramm setzt sich zusammen aus 800 Mio. Euro für Busse
und 400 Mio. Euro für Lkw.
19. Welche Bus- und Lkw-Modelle wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher bei Fahrzeugverkäufen unter Inanspruchnahme bestehender
Förderprogramme für den Erwerb von E-Fahrzeugen erworben (bitte
nach Anzahl, Modell, Hersteller, Art der Elektrifizierung – BEV, PHEV
oder FCEV – und Jahren aufschlüsseln)?
Bisher wurden folgenden Busse erworben:
Hersteller Modell Antrieb Jahr der Beschaffung
2017 2018 2019 2020
Evobus eCitaro 12m BEV 29 38
Solaris Urbino 12 electric BEV 2 3 32
Urbino 18 electric BEV 27
vanHool A330 FC (13m) FCEV 10
Sileo S10 BEV 1 2
ZhongTong LCK6120GEV Electric City Bus 12m BEV 1
VDL Bus & Coach Citea SLF 120/E BEV 1
Citea SLFA 180/E BEV 7 6
Karsan Jest Electric 88kWh (6m) BEV 1
Heuliez GX 337 Full Electric 12 M BEV 1
Seit Beginn des Förderprogramms für energieeffiziente und/oder CO2-arme
schwere Nutzfahrzeuge des BMVI im Juli 2018 wurden bis zum 1. September
2020 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für
Güterverkehr, insgesamt 19 Anträge (davon drei Anträge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht
und 16 Anträge ab 12 Tonnen Gesamtgewicht) für die Förderung von 71
Elektrofahrzeugen gestellt.
Die Aufschlüsselung der mit den Anträgen beantragten 71 Elektrofahrzeuge
ergibt sich im Einzelnen wie folgt:
Jahr Beantragt (Anzahl) Durch Zwischennachweis
nachgewiesene Fahrzeuge
(Verbindliche Bestellungen)
7,5 t bis 12 t zGG ab 12 t zGG bis 12 t zGG ab 12 t zGG
Jahr 2018 5 51
0 10Jahr 2019 10 3
01.01. bis 01.09.2020 0 2
Gesamt 15 56 0 10
Bei den LKW mit Elektroantrieb bis 12 Tonnen Gesamtgewicht wurden zwei
Anträge wieder zurückgezogen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zu möglichen Herstellern vor.
Bei den LKW mit Elektroantrieb ab 12 Tonnen Gesamtgewicht wurden
folgende Fahrzeughersteller durch die Antragsteller für die zehn durch
Zwischennachweis nachgewiesenen Fahrzeuge genannt:
• 4x FRAMO e400/400,
• 2x DAF,
• 2x E-Force One AG,
• 1x Terberg Spezialfahrzeuge,
• 1x MAN.
Über die Art der Elektrifizierung liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
20. Wann soll die im Konjunkturprogramm angekündigte
Versorgungsauflage für Ladesäulen an Tankstellen veröffentlicht werden, ab wann soll
sie gelten, und wie soll sie genau ausgestaltet werden?
21. Mit welchen Auswirkungen durch die angekündigte Versorgungsauflage
rechnet die Bundesregierung?
23. Mit welchen Kosten pro neu mit einem Ladepunkt auszustattende
Tankstelle rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt und mit welchen
Gesamtkosten für diese Maßnahme?
24. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Ziel fest, auch unabhängig
von der wirtschaftlichen Rentabilität, an allen Tankstellen Ladepunkte
für Elektrofahrzeuge verpflichtend zu machen?
25. Wird es diesbezüglich Unterstützung von Seiten des Bundes geben, und
ist es möglich bestehende Fördermaßnahmen für die E-Ladeinfrastruktur
für die Umsetzung der Versorgungsauflage zu verwenden?
26. Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen konkreten Kriterien zur
Umsetzung bzw. Anrechnung soll die Errichtung von Schnellladesäulen
als Dekarbonisierungsmaßnahme behandelt werden?
28. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Falle einer
Kollision der Versorgungsauflage mit den Rechten und Interessen der
jeweiligen Vermieter?
Die Fragen 20 und 21 sowie 23 bis 26 und 28 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft, wie eine Versorgungsauflage für Tankstellen
umgesetzt werden kann.
22. Wie viele Tankstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
in Deutschland, und wie viele davon verfügen aktuell nicht über
Ladepunkte?
In Deutschland gibt es 14.089 Tankstellen (Stand: 20. August 2020). In dem
Ladesäulenregister der BDEW sind 27.730 öffentlich zugängliche Ladepunkte
gemeldet (Stand: 10. Juli 2020). Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine
eigenen Informationen vor.
27. Wie setzt sich der im Konjunkturprogramm angegebene Finanzbedarf
von 2,5 Mrd. Euro für Ladesäulen-Infrastruktur, Batteriezellenfertigung
sowie weitere Aspekte der E-Mobilität zusammen?
Die 2,5 Mrd. Euro setzen sich wie folgt zusammen:
• Ladesäuleninfrastruktur 0,5 Mrd. Euro,
• Batteriezellenfertigung 1,4 Mrd. Euro und
• 0,6 Mrd. Euro für Forschung und Entwicklung der Elektromobilität.
29. Wie stellt sich die Bundesregierung zu Überlegungen, im Herbst erneut
über die Situation der Automobilindustrie und mögliche Kaufprämien für
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren beraten zu wollen?
Die Beratungen in der Bundesregierung zu den Maßnahmen zur Abfederung
der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht
abgeschlossen.
30. Warum sieht das Konjunkturpaket des Bundes keinerlei konkrete
Maßnahmen und Investitionen für regenerative Kraftstoffe vor, und sind diese
dennoch im Rahmen des Konjunkturpakets vorgesehen (bitte
aufschlüsseln)?
Das Konjunkturpaket stellt unter Nummer 36 auf die Nationale
Wasserstoffstrategie ab, für die ein Finanzbedarf von 7 Mrd. Euro festgestellt wird.
Die Nationale Wasserstoffstrategie enthält zahlreiche Maßnahmen zur
Unterstützung von Kraftstoffen auf Basis von erneuerbarem Strom (Wasserstoff,
Power-to-X). Hierzu zählt auch die direkte Förderung von Investitionen in
Erzeugungsanlagen sowie in die Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe.
Ergänzend wird eine Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der
EEG-Umlage geprüft. Dies unterstützt – ebenso wie die vorgesehene Prüfung
einer PtL-Quote für Flugbenzin – auch die Herstellung von strombasierten
Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff.
31. Hält die Bundesregierung die Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen
Forschungsförderung von 4 Mio. Euro für forschende Unternehmen für
ausreichend?
Die steuerliche Forschungsförderung kann als Steuererstattung und damit als
steuerlich unbeachtliche Einnahme unter Anwendung der
Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze von 4 Mio. Euro bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro jährlich
in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
steuerliche Forschungsförderung bei allen anspruchsberechtigten Unternehmen
zu Liquiditätsverbesserungen führen wird und damit
Investitionsentscheidungen in weitere Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zielgenau
befördern wird.
Die Effekte, die die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
insgesamt und die nun beschlossene Verdoppelung der
Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze im Einzelnen auslösen werden, sollen im Rahmen einer
Evaluierung im Jahr 2025 festgestellt werden.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung etwaige Benachteiligungen von
Unternehmen bei der steuerlichen Forschungsförderung, die bereits heute
signifikant höhere Ausgaben in der Forschung und Entwicklung (F&E)
von Zukunftstechnologien aufbieten?
Die Bundesregierung kann keine etwaige Benachteiligung von Unternehmen
erkennen. Der gesetzliche Förderrahmen entfaltet bedarfsgerecht eine
besondere Hebelwirkung im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, steht aber
grundsätzlich allen Unternehmen offen. In Deutschland besteht zudem bereits
eine reichhaltige und effiziente Projektförderlandschaft.
Mit dem Forschungszulagengesetz sollen ergänzend zur Projektförderung
zusätzliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung gesetzt
werden.
33. Warum wurde bei der Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung
von einer prozentualen Lösung, die sich an den F&E-Budgets der
Unternehmen orientiert, Abstand genommen?
Die Bundesregierung hat bei der Ausgestaltung der steuerlichen
Forschungsförderung im Forschungszulagengesetz insgesamt auf ein möglichst schlankes
und unbürokratisches sowie mittelstandsfreundliches Verfahren gesetzt.
34. Gab es eine Abschätzung darüber, ob die nun umgesetzte Förderung der
E-Mobilität vor dem Hintergrund einer weitgehend ausgelasteten
Kapazität in der Industrie überhaupt einen Effekt haben kann?
a) Welchen konjunkturellen Stimulus erwartet die Bundesregierung
sowohl kurz- wie auch langfristig hierdurch?
b) Welchen Klimaschutzbeitrag erwartet die Bundesregierung sowohl
kurz- wie auch langfristig hierdurch?
Die Fragen 34 bis 34b werden zusammen beantwortet.
Die Maßnahmen des Konjunkturprogramms sind vor dem Hintergrund zu
sehen, dass der Wandel hin zu klimafreundlichen Fahrzeugangeboten
angestoßen und weiter beschleunigt werden soll. Für einen zügigen Markthochlauf
elektrisch angetriebener Fahrzeuge sind zusätzliche Anreize aus Käufer- und
Unternehmenssicht hilfreich. In Verbindung mit einem zügigen Ausbau der
Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt dies die Erreichung der verkehrlichen
Klimaziele und zugleich die kurz-, mittel-, und langfristige
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie. Die Modellvielfalt und das Angebot bei
E-Fahrzeugen wächst derzeit rasch und der erhöhte Umweltbonus
(Innovationsprämie) wird bis Ende kommenden Jahres gewährt. Bereits gegenwärtig ist der
Marktanteil der deutschen Hersteller an den in Deutschland abgesetzten
E-Fahrzeugen nach Angaben des VDA kräftig gestiegen (auf 70 Prozent im Juli
2020 im Vergleich zu 57 Prozent im Vorjahresmonat) (
https://www.vda.de/de/p
resse/Pressemeldungen/200811-Elektro-pkw-neuzulassungen-deutschlan
d.html).
35. Hat eine Abwägung hinsichtlich Konjunkturwirkung und Klimawirkung
mit anderen Maßnahmen oder Ausgestaltungsmöglichkeiten, z. B.
Förderung von effizienten Verbrennern (geknüpft an Bedingungen, wie z. B.
Energielabel A/A+) oder auch Förderung von regenerativen Kraftstoffen,
stattgefunden, und wenn ja, wie begründen sich die gewonnen
Erkenntnisse?
36. Gab es eine Abschätzung der Kosten pro vermiedener Tonne CO2 im
Fahrzeugbausektor sowie im Vergleich zwischen verschiedenen
Antriebstechnologien?
Die Fragen und 35 und 36 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Entscheidung des
Koalitionsausschusses am 3. Juni 2020 ergebnisoffen unterschiedliche konjunkturelle Maßnahmen
diskutiert. Die Diskussion hat sämtliche Parameter umfasst wie z. B. die
Breitenwirkung der Maßnahme, die konjunkturelle Wirkung, die Klimawirkung
sowie die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/22999
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/22999
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]