[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22268 –
Aufstellung der Cyber-Reserve der Deutschen Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Cyber- und Informationsraum (CIR) sowie das dem CIR unterstellte
Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) wurden im April 2017
aufgestellt. Dies war notwendig, da trotz der vielen Gelegenheiten, die uns
eine vernetzte und digitalisierte Welt im Alltag bietet, zugleich wesentliche
Verwundbarkeiten im Cyber- und Informationsraum entstehen. Sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure haben die Möglichkeit, IT-
Schwachstellen auszunutzen, um an sensible Daten zu kommen.
Auch die Bundeswehr ist als Hochwertziel häufig von dieser Art von
Bedrohung betroffen. Allein im Jahr 2017 wurden 2 Millionen Zugriffsversuche an
ihren zentralen Internetübergängen erkannt (Bundestagsdrucksache 19/2922).
Die Zahlen beweisen nach Ansicht der Fragesteller, dass der Ausbau der
Verteidigungsstrategien in diesem Raum für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland notwendig ist. Aus dieser Anerkennung entstand die
Organisationseinheit CIR, die in den letzten drei Jahren stark gewachsen ist. Die
Entstehung und Entwicklung der Cyber-Reserve ist dabei eine wesentliche Säule.
Reservisten stellen seit jeher einen entscheidenden Bestandteil der
Bundeswehr dar und spielen eine unverzichtbare Rolle in der Sicherheitsvorsorge der
Bundesrepublik Deutschland. Durch den regelmäßigen Tausch des zivilen
Berufes in eine Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr leisten sie einen Beitrag
zur Leistungsfähigkeit und zum Leistungsausbau der Bundeswehr. Zur
Erweiterung, Verstärkung und bedarfsorientierten Unterstützung des aktiven Cyber-
Personals versucht die Bundeswehr daher, eine hochqualifizierte Cyber-
Reserve aufzustellen. Das Konzept ist sehr weit gefasst und geht deutlich über
eine nur aus „klassischen“ Reservisten bestehende Reserve hinaus. Ziel ist es,
den Wissenstransfer zwischen Fachleuten der Bundeswehr und Behörden, der
Wirtschaft und der Gesellschaft zu fördern. Deshalb werden nicht nur IT-
Experten angefragt, sondern auch Experten und Führungskräfte aus
verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie ausscheidende Berufs- oder Zeitsoldaten,
Seiteneinsteiger und Freiwillige.
Nichtsdestotrotz sind aus Sicht der Fragesteller wesentliche Fragen im
Zusammenhang mit der Gewinnung und Einsetzung der Cyber-Reservisten
ungeklärt. Der bestehende Mangel an Fach- und Einsatzpersonal, Materialien und
der Finanzierung der Bundeswehr sind durchaus öffentlich bekannt. Aufgrund
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23415
19. Wahlperiode 15.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. Oktober
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der steigenden Zahl an IT-Angriffen auf staatliche und zivile Infrastrukturen
kann die Bundesregierung nicht ohne wesentliche strukturelle und
organisatorische Veränderungen im Aufbau der Cyber-Reserve das neue Jahrzehnt
bestreiten. Zum Ausgleich des Personalmangels müssen neue Wege gegangen
und verkrustete Strukturen aufgebrochen werden.
1. Welche Bedeutung hat Cyber-Sicherheit und besonders eine
funktionierende Cyber-Reserve für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im
Cyber-Raum?
Die Cyber-Sicherheit hat in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten
Gesellschaft eine essentielle Bedeutung für die Verteidigungsfähigkeit und
gesamtstaatliche Sicherheit Deutschlands im Cyber- und Informationsraum
(CIR) . Die Cyber-Reserve ist integraler Bestandteil des Personalumfangs des
Organisationsbereichs (OrgBer) CIR und leistet somit einen Beitrag zur
gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
2. Seit wann wurde am Konzept einer Cyber-Reserve gearbeitet, welche
Meilensteine markieren den Weg der Entwicklung bis zur Aufstellung,
und welche sind bis 2030 geplant?
Erste Überlegungen eine Cyber-Reserve zu etablieren wurden in der Cyber-
Sicherheitsstrategie für Deutschland 2011 formuliert. Das „Konzept für die
personelle Unterstützung der „Cyber-Community“ der Bundeswehr („Cyber-
Reserve“)“ wurde darauf aufbauend durch den Generalinspekteur der
Bundeswehr am 2. März 2017 gezeichnet.
Die „Strategie der Reserve“, die im Oktober 2019 veröffentlicht wurde, wird
gegenwärtig umgesetzt. Ein wesentlicher Baustein der Implementierung ist das
Fachkonzept der „Cyber-Reserve zur Personellen Unterstützung des aktiven
Cyber-Personals der Bundeswehr“, welches sich derzeit in der finalen
Bearbeitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) befindet. Abgeleitet
aus diesem Fachkonzept sind weitere Grundlagendokumente zur
Implementierung prozessualer und struktureller Verfahren zum Ausbau der Cyber-Reserve
in Vorbereitung.
Mit der Aufstellung des Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR)
und der Unterstellung von bereits existierenden Dienststellen, wie dem
Kommando Strategische Aufklärung oder dem Kommando Informationstechnik der
Bundeswehr, wurden existente Reservestrukturen für den Bereich Cyber/IT-
Dienst in die Cyber-Reserve integriert. Ergänzend wurden durch das gezielte
Ansprechen von bislang Ungedienten, die über eine fachliche Expertise im
Bereich der Informationstechnologien verfügen, neue Reservistendienst Leistende
(RDL) gewonnen.
Mit Blick auf die nächste Dekade steht als weiterer Meilenstein die Etablierung
eines flexiblen Kräftedispositivs bei Schadenslagen zur Unterstützung des
aktiven Personalkörpers an.
3. Welche in- sowie ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure
bedrohen aus Sicht der Bundesregierung die Cyber-Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland (bitte detailliert begründen)?
Auf den Verfassungsschutzbericht 2019 und die Polizeiliche Kriminalstatistik
der Bundesrepublik Deutschland, Jahrbuch 2019, wird verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Inspekteurs CIR,
Generalleutnant Ludwig Leinhos, der sich in einem Interview mit dem
rechtlich zulässigen Einsatz der Bundeswehr im Inland und besonders
mit der Steigerung der Reaktionsfähigkeit auf Cyber-Angriffe
auseinandersetzt (Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cyberabweh
r-verteidigungsfaelle-bitte-nur-werktags-von-9-bis-17-uhr-1631191
0.html;
https://augengeradeaus.net/2019/06/bundeswehr-plaediert-fuer-di
gitalen-verteidigungsfall-zur-besseren-cyber-abwehr/)?
a) Welche Rolle spielt die Cyber-Reserve in diesem Kontext?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
b) Ist eine Änderung der rechtlichen Grundlage für den Einsatz der
Cyber-Reserve in einem „digitalen Verteidigungsfall“ geplant, um
schneller auf Cyber-Angriffe reagieren zu können?
Der Begriff „Digitaler Verteidigungsfall“ wird durch die Bundesregierung nicht
verwendet. Er stellt keinen Rechtsbegriff dar, der an rechtliche
Voraussetzungen anknüpft oder rechtliche Konsequenzen auslöst. Auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12235
wird verwiesen, welche eine Befassung mit dem Thema „Digitaler
Verteidigungsfall“ beinhaltet.
c) Warum gibt es, wie von Generalleutnant Ludwig Leinhos angeregt,
keine Koordinierungsstelle, die den reibungslosen Übergang von
Cyber-Abwehr zu Cyber-Verteidigung sicherstellt?
Eine entsprechende Koordinierung erfolgt derzeit im Rahmen der
Zusammenarbeit im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ). Dies ist eine
Informations- und Koordinierungsplattform, zu deren Kernbehörden derzeit das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA), der
Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD), die
Bundespolizei (BPOL), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
und das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr (KdoCIR)
zählen. Zielsetzung des Cyber-AZ ist der Informationsaustausch zu
Cybervorfällen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen der teilnehmenden Behörden sowie
die Abstimmung von Maßnahmen der Behörden bei Cybervorfällen. Das
Cyber-AZ beugt so potentiellen Informationsverlusten bei den Behörden vor
und verbessert die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen bei
Cybervorfällen der teilnehmenden Behörden.
d) Wie weit ist der Planungsstand des sogenannten
Cyberabwehrzentrums Plus“, und wann soll es seine Tätigkeit vollumfänglich
aufnehmen?
Beim „Cyberabwehrzentrum Plus“ handelt es sich um einen (Arbeits-)Begriff
zur Weiterentwicklung Cyber-AZ, der zuletzt in die Ende 2019 verabschiedete
neue Geschäftsordnung des Cyber-AZ mündete. Die dadurch nötigen
Anpassungen am Cyber-AZ sind zwischenzeitlich umgesetzt und die vorgesehenen
Aufgaben werden wahrgenommen. Die Fortentwicklung des Cyber-AZ bleibt
jedoch ein kontinuierlicher Prozess, da sich Technik und Cyber-Gefahren stetig
verändern.
e) Anhand welcher Kriterien stellt die Bundesregierung fest, ob ein
Cyber-Angriff in die Zuständigkeit der Polizei bzw. der
Nachrichtendienste fällt?
Die Zuständigkeit im Cyberbereich bestimmt sich nach denselben Kriterien, die
auch außerhalb des Cyberraums gelten. Wie auch in der analogen Welt ist daher
für die Frage, welche Behörde im Einzelfall zuständig ist, vor allem
entscheidend, ob der betreffende Sachverhalt unter die der jeweiligen Behörde
gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gefasst werden kann.
5. Wie weit ist der Aufbau der Cyber-Reserve fortgeschritten?
a) Wie viele Dienstposten sind eingeplant, und wie viele sind derzeit
besetzt (bitte jeweils in Dienstgrad und Laufbahn aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet.
Reservistinnen und Reservisten leisten Wehrdienst, dabei können sie auch zur
temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Aufgaben auf vakanten Dienstposten für Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf
Zeit, Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten erledigen. Derzeit sind im
Organisationsbereich CIR 523 Dienstposten (DP) ausgebracht, die der Cyber-Reserve
zuzuordnen sind und die bei Vakanzen mit RDL besetzt werden sollen. Von
diesen sind – mit Stand 18. September 2020 – 283 DP mit RDL besetzt. Dies
entspricht einer Dienstpostenbesetzung von ca. 54 Prozent.
Im Einzelnen:
• Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere
(Major-Oberst)
95 von 158 DP besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 61
Prozent.
• Dienstgradgruppen der Leutnante und Hauptleute:
113 von 165 DP besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 68
Prozent.
• Dienstgradgruppe der Feldwebel
(Feldwebel – Oberstabsfeldwebel)
34 von 120 DP besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 28
Prozent.
• Dienstgradgruppe der Unteroffiziere
(Unteroffizier/Stabsunteroffizier)
11 von 36 DP besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 31
Prozent.
• Dienstgradgruppe der Mannschaften
(Gefreiter – Oberstabsgefreiter)
30 von 44 DP besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 68
Prozent.
b) Wie hoch ist der Frauenanteil bei den besetzten Dienstposten, und
welchen Prozentsatz hat sich die Bundesregierung als Ziel gesetzt?
Der Frauenanteil über alle Dienstgradgruppen beträgt ca. 8 Prozent. Für den
Bereich der „Cyber-Reserve“ besteht derzeit keine von der Zielsetzung des
BMVg abweichende Zielsetzung für den Frauenanteil.
c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Personalgewinnung?
Für die Personalgewinnung der Bundeswehr wird mittels eines breiten Medien-
Mixes geworben.
Interessentinnen und Interessenten am Arbeitgeber Bundeswehr wenden sich an
die Karriereberatung und werden dort umfangreich beraten, betreut und
erhalten eine Vielzahl an Informationen zum Berufsbild Soldatin / Soldat, zu
Laufbahnen sowie zum Einstellungsverfahren. Auch über Möglichkeiten zum
Reservistendienst im Allgemeinen und zur Cyber-Reserve im Besonderen wird
an dieser Stelle bei Interesse informiert.
Der Bereich Cyber/IT ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung generell ein
maßgeblicher Bestandteil der personalwerblichen Kommunikation.
Explizite Werbemaßnahmen für die Cyber-Reserve sind darüber hinaus nicht
vorgesehen.
Der jährliche personelle Ergänzungsbedarf im Bereich der Cyber-Reserve wird
durch die Personalführung grundsätzlich regelmäßig gedeckt.
d) Wie viele Posten sind derzeit von ungedienten Freiwilligen und
Seiteneinsteigern besetzt (bitte jeweils in Dienstgrad und Laufbahn
aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 18. September 2020, sind insgesamt 19 DP durch gediente
Seiteneinsteiger besetzt, die konkret dem Kräftedispositiv Cyber-Reserve
zugeordnet sind.
Im Einzelnen:
• Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere
(Major-Oberst)
7
• Dienstgradgruppen der Leutnante und Hauptleute
10
• Dienstgradgruppe der Feldwebel
(Feldwebel – Oberstabsfeldwebel)
1
• Dienstgradgruppe der Unteroffiziere
(Unteroffizier/Stabsunteroffizier)
1
e) Wie soll sich voraussichtlich die Anzahl der Dienstposten bis 2025
entwickeln?
Als Folge der in der Strategie der Reserve festgelegten Grundbeorderung aller
ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten soll der Umfang der DP für die
Cyber-Reserve im OrgBer KdoCIR auf 931 anwachsen.
6. Nach welchen Kriterien werden Bewerber der Cyber-Reserve
ausgewählt?
a) Welche Voraussetzungen müssen von Cyber-Reservisten bei der
Musterung erfüllt werden?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Cyber-Reservistinnen und -Reservisten sind Teil der Reserveorganisation der
Bundeswehr. Für diese gelten die gleichen gesundheitlichen Anforderungen
wie für alle übrigen Reservistinnen und Reservisten. Dabei sind die
gesetzlichen und weisungsgemäßen Voraussetzungen hinsichtlich gesundheitlicher
und charakterlicher Eignung entsprechend der Personalbedarfsdeckung der
Bundeswehr zu erfüllen. Diese orientieren sich bei künftigen Reservistinnen
und Reservisten u. a. am bisherigen oder vorherigen Status der Bewerberin
oder des Bewerbers (fachliche Eignung festgelegt durch Studium oder
Berufsbilder, wehrrechtliche Verfügbarkeit, gesundheitliche Eignung). Ein Erfüllen
der gesundheitlichen Voraussetzungen stellt auch im Bereich der Cyber-
Reserve sicher, dass eine hinreichende körperliche Belastungsfähigkeit der
Soldatinnen und Soldaten für die allgemeinmilitärische, fachliche Ausbildung und
anschließende Verwendung auf dem geplanten Dienstposten grundsätzlich
sichergestellt ist.
Für Tätigkeiten in der Cyber-Reserve werden keine gesonderten
Anforderungen gestellt.
b) Ist eine Absenkung der Voraussetzungen notwendig, um alle
Planstellen zu besetzen, und gibt es Überlegungen in diese Richtung?
Eine Absenkung der Voraussetzungen ist aus Sicht des Bundesministeriums der
Verteidigung nicht notwendig, da der derzeitige personelle Bedarf unter den
aktuellen Voraussetzungen gedeckt werden kann.
c) In welchen Schritten verläuft der Bewerbungsprozess, und wie viele
Monate dauert es etwa im Regelfall vom ersten Kontakt seitens des
Bewerbers bis zur Ernennung nach erfolgreicher Ausbildung?
Eine allgemeingültige Aussage zur Dauer des Verfahrens ist nicht möglich, da
es sich jeweils um eine differenzierte Einzelfallbetrachtung handelt, die sich an
der angestrebten Laufbahn wie den individuellen Abholpunkten orientiert.
Grundsätzlich werden die Bewerberinnen und Bewerber nach Information
durch die Karriereberatung sowie nach entsprechender Vorauswahl ggf. zu
einem Auswahlverfahren eingeladen. Dies führt das hierfür zuständige
Karrierecenter durch.
Bei festgestellter Eignung führt das Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr eine konkrete Auswahlberatung der Interessenten sowie ggf.
die Einplanung in eine entsprechende Laufbahn durch.
Die Dauer dieses Prozesses kann zwischen wenigen Wochen und bis zu einem
Jahr liegen. Einfluss darauf haben im Einzelnen u. a. der Zeitpunkt des
Bewerbungseingangs, die verfügbaren Termine beim Karrierecenter und die zeitliche
Verfügbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers.
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung vergehen regelmäßig mehrere
Jahre.
7. Was beinhaltet die Ausbildung der Cyber-Reservisten?
a) Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung in der Ausbildung
und Tätigkeit der Cyber-Reservisten im Vergleich zu Unternehmen
und Hochschulen, die im Bereich Cyber-Sicherheit arbeiten bzw.
einschlägige Studiengänge anbieten?
b) Werden Übungen oder Fortbildungen in Zusammenarbeit mit
Unternehmen und Hochschulen aus dem Bereich Cyber-Sicherheit
gemacht?
Falls ja, welche, und was beinhalten sie?
Falls nein, warum nicht?
c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die ständige
Weiterbildung der Cyber-Reservisten zu ermöglichen?
Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich verfügt das betroffene Personal über eine gleichwertige
Ausbildung entsprechend der zivilen Vorgaben in Unternehmen und Hochschulen, die
im Bereich Cyber-Sicherheit arbeiten bzw. einschlägige Studiengänge anbieten.
Sofern notwendig, erfolgt für Personal in der Cyber-Reserve ohne vorherige
militärische Verwendung eine militärfachliche Ausbildung ergänzend und
analog zu den aktiven Soldatinnen und Soldaten im Bereich der IT-Experten.
Derzeit werden die konzeptionellen Grundlagen für Verwendungen in der
Cyber-Reserve erarbeitet. Erst nach deren Abschluss sind unter
Berücksichtigung der entsprechenden Bedarfsträger- und Grundsatzforderungen für
Personal der Cyber-Reserve die notwendigen Ausbildungsanteile bzgl. Übungen
oder Fortbildungen in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Hochschulen aus
dem Bereich Cyber-Sicherheit festzulegen.
8. Plant die Bundesregierung das Laufbahnrecht und die
Besoldungsordnung für Cyber-Reservisten zu reformieren?
a) Falls ja, wie, und für welche Zielgruppen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Es bestehen derzeit weder Absichten noch Gründe, zukünftig im Bereich der
Cyber-Verteidigung eingesetzte Reservistinnen und Reservisten abweichend
von den für die übrigen Reservistinnen und Reservisten geltenden
Bestimmungen zu behandeln. Dies schließt die nach dem Gesetz über die Leistungen zur
Sicherung des Unterhalts von RDL (Unterhaltssicherungsgesetz – USG) zu
gewährenden Leistungen mit ein. (RDL fallen nicht in den Anwendungsbereich
des Bundesbesoldungsgesetzes.)
Derzeit ist eine Novellierung der Soldatenlaufbahnverordnung geplant,
anlässlich derer unter anderem beabsichtigt ist, den Katalog der zivilen Befähigungen
für eine Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
um den Strategischen Professional zu ergänzen.
9. Wie viel Geld wird laut der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024
jährlich für die Cyber-Reserve zur Verfügung gestellt, und welchen Einfluss
hat die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die
Höhe des Budgets für die Cyber-Reserve?
Die Cyber-Reserve kann – derzeit ohne Einschränkungen – im Rahmen der
durch den Haushalt festgelegten zulässigen Höchstzahl an RDL alimentiert
werden. Eine gesonderte Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgt nicht.
10. Wie viele Cyber-Angriffe wurden bereits durch die Cyber-Reserve seit
ihrer Gründung erkannt und verhindert bzw. nicht verhindert?
Das Personal der Cyber-Reserve wird in die originären Strukturen der
Streitkräfte eingebettet. Eine Zuordnung, welche Schutzmaßnahmen durch Personal
der Cyber-Reserve getroffen wurde, erfolgt nicht.
11. Unterstützt die Bundesregierung die Initiative
Reservistenarbeitsgemeinschaft Cyber (RAG Cyber) des Verbandes der Reservisten der Deutschen
Bundeswehr e. V.?
a) Falls ja, wie?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammenbeantwortet.
Das KdoCIR stellt der Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Cyber für
Zusammenziehungen und Workshops Infrastruktur, wie z. B. Räumlichkeiten, zur
Verfügung. Darüber hinaus ist ein inhaltlicher Austausch zu Themen des
Cyber-/IT-Bereichs in unterschiedlichen personellen Zusammensetzung in
sechs Arbeitskreisen etabliert.
12. In welcher Form bindet die Bundesregierung den Verband der
Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. in die Umsetzung der neuen
Strategie der Reserve – Vision 2032+, unter besonderer Bewertung der dort
ebenso erwähnten Cyber-Reserve, ein?
Es ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Fachkonzeptes der Cyber-Reserve,
die Operationalisierung im Dialog mit den RAG des Verbandes der Reservisten
der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) auszugestalten. Zur Umsetzung der
Strategie der Reserve finden regelmäßig Gespräche mit dem VdRBw statt.
13. Plant die Bundesregierung, den Vorschlag, einen Teilzeit-Reservedienst
anzubieten, um die Attraktivität des Tätigkeitsfeldes zu steigern (siehe:
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/joachim-fritz-cy
ber-reserve/), aufzugreifen, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung in dieser
Zeit die Krankenversicherung zahlen?
b) Wenn ja, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung bei einer
Verletzung im Dienst bei einer Teilzeit-Übung zuständig sein?
c) Steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit zivilen
Arbeitgebern, und wenn ja, wie bewerten die zivilen Arbeitgeber die
Möglichkeit eines Teilzeit-Reservedienstes?
Die Fragen 13 bis 13c werden zusammen beantwortet.
Es besteht die Möglichkeit eines Teilzeit-Reservistendienstes bereits gemäß § 1
Nummer 3 der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung in
Verbindung mit § 63b des Soldatengesetzes im Rahmen von Wehrdienst zur
temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.
Während der Wehrdienstleistung besteht für RDL in Teilzeit Anspruch auf
unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass auch bei
einem Reservistendienst in Teilzeit die Ruhensregelung des § 16 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – gesetzliche
Krankenversicherung – (SGB V) zu beachten ist. Danach ruht der Anspruch auf
Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, solange der Versicherte
Dienst auf Grund einer gesetzlichen Dienstpflicht oder Dienstleistungen und
Übungen nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leistet. Dies gilt
auch bei einem Reservistendienst in Teilzeit für den gesamten Zeitraum der
Wehrdienstleistung.
Erleiden RDL in Teilzeit eine gesundheitliche Schädigung im Zusammenhang
mit dem Wehrdienst, gelten die Vorschriften über die Beschädigtenversorgung
nach dem Soldatenversorgungsgesetz.
Ein Austausch mit der Arbeitgeberseite zu Themen der Reserve findet in
diversen Formaten statt. Die Bundeswehr prüft zurzeit, wie dieser Austausch
verbessert werden kann. In diese Prüfung können auch erste Erfahrungen mit dem
Reservistendienst in Teilzeit einbezogen werden, sofern dieser von RDL
geleistet wird, die ansonsten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
14. Orientiert sich die Bundesregierung bei der Aufstellung der Cyber-
Reserve an anderen Ländern, und welche Länder sieht die
Bundesregierung als Best-Practice-Vorbild?
Seit 2019 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der ebenfalls im Aufbau
befindlichen Cyber-Reserve der niederländischen Streitkräfte. Ein durch
Deutschland geplanter Workshop in diesem Jahr wurde aufgrund der CORONA-
Pandemie abgesagt.
Ähnliche konzeptionelle Vorstellungen zu einer Cyber-Reserve existieren in
den skandinavischen Ländern sowie Österreich und der Schweiz.
15. In welchem Rahmen tauscht sich die Bundesregierung mit den NATO-
Mitgliedstaaten bezüglich der Aufstellung einer Cyber-Reserve aus, und
welche Schlüsse zieht sie aus dem bisherigen Austausch?
Die Aufstellung einer Cyber-Reserve der Bundeswehr wird von NATO-
Partnern mit Interesse wahrgenommen. Somit erwarten sich Partnerstaaten einen
Erkenntnisgewinn durch einen gegenseitigen Austausch im Rahmen bilateraler
Gespräche.
Deutschland ist Mitglied im National Reserve Forces Committee (NRFC), dem
Forum der NATO, welches sich mit der Internationalen Reservistenarbeit
befasst. Im NRFC wurde das Thema „Cyber-Reserve“ Ende 2019 auf Betreiben
Deutschlands als Schwerpunkt in die Themenliste aufgenommen. Bisher
wurden Grundlagen der jeweiligen Cyber-Reserven ausgetauscht sowie Chancen,
Nutzen und Grenzen der Cyber-Reserve diskutiert. Es bestehen erste Ansätze,
aus dem „Best Practise“ anderer Nationen zu lernen, jedoch mussten durch die
COVID-19 Pandemie alle ab März 2020 geplanten Formate des Forums
abgesagt werden. Seit Juni 2020 hat Deutschland den Vorsitz im NRFC
übernommen. Ein im November als Präsenzveranstaltung geplantes Treffen auf der
Ebene Stabsoffizier wurde aufgrund der erneut verschärften COVID-19 Lage
abgesagt und wird nun als virtuelle Veranstaltung durchgeführt. Das Thema
bleibt weiter Schwerpunkt.
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]