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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
05.10.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2265817.09.2020
Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta
Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea
Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland
Herausragende Leistungen der einen wiegen die Verfehlungen anderer nicht auf
ebenso wie das Verhalten Einzelner nicht der Gesamtinstitution zugeschrieben
werden darf. Als Institution beweist die Polizei ihre Qualität nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller vielmehr dadurch, wie sie strukturell mit der
Möglichkeit von Grenzverletzung und dem rechtsstaatlichen Gebot
nachträglicher Überprüfung und Kontrolle umgeht. Das staatliche Gewaltmonopol ist
für die Polizei daher Anspruch und Aufgabe zugleich. Nicht zuletzt der hohe
innere Anspruch vieler Polizistinnen und Polizisten macht die Polizei so erst zu
der positiven gesellschaftlichen Kraft, die sie heute ist, und versetzt sie in die
Lage, ihren immens wichtigen Dienst in unserer und für unsere Gesellschaft zu
leisten. Zu diesem Anspruch gehört es auch, genau hinzuschauen – nach innen
und nach außen. Letzteres gilt insbesondere auch für die parlamentarische
Kontrolle. Es ist daher stets notwendig, dass eine öffentliche Diskussion über
mutmaßlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen auch parlamentarisch
Widerhall findet. Insbesondere die ausschnittsweise mit Videos dokumentierten Fälle
(vgl. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/polizeigewalt-125.html) werden
gerade noch aufgeklärt. Davon unabhängig stellt sich jedoch immer die
grundsätzliche Frage, wie wirksam die Polizei in der Ausübung ihrer Befugnisse
kontrolliert wird. Die fragestellende Fraktion nimmt dies zum Anlass, folgende
Fragen an die Bundesregierung zu richten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Studien zu rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Schlüsse zog und zieht sie, falls
vorhanden, aus deren Ergebnissen?
2. Liegen der Bundesregierung aktuelle Kenntnisse über Zahlen von im
Polizeieinsatz verletzten und getöteten Personen vor, und wenn ja, um wie
viele Personen handelt es sich, wie viele der im Einsatz getöteten Personen
waren selber Polizeiangehörige, und wie viele Tötungen betrafen andere
Menschen und erfolgten durch Polizeiangehörige?
3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit Opferberatungsstellen und
Betroffenenvertretungen, die sich dem Thema rechtswidrige Polizeigewalt
und Rassismus in Polizeibehörden widmen, und wenn ja, mit welchen, und
auf welche Weise?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22658
19. Wahlperiode 17.09.2020
4. Wie viele Fälle mutmaßlicher rechtswidriger Polizeigewalt wurden dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in den letzten drei
Jahren durch sogenannte Meldungen wichtiger Ereignisse durch die
Polizei („WE-Meldungen“) bekannt, und wie viele davon, welcher Art und zu
welchem Zeitpunkt sind auch dem Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat Horst Seehofer selbst zur Kenntnis gegeben worden?
5. Über welche Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt wurde
der Bundesinnenminister in den letzten drei Jahren von seinem Haus
explizit unterrichtet und mit welcher Folge?
6. Zu welchen Fällen von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt hat es in
den vergangenen drei Jahren einen Austausch mit der Führungsebene der
jeweiligen Polizei (bzw. dem bzw. der jeweiligen Polizeipräsidenten oder
Polizeipräsidentin) gegeben (in welcher Form, und mit welchem
Ergebnis)?
7. Registrieren Stellen des Bundes (gegebenenfalls systematisch) Berichte
über mutmaßliche rechtswidrige Polizeigewalt, beispielsweise in der
Presse, und werten diese aus, und wenn ja, welche Stellen?
8. Inwiefern hält es die Bundesregierung für relevant, über einzelne Fälle von
(gegebenenfalls mutmaßlicher) rechtswidriger Polizeigewalt zeitnah
unterrichtet zu sein, und welche organisatorischen Vorkehrungen gewährleisten,
dass entsprechende Informationen der Länder auch den Bund erreichen?
9. Wie viele Fälle von mutmaßlich rechtswidrigen Gewaltanwendungen von
Polizistinnen und Polizisten der Polizeibehörden des Bundes (inklusive
Zollkriminalamt [ZKA] und Hauptzollämter) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren angezeigt (bitte nach
Jahren und Bundesbehörden aufgliedern)?
10. Wie viele der gemäß Frage 9 angezeigten Polizistinnen und Polizisten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend angeklagt?
11. Wie viele der gemäß Frage 9 angezeigten Polizistinnen und Polizisten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin entsprechend
verurteilt?
12. Wie viele Fälle von mutmaßlich rechtswidrigen Gewalthandlungen von
Polizistinnen und Polizisten der Polizeibehörden des Bundes wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren ohne
Anzeige strafrechtlich verfolgt, und mit welchem Ergebnis?
13. Wie viele Fälle von polizeilichem Fehlverhalten gegenüber Bürgerinnen
und Bürgern wurden in den vergangenen drei Jahren bei den
Polizeibehörden des Bundes intern gemeldet?
a) Wie sind diese Meldungen behandelt und sind sie aufgeklärt worden,
und wenn ja, wie?
b) Wie viele dieser Fälle wurden letztlich Gegenstand von polizeilichen
Ermittlungen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Art des
Fehlverhaltens, Jahren, Bundesbehörde und Folgen der Meldung
aufgliedern)?
14. Zieht die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung in Betracht,
bei der Aufnahme von Anzeigen die Opferperspektive stärker zu
berücksichtigen, und wenn ja, wie?
a) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aktuell die
Einschätzung der Opfer, ob der Täter bzw. die Täterin aufgrund eines
rassistischen, antisemitischen, sexistischen, homophoben,
transfeindlichen oder anderen menschenverachtenden Motivs gehandelt haben
könnte, berücksichtigt?
Falls nein, warum nicht?
b) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundespolizei in
Betracht gezogen, nach dem Vorbild Spaniens (siehe dazu Spain’s
Comprehensive Strategy against Racism, Racial Discrimination,
Xenophobia and Related Intolerance) bei der Bekämpfung und Strafverfolgung
von Hasskriminalität vorzugehen und Indikatoren, die Hasskriminalität
anzeigen (wie unter anderem die Zugehörigkeit eines Opfers zu einer
Minderheit) in Polizeiprotokollen zu berücksichtigen (vgl. https://fra.eu
ropa.eu/en/promising-practices/action-protocol-security-forces-hate-cri
mes-and-behaviours-breaching-legal), und wenn ja, auf welche Weise?
15. Welche Rolle spielen im Kontext von Anzeigen wegen mutmaßlich
rechtswidriger Gewaltanwendung durch die Polizei und der hier nach wie vor
sehr niedrigen Quote derjenigen Fälle, in denen es tatsächlich zu einer
Anklage kommt (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/pol
izeigewalt-beschwerdestelle-unabhaengig-polizeieinsaetze-politik-krimino
loge), nach Einschätzung der Bundesregierung Beweisprobleme und
insbesondere Probleme bei der Identifizierung einzelner Angehöriger der
Bundespolizei?
16. Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwendung von
Videound/oder Tonmitschnitten aus sogenannten Bodycams nach den bisherigen
Erfahrungen seit deren Einführung bei der Bundespolizei zur
Dokumentation von Fehlverhalten von Polizisten und Polizistinnen und als
Beweismittel in strafrechtliche Verfahren gegen Polizistinnen und Polizisten einen
Mehrwert leisten (bitte mit Begründung)?
Berlin, den 8. September 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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