Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut Medienberichten (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/ex-us-verteidigungsminister-im-direktorium-cia-investmentarm-steigt-bei-morpheus-space-in-dresden-ein/26129728.html, https://www.mdr.de/nachrichten/wirtschaft/cia-naher-us-investor-steigt-bei-dresdner-start-up-ein-100.html) hat das US-Unternehmen In-Q-Tel (IQT) jüngst eine Beteiligung in nichtgenannter Höhe an dem Dresdner Satellitentechnologie-Start-up Morpheus Space, spezialisiert auf Ionenstrahlantriebe und die Steuerung von Nanosatelliten, erworben, in dessen Rahmen Richard V. Spencer, bis Ende 2019 unter US-Präsident Donald Trump Marineminister und im Juli 2019 interimsweise ebenfalls US-Verteidigungsminister, zudem in das Direktorium des Technologieunternehmens berufen wurde. In-Q-Tel gilt als Investment-Arm, wahlweise auch Wagniskapitalabteilung des US-Geheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA) und wird diesen Berichten zufolge aus dem Haushalt der CIA finanziert. Auch sei das Investment bei Morpheus Space bereits die dritte Beteiligung dieses speziellen US-Fonds in Deutschland.
Laut Firmenwebsite (https://www.iqt.org/) wurde das US-Unternehmen 1999 von der oder in enger Verbindung zur CIA gegründet, um den Zugang der US-Geheimdienste zu innovativen Technologien aus der Start-Up-Community sicherzustellen. Heute gehören demzufolge neben der CIA auch die National Security Agency (NSA), das US-Verteidigungsministerium sowie weitere Einrichtungen aus dem US-Geheimdienste- und US-Verteidigungsapparat zu den Partnern von In-Q-Tel. Die Wirtschaftswoche berichtet darüber hinaus unter dem Titel „Ruf des Geldes“ (Nr. 30, 17. Juli 2020), das US-Unternehmen habe „neuerdings einen Mitarbeiter in Stuttgart stationiert, um für die Spione interessante Jungunternehmen zu finden“. Zugleich wird in diesem Bericht auf weitere staatliche Akteure aus den USA verwiesen, die ebenfalls auf Erwerb von oder Beteiligungen an Technologieunternehmen ausgerichtet sind, die aus hiesiger Spitzenforschung entstanden sind.
Fragen und Antworten12
Besitzt die Bundesregierung generelle Erkenntnisse über das US-Unternehmen In-Q-Tel, und wenn ja, a) welche Rechtsform liegt dem Unternehmen zugrunde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche vertraglichen oder sonstigen Beziehungen bestehen zur US-Regierung bzw. zu Einrichtungen der US-Regierung; b) wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapitaleigner und/oder Kapitalgeber des Unternehmens; c) in welcher Höhe hält die CIA nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus dem Haushalt der CIA in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; d) in welcher Höhe halten welche weiteren US-Nachrichtendienste nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus den Haushalten dieser US-Nachrichtendienste in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; e) in welcher Höhe hält das US-Verteidigungsministerium nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus dem Haushalt des US-Verteidigungsministeriums in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; f) wie lautete nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens in den letzten fünf Geschäftsjahren in US-Dollar, und in welcher Höhe wurden im entsprechenden Zeitraum Investitionen zur Beteiligung an Unternehmen weltweit getätigt; g) in welcher Höhe hält das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem US-Unternehmen Palantir Technologies, und wie hoch wird dieser Anteil aktuell vor dem Hintergrund des beabsichtigten Börsengangs von Palantir in US-Dollar bewertet; h) in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erworbene Beteiligungen des Unternehmens bislang dazu genutzt, um entsprechende Technologietransfers für die US-Geheimdienste nutzbar zu machen?
In-Q-Tel ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als CIA-Investmentunternehmen bekannt, welches Risikokapital an junge Unternehmen, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie, vergibt. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse zu In-Q-Tel vor, die über offen verfügbare Informationen hinausgehen.
Besitzt die Bundesregierung spezielle Erkenntnisse über die Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in Deutschland, und wenn ja, a) hat das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Geschäftssitz in Deutschland oder in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und wenn ja, unter welcher Bezeichnung, und wo genau;
Das Unternehmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Geschäftssitz in Deutschland. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem US-Unternehmen In-Q-Tel vor, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen.
b) unterhält das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter oder Kontaktpersonen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der USA bzw. in Vertretungen von US-Unternehmungen oder US-Kooperationen in Deutschland, und wenn ja, wo genau, in welcher Form, und in welcher Anzahl;
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
c) wird die Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seiner Tätigkeit in den Aufgabengebieten Spionage- und Proliferationsabwehr (Informationsbeschaffung in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft durch einen ausländischen Nachrichtendienst) sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz (Ausforschung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch einen ausländischen Nachrichtendienst mit dem Ziel der Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage zur technologischen Fortentwicklung einer fremden Volkswirtschaft) erfasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Das BfV ist gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes grundsätzlich zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in Deutschland. Um diesen Auftrag zu erfüllen, ist es erforderlich, Wirtschaftsspionageaktivitäten zum Zwecke des illegalen Wissens- und Technologietransfers sowie strategische Investitionen fremder Staaten strukturiert zu bearbeiten. Innovative Technologien stehen im Fokus des Interesses anderer Staaten. Hier können im Wettlauf um technologischen Vorsprung auch ausländische Nachrichtendienste aktiv werden. Das BfV geht insoweit jedem Hinweis nach.
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von In-Q-Tel an dem Dresdner Start-up Morpheus Space, und wenn ja, a) in welcher Höhe, und wann erfolgte die Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung;
Die Frage berührt verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zur Höhe der Beteiligung als „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie kann dort eingesehen werden.*
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Beteiligung informiert, und/oder hat sie dieser zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht;
Die Bundesregierung wurde im Vorfeld nicht über die Beteiligung informiert. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob der Erwerb eine Investitionsprüfung im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung auslösen kann.
c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte Geschäftstätigkeit von Morpheus Space, und inwiefern ist diese (real oder potentiell) sicherheitsrelevant;
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen.
d) in welcher Höhe insgesamt erhielt Morpheus Space bis zum jetzigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Gelder aus Maßnahmen zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und des Landes Sachsen, beispielsweise aus Mitteln des Exist-Förderprogramms der Bundesregierung oder des Gründerpreises des Freistaates Sachsen?
Morpheus Space hat beim sächsischen Gründerpreis zweimal 10.000 Euro gewonnen (jeweils einmal 2019 und einmal 2020). Weiterhin hat das Unternehmen 9.000 Euro über die Sächsische Aufbaubank aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes in Anspruch genommen. Im Rahmen des Programms EXIST-Forschungstransfer ist das Ausgründungsvorhaben (Förderphase 1) an der TU Dresden im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zum 31. August 2020 mit 1.029.722 Euro gefördert worden. Morpheus Space wird jetzt in der Förderphase 2 des EXIST-Forschungstransfer mit 180.000 Euro gefördert.
Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von In-Q-Tel an weiteren Technologieunternehmen aus Deutschland, und wenn ja, a) in welcher Höhe und wann erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung Beteiligungen an welchen weiteren Technologieunternehmen im Einzelnen; b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über diese Beteiligungen informiert, und/oder hat sie diesen zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht; c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte Geschäftstätigkeit dieser Technologieunternehmen, und inwiefern ist diese jeweils (real oder potentiell) sicherheitsrelevant; d) in welcher Höhe insgesamt erhielten diese Technologieunternehmen zuvor und bis zum jetzigen Zeitpunkt öffentliche Gelder aus Maßnahmen zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und der Länder?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Investitionsprüfungen keine konkreten Erkenntnisse über die Beteiligung von In-Q-Tel an weiteren Technologieunternehmen aus Deutschland, die über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehen.
Unterhalten die folgenden deutschen Sicherheitsbehörden und Einrichtungen Geschäfts-, Kooperations- oder sonstige Austauschbeziehungen zu In-Q-Tel, und wenn ja, in welcher Form, a) der Bundenachrichtendienst (BND); b) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV); c) die Bundeswehr (BW); d) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); e) die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie bewertet das Bundeskanzleramt die Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in Deutschland, und welche Maßnahmen gedenkt es gegebenenfalls zu ergreifen in Hinsicht a) auf eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit eines befreundeten Staates in Deutschland? b) auf das nach Ansicht der Fragesteller mögliche Abschöpfen von Zukunftstechnologien, beispielsweise aus dem Bereich der Raumfahrttechnik, durch einen befreundeten Staat aus Deutschland? c) auf eine nach Ansicht der Fragesteller im Nachhinein fehlgeleitete, aus öffentlichen Geldern gespeiste Technologie- und Forschungspolitik?
Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.
Wie bewertet das Bundeskanzleramt generell die Tätigkeit von Technologie-Investmentfonds und Technologie-Wagniskapitalgesellschaften in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert werden? a) Welche weiteren US-amerikanischen Gesellschaften wie beispielsweise die Space Development Agency (SDA) sowie die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus dem Bereich des US-Verteidigungsministeriums sind nach Kenntnis des Bundeskanzleramts gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und in welcher Höhe und wann erfolgten Beteiligungen an welchen Technologieunternehmen aus Deutschland durch diese? b) Welche weiteren Gesellschaften aus Drittstaaten wie beispielsweise aus China, Russland, Iran, Pakistan und der Türkei sind nach Kenntnis des Bundeskanzleramts gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und in welcher Höhe und wann erfolgten Beteiligungen an welchen Technologieunternehmen aus Deutschland durch diese?
Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.