[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero
Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22768 –
Afrikanische Schweinepest in Deutschland und Auswirkungen auf den Handel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen. In den
letzten Jahren näherte sich die Seuche immer mehr der östlichen deutschen
Grenze. Nachdem in Osteuropa und in Asien massive Verluste an Hausschweinen
zu verzeichnen sind, wurden in Deutschland Krisenstäbe auf verschiedenen
Ebenen zur Koordinierung der Seuchenbekämpfung eingerichtet (
https://de.re
uters.com/article/deutschland-schweinepest-idDEKBN2611SB;
https://www.fl
eischwirtschaft.de/politik/nachrichten/Bundeslandwirtschaftsministerium-Nati
onaler-Krisenstab-aktiviert-42835?crefresh=1).
Die Schweinehalter befürchten einen massiven Einbruch des Exportgeschäftes
mit Schweinefleisch und Schweineteilen. Während der innereuropäische
Handel von Schweinefleisch durch Regionalisierungsvereinbarungen stabil
gehalten werden kann, wird der Handel mit Drittländern durch einen Handelsstopp
bedroht (
https://www.fleischwirtschaft.de/wirtschaft/nachrichten/ASP-Ausbru
ch-Probleme-im-Export-nach-Polen-42833).
1. Wie viele Tests wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf das
Vorliegen von Afrikanischer Schweinepest in den vergangenen fünf Jahren
jeweils durchgeführt, und wie haben sich die Testkapazitäten,
insbesondere seit Ausbruch der Corona-Krise, verändert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren von 2017 bis 2020
(Stand: 30. Juni 2020) insgesamt 152.747 Wildschweine auf das Vorliegen der
Afrikanischen Schweinepest (ASP) untersucht. Auf die nachfolgende Tabelle
wird verwiesen.
Jahr Verendet aufgefundene
Wildschweine
„krank“ erlegte
Wildschweine (klinisch,
pathologisch-anatomische
Auffälligkeiten)
Sonstige Untersuchung
(z. B. gesund erlegt oder
verunfallte Wildschweine)
2017 806 254 26.827
2018 2.833 701 40.937
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24087
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr Verendet aufgefundene
Wildschweine
„krank“ erlegte
Wildschweine (klinisch,
pathologisch-anatomische
Auffälligkeiten)
Sonstige Untersuchung
(z. B. gesund erlegt oder
verunfallte Wildschweine)
2019 1.862 539 50.606
2020 (bis 30.06.) 1.165 433 25.784
Daneben werden auch Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht, die im
Rahmen der Überwachung auf klassische Schweinepest (KSP) von den
zuständigen Behörden der Länder entnommen werden. Insbesondere werden
Schweine risikobasiert in Auslauf- und Freilandhaltungen beprobt.
Die von den zuständigen Behörden in den Ländern durchgeführten
Untersuchungen auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest richten sich nach
den Vorgaben der Schweinepest-Monitoring-Verordnung*. ASP-
Untersuchungen werden bei verendet aufgefundenen, krank erlegten oder verunfallten oder
gesund erlegten Wildschweinen durchgeführt.
Teile der Laborkapazitäten der Veterinär-Untersuchungsämter der Länder
wurden seit Auftreten der COVID-19-Pandemie in Deutschland aufgrund der
aufgetretenen Untersuchungsengpässe nach Bedarf auch für die Untersuchung von
SARS-CoV-2 Infektionen bei der Bevölkerung eingesetzt. Die Veterinär-
Untersuchungsämter sind weiterhin bereit, wenn erforderlich und sofern es ihre
Kapazitäten – insbesondere im Rahmen der Eindämmung der ASP – erlauben,
ihren Beitrag bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu leisten.
Im Bereich der Bundeswehr werden nur Proben von Wildschweinen aus
Liegenschaften und Übungsplätzen der Bundeswehr auf die Afrikanische
Schweinepest untersucht. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 3.541
Wildschweine auf das Virus der ASP untersucht. Der Jahresdurchschnitt lag in
den Jahren 2015 bis 2018 bei jeweils 654 Wildschweinen, im Jahr 2019 wurden
Proben von 925 Wildschweinen untersucht. Durch die Corona-Krise ergaben
sich bei der Bundeswehr keine Einschränkungen bei den Untersuchungszahlen.
Es handelt sich um ein rein veterinärmedizinisches Labor, daher besteht keine
Konkurrenz um Gerätekapazitäten.
2. In welchem Umfang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Laborkapazitäten zur Identifizierung von Coronaviren und Viren der
Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Laborkapazitäten zur Testung
auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bis zur 39.
Kalenderwoche des Jahres 2020 auf eine maximale wöchentliche Kapazität zur
Untersuchung von rund 1,5 Millionen Proben ausgeweitet. Die aktuellen
Testkapazitäten können jeweils mittwochs in den Lageberichten des Robert-Koch-
Instituts eingesehen werden (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartig
es_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html).
Die veterinärmedizinischen Labore in den Ländern stehen auch zur
Untersuchung auf das SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Übernahme von
Untersuchungen zu COVID-19 in Veterinärlaboratorien folgt den Grundsätzen in dem
Dokument „Veterinary Laboratory Support to the Public Health Response for CO-
VID-19“ der Weltorganisation für Tiergesundheit. Nach Kenntnis der
Bundesregierung werden Untersuchungen auf das Virus der Afrikanischen
Schweinepest prioritär behandelt gegenüber Untersuchungen auf andere Tierseuchen, die
* Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest
bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV)
zum Beispiel im Rahmen der Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“
vorgesehen sind. Diese Priorisierung steht im Einklang mit der diesbezüglich
geäußerten Auffassung der Europäischen Kommission (KOM).
Im Bereich der Bundeswehr erfolgen Untersuchungen zur Identifizierung von
Corona-Viren derzeit in vier Bundeswehrkrankenhäusern (Koblenz, Berlin,
Hamburg, Ulm) und in drei Instituten: Institut für Mikrobiologie in München
sowie jeweils Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Kiel
(Außenstelle Berlin) und in München. Täglich können bis zu 1.250 PCR-
Untersuchungen auf Corona-Viren durchgeführt werden.
Im Bereich der Bundeswehr werden seit dem Jahr 2012 Untersuchungen zur
ASP durchgeführt, dies geschieht derzeit ausschließlich am Zentralen Institut
des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) in Kiel als dem
Schwerpunktinstitut für die Tierseuchendiagnostik.
In Rahmen der Routineuntersuchungen können am ZInstSanBw Kiel derzeit
täglich Wildschweinproben von etwa 100 Tieren auf das Virus der ASP
untersucht werden.
Eine Übersicht über die ASP-Laborkapazitäten der Länder kann der Anlage 1
zu Frage 2 entnommen werden.
3. Wie viele Testergebnisse fielen seit dem erstmaligen Auftreten der
Afrikanischen Schweinepest auf deutschem Boden positiv aus, und auf wie
viele infizierte Tiere verteilen sich die Tests?
Bis zum 03. November 2020 wurden 124 Fälle der Afrikanischen Schweinpest
bei Wildschweinen bestätigt. (123 in Brandenburg und ein Fall in Sachsen)Hier
handelt es sich um Fälle auf Einzeltierbasis. Die korrespondierenden Proben
am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Nationales Referenzlabor für Afrikanische
Schweinepest, zum Teil Teilproben (Organmaterial, DNA, Bluttupfer), wurden
in mindestens drei unabhängigen Tests zum Nachweis von ASPV-Genomen
untersucht (real-time PCR). Ausgewählte Proben wurden zudem in
Virusisolierungen (am FLI) und in Antikörperdetektionstests untersucht.
4. Welche verschiedenen Arten von Abwehrzäunen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in den
nun betroffenen Landkreisen aufgestellt (bitte die einzelnen Arten von
Zäunen (mobil/dauerhaft und Höhenmaß) sowie die Unterscheidung
eines elektrischen von einem nichtelektrischen Zaun aufstellen)?
In den von der ASP besonders betroffenen Landkreisen im Bundesland
Brandenburg werden zurzeit Wildschutzzäune in drei strategisch relevanten
Standorten errichtet:
a) im sogenannten Kerngebiet mit einem Radius von ca. 3 km um die
Fundstelle der ASP-positiven Wildschweine,
b) in der sogenannten Weißen Zone, ein Gürtel von ca. 5 km Breite um das
Kerngebiet,
c) entlang der deutsch-polnischen Grenze.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von den betroffenen Landkreisen
sowohl elektrische als auch feste nicht elektrische Wildschutzzäune errichtet.
Bei Letzteren handelt es sich in der Regel um 1,5m Knotengeflecht-
Drahtzäune, davon ca. 1,4 bis 1,5m oberirdisch mit Unterwühlschutz.
Unverzüglich nach der Feststellung der Seuche bei Wildschweinen wurde zur
Abgrenzung eines Kerngebietes ein mobiler Elektrozaun errichtet. Diese
mobilen Elektrozäune werden im Zusammenhang mit der Abgrenzung einer
„weißen Zone“ durch feste Zäune ersetzt. Die Errichtung einer weißen Zone um das
Kerngebiet ist einer der Maßnahmen die als Ergebnis der Bereisung durch ein
Expertenteam der EU (EU Veterinary Emergency-Team) von den
brandenburgischen Behörden ergriffen werden. Darüber hinaus wurden weitere
Empfehlungen zur Verbesserung der Koordinierung der Maßnahmen wie z. B. der
Kadaversuche umgesetzt.
Nach der Feststellung der ASP am 31. Oktober 2020 in Sachsen wurden dort
ebenso wie in Brandenburg die nach geltendem Recht zu ergreifenden
Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Da die epidemiologischen Ermittlungen noch
laufen, konnten noch nicht alle Details bezüglich des Zaunbaus festgelegt
werden.
5. Anhand welcher wildbiologischen Erkenntnisse orientierte sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung und Auswahl der
Abwehrzäune, die zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in den nun
betroffenen Landkreisen „Oder-Spree“ und „Spree-Neiße“ aufgestellt
wurden?
Grundsätzlich wurde von der Bundesregierung empfohlen, solche Zäune zu
verwenden, die die Bewegungen von Wildschweinen zwischen infizierten und
nicht infizierten Gebieten unterbinden, um die Verbreitung der Seuche effektiv
zu verhindern. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden
Zäune für Wildschweine undurchlässig sind. Zentrales Kriterium ist dabei eine
ausreichende Festigkeit des Zaunes und eine Sicherung vor Untergrabung
durch die Wildschweine. Der konkrete Erwägungsprozess wurde daraufhin
durch das Land Brandenburg und die betroffenen Landkreise vorgenommen.
6. An welchen Stellen und auf wie vielen Kilometern wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung gleiche oder andere Abwehrzäune zur Abwehr
der Afrikanischen Schweinepest aufgestellt?
Eine Übersicht über die von den Ländern errichteten Wildschutzzäune zur
Abwehr der Afrikanischen Schweinepest, mit Ausnahme von Brandenburg und
Sachsen, wo die Errichtung der Zäune noch nicht abgeschlossen wurde, kann
der Anlage 2 zu Frage 6 entnommen werden.
7. Wer kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung die Abwehrzäune
auf Standfestigkeit, Beschädigungen, wie z. B. offene Stellen, und deren
elektrische Funktionsfähigkeit?
Diese Maßnahmen liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder.
8. In welcher Zeit und mit welchen Arten von Zäunen wird nach Kenntnis
der Bundesregierung der Sperrbezirk errichtet, der die Afrikanische
Schweinepest in den betroffenen Landkreisen „Oder-Spree“ und „Spree-
Neiße“ isolieren soll?
Bei der Bekämpfung der ASP werden gemäß Schweinepest-Verordnung* je
nachdem, ob die Tierseuche bei wildlebenden Wildschweinen oder in einem
schweinehaltenden Betrieb festgestellt wird, verschiedene Arten von
Restriktionszonen festgelegt, um risikobasiert, verhältnismäßig und effektiv gegen die
ASP vorgehen zu können.
Die Einrichtung eines Sperrbezirkes (Mindestradius 3 km) um den
Ausbruchsbestand und eines Beobachtungsgebietes (Mindestradius 10 km) als ein Gurt
um den Sperrbezirk sind beim Ausbruch der Seuche in einem
Hausschweinebestand festzulegen. Bei der Feststellung der Seuche bei Wildschweinen sind
Restriktionszonen einzurichten: ein gefährdetes Gebiet (Mindestradius
grundsätzlich 15 km) um die Fund- oder Abschussstelle und eine Pufferzone
(Mindestradius grundsätzlich 30 km) als Gurt um das gefährdete Gebiet. In einem
kleineren Radius um die Fund- oder Abschussstelle kann die zuständige
Behörde ein Kerngebiet als Teil des gefährdeten Gebietes einrichten. Die Einrichtung
eines Sperrbezirkes ist also in jetzigem Stadium nicht vorgesehen, da die
Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen und nicht bei Hausschweinen
festgestellt wurde.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden zur Begrenzung der festgelegten
Kerngebiete Elektro- und feste Knotengeflechtzäune errichtet. Da das
Seuchengeschehen sehr dynamisch sein kann, werden grundsätzlich zur Umzäunung
des Kerngebietes zunächst Elektrozäune eingesetzt, weil diese Art von Zäunen
schnell errichtet und bei eventuellen Erweiterungen des Kerngebietes schnell
umgezogen werden können. Nach Stabilisierung der geografischen
Ausdehnung des Seuchengeschehens werden die Elektrozäune durch festen Zäune
ersetzt.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
9. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das technische Hilfswerk oder
die Bundeswehr zur Errichtung von Sperrbezirken herangezogen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung war das Technische Hilfswerk (THW) bei
der Errichtung von Zäunen zur Abgrenzung der Restriktionszonen nicht
beteiligt.
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gab es seit Dezember 2019
folgende THW-Einsätze:
Im Oktober 2020 unterstützten Fachberater des THW die Landkreise Oder-
Spree und Frankfurt (Oder) sowie die technische Einsatzleitung des Landes
Brandenburg. Zudem kam es in Brandenburg im Oktober 2020 zu einem THW-
Einsatz beim Aufbau und bei der Gestellung von Mastkraftwagen zur
Verbesserung des BOS-Funks bei der Fallwildsuche sowie zu mehreren Einsätzen zur
Unterstützung bei der Erkundung und Absuche nach Fallwild. Im September
2020 hat das THW auf Anforderung des Landkreises Oder-Spree bei der
Flächensuche nach Kadavern und deren Verladung sowie den Freistaat Sachsen
beim Transport von Zaunmaterial unterstützt. Von Februar bis März 2020
unterstützte das THW zudem den Freistaat Sachsen bei der Errichtung einer 115
km langen Schwarzwildbarriere an der Grenze zwischen Sachsen und Polen.
* Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2020 (BGBl. I S. 1605),
Am 23. Dezember 2019 hat das THW die Stadt Frankfurt (Oder) beim Aufbau
eines Wild-Elektrozauns unterstützt.
Eine Heranziehung von Kräften der Bundeswehr zur Einrichtung von
Sperrbezirken ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht Gegenstand von Amtshilfeanträgen.
Die Bundeswehr unterstützt aktuell im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg
bei der Fallwildsuche.
10. Welche an Deutschland grenzenden Staaten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Abwehrzäune errichtet, und um welche Arten
von Abwehrzäunen handelt es sich da?
Die Erfahrungen der von ASP-betroffenen EU-Mitgliedstaaten bestätigen, dass
das Errichten von Wildschutzzäunen auf langen Strecken ein langwieriger
Prozess ist, der alle Staaten vor große Herausforderungen stellt. Es handelt sich
hier nicht nur um die besonderen rechtlichen und logistischen Aspekte, sondern
auch um die Auswahl einer für die effiziente und effektive
Seuchenbekämpfung bestens geeigneten Trasse. Signifikant für die Auswahl der Zauntrasse
sind die Ergebnisse der epidemiologischen Ermittlungen und die
wildbiologischen Daten aus den betroffenen Regionen.
Grundsätzlich werden Wildschutzzäune nicht durchgehend, sondern
insbesondere auf den für die Bewegungen der Wildschweinepopulation relevanten
Strecken errichtet. Aus diesen Gründen wurden von den Nachbarstaaten keine
durchgehenden Zäune gebaut.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende Staaten Zäune zur Abwehr
der ASP errichtet:
• Belgien: Sowohl Elektro- als auch permanente Zäune von 1,20 m oder 1,40
m Höhe, mit 1,80 m hohen Pfosten alle 2,5 m Entfernung, insgesamt etwa
300 km lang innerhalb und um das gefährdete Gebiet sowie abschnittsweise
an der Grenze zu Frankreich,
• Dänemark: permanente Doppelstabmattenzäune auf ca. 67 km an der
Grenze zu Deutschland, 1,5 m Höhe oberirdisch, 0,5 m unterirdisch,
• Luxemburg: permanente Wildschutzzäune mit Knotengitter abschnittsweise
an der Grenze zu Belgien,
• Frankreich: permanente Wildschutzzäune auf insgesamt ca. 120 km
abschnittsweise an der Grenze zu Belgien,
• Polen: Elektro- und permanente Wildschutzzäune Knotengeflecht mit einer
Höhe von 1,5 m sowie Nutzung der vorhandenen Zäune an relevanten
Fernschnellstraßen
• Tschechische Republik: elektrische und permanente Wildschutzzäune
ergänzt ebenso mit sogenannten Duftzäunen.
11. Auf welche Art und Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung
nach infizierten Wildschweinen im Sperrgebiet und um das Sperrgebiet
gesucht, und wer führt die Nachsuchen nach verendeten Wildschweinen
vor dem Hintergrund eines Jagdverbotes durch?
Die Suche nach infizierten Wildschweinen wird nach hiesiger Kenntnis in den
betroffenen Gebieten vom Personal der Landratsämter, der Forstverwaltung,
der Kommunen und der Bundeswehr durchgeführt. Unterstützt wird die
Fallwildsuche von Drohnentechnik, von speziellen Suchteams mit für die Suche
nach Wildschweinkadavern ausgebildeten Hunden sowie von Hubschraubern
mit Wärmebildkameras der Polizei.
12. Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest die Parameter „Zuwachsrate“,
„Reproduktionsrate“ und „Verdopplungszeit“, und wie lassen sich diese
Parameter anhand wildbiologischer Erkenntnisse quantifizieren?
Bezogen auf die Populationsentwicklung von Wildschweinen sind die Begriffe
„Zuwachsrate“ und „Reproduktionsrate“ praktisch synonym zu verwenden. Die
Zuwachsrate bei Wildschweinen liegt nach Angaben von Wissenschaftlern je
nach Lebensbedingungen, insbesondere Futterangebot und Klima, bei ca. 250
bis 350 Prozent bezogen auf den Grundbestand (Frühjahrsbestand). Daher
würde sich die Schwarzwildpopulation ohne jagdliche Eingriffe jedes Jahr mehr als
verdoppeln.
Sofern Zusammenhänge zwischen Populationsentwicklung der Wildschweine
und der Verbreitung des ASP Virus gemeint sind, liegen der Bundesregierung
hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor.
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestände an
Hausschweinen in den Landkreisen entlang der polnischen und
tschechischen Grenze und in den östlichen Bundesländern der Bundesrepublik?
In Mecklenburg-Vorpommern besitzt der Landkreis Vorpommern-Greifswald
eine Festlandsgrenze zur Republik Polen. Die Zahl der in diesem Landkreis
amtlich erfassten Schweinebetriebe mit mehr als 10 Tieren beläuft sich auf 44
Betriebe. Zuzüglich aller amtlich erfassten Kleinsthalter mit bis zu 10 Tieren
beläuft sich diese Zahl auf 319 Betriebe.
In Brandenburg sind in den Landkreisen entlang der polnischen Grenze von
den bereits festgelegten Restriktionszonen (Gefährdetes Gebiet und die
Pufferzone) 380 schweinehaltende Betriebe mit ca. 90.000 Schweinen betroffen.
In Sachsen werden in den Landkreisen entlang der polnischen Grenze ca.
38.300 Schweine und entlang der tschechischen Grenze ca. 319.700 gehalten.
In Bayern in den Landkreisen entlang der Grenze zu Tschechien werden ca.
180.000 Schweine gehalten.
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung
verschiedener Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest,
die zum deutsch-polnischen Ministertreffen am 21. Januar 2020
vereinbart wurden (
https://www.agrarheute.com/tier/schwein/asp-ministerium-
erweitert-schweinepest-verordnung-563908?content_hub=561647)?
a) Inwieweit wurde der Maßnahmenkatalog fertiggestellt, und welche
Maßnahmen daraus wurden im laufenden Jahr umgesetzt?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenarbeit mit der polnischen Seite gestaltete sich im Bereich des
Zaunbaus schwierig, da verschiedene Gremien und Behördenzweige in dem
Verfahren gehört werden mussten und Polen sich vorerst gegen einen Zaunbau
entschieden hat. Auf beiden Seiten wurde die Reduktion der
Wildschweinpopulation als eine wichtige Maßnahme erachtet. Hierzu wurde und wird auch
weiterhin unter anderem Fallenjagd und Einzeljagd betrieben. Um die
Bekämpfungsmaßnahmen auf beiden Seiten der Staatsgrenze zielorientiert zu
koordinieren und um auf der polnischen Seite die Errichtung von Wildschutzzäunen
zu fördern, werden von der Bundesregierung die Gespräche mit Polen sowohl
auf politischer als auch auf fachlicher Ebene mit Nachdruck fortgeführt.
b) War das Technische Hilfswerk bei der Errichtung von Zäunen in Polen
behilflich?
Das Technische Hilfswerk (THW) wurde nicht zur Errichtung von Zäunen in
Polen herangezogen. Bezüglich der Unterstützung des THW wird hier auch auf
die Antwort zur Frage 9 hingewiesen.
c) Welche Vereinbarungen wurden zur Zusammenarbeit in Wissenschaft
und Forschung mit Polen getroffen?
Auf Ebene der Nationalen Referenzlabore (NRL) besteht seit Jahren eine in die
internationale Forschungslandschaft eingebettete Zusammenarbeit. Derzeit
werden insbesondere die phylogenetischen Analysen der Virusstämme in enger
Kooperation durchgeführt. Das deutsche NRL, Friedrich-Loeffler-Institut, hat
Virusstämme aus Polen (National Veterinary Research Institute in Pulawy) zu
Vergleichs- und Validierungszwecken erhalten.
d) Welches Mittel zur Reduzierung der Wildschweinbestände wird aus
deutsch-polnischer Sicht favorisiert?
Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen.
15. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen
Importstopp für deutsches Schweinefleisch infolge des Ausbruchs der
Afrikanischen Schweinepest verhängt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mit Stand 21. Oktober 2020
folgende Drittländer Einfuhrbeschränkungen in Folge der Feststellung der ASP in
Deutschland verhängt: Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina,
Brasilien, VR China, Japan, Malaysia, Mexiko, Philippinen, Singapur,
Südafrika, Südkorea, Thailand und die Ukraine.
16. Mit welchen retournierten Mengen deutschen Schweinefleisches ist nach
Kenntnis der Bundesregierung infolge des Importstopps zu rechnen?
Den Bundesländern und relevanten Industrieverbänden wurden Informationen
zu Handelsbeschränkungen durch Drittländer, welche der Bundesregierung
aktiv mitgeteilt wurden, unverzüglich weitergeleitet. Dadurch konnte die
Abfertigung und Zertifizierung von betroffenen Sendungen seitens der Unternehmen
und der zuständigen Veterinärbehörden schnellstmöglich angepasst werden. Für
bestimmte, sich bereits vor der Feststellung der ASP in Deutschland unterwegs
befindliche Sendungen haben einzelne Drittländer Ausnahmeregelungen
festgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist folglich mit keinen großen
Mengen an retournierten Waren zu rechnen.
17. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung, vor dem
Hintergrund, dass auf Handelszertifikaten nun keine Freiheit von Schweinepest
mehr angegeben werden kann, dem De-facto-Exportstopp infolge des
Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest auf deutschem Boden
begegnen?
Aktuell sehen nur einige abgestimmte Veterinärzertifikate für den Export von
Schweinefleisch die Möglichkeit vor, nach dem Auftreten von ASP bei
Wildschweinen den Export aus freien Gebieten fortzusetzen. Basierend auf den
Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit, sollte der Export von
Schweinen und Schweinerzeugnissen nach der Feststellung der ASP aus freien
Regionen der betroffenen Länder möglich sein. Dafür muss die jeweilige
Region für mindestens 12 Monate frei von ASP-Fällen sein sowie weitere
epidemiologische Anforderungen erfüllen. Trotzdem wird dieses Prinzip der
Regionalisierung nicht automatisch von allen Ländern angewandt, sondern bedarf
weiterer Verhandlung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
18. Welche Mengen an Schweinefleisch haben die Länder, die einen
Importstopp für deutsches Schweinefleisch infolge des Ausbruchs der
Afrikanischen Schweinepest auf deutschen Boden verhängt haben, in den
vergangenen fünf Jahren jeweils importiert?
Die nachfolgende Übersicht gibt die in die in der Antwort zur Frage 15
genannten Drittstaaten in den Jahren 2015 bis 2019 und im ersten Halbjahr 2020 aus
Deutschland ausgeführten Mengen von Schweinefleisch und
Schweinefleischerzeugnissen (einschl. Schlachtnebenerzeugnissen vom Schwein) wieder.
Land 2015 2016 2017 2018 2019
1) 1-6/20201)
Tonnen
Argentinien 904,3 964,6 719,9 1.006,2 697,1 266,1
Australien 207,1 301,8 554,8 615,9 699,2 151,4
Bosnien-Herzegowina 4.222,4 4.072,2 4.143,3 3.706,5 3.694,6 1.181,5
Brasilien 16,4 13,7 11,6 7,8 15,6 8,4
China 368.197,0 557.944,2 346.121,5 354.228,4 573.019,2 364.693,7
Japan 15.140,3 25.473,5 31.264,1 34.213,1 37.694,4 13.844,1
Malaysia 6.469,0 7.878,5 7.286,6 7.772,7 5.406,0 2.686,8
Mexiko 10,4 2,7 10,2 554,7 188,6 0,8
Philippinen 49.599,2 60.394,3 67.688,7 68.049,0 35.615,4 7,9
Singapur 2.162,0 2.912,6 2.660,3 4.110,3 4.295,1 2.732,2
Südafrika 16.095,5 9.905,9 15.170,9 21.742,2 17.443,0 6.948,4
Südkorea 74.972,1 88.027,8 109.490,9 125.061,3 105.497,9 45.805,2
Ukraine 6.518,7 5.586,7 5.513,8 9.662,7 5.748,5 2.357,4
1) Vorläufig.
Quelle: Statistisches Bundesamt
19. Wie lange muss Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung frei
von Fällen der Afrikanischen Schweinepest sein, damit die vorgenannten
Länder den Import von deutschem Schweinefleisch wieder aufnehmen?
Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, die Anerkennung der
deutschen ASP-Regionalisierung durch die relevanten Drittländer zu erzielen und
dadurch den Export von Schweineerzeugnissen aus den ASP-freien Regionen
der Bundesrepublik baldmöglichst zu ermöglichen.
Zu welchem Zeitpunkt nach Erhalt des ASP-freien Status für die gesamte
Bundesrepublik gemäß dem Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation
für Tiergesundheit (OIE) und unter welchen Bedingungen eine
Wiederaufnahme des Handels erfolgen kann, ist von den Bedingungen der
Veterinärzertifikate sowie möglicher weiterer Anforderungen von Drittländern abhängig.
20. Welche Drittländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell
bedeutendsten Handelspartner Deutschlands auf dem Markt für
Schweinefleisch, und welche Mengen an Schweinefleisch haben die Länder in
den vergangenen fünf Jahren jeweils von Deutschland importiert (bitte
quantitativ und monetär je Drittland darstellen)?
Anlage 3 zu Frage 20 gibt die mengen- und wertmäßigen Exporte von
Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen (einschl.
Schlachtnebenerzeugnissen vom Schwein) in Drittländer in den Jahren 2015 bis 2019 und im ersten
Halbjahr 2020 wieder.
21. Welche Importquoten und Zölle für Schweinefleisch wurden mit den
vorgenannten Drittstaaten für die Jahre von 2015 bis 2025 vereinbart?
In der ersten Hälfte des Jahres 2020 wurden mehr als 90 Prozent des
Warenwertes des Schweinefleischs und der Schweinefleischerzeugnisse, die aus
Deutschland in Drittländer ausgeführt worden sind, in die Volksrepublik China,
die Republik Korea, Japan, die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die
Schweizerische Eidgenossenschaft exportiert. Vereinbarungen über
Importquoten und Zollsätze hat die Europäische Union mit Korea, Japan und der Schweiz
getroffen.
Die nachfolgende Übersicht gibt die Zollsätze und – soweit vorgesehen –
Importquoten wieder, die für die Einfuhr von gefrorenen, ganzen oder halben
Tierkörpern von Hausschweinen (KN-Code 0203 2199) in die genannten
Einfuhrländer erhoben werden.
Einfuhrland Zollsatz [Prozent]
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Korea 4,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Japan1 n. b. n. b. n. b. n. b. 2,2 1,9 1,7 1,4 1,2 0,9 0,7
Schweiz n. b. n. b. n. b. n. b. 43 CHF/100 kg
2
347 CHF/100 kg
1 Die angegebenen Zollsätze sind Näherungswerte; der anzuwendende Zollsatz wird nach der
Formel des EU-Japan-Abkommens ermittelt.
2 Für ein Kontingent, das jährlich vom Bundesamt für Landwirtschaft der Schweizerischen
Eidgenossenschaft festgelegt wird. Im Jahr 2019 betrug die Kontingentsmenge 8.498 Tonnen.
Quelle: Europäische Kommission
Die nachfolgende Übersicht gibt die Zollsätze und – soweit vorgesehen –
Importquoten wieder, die für die Einfuhr von gefrorenen, ganzen oder halben
Tierkörpern von Hausschweinen (KN-Code 0203 2199) in die Europäische Union
erhoben werden.
Ausfuhrland Zollsatz [Prozent]
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Korea 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0
Japan 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0
Schweiz 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
1 allgemein: 53,60 EUR / 100 kg; nichtpräferentielles Zollkontingent: 26,80 EUR / 100 kg
Zollsätze für andere Erzeugnisse des Schweinefleischsektors können
abweichen, liegen aber jeweils in einem Verhältnis, das sich an dem Handelswert
orientiert.
22. Mit welchen der vorgenannten Drittstaaten hat die Bundesregierung
ähnliche, wie die in der Europäischen Union bewährten,
Regionalisierungskonzepte vereinbart?
23. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
ähnliche, wie die in der Europäischen Union etablierten,
Regionalisierungskonzepte im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest auch
mit den vorgenannten Drittstaaten zur Anwendung kommen zu lassen?
24. Wie weit ist der aktuelle Verhandlungsstand der Bundesregierung zu
etwaigen Regionalisierungskonzepten mit den Handelspartnern
Volksrepublik China, Südkorea, Philippinen, Japan, Südafrika, Serbien, Ukraine,
Malaysia, Hongkong und Russland vorangeschritten?
25. Wann wurde seitens der Bundesregierung damit begonnen, Lösungen für
den Export von deutschem Schweinefleisch zu erarbeiten und zu
vereinbaren, für den Fall, dass der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest
in Deutschland einen Handelsstopp mit Drittländern nach sich zieht?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort
zu Frage 26 verwiesen.
26. Welche anderen, über Regionalisierungskonzepte hinausgehenden
Vereinbarungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
Drittländern als Handelspartner für deutsches Schweinefleisch getroffen, die
einen Krisenfall wie die „Afrikanische Schweinepest“ abdecken und
gleichzeitig die Handelsbeziehung sichern?
Das BMEL verhandelt seit Jahren sowohl auf fachlicher als auch auf politischer
Ebene über eine Regionalisierung mit relevanten Handelspartnern. So werden
bereits seit dem ersten ASP-Ausbruch in der EU im Jahr 2014 Verhandlungen
mit der Volksrepublik China auf fachlicher als auch auf politischer Ebene über
eine Regionalisierung geführt. Ebenso hat sich die Europäische Kommission
für eine Regionalisierung eingesetzt. Bisher sind insbesondere die asiatischen
Behörden auf die Vorschläge nicht eingegangen. Die Gespräche werden auf
politischer und fachlicher Ebene mit Nachdruck fortgesetzt. Das BMEL ist auch
mit der EU-Kommission im Austausch, die gezielt Drittländer anschreibt, um
die Regionalisierung einzufordern.
Die Bundesregierung hat unverzüglich nach der Feststellung der ASP in
Deutschland die wichtigen Handelspartner kontaktiert, und um Anerkennung
der ASP-Regionalisierung gebeten. So hat die Bundesregierung bereits
politische Gespräche mit der Republik Korea sowie der Volksrepublik China geführt
und konnte eine Fortsetzung der Verhandlungen auf Fachebene erreichen. Mit
Japan ist die Bundesregierung bereits auf Fachebene zur derzeitigen ASP
Situation im Gespräch.
Bei den Gesprächen geht es derzeit vor allem darum, das Vertrauen in das
deutsche Krisenmanagement zu erreichen, bevor eine konkrete Regionalisierung
greifbar wird.
Vor dem Hintergrund, dass es weder der Europäischen Kommission noch einem
EU-Mitgliedstaat in den vergangenen Jahren gelungen ist, eine Vereinbarung
zur Regionalisierung mit den genannten Ländern zu erreichen, ist mit sehr
schwierigen Verhandlungen zu rechnen, die aufwendige Risikobewertungen in
mehrstufigen Verfahren beinhalten.
Um den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, wird von
der Bundesregierung zudem mit Nachdruck daran gearbeitet, mit relevanten
Drittländern eine Ausnahme vom grundsätzlichen Einfuhrverbot für den Export
von bestimmten verarbeiteten Schweineerzeugnissen zu vereinbaren. Es
handelt sich hier um Erzeugnisse, die in Folge der Verarbeitung und Inaktivierung
des ASP-Virus, wie z. B. durch Wärmebehandlung und Drucksterilisation, kein
Risiko mehr zur Verbreitung der ASP darstellen.
27. Inwieweit stellen Futtermittel nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Verbreitungsweg für die Afrikanische Schweinepest dar?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher relativ wenige
Untersuchungen zur Überlebensfähigkeit von ASPV in Futtermitteln. Eine Studie von Dee
et al. (2018) simulierte den Transport von Futtermitteln aus Asien bzw. aus
Europa in die USA und stellte dabei fest, dass das ASPV unter den Bedingungen
des transatlantischen Transportes überleben würde, besonders in Sojaprodukten
und in unbehandelten Schweinedärmen. In der Folgestudie (Stoian et al., 2019)
wurde derselbe Versuchsaufbau verwendet und die Halbwertszeit des Virus in
diesen Futtermitteln bestimmt. Diese betrugen 9,6 bis 14,2 Tage. Es ist
allerdings anzumerken, dass die geprüften Futtermittel mit hohen Virusdosen
kontaminiert wurden.
Eine weitere experimentelle Studie aus dieser Forschergruppe ergab, dass
wiederholte geringe Expositionsmengen insbesondere in Wasser aber auch Futter
zu einer Infektion mit ASP führen können (Niederwerder et al., 2019). Kanada
hat ab Ende März 2019 neue Importbestimmungen für nicht-verarbeitetes
Getreide oder Ölsamen, sowie Futtermehle, die auf dieser Basis hergestellt
wurden, eingeführt. Dies betrifft Futtermittel, die aus Ländern stammen, in denen
in den letzten fünf Jahren ASP bei Haus- oder Wildschweinen aufgetreten ist.
Da in Lettland und Estland die meisten Ausbrüche bei Hausschweinen im
Sommer aufgetreten sind, wurde die Vermutung geäußert, dass dies mit der
Verfütterung von eventuell kontaminiertem Grünfutter zusammenhängt
(Olsevski et al., 2016). Die Verfütterung von frischem Grünfutter wurde deshalb
verboten. Auch Stroh darf nur verwendet werden, wenn es für mindestens sechs
Monate sicher gelagert wurde.
In dem von der KOM und den Mitgliedstaaten entwickelten Papier „Strategic
approach to the management of ASP for the EU“ (2019) wird ausgeführt, dass
das Risiko für Heu und Stroh, infektiöses ASP-Virus (ASPV) zu enthalten, als
gering eingestuft wird. Falls es als möglicherweise mit ASPV kontaminiert gilt,
sollte es nur nach vorheriger Behandlung oder Lagerung verfüttert werden. Die
Behandlung muss eine Inaktivierung von ASPV erreichen; es wird jedoch nicht
spezifiziert, wie dies erreicht werden kann. Die Lagerung für frisches Gras oder
Getreide sollte mindestens 30 Tage und für Stroh mindestens 90 Tage betragen
und sie muss außerhalb der Reichweite von Wildschweinen stattfinden.
In einer kürzlich publizierten experimentellen Studie (Fischer et al., 2020)
wurden vier verschiedene Getreidesorten (Weizen, Gerste, Roggen und Triticale)
sowie Mais und Erbsen mit infektiösem Blut kontaminiert und für mindestens
zwei Stunden bei Raumtemperatur getrocknet. Das ASPV-Genom konnte
danach zwar noch nachgewiesen werden, war aber kein infektiöses Virus mehr.
Daraus kann geschlossen werden, dass die Trocknung allein schon zu einer
Reduzierung der infektiösen Viruslast führt und somit das Risiko einer ASPV-
Übertragung über diese Feldfrüchte vermutlich gering ist. Die Getreideproben
(je 20 g im Doppelansatz) wiesen vor Beginn des Experiments eine
Feuchtigkeit von 11,5 bis 14,2 Prozent auf.
Werden Futtermittel bei ihrer Herstellung mit hohen Temperaturen behandelt,
wie z. B. bei der Pelletierung (
http://www.patent-de.com/20060810/DE600246
13T2.html), ist davon auszugehen, dass ASPV inaktiviert wird. Wie
Futtermittel dekontaminiert werden können, ist noch nicht im Detail bekannt.
Forschungsarbeiten werden derzeit dazu durchgeführt. Eine angemessene
Erhitzung (mehr als 70 Grad Celsius) führt in jedem Fall zur Virusinaktivierung.
In getrocknetem Schweineblut wurde in China infektiöses ASPV nachgewiesen
(Wen et al., 2019). Bei der Einfuhr von Blutprodukten (z. B. getrocknetes Blut)
ist davon auszugehen, dass der Erhitzungsprozess, der im Rahmen der
Herstellung von sprühgetrocknetem Blutplasma stattfindet, nicht immer ausreichen
könnte, um ASPV sicher zu inaktivieren, insbesondere, wenn das
Ausgangsmaterial in hohem Maße mit infektiösem ASPV behaftet ist.
Ergänzend wird auf die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-
Instituts zu ASP (Stand: Mai 2020) verwiesen:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_0
0030315/ASP_Risikobewertung_2020-05-25.pdf.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde von der KOM
beauftragt, eine Risikoeinschätzung zu Futter als mögliche Übertragungsquelle
für ASP-Viren zu erstellen.
Für die Einfuhr von Heu und Stroh gilt die Verordnung (EU) 134/2004. Danach
darf Heu und Stroh nur aus bestimmten Drittländern eingeführt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]