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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion

Verordnung der EU und nationale Regelung zur Kennzeichnung von Futtermitteln und Lebensmitteln als „gentechnisch verändert“, Einzelheiten zur „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung, Ausnahmeregelungen, Kennzeichnung von durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellten Zusatzstoffen sowie von Produkten von mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefütterten Tieren, Aufklärungskampagne

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

07.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/179019. 05. 2010

Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion

der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Mechthild Rawert, René Röspel, Michael Roth (Heringen), Kerstin Tack, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Leitbild moderner Verbraucherpolitik ist der gut informierte Verbraucher, der aus einem vielfältigen und transparenten Angebot bewusst auswählen und so den Markt mitgestalten kann. Die derzeitigen Regelungen zur Kennzeichnung tierischer Erzeugnisse stehen diesem Ziel entgegen. So lehnt die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Nutzung in der Nahrungsmittelproduktion ab. Dennoch werden gentechnisch veränderte Pflanzen in großem Stil in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt – ohne dass dies auf den entsprechenden tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eiern und Fleisch für Verbraucher zu erkennen ist. Zwar unterliegen Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen der europäischen Kennzeichnungspflicht – aber nicht die Erzeugnisse von damit gefütterten Tieren.

Die Kennzeichnungsregelungen der Europäischen Union (EU) sind lückenhaft: Nach geltendem Recht müssen Lebensmittel und Futtermittel als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden.

Keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen Milch, Eier, Fleisch und daraus gefertigte Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden sowie Enzyme, Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, aber selbst keine GVO mehr enthalten.

Mit der 2008 auf Initiative der SPD gegen den Widerstand von CDU/CSU geschaffenen neuen „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsregelung können in Deutschland auf freiwilliger Basis Lebensmittel gekennzeichnet werden, bei denen auch bei der Herstellung von Zusatzstoffen und Hilfsmittel auf Gentechnik verzichtet wurde. Zudem dürfen bei tierischen Erzeugnissen auch in der Fütterung keine gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt worden sein.

Damit bringt die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung mehr Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei den tierischen Erzeugnissen entwickelt sich derzeit insbesondere bei Milch ein wachsendes „Ohne Gentechnik“-Marktsegment. Immer mehr Hersteller steigen in dieses Marktsegment ein, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher es verstärkt nachfragen.

Diese freiwillige Kennzeichnung kann jedoch eine verpflichtende EU-weit geltende Kennzeichnung tierischer Erzeugnisse, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Fütterung eingesetzt wurden, nicht ersetzen.

Die Kennzeichnungsregelungen der EU müssen dahingehend verbessert werden, dass Transparenz und Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher Realität werden.

CDU, CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag eine „Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung)“ vereinbart, die eine „umfassende Verbrauchertransparenz“ schaffen soll. Bisher ist unklar, was diese Kennzeichnungspflicht genau erfassen soll. Deshalb überbieten sich zurzeit die Anbieter bzw. Anwender von gentechnisch veränderten Futtermitteln – die durch verbesserte Transparenz ihre wirtschaftlichen Interessen bedroht sehen – in Forderungen und Interpretationen, wie weit die Kennzeichnungspflicht gefasst werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Was genau soll der Begriff „Positivkennzeichnung“ bezeichnen? Was soll von dieser Kennzeichnung alles erfasst werden (bitte um detaillierte Auflistung)?

2

Welche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sollen bestehen? Aus welchen Gründen?

3

Soll auch der Einsatz von gentechnisch hergestellten Tierarzneimitteln oder Impfstoffen die Kennzeichnungspflicht auslösen?

4

Wie soll die korrekte Anwendung der Kennzeichnung überprüft werden? Welche zusätzlichen Kontrollen und Dokumentationssysteme werden notwendig?

5

Wie wird ausgeschlossen, dass Produkte, die nicht aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, keine GVO enthalten, nicht aus GVO gewonnen wurden und auch nicht mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, fälschlich als „genetisch verändert“ ausgewiesen werden?

6

Wie wird die Bereitschaft der Anbieter eingeschätzt, die Anwendung gentechnischer Herstellungsverfahren offenzulegen?

7

Welche gesetzlichen Grundlagen müssen ggf. geändert werden (auf EU-Ebene, in Deutschland), um die Anbieter zur Offenlegung ihrer gentechnischen Herstellungsverfahren zu verpflichten?

8

Wie genau soll die Kennzeichnung aussehen? Ist an eine differenzierte Darstellung gedacht? Werden Verbraucher erkennen und unterscheiden können, – ob bei einem Produkt gentechnisch veränderte Pflanzen in der Tierfütterung eingesetzt wurden, – ob das Produkt Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen oder Enzymen enthält, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden oder – ob das Produkt selbst gentechnisch verändert ist bzw. gentechnisch veränderte Anteile enthält?

9

Handelt es sich bei der Kennzeichnung von Produkten mit Zusatzstoffen, Vitaminen, Aromen und Enzymen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, nach derzeitiger Rechtslage verboten? Wenn nicht, warum wird nach Einschätzung der Bundesregierung diese Möglichkeit nicht genutzt?

10

Aus welchen Gründen wurden bei der seit April 2004 geltenden EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?

11

Wie haben sich damals die Anbieter/Anwender solcher Produkte zur Ausnahmeregelung positioniert?

12

Gibt es belastbare Berechnungen darüber, wie viel Prozent der Lebensmittel gekennzeichnet werden müssten, wenn Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, kennzeichnungspflichtig würden? Wenn ja, welche? Welche Produktgruppen sind in welchem Maße betroffen?

13

Ist die Kennzeichnung von Produkten, die von mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefütterten Tieren stammen, nach derzeitiger Rechtslage verboten? Wenn nicht, warum wird nach Einschätzung der Bundesregierung diese Möglichkeit nicht genutzt?

14

Aus welchen Gründen wurden bei der seit April 2004 geltenden EU-Kennzeichnungsregelung Erzeugnisse wie Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?

15

Wie haben sich damals Futtermittelanbieter, Anwender solcher Futtermittel sowie Lebensmittelhersteller und -handel zur Ausnahmeregelung für tierische Produkte positioniert?

16

Wie viel Prozent der auf dem Markt befindlichen Milch, Eier und Fleisch müssten gekennzeichnet werden, wenn Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, kennzeichnungspflichtig würden? Wie hoch ist der tatsächliche Anteil an gentechnisch verändertem Soja bzw. Mais in Futtermitteln mit Gentechnik-Kennzeichnung?

17

Welche Untersuchungen gibt es darüber, welche Informationen für eine umfassende Verbrauchertransparenz über Gentechnik in der LebensmittelErzeugung notwendig sind, und wie diese von Verbrauchern verstanden werden? Plant die Bundesregierung diese Fragen im Rahmen der Verbraucherforschung (verstärkt) untersuchen zu lassen?

18

Sind in Produkten, die die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung tragen, gentechnische Veränderungen nachweisbar? Ist zu erwarten, dass in solchen Produkten gentechnische Veränderungen nachweisbar sind?

19

Handelt es sich bei der Überschrift „Ohne Gentechnik: Wirklich?“ und der auf der Internetseite www.transgen.de darunter zu findenden Aussage „bei Fleisch, Milch und Eiern ist ein bisschen Gentechnik durchaus erlaubt“ um eine objektive Darstellung und für Verbraucher klare und eindeutig richtige Information über die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsregelung? Oder vermittelt diese Aussage möglicherweise den Eindruck, dass in mit „Ohne Gentechnik“ gekennzeichneter Milch, Eiern und Fleisch gentechnisch veränderte Organismen regelmäßig zu finden sind?

20

Handelt es sich bei der auf einer offiziellen Einladung der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie bzw. der Genius GmbH zum Hintergrundgespräch „Wahrheit und Klarheit bei der GVO-Kennzeichnung“ zu findenden Aussage: „Die freiwillige „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ist eine Irreführung des Verbrauchers, da die Verbrauchererwartung, ein Lebensmittel ohne Gentechnik zu kaufen, nicht erfüllt wird“, um eine objektive Darstellung und klare und eindeutig richtige Information über die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsregelung?

21

Erhalten die genannten Veranstalter öffentliche Mittel im Rahmen des Projekts des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Kommunikationsmanagement in der Biologischen Sicherheitsforschung“, und werden daraus möglicherweise solche Hintergrundgespräche finanziert?

22

Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die bereits zugesagte Aufklärungskampagne zur „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung starten?

23

Gibt es Erkenntnisse bzw. Untersuchungen darüber, wie viel Prozent der Verbraucher nicht wissen, dass Milch, Eier und Fleisch, die weder das Biosiegel noch die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung tragen, von Tieren stammen können, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden? Wenn nicht, wird die Bundesregierung diese Frage untersuchen lassen?

24

Was bedeutet es für Marktransparenz und Wahlfreiheit der Verbraucher, wenn die große Mehrheit der Verbraucher – die vor allem den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und deren Nutzung in der Nahrungsmittelproduktion ablehnen – wegen der fehlenden Kennzeichnung nicht erkennen können, wenn Milch, Eier oder Fleisch von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden?

25

Wie wird die Prozess- bzw. Positivkennzeichnung in anderen EU-Mitgliedsländern diskutiert?

26

Welche nationalen Kennzeichnungsregelungen zur Verbesserung der Transparenz für Verbraucher gibt es in anderen EU-Mitgliedsländern (wie z. B. „gentechnikfrei“ in Österreich)? Was haben sie mit der deutschen „Ohne Gentechnik“-Regelung gemeinsam, was unterscheidet sie, welche Marktbedeutung haben sie?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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