Fortführung des Programms Soziale Stadt
der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Caren Marks, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Bernd Scheelen, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Angesichts zunehmender sozialer Spaltungen in den Städten ist das Bund- Länder-Programm „Soziale Stadt“ ein unverzichtbares Instrument der Stadtentwicklungspolitik. Mit seinem ressortübergreifenden und beteiligungsorientierten Ansatz gelingt es, die Abwärtsspirale in benachteiligten Quartieren zu bremsen, die durch die Konzentration baulicher und infrastruktureller Mängel sowie oftmals nicht ausreichend koordinierter, quartiersbezogener sozialer Angebote, hoher Arbeitslosigkeit, geringem Bildungsstand und häufig einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten gekennzeichnet sind. Die Begleitforschung zeigt, dass vor allem die Kombination aus baulich-infrastrukturellen und sozial-integrativen Maßnahmen sowie die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes entscheidend zum Erfolg des Programms beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie wird die Bundesregierung den integrierten Ansatz aus baulich-investiven und sozial-integrativen Maßnahmen des Programms im Rahmen der Städtebauförderung fortsetzen und weiterentwickeln?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialräumlichen Spaltung (Segregation) in den Städten und Gemeinden allgemein und insbesondere in Städten, die vom wirtschaftlichen Wandel besonders betroffen sind, vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit den 2006 eingeführten Modellvorhaben im Bereich der Jugend- und Bildungspolitik, der lokalen Ökonomie sowie der Integration von Zuwanderern? Wird die Bundesregierung die Förderung von Modellvorhaben in Zukunft fortsetzen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bereiche Integration und Bildung (z. B. Schule als Stadtteilzentren/Netzwerkschulen/lokale Bildungslandschaften) stärker bei der Fortentwicklung des Programms berücksichtigt werden müssen – wie es die Evaluation des Programms „Soziale Stadt“ nahelegt? Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, und welche konkreten Pläne wird sie in diesen Bereichen umsetzen? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch tatsächlich bei den Bedürftigen ankommen und für sinnvolle Bildungsangebote genutzt werden?
Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die ressortübergreifende Kooperation insbesondere mit den Bundesministerien des Innern, für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Gesundheit zu vertiefen und in Programmen, z. B. der Gesundheitsförderung, Integration, Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktpolitik, Kriminalprävention, eine stärke Sozialraumorientierung, die an die Fördergebiete der „Sozialen Stadt“ anknüpft, zu verankern?
Welche Konsequenzen für das Programm „Soziale Stadt“ zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die die Wichtigkeit der kulturellen Bildung für Integration sowie emotionales, soziales und intellektuelles Lernen deutlich herausgehoben hat? In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diesen wichtigen Aspekt für Stadtteile mit sozialem Entwicklungsbedarf zu aktivieren, beispielsweise durch ressortübergreifende Programme, Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen oder die teilweise Konzentration von Programmen (beispielweise das Programm „AGENTEN“ der Kulturstiftung des Bundes) auf Programmgebiete der „Sozialen Stadt“?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Belange des Sports in die Programme der Städtebauförderung, insbesondere „Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“ und „Stadtumbau Ost“, einfließen lassen, und welche weiteren Planungen bestehen in diesem Bereich?
Für wann plant die Bundesregierung die Ausschreibung der zweiten Förderrunde des Programms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“, und welche Änderungen bei Verfahren und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Förderrunde zu erwarten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Stand der nach § 171e Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Voraussetzung für die förmliche Festlegung von Gebieten der „Sozialen Stadt“ erforderlichen integrierten Entwicklungskonzepte vor (Vorliegen, Lücken, Fortschreibungsbedarf), und was gedenkt sie zu tun, um die Bedeutung dieses für die Förderung wichtigen Steuerungsinstruments zu sichern?
Wie soll das Programm „Soziale Stadt“ hinsichtlich seiner Ziele, der Festlegung von Fördergebieten und seiner Instrumente weiterentwickelt werden, damit es stärker präventiv, bereits in einer frühen Phase von Abwärtsentwicklungen wirken kann, um stark benachteiligte Stadtteile erst gar nicht entstehen zu lassen?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden für die zahlreichen im Programm „Soziale Stadt“ als „ruhende Maßnahmen“ bezeichneten Gebiete, um eine Verstetigung der Fördererfolge nach Auslaufen der Förderung zu erreichen?
Wie viele „Soziale Stadt“-Gebiete wurden von 1999 bis einschließlich 2009 in wie vielen Städten und Gemeinden gefördert, wie viele davon sind abgeschlossen bzw. laufend? Wie viele „Soziale Stadt“-Gebiete befinden sich im ländlichen, wie viele im städtischen Raum?
Wie hat sich der Verpflichtungsrahmen für die Bundesfinanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“, die Modellvorhaben und das ESF-Bundesprogramm „BIWAQ“ von 1999 bis 2010 in den einzelnen Jahren entwickelt, und in welcher Höhe wurden diese Mittel in den einzelnen Jahren ausgeschöpft?
In welcher Höhe standen Bundesfinanzhilfen für die einzelnen Länder in den Jahren 1999 bis 2009 bereit? Wurden die Mittel in den einzelnen Förderjahren vollständig in den einzelnen Bundesländern abgerufen? Wenn nein, welche Länder haben nicht vollständig und in welcher Höhe abgerufen?
In welchem Umfang haben die Länder von der in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in einen Teil der für ein bestimmtes Programm vorgesehenen Mittel für ein anderes Programm einzusetzen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern und Jahren), und inwiefern wurden dadurch die Schwerpunktsetzungen des Bundes in den Programmen „Soziale Stadt“ sowie „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ zugunsten der „Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ verschoben?
In welcher Höhe und für welche Programme haben die einzelnen Länder von der befristeten Umverteilungsmöglichkeit in Höhe von 25 Prozent für die Programme „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Gebrauch gemacht, die die Verwaltungsvereinbarung für 2009 aus Gründen der schnellen Konjunkturwirksamkeit vorsah, und warum hält die Bundesregierung es nicht für nötig, diese Regelung auch 2010 fortzusetzen?
In welchem Umfang und für welche anderen Programme wurden ggf. nicht abgerufene Bundesfinanzhilfen aus dem Programm „Soziale Stadt“ genutzt?
In welchen Bundesländern war das Programm „Soziale Stadt“ nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Jahren wie hoch überzeichnet? Wie viele Anträge mit welchem Mittelvolumen wurden deshalb abgelehnt?
In welcher Höhe wird die Bundesregierung in den nächsten 5 Jahren nach ihrer mittelfristigen Finanzplanung Bundesfinanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“ bereitstellen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Ländern geforderte größere Flexibilität bei der Mittelverwendung für die einzelnen Städtebauförderungsprogramme?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ihre Schwerpunktsetzung bei den einzelnen Programmen der Städtebauförderung sich ausreichend in der Förderpolitik der Länder wiederfindet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Verwaltungsvereinbarung 2010 die Flexibilität der Länder bei der Mittelverwendung erhöht wird, sodass 20 statt bisher 14 Prozent der Bundesfinanzhilfen für ein bestimmtes Programm auch für ein anderes Programm eingesetzt werden können?
Strebt die Bundesregierung an, die Verteilerschlüssel für die einzelnen Städtebauförderungsprogramme beizubehalten bzw. welche Änderungen in Richtung eines noch stärker problemorientierten und weniger an der Bevölkerungszahl orientierten Verteilerschlüssels sind geplant, um demografische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen angemessener zu berücksichtigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, einen einheitlichen Verteilerschlüssel für alle Programme der Städtebauförderung vorzusehen?
Inwieweit machen die einzelnen Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Gebrauch von der Möglichkeit, dass in Gemeinden mit besonderer Haushaltslage Mittel, die vom geförderten Eigentümer aufgebracht werden, als kommunaler Eigenanteil gewertet werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Gebiete der „Sozialen Stadt“ in Gemeinden mit sog. Haushaltsnotlage gelegen sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Gemeinden mit besonderen sozialräumlichen Problemen angesichts ihrer zum Teil katastrophalen Haushaltslage kaum noch in der Lage sind, den im Programm „Soziale Stadt“ geforderten Eigenanteil von einem Drittel zu erbringen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um gerade diese Gemeinden weiterhin in die Lage zu versetzen, die Programmmittel in Anspruch zu nehmen? Welche Regelungen werden dazu in der Verwaltungsvereinbarung 2010 angestrebt?