[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2234
17. Wahlperiode 21. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 17. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1794 –
Fortführung des Programms Soziale Stadt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts zunehmender sozialer Spaltungen in den Städten ist das Bund-
Länder-Programm „Soziale Stadt“ ein unverzichtbares Instrument der
Stadtentwicklungspolitik. Mit seinem ressortübergreifenden und
beteiligungsorientierten Ansatz gelingt es, die Abwärtsspirale in benachteiligten Quartieren zu
bremsen, die durch die Konzentration baulicher und infrastruktureller Mängel
sowie oftmals nicht ausreichend koordinierter, quartiersbezogener sozialer
Angebote, hoher Arbeitslosigkeit, geringem Bildungsstand und häufig einem
hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten gekennzeichnet sind. Die
Begleitforschung zeigt, dass vor allem die Kombination aus baulich-
infrastrukturellen und sozial-integrativen Maßnahmen sowie die aktive Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes entscheidend
zum Erfolg des Programms beitragen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zielt darauf, problematischen
Entwicklungen in solchen Stadtquartieren entgegenzuwirken, in denen sich
städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Probleme überlagern und verstärken.
Die Fördergebiete des Programms Soziale Stadt sind in der Regel
gekennzeichnet durch mangelhafte Qualität des Gebäudebestandes und der
Infrastrukturausstattung sowie eine Bewohnerschaft mit niedrigem sozialen Status, geringer
Qualifikation und unterdurchschnittlichem Einkommen.
Das Programm verbindet deshalb bauliche Investitionen der Stadterneuerung
zur Sanierung des Wohnungsbestandes oder zur attraktiven Gestaltung des
öffentlichen Raumes bzw. des Wohnumfeldes mit Maßnahmen zur Verbesserung
der sozialen Lebenslagen im Quartier, z. B. Initiativen für (Aus-)Bildung,
Beschäftigung und Integration.
Das Programm Soziale Stadt setzt damit stärker noch als andere
Städtebauförderungsprogramme auf integrierte Handlungskonzepte, auf fachübergreifende
Zusammenarbeit auf allen Ebenen und partnerschaftliche Kooperation aller
Akteure vor Ort.
Zur Aktivierung dieser geforderten Ressourcenbündelung und
fachübergreifenden Kooperation kann ein Teilbetrag der Bundesmittel für Modellvorhaben im
Bereich der Jugend- und Bildungspolitik, der lokalen Ökonomie oder der
Integration von Zuwanderern verwendet werden.
1. Wie wird die Bundesregierung den integrierten Ansatz aus baulich-
investiven und sozial-integrativen Maßnahmen des Programms im Rahmen der
Städtebauförderung fortsetzen und weiterentwickeln?
Die Bundesregierung wird den integrierten Ansatz des Programms Soziale Stadt
fortsetzen und entsprechend des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
FDP auf eine weitere Stärkung der ressortübergreifenden Kooperation
hinwirken. Ziel ist eine abgestimmte und sozialraumorientierte Bündelung relevanter
Fachpolitiken.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
sozialräumlichen Spaltung (Segregation) in den Städten und Gemeinden
allgemein und insbesondere in Städten, die vom wirtschaftlichen Wandel
besonders betroffen sind, vor?
Angesichts des demografischen und wirtschaftlichen Wandels stehen Städte und
Gemeinden vor großen Herausforderungen. Die Unterschiede zwischen
bevorzugten und benachteiligten Stadteilen vergrößern sich. Bewohner mit niedrigem
sozialen Status, geringer Qualifikation und unterdurchschnittlichem
Einkommen leben häufig konzentriert in Stadtteilen mit mangelhaften
Gebäudebeständen und schlechter Infrastruktur, aus denen Besserverdienende abwandern.
Im Ergebnis eines Forschungsprojekts „Trends und Ausmaß der Polarisierung in
deutschen Städten“ im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) konnten solche Tendenzen einer sozialräumlichen
Spaltung in den Städten und Gemeinden festgestellt werden. Die Entwicklung
verläuft regional differenziert. Grundsätzlich ist in schrumpfenden Städten mit
abnehmender Einwohner- und Arbeitsplatzzahl die sozialräumliche
Polarisierung deutlich ausgeprägter als in Städten mit einer anhaltend hohen und
zahlungskräftigeren Nachfrage. Die höhere Dichte sozialer Problemlagen führt auf
einem entspannten Wohnungsmarkt zu mehr selektiven Umzügen als dies auf
Wohnungsmärkten mit eingeschränkten Optionen für die Wohnstandortwahl der
Fall ist. Bei gleichzeitiger Aufwertungstendenz der innerstädtischen Gebiete ist
eine zunehmende Konzentration von einkommensschwachen Haushalten in
wenigen, oft auch peripheren Stadtteilen zu beobachten.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit den 2006
eingeführten Modellvorhaben im Bereich der Jugend- und Bildungspolitik, der
lokalen Ökonomie sowie der Integration von Zuwanderern?
Wird die Bundesregierung die Förderung von Modellvorhaben in Zukunft
fortsetzen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Mit den Modellvorhaben zielt die Bundesregierung darauf, Anreize zur
Kooperation zu setzen, um eine intensivere Bündelung von Maßnahmen und
Ressourcen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in benachteiligten
Quartieren zu erreichen. Die Verwendung der Mittel für Modellvorhaben erfolgt
unter der Voraussetzung, dass die Ziele des integrierten Entwicklungskonzeptes
entsprechend unterstützt werden und ohne die Förderung nicht oder nicht im
vorgesehenen Umfang verwirklicht werden könnten. Durch die Förderung von
Modellvorhaben konnten tragfähige Partnerschaften vor Ort aufgebaut werden.
Im Ergebnis auch der unabhängigen Zwischenevaluierung hat sich der
integrierte Ansatz des Programms Soziale Stadt bewährt. Deshalb strebt die
Bundesregierung auch künftig eine haushaltrechtliche Ermächtigung an, die den
teilweisen Einsatz der Fördermittel in beschränktem Maße für Modellvorhaben
ermöglichen soll.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bereiche Integration und
Bildung (z. B. Schule als Stadtteilzentren/Netzwerkschulen/lokale
Bildungslandschaften) stärker bei der Fortentwicklung des Programms berücksichtigt
werden müssen – wie es die Evaluation des Programms „Soziale Stadt“
nahelegt?
Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, und
welche konkreten Pläne wird sie in diesen Bereichen umsetzen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch tatsächlich
bei den Bedürftigen ankommen und für sinnvolle Bildungsangebote genutzt
werden?
Gute Bildungsangebote wirken sozial stabilisierend und sind ein Schlüssel zur
gesellschaftlichen Teilhabe. 20 Prozent der Fünfzehnjährigen gehören heute zur
sogenannten PISA-Risikogruppe. Sie haben kaum Chancen die Schule mit
einem erfolgreichen Abschluss zu beenden und einen Weg in den Arbeitsmarkt
zu finden. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund (1. World Vision Kinderstudie 2007).
In benachteiligten Stadtquartieren treffen häufig überdurchschnittlich hohe
Anteile sozial schwächerer einheimischer Familien und Familien mit
Migrationshintergrund aufeinander. Vor diesem Hintergrund kommt dem Handlungsfeld
„Schule und Bildung“ im Programm Soziale Stadt eine besondere Bedeutung
zu. Mit den Modellvorhaben leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur
Verknüpfung von bildungs- sowie beschäftigungsbezogenen Maßnahmen mit
stadtteilbezogenen Projekten. Darüber hinaus werden mit dem Bundesprogramm des
Europäischen Sozialfonds (ESF) „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im
Quartier (BIWAQ)“ Projekte zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung
und Arbeit sowie zum Übergang von der Schule in den Beruf in den Gebieten
der Sozialen Stadt gefördert. Dieser Ansatz soll im Rahmen der 2. Förderrunde
weiterentwickelt werden.
5. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die
ressortübergreifende Kooperation insbesondere mit den Bundesministerien des Innern, für
Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung
und Forschung, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie
für Gesundheit zu vertiefen und in Programmen, z. B. der
Gesundheitsförderung, Integration, Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktpolitik,
Kriminalprävention, eine stärke Sozialraumorientierung, die an die Fördergebiete der
„Sozialen Stadt“ anknüpft, zu verankern?
Ressortübergreifende Kooperation und Sozialraumorientierung sind heute
schon in vielen Handlungsfeldern üblich.
So besteht zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
und dem BMVBS eine enge Kooperation im Rahmen der Programme „Soziale
Stadt“ und „XENOS“, das in der aktuellen ESF-Förderperiode 2007 – 2013
hinsichtlich einer stärkeren Sozialraumorientierung weiterentwickelt wurde.
In Kooperation mit dem BMVBS legte das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2000 die Programmplattform
„Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“ (E&C)
und im Jahr 2002 das Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“
(LOS) zur Förderung von Jugendlichen in benachteiligten Stadtteilen auf. Seit
2009 wird das Nachfolgeprogramm von LOS, STÄRKEN vor Ort, das
Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN ist, in 207 Stadtteilen mit besonderem
Entwicklungsbedarf („Soziale Stadt“) umgesetzt (von insgesamt 241
Fördergebieten der Fördersäule 1: STÄRKEN vor Ort in Stadtteilen). Mit STÄRKEN vor
Ort wird unter Aktivierung lokalen Potenzials ein Schwerpunkt auf Maßnahmen
zur Unterstützung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration
benachteiligter Jugendlicher im Sozialraum gelegt. Diese Maßnahmen kommen auch
der Kriminalprävention zugute.
Die im Rahmen des Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ begonnenen Kooperationen mit dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) werden weiter
ausgebaut. Im Januar 2009 wurde die Toolbox „Aktiv werden für Gesundheit –
Arbeitshilfen für Prävention und Gesundheitsförderung im Quartier“ für lokale
Akteure zur Prävention und Gesundheitsförderung u. a. in den Quartieren der
Sozialen Stadt veröffentlicht, die das BMG aus Mitteln des Aktionsplans
IN FORM gefördert hat. Eine um das Thema „Gesundes Altern im Stadtteil“
erweiterte Neuauflage der Arbeitshilfe ist für Herbst 2010 vorgesehen. Die
Internetplattform „gesundheitliche-chancengleichheit.de“ der Bundeszentrale für
Gesundheitliche Aufklärung, die ständig aktualisiert wird, enthält mittlerweile
circa 100 Beispielprojekte guter Praxis der Gesundheitsförderung. Außerdem
wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein
Schulungskonzept für Gesundheitsförderung im Stadtteil u. a. für Quartiersmanager erarbeitet.
Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit dem Bundesministerium des Innern
(BMI) im Bereich „Integration und Sport“ und mit der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bei der Entwicklung eines
Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans. Auch bei der
Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von
Zuwanderern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
wirkt es sich in der Regel positiv auf die Förderentscheidung aus, wenn
potenzielle Projektträger eine Verknüpfung ihres Projektvorschlags mit dem
Programm Soziale Stadt herstellen.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP, der eine
stärkere ressortübergreifende Umsetzung des Programms Soziale Stadt vorsieht,
werden die bestehenden Kooperationen stetig ausgebaut.
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen.
6. Welche Konsequenzen für das Programm „Soziale Stadt“ zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die die Wichtigkeit der
kulturellen Bildung für Integration sowie emotionales, soziales und intellektuelles
Lernen deutlich herausgehoben hat?
In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diesen wichtigen
Aspekt für Stadtteile mit sozialem Entwicklungsbedarf zu aktivieren,
beispielsweise durch ressortübergreifende Programme, Kooperationen
zwischen Bund, Ländern und Kommunen oder die teilweise Konzentration von
Programmen (beispielweise das Programm „AGENTEN“ der Kulturstiftung
des Bundes) auf Programmgebiete der „Sozialen Stadt“?
Ziel der Bundesregierung ist es, im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen
Kompetenzen kulturelle Bildungschancen zu erhöhen. Die Koalitionspartner haben sich
in einem entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP dazu bekannt, gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu kulturellen
Angeboten unabhängig von finanzieller Lage und sozialer Herkunft zu erleichtern
und die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung zu verstärken; kulturelle
Bildung ist auch ein Mittel der Integration.
Beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gibt es seit
diesem Jahr einen Fördertitel für herausragende, gesamtstaatlich relevante
Modellvorhaben der kulturellen Bildung. Seit 2009 wird zudem jährlich der BKM-Preis
„Kulturelle Bildung“ vergeben, mit dem innovative Projekte künstlerisch-
kultureller Vermittlungsarbeit, die vorbildhaft und bundesweit bedeutsam sind,
gewürdigt werden. Bei beiden Programmen ist ein wichtiges Kriterium der
Entscheidung, dass sich die Projekte möglichst an bislang unterrepräsentierte
Zielgruppen richten und dass neue, modellhafte Wege beschritten werden, um
mögliche Hemmschwellen zu überwinden. Diese Vorhaben besitzen insofern
eine besondere soziale und integrierende Funktion.
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB), die sich ebenfalls der Kulturellen Bildung
widmet, möchte mit ihrem Programm „AGENTEN“ überwiegend Haupt- und
Realschulen bzw. strukturschwache Schulen erreichen. Diese liegen nicht selten
eben in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf. Dieser Schwerpunkt
wurde u. a. gewählt, um Jugendlichen mit kulturfernen Biographien
Gestaltungs- und Erfahrungsräume für das Entdecken und Stärken der eigenen
Kreativität zu eröffnen, sie für Kunst und Kultur zu begeistern und emotionales,
soziales und kreatives Lernen zu ermöglichen.
Das Programm „AGENTEN“ wird von der KSB derzeit in Kooperation mit den
Ländern im Detail abgestimmt. Darüber hinaus wird in den teilnehmenden
Bundesländern eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und kommunalen
Akteuren im Kultur- und Bildungssektor angestrebt. Bezüglich des Programms
Soziale Stadt ist hervorzuheben, dass schon bei der Entwicklung des KSB-
Programms „Jedem Kind ein Instrument“ und auch bei der Planung des Programms
„AGENTEN“ die enge Kooperation mit Beauftragten des
„Quartiersmanagements“ von herausragender Bedeutung für die erfolgreiche Programmrecherche
gewesen ist. Perspektivisch geht die KSB davon aus, bei der Implementierung
des Programms „AGENTEN“, insbesondere der Auswahl und lokalen
Vernetzung der beteiligten Schulen auf die im Rahmen des Programms Soziale Stadt
etablierten materiellen und personellen Strukturen des Quartiersmanagements
zurückgreifen zu können.
7. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Belange des Sports in
die Programme der Städtebauförderung, insbesondere „Soziale Stadt“,
„Stadtumbau West“ und „Stadtumbau Ost“, einfließen lassen, und welche
weiteren Planungen bestehen in diesem Bereich?
In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wird der
Ausbau von Sportstätten ausdrücklich als förderfähige Maßnahme genannt.
Inwieweit die Kommunen Städtebauförderungsmittel für Sportanlagen einsetzen,
entscheiden sie in eigener Verantwortung.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des Forschungsprogramms
„Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ das Forschungsfeld „Sportstätten
und Stadtentwicklung“ eingerichtet, das aufzeigen soll, wie Sportstätten- und
Stadtentwicklung besser verknüpft werden können. Mit Ergebnissen ist im
ersten Halbjahr 2011 zu rechnen.
8. Für wann plant die Bundesregierung die Ausschreibung der zweiten
Förderrunde des Programms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit
im Quartier (BIWAQ)“, und welche Änderungen bei Verfahren und
inhaltlichen Schwerpunktsetzungen sind aufgrund der Erfahrungen aus der
ersten Förderrunde zu erwarten?
Die Ausschreibung für die zweite Förderrunde ist für Herbst 2010 geplant. Die
Auswertung der ersten Förderrunde ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum
jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage über mögliche Änderungen
hinsichtlich des Verfahrens oder der inhaltlichen Schwerpunktsetzung möglich
ist.
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Stand der nach § 171e
Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Voraussetzung für die
förmliche Festlegung von Gebieten der „Sozialen Stadt“ erforderlichen
integrierten Entwicklungskonzepte vor (Vorliegen, Lücken,
Fortschreibungsbedarf), und was gedenkt sie zu tun, um die Bedeutung dieses für die
Förderung wichtigen Steuerungsinstruments zu sichern?
Die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sehen
die förmliche Gebietsfestlegung und integrierte Entwicklungskonzepte, die
fortzuschreiben sind, als Fördervoraussetzung vor. Als programmumsetzende
Stellen ist es Aufgabe der Länder, das Vorliegen einer durch Beschluss der
Gemeinde festgelegten Gebietskulisse und eines integrierten
Entwicklungskonzeptes zu prüfen und bei der jährlichen Vorlage der Landesprogramme
einschließlich der dazugehörigen Begleitinformationen beim Bund entsprechend
zu bestätigen.
Darüber hinaus sind sie Bestandteil von Programmbegleitung und Evaluierung.
10. Wie soll das Programm „Soziale Stadt“ hinsichtlich seiner Ziele, der
Festlegung von Fördergebieten und seiner Instrumente weiterentwickelt
werden, damit es stärker präventiv, bereits in einer frühen Phase von
Abwärtsentwicklungen wirken kann, um stark benachteiligte Stadtteile erst gar
nicht entstehen zu lassen?
Ziel des Programms Soziale Stadt ist es, problematischen Entwicklungen
entgegenzuwirken. Für die Umsetzung des Programms und somit auch für die
Auswahl der Gebiete sind die Länder und Kommunen zuständig. Dadurch wird
gewährleistet, dass über den notwendigen Bedarf vor Ort entschieden wird.
11. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern und kommunalen Spitzenverbänden für die zahlreichen im
Programm „Soziale Stadt“ als „ruhende Maßnahmen“ bezeichneten Gebiete,
um eine Verstetigung der Fördererfolge nach Auslaufen der Förderung zu
erreichen?
Um die im Rahmen der Förderung aufgebauten Strukturen nachhaltig und
wirksam zu erhalten, ist es wichtig die Verstetigung bei der Gestaltung der
Maßnahmen frühzeitig zu berücksichtigen. Gleichwohl sind viele Kommunen von der
Umsetzung noch weit entfernt.
Deshalb plant die Bundesregierung ein Ressortforschungsprojekt „Sicherung
tragfähiger Strukturen für die Quartiersentwicklung“, das geeignete Kriterien
und Rahmenbedingungen für die Verstetigung von Maßnahmen im Rahmen des
Programms Soziale Stadt aufzeigen soll. Ergebnisse sollen im Herbst 2011
vorliegen.
12. Wie viele „Soziale Stadt“-Gebiete wurden von 1999 bis einschließlich
2009 in wie vielen Städten und Gemeinden gefördert, wie viele davon sind
abgeschlossen bzw. laufend?
Wie viele „Soziale Stadt“-Gebiete befinden sich im ländlichen, wie viele
im städtischen Raum?
Im Zeitraum 1999 bis einschließlich 2009 wurden 571 Soziale Stadt-Gebiete in
355 Städten und Gemeinden gefördert. Davon sind aktuell neun Maßnahmen
abgeschlossen. 405 sind laufende, 157 ruhende Maßnahmen.
Nach der stadtregionalen Gliederung des BBSR werden Großstädte und ihr
Umland als sozioökonomische Einheit und das Gebiet außerhalb der Stadtregion als
ländlicher Raum verstanden. Danach befanden sich 153 Soziale Stadt-Gebiete
im ländlichen und 418 im städtischen Raum.
13. Wie hat sich der Verpflichtungsrahmen für die Bundesfinanzhilfen für das
Programm „Soziale Stadt“, die Modellvorhaben und das ESF-
Bundesprogramm „BIWAQ“ von 1999 bis 2010 in den einzelnen Jahren entwickelt,
und in welcher Höhe wurden diese Mittel in den einzelnen Jahren
ausgeschöpft?
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die jährlichen
Bundesfinanzhilfen von 1999 bis 2010 für das Programm Soziale Stadt.
Der Verpflichtungsrahmen für das Programm Soziale Stadt wurde in allen
Jahren voll gebunden.
Für das ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)“ stehen für die gesamte Programmlaufzeit 2008 bis 2015 insgesamt
184 Mio. Euro, davon 60 Mio. Euro nationale Kofinanzierung, im Einzelplan 12
zur Verfügung. Der Verpflichtungsrahmen teilt sich auf zwei Förderrunden auf.
Programmjahr Bundesfinanzhilfen/Modellvorhaben (Verpflichtungsrahmen)
in T€
davon für Modellvorhaben
in bis zu T€
1999 51 129,188 0
2000 51 129,188 0
2001 76 693,782 0
2002 76 694,000 0
2003 80 000,000 0
2004 72 447,000 0
2005 71 418,000 0
2006 110 400,000 40 000,000
2007 105 000,000 35 000,000
2008 90 000,000 20 000,000
2009 105 000,000 27 500,000
2010 94 934,000 45 000,000
14. In welcher Höhe standen Bundesfinanzhilfen für die einzelnen Länder in
den Jahren 1999 bis 2009 bereit?
Wurden die Mittel in den einzelnen Förderjahren vollständig in den
einzelnen Bundesländern abgerufen?
Wenn nein, welche Länder haben nicht vollständig und in welcher Höhe
abgerufen?
Der Verpflichtungsrahmen wurde in allen Jahren voll gebunden. Demzufolge
bekommen die Länder jeweils über den Zeitraum der haushaltsmäßigen
Abwicklung (5 Haushaltsjahre) Haushaltsmittel (Ausgaben) zugewiesen. Für die
Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Auf den konkreten Mittelabfluss hat
der Bund deshalb keinen Einfluss. Wie andere neue Programme auch, hatte das
mit seinem integrierten Ansatz in der Umsetzung besonders anspruchsvolle
Programm Soziale Stadt anfangs einen zögerlichen Mittelabruf. In den letzten
Jahren wird der Rückstand jedoch entsprechend aufgeholt, wie die folgende Tabelle
zeigt.
Bis zum 31. Dezember 2009 waren in 11 Bundesländern Bundesfinanzhilfen in
Höhe von insgesamt 49 214 T Euro (Ausgaberest) noch nicht abgerufen.
15. In welchem Umfang haben die Länder von der in der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht,
in einen Teil der für ein bestimmtes Programm vorgesehenen Mittel für ein
anderes Programm einzusetzen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern
und Jahren), und inwiefern wurden dadurch die Schwerpunktsetzungen des
Bundes in den Programmen „Soziale Stadt“ sowie „Stadtumbau Ost“ und
„Stadtumbau West“ zugunsten der „Städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen“ verschoben?
Von der in der Verwaltungsvereinbarung bestehenden Möglichkeit der
Umverteilung in den Städtebauförderungsprogrammen haben im Programmjahr
2005 7 Länder Gebrauch gemacht, wobei die Höhe der Umverteilungen in
Bezug auf den gesamten Verpflichtungsrahmen der Städtebauförderung bei 2,6 von
Hundert lag.
In 2006 haben 6 Länder Bundesmittel in Höhe von insgesamt 3,1 von Hundert
umverteilt. In den Jahren 2007 und 2008 lagen die Umverteilungen von 10
Ländern bei jeweils 7 von Hundert des gesamten Verpflichtungsrahmens. In 2009
Programmjahr Bundesfinanzhilfen (Ausgaben) Mittelabfluss
in Prozent Soll BHP in T€ Ist in T€
1999 2 556 1 053 41,20
2000 15 339 10 148 66,16
2001 34 512 26 476 76,72
2002 51 130 36 733 71,84
2003 67 910 52 251 76,94
2004 76 651 62 952 82,13
2005 72 195 57 786 80,04
2006 68 145 67 166 98,56
2007 82 452 78 801 95,57
2008 90 757 99 776 109,94
2009 95 198 107 748 113,18
haben 10 Länder Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,4 von Hundert
umverteilt.
Eine wesentliche Änderung der programmatischen Schwerpunktsetzung in den
Programmen ist damit nicht verbunden.
16. In welcher Höhe und für welche Programme haben die einzelnen Länder
von der befristeten Umverteilungsmöglichkeit in Höhe von 25 Prozent für
die Programme „Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher
Denkmalschutz“ Gebrauch gemacht, die die Verwaltungsvereinbarung für 2009 aus
Gründen der schnellen Konjunkturwirksamkeit vorsah, und warum hält die
Bundesregierung es nicht für nötig, diese Regelung auch 2010 fortzusetzen?
Im Programmjahr 2009 wurden von 10 Bundesländern Umverteilungen
zwischen den Programmen Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Städtebaulicher Denkmalschutz
vorgenommen, wobei die Höhe der Umverteilungen zwischen 3 und 25 von
Hundert lag.
Eine Fortführung der – auf die drei Programme beschränkten – erhöhten
Umverteilungsmöglichkeit für das Programmjahr 2010 war – auch aus Sicht der
Länder – nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen.
17. In welchem Umfang und für welche anderen Programme wurden ggf. nicht
abgerufene Bundesfinanzhilfen aus dem Programm „Soziale Stadt“
genutzt?
Die Bundesmittel des Programms Soziale Stadt wurden von den Ländern –
abzüglich einer Umverteilung von 6,59 von Hundert zu den Programmen Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren bzw. Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen – vollständig an die Kommunen weiterbewilligt.
18. In welchen Bundesländern war das Programm „Soziale Stadt“ nach
Kenntnis der Bundesregierung in welchen Jahren wie hoch überzeichnet?
Wie viele Anträge mit welchem Mittelvolumen wurden deshalb abgelehnt?
Erfahrungsgemäß sind alle Programme der Städtebauförderung in den Ländern
um ein mehrfaches überzeichnet. Die Bundesregierung hat jedoch über das
konkrete Verhältnis von Anträgen zu Bewilligungen in den einzelnen Ländern keine
Kenntnis.
19. In welcher Höhe wird die Bundesregierung in den nächsten 5 Jahren nach
ihrer mittelfristigen Finanzplanung Bundesfinanzhilfen für das Programm
„Soziale Stadt“ bereitstellen?
Das Verfahren zur Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt
2011 und zum Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2014 ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Angaben zu den
regierungsinternen Ansätzen einzelner Ausgabetitel für die nächsten drei Jahre –
nach ständiger Praxis – nicht möglich sind.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Ländern geforderte größere
Flexibilität bei der Mittelverwendung für die einzelnen
Städtebauförderungsprogramme?
Die Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt in den Bundesländern, so dass
dort die größten Potenziale für eine größere Flexibilität der Städtebauförderung
bestehen. Bund und Länder haben mit der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2009 bereits wesentliche Vereinfachungen erreicht, die mit der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2010 weiter ausgebaut wurden.
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ihre Schwerpunktsetzung
bei den einzelnen Programmen der Städtebauförderung sich ausreichend in
der Förderpolitik der Länder wiederfindet, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass mit der Verwaltungsvereinbarung 2010 die Flexibilität der
Länder bei der Mittelverwendung erhöht wird, sodass 20 statt bisher 14
Prozent der Bundesfinanzhilfen für ein bestimmtes Programm auch für ein
anderes Programm eingesetzt werden können?
Die Bundesregierung hat mit den bestehenden sechs Förderprogrammen und
deren inhaltlichen Profilen ihre städtebaulichen Förderschwerpunkte klar definiert.
Die Einhaltung der bundespolitischen Schwerpunkte wird durch den Bund
anhand der vorzulegenden Landesprogramme einschließlich der dazu gehörenden
Begleitinformationen geprüft. Zudem werden die Programme regelmäßig
evaluiert. Die Erhöhung und gleichzeitige Begrenzung der Umverteilungsgrenze auf
20 von Hundert dient der notwendigen Feinsteuerung der Förderprogramme,
ermöglicht aber keine wesentliche Akzentverschiebung im Fördermitteleinsatz, so
dass die Förderschwerpunkte des Bundes nicht relativiert werden.
22. Strebt die Bundesregierung an, die Verteilerschlüssel für die einzelnen
Städtebauförderungsprogramme beizubehalten bzw. welche Änderungen
in Richtung eines noch stärker problemorientierten und weniger an der
Bevölkerungszahl orientierten Verteilerschlüssels sind geplant, um
demografische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen angemessener zu
berücksichtigen?
Eine Änderung der bestehenden Verteilerschlüssel ist derzeit nicht vorgesehen.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, einen einheitlichen
Verteilerschlüssel für alle Programme der Städtebauförderung vorzusehen?
Die Bundesregierung lehnt einen einheitlichen Verteilerschlüssel für alle
Förderprogramme ab.
24. Inwieweit machen die einzelnen Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung Gebrauch von der Möglichkeit, dass in Gemeinden mit besonderer
Haushaltslage Mittel, die vom geförderten Eigentümer aufgebracht
werden, als kommunaler Eigenanteil gewertet werden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen aus den Ländern vor.
25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Gebiete
der „Sozialen Stadt“ in Gemeinden mit sog. Haushaltsnotlage gelegen sind?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen aus den Ländern vor.
26. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Gemeinden mit besonderen
sozialräumlichen Problemen angesichts ihrer zum Teil katastrophalen
Haushaltslage kaum noch in der Lage sind, den im Programm „Soziale Stadt“
geforderten Eigenanteil von einem Drittel zu erbringen, und was gedenkt die
Bundesregierung zu tun, um gerade diese Gemeinden weiterhin in die Lage
zu versetzen, die Programmmittel in Anspruch zu nehmen?
Welche Regelungen werden dazu in der Verwaltungsvereinbarung 2010
angestrebt?
Der Bundesregierung ist die Problemstellung aus vielfältigen Gesprächen mit
den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und mit Städten und
Gemeinden bekannt. Die Bundesregierung ist in vielerlei Hinsicht bemüht, konkrete
Lösungen zu finden, die Städtebauförderung gerade auch in Kommunen mit
schwieriger Haushaltslage zu ermöglichen. Mit den Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden ist verabredet, in diesem Jahr gemeinsam systematisch die
Optionen für weitere Erleichterungen für Haushaltsnot-Kommunen zu prüfen.
Dabei wird auch die Bewertung der Beseitigung städtebaulicher Missstände
durch die jeweiligen Kommunalaufsichten eine Rolle spielen.
Die Verwaltungsvereinbarung 2010 enthält die Option, dass aufgrund einer
besonderen Haushaltslage einer Gemeinde Teile des kommunalen Eigenanteils
durch Dritte ersetzt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]