[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2206
17. Wahlperiode 16. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich,
Garrelt Duin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1787 –
Ostseepolitik der Bundesregierung – Stand der Umsetzung der Forderungen
der 18. Ostseeparlamentarier-Konferenz in Nyborg 2009
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die 18. Ostseeparlamentarierkonferenz hat am 1. September 2009 in Nyborg/
Dänemark ihre Forderungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten in
einer einmütig verfassten Resolution zusammengefasst.
Mit seiner Entschließung vom 17. Juni 2009 zur EU-Ostseestrategie hat der
Deutsche Bundestag seine Auffassung zur Bedeutung der Ostseeregion für
Europa unterstrichen.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der EU-Erweiterung sind eine
Vielzahl von transnationalen Netzwerken, Organisationen und Institutionen in der
Region entstanden. Soll diese Vielfalt ihre volle Stärke in der Region entfalten
können, so gilt es die Kooperation untereinander ständig weiterzuentwickeln,
mit dem Ziel, die Interessen der Region gemeinsam wahrzunehmen und nach
Möglichkeit mit einer Stimme zu sprechen.
Die Ostsee ist als eines der schmutzigsten und zugleich am stärksten
beanspruchten Meere der Welt bekannt. Vor dem Hintergrund des wachsenden
Schiffsverkehrs und immer noch erheblicher belastender Eintragungen von
Schadstoffen gilt es, alle Aktivitäten zu unternehmen, um sie wieder zu einem
sauberen Gewässer zu machen. Die hierzu vorgesehenen Aktivitäten der
HELCOM (Helsinki Commission) und der EU-Ostseestrategie beinhalten
dabei eine Vielzahl von wichtigen Maßnahmen, die zuletzt auch für mehr
Sicherheit im Schiffsverkehr sorgen sollen.
Die Erweiterung der EU hat auch für die Menschen der EU ein mehr an
Freiheiten und Bewegungsspielräumen nicht zuletzt im Rahmen des Schengen-
Abkommens mit sich gebracht. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger zu gewährleisten, gilt es dabei, sich mit verstärkten Kräften der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschen- und Drogenhandels, der
Korruption sowie der illegalen Einwanderung und illegalen Arbeit zu
widmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 14. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2206 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeImmer stärker in den Mittelpunkt rücken ebenso Fragen der Energieversorgung
und -sicherheit. Dazu gehören auch die Komplexe der regenerativen Energien,
der Energieeffizienz und der verstärkten Zusammenarbeit im Energiesektor.
Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung im Norden Europas und der
EU-Binnenmarkt haben zu weiter wachsenden grenzüberschreitenden
Arbeitsmärkten geführt. Zwischenzeitlich dürften im Ostseeraum ca. 100 000 bis
150 000 Beschäftigte als Grenzpendler anzusehen sein. Im westlichen wie
nördlichen Teil der Ostseeregion helfen sogenannte Informationszentren, die
Beschäftigten in sozial-, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen zu informieren.
Ab 1. Mai 2011 wird die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der
Europäischen Union gelten. Die Stärkung der wirtschaftlichen Wachstumskräfte
der Region hängt auch von der Mobilitätsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ab. Diese wird jedoch nur dann entstehen, wenn Fragen der
sozialen Absicherung und der rechtlichen Klarheit bei grenzüberschreitender
Berufsausübung gewährleistet sind. Informationszentren für diese
Beschäftigten an stark frequentierten Grenzübergängen können hier große Hilfen leisten.
Vor dem Hintergrund der überwiegend hohen Arbeitslosenquoten von jungen
Menschen in der Ostseeregion gilt es zur Wahrung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklungspotenziale des Ostseeraums, verstärkt wirksame
Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzuleiten und sich über
die jeweiligen Praxiserfahrungen auszutauschen.
Vor dem Hintergrund der in der Resolution der 18.
Ostseeparlamentarierkonferenz vom 1. September 2009 diesbezüglich enthaltenen Forderungen an
die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten fragen wir daher die
Bundesregierung:
1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung als Mitglied
des Ostseerates im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region, um
eine gemeinsame politische Agenda festzulegen und zu verfolgen, z. B.
durch Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses in Bezug auf
Governance, Führung und Arbeitsteilung zwischen den führenden regionalen
und subregionalen Akteuren in der Region und durch die Verbesserung der
Koordination untereinander?
2. Wie unterstützt die Bundesregierung den Ostseerat im Hinblick auf seine
Wandlung zu einer strafferen und zielgerichteteren Organisation und bei
der Umsetzung seiner politischen und operativen Prioritäten?
3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um dafür zu
sorgen, dass die Strategien und Programme für die Ostseeregion, z. B. die
neue sogenannte EU-Strategie für die Ostseeregion eng mit der nördlichen
Dimension verknüpft und koordiniert wird, um eine Zusammenarbeit
zwischen Russland, Island, Norwegen und der EU auf gleicher Grundlage
zu gewährleisten und die Interessen der Staaten der Ostseeregion, die
nicht EU-Mitglied sind, in den Strategien zu berücksichtigen?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sinnzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wirkt bei der konzeptionellen Ausarbeitung und
operativen Umsetzung der Regionalkooperation im Ostseeraum aktiv gestaltend mit.
Sie setzt sich dabei insbesondere für eine große Offenheit und Durchlässigkeit
in den verschiedenen Formen der Zusammenarbeit ein.
Mit der Verabschiedung der Riga-Erklärung 2008 hat sich der Ostseerat zu einer
grundlegenden Reform und Neuausrichtung verpflichtet. Neben einer stärkeren
Projektausrichtung steht die Koordinierung mit anderen Regionalforen des
Ostseeraumes und EU-Politiken, insbesondere der Nördlichen Dimension und der
EU-Ostseestrategie, im Fokus der Reformbemühungen. In Umsetzung des Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2206schlusses der Regierungschefs 2008 hat der Ostseerat einen neuen Rahmen für
die Zusammenarbeit im Ostseebereich geschaffen, u. a. mit der Verabschiedung
einer neuen Geschäftsordnung für Rat und Sekretariat sowie von Leitlinien für
die Beteiligung des Ostseerates an Projekten mit aktiver deutscher Beteiligung
die technischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der politischen
Agenda geschaffen.
Die organisatorische Eingliederung von Baltic 21 in die Strukturen des
Ostseerats seit Januar 2010 ist ein positives Beispiel für die Umsetzung der Reformen,
insbesondere werden Synergien in den Bereichen Projektentwicklung und
Umsetzung gewonnen. Die Assoziierung des Sekretariats der
Gesundheitspartnerschaft der Nördlichen Dimension mit dem Ostseeratssekretariat stellt ein
weiteres gelungenes Beispiel für eine rationelle und effiziente Zusammenarbeit dar.
Auch die Ende 2009 unter der Riga-Reform auf deutschen Vorschlag hin neu
eingerichtete und unter deutschem Co-Vorsitz stehende sehr aktive
Expertengruppe „Meerespolitik“ des Ostseerats kann nach nur kurzer Zeit sichtbare
Erfolge vorweisen.
Die im Oktober 2009 angenommene EU-Ostseestrategie zielt gleichfalls auf
eine verbesserte Koordinierung und EU-Zusammenarbeit im Ostseeraum ab.
Die Bundesregierung und auch die Norddeutschen Bundesländer beteiligen
sich aktiv an der Koordinierung und Umsetzung einer Vielzahl von
Flaggschiffprojekten. Auch wenn es sich bei dieser Strategie um eine EU-Strategie
handelt, liegt es auf der Hand, dass viele Vorhaben nicht ohne die Einbeziehung der
unmittelbaren Nachbarn sinnvoll verwirklicht werden können. Formaler
Rahmen ist dabei in erster Linie die Nördliche Dimension. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, dass konkrete Projekte, die die Zustimmung aller finden,
zum Beispiel auch unter dem Dach des Ostseerats umgesetzt werden können.
Im Falle von Mecklenburg-Vorpommern, dass den Projektbereich Tourismus
koordiniert, hat sich so eine gemeinsame Basis mit russischen Ostseeregionen
gefunden.
4. Inwieweit informiert und bezieht die Bundesregierung die Bürgerinnen
und Bürger in die Planung und Umsetzung von Strategien und Projekten
ein, die sich auf die Entwicklung der Ostseeregion auswirken (z. B.
nichtstaatliche Organisationen)?
Im Rahmen laufender und geplanter Projekte, die u. a. der Umsetzung der
EU-Ostseestrategien dienen, werden Nichtregierungsorganisationen aktiv
eingebunden. Darüber hinaus findet ein strukturierter Dialog mit den maritimen
Verbänden und Gewerkschaften zur Erarbeitung eines „Entwicklungsplans
Meer im Rahmen einer integrierten deutschen Meerespolitik“ statt.
5. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen konzertierter und solidarischer
Maßnahmen zur Bewältigung der Ursachen und Folgen der derzeitigen
Wirtschaftskrise auch regionale Ansätze in der Ostseeregion, die die
gegenseitige Unterstützung beinhalten und zu einem positiven Image der
Ostseeregion und zur Glaubwürdigkeit und Zweckmäßigkeit der
regionalen Zusammenarbeit beitragen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke“ beschlossen, die Finanzmittel für die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) zu erhöhen. Zu diesem Zweck stellte der Bund den Ländern im Rahmen
eines Sonderprogramms im Jahr 2009 einmalig 200 Mio. Euro zusätzlich zur
Verfügung. Die GRW hat als regionales Förderinstrument das Ziel, dauerhaft
wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen zu schaffen
Drucksache 17/2206 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebzw. zu sichern. Dieses wird insbesondere durch die Förderung von
gewerblichen Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe
Infrastruktur sowie nichtinvestive Maßnahmen verfolgt.
Die an die Ostsee angrenzenden Regionen gehören durchgehend zum GRW-
Fördergebiet und profitieren somit insbesondere von den regionalen
Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Diese
nationalen Maßnahmen tragen somit zu einem positiven Image der deutschen
Ostseeregion bei.
Die regionale Zusammenarbeit vornehmlich von Behörden und öffentlichen
Einrichtungen über die Ländergrenzen hinweg wird von der Europäischen
Union im Rahmen der europäischen Strukturförderung mit Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Hierbei ist
Deutschland zum Einen an dem grenzüberschreitenden Programm für die
Südliche Ostsee (INTERREG IVA South Baltic Programme) beteiligt, an dem
ebenfalls Regionen aus Polen, Schweden, Dänemark und Litauen mitwirken
und das vornehmlich die wirtschaftliche Entwicklung der unmittelbar
benachbarten Grenzregionen fördern soll. Zum Anderen partizipieren die
Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen (Region Lüneburg),
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin sowie Brandenburg am transnationalen
Programm für die (gesamte) Ostseeregion (INTERRG IVB Baltic Sea Region
Programme), an dem die Mitgliedstaaten Dänemark, Estland, Finnland,
Lettland, Litauen, Polen und Schweden sowie Norwegen und Weißrussland
beteiligt sind. Im Rahmen des Ostseeprogramms werden Projekte in der
Ostseeregion gefördert, die durchaus eine gegenseitige (landesgrenzenübergreifende)
Unterstützung beinhalten und hierdurch die Zusammenarbeit zwischen den
beteiligten Regionen verbessern. Die Programme für die Südliche Ostsee und die
(gesamte) Ostseeregion sind allerdings nicht darauf ausgelegt, konzertierte oder
solidarische Maßnahmen zu ergreifen.
6. Mit welchen nachhaltigen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für
die Erreichung der umweltpolitischen Gesamtziele und der Ziele des
HELCOM-Aktionsplans ein?
Wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, anlässlich der HELCOM-
Ministerkonferenz im Mai 2010 in Moskau einen nationalen Aktionsplan
vorzulegen, nachkommen?
Wenn ja, was sind seine Inhalte und Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist Akteur in zahlreichen Projekten, die einen Beitrag zur
Erreichung der umweltpolitischen Gesamtziele leisten. Das „Baltic 21 Eco
Region“-Projekt unterstützt den Ansatz, eine „Ökoregion“ Ostseeraum zu schaffen,
in der sich die Ökonomie unter Beachtung der Erfordernisse des Umwelt- und
Ressourcenschutzes entwickeln kann. In zehn ausgewählten Modellregionen
werden strategische Nachhaltigkeitsprogramme aufgelegt und Maßnahmen
innerhalb der Projektlaufzeit bis 2011 umgesetzt. Als potentiell strategisch
wichtiges Projekt steht „SPIN“ für nachhaltige Produktion durch Innovation in
kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit Hilfe des Projektes sollen die
in der Ostseeregion entwickelten Öko-Innovationshighlights identifiziert,
verbreitet und weiterentwickelt werden. Eine nachhaltige Biomasseproduktion und
-nutzung im baltischen Raum zu forcieren, hat das Bioenergy Promotion
Projekt zum Ziel und wurde von der Europäischen Kommission als strategisch
wichtiges Projekt für den gesamten Ostseeraum klassifiziert. Weitere Projekte
zur Entwicklung einer länderübergreifenden Klimaanpassungsstrategie und zur
Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen im
Ostseeraum sind in Planung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2206Die Bundesregierung setzt mit Priorität einschlägige Europäische Richtlinien
und in Ergänzung dazu die regionalen Vereinbarungen zum Schutz der Ostsee
und der Ostseeregion um. Dies umfasst auch den HELCOM-Ostseeaktionsplan,
der den regionalen Ansatz zur Umsetzung der Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie darstellt. Die Bundesregierung hat bereits im Oktober 2008 eine
umfassende Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der
Meere vorgelegt. Sie umfasst die einschlägigen Nutzungsformen und formuliert
Maßnahmen, um Schutz und Nutzung der Meeresökosysteme in ein
ausgeglichenes Verhältnis zu bringen.
7. Setzt sich die Bundesregierung für eine enge Verzahnung der kommenden
Strategien und Programme für die Ostseeregion mit dem HELCOM-
Aktionsplan ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
Ja, die Bundesregierung setzt sich für eine enge Verzahnung der kommenden
Strategien und Programme für die Ostseeregion mit dem HELCOM-
Ostseeaktionsplan ein. Sie hat sich engagiert an der Erarbeitung des HELCOM-
Ostseeaktionsplans beteiligt und betrachtet ihn als Grundlage der regionalen
Meeresschutzpolitik Ostsee. Im Interesse möglichst umfassender Synergien
wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Ostseestrategie eine enge
Koordinierung mit einschlägigen HELCOM-Aktivitäten angestrebt. Darüber hinaus
werden die zukünftigen Projektaktivitäten im Kontext der Ostseeratsarbeitsgruppe
„Nachhaltige Entwicklung – Baltic 21“ eng an die EU-Ostseestrategie, die
EU-Nachhaltigkeitsstrategie und die Europa 2020 Strategie gekoppelt.
8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kapazitäten zur Entwicklung
marktfähiger Projekte für die Umsetzung des HELCOM-Aktionsplans,
inklusive der finanziellen Unterstützung des Projektentwicklungsfonds der
Nordischen Investitionsbank (NIB) und der Nordischen
Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO)?
Die Bundesregierung engagiert sich bei der inzwischen begonnenen
Umsetzung des HELCOM-Ostseeaktionsplanes und hält seine flächendeckende
Umsetzung in allen Ostseeanrainerstaaten für unabdingbar, um bis 2021 eine
Verbesserung des Zustandes des Ökosystems Ostsee zu erreichen.
Die Bundesregierung kann den von NIB/NEFCO vorgeschlagenen und
zwischenzeitlich von Schweden und Finnland mit Beiträgen gespeisten Fonds
jedoch nicht unterstützen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die eine
Bereitstellung weiterer bilateraler Mittel aus dem Bundeshaushalt für
Investitionsvorhaben in EU-Staaten, z. B. im Baltikum und in Polen, über die umfangreichen
Förderungsmöglichkeiten der EU-Strukturfonds hinaus rechtfertigen. Nach
hiesiger Ansicht ist der von NIB/NEFCO betriebene Fonds darüber hinaus zu
abstrakt und wenig projektnah. Mit der auch von der Bundesregierung
unterstützten Northern Dimension Environmental Partnership (NDEP) steht zudem ein
geeignetes Finanzierungsinstrument zur Verfügung, in dessen Rahmen
entsprechende Projekte in Russland bereits gefördert werden.
9. Wie fördert die Bundesregierung die aktive Zusammenarbeit im Rahmen
der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in Bezug auf die
Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zur Reduzierung der
Auswirkungen der Seeschifffahrt in der Ostsee?
Die Bundesregierung arbeitet mit allen Ostseeanrainerstaaten eng auf dem
Gebiet der Schiffssicherheit, der Schiffswegeführung und des maritimen
Umweltschutzes zusammen.
Drucksache 17/2206 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit sind die neuen
Schifffahrtswege südlich von Bornholm und vor der polnischen Küste, die neuen
Verkehrstrennungsgebiete „Adlergrund“ und „Slupska Bank“, die im Mai dieses
Jahres von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
angenommen worden sind. Initiiert wurden diese Maßnahmen von Deutschland und
Polen. Dieser Vorschlag wurde von allen anderen Ostseeanrainerstaaten aktiv
und konstruktiv unterstützt. Die Einrichtung neuer Schifffahrtswege und
Verkehrsleitsysteme, die international von der IMO genehmigt werden, sind ein
probates Mittel zur Erreichung der in Frage 9 genannten Ziele.
Allerdings erfolgt hierfür die Abstimmung der Ostseeanrainerstaaten
untereinander außerhalb der HELCOM-Gremien, da HELCOM sich
schwerpunktmäßig mit Fragen des maritimen Umweltschutzes in der Ostsee befasst. Fragen,
die mit der Schiffs- und Schiffswegeführung zusammenhängen, werden vor
allem in Hinblick auf die erforderliche Akzeptanz und Anerkennung durch
die IMO entwickelt werden. Eine Expertengruppe, die sich im Rahmen von
HELCOM unter deutscher Leitung mit Schiffswege-Fragen, Meldeprozeduren
und formalisierter Sicherheitsanalyse befasste, wurde von dem Gremium
„HELCOM Maritime“ im Jahr 2008 aufgelöst.
In Bezug auf Fragen des maritimen Umweltschutzes betrachtet die
Bundesregierung HELCOM als eine geeignete Plattform, um gemeinsame Initiativen
der Ostseeanrainer zu entwickeln und durch entsprechende Eingaben an die
IMO voranzubringen, die nicht nur für die Schiffssicherheit und
Schiffswegeführung, sondern auch für diese Themen die geeignete und weltweit zuständige
Organisation ist.
10. Wie fördert die Bundesregierung fortlaufende Initiativen,
Unterstützungen und konkrete Maßnahmen im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr,
z. B. durch vermehrten Einsatz von Lotsen auf engen und schwierig zu
befahrenden Schifffahrtswegen und die stärkere gemeinsame Bereitschaft
unter den Ostseeanrainern zur Bekämpfung der illegalen Einleitung von
Öl und gefährlichen Stoffen?
Ein wirksamer Schutz der Ostsee und ihrer Küsten ist nur möglich, wenn sich
alle Anrainerstaaten ihrer Verantwortung bewusst sind und bereit sind,
Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Seetransporte zu erhöhen.
Deutschland hatte in den letzten Jahren die internationale Zulassung von
Lotsenannahmepflichten angestrebt, jedoch fehlte es an der erforderlichen
internationalen Unterstützung für eine gemeinsame Initiative der
Ostseeanrainerstaaten im Rahmen der IMO, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die
gegenwärtige internationale Rechtslage beinhaltet jedoch keine rechtliche Basis
für die Festlegung einer Lotsenannahmepflicht in Transitstraßen.
Deshalb wird zugunsten eines wirksamen Schutzes der Ostsee und ihrer Küsten
für eine freiwillige Einhaltung der bestehenden IMO-Empfehlung (MSC.138(76))
geworben. Diese IMO-Empfehlung besagt, dass Schiffe mit einem Tiefgang von
mehr als 11 Metern und Schiffe, die bestimmte gefährliche Güter befördern, einen
Lotsen an Bord nehmen sollen. Schiffe, die nicht mit einem Lotsen besetzt waren,
wurden gezielt angesprochen und auf die IMO-Empfehlungen hingewiesen.
Inzwischen hat sich auch aufgrund von anderen getroffenen Maßnahmen, wie
z. B. Einrichtung von Verkehrstrennungsgebieten und ergänzende neue
Seezeichen, insbesondere im Bereich der gefährlichen Untiefen auf dänischer
Seite, die Verkehrssituation im Bereich der westlichen Ostsee in den letzten
Jahren wesentlich verbessert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/220611. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt und fördert die
Bundesregierung konkrete Projekte zur Umsetzung der maritimen Raumordnung
in der Ostseeregion, und setzt sie sich dabei für die sektorübergreifende
und internationale Koordination der Ressourcen ein, um die Ostseeregion
als Modellregion zu entwickeln?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl im Rahmen der Zusammenarbeit der
Umweltminister (HELCOM) als auch der Raumordnungsminister (VASAB)
der Staaten der Ostseeregion für die Entwicklung und Einführung breit
angelegter Prinzipien für die maritime Raumordnung in der Ostsee ein.
Mit diesen Prinzipien sollen Leitlinien für die Anwendung der maritimen
Raumordnung in der Ostseeregion gegeben werden. Ziel des Vorhabens ist es,
eine sektorübergreifende und internationale Koordination der Ressourcen zu
erreichen und die Ostseeregion als eine Modellregion bei der maritimen
Raumordnung zu entwickeln.
Die Bundesregierung unterstützt und fördert in Ergänzung dazu im Rahmen der
europäischen territorialen Zusammenarbeit das vom Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie geführte INTERREG IVB Projekt „BaltSeaPlan“. Es
hat eine Laufzeit von 2009 bis 2012 und befasst sich mit der Einführung der
maritimen Raumordnung in der Ostsee. Im Rahmen des Projektes werden von
den 14 Projektpartnern aus sieben Ostseeanrainerstaaten u. a. Vorschläge für
sektorübergreifende nationale Meeresstrategien erarbeitet und für ein
gemeinsames räumliches Leitbild für die nachhaltige Entwicklung der Ostsee erstellt.
Für ausgewählte Pilotgebiete, von denen zwei grenzüberschreitend sind,
werden maritime Raumordnungspläne entworfen. Das Projekt setzt somit die
Forderung des Aktionsplans der EU-Ostseestrategie zur Unterstützung der
maritimen Raumordnung und zur Entwicklung grenzüberschreitender
Kooperation um.
Bereits vor Verabschiedung der Ostseestrategie hat sich die Bundesregierung
(Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS) für
grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des INTERREG
IIIB Projekts „BaltCoast“ (Laufzeit 2002 bis 2005) eingesetzt.
12. Wie und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den
Fünf-Punkte-Aktionsplan „Clean-Baltic-Shipping“ (Saubere
Seeschifffahrt in der Ostsee) der BSSSC (Baltic Sea States Subregional
Cooperation), dessen Ziel unter anderem die Reduzierung der Stickstoff- und
Schwefelemissionen in den Häfen durch die Nutzung von
Landstromversorgung, die Minimierung der Einleitung von Abwässern aus Schiffen,
die Reduzierung der Umweltbelastungen durch die Kreuzschifffahrt, die
Förderung eines nachhaltigen Hafenmanagements und die Schaffung von
Anreizen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der
grünen und sauberen Meerestechnologien ist?
Die Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren für die Befreiung des
Landstromes von der Stromsteuer bei der EU-Kommission ein. Darüber wurde
bisher noch nicht entschieden.
Ebenso wird die Eingabe der Ostseeanrainer an die IMO zur Schaffung einer
Rechtsgrundlage, mit der die Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet nach
Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens (Einleiten von Schiffsabwässern)
möglich wird, aktiv unterstützt.
Auch werden die Länder regelmäßig gebeten, für die Schifffahrt ausreichende
Annahmekapazitäten für Abwasser und Abfälle zu schaffen. Weiterhin sind die
Länder aufgefordert zu prüfen, ob das „no special fee system“ nicht nur wie
Drucksache 17/2206 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebisher auf die Entsorgung von Abfällen, sondern auch von Abwasser
angewendet werden kann.
Im Rahmen von HELCOM wird gegenwärtig geprüft, ob die Ostsee als
Stickstoffemissionsüberwachungsgebiet nach Anlage VI des MARPOL-
Übereinkommens ausgewiesen werden kann. Die dazu erforderliche Studie soll auch
die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Ausweisung
untersuchen.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden im Rahmen der vorhandenen
Programme, soweit die Mittel zur Verfügung stehen, gefördert.
13. Befürwortet die Bundesregierung die Kennzeichnung des Schwarzen
Meeres, des Mittelmeers, des Nordatlantiks und der Irischen See als
Schwefelemissionsüberwachungsgebiete (Sulphur Emission Control
Areas, SECA), wie bereits im Falle des Ärmelkanals, der Nord- und
Ostsee geschehen, sofern die Kriterien für diese Kennzeichnung erfüllt sind,
und wenn ja, wie sehen ihre Aktivitäten aus?
Ja. Sie wird gegebenenfalls entsprechende Eingaben an die IMO unterstützen,
wie sie es bei der Ausweisung der nordamerikanischen Küstengewässer getan
hat.
14. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Fortschritte im Hinblick auf die Sicherheit im Seeverkehr und die
Überwachung des Schiffsverkehrs zu konsolidieren und weiterzuentwickeln,
um zum einen die Überwachung und Lenkung des zunehmenden
Seeschiffsverkehrs, vor allem im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
und schwierigen Witterungsbedingungen, und zum anderen die
Überwachung der Ostsee zum Schutz der Umwelt und Fischerei und zur
Verbrechensbekämpfung zu verbessern?
Die Bundesregierung arbeitet aktiv und konstruktiv mit allen EU-
Mitgliedstaaten, der European Maritime Safety Agency (EMSA) und der EU-
Kommission bei der einheitlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/59/EG, zuletzt
geändert und ergänzt durch die Richtlinie 2009/17/EG, die eine Verbesserung
der Überwachung des Seeverkehrs zum Ziel hat und auch Fragen der
Gefahrgutstransporte auf See, der Schiffsausrüstung und Maßnahmen bei schwierigen
Witterungsbedingungen erfasst, zusammen.
Auf der Grundlage dieser Richtlinie wurde das europäische SafeSeaNet, das
gemeinschaftliche System für den Seeverkehrsinformationsaustausch zur
Gewährleistung der Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft,
entwickelt. Es stellt den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten alle relevanten
Informationen über gefährliche Ladungen an Bord der Schiffe, über Gefahren
der Schifffahrt und weitere wichtige Informationen betreffend der
Abfallbeseitigung in Häfen, Gewässerverunreinigungen und andere die
Schiffssicherheit betreffende Ereignisse zur Verfügung.
Die Bundesregierung ist in die Entwicklung von SafeSeaNet aktiv eingebunden
und unterstützt die Entwicklung qualitätssichernder Maßnahmen zur
Gewährleistung eines sicheren und verlässlichen Informationsaustausches der
Mitgliedstaaten untereinander.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/220615. Wie unterstützt die Bundesregierung das ostseeweite
Seeraumüberwachungssystem (SUCBAS – Sea Surveillance Cooperation Baltic Sea –
Seeraumüberwachung in der Ostsee), um das Situationsbewusstsein
hinsichtlich des Zustands des Meeres in der gesamten Ostsee und die
Ansätze zur Unterstützung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im
Seeverkehr, des Schutzes der Umwelt und der Bekämpfung illegaler
Aktivitäten im Meeresbereich zu verbessern?
„Sea Surveillance Co-operation Baltic Sea (SUCBAS)“ ist die Fortführung der
seit Anfang 2000 bestehenden gemeinsamen militärischen
Seeüberwachungsinitiative zwischen Schweden und Finnland, der „Sea Surveillance Co-
operation Finland Sweden (SUCFIS)“. Das Projekt wurde im März 2009 in Helsinki
gegründet und steht allen Ostseeanrainerstaaten offen. Beteiligt sind außer
Finnland und Schweden auch Dänemark, Estland, Deutschland und Litauen.
Lettland und Polen haben 2009 wegen einer Mitgliedschaft angefragt.
Die Bundesregierung unterstützt das Projekt durch die aktive Teilnahme des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), vertreten durch die Deutsche
Marine und verfolgt dabei grundsätzlich einen ressortübergreifenden und
multinationalen Ansatz zur Kooperation im Bereich der Maritimen Sicherheit. Ziel
ist zunächst die Etablierung eines Systems regionaler, unabhängiger, jedoch
interoperabler Subsysteme zum Aufbau eines anforderungsgerechten
maritimen Lagebildes.
Die existierenden Initiativen zu einem europaweiten System sind aus deutscher
Sicht technisch und finanziell höchst anspruchsvoll. Aus diesem Grunde wird
langfristig die Etablierung eines europäischen „System of Systems“ angestrebt,
das untereinander kompatible, regionale Systeme wie SUCBAS vernetzen
kann.
Aus Sicht der Bundesregierung muss dabei sichergestellt sein, dass bestehende
Ressortkompetenzen berücksichtigt werden und ein dezentraler Ansatz gewahrt
bleibt.
16. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zu den Maßnahmen der
IMO-Arbeitsgruppe für die Harmonisierung der Ostseeregion in Bezug
auf Schiffsverkehrsdienste und Schiffsmeldesysteme (diese
Arbeitsgruppe wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsbehörde – IMO –
eingesetzt, um die Schiffsverkehrssysteme und Schiffsmeldesysteme zu
harmonisieren und zu integrieren und dafür zu sorgen, dass alle Systeme
die sichere Navigation von Schiffen auf optimierte und einheitliche Weise
unterstützen)?
Eine solche Arbeitsgruppe der IMO ist nicht bekannt.
Die Bundesregierung unterstützt aktiv in der IMO die Entwicklung einer
globalen e-Navigationsstrategie, die unter anderem auch zur Verbesserung und
weltweiten Vereinheitlichung der Meldeverfahren der Schiffe beitragen soll.
17. Wie stützt die Bundesregierung die Initiativen des Überwachungsprojekts
für Einhüllentanker und nicht zugelassene Schiffe, die gemeinsam von
der HELCOM und der Europäischen Agentur für Sicherheit des
Seeverkehrs zur weiteren Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und
Unterstützung der Hafenstaatskontrollbehörden zwecks Verhinderung des
Betriebs von nicht dem Standard entsprechenden Schiffen in der Ostsee
Drucksache 17/2206 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeentwickelt wurden, um für einen sicheren und umweltfreundlichen
Seeverkehrsbetrieb zu sorgen?
Hat sie sich diesem Projekt angeschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Deutschland ist in das Pilot-Projekt „Monitoring of Single Hull Oil Tankers“
eingebunden und unterstützt dieses über die gegebenenfalls erforderliche
Kontrolle einzelner über das SafeSeaNet (SSN) identifizierter Schiffe im Rahmen
einer Hafenstaatkontrollmaßnahme.
Hierbei geht es um die Anwendung einer von der EMSA erstellten Schiffsliste
der betroffenen Tankschiffe. Allerdings wird eine zusätzliche verbale
Schiffsladungsabfrage zur Überwachung der Tankschiffe durch deutsche
Verkehrszentralen als nicht zielführend angesehen, da die erforderlichen
Ladungsinformationen bei einlaufenden Schiffen bereits im SafeSeaNet System
gemeldet sind und eine Verifizierung dieser Informationen erst im Hafen durch die
Hafenstaatkontrolle an Bord des betroffenen Schiffes erfolgen kann.
Es wird ein abgestimmtes europäisches Vorgehen, nicht nur für den
Ostseebereich, für erforderlich gehalten, um unnötige vielfache mündliche
Überprüfungen zu vermeiden.
Die Überwachung dieser Schiffe erfolgt aus SafeSeaNet heraus. Die
Hafenstaatkontrolle des betroffenen Mitgliedstaates erhält direkt über SSN alle
erforderlichen Informationen und führt gezielt entsprechende Kontrollen durch.
Darüber hinaus wurde auf EU-Ebene vereinbart, dieses Thema im Rahmen
eines EMSA Workshops zu einem späteren Zeitpunkt im Lichte der
Erfahrungen erneut zu erörtern.
18. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Zusammenarbeit und Koordination in Bezug auf die zivile Sicherheit
allgemein zu verbessern, um ein gemeinsames und umfassendes
Verständnis hinsichtlich der Risiken und Bedrohungen für die Ostseeregion sowie
Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu fördern?
Die Maßnahmen der Bundespolizei sind in Programme und Projekte der
europäischen Union eingebunden. Zum Einen wird die Bewertung der
Bedrohungslage im Ostseeraum für den Bereich der Organisierten Kriminalität, der
Sicherheit an den Grenzen und kritischer Infrastrukturen durch die Agentur EUROPOL
federführend gegebenenfalls unter Einbeziehung der Agentur Frontex und im
Rahmen der Balitc Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC)
durchgeführt. Die Bundespolizei beteiligt sich hierbei aktiv.
Das von der EU-Kommission ausgeschriebene und von Schweden
federführend durchgeführte Pilotprojekt Maritime Surveillance North (MARSUNO)
soll langfristig die Interoperabilität der existierenden Überwachungs- und
Kontrollsysteme in den nordeuropäischen Seegebieten verbessern. Deutschland
beteiligt sich auch hier aktiv.
19. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung zur Stärkung der
strategischen und operativen Zusammenarbeit zwischen den
Strafverfolgungsbehörden und weiteren wichtigen Akteuren im Ostseeraum bei,
um die gemeinsamen Kapazitäten im Hinblick auf die Feststellung,
Überwachung und wirksame Bekämpfung der organisierten grenzüberschrei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2206tenden Kriminalität, z. B. des Menschen- und Drogenhandels und
illegalen Handels, der Korruption, Geldwäsche, illegalen Einwanderung,
illegalen Arbeit, rassistisch motivierten Straftaten usw. zu stützen?
Auf gemeinsame Einladung der Bundesregierung, von Mecklenburg-
Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich die Generalstaatsanwälte und
weitere Vertreter und Vertreterinnen aus Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, der Russischen Föderation und
Schweden sowie Vertreter des Sekretariats des Rates der Ostseeanrainerstaaten
und Vertreter von Eurojust vom 30. September bis 2. Oktober 2009 in Lübeck
zu ihrer 13. Konferenz getroffen. Dabei wurden Schritte erörtert und
Maßnahmen beschlossen, die der Intensivierung der strafrechtlichen
Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Ostseeregion dienen.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der effektiven Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität für die Wahrung des Rechtsfriedens eine
besondere Bedeutung zukommt. In Anbetracht der neuen Herausforderungen
wurde eine gute Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden insbesondere
bei der Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität, des
internationalen Terrorismus und auch der Piraterie als unverzichtbar bezeichnet. Es
wurde erörtert, wie die Instrumente der internationalen Zusammenarbeit, wie
etwa die Rechtshilfe – dazu gehört auch die Bildung gemeinsamer
Ermittlungsgruppen oder der Einsatz von Videovernehmungen –, verbessert werden
können. Der Austausch soll fortgeführt werden. Es wurde beschlossen, dass die
nächste Sitzung in Finnland im Herbst 2010 stattfindet.
20. Wie intensiviert die Bundesregierung die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung des Menschenhandels in der Ostseeregion?
Inwieweit legt sie dabei den Schwerpunkt unter anderem auf
Präventivmaßnahmen, Schutz und Hilfe – z. B. in Form von
Zufluchtsmöglichkeiten – für Opfer und gefährdete Personen sowie auf Strategien und
Maßnahmen zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen des
Menschenhandels?
21. Womit verbessert und koordiniert die Bundesregierung die Daten und
Datenerfassung über das Ausmaß der durch den Menschenhandel
verursachten Probleme, um eine realistische Grundlage für die Entwicklung
geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems zu schaffen?
22. Mit welchen Initiativen trägt die Bundesregierung dazu bei, geeignete
Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die sich gegen alle
Formen der Ausbeutung wenden und Maßnahmen zur Unterstützung der
Opfer beinhalten, zu verabschieden, umzusetzen und zu koordinieren (im
Einklang mit den entsprechenden Protokollen und Übereinkommen der
Vereinten Nationen und des Europarates)?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels verfolgt die Bundesregierung
bereits seit langem mit Nachdruck auf nationaler und internationaler Ebene
durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Kontext der Zusammenarbeit im
Ostseeraum sind insbesondere folgende Elemente der Politik der Bundesregierung
zur Bekämpfung des Menschenhandels hervorzuheben:
Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zur Bekämpfung des
Menschenhandels im Rahmen des Ostseerats unter anderem durch aktive
Mitarbeit in der im November 2006 gegründeten „Task Force against Trafficking in
Human Beings“ (TF-THB) des Ostseerats. Der TF-THB gehören Experten und
Drucksache 17/2206 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeExpertinnen der Regierungen der Mitglieder des Ostseerates an. Das Mandat
der TF-THB legt den Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Menschenhandels
mit erwachsenen Opfern in alle Formen der Ausbeutung. Handlungsgrundlage
sind die Bestimmungen des sogenannten Palermo Protokolls der Vereinten
Nationen. Ausgangspunkt sind die Ausführungen des Übereinkommens des
Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV 197). Das Mandat
der TF-THB wurde im Mai 2010 bis 30. Juni 2014 verlängert.
Aus dem Arbeitsprogramm der TF-THB ist in Bezug auf die Beantwortung der
Fragen 20 bis 22 Folgendes hervorzuheben:
– Fortbildungsveranstaltungen für diplomatisches und konsularisches Personal
in der Ostseeregion in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation
für Migration (IOM): Bis Dezember 2010 werden in allen elf Mitgliedstaaten
und in Brüssel (als Sitz der EU-Kommission) diese Veranstaltungen
durchgeführt worden sein. Im Juni 2010 führt die Bundesregierung in Kooperation
mit der TF-THB ein solches Seminar in Berlin durch.
– Gemeinsames Projekt mit dem Büro der Vereinten Nationen für
Verbrechensbekämpfung (UNODC) zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
Nichtregierungsorganisationen und Strafverfolgungsbehörden im
Ostseeraum: Dieses Projekt ist mit einer internationalen Konferenz im Dezember
2009 in Stockholm abgeschlossen worden. Die Bundesregierung und der
Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e. V. haben hier das von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ erstmals 1998 entwickelte und 2007
aktualisierte „Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit von
Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeugen/-innen von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ als Beispiel eingebracht. Als
Ergebnis dieses Projektes entwickelt die TF-THB zurzeit ein
Ostseeratsmodell für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und
Nichtregierungsorganisationen, das den Schutz und die Unterstützung für
Opfer von Menschenhandel im gesamten Ostseeraum verbessern soll.
– Verbesserte Datensammlung und Unterstützung von Forschung im Bereich
Menschenhandel im Ostseeraum: Mit Hilfe dieses Projektes, das in der
zweiten Hälfte 2010 begonnen wird, möchte die TF-THB dazu beitragen,
dass die Politik der Ostseeratsmitglieder auf verlässlichen Daten, Statistiken
und Forschungsergebnissen basiert und somit ihr Erfolg auch gemessen
werden kann. Um die Datenlagen zu verbessern wird die TF-THB eine Studie
durchführen, die auf den 2009 vom österreichischen Innenministerium in
Zusammenarbeit mit IOM und mit Unterstützung der EU entwickelten
„Richtlinien zur Datensammlung im Bereich Menschenhandel“, in die die
Methoden des Bundeslagebildes „Menschenhandel“ des BKA eingeflossen
sind, basiert. Ergebnis soll die Erstellung einer Studie zum Ausmaß des
Menschenhandels im Ostseeraum sein. Die Ergebnisse des jährlichen BKA-
Lagebildes werden auch in diese Studie einfließen. Hiervon erhofft sich die
Bundesregierung Verbesserungen bei der Überprüfung der unterschiedlichen
Kriminalstatistiken der Ostseeanrainerstaaten auf ihre Validität und auf die
Vergleichbarkeit der Daten.
– Ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2010 wird eine vergleichende Analyse
der Maßnahmen des materiellen Rechts in den Mitgliedstaaten und deren
Auswirkungen auf die Bekämpfung des Menschenhandels und den Schutz
seiner Opfer begonnen werden.
Zur Umsetzung der Forderungen der Konferenz von Nyborg hat sich das
Sekretariat der Baltic Sea Parliamentary Conference mit der TF-THB in Verbindung
gesetzt. Der Vorsitzende des BPSC Sekretariats und eine weitere Vertreterin
wurden zur Teilnahme an TF-THB Sitzung im März eingeladen und besprachen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2206hierbei mit der TF-THB Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens. Auch an
der Regionalkonferenz des Ostseerates zum Thema „Prevention and control of
Trafficking in Human Beings – Regional Aspects“ in Vilnius vom 20. bis
21. Mai 2010 nahm eine Vertretung der BSPC teil. Die Bundesregierung
begrüßt ausdrücklich den aufgenommenen Dialog zwischen BSPC und TF-THB
und eine Abstimmung des Vorgehens der beiden Institutionen im Kampf gegen
den Menschenhandel.
Während die TF-THB sich der Ausbeutung erwachsener Opfer widmet, werden
im Rahmen der Zusammenarbeit in der Expertengruppe zu gefährdeten
Mädchen und Jungen (Expert Group on Children at Risk – EGCC) die Maßnahmen
des Ostseerates gegen den Kinderhandel entwickelt und koordiniert. Die
EGCC, zu deren Mitgliedern das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend gehört, ist mit zahlreichen Organisationen auch außerhalb
der Ostseeanrainerstaaten vernetzt, u. a. der African Tourist Organisation. In
diesem Jahr wurde das Projekt „Baltic Sea Region – Information Management
to Prevent Trafficking“ gestartet. Ziel ist es, Informationsstrukturen in den
europäischen Ländern zu stärken, um Lösungswege zu identifizieren und intelligent
umsetzen zu können. Im Rahmen dieses Projekts finden Expertentreffen auch
unter deutscher Beteiligung statt (nächste Treffen: 15. bis 16. Juni 2010 in
Kopenhagen).
23. Womit verstärkt die Bundesregierung die Zusammenarbeit beim
Krisenmanagement und Schutz der Bevölkerung vor natürlichen,
technologischen und von Menschen verursachten Risiken und Notsituationen im
Ostseeraum (z. B. durch die Koordinierung der Planung, Prävention,
Ressourcen und Bündelung der vorhandenen Vereinbarungen in einem
umfassenden, für die gesamte Region geltenden Rahmen)?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Fortentwicklung der EU-
Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, an der alle Ostseeanrainer außer
Russland teilnehmen. Mit dem EU-Gemeinschaftsverfahren für den
Katastrophenschutz steht ein Instrument zur Verfügung, durch das gemeinsame Einsätze
der EU-Mitgliedstaaten im Falle von natürlichen technologischen und von
Menschen verursachten Katastrophen geplant und koordiniert werden können.
Das EU-Gemeinschaftsverfahren ist auf Anforderung des betroffenen Staates
innerhalb der EU und in Drittländern, also auch in Russland, einsetzbar.
(Außerdem besteht zwischen Deutschland und Russland ein bilaterales
Hilfeleistungsabkommen für Katastrophen und schwere Unglücksfälle.)
Des Weiteren können durch das EU-Finanzierungsinstrument für den
Katastrophenschutz unter anderem auch Maßnahmen der Prävention gefördert werden.
Deutschland setzt sich derzeit für eine weitere Verbesserung der Koordinierung
und insbesondere für eine Verstärkung der Anstrengungen auf EU-Ebene im
Bereich der Prävention ein.
24. Wie baut die Bundesregierung mithilfe konzertierter Maßnahmen die
IT-Sicherheit in der Ostseeregion aus, um die Internetkriminalität zu
analysieren, aufzudecken sowie Abwehr- und Schutzmaßnahmen im Bezug
auf die Unterbrechung kritischer Infrastruktursysteme zu treffen?
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Nationalen Plans zum Schutz
der Informationsinfrastrukturen aus dem Jahre 2005 mit den Betreibern
kritischer Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation,
Versicherungen, Banken und Energie den Umsetzungsplan Kritis zum Schutz der IT der
kritischen Infrastrukturen erarbeitet. Dieser Umsetzungsplan betrifft auch die
Drucksache 17/2206 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodean der deutschen Ostseeküste befindlichen Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik arbeitet darüber
hinaus mit zahlreichen Certs anderer Staaten, auch des Ostseeraums,
zusammen. Dadurch können auch konzertierte Maßnahmen zum Schutz der IT-
Sicherheit vereinbart werden.
Zur Bekämpfung der Computerkriminalität erfolgen Koordination und
Einleitung von Maßnahmen der Ostseeanrainerstaaten im Rahmen von Interpol,
z. B. „Working party on IT-Crime Europe“ oder der EU, z. B. bei Europol.
Auch in der G8 Hightech Crime Subgroup erfolgen Maßnahmen zur
Verbesserung der Zusammenarbeit sowohl gegen Computerkriminalität als auch zur
Verbesserung der allgemeinen IT-Sicherheit. In der G8 Hightech Crime
Subgroup erfolgt auch eine Abstimmung u. a. mit Russland.
Derzeit sind der Bundesregierung keine weiteren Aktivitäten in diesem
Themenfeld aufgrund der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz in Nyborg
bekannt.
25. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, eine kohärente Energiestrategie
für die Ostseeregion zu entwickeln, um die Sicherheit der
Energieversorgung zu erhöhen, erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen und die
Länder besser miteinander zu verknüpfen (z. B. mithilfe von
verbundenen Überlandleitungen, die schrittweise zu einem intelligenten Stromnetz
zwischen den Ländern und den Offshore-Windparks ausgebaut werden)?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Grenzkuppelstellen zwischen
den Mitgliedsländern der EU aber auch zu den Nachbarländern der EU
ausgebaut werden. Die Bundesregierung setzt sich durch Mitwirkung in der Baltic
Sea Region Energy Co-operation (BASREC) aktiv für eine kohärente
Energiestrategie sowie die Entwicklung eines sicheren, integrierten und nachhaltigen
Energiesystems der Ostseeregion ein. Sie setzt sich darüber hinaus im Rahmen
des Baltic Energy Market Interconnection Plan (BEMIP) für eine Integration
der baltischen Staaten in den europäischen Energiemarkt ein. Ein Bestandteil
dieser Initiative ist auch der Ausbau von Interkonnektoren zwischen den
benachbarten EU-Mitgliedstaaten.
26. Mit welchen Aktivitäten oder Aktionsplänen verfolgt die
Bundesregierung die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK), der
Gebäudesanierung und des innovativen Wohnungsbaus, um die Energieeffizienz
zu erhöhen und Energie einzusparen, um damit auch eine wichtige
Forderung der Ostseeparlamentarierkonferenz umzusetzen?
Die Bundesregierung fördert den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung durch
das 2009 novellierte Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Darüber hinaus fördert sie
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit dem Förderprogramm für
Mini-KWK-Anlagen den Ausbau der dezentralen Energieversorgung. Dieses
Förderprogramm musste allerdings aufgrund fehlender Finanzmittel im Jahr
2010 ausgesetzt werden.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung bundesweit mit dem KfW-
Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ (ehem. CO2-
Gebäudesanierungsprogramm) energetische Maßnahmen im Bestand an Wohngebäuden sowie an
Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Mit dem KfW-
Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ wird ferner der Neubau
hochenergieeffizienter Wohngebäude gefördert. Die Mittel werden antragsgemäß zur
Verfügung gestellt. Eine regionale Verteilung oder Bindung erfolgt nicht.
Ergänzend stehen landeseigene Förderprogramme (z. B. Hamburg, Bremen) zur Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2206fügung. Ebenfalls bundesweit wird die Energieberatung für private Verbraucher
und für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Für Energieeffizienz-
Investitionen werden den Unternehmen von der KfW zinsgünstige Kredite aus dem
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm gewährt.
Die Bundesregierung fördert auch in den neuen EU-Ländern und den EU-
Beitrittskandidatenländern mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt
Leuchtturmprojekte mit Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zeigt damit
Wege für eine klimaschutzverträgliche wirtschaftliche Entwicklung auf. So
wurden in Lettland in den Jahren 2003 bis 2009 zur energetischen Sanierung
von für die ehemaligen Ostblockstaaten typischen Plattenwohngebäuden und
zur Sanierung und Optimierung eines kommunalen Fernwärmesystems bis zu
2,8 Mio. Euro bereitgestellt. Damit wurden Wege für eine
klimaschutzverträgliche wirtschaftliche Entwicklung erfolgreich demonstriert. Ziel der
Leuchtturmprojekte ist es, die Bereitschaft zu eigenfinanzierten Projekten zur
Verbesserung der Energieeffizienz zu fördern. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass
erhebliche Hemmnisse bei den Akteuren in Staat, Wirtschaft und Privatbereich
bestehen. Aus der Sicht der Bundesregierung besteht gerade im Bereich der
Förderung von privaten Sanierungsinvestitionen im Bereich der sog.
Plattenbauten Verbesserungsbedarf, etwa durch verstärkte Nutzung der Mittel aus den
EU-Strukturfonds. Die Bundesregierung fördert deshalb auf Bitte der lettischen
Regierung auch die Aus- und Fortbildung von lettischen
Gebäudesanierungsmanagern.
27. Was tut die Bundesregierung zur Förderung des qualitativen Wachstums
in der Ostseeregion unter Zuhilfenahme von bereitgestellten Finanzen,
Subventionen und internationalen Finanzmitteln, um die Erzeugung
erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-Investitionen, KWK, effiziente
Fernwärmesysteme und die Verknüpfung des Stromnetzes zu fördern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich
im Rahmen des Baltic Energy Market Interconnection Plan (BEMIP) für eine
Integration der baltischen Staaten in den europäischen Energiemarkt ein. Ein
Bestandteil dieser Initiative ist auch der Ausbau von Interkonnektoren
zwischen den benachbarten EU-Mitgliedstaaten.
Die Förderung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung durch das KWK-
Gesetz, mit dem gleichfalls der Ausbau von Fernwärmenetzen gefördert wird,
hat keinen regionalspezifischen Bezug. Es ist davon auszugehen, dass davon
auch die Ostseeregion profitiert. Im Rahmen eines INTERREG-Projektes
fördert die Bundesregierung eine nachhaltige Biomasseproduktion und -nutzung
im baltischen Raum und leistet damit einen Beitrag, den Anteil erneuerbarer
Energieträger EU-weit auf 20 Prozent zu erhöhen.
28. Ist die Bundesregierung bereit, ein gemeinsames regionales
Ausbildungsprogramm im Ostseeraum zur Stärkung der gemeinsamen Kapazitäten
bei der Energieplanung (z. B. durch Ausbau des Erfahrungsaustauschs
und Förderung bestmöglicher Verfahren unter den Behördenvertretern
auf kommunaler und nationaler Ebene) zu schaffen?
Die Schaffung regionaler Ausbildungsprogramme zur Stärkung lokaler
Kapazitäten bei der Energieplanung durch Ausbau des Erfahrungsaustausches unter
Behördenvertretern des Ostseeraumes fällt gemäß Abgrenzung der
Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern nach den Vorschriften des Grundgesetzes über
die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung nicht in die
Zuständigkeit des Bundes.
Drucksache 17/2206 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Mit welchen systematischen und koordinierten Maßnahmen stellt die
Bundesregierung Hindernisse fest, die der Entwicklung
grenzüberschreitender Arbeitsmärkte und der Mobilität in der Ostseeregion
entgegenstehen, und mit welchen praktischen Maßnahmen will sie diese
Hindernisse abbauen bzw. vermeiden?
Die Durchführung des Vermittlungsausgleichs zwischen den einzelnen
Mitgliedstaaten der EU bzw. der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
gehört zu den Aufgaben des gemeinschaftlichen Beratungs- und
Vermittlungsnetzwerks EURopean Employment Services (EURES). Aufgabe des Netzwerks ist,
den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit gemäß den Bestimmungen
des zweiten Teils der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 über die
Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen
voranzubringen. Im Interesse von Arbeitsuchenden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern
fördert EURES insbesondere
– die Entwicklung eines europäischen Arbeitsmarkts,
– den transnationalen, interregionalen und grenzüberschreitenden Austausch
von Stellenangeboten und Bewerberangeboten,
– die Transparenz und den Austausch von Informationen über die
europäischen Arbeitsmärkte, unter anderem über Lebensbedingungen und
Qualifizierungsmöglichkeiten,
– die Entwicklung der zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Methoden
und Indikatoren.
Mit der Bundesagentur für Arbeit und ihrem bundesweiten Europaservice,
der Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des
Bundesverwaltungsamtes und deren Beratungsstellen steht in Deutschland ein
leistungsstarkes Angebot zur Verfügung.
In den Grenzregionen mit größerem Mobilitätspotenzial sind EURES-
Grenzpartnerschaften („EURES-Transfrontalier“) aktiv, die Grenzpendler und ihre
Arbeitgeber mit Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen
unterstützen. In den Grenzpartnerschaften arbeiten Arbeitsverwaltungen,
Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Organisationen aus dem Bereich der
Ausbildung und Bildung zusammen. Die Partner stehen im regelmäßigen Dialog
und entwickeln gemeinsam auf ihr Gebiet bezogene Maßnahmen zur
Bewältigung von Mobilitätshindernissen (Informationsveranstaltungen, Jobbörsen,
Zusammenarbeit der Medien, Beratungsdienstleistungen u. a.). Sie erfüllen darüber
hinaus in den Grenzregionen eine wichtige Beobachterfunktion für das EURES-
Netzwerk.
Im Ostseeraum gibt es Grenzpartnerschaften zwischen Deutschland und
Dänemark (EURES-T Sønderjylland-Schleswig), Dänemark und Schweden
(EURES-T Øresund), Schweden und Finnland (EURES-T Tornedalen). Eine
Partnerschaft zwischen Deutschland und Polen (Oder-Odra), die auch die
ostseenahen Gebiete der beiden Länder umfasst, ist im Aufbau.
30. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um Arbeitsmarkt- und
Sozialfragen als vorrangige Aufgabe in der Agenda des Ostseerates zu
verankern und dabei die Arbeit des Baltic Sea Labour Network (BSLN)
als eines der deutschen Flaggschiff-Projekte im Rahmen der EU-
Ostseestrategie zu berücksichtigen?
Mit dem Baltic Sea Labour Network (BSLN) haben sich insgesamt 22 Partner
– insbesondere Gewerkschaftsbünde und Arbeitgeberverbände –
zusammengeschlossen, um das Management des transnationalen Arbeitsmarktes in der
Ostseeregion zu verbessern und transnationale Anpassungsstrategien, Aktionen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/2206und Modelle – auch unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und
der Migrationprozesse – zu entwickeln. Deutsche Partner sind u. a. der DGB
und der Arbeitgeberverband Nordmetall. Auch der Ostseerat ist ein Partner des
Baltic Sea Labour Networks; zurzeit wird überlegt, im Rahmen des Ostseerats
eine Expertengruppe „Grenzgänger, Infozentren, Mobilität“ einzurichten. „Das
Baltic Sea Labour Network Project wird von der Behörde für Wissenschaft und
Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg betreut.“
31. Was unternimmt die Bundesregierung, um das Informationszentrum für
grenzpendelnde Arbeitnehmer „Grænse“ in Padborg, an der
deutschdänischen Grenze zu stärken und neue Zentren in Grenzpendlerregionen
zu Polen zu gründen, an denen die Zahl der Grenzpendler wächst (die
Informationszentren sollen über die Kapazitäten umfassender und
offizieller Informationen über soziale Sicherheit und arbeits- und
steuerrechtliche Fragen in den diesseits und jenseits der Grenze gesprochenen
Sprachen, gegebenenfalls auch in Minderheitensprachen verfügen)?
Das angesprochene Infocenter ist eine Initiative auf kommunaler bzw.
Landesebene. Wenn ähnliche Initiativen zwischen Deutschland und Polen entstehen
sollen, wären hier die angrenzenden Bundesländer und die mit
Grenzpendlerfragen befassten lokalen und kommunalen Behörden und Einrichtungen
gefordert. Die Bundesregierung kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.
32. Wie fördert die Bundesregierung den regelmäßigen Dialog zwischen
Verbänden, die sich für grenzüberschreitende Arbeitnehmer einsetzen,
Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politikern, um die Zusammenarbeit in
Bezug auf grenzüberschreitende Arbeitsmärkte durch die Einrichtung
von Beratungsgremien für Grenzregionen und die Entwicklung von
Netzwerken zu verstärken?
Ist die Bundesregierung bereit, einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit
der Informationszentren in der Ostseeregion zu fördern?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
33. Mit welchen Maßnahmen, die den übergeordneten Zielen der
Partnerschaft der nördlichen Dimension in den Bereichen Transport und Logistik
entsprechen sollten, unterstützt die Bundesregierung eine Verbesserung
der Verkehrs- und Logistikkapazitäten in den Grenzregionen
Deutschlands zu Ostseeanrainerstaaten – vor allem im Hinblick auf den
öffentlichen Nahverkehr –, um grenzüberschreitendes Pendeln und
wirtschaftliches Wachstum zu fördern?
Das BMVBS unterstützt alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der internen
und externen Verkehrsverbindungen der Grenzregionen Deutschlands zu
Ostseeanrainerstaaten führen.
Insbesondere wird die auf schwedische Initiative durchgeführte Studie „Baltic
Transport Outlook“ von der Bundesregierung finanziell unterstützt (in Höhe
von 60 000 Euro). Die Studie soll den Istzustand und eine Prognose bis 2030
darstellen. Ziel ist es, die Verkehrsinfrastruktur in der Ostseeregion und die
Waren- und Personenströme – bezogen auf alle Verkehrsträger – abzubilden.
Drucksache 17/2206 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Wie unterstützt die Bundesregierung konzertierte Maßnahmen für den
Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren für die Ausbildung
und Beschäftigung junger Menschen (auch mit dem Blick auf
benachteiligte Gruppen unter ihnen) in der Ostseeregion, darunter
Kooperationsprogramme zwischen Schulen, Sozialpartnern, Behörden und der
Zivilgesellschaft?
Die Bundesregierung unterstützt den Austausch und die Umsetzung bewährter
Verfahren für die Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen in der
Ostseeregion u. a. durch einen interministeriellen Dialog mit Dänemark zur
Vergleichbarkeit beruflicher Befähigungsnachweise und Empfehlungen zur
Verbesserungen der beruflichen Mobilität.
Im Übrigen ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufliche
Bildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Durchführung
der Teilprogramme Leonardo da Vinci und Grundtvig des EU-Programms
Lebenslanges Lernen beauftragt.
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung gibt es im Rahmen der Programmlinien
eine Vielzahl gemeinsamer Projekte und Aktivitäten.
So wurden in der Aktion Mobilität im Rahmen von Leonardo da Vinci im
Jahr 2009 insgesamt 2023 Deutsche gefördert, die einen Lernaufenthalt in
einem Land des Ostseeraums absolviert haben. Umgekehrt verbrachten 30
Prozent der Teilnehmer aus den Ländern des Ostseeraums ihren
Lernaufenthalt im Rahmen dieses Programms in Deutschland (im Betrachtungszeitraum
2000 bis 2004).
In der Aktion Partnerschaften wurden im Rahmen des Programms Leonardo
da Vinci im Jahr 2009 sechsundvierzig Projekte zwischen einer deutschen
Einrichtung und einer Einrichtung aus den Ländern des Ostseeraums gefördert.
In der Aktion Innovationstransfer werden im Rahmen des Programms Leonardo
da Vinci innovative Projekte gefördert. Hierunter fallen u. a. Projekte zum
Austausch und der Weiterentwicklung und Umsetzung von bewährten Verfahren für
die Aus- und Weiterbildung in der Ostseeregion, und ein Projekt zum Transfer
und die Weiterentwicklung von Ausbildungsbausteinen im Rahmen von
Berufsorientierung und Übergangsmanagement welches sich speziell an Benachteiligte
richtet.
Weiterhin wurden im Jahr 2009 in der Aktion Partnerschaften im Rahmen des
Programms Grundtvig (Erwachsenenbildung) 58 Projekte zwischen einer
deutschen Einrichtung und einer Einrichtung aus den Ländern des Ostseeraums
gefördert. In den unterschiedlichen Mobilitätsaktionen wurden im Jahr 2009 in
Grundtvig in den Ländern des Ostseeraums Lernaufenthalte für 25 Deutsche
gefördert.“
35. Wie unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, Schülern zwei Jahre
vor ihrem Schulabschluss einen Einblick in die Arbeitswelt des
Wirtschaftsraums Ostsee zu verschaffen?
Was unternimmt die Bundesregierung an konkreten schnell greifenden
Maßnahmen, um eine Phase längerer Arbeitslosigkeit nach
Schulabschluss zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass spätestens nach
dreimonatiger Arbeitslosigkeit Weiterbildungsmaßnahmen, die Möglichkeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2206des Erwerbs von Zusatzqualifikationen oder Ausbildungs- bzw.
Arbeitsplätze angeboten werden sollten?
Wenn ja, was unternimmt sie hier?
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung ihre bundesweiten Bemühungen
erheblich ausgeweitet, Schülern rechtzeitig vor ihrem Schulabschluss einen
Einblick in die Arbeitswelt zu verschaffen. Dem liegt die Auffassung zu
Grunde, dass Arbeitslosigkeit nach Schulabschluss am besten vermieden
werden kann, wenn ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung gewährleistet wird.
Deshalb wurden neben den klassischen Maßnahmen der
Benachteiligtenförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) inzwischen von Bundesseite weitere
Maßnahmen eingeführt, wie zum Beispiel die Berufsorientierung in
überbetrieblichen Einrichtungen (inzwischen rd. 82 000 Jugendliche erfasst), die
Maßnahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung der BA, das
regionale Übergangsmanagement im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive
Berufsabschluss“, die Einstiegsqualifizierung für jährlich rund 30 000
Jugendliche sowie die Berufseinstiegsbegleitung. Den Maßnahmen im Übergang
liegen überwiegend gute und erprobte Ansätze zugrunde. Das gilt insbesondere
für betrieblich gestützte Maßnahmen, die durch hohe „Klebeeffekte“ gute
Ausbildungschancen eröffnen.
Ab diesem Jahr wird die Bundesregierung verstärkt Initiativen fördern, die zur
Verzahnung von betrieblicher Berufsvorbereitung und Ausbildung vorhandene
Ansätze und Fördermöglichkeiten (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen)
aufgreifen, diese gegebenenfalls an die Bedarfe der ausbildenden Betriebe
anpassen und weitere betriebsnahe Konzepte (u. a. zur Qualifizierung der Ausbilder/
Ausbilderinnen und ausbildenden Fachkräfte in kleinen und mittleren
Unternehmen) hinzufügen. Durch diese Initiativen werden direkte Übergänge in die
Ausbildung erreicht und Phasen längerer Arbeitslosigkeit nach Schulabschluss
vermieden, so dass auch vor dem Hintergrund spürbarer demographischer
Rückgänge für Schulabgänger keine anderen Qualifizierungsmaßnahmen
neben der regulären Ausbildung erforderlich werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]