[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23149 –
Die militärische Aufrüstung der Türkei im maritimen Bereich und die Rolle
Deutschlands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder zweifelte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan
in den letzten Jahren die Grenzziehung zwischen Griechenland und der Türkei
von 1923 an. Dabei bemängelte er, dass in Lausanne die griechischen Inseln
„weggegeben“ wurden, die so nah vor der türkischen Küste liegen, „dass wir
eure Stimmen hören können, wenn ihr herüberruft“. Und weiter: „Diese Inseln
gehörten uns. Wir haben dort Werke, Moscheen und eine Geschichte.“ Der
Vertrag von Lausanne sei „kein unanfechtbarer Text, keinesfalls ist er ein
heiliger Text.“ (
https://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-erdogan-stellt-griechi
sch-tuerkische-grenze-in-frage-1.3265087).
Die bestehende Grenzziehung zwischen Griechenland und der Türkei ist Folge
des griechisch-türkischen Krieges von 1919 bis 1922, in dessen Folge 1923
zwischen den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der türkischen
Führung unter Mustafa Kemal Atatürk der Vertrag von Lausanne abgeschlossen
wurde und u. a. die aktuelle Landesgrenze der Türkei sowohl im Osten als
auch im Westen des Landes festlegte (dpa vom 22. November 2016).
Artikel 12 des Vertrags von Lausanne bestimmt, dass zum türkischen
Territorium nur die Inseln gehören, die innerhalb einer 3-Meilen-Zone vor der
kleinasiatischen Küste liegen; als Ausnahmen werden explizit Imbros, Tenedos und
die Rabbit Islands (Tavsan adalari) genannt. Die Inseln Lemnos, Samothrace,
Mytilene, Chios, Samos und Nikaria wurden als zugehörig zu Griechenland
bestätigt (
https://wwi.lib.byu.edu/index.php/Treaty_of_Lausanne). In Artikel
15 wurde der Verzicht der Türkei auf die Inseln Stampalia (Astrapalia),
Rhodes (Rhodos), Calki (Kharki), Scarpanto, Casos (Casso), Piscopis (Tilos),
Misiros (Nisyros), Calimnos (Kalymnos), Leros, Patmos, Lipsos (Lipso), Simi
(Symi), and Cos (Kos), die durch Italien besetzt waren, sowie die unabhängige
Insel Castellorizzo (Castelrosso) zugunsten Italiens festgelegt. Als Italien mit
dem Pariser Vertrag von 1947 die Inselgruppe an Griechenland abtrat, gingen
gemäß Artikel 14 diese Inseln sowie die anliegenden Inseln an Griechenland
über (
http://www.verfassungen.eu/it/frieden47-i.htm). Mit Artikel 14 des
Pariser Vertrages von 1947 ging der Besitzstand Italiens, wie er in dem am 28.
Dezember 1932 von der Türkei und Italien unterzeichneten gemeinsamen
Protokoll vereinbart war, in den Besitzstand Griechenlands über. Das schließt die
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23925
19. Wahlperiode 03.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Insel Imia (Kardak) ein, die unter den 37 Referenzpunkten zur Festlegung der
Seegrenze als Punkt 30 aufgelistet ist (
http://www.hri.org/MFA/foreign/bilater
al/italturc.htm).
Entsprechend betrachtet Griechenland die Felseninseln zu ihrem Staatsgebiet.
Die Türkei sieht, frühestens seit 1985, in den von ihr Kardak genannten Inseln
eine Grauzone. Denn türkische Seekarten von 1985 sehen die Inseln noch im
griechischen Staatsgebiet (
https://www.heise.de/tp/features/Alarmzustand-in-
Griechenland-und-Zypern-4447693.html).
Im Jahr 1987 kam es zu einer schweren Ägäis-Krise. Anlass waren
seismologische Untersuchungen des türkischen Forschungsschiffs „Sismik“ nahe den
griechischen Inseln Limnos und Lesbos (
https://taz.de/!1868467/). 1996 folgte
die sogenannte Imia-Krise. Auf dem Höhepunkt dieser Krise hatten türkische
Pioniere die Insel besetzt und ein griechischer Marinehubschrauber kam unter
ungeklärten Gründen zum Absturz (
https://www.heise.de/tp/features/Alarmzu
stand-in-Griechenland-und-Zypern-4447693.html). Mitte Februar 2018
rammte die türkische Küstenwache ein vor Imia liegendes griechisches
Patrouillenboot, offenbar in der Absicht, es zu versenken. Auch da war Hintergrund die
Behauptung der Türkei, die Imia-Inseln gehörten zur Türkei. Die Türkei
erhebt Ansprüche auf mindestens 18 griechische Ägäisinseln (
https://www.sw
p.de/politik/inland/konflikt-in-der-aegaeis-droht-zu-eskalieren-2514536
4.html).
Zusätzliche Konflikte zwischen Griechenland und der Türkei entzündeten sich
auch infolge der völkerrechtswidrigen Besetzung des Nordens der Republik
Zypern 1974 und der Nichtanerkennung der Republik Zypern durch die
Türkei. Zudem wurden vor Jahren große Gasvorkommen unter dem Meer rund
um Zypern entdeckt, die die Regierung der Republik Zypern nun ausbeuten
will. Daraufhin hatte die Türkei im Jahr 2019 ein Forschungsschiff in
zyprische Gewässer geschickt, was nicht nur von Griechenland, sondern auch von
der EU verurteilt wurde (
https://www.derstandard.de/story/2000119345327/w
arum-im-oestlichen-mittelmeer-die-kriegsgefahr-steigt).
Die Bundesrepublik Deutschland war einer der wichtigsten Lieferanten von
Waffen, Ausrüstung und Technologie, sowohl für die griechischen als auch für
die türkischen Sicherheitskräfte. Beide nutzen in Deutschland gekaufte U-
Boote der Klassen 209 und 214, beide fahren MEKO-Fregatten von Blohm
+Voss, beide haben Leopard-Panzer von Krauss-Maffei Wegmann, und die
Sicherheitskräfte sind in beiden Ländern mit Gewehren und Maschinenpistolen
von Heckler & Koch ausgestattet, die in deutscher Lizenz produziert werden
(
https://www.bits.de/public/pdf/Ruestungsexport-Migrationsabwehr.pdf,
S. 14).
Allein seit 2002 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte in die
Türkei im Wert von ca. 2,6 Mrd. Euro und nach Griechenland im Wert von ca.
2,5 Mrd. Euro (Rüstungsexportberichte der Bundesregierung).
Trotz des aggressiven Auftretens der Türkei u. a. im östlichen Mittelmeer
(
https://www.handelsblatt.com/politik/international/militaerausgaben-erdoga
n-sorgt-fuer-ein-wettruesten-im-mittelmeer/25546080.html?ticket=ST-445751
1-ysSf7nN042V0BwpRTLDz-ap2), blieb die Türkei Hauptabnehmerin
deutscher Kriegswaffenexporte auch im Jahr 2019. Bei den tatsächlichen Exporten
von Kriegswaffen lag die Türkei in den vergangenen beiden Jahren in der
Rangliste der wichtigsten Empfängerländer sogar an Nummer 1 – mit einem
Volumen von zusammen mehr als einer halben Milliarde Euro (587,4 Mio.
Euro 2018 und 2019) (dpa vom 3. August 2020). Dabei handelte es sich (fast)
ausschließlich um Güter für den maritimen Bereich. Das mit Abstand größte
laufende Rüstungsprojekt beider Länder ist der Bau von sechs U-Booten der
Klasse 214, die in der Türkei unter maßgeblicher Beteiligung des Konzerns
ThyssenKrupp Marine Systems montiert werden. Die Bundesregierung hatte
die Lieferung von Bauteilen bereits 2009 genehmigt und den Export mit einer
sogenannten Hermes-Bürgschaft von 2,49 Mrd. Euro abgesichert (dpa vom
3. August 2020).
1. In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung seit 2002 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Gütern
der Ausfuhrlistenposition A0009 „Kriegsschiffe (über oder unter
Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ in die Türkei erteilt (für das Jahr 2020 bitte die
vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Im Auswertungszeitraum wurden Ausfuhrgenehmigungen für Güter der AL-
Pos. A0009 im Wert von insgesamt 340.236.638 Euro erteilt.
2. Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten
Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition
A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009 a) Punkt 1, also
Schiffe (über oder unter Wasser), besonders konstruiert oder geändert für
militärische Zwecke, ungeachtet ihres derzeitigen Reparaturzustands
oder ihrer Betriebsfähigkeit oder ob sie Waffeneinsatzsysteme oder
Panzerungen enthalten, sowie Schiffskörper oder Teile von Schiffskörpern
für solche Schiffe, und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für
militärische Zwecke (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der
Genehmigungen auflisten) (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
einbeziehen)?
3. Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten
Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition
A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009a Nummer 2
a) automatische Waffen, erfasst von Nummer 0001, oder Waffen, die
von Nummer 0002, 0004, 0012 oder 0019 erfasst werden, oder
„Montagen“ oder Befestigungspunkte (hard points) für Waffen mit
einem Kaliber von größer/gleich 12,7 mm,
b) Feuerleitsysteme, die von Nummer 0005 erfasst werden,
c) mit allen folgenden Ausrüstungen: „ABC-Schutz“, „Pre-wet oder
Wash-Down-System“ konstruiert für Dekontaminationszwecke,
d) Aktive Waffenabwehrsysteme (active weapon countermesure
systems), die von Unternummern 0004b, 0005c oder 0011a erfasst
werden
(bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach den Unterpunkten 1 und 2 der AL-Pos. A0009a differenzierte
Auswertungen sind automatisiert nicht möglich. Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar
2002 bis zum 7. Oktober 2020 ausgewertet. Bei den Angaben für
Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus dem Jahr 2020 handelt es sich um
vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch
verändern können.
Im Auswertungszeitraum wurden 305 Ausfuhrgenehmigungen für Güter der
AL-Pos. A0009a im Wert von insgesamt 316.747.351 Euro erteilt.
4. Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten
Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition
A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009b, also Motoren
und Antriebssysteme, besonders konstruiert für militärische Zwecke, und
Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke
(Nummer 1 bis 4)
a) Dieselmotoren, besonders konstruiert für U-Boote,
b) Elektromotoren, besonders konstruiert für U-Boote,
c) nichtmagnetische Dieselmotoren und
d) außenluftunabhängige Antriebssysteme (AIP), besonders konstruiert
für U-Boote
(bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Im Auswertungszeitraum wurden 10 Ausfuhrgenehmigungen für Güter der AL-
Pos. A0009b im Wert von insgesamt 234.423 Euro erteilt.
5. Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten
Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition
A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009c bis 0009g
a) Unterwasserortungsgeräte, besonders konstruiert für militärische
Zwecke, Steuereinrichtungen hierfür und Bestandteile hierfür,
besonders konstruiert für militärische Zwecke,
b) U-Boot- und Torpedonetze,
c) Schiffskörper-Durchführungen und -Steckverbinder, besonders
konstruiert für militärische Zwecke, die das Zusammenwirken mit
Ausrüstung außerhalb eines Schiffes ermöglichen, sowie Bestandteile
hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke und
d) geräuscharme Lager, mit einem der folgenden Merkmale,
Bestandteile hierfür und Ausrüstung, die solche Lager enthalten, besonders
konstruiert für militärische Zwecke
(bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Im Auswertungszeitraum wurden 214 Ausfuhrgenehmigungen für Güter der
AL-Pos. A0009c bis g im Wert von insgesamt 23.254.864 Euro erteilt.
6. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 in die Türkei
(Frage 1) auf die einzelnen Jahre (bitte jährlich einschließlich der Anzahl
der Genehmigungen und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020
bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Anzahl Wert in Euro
2002 25 3.915.405
2003 30 209.163.302
2004 19 10.982.145
2005 8 33.119.991
2006 10 4.527.057
2007 12 2.012.398
2008 19 2.616.651
2009 21 17.766.690
2010 19 3.692.984
2011 36 8.048.604
2012 53 8.946.102
2013 41 2.229.318
2014 31 7.445.826
2015 43 4.374.789
2016 32 1.729.266
2017 34 3.006.730
2018 2 2.007.901
2019 74 11.524.989
2020 6 3.126.490
7. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 in die Türkei
(Frage 1) auf die Unternummern 0009a bis 0009g auf die einzelnen Jahre
(bitte entsprechend den Unternummern jährlich einschließlich der
Anzahl der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und
Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die im Folgenden
angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils zum
Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2002 A0009A 13 3.705.784
A0009C 2 15.482
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
A0009E 10 194.139
2003 A0009A 16 208.079.580
A0009C 2 47.215
A0009E 14 1.036.507
2004 A0009A 6 10.519.693
A0009C 4 24.753
A0009E 9 437.699
2005 A0009A 4 33.102.050
A0009C 4 17.941
2006 A0009A 6 4.290.479
A0009C 4 236.578
2007 A0009A 9 1.876.148
A0009B 1 *
A0009C 2 67.640
2008 A0009A 14 2.527.912
A0009B 1 *
A0009C 4 82.779
2009 A0009A 8 16.722.968
A0009B 2 66.292
A0009C 11 970.455
A0009F 1 *
2010 A0009A 7 918.332
A0009B 1 *
A0009C 11 2.717.267
2011 A0009A 23 1.707.596
A0009C 13 6.341.008
2012 A0009A 33 5.053.250
A0009B 3 19.130
A0009C 17 3.867.662
A0009F 1 *
2013 A0009A 26 1.074.726
A0009C 13 1.125.178
A0009F 2 29.414
2014 A0009A 18 6.183.580
A0009B 1 *
A0009C 9 1.086.807
A0009F 3 160.775
2015 A0009A 25 3.692.288
A0009C 16 662.092
A0009F 2 20.409
2016 A0009A 21 784.944
A0009C 8 830.835
A0009F 3 113.487
2017 A0009A 19 1.800.865
A0009C 16 1.169.199
A0009F 2 36.666
2018 A0009A 1 *
A0009F 1 *
2019 A0009A 52 9.830.302
A0009B 1 *
A0009C 26 1.673.163
A0009F 3 19.142
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2020 A0009A 4 3.032.106
A0009C 2 94.384
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
8. Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der
Ausfuhrlistenposition A0004 „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere
Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und
Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür“ in die
Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020
„Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör,
Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte die Anzahl der
Genehmigungen und den Gesamtwert der Genehmigungen auflisten, für
das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Güter der AL-Pos. A0004, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, wurden im Auswertungszeitraum 44
Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 119.348.744 Euro erteilt.
9. Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten
Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition
A0004 (Frage 8) betrafen Güter der Unternummer
a) Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Raketen,
Minen, Flugkörper, Wasserbomben, Sprengkörper-Ladungen,
Sprengkörper-Vorrichtungen und Sprengkörper-Zubehör,
„pyrotechnische“ Munition, Patronen und Simulatoren (d. h. Ausrüstung,
welche die Eigenschaften einer der von Unternummer 0004a erfassten
Waren simuliert), besonders konstruiert für militärische Zwecke,
b) Ausrüstung mit allen folgenden Eigenschaften: 1. besonders
konstruiert für militärische Zwecke und 2. besonders konstruiert für
„Tätigkeiten“ im Zusammenhang mit a) von Unternummer 0004a erfasste
Waren oder b) unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen
(USBV)
(bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
AL-Position Anzahl Wert in Euro
A0004A 22 77.690.194
A0004B 23 41.658.550
10. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 in die Türkei
(Frage 8) auf die einzelnen Jahre (bitte entsprechend den Jahren
einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte
die vorläufigen Zahlen angeben)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Anzahl Wert in Euro
2002 2 1.680.342
2003 6 2.118.978
2004 6 39.502.463
2005 2 152.000
2006 3 1.077.629
2007 3 251.623
2008 3 1.141.782
2009 4 246.064
2010 1 *
2011 7 34.331.019
2012 1 *
2013 1 *
2014 1 *
2016 2 119.794
2017 1 *
2019 1 *
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
11. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 in die Türkei
(Frage 8) auf die Unternummern 0004a und 0004b auf die einzelnen
Jahre (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich
Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen,
Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das
Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Die Daten der Ausfuhrgenehmigungen für Güter der AL-Pos. A0004, die
„Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör,
Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ betrafen, können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2002 A0004A 1 *
A0004B 1 *
2003 A0004A 3 1.791.798
A0004B 4 327.180
2004 A0004A 2 38.749.356
A0004B 4 753.107
2005 A0004A 2 152.000
2006 A0004A 1 *
A0004B 2 864.869
2007 A0004A 2 249.723
A0004B 1 *
2008 A0004B 3 1.141.782
2009 A0004B 4 246.064
2010 A0004B 1 *
2011 A0004A 7 34.331.019
2012 A0004A 1 *
2013 A0004B 1 *
2014 A0004A 1 *
2016 A0004A 2 119.794
2017 A0004B 1 *
2019 A0004B 1 *
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
12. Wie viele Genehmigungen für den Export in die Türkei betrafen 2002 bis
zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Güter der Ausfuhrlistenposition
A0011 „Elektronische Ausrüstung, ‚Raumfahrzeuge‘ und deren
Bestandteile“, die zur Verwendung oder zum Einbau in „Kriegsschiffe (über oder
unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür
und andere Überwasserschiffe“ bestimmt oder geeignet waren bzw. sind
(bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Güter der AL-Pos. A0011, die zur Verwendung oder zum Einbau in
„Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör,
Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ bestimmt oder geeignet
waren bzw. sind, wurden im Auswertungszeitraum 363 Ausfuhrgenehmigungen
im Wert von insgesamt 48.751.321 Euro erteilt.
13. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0011 in die Türkei
(Frage 12) auf die Unternummern (bitte entsprechend den
Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem
Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und
Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Für Güter der AL-Pos. A0011, die zur Verwendung oder zum Einbau in
„Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör,
Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ bestimmt oder geeignet
waren bzw. sind, können die Daten der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2002 A0011 8 6.593.476
2003 A0011 18 4.897.676
2004 A0011 9 230.935
2005 A0011 6 243.339
A0011A 10 204.274
2006 A0011A 13 905.462
2007 A0011A 19 1.175.570
2008 A0011A 18 1.452.388
2009 A0011A 34 2.555.348
2010 A0011A 28 3.353.540
2011 A0011A 26 3.509.153
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2012 A0011A 34 9.507.906
2013 A0011A 24 1.136.219
2014 A0011A 15 1.815.853
2015 A0011A 24 3.301.321
2016 A0011A 16 4.972.081
2017 A0011A 19 843.714
2018 A0011A 1 *
2019 A0011A 36 1.911.230
2020 A0011A 5 117.711
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
14. Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der
Ausfuhrlistenposition A0018 „‚Herstellung‘sausrüstung und Bestandteile“ in die
Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe
(über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör,
Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert
einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte
die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Güter der AL-Pos. A0018, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, wurden im Auswertungszeitraum 8
Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 2.417.391 Euro erteilt.
15. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0018 in die Türkei
(Frage 14) auf die Unternummern
a) besonders konstruierte oder besonders geänderte Ausrüstung für die
„Herstellung“ der von der Liste für Waffen, Munition und
Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte
Bestandteile hierfür,
b) besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs-
und Eignungsprüfung der von der Liste für Waffen, Munition und
Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders
konstruierte Ausrüstung hierfür
(bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich
Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen,
Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das
Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Für Güter der AL-Pos. A0018, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, können die Daten der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2004 A0018A 1 *
2005 A0018A 4 1.001.180
2007 A0018A 1 *
2012 A0018A 1 *
2014 A0018A 1 *
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
16. Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der
Ausfuhrlistenposition A0021 „Software“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der
Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Güter der AL-Pos. A0021, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, wurden im Auswertungszeitraum 28
Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 7.410.915 Euro erteilt.
17. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0021 in die Türkei
(Frage 16) auf die Unternummer 0021a
a) „Entwicklung“, „Herstellung“, Betrieb oder Instandhaltung von
Ausrüstung, die von der Liste für Waffen, Munition und
Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird,
b) „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Werkstoffen und Materialien,
die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I
A) erfasst werden, und
c) „Entwicklung“, „Herstellung“, Betrieb oder Wartung von
„Software“, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial
(Teil I A) erfasst wird
(bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich
Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen,
Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das
Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Für Güter der AL-Pos. A0021, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, können die Daten der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2002 A0021A 1 *
2003 A0021A 2 3.135.753
2009 A0021A 1 *
2010 A0021A 2 0
2011 A0021A 4 1.179.611
2012 A0021A 2 2
2014 A0021A 1 *
2015 A0021A 3 138.360
2016 A0021A 2 2
2017 A0021A 3 3
2019 A0021A 6 13.591
2020 A0021A 1 *
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
18. Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der
Ausfuhrlistenposition A0022 „Technologie“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der
Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Güter der AL-Pos. A0022, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, wurden im Auswertungszeitraum 67
Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 3.550.635 Euro erteilt.
19. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0022 in die Türkei
(Frage 18) auf die beiden Unternummern (bitte entsprechend den
Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen,
jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller
und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen
Zahlen angeben)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet. Die
im Folgenden angegebenen Unternummern entsprechen inhaltlich der jeweils
zum Genehmigungszeitpunkt gültigen Fassung der Ausfuhrliste.
Für Güter der AL-Pos. A0022, die „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser),
Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere
Überwasserschiffe“ betrafen, können die Daten der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr AL-Position Anzahl Wert in Euro
2003 A0022 2 0
2004 A0022A 4 153.000
2005 A0022A 8 64.002
2006 A0022A 2 24.000
2007 A0022A 6 85.000
2008 A0022A 6 87.500
2009 A0022A 2 11.000
2010 A0022A 5 12.500
2011 A0022A 5 473.765
2012 A0022A 2 10.001
2013 A0022A 3 1.466.002
2014 A0022A 4 497.500
2015 A0022A 2 2.501
2016 A0022A 1 *
2017 A0022A 2 47.500
2018 A0022A 3 292.764
2019 A0022A 8 131.000
2020 A0022A 2 190.100
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
20. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich von Unternehmen aufgrund zuvor
erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020
tatsächlich ausgeführt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen
einbeziehen)?
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen), aus denen hervorgeht, dass Kriegswaffen exportiert werden. Es
ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit
der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine
Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Bei den hier ausgewiesenen Werten handelt
es sich um vorläufige Zahlen, die Revisionen unterliegen können. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die
tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in
unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche
Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine zahlenbasierte
Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw. hier der
gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein
taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der
Rüstungsexportpolitik ist. Dem Statistischen Bundesamt liegen nur Zahlen zu entsprechenden
Meldungen seit dem Jahr 2004 vor. Eine gezielte Auswertung nach „Kriegswaffen
aus dem maritimen Bereich“ kann nicht erfolgen, da dies keine Meldekategorie
ist.
Jedenfalls für die Warenexporte, die von den Auskunftspflichtigen mit der
Warennummer 8906 1000 (Kriegsschiffe) des Warenverzeichnisses für die
Außenhandelsstatistik angemeldet wurden, beläuft sich der Gesamtwert der von den
Unternehmen getätigten Meldungen seit 2004 bis einschließlich August 2020
auf 9,8 Mrd. Euro.
21. Wie verteilt sich der Gesamtwert der von Unternehmen aufgrund zuvor
erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr
2020 tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich
(Frage 20) auf die einzelnen Jahre?
Auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge kann in Bezug auf die angefragten Werte
für die einzelnen Jahre nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier
wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener
Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist darum nach sorgfältiger Abwägung
zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die
entsprechenden Informationen sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.*
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
22. In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung seit 2002 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Gütern
in die Türkei, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit
U-Booten bestimmt waren, erteilt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen
Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Rüstungsgüter, die zweifelsfrei für die Verwendung in Ubooten oder mit
Ubooten bestimmt waren, wurden im Auswertungszeitraum 400
Ausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 128.761.448 Euro erteilt.
23. Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002
bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für
den Export von Gütern in die Türkei, die zweifelsfrei für die
Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt waren, auf die einzelnen
Jahre (bitte jährlich einschließlich der Anzahl der Genehmigungen
auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 7. Oktober 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte aus
dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die Angaben beruhen
auf einer händischen Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen, die
keine Gewähr für lückenlose Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit bietet.
Für Rüstungsgüter, die zweifelsfrei für die Verwendung in Ubooten oder mit
Ubooten bestimmt waren, können die Daten der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr Anzahl Wert in Euro
2002 13 3.358.431
2003 14 2.178.357
2004 5 39.151.779
2005 8 202.430
2006 11 2.580.173
2007 15 524.141
2008 18 1.103.762
2009 16 748.613
2010 26 2.640.897
2011 31 21.966.512
2012 31 13.542.205
2013 30 2.672.640
2014 25 11.432.545
2015 35 4.075.289
2016 22 1.870.914
2017 29 1.886.297
2018 4 2.161.637
2019 62 13.375.349
2020 5 3.289.477
24. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich, die zweifelsfrei für die Verwendung in
U-Booten oder mit U-Booten bestimmt waren, von Unternehmen
aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen
Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführt (für das Jahr 2020 bitte die
vorläufigen Zahlen einbeziehen), und wie verteilt sich der Gesamtwert auf
die einzelnen Jahre?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. Eine
Differenzierung nach Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich, die zweifelsfrei für die
Verwendung in Ubooten oder mit Ubooten bestimmt sind, ist laut Statistischem
Bundesamt nach der Außenhandelsstatistik nicht möglich.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) darüber, welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter, die von
Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum
aktuellen Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführt wurden, in Syrien
durch die Türkei eingesetzt werden, vor dem Hintergrund, dass sie
entschieden hat, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter
in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten
(Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/20883)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der
Abgeordneten Zaklin Nastic auf Bundestagsdrucksache 19/18067 wird verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
26. Gehören nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstlicher) Güter der Ausfuhrlistenposition A0009 ausdrücklich zu jenen
Rüstungsgütern, die für die Türkei genehmigt werden können, da sie in
Syrien nicht zum Einsatz kommen könnten, vor dem Hintergrund, dass in
den letzten Jahren und auch im Zeitraum vom 14. Juni 2020 bis 22. Juli
2020 entsprechende Exporte genehmigt wurden (u. a. Antwort zu Frage
17 auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 37 auf
Bundestagsdrucksache 19/21374)?
27. Gehören nach Kenntnis der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstlicher) Güter der Ausfuhrlistenpositionen
a) A0004,
b) A0005,
c) A0010,
d) A0015
ausdrücklich zu jenen Rüstungsgütern, die für die Türkei genehmigt
werden können, da sie in Syrien nicht zum Einsatz kommen könnten, vor
dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren und auch im Zeitraum vom
14. Juni 2020 bis 22. Juli 2020 entsprechende Exporte genehmigt wurden
(u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort
zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374)?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes
und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter
Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame
Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und der Vertrag
über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“).
Über die Erteilung von Genehmigungen wird im Einzelfall nach sorgfältiger
Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen
entschieden. Ausfuhrgenehmigungen werden auf Basis einer güterspezifischen
Beurteilung, welche z. B. potenzielle Einsatzmöglichkeiten umfasst, und nicht auf
Basis einer abstrakten Beurteilung anhand der Ausfuhrlistenposition erteilt.
Entsprechend ist die in der Fragestellung suggerierte Kategorisierung nicht
möglich.
28. Welche Relevanz haben für die Bundesregierung die zahlreichen und
permanenten Grenzverletzungen seitens der Türkei gegenüber
Griechenland und Zypern (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 ff. auf
Bundestagsdrucksache 19/20883) und damit der EU-Außengrenzen
hinsichtlich ihrer Rüstungsexportgenehmigungen für die Türkei, vor dem
Hintergrund, dass auch weiterhin Rüstungsexporte genehmigt und
Kriegswaffen tatsächlich in die Türkei ausgeführt werden, die gegenüber
Griechenland und Zypern eingesetzt werden könnten (u. a. Antwort zu Frage 17
auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 37 auf
Bundestagsdrucksache 19/21374)?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes
und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter
Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame
Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und der Vertrag
über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Bei der Einordnung der
Genehmigungspraxis ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Türkei um ein
Mitglied der NATO handelt. Dennoch hat die Bundesregierung in den vergangenen
Jahren keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr kritischer Rüstungsgüter
erteilt, die von der Türkei im Kontext von regionalen Militäroperationen
eingesetzt werden können. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im
östlichen Mittelmeer genau und überprüft exportkontrollpolitische
Entscheidungen fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und
Abstimmungen auf europäischer Ebene.
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ISSN 0722-8333]