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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die militärische Aufrüstung der Türkei im maritimen Bereich und die Rolle Deutschlands

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2314907.10.2020

Die militärische Aufrüstung der Türkei im maritimen Bereich und die Rolle Deutschlands

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Pascal Meiser, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder zweifelte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan in den letzten Jahren die Grenzziehung zwischen Griechenland und der Türkei von 1923 an. Dabei bemängelte er, dass in Lausanne die griechischen Inseln „weggegeben“ wurden, die so nah vor der türkischen Küste liegen, „dass wir eure Stimmen hören können, wenn ihr herüberruft“. Und weiter: „Diese Inseln gehörten uns. Wir haben dort Werke, Moscheen und eine Geschichte.“ Der Vertrag von Lausanne sei „kein unanfechtbarer Text, keinesfalls ist er ein heiliger Text.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-erdogan-stellt-griechisch-tuerkische-grenze-in-frage-1.3265087).

Die bestehende Grenzziehung zwischen Griechenland und der Türkei ist Folge des griechisch-türkischen Krieges von 1919 bis 1922, in dessen Folge 1923 zwischen den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der türkischen Führung unter Mustafa Kemal Atatürk der Vertrag von Lausanne abgeschlossen wurde und u. a. die aktuelle Landesgrenze der Türkei sowohl im Osten als auch im Westen des Landes festlegte (dpa vom 22. November 2016).

Artikel 12 des Vertrags von Lausanne bestimmt, dass zum türkischen Territorium nur die Inseln gehören, die innerhalb einer 3-Meilen-Zone vor der kleinasiatischen Küste liegen; als Ausnahmen werden explizit Imbros, Tenedos und die Rabbit Islands (Tavsan adalari) genannt. Die Inseln Lemnos, Samothrace, Mytilene, Chios, Samos und Nikaria wurden als zugehörig zu Griechenland bestätigt (https://wwi.lib.byu.edu/index.php/Treaty_of_Lausanne). In Artikel 15 wurde der Verzicht der Türkei auf die Inseln Stampalia (Astrapalia), Rhodes (Rhodos), Calki (Kharki), Scarpanto, Casos (Casso), Piscopis (Tilos), Misiros (Nisyros), Calimnos (Kalymnos), Leros, Patmos, Lipsos (Lipso), Simi (Symi), and Cos (Kos), die durch Italien besetzt waren, sowie die unabhängige Insel Castellorizzo (Castelrosso) zugunsten Italiens festgelegt. Als Italien mit dem Pariser Vertrag von 1947 die Inselgruppe an Griechenland abtrat, gingen gemäß Artikel 14 diese Inseln sowie die anliegenden Inseln an Griechenland über (http://www.verfassungen.eu/it/frieden47-i.htm). Mit Artikel 14 des Pariser Vertrages von 1947 ging der Besitzstand Italiens, wie er in dem am 28. Dezember 1932 von der Türkei und Italien unterzeichneten gemeinsamen Protokoll vereinbart war, in den Besitzstand Griechenlands über. Das schließt die Insel Imia (Kardak) ein, die unter den 37 Referenzpunkten zur Festlegung der Seegrenze als Punkt 30 aufgelistet ist (http://www.hri.org/MFA/foreign/bilateral/italturc.htm).

Entsprechend betrachtet Griechenland die Felseninseln zu ihrem Staatsgebiet. Die Türkei sieht, frühestens seit 1985, in den von ihr Kardak genannten Inseln eine Grauzone. Denn türkische Seekarten von 1985 sehen die Inseln noch im griechischen Staatsgebiet (https://www.heise.de/tp/features/Alarmzustand-in-Griechenland-und-Zypern-4447693.html).

Im Jahr 1987 kam es zu einer schweren Ägäis-Krise. Anlass waren seismologische Untersuchungen des türkischen Forschungsschiffs „Sismik“ nahe den griechischen Inseln Limnos und Lesbos (https://taz.de/!1868467/). 1996 folgte die sogenannte Imia-Krise. Auf dem Höhepunkt dieser Krise hatten türkische Pioniere die Insel besetzt und ein griechischer Marinehubschrauber kam unter ungeklärten Gründen zum Absturz (https://www.heise.de/tp/features/Alarmzustand-in-Griechenland-und-Zypern-4447693.html). Mitte Februar 2018 rammte die türkische Küstenwache ein vor Imia liegendes griechisches Patrouillenboot, offenbar in der Absicht, es zu versenken. Auch da war Hintergrund die Behauptung der Türkei, die Imia-Inseln gehörten zur Türkei. Die Türkei erhebt Ansprüche auf mindestens 18 griechische Ägäisinseln (https://www.swp.de/politik/inland/konflikt-in-der-aegaeis-droht-zu-eskalieren-25145364.html).

Zusätzliche Konflikte zwischen Griechenland und der Türkei entzündeten sich auch infolge der völkerrechtswidrigen Besetzung des Nordens der Republik Zypern 1974 und der Nichtanerkennung der Republik Zypern durch die Türkei. Zudem wurden vor Jahren große Gasvorkommen unter dem Meer rund um Zypern entdeckt, die die Regierung der Republik Zypern nun ausbeuten will. Daraufhin hatte die Türkei im Jahr 2019 ein Forschungsschiff in zyprische Gewässer geschickt, was nicht nur von Griechenland, sondern auch von der EU verurteilt wurde (https://www.derstandard.de/story/2000119345327/warum-im-oestlichen-mittelmeer-die-kriegsgefahr-steigt).

Die Bundesrepublik Deutschland war einer der wichtigsten Lieferanten von Waffen, Ausrüstung und Technologie, sowohl für die griechischen als auch für die türkischen Sicherheitskräfte. Beide nutzen in Deutschland gekaufte U-Boote der Klassen 209 und 214, beide fahren MEKO-Fregatten von Blohm +Voss, beide haben Leopard-Panzer von Krauss-Maffei Wegmann, und die Sicherheitskräfte sind in beiden Ländern mit Gewehren und Maschinenpistolen von Heckler & Koch ausgestattet, die in deutscher Lizenz produziert werden (https://www.bits.de/public/pdf/Ruestungsexport-Migrationsabwehr.pdf, S. 14).

Allein seit 2002 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte in die Türkei im Wert von ca. 2,6 Mrd. Euro und nach Griechenland im Wert von ca. 2,5 Mrd. Euro (Rüstungsexportberichte der Bundesregierung).

Trotz des aggressiven Auftretens der Türkei u. a. im östlichen Mittelmeer (https://www.handelsblatt.com/politik/international/militaerausgaben-erdogan-sorgt-fuer-ein-wettruesten-im-mittelmeer/25546080.html?ticket=ST-4457511-ysSf7nN042V0BwpRTLDz-ap2), blieb die Türkei Hauptabnehmerin deutscher Kriegswaffenexporte auch im Jahr 2019. Bei den tatsächlichen Exporten von Kriegswaffen lag die Türkei in den vergangenen beiden Jahren in der Rangliste der wichtigsten Empfängerländer sogar an Nummer 1 – mit einem Volumen von zusammen mehr als einer halben Milliarde Euro (587,4 Mio. Euro 2018 und 2019) (dpa vom 3. August 2020). Dabei handelte es sich (fast) ausschließlich um Güter für den maritimen Bereich. Das mit Abstand größte laufende Rüstungsprojekt beider Länder ist der Bau von sechs U-Booten der Klasse 214, die in der Türkei unter maßgeblicher Beteiligung des Konzerns ThyssenKrupp Marine Systems montiert werden. Die Bundesregierung hatte die Lieferung von Bauteilen bereits 2009 genehmigt und den Export mit einer sogenannten Hermes-Bürgschaft von 2,49 Mrd. Euro abgesichert (dpa vom 3. August 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ in die Türkei erteilt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

2

Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009 a) Punkt 1, also Schiffe (über oder unter Wasser), besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke, ungeachtet ihres derzeitigen Reparaturzustands oder ihrer Betriebsfähigkeit oder ob sie Waffeneinsatzsysteme oder Panzerungen enthalten, sowie Schiffskörper oder Teile von Schiffskörpern für solche Schiffe, und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten) (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

3

Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009a Nummer 2 a) automatische Waffen, erfasst von Nummer 0001, oder Waffen, die von Nummer 0002, 0004, 0012 oder 0019 erfasst werden, oder „Montagen“ oder Befestigungspunkte (hard points) für Waffen mit einem Kaliber von größer/gleich 12,7 mm, b) Feuerleitsysteme, die von Nummer 0005 erfasst werden, c) mit allen folgenden Ausrüstungen: „ABC-Schutz“, „Pre-wet oder Wash-Down-System“ konstruiert für Dekontaminationszwecke, d) Aktive Waffenabwehrsysteme (active weapon countermesure systems), die von Unternummern 0004b, 0005c oder 0011a erfasst werden (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

4

Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009b, also Motoren und Antriebssysteme, besonders konstruiert für militärische Zwecke, und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke (Nummer 1 bis 4) a) Dieselmotoren, besonders konstruiert für U-Boote, b) Elektromotoren, besonders konstruiert für U-Boote, c) nichtmagnetische Dieselmotoren und d) außenluftunabhängige Antriebssysteme (AIP), besonders konstruiert für U-Boote (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

5

Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 (Frage 1) betrafen Güter der Unternummer 0009c bis 0009g a) Unterwasserortungsgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke, Steuereinrichtungen hierfür und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke, b) U-Boot- und Torpedonetze, c) Schiffskörper-Durchführungen und -Steckverbinder, besonders konstruiert für militärische Zwecke, die das Zusammenwirken mit Ausrüstung außerhalb eines Schiffes ermöglichen, sowie Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für militärische Zwecke und d) geräuscharme Lager, mit einem der folgenden Merkmale, Bestandteile hierfür und Ausrüstung, die solche Lager enthalten, besonders konstruiert für militärische Zwecke (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

6

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 in die Türkei (Frage 1) auf die einzelnen Jahre (bitte jährlich einschließlich der Anzahl der Genehmigungen und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

7

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0009 in die Türkei (Frage 1) auf die Unternummern 0009a bis 0009g auf die einzelnen Jahre (bitte entsprechend den Unternummern jährlich einschließlich der Anzahl der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

8

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte die Anzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

9

Wie viele der 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 (Frage 8) betrafen Güter der Unternummer a) Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Raketen, Minen, Flugkörper, Wasserbomben, Sprengkörper-Ladungen, Sprengkörper-Vorrichtungen und Sprengkörper-Zubehör, „pyrotechnische“ Munition, Patronen und Simulatoren (d. h. Ausrüstung, welche die Eigenschaften einer der von Unternummer 0004a erfassten Waren simuliert), besonders konstruiert für militärische Zwecke, b) Ausrüstung mit allen folgenden Eigenschaften: 1. besonders konstruiert für militärische Zwecke und 2. besonders konstruiert für „Tätigkeiten“ im Zusammenhang mit a) von Unternummer 0004a erfasste Waren oder b) unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

10

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 in die Türkei (Frage 8) auf die einzelnen Jahre (bitte entsprechend den Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

11

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0004 in die Türkei (Frage 8) auf die Unternummern 0004a und 0004b auf die einzelnen Jahre (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

12

Wie viele Genehmigungen für den Export in die Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Güter der Ausfuhrlistenposition A0011 „Elektronische Ausrüstung, ‚Raumfahrzeuge‘ und deren Bestandteile“, die zur Verwendung oder zum Einbau in „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ bestimmt oder geeignet waren bzw. sind (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

13

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0011 in die Türkei (Frage 12) auf die Unternummern (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

14

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0018 „‚Herstellung‘sausrüstung und Bestandteile“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

15

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0018 in die Türkei (Frage 14) auf die Unternummern a) besonders konstruierte oder besonders geänderte Ausrüstung für die „Herstellung“ der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, b) besonders konstruierte Umweltprüfeinrichtungen für die Zulassungs- und Eignungsprüfung der von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfassten Waren und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

16

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0021 „Software“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

17

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0021 in die Türkei (Frage 16) auf die Unternummer 0021a a) „Entwicklung“, „Herstellung“, Betrieb oder Instandhaltung von Ausrüstung, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird, b) „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Werkstoffen und Materialien, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst werden, und c) „Entwicklung“, „Herstellung“, Betrieb oder Wartung von „Software“, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (Teil I A) erfasst wird (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

18

Wie viele Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0022 „Technologie“ in die Türkei betrafen 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

19

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0022 in die Türkei (Frage 18) auf die beiden Unternummern (bitte entsprechend den Unternummern nach Jahren einschließlich Anzahl der Genehmigungen, jeweiligem Gesamtwert der Genehmigungen, Unternehmen bzw. Hersteller und Güterbeschreibung auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

20

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

21

Wie verteilt sich der Gesamtwert der von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich (Frage 20) auf die einzelnen Jahre?

22

In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 Genehmigungen für den Export von Gütern in die Türkei, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt waren, erteilt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

23

Wie verteilt sich der Gesamtwert der durch die Bundesregierung 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 erteilten Genehmigungen für den Export von Gütern in die Türkei, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt waren, auf die einzelnen Jahre (bitte jährlich einschließlich der Anzahl der Genehmigungen auflisten, für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen)?

24

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen aus dem maritimen Bereich, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt waren, von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführt (für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen einbeziehen), und wie verteilt sich der Gesamtwert auf die einzelnen Jahre?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter, die von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen seit 2002 bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2020 tatsächlich ausgeführt wurden, in Syrien durch die Türkei eingesetzt werden, vor dem Hintergrund, dass sie entschieden hat, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/20883)?

26

Gehören nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) Güter der Ausfuhrlistenposition A0009 ausdrücklich zu jenen Rüstungsgütern, die für die Türkei genehmigt werden können, da sie in Syrien nicht zum Einsatz kommen könnten, vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren und auch im Zeitraum vom 14. Juni 2020 bis 22. Juli 2020 entsprechende Exporte genehmigt wurden (u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374)?

27

Gehören nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) Güter der Ausfuhrlistenpositionen a) A0004, b) A0005, c) A0010, d) A0015 ausdrücklich zu jenen Rüstungsgütern, die für die Türkei genehmigt werden können, da sie in Syrien nicht zum Einsatz kommen könnten, vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren und auch im Zeitraum vom 14. Juni 2020 bis 22. Juli 2020 entsprechende Exporte genehmigt wurden (u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374)?

28

Welche Relevanz haben für die Bundesregierung die zahlreichen und permanenten Grenzverletzungen seitens der Türkei gegenüber Griechenland und Zypern (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/20883) und damit der EU-Außengrenzen hinsichtlich ihrer Rüstungsexportgenehmigungen für die Türkei, vor dem Hintergrund, dass auch weiterhin Rüstungsexporte genehmigt und Kriegswaffen tatsächlich in die Türkei ausgeführt werden, die gegenüber Griechenland und Zypern eingesetzt werden könnten (u. a. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/17662, Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/21374)?

Berlin, den 21. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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