[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23596 –
Volkswirtschaftlicher Nutzen der Bundesförderung für Elektrofahrzeuge und
Plug-In-Hybride
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bis 2025 wird in Deutschland der Erwerb eines Elektrofahrzeugs auf Antrag
nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen durch eine Prämie, den sogenannten Umweltbonus, finanziell
gefördert. Dieser Umweltbonus soll ein gemeinsamer Beitrag von
Bundesregierung und Automobilindustrie sein, mit dem der Absatz von elektrisch
betriebenen Fahrzeugen gestärkt und Verbrennerfahrzeuge durch klima- und
umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge ausgetauscht werden sollen. Die
Bundesregierung fördert den Erwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“ (EKF), das sich neben Bundeszuschüssen aus den
Erlösen des europäischen Emissionshandels finanziert (
https://www.bundesregieru
ng.de/breg-de/themen/klimaschutz/umweltbonus-1692646). Um die
Klimaziele 2030 erreichen zu können, müssen laut Bundesregierung in Deutschland bis
2030 7 Millionen bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein, weshalb
der Umweltbonus verlängert und erhöht wurde (
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/themen/klimaschutz/verkehr-1672896).
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, das
erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen wird, sowie der Erwerb
eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges. Das Elektrofahrzeug muss ein
reines Batterieelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein von
außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In-Hybrid) sein, das einen
Verbrennungsmotor mit einem elektrischen Motor kombiniert. Fahrzeugbesitzer
von Plug-In-Hybriden können Treibstoff tanken oder die Batterie am
Stromnetz aufladen. Viele Arbeitnehmer tanken ihre Elektrohybrid-Dienstwagen mit
Treibstoff anstatt mit Strom zu laden (
https://www.spiegel.de/auto/plug-in-hyb
ride-verbrauchen-zwei-bis-viermal-so-viel-wie-angegeben-icct-studie-a-041de
aa5-c8b7-435b-a978-23577915d868?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc
8RPU89NcCvtlFcJ#ref=rss). Die Elektroprämie wird jedoch unabhängig von
elektrisch zurückgelegten Kilometern ausgezahlt.
Die Automobilbranche ist eine wichtige Schlüsselindustrie in Deutschland.
Immer mehr Elektrofahrzeuge werden produziert und zugelassen.
Elektrofahrzeuge benötigen allerdings im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen in den
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24111
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
elektrischen Antriebssträngen weniger Bauteile und somit auch weniger
Arbeitsplätze.
1. Wie viele Batterieelektrofahrzeuge werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland hergestellt?
Wie viele dieser Batterieelektrofahrzeuge werden in Deutschland
verkauft und genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen
zehn Jahre aufschlüsseln)?
2. Wie viele Plug-In-Hybride werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland hergestellt?
Wie viele dieser Plug-In-Hybride werden in Deutschland verkauft und
genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen zehn Jahre
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Brennstoffzellenfahrzeuge werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland hergestellt?
Wie viele dieser Brennstoffzellenfahrzeuge werden in Deutschland
verkauft und genutzt bzw. ins Ausland exportiert (bitte für die vergangenen
zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Produktion Elektro-Pkw in Deutschland und Export
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
1. BEV*
davon Range
Extender*
14
0
79
0
1.426
0
311
0
3.291
0
31.087
0
42.254
13.879
43.975
13.377
52.544
12.269
63.164
10.835
82.043
2.788
davon Export 0 0 699 235 1.830 26.432 39.464 39.008 43.844 50.712 60.792
2. PHEV* 0 0 0 3 142 10.361 65.526 96.591 126.029 117.975
111.65
0
davon Export 0 0 0 0 112 8.416 56.795 87.506 104.985 102.282 84.311
3. FCEV 0 0 0 0 0 0 0 0 76 75 151
davon Export 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
*Pkw mit Verbrennungsmotor, der ausschließlich dem Laden der Batterie dient
Quelle: VDA
4. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Batterieelektrofahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die in Deutschland
produziert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus
gefördert wurde?
Als deutsche Autohersteller werden folgende Automarken definiert: Audi,
BMW, e.Go, MAN, Mercedes-Benz, MINI, Opel, Smart, Streetscooter,
Volkswagen. Seit Juli 2016 wurden 67.671 Batterieelektrofahrzeuge der genannten
Hersteller durch den Umweltbonus gefördert.
5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Plug-In-
Hybriden innerhalb der letzten zehn Jahre, die in Deutschland produziert
und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert wurde?
Seit Juli 2016 wurden 44.135 Plug-in-Hybride der in der Antwort zu Frage 4
genannten Autohersteller durch den Umweltbonus gefördert.
6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Brennstoffzellenfahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die in
Deutschland produziert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus
gefördert wurde?
Es wurden keine Brennstoffzellenfahrzeuge der in der Antwort zu Frage 4
genannten Autohersteller durch den Umweltbonus gefördert.
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Batterieelektrofahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem
Ausland importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus
gefördert wurde?
Es wurden seit Juli 2016 63.256 Fahrzeuge von ausländischen Autoherstellern
(also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen Herstellern)
durch den Umweltbonus gefördert. Ob diese Fahrzeuge importiert wurden,
wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht
statistisch erfasst.
8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Plug-In-
Hybriden innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem Ausland
importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus gefördert
wurde?
Seit Juli 2016 wurden 29.471 Plug-in-Hybride von ausländischen
Autoherstellern (also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen
Herstellern) durch den Umweltbonus gefördert.
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Brennstoffzellenfahrzeugen innerhalb der letzten zehn Jahre, die aus dem
Ausland importiert und deren Erwerb finanziell durch den Umweltbonus
gefördert wurde?
Seit Juli 2016 wurden 112 Brennstoffzellenfahrzeuge von ausländischen
Autoherstellern (also nicht von den in der Antwort zu Frage 4 genannten deutschen
Herstellern) durch den Umweltbonus gefördert.
10. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Batterieelektroautos wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt bzw. im
(EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die vergangenen
zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
In Deutschland neu zugelassene BEV-Pkw deutscher Konzernmarken nach Produktionsregion
Produktionsregion 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Deutschland 4 93 376 274 546 2.443 2.650 2.828 6.500 9.838 17.664
Sonstige EU* 89 156 429 841 2.805 2.516 1.233 692 4.989 8.786 12.762
Außerhalb EU 0 0 0 0 0 0 0 0 231 385 120
GESAMT 93 249 805 1.115 3.351 4.959 3.883 3.520 11.720 19.009 30.546
* Inkl. Vereinigtes Königreich
Quelle: KBA, VDA
Daten zu importierten Fahrzeugen liegen erst ab 2013 vor. Hier werden
Neuzulassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken
aufgelistet. Daraus lässt sich jedoch kein direkter Rückschluss auf den genauen
Produktionsort ziehen. So produzieren etwa asiatische Hersteller auch in EU-
Ländern und führen Autos von dort nach Deutschland ein. Marken des
Verbands der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) produzieren
gleichwohl grundsätzlich nicht in Deutschland.
Kfz BEV 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 01-09/2020
Deutschland 3868 4959 3883 3520 11851 23444 35178 52792
Frankreich 1502 1572 1827 3071 5497 7606 11388 18022
USA 0 817 1582 1908 3332 1905 10711 11217
Tschechische Rep. 0 0 0 0 0 0 1 3015
Japan 991 980 1203 1308 1382 2901 3870 3720
Südkorea 6 20 3844 1468 3819 5413 7097 12479
sonstige/unbekannt 441 174 24 135 4556 1097 2486 3739
6808 8522 12363 11410 30437 42366 70731 104984
11. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Plug-In-Hybride wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt bzw. im
(EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die vergangenen
zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
In Deutschland neu zugelassene PHEV-Pkw deutscher Konzernmarken nach Produktionsregion
Produktionsregion 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Deutschland 0 0 0 1 429 2.624 7.559 9.136 21.134 20.623 23.961
Sonstige EU* 0 0 0 0 1 138 466 1.176 2.007 2.778 4.734
Außerhalb EU 0 0 0 35 86 73 300 662 704 420 1.494
GESAMT 0 0 0 36 516 2.835 8.325 10.974 23.845 23.821 30.189
*Inkl. Vereinigtes Königriech
Quelle: KBA, VDA
Daten zu importierten Fahrzeugen liegen erst ab 2013 vor. Hier werden
Neuzulassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken
aufgelistet. Daraus lässt sich jedoch kein direkter Rückschluss auf den genauen
Produktionsort ziehen. So produzieren etwa asiatische Hersteller auch in EU-
Ländern und führen Autos von dort nach Deutschland ein. VDIK-Marken
produzieren gleichwohl grundsätzlich nicht in Deutschland.
Kfz Plug-in-Hybrid 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1-9/2020
Deutschland 376 2835 8325 10974 23864 23844 30168 77703
Frankreich 0 0 0 0 0 0 28 2860
USA 4 0 1 1 0 0 0 414
Tschechische Rep. 0 0 0 0 0 0 15 3550
Japan 445 1203 2246 1461 2612 2648 8011 6015
Südkorea 0 0 0 30 1204 2684 2649 5825
Schweden 372 391 398 973 1550 1728 2800 8650
sonstige/unbekannt 121 98 131 305 224 561 1715 1014
GESAMT 1318 4527 11101 13744 29454 31465 45386 106031
12. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Brennstoffzellenfahrzeuge
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland hergestellt
bzw. im (EU-)Ausland (bitte nach Ländern auflisten und für die
vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
In Deutschland neu zugelassene FCEV-Pkw deutscher Konzernmarken nach Produktionsregion
Produktionsregion 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Deutschland 4 1 1 5 0 0 0 0 39 51 2
GESAMT 4 1 1 5 0 0 0 0 39 51 2
*Inkl. UK
Quelle: KBA, VDA
Daten für importierte Fahrzeuge liegen erst ab 2013 vor. Hier werden
Neuzulassungen in Deutschland nach den Herkunftsländern der jeweiligen Marken
aufgelistet. Die betreffenden Brennstoffzellenfahrzeuge werden tatsächlich in
den jeweiligen Herkunftsländern (hier Japan und Südkorea) gefertigt.
Kfz FCEV 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1-9/2020
Deutschland 13 6 0 0 39 53 2 1
Japan 0 0 2 26 61 55 67 67
Südkorea 2 4 72 24 20 44 139 173
sonstige/unbekannt 1 3 2 3 2 3 14 34
GESAMT 16 13 76 53 122 155 222 275
13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil
deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von
Batterieelektrofahrzeugen?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
14. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil
deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von Plug-
In-Hybriden?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
15. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsanteil
deutscher Automobilhersteller an der weltweiten Produktion von
Brennstoffzellenfahrzeugen?
Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
16. Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit europäischen Partnern
über die Förderung des Erwerbs von Batterieelektrofahrzeugen, Plug-In-
Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen ab?
Eine direkte Abstimmung mit europäischen Partnern erfolgt nicht, jedoch
werden deren Fördermaßnahmen mitberücksichtigt. Die Bundesregierung muss
jedoch Förderinstrumente der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen
Prüfung vorlegen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell geltenden Bestimmungen
für die Beantragung des Umweltbonus?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf?
Im Hinblick auf die hohen Antragszahlen hat das BAFA rechtzeitig reagiert
und eine Vielzahl an Maßnahmen für eine Beschleunigung des
Antragsverfahrens umgesetzt.
Beispielsweise wurden die internen Bearbeitungsabläufe weiter optimiert und
es wurde 40 Prozent mehr Personal für die Bearbeitung der Anträge eingesetzt.
Als Hilfestellung für die Antragstellerinnen und Antragsteller sind
Musteranträge auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellt worden. Das
erleichtert dem Antragsteller das Ausfüllen des Antrages und häufige Fehler
sowie Fragen können verhindert werden.
Ferner hat der Umbau von einem zwei- auf ein einstufiges Antragsverfahren zu
einer deutlichen Reduktion der Bearbeitungszeiten geführt. Auch insbesondere,
weil weniger Rückfragen an die Antragstellerinnen und Antragsteller gestellt
werden müssen. Weiterhin hat das BAFA zusammen mit dem
Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine elektronische Schnittstelle geschaffen, mit deren Hilfe
Daten, die dem KBA bereits vorliegen, automatisch abgerufen werden können.
Diese Zusammenarbeit seit dem 1. September 2020 führt zu einem schlankeren
Antragsverfahren und kürzeren Bearbeitungszeiten. So muss die
Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller
nachgereicht werden. Zudem können die Antragstellerinnen und Antragsteller
einen Sammelantrag für mehrere Elektrofahrzeuge stellen. Dies spart nicht nur
der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller Zeit, sondern ermöglicht auch eine
schnellere Antragsbearbeitung.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob bei den aktuell geltenden
Bestimmungen Anpassungsbedarf besteht. So hat die Bundesregierung erst kürzlich
am 5. November 2020 eine novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht, die eine
Kombination des Umweltbonus mit anderen öffentlichen Förderungen
grundsätzlich wieder erlaubt.
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Anzahl
zugelassener Elektrofahrzeuge in Deutschland vor dem Hintergrund der
Erreichung der Klimaziele?
Ende September 2020 waren in Deutschland ca. 443.000 Elektrofahrzeuge
zugelassen. Die Bundesregierung hat im Klimaschutzprogramm 2030 das Ziel
von sieben bis zehn Millionen zugelassener Elektrofahrzeuge bis 2030
formuliert und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der durch den Umweltbonus in Deutschland generierten Wertschöpfung
an der gesamten Wertschöpfung des Automobilsektors?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der durch Elektrofahrzeuge generierten Wertschöpfung aus Deutschland
im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
Eine qualitative Einordnung bietet der 1. Zwischenbericht zur Wertschöpfung
der Arbeitsgruppe 4 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM)
vom Oktober 2019 (
https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/u
ploads/2020/03/NPM-AG-4-1-Zwischenbericht-zur-Wertsch%C3%B6pfun
g.pdf). Dort wird aufgezeigt, dass ein Wertschöpfungsnetzwerk, das die
gesamte Produktion der Batterie für batterieelektrische Fahrzeuge im
großindustriellen Maßstab abbildet, in Europa bisher nicht besteht. Europäische Unternehmen
sind heute stark von Batteriezellimporten abhängig. Etwa ein Drittel der
Wertschöpfung beim Elektroauto entfällt aktuell auf die Batterie. Die Produktion
von Batteriezellen hat hieran einen Anteil von etwa 60 bis 70 Prozent. Eine
solche Importabhängigkeit besteht im Wertschöpfungsnetzwerk
verbrennungsmotorische Antriebe nicht.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung importierter Batterieelektrofahrzeuge in Deutschland
(bitte nach Herkunftsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung importierter Plug-In-Hybride in Deutschland (bitte nach
Herkunftsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung importierter Brennstoffzellenfahrzeuge in Deutschland
(bitte nach Herkunftsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Wertschöpfung des Umweltbonus für die deutsche Volkswirtschaft vor (bitte nach
Hersteller, Zulieferer, Vertrieb, Forschung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Information vor.
25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten Batterieelektrofahrzeugen
in Deutschland?
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten Plug-In-Hybriden in
Deutschland?
27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wertschöpfung von in Deutschland gefertigten
Brennstoffzellenfahrzeugen in Deutschland?
Die Fragen 25 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen liegen nur zum Produktionswert vor. Der durchschnittliche
Produktionswert eines Elektro-Pkw (BEV, PHEV und FCEV) lag 2019 laut
Statistischem Bundesamt bei 38.400 Euro.
28. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von
Batterieelektrofahrzeugen durch eine Verdopplung des staatlichen
Anteils am Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?
Die Auswirkungen der Innovationsprämie lassen sich aufgrund der
zeitverzögerten Antragstellung noch nicht abschließend beurteilen. Da eine
Antragstellung erst nach Zulassung der Autos erfolgen kann, führen unter anderem die
aktuell längeren Lieferzeiten einzelner Autohersteller zu einer zeitversetzten
Antragstellung. Der Marktanreiz, der mit der Verdopplung der Fördersätze
entfaltet wurde, wird vollständig vermutlich erst im Laufe des kommenden
Haushaltsjahres sichtbar werden. Bereits jetzt sind jedoch deutlich steigende
Antragszahlen festzustellen.
Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 56.549 Anträge
für Batterieelektrofahrzeugen eingegangen. Dies übersteigt die Gesamtzahl der
Förderanträge im Jahr 2019 (51.206 Anträge).
29. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von
Plug-In-Hybriden durch eine Verdopplung des staatlichen Anteils am
Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?
Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 47.207 Anträge
für Plug-in-Hybride eingegangen. Dies ist mehr als das Doppelte der
Förderanträge aus dem Jahr 2019 (21.710 Anträge).
30. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Umfang an Käufen von
Brennstoffzellenfahrzeugen durch eine Verdopplung des staatlichen
Anteils am Umweltbonus seit dem 3. Juni 2020 entwickelt?
Seit dem 3. Juni 2020 sind bis heute (Stand: 28. Oktober 2020) 50 Anträge für
Brennstoffzellenfahrzeugen eingegangen. Dies entspricht in etwa der
Gesamtzahl der Förderanträge im Jahr 2019 (73).
31. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, um den Umweltbonus bei
Plug-In-Hybriden abhängig von der Menge an CO2-Ausstoß zu
genehmigen oder ihm an einen Nachweis überwiegend elektrischen Fahrens zu
knüpfen?
Derzeit ist keine Anpassung der Förderkriterien für Plug-in-Hybride geplant.
32. Wie viele Batterieelektrofahrzeuge werden in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?
33. Wie viele Plug-In-Hybride werden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?
34. Wie viele Brennstoffzellenfahrzeuge werden in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung als Firmenwagen von Arbeitnehmern genutzt?
Die Fragen 32 bis 34 werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Bestand von Elektro-Firmenwagen* (Pkw)
01.01.2020
BEV 54.735
PHEV 48.239
FCEV 338
*Firmenwagen = Gewerbliche – Vermieter – Carsharing – Kfz-Handel
Quelle: KBA
35. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Anteil elektrisch gefahrener Kilometer bei Plug-In-Hybriden (bitte in
privat genutzte und als Dienstwagen genutzte Plug-In-Hybride unterteilen)?
36. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Strom-
Ladevorgängen bei Plug-In-Hybriden im Vergleich zum Tanken von
Treibstoff?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird auf den aktuell vorgestellten Bericht der Taskforce „PHEV“, die
von der NPM eingesetzt wurde, verwiesen (
https://www.plattform-zukunft-mo
bilitaet.de/wp-content/uploads/2020/10/NPM-Empfehlungen-zum-optimierten-
Nutzungsgrad-von-Plug-in-Hybridfahrzeugen.pdf). Darüber hinaus liegen
derzeit keine Erkenntnisse vor.
37. Inwiefern hat aus Sicht der Bundesregierung der Umweltbonus
Auswirkungen auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland?
Die Nutzung und Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt erfolgt parallel
zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Derzeit sind rund 443.000 elektrisch
betriebene Fahrzeuge zugelassen, gleichzeitig sind rund 30.000 öffentlich
zugängliche Ladeeinrichtungen verfügbar. Bis Ende 2021 sollen es 50.000 sein.
38. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Tanken von Strom im
Vergleich zu Tanken von Treibstoff auch bei Firmenwagen attraktiver zu
gestalten?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau von öffentlicher, privater und
gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere
rechtliche Rahmenbedingungen und hat hierzu im November 2019 den Masterplan
Ladeinfrastruktur beschlossen.
So wird seit 2017 der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur – mit bisher
sechs Förderaufrufen – gefördert. Die Förderung wird weiter fortgesetzt werden
mit dem Ziel 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten
bis Ende 2021 zu errichten.
Des Weiteren ist eine Ausschreibung betreffend den Aufbau eines öffentlichen
Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten in Vorbereitung.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird –
wie am 6. Oktober 2020 angekündigt – ab dem 24. November 2020 den Einbau
privater Ladestationen fördern.
Des Weiteren ist für Frühjahr 2021 durch das BMVI ein Förderprogramm für
nicht öffentliche gewerbliche Ladeinfrastruktur („Laden beim Arbeitgeber“) in
Vorbereitung.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im
Straßenverkehr vom 7. November 2016 wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für
das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs
im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die
zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von
der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 Einkommenssteuergesetz –
EStG). Die Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2017 und ihr
Anwendungszeitraum wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.
Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
39. Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Unterstützung von Plug-In-
Hybriden als Dienstwagen durch den Umweltbonus als eine
Hilfestellung zum Erreichen der Klimaziele?
Die geltenden Regelungen begünstigen insbesondere reine Elektro-Pkw. In der
Übergangsphase zur rein elektrischen Mobilität stellen Plug-in-Hybride eine
Alternative dar, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen kann.
40. Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung der Steuervorteil für
als Firmenwagen genutzte Plug-In-Hybride zur Förderung der
Elektromobilität bewährt?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf?
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, um einen Steuervorteil bei
Plug-In-Hybriden abhängig von der Menge an CO2-Ausstoß zu
genehmigen oder ihn an einen Nachweis überwiegend elektrischen Fahrens zu
knüpfen?
Aus Sicht der Bundesregierung bieten auch die steuerlichen Regelungen einen
wichtigen Impuls, um die Elektromobilität voranzubringen. Insbesondere die
Einbeziehung von Plug-in-Hybriden kann als Brückentechnologie einen
wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätswende schaffen.
Die steuerliche Regelung zum sog. „Nachteilsausgleich“ (jetzt § 6 Absatz 1
Nummer 4 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 Nummer 1 EstG) wurde im Jahr 2017
evaluiert. Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Ausschussdrucksache
19(7)015: „Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen;
Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge“ des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages. Die weitere Regelung in § 6 Absatz 1 Nummer 4
Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 Nummer 2 EStG soll ebenfalls vor Ablauf des
dreijährigen Begünstigungszeitraumes (Kalenderjahre 2019 bis 2021) evaluiert
werden. Vor diesem Hintergrund steht der Bericht noch aus und bleibt
abzuwarten.
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ISSN 0722-8333]